Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL
Außerordentliche Sitzung des Amateurrats
Zu einer außerordentlichen Sitzung traf sich der Amateurrat am 23./24.09. in Kassel. Einziger Tagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlußfassung über eine Stellungnahme des DARC e. V. zum Diskussionsentwurf des BMPT für ein novelliertes Amateurfunkgesetz.
Der Diskussionsentwurf des BMPT war in der CQ DL-Ausgabe September 1995 veröffentlicht worden. Viele DARC-Mitglieder haben Vorschläge über ihre Ortsverbände eingereicht, die auf Distriktsebene jeweils zusammengefaßt wurden.
In mehreren Arbeitsgruppen haben sich über 40 Personen mit den eingegangenen Stellungnahmen befaßt. Die DARC-Arbeitsgruppe Gesamtkoordination hat daraus eine Vorlage erarbeitet, die vom Amateurrat am 23.09. eingehend diskutiert worden ist. Die Vorschläge der Mitglieder des AR wurden gemeinsam beraten und in die Vorlage eingearbeitet. Zum Thema elektromagnetische Verträglichkeit des § 9 waren noch bis zuletzt Anregungen eingegangen. Diese wurden in einer Expertengruppe in den Sitzungspausen beraten und in die Synopse und Stellungnahme eingearbeitet.
In der öffentlichen Sitzung am 24.09. erläuterte der stellvertretende DARC-Vorsitzende Karl E. Vögele, DK9HU, den zur Verabschiedung vorliegenden Text. Dabei informierte er die Versammlung auch über Einzelheiten, die Anlaß für diese Formulierungen waren.
Der Amateurratssprecher Alfred Reichel, DF1QM, bedankte sich ganz besonders beim stellvertretenden Vorsitzenden Karl E. Vögele, DK9HU, bei den über 40 Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Amateurfunk und den Mitgliedern des Amateurrates, die alle dazu beigetragen haben, den vorliegenden Text zu erstellen.
Die Versammlung beschloß ohne Gegenstimmen, die Stellungnahme mit einigen Anlagen dem RTA zur Beschlußfassung und Weiterleitung an das BMPT zuzusenden.
Der RTA wird in seiner nächsten Sitzung am 01.10.1995 über dieses Papier beraten und beschließen. Danach werden die Unterlagen dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) zugestellt.
Beitragsklasse 05 für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Grundwehr- und Zivildienstleistende vom 18. bis 27. Lebensjahr
Mit dem OV-INFO-DIENST 3/95 vom 12.07.1995 sandten wir Ihnen als Anlage zwei Anträge auf Einstufung in die Beitragsklasse 05. In der CQ DL 9/95 wurde außerdem darauf hingewiesen, daß die Beantragung der Beitragsklasse 05 bis spätestens 31.10. d. J. erfolgen muß.
Leider bemerken viele Antragsberechtigte erst nach Erhalt der Rechnung Ende November, daß sie vergessen haben, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Viele AntragsteIler schicken die Rechnung zurück mit den Hinweis, daß sie noch berechtigterweise in die Beitragsklasse 05 eingestuft werden müßten . Dieser Verwaltungsaufwand kostet dem DARC e. V. viel Geld. Wir bitten Sie daher, die Mitglieder Ihres Ortsverbandes anzusprechen, die in die Beitragsklasse 05 eingestuft werden möchten und noch keinen Antrag bei Ihnen vorgelegt hatten.
Die nächste INTERRADIO findet am 21./22.10. in Hannover statt. Verbunden mit der Verbraucherausstellung infa 95 bietet die Fachausstellung INTERRADIO die Möglichkeit, daß auch mitreisende Familienangehörige diese Verbrauchermesse besuchen können. Die Eintrittskarte gilt übrigens für die INTERRADIO wie auch für die infa 95.
In diesem Jahr werden während der INTERRADIO wieder Fachvorträge angeboten sowie Gespräche mit dem DARC-Vorstand. Am Sonntag, dem 22.10., 13:00 Uhr, steht der DARC-Vorstand für Fragen zum Diskussionsentwurf zum novellierten Amateurfunkgesetz zur Verfügung.
Der DARC e. V. hat einen Infobus, der den Ortsverbänden und Distrikten für die
Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung steht.
Einzelheiten über die Anforderung dieses Busses können Sie aus der Anlage entnehmen.
Stellungnahme des DARC e. V.
Synopse zum BMPT-Diskussionsentwurf
Briefentwurf des RTA
Anforderungsformular Infobus
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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