Deutscher Amateur Radio Club e. V.
Mitglied der „International Amateur Radio Union“

BERICHT
über die Hauptversammlung des Amateurrats am 5. und 6. Mai 1978 in Scharbeutz/Ostsee


INHALT:


Anmerkung:
Die der Hauptversammlung des Amateurrats vorgelegten Anträge wurden bei der Erstellung des Protokolls in dieses eingearbeitet. Eine besondere Zusammenstellung der Anträge ist daher nicht mehr erfolgt.

Die vorgelegte Wahlordnung und Geschäftsordnung sowie Reisekostenordnung sind als Anlage in der endgültigen Fassung beigefügt.

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DEUTSCHER AMATEUR-RADIO-CLUB E. V.
MITGLIED DER „INTERNATIONAL AMATEUR RADIO UNION“
Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum
Lindenallee 6
3507 Baunatal

Protokoll über die Hauptversammlung des Amateurrats am 05./06.05.1978

Versammlungsort: Scharbeutz, Strandhotel Möding

Versammlungszelten: Freitag, den 5. Mail 1978, 14:05–18:45 Uhr
Sonnabend, den 6. Mai 1978, 09:10–18:00 Uhr; Mittagspause von 12:25–13:30 Uhr

Teilnehmer: siehe beigefügte Teilnehmerliste (Anlage 1 zum Protokoll)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Philipp Lessig, DK3LP
  2. Ehrungen
  3. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  4. Eröffnung der Hauptversammlung des Amateurrats
  5. Ergebnis der Herbstversammlung des Amateurrats vom 22./23.10.1977 und Genehmigung des Protokolls
  6. Bericht des Vorstandes
  7. Bericht der Referenten
  8. Bericht des AR- Sprechers und der Ausschüsse
  9. Bericht der Rechnungsprüfer
  10. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 1977 (01.01.–30.09.)
  11. Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Satzungsänderungen (§§ 7, 9, 10 und 16 der Satzung)
  12. Bericht zur Haushaltsentwicklung
  13. Beratung und Beschlußfassung über eine Anpassung der Reisekostensätze
  14. Beratung und Beschlußfassung über eine neue Geschäftsordnung und Wahlordnung
  15. Beratung und Beschlußfassung über die Gründung einer DARC-Wirtschafts-GmbH
  16. Beratung und Beschlußfassung über die Beschaffung einer DOK- Sortieranlage für die QSL-Vermittlung
  17. Beratung und Beschlußfassung über einen Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1977/78
  18. Beratung und Beschlußfassung über die Verwendung eines Betrages von DM 12.000 aus Titel 9 des Haushaltsplanes 1977/78 betreffend Jugendförderung
  19. Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Anträge zur Hauptversammlung des Amateurrats
  20. Probleme großer Distrikte
  21. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1977/78
  22. Herbstversammlung des Amateurrats 1978 in Baunatal
  23. Allgemeine Aussprache

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des DARC, Philipp Lessig, DK3LP

Philipp Lessig, DK3LP, begrüßt die Teilnehmer und die Gäste der Hauptversammlung, darunter Herrn Wilbert als Vertreter des Bürgermeisters von Scharbeutz. Er stellt die neuen Distriktsvorsitzenden vor: Dr. Karl Wolf, DJ9MJ, Bayern-Süd, und Dieter Gohr, DK6OD, Niedersachsen. Als Vertreter des verhinderten Klaus Neumann, DL8FR, DV Saar, begrüßt DK3LP den stellvertretenden DV Saar, Rudi Schöneberger, DL8DF. Den ausgeschiedenen Mitgliedern des Amateurrats, Albert Leinemann, DL9AR, (Niedersachsen) und Dr. Hellmut Schmücker, DK5ML, (Bayern-Süd) dankt DK3LP für ihre aktive Mitarbeit im Amateurrat und ihre Arbeit in den Distrikten.

Sein besonderer Dank gilt weiterhin Werner Völsing, DJ7HM, DV Hamburg, und Hans Berg, DJ6TJ, (OVV Lübeck, E03) und seinen Mitarbeitern für die ausgezeichnete Vorbereitung der HV 78.
Herr Wilbert begrüßt ebenfalls die Teilnehmer und Gäste und wünscht der Versammlung einen erfolgreichen Verlauf.

Tagesordnungspunkt 2: Ehrungen

DK3LP verabschiedet Karl Taddey, DL1PE, als Fuchsjagdreferenten und überreicht Karl Heinz Mols, DL9ME, die Ernennungsurkunde zum neuen Referenten für Amateur Radio Direktion Finding.

In einer Schweigeminute gedenkt die Versammlung der verstorbenen Mitglieder des DARC und ehrt damit besonders Ull Schwenger, DL6JG, und Bruno Garnatz, DL7BG, die sich herausragende Verdienste um den DARC erworben haben.

Tagesordnungspunkt 3: Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers

Die Versammlung wählt Karl Taddey, DL1PE, einstimmig zum Versammlungsleiter.
Die Versammlung wählt Karl Diebold, DJ1BM, einstimmig zum Protokollführer.

Tagesordnungspunkt 4: Eröffnung der Hauptversammlung des Amateurrats

Der Versammlungsleiter stellt fest, daß die Hauptversammlung satzungsgemäß und termingerecht einberufen wurde und beschlußfähig ist. Eine schriftliche Beauftragung für den stellvertretenden Distriktsvorsitzenden Saar liegt vor.

Der Amateurrat ist mit 64 Stimmen vollzählig vertreten (errechnet auf der Basis des Mitgliederstandes der Distrikte vom 31.12.1977).

Tagesordnungspunkt 5: Ergebnis der Herbstversammlung des Amateurrats vom 22./23.10.1977 und Genehmigung des Protokolls

Das Ergebnis einiger Punkte des Protokolls der Herbstversammlung (siehe Bericht) wird besprochen.

Bericht Seite 10, TO 11, Antrag a (Betrieb von Allwellenempfängern)

Der von Günter Matz, DJ8BN, auszuarbeitende Schriftsatz liegt dem Vorstand vor und wird an den Amateurrat verteilt. Der Vorstand wird beauftragt, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

Bericht Seite 15, TO 11, Antrag d (Rechtsanspruch auf eine Sendeantenne)

Der Vorstand erklärt, daß es im Rahmen der geltenden Bestimmungen nicht möglich ist, einen solchen Rechtsanspruch durchzusetzen. Der einzige Weg ist nach wie vor, auf privatrechtlicher Basis Vereinbarungen mit dem Vermieter zu treffen.

Bericht Seite 15, TO 11, Antrag e (Sachversicherung bei DARC-Veranstaltungen; z. B. Ausstellungen, Fielddays)

Es wird auf die Stellungnahme der Ersten Allgemeinen, Hamburg, im Bericht (Seite 15) hingewiesen, wonach das Risiko der Ausstellungen im Rahmen eines Versicherungsvertrages gedeckt werden kann, jedoch nicht bei Fielddays. Es wird berichtet, daß regional einzelne Versicherungsbüros ein derartiges Risiko bereits abgedeckt haben. Es scheint jedoch aussichtslos, auf Bundesebene einen derartigen Versicherungsvertrag abzuschließen.

Antrag; Der Vorstand möge diese Angelegenheit weiterverfolgen.

Beschluß: 40 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen

Bericht Seite 11, TO 11, Antrag h (Änderung der Lizenzbestimmungen für 14- bis 16jährige)

Die neue DVO sieht keine andere Regelung vor. 14- bis 16jährige können nur an Clubstationen arbeiten.

Bericht Seite 13, TO 11, Antrag i (Herausgabe einer Informations- und Werbeschrift)

Vorstand und AR-Sprecher verweisen auf den Prospekt „Amateurfunk – Brücke zur Welt“, der als Fortdruck einer Titelseite der cq-DL mit den entsprechenden Informationen auf den Innenseiten und auf der Rückseite den Zweck einer Erstinformation durchaus erfüllt. Da dieser Prospekt noch nicht allen Teilnehmern bekannt ist, soll schnellstmöglich der Versand veranlaßt werden.

Bericht Seite 16, TO 15, Punkt b (Richtlinien für überörtliche DARC-Veranstaltungen im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit

Ein Merkblatt hierüber ist bereits erstellt worden, jedoch soll zunächst abgewartet werden, bis der Freistellungsbescheid seitens des Finanzamtes vorliegt, weil sich hieraus noch Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben könnten.

Bericht Seite 16, TO 15, Punkt c (Änderung .der Bedingungen bei Großraummobilwettbewerben)

Hierzu gibt der Funkbetriebs-Referent entsprechende Erläuterungen, die von der Versammlung zur Kenntnis genommen werden.

Bericht Seite 16, TO 15, Punkt d (Zusammenfassung interessanter Veröffentlichungen aus den letzten Jahrgängen der cq-DL)

Von einer Arbeitsgemeinschaft ist eine Auswahl interessanter Artikel zusammengestellt worden. Ein Angebot der Druckerei Beltz über die Kosten des Drucks liegt vor. Dieser Sonderdruck, Arbeitstitel „The best of cq-DL“ umfaßt 168 Seiten im Format der cq-DL. Die Versammlung kommt überein, zunächst eine Auflage von 5000 Stück herstellen zu lassen.

Als Ergänzung zum Protokoll der Herbstversammlung vom 22./23.10.1977 soll folgender Text aufgenommen werden, da seinerzeit eine Behandlung durch die Versammlung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war.

Zusatzprotokoll zum Protokoll der Herbstversammlung des Amateurrats vom 22./23.10.1977

Der Diplomausschuß schlägt vor, folgende Diplome anzuerkennen:

  1. Radschläger-Diplom, OV Düsseldorf-Lohausen, DOK R22
  2. MH 50 + 50, OV Mülheim, DOK L15
  3. Schaumburg-Award, OV Bückeburg, DOK H04
  4. CW-1000, CW-500, QRP-CW-250, UKW-CW-125, das Diplomprogramm der AG-CW
  5. actio 40, DIG-WARC-AWARD, das 40-m-Diplom der DIG
  6. Jubiläums-Diplom Frankenthal, OV Frankenthal, DOK K27
  7. Marienburg-Diplom, OV Marienburg, DOK H39

Die anderen Vorlagen mußten aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Alle Herausgeber wurden über diese Entscheidungen unterrichtet.

Beschlußfassung: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Abstimmung für die Annahme des Protokolls der Herbstversammlung des Amateurrats vom 22./23.10.1977:
60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Vorstandes

Der Bericht des Vorstandes für das Jahr 1977 liegt in schriftlicher Form vor. Philipp Lessig, DK3LP, gibt die Sieger der Clubmeisterschaft bekannt: 1. Platz mit 7072 Punkten wurde der OV A24. Den 2. Platz belegt mit 6544 Punkten der OV N30. Auf den 3. Platz kam mit 5684 Punkten der OV C30.

Zu der IARU-Region-1-Konferenz im April d. J. in Miskolc/Ungarn sagt Philipp Lessig, DK3LP, daß hierüber ein ausführlicher Bericht In der cq-DL erscheinen wird.

Tagesordnungspunkt 7: Bericht der Referenten

Die Berichte der Referenten liegen mit Ausnahme dem des Fuchsjagd-Referenten in schriftlicher Form vor. Der Fuchsjagd-Referent berichtet jedoch kurz in Stichworten über die Aktivitäten des Referates (Seminare, Deutsche Meisterschaft, Europäische Meisterschaften).

Hans-Christian Schütt, DL9XN, beantragt, den letzten Satz des Absatzes 6 im Bericht des Jugend- und SWL-Referenten zu streichen.

Karl-Heinz Vogt, DL6YH, geht auf den Bericht des Technischen Referenten ein und fragt an, wann die in diesem Bericht dargestellten Messungen und deren Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, weil gerade damit die Definition des Amateurfunkdienstes nachhaltig unterstrichen wird. Josef Kaiser, DK1QZ, erklärt dazu, daß Günter Schwarzbeck, DL1BU, einfach die Zeit fehlt, die erarbeiteten Zahlen und Werte in die Reinschrift zu bringen. Es wird aber versucht, eine Lösung zu finden, um DL1BU zu entlasten.

Hierzu gehört vor allem, daß alle technischen Anfragen an die Geschäftsstelle zu richten sind, die dann diese Anfragen an die Mitarbeiter des Referates weiterleitet. DL6YH meint ergänzend, daß der technischexperimentellen Status des Amateurfunkdienstes viel stärker in den Vordergrund gestellt werden sollte. Hierzu würde die Publikation von Meßberichten, Testergebnissen einen wesentlichen Beitrag leisten.

Zum Bericht des Jugend- und SWL-Referenten stellt Dieter Gohr, DK6OD, fest, bei Lehrgängen weniger von Erfolgsquoten (erreichte Amateurfunklizenzen) zu sprechen. Einen gewissen Erfolg verzeichnen in jedem Fall auch die Teilnehmer, die ohne Lizenz nach Hause gehen.

Tagesordnungspunkt 8: Bericht des AR-Sprechers und der Ausschüsse

Der AR-Sprecher, Erwin Tiedemann, DJ9FY, begrüßt die Teilnehmer, insbesondere die neuen Mitglieder des Amateurrats und er dankt seinerseits den ausgeschiedenen Mitgliedern für die geleistete Arbeit. Er fährt dann fort:

„Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Amateurrats des DARC findet auf Einladung des Distriktes Hamburg sowie auf Beschluß des AR hier in Lübeck/Scharbeutz statt. Namens des Amateurrats spreche ich dem DV, Werner Völsing, DJ7HM, sowie allen an der Vorbereitung und der Ausrichtung Beteiligten aus dem Distrikt Hamburg (E) unseren Dank aus.

Bezüglich der vom AR im Herbst 1977 beschlossenen Ausbildungshilfe des DARC hatten alle AR-Mitglieder durch mein Rundbriefverfahren vom Dez. 1977 Gelegenheit, dieses Werk zu studieren und zu beurteilen. Diverse Verbesserungsvorschläge wurde an die Redaktion weitergeleitet und konnten größtenteils berücksichtigt werden.

Die Ausbildungshilfe des DARC wurde allgemein gutgeheißen; aus allen DV-Schreiben sprach einhellig der Wunsch nach Verstärkung und Ausbau der Jugendförderung durch pädagogisch fundierte Ausbildungshilfen von Seiten des Clubs.

Die Ausbildungshilfe liegt bereits vor. Ich danke DJ3JW und seine Mitarbeiter auch im Namen des Vorstandes und Amateurrats für die geleistete Arbeit.

Als derzeitiger AR-Sprecher habe ich an allen Vorstandssitzungen teilgenommen. Die Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern, dem Justitiar und dem Geschäftsführer entsprach m. E. voll und ganz dem Interesse und den Belangen des Amateurrats.

Anläßlich der letzten Vorstandssitzung in Dortmund fand der Vorstand Gelegenheit, sich auf einer von über 35.000 Besuchern frequentierten Ausstellung auch von der Öffentlichkeitsarbeit von Distrikten und Ortsverbänden des DARC zu überzeugen.

Sicher ist es auch Sache des AR-Sprechers, den Mitgliedern des Vorstandes unseren Dank auszusprechen für die von ihnen für den DARC geleistete Arbeit

dem 1. Vorsitzenden, DK3LP, für die Neubelebung persönlicher Kontakte und freundschaftlicher Bande zu unseren ausländischen Freunden sowie das tatkräftige Anpacken interner Fragen,

dem 2. Vorsitzenden, DK1QZ, für mannigfache Koordination und nicht zuletzt für die vorbildliche Gestaltung unserer cq-DL, die in bedeutendem Maße dazu beiträgt, das Bild des DARC nach außen zu prägen,

dem 3. Vorsitzenden, DJ1AM, u. a. für die nimmermüde Einsatzbereitschaft in allen EDV-Fragen wie Beitragsrechnung, Mitglieder-Datei und QSL-Vermittlung.

Euch Mitgliedern des Vorstandes wie auch all euren Mitarbeitern ein herzlicher Dank des Amateurrats.“

Die Berichte der Ausschüsse liegen schriftlich vor, bis auf den Bericht des Personalausschusses, der nachgereicht wird.

Tagesordnungspunkt 9: Bericht der Rechnungsprüfer

Der Bericht der Rechnungsprüfer liegt schriftlich vor.

Tagesordnungspunkt 10: Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, stellt den Antrag, den Vorstand für das Geschäftsjahr 1977 (01.01. bis 30.09.) zu entlasten.

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 11: Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Satzungsänderungen (§ 7, 9, 10 und 16 der Satzung)

Der Vorstand stellt zunächst folgenden Antrag:

„Der Amateurrat möge beschließen, den Punkt 11 der Tagesordnung um eine Änderung des § 17 der Satzung zu erweitern. Der Änderungsantrag zu § 17 wird unter der Bezeichnung 11g eingebracht.“

Abstimmungsergebnis: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Versammlungsleiter weist darauf hin, daß für Satzungsänderungen eine Dreiviertelmehrheit des Amateurrats in der Versammlung erforderlich ist. Da der Amateurrat mit 64 Stimmen vollzählig vertreten ist, sind 48 Stimmen für die Beschlußfassung von Satzungsänderungen notwendig.

Antrag 11 a: Der Vorstand stellt den Antrag, der Amateurrat möge beschließen, die Satzung des DARC in dem folgenden Punkt zu ändern:

§ 7, 4.b)
Im 2. Satz ist hinter dem Wort „ist“ einzufügen; „unter Angabe der Gründe“.

Der Satz hat dann folgenden Wortlaut: „Der Beschluß im Ausschlußverfahren ist unter Angabe der Gründe dem Betroffenen sowie dem Ortsverbandsvorsitzenden, dem Distriktsvorsitzenden und der Geschäftsstelle mitzuteilen.“

Der letzte Satz unter 4.b) ist zu streichen.

Begründung: Der Rechtspfleger hat einem Einspruch gegen die Eintragung der geänderten Satzung vom 23.04.1977 mit Schreiben vom 12.10.1977 stattgegeben.

Abstimmungsergebnis: 50 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen.

Der Antrag ist angenommen.

Antrag 11 b: Antrag des Distriktes Baden (A)

Satzungsänderung: § 7, 4b der letzte Satz ist zu ändern in: Die Mitteilung über den Ausschluß muß eine Begründung erhalten.

Die Begründung ergibt sich aus dem Schriftwechsel des Clubs mit dem Registergericht Kassel bei einem Einwand gegen die Satzung durch einen Ortsverband. Dort wurde die baldige Änderung der Satzung in diesem Sinne in Aussicht gestellt. Sie ist auch aus den in der Satzung verankerten Einspruchsmöglichkeiten gegen ein Ausschlußverfahren notwendig, denn gegen einen unbegründeten Ausschlußbeschluß kann man praktisch keinen Einspruch einlegen.

Der Antrag ist gleichlautend dem Antrag 11a und wird deshalb vom Antragsteller zurückgezogen.

Antrag 11 c: Antrag des Distriktes Baden (A)

Satzungsänderung: § 9.2

Es wird beantragt, im letzten Satz den Passung „Deutsche im Sinne der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften sein und“ entweder ersatzlos zu streichen oder durch folgende Formulierung zu ersetzen: „Deutsch im Sinne der .... oder Angehörige der Bundesrepublik Deutschland sein. Als Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland gilt, wer: 1. mindestens fünf Jahre seinen Wohnsitz ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland hat, 2. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und 3. sich vollständig in das wirtschaftliche und soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland eingefügt hat und die Aufenthaltserlaubnis besitzt.“

Begründung: Die Einschränkung der Recht von ausländischen Mitgliedern sich an der Gestaltung des Clublebens aktiv zu beteiligen empfinde ich unerträglich für einen Club, der für die Ziele unter § 2, 2b ausdrücklich die Förderung internationaler Gesinnung fordert. Sie ist außerdem kurzsichtig, da sich mehrfach gezeigt hat, daß durch diese Formulierung sehr aktive OM mit ausländischer Staatsangehörigkeit sich diskriminiert fühlen.

Antrag 11 d: Antrag des Distriktes Nordrhein (R)

Die Distriktsversammlung des DARC-Distriktes Nordrhein hat am 11.02.1978 mit 19 Ja-Stimmen, keiner Nein- Stimme und 3 Enthaltungen folgenden Antrag an die HV des AR am 05./06.05.1978 beschlossen:

Gemäß Antrag der DARC-Ortsverbandsversammlung Düsseldorf-Süd stellt die Distriktsversammlung des DARC-Distrikts Nordrhein termin- und satzungsgemäß folgenden Antrag an die Hauptversammlung des Amateurrats des DARC:

Die HV des AR möge beschließen, daß der Wortlaut des § 9, Absatz 2 der DARC-Satzung vom 05.03.1977 wie folgt geändert wird:

„Die Mitglieder aller Organe und Vorstände sind ehrenamtlich tätig. Die Vorstände müssen eine Sende- und Empfangsgenehmigung nach dem Gesetz über dem Amateurfunk für die Bundesrepublik Deutschland besitzen.“

Begründung:

  1. Bei einem völkerverbindenden Charakter des Amateurfunks hat die Distriktsversammlung kein Verständnis dafür, daß DARC-Vorstands-Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen (mit Ausnahme der DARC-Clubspitze). Es handelt sich beim Amateurfunk nicht um die Ausübung einer hoheitlichen Funktion, sondern um einen Zusammenschluß von Personen, die ein gemeinsames Hobby betreiben.
  2. In den Gremien des DARC und seinen Untergliederungen sind zahlreiche verdiente Funkamateure ohne deutsche Staatsangehörigkeit ehrenamtlich tätig. Sie aus ihren Ämtern zu entfernen, würde einen spürbaren Verlust und eine Beeinträchtigung bei Aktivitäten im Amateurfunk bedeuten.
  3. Bei der Beantragung von Amateurfunklizenzen für nichtdeutsche Staatsangehörige macht die Deutsche Bundespost auch keine Unterschiede gegenüber deutschen Staatsangehörigen. In der Verwaltungsanweisung zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk heißt es u. a.: Anträge (auf eine Lizenz bzw. Zulassung zur Lizenzprüfung) ziviler nichtdeutscher Staatsangehöriger, die nicht im Besitz einer Amateurfunkgenehmigung einer anderen Fernmeldeverwaltung sind, werden im Grundsatz wie Anträge deutscher Staatsangehöriger behandelt.

Weitere Informationen über den Grund dieser Antragstellung kann ich auf der Hauptversammlung des Amateurrats mündlich geben.

Nachdem die Anträge 11c und 11d im Prinzip das gleiche Thema ansprechen, wird Antrag 11d vom Antragsteller zurückgezogen. Folgender Antrag wird dann zur Beschlußfassung vorgelegt:

§ 9 Absatz 2 der Satzung ist wie folgt zu erweitern;
„Ausnahmen bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit können auf Ortsverbandsebene durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden.“

Abstimmungsergebnis: 54 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Der Antrag ist angenommen.

Antrag 11e: Antrag des Distriktes Württemberg (P)

§ 10, 2c und 2d
Der Amateurrat möge beschließen, den Paragraphen 10 der Satzung im Punkt 2c und 2d wie folgt zu ändern:

2c. Beauftragung eines vereidigten und bestellten Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung der Jahresabrechnung

2d. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers.

Begründung: Der Haushalt des DARC hat einen erheblichen Umfang, so daß im Interesse der Verantwortlichkeit von Vorstand und Amateurrat eine solche Aufgabe nicht mehr von Laien wahrgenommen werden sollte, sondern von unabhängigen Fachkräften, die auch in der Lage sind, die Verantwortung für die Prüfung zu tragen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Antrag 11 f:

Der Vorstand stellt den Antrag, der Amateurrat möge beschließen, die Satzung des DARC in folgendem Punkt zu ändern:

§ 16, 1.
Absatz 1. ist zu streichen und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: „Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.“

Begründung: Im Rahmen der Beschlußfassung über die geänderte Satzung des DARC wurde der Zeitraum des Geschäftsjahres (01.10. bis 30.09.) neu festgelegt. Dies wurde im wesentlichen damit begründet, daß sich durch die Jahresabschlußarbeiten zu Beginn eines Kalenderjahres die Buchungen der Beitragszahlungen, die ja in der Mehrzahl ebenfalls zu Beginn eines Kalenderjahres geleistet werden, erheblich verzögert haben. Dadurch konnte das Mahnverfahren für die rückständigen Beiträge erst nach vollständiger Aufarbeitung der Beitragseingänge (etwa ab Mitte eines Jahres) eingeleitet werden.

Durch die Einführung der Datenverarbeitung im Bereich des Rechnungswesens, insbesondere durch die Rechnungsstellung der Beiträge und die Beleglesung durch das Postscheckamt sind die Gründe für die seinerzeitige Änderung weggefallen.

Abstimmungsergebnis: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Antrag 11g:

Der Vorstand stellt den Antrag, der Amateurrat möge beschließen, die Satzung des DARC in dem folgenden Punkt zu ändern:

§ 17, a
Der Absatz 1 ist zu streichen und durch den folgenden Wortlaut zu ersetzen:

„Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ (§§ 51 ff AO 1977). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Clubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.“

Abstimmungsergebnis: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Antrag des Satzungsausschusses:

„Der Amateurrat möge beschließen, den Punkt 11 der Tagesordnung (Satzungsänderungen) um eine Änderung des § 13, Absatz 5, der Satzung zu erweitern.“

Abstimmungsergebnis: 56 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
(DV Saar fehlt bei der Abstimmung)

Der Satzungsausschuß stellt den Antrag, der Amateurrat möge beschließen,, die Satzung des DARC in dem folgenden Punkt zu ändern:

§ 13, Abs. 5, 1. Satz
In der Ortsverbands- Mitgliederversammlung sind alle ordentlichen und Ehren-Mitglieder mit Ausnahme der Minderjährigen ohne Sende- und Empfangsgenehmigung stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis; 52 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Tagesordnungspunkt 12: Bericht zur Haushaltsentwicklung

Hierzu berichtet Erwin Tiedemann, DJ9FY, als federführendes Mitglied des Haushaltsausschusses:

„Mitglieder dieses Ausschusses sind: DK4ZO, DJ8EG und ich. Der Haushaltsausschuß ist wohl der einzige Ausschuß, der tangiert ist von der Änderung des Geschäftsjahres des DARC gegenüber dem Kalenderjahr. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Berichte über das Rumpfgeschäftsjahr 1977 (01.01. bis 30.09.1977) liegen inzwischen veröffentlicht vor. (siehe cq-DL 3/78, Seiten 140/141).

Das Geschäftsjahr 1977 schließt nach sparsamer Verwendung der Mittel mit einem Überschuß von DM 20.459,53 ab.

Die Mahnaktionen rückständiger Mitgliedsbeiträge vom 15.09.1977 und 24.10.1977 brachten einigen Erfolg. Während etliche Mitglieder ihre Schuld beglichen, mußten 1083 hartnäckige Säumige aus der Mitgliederliste gestrichen werden.

Die Beitragseingänge für 1978 sind weit besser, als wir sie im DARC jemals gehabt haben dürften. Nach Schätzung fehlen per 15.04.1978 noch ca. DM 100.000,– an Beiträgen aus 1978.

Der Haushaltsausschuß erwartet im Interesse aller DARC-Mitglieder, daß die letzten Säumigen ihre Beiträge möglichst umgehend zahlen.“

Tagesordnungspunkt 13: Beratung und Beschlußfassung über eine Anpassung der Reisekostensätze

Antrag 13a:

Der Vorstand stellt den Antrag: Der Amateurrat möge beschließen, die Reisekostenordnung des DARC e. V. in der Fassung vom 01.01.1976 außer Kraft zu setzen und durch die beigefügte Reisekostenordnung mit Wirkung vom 01.05.1978 zu ersetzen. (Anlage 2 zum Protokoll)

Abstimmungsergebnis: 53 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Tagesordnungspunkt 14: Beratung und Beschlußfassung über eine neue Geschäftsordnung und Wahlordnung

Der Satzungsausschuß hat auf der Herbstversammlung des Amateurrats am 22./23.10.1977 einen Entwurf der Geschäftsordnung (GO) und Wahlordnung. (WO) vorgelegt. Danach sind Änderungsvorschläge von einigen Distrikten eingereicht worden, die der Ausschuß beraten hat. Danach sind dem Amateurrat und dem Vorstand entsprechend geänderte Fassungen zugeleitet worden.

Der Versammlung liegen einzelne Änderungsvorschläge und Empfehlungen vor, die mit Zustimmung der Versammlung jeweils bei der Beratung der Abschnitte der GO und WO behandelt werden sollen. Die Versammlung kommt überein, über jeden Abschnitt der GO zu beraten und abzustimmen.

Die geänderten Fassungen sind als Anlage 3 (GO) und Anlage 4 (WO) Bestandteil dieses Protokolls.

Geschäftsordnung: (GO)

Abschnitt 1. Mitgliedschaft

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Abschnitt 2. Beendigung der Mitgliedschaft

Abstimmungsergebnis: 56 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen

Abschnitt 3. Mitgliedsunterlagen

Abstimmungsergebnis: 57 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Abschnitt 4. Ortsverbände

Die Hauptversammlung wird um 18:45 Uhr unterbrochen, zuvor wird jedoch über die bereits beratenen Unterabschnitte 4.1 bis 4.6 der GO abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Die Hauptversammlung wird am kommenden Tag 09:10 Uhr vom Versammlungsleiter wieder eröffnet.

Per Dudek, DK7LJ, nimmt anstelle von Karl-Heinz Ehlers, DJ1ME, als Vertreter des Distrikts Schleswig-Holstein an der Sitzung teil.

Abschnitt 4. Ortsverbände

Abstimmungsergebnis über die Unterabschnitte 4.7 bis 4.10:

60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

Abschnitt 5. Distrikte

Aus der Diskussion ergibt sich, über den Unterabschnitt 5.2.1 (Zusammensetzung und Wahl des Distriktsvorstandes) gesondert abzustimmen.

Abstimmungsergebnis; 46 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
(VFDB = 4 Stimmen ist bei der Abstimmung nicht anwesend)

Abstimmungsergebnis Abschnitt 5:

60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Abschnitt 6. Amateurrat

Abstimmungsergebnis; 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Abschnitt 7. Ausschüsse

Die Abstimmung, ob der Satz im Unterabschnitt 7.2. „Die Ausschüsse müssen mit mindestens einem Mitglied des Amateurrats besetzt sein“ gestrichen werden soll, ergibt folgendes Ergebnis: 19 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Der Satz bleibt somit in der GO.

Die Abstimmung zu Abschnitt 7 der GO ergibt dann folgendes Ergebnis:
56 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Abschnitt 8. Amateurrats Sprecher

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Abschnitt 9. Der Vorstand

Abstimmungsergebnis: 57 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Es wird der Antrag gestellt, den Abschnitt 10 „Reisekosten“ aus der GO herauszunehmen und eine gesonderte Reisekostenordnung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

Der Abschnitt 10 ist somit in der GO zu streichen.

Abschnitt 10 (vorher 11). Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Dieser Abschnitt erhält folgenden Wortlaut:

„Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1978 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Geschäftsordnung vom 7. Mai 1961 außer Kraft gesetzt.“

Abstimmungsergebnis; 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Das Abstimmungsergebnis über die in der Anlage 3 zu diesem Protokoll beigefügte Fassung der Geschäftsordnung des DARC vom 1. Juli 1978 ist wie folgt festgestellt worden:

60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

Über die zu Tagesordnungspunkt 14 vorliegenden Anträge ist während der Beratung über die GO abgestimmt worden.

Antrag 14a

Der Distriktsvorsitzende Bayern-Süd beantragt einen Beschluß der Clubversammlung, daß der Satzungsausschuß Artikel für Satzung und Geschäftsordnung ausarbeitet, welche die Art und das Verfahren der Namensgebung und Namensänderung von Club, Distrikten und Ortsverbänden regelt.

Begründung; Entgegen weitverbreiteter Übung in der Vereinspraxis enthalten die Satzung und Geschäftsordnung des DARC keine Richtlinien für die Benennung oder Umbenennung des Clubs und seiner Organe. Z. B. gab und gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen den DVen und OVVen über das Verfahren der Umbenennung von Ortsverbänden und die Auswahl von OV-Bezeichnungen. Dieser ganz normale Geschäftsvorgang ist in unserem Clubrecht nicht geregelt. Der DV sollte im Einvernehmen mit dem OVV aufgrund der Satzung oder GO die Entscheidung über die Zulassung einer vorgeschlagenen OV-Bezeichnung treffen.

Der Antragsteller nimmt den Antrag zurück. Ein entsprechender Passus ist in die GO aufgenommen worden.

Antrag 14b

Der Distrikt Saar stellt vorsorglich den Antrag auf Änderung folgender Punkte des GO-Entwurfes:

Punkt 4.73 Wir bitten, diesen Punkt analog 5.2.3 zu formulieren. Zusatz: Im Verhinderungsfall übernimmt diese Aufgabe sein Vertreter.

Abstimmungsergebnis; 31 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen

Antrag 14c

Der Distrikt Saar stellt vorsorglich den Antrag auf Änderung folgender Punkte des GO-Entwurfes:

Punkt 5.6 Neuer Text

5.6 Auflösung, Teilung und Zusammenlegung von Distrikten

Die Auflösung, Teilung bzw. Zusammenlegung von Distrikten kann vom Vorstand oder dem (den) beteiligten Distrikt(en) beantragt werden. Die gegenseitige Zustimmung der möglichen Antragsteller – bei den Distrikten die Distriktsversammlung – ist Voraussetzung für die Entscheidung durch die Versammlung des Amateurrats.

Im Falle der Auflösung entscheidet der Amateurrat auch über die Verwendung des Vermögens.

Begründung: Die Distriktsversammlung Saar ist einstimmig der Auffassung, daß eine „Gebietsreform“ nicht ohne Zustimmung der eigentlichen Betroffenen möglich sein dürfe. Außerdem berührt dieser Paragraph das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsgremium, welches einer besonderen Ausgewogenheit und Absicherung bedarf.

Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

An dieser Stelle wird die Sitzung von 12:25–13:30 Uhr unterbrochen.

Nachdem bei der Beratung über die GO der Abschnitt 10 „Reisekosten“ (in der ursprünglich der Versammlung vorgelegten Fassung) herausgenommen worden ist, wird jetzt der Antrag gestellt, ob über die Reisekostenordnung diskutiert und darüber ein Beschluß gefaßt werden soll.

Abstimmungsergebnis: 49 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Zunächst wird festgestellt, daß der Begriff der Reisekostenordnung bereits zu Tagesordnungspunkt 13 (Beratung und Beschlußfassung über eine Anpassung der Reisekostensätze) geprägt ist. Anlage 2 zu diesem Protokoll beinhaltet praktisch einen Auszug aus der Reisekostenordnung. Die Erläuterungen auf der Rückseite der Reisekosten-Abrechnung sind also zweckmäßigerweise mit „Auszug aus der Reisekostenordnung des DARC e. V.“ zu überschreiben.

Beschlußfassung über die Reisekostenordnung (Anlage 5)

53 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen.

Die Anlage zur Reisekostenordnung wird mit 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen an den Satzungsausschuß zurückverwiesen mit der Bitte, der Herbstversammlung des Amateurrats eine dem Auszug aus der Reisekostenordnung (Tagesordnungspunkt 13) angepaßte Fassung vorzulegen.

Wahlordnung (WO)

Nach kurzer Diskussion wird die als Anlage 4 beigefügte Wahlordnung mit 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen angenommen.

Tagesordnungspunkt 15: Beratung und Beschlußfassung über die Gründung einer DARC-Wirtschafts-GmbH

Der 1. Vorsitzende, Philipp Lessig, DK3LP, gibt hierzu folgende Erläuterungen:

„Der DARC bietet seinen Mitgliedern Leistungen verschiedener Art. Diese wurden bisher fast ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Steigende Kosten für diese Leistungen führen aber zwangsläufig zu steigenden Mitgliedsbeiträgen, wenn nicht eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit gefunden wird. Diese bietet sich an im Verkauf eines amateurfunk-spezifischen Warensortiments. Bei einem Jahresumsatz, der DM 60.000,– überschreitet, ist aber dem für den DARC lebenswichtigen Status der Gemeinnützigkeit die Grundlage entzogen. Das Warensortiment muß deshalb aus dem DARC ausgegliedert werden. Hierfür bietet sich die völlig gesetzmäßige Gründung einer Wirtschafts-GmbH an, die sich zu 100 % im Besitz des DARC befindet und deren Erträge im vollen Umfange dem DARC zufließen. Wenn diese Erträge für in der Satzung des DARC festgelegte Zwecke verwendet werden, entsteht hierfür keine Steuerpflicht.“

Aus der Diskussion ist erkennbar, daß aufgrund der Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Clubs eine Ausgliederung notwendig werden wird. Um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen (GmbH-Gesetz) ist zunächst die Nominierung eines Beirats erforderlich, der mit den Vorbereitungen für die Gründung einer Gesellschaft zu beauftragen ist. Die Versammlung legt fest, einen fünfköpfigen Beirat einzusetzen, in dem der 1. Vorsitzende Kraft seines Amtes den Vorsitz übernimmt und vier weitere Mitglieder aus dem Amateurrat in geheimer Wahl zu wählen sind. Der Protokollführer wird mit der Durchführung dieser Wahl beauftragt.

Folgende Mitglieder des Amateurrats werden von der Versammlung mit ihrem Einverständnis vorgeschlagen:
Dr. Karl Bär, DK1NX
Wilhelm Losse, DK4ZO
Hans-Christian Schütt, DL9XN
Erwin Tiedemann, DJ9FY
Dr. Karl Wolf. DJ9MJ

Die Wahl ergibt folgende Stimmverteilung;
Dr. Karl Bär, DK1NX, 29 Stimmen
Wilhelm Losse, DK4ZO, 47 Stimmen
Hans-Christian Schütt, DL9XN, 51 Stimmen
Erwin Tiedemann, DJ9FY, 64 Stimmen
Dr. Karl Wolf, DJ8MJ, 34 Stimmen

In den Beirat sind somit gewählt: DK4ZO, DL9XN, DJ9FY und DJ9MJ.

Aus der Versammlung heraus wird vorgeschlagen, die angestrebte Gesellschaft als DARC-Verlags-GmbH zu firmieren.

Abstimmungsergebnis: 61 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Danach wird folgender Antrag eingebracht:

Der Vorstand beantragt, der Amateurrat möge einen Beirat beauftragen, die Gründung einer DARC-Verlags-GmbH in die Wege zu leiten.

Der Beirat besteht aus dem 1. Vorsitzenden und aus vier Mitgliedern des Amateurrats.

Als Mitglieder sind durch Wahl neben dem 1. Vorsitzenden benannt worden: Erwin Tiedemann, DJ9FY, Hans-Christian Schütt, DL9XN, Wilhelm Losse, DK4ZO, und Dr. Karl Wolf, DJ8MJ.

Der Beirat hat den Geschäftsführer zu bestellen und die Eintragung im Handelsregister zu betreiben.

Abstimmungsergebnis: 61 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen

Als Gesellschafts-Geschäftsführer soll Philipp Lessig, DK3LP, zunächst die Geschäftsführung übernehmen.

Tagesordnungspunkt 16: Beratung und Beschlußfassung über die Beschaffung einer DOK-Sortieranlage für die QSL-Vermittlung

Die Versammlung wird das Modell der Sortieranlage vom Hersteller vorgeführt. Gleichzeitig wird eine Vorkalkulation sowohl für den Sortier- und Ablageteil, den automatischen Eingabeteil und die Eingabeplätze vorgelegt.

Nach eingehender Diskussion, während der die sich abzeichnenden stark steigenden Zahlen der zu vermittelnden QSL-Karten in den kommenden Jahren wiederholt angesprochen wurden, wird folgender Antrag zur Beschlußfassung vorgelegt:

Der Vorstand wird beauftragt, die Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Herstellung einer DOK-Sortieranlage mit der Firma Niebch, Göttingen, mit dem Ziel der sofortigen Auftragsvergabe weiterzuführen.

Für die Beschaffung dieser DOK-Sortieranlage mit vier Eingabeplätzen wird ein Betrag von DM 320.000,– zur Verfügung gestellt.

Die Lieferung der Anlage muß die Kosten der Montage und Inbetriebnahme enthalten.

Abstimmungsergebnis: 64 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 17: Beratung und Beschlußfassung über einen Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1977/78

Durch die beschlossene Satzungsänderung (Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr) ist es erforderlich, für das IV. Quartal 1978 einen Nachtragshaushalt (Ergänzung zum Haushalt 1977/78)zu beschließen. Dieser Haushalt wird vom federführenden Mitglied des Haushaltsausschusses, Erwin Tiedemann, DJ9FY, eingebracht und ist als Anlage 6 diesem Protokoll beigefügt.

Mit 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen wird der Haushalt für das IV. Quartal 1978 genehmigt.

Antrag 17a:

Der Vorstand stellt an die Versammlung folgenden Antrag: Zur Besseren Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die Distrikte für das laufende Geschäftsjahr je Ortsverband einen Sockelbetrag von DM 100,–. Maßgebend für die Errechnung des Anteils ist die Zahl der Ortsverbände per 31.12.1977. Über die Mehraufwendungen in Höhe von DM 24.000,– für dieses Geschäftsjahr wird ein Nachtrag zum Haushaltsplan genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 53 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Antrag 17b: Antrag des Distriktes Baden (A)

Die Distriktsanteile werden in Zukunft nach einem Schlüssel ermittelt, der die tatsächlichen Bedürfnisse der Distrikte nach Größe, Entfernung und Mitgliederzahl berücksichtigt. Hierzu sollen die Kosten für typische mit den Aufgaben der Distrikte zusammenhängende Geschäftsvorfälle ermittelt werden. Nach Multiplikation mit der voraussichtlichen Häufigkeit dieser Geschäftsvorfälle wird daraus ein Haushaltsplan-Voranschlag ermittelt, der, der Verteilung der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für die Distrikte zugrundegelegt wird. Die im Haushaltsplan vorzusehenden Mittel für die Distrikte sind der Summe der Voranschläge anzupassen. Als Übergangslösung soll für den Haushalt 1977/78 aus den Überschüssen der Rechnungslegung 1976 ein Ausgleichsbetrag bereitgestellt werden. Der Distrikt Baden behält sich vor, zu besseren Erklärung des Antrages ein Rechenschema nachzureichen.

Begründung: Die Aufgaben der Distriktsvorstände, Verbindung zwischen Vorstand und Ortsverbänden zu halten, läßt sich nur durch möglichst intensiven persönlichen Kontakt mit den Ortsverbänden befriedigend lösen. Hierzu notwenige Reisen und Telefonkosten lassen sich insbesondere bei räumlich ausgedehnten Distrikten mit den seither zur Verfügung gestellten Mitteln nicht lösen.

Der DV Baden, Dr. Karl Bär, DK1NX, beantragt, den Antrag an den Haushaltsausschuß zur Prüfung zu überweisen.

Abstimmungsergebnis; 42 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen.

Antrag 17c: Antrag des Distriktes Niedersachsen (H)

Folgender Antrag wird zur Diskussion und Beschlußfassung vorgelegt:

Der AR beschließt, den Sockelbetrag der OV-Anteile ab 1978 zu erhöhen, damit er ausreicht, die Grundkosten auch der kleineren Ortsverbände zu decken. Begründung: Um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, den Sockelbetrag für kleinere Ortsverbände zu erhöhen, da diese finanziell nicht in der Lage sind, auf Dauer von ihren Zuwendungen (Sockelbetrag + Mitgliederanteil) bei entsprechender Aktivität ohne Defizit zu arbeiten. Der Sockelbetrag sollte mindestens die Grundkosten, d. h. Spesen für den zweimaligen Besuch der Distriktsversammlungen sowie Auslagen für Porto und Telefonate decken. Der Distrikt Niedersachsen empfiehlt eine gestaffelte Anhebung des Sockelbetrages und schlägt folgende Anhebung vor: OVs bis 50 vollzahlende Mitglieder = DM 150,–. OVs bis 100 vollzahlende Mitglieder = DM 100,– und größere Ortsverbände = DM 50,–.

Der DV Niedersachsen, Dieter Gohr, DK6OD, erläutert den Antrag. Nach eingehender Diskussion wird folgender Antrag eingebracht:

Der Sockelbetrag für OV-Anteile wird ab 1978 von DM 50,– auf DM 75,– erhöht. Dieser Betrag wird auch für neu gegründete Ortsverbände für das Gründungsjahr bezahlt.

Abstimmungsergebnis; 57 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen

Die Erhöhung ist im Haushalt 1977/78, IV. Quartal, berücksichtigt.

Antrag 17 d: Antrag des Distriktes Baden (A)

Den Ortsverbänden werden für jedes Mitglied, das aufgrund eines vom Ortsverband veranstalteten oder mitveranstalteten Lehrgangs eine Lizenz erwirbt, oder eine A-Lizenz aus einer C-Lizenz macht, ein Betrag von DM 20,– zur Verfügung gestellt. Für jedes Mitglied, das nach der Lizenzierung einem Ortsverband beitritt, erhält der Ortsverband DM 10,– sowie der Distrikt den gleichen Betrag, sofern der Distrikt an der Werbung des Mitgliedes mitgewirkt hat. Begründung: Nach Unterlagen des Jugendreferenten zahlt der DARC für jede Lizenz, die in den „Jugendlehrgängen“ des DARC erworben wird, einen Betrag zwischen 50 und 60 DM. Es scheint an der Zeit, die Ausbildungsarbeit der Ortsverbände eben mit einem Zuschuß zu versehen, um Anreize für die oft undankbare Ausbildungsarbeit zu geben. Dieser Antrag hat auch den Zweck, die finanzielle Situation der Ortsverbände zu verbessern. Er wird bewußt anstelle einer an sich fälligen Erhöhung der OV-Anteile pro Mitglied gestellt. Der Betrag für die Distrikte soll die Arbeit mancher Distrikte würdigen, die regelmäßig an Neulizenzierte (nicht kostenfreies) Werbematerial verschicken.

Nach kurzer Beratung wird der Antrag zurückgezogen.

Tagesordnungspunkt 19: Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Anträge zur Hauptversammlung des Amateurrats

Der DV Hessen, Wilhelm Losse, DK4ZO, beantragt, den Antrag 19a jetzt zu behandeln, da er vorzeitig abreisen muß.

Abstimmungsergebnis: 61 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Antrag 19a: Antrag des Distriktes Hessen (F), OV Hanau F09

Die Hauptversammlung möge beschließen, daß ein DARC-Kalender jährlich als Mitgliedergeschenk dem Dezemberheft der cq-DL beigefügt wird.

Begründung: Mit relativ wenig Kosten kann man auf diese Art dem Mitglied eine interessante Broschüre geben, in der alle Daten auf dem jeweils neuesten Stand gebracht werden. Die Benutzung als Kalender ist gleichzeitig werbewirksam für den DARC. Der Inhalt könnte sein: Kalendarium mit Contestzeiten und Tagungsterminen, die drei Regionen mit den zugelassenen Frequenzbereichen, DXCC- und DOK-Liste, Farbcode für R und C, OSCAR mit Betriebsdaten, Relaisliste, weltweite Diplome, Koaxkabeldaten, Amateurfunkvereinigen mit Adresse, z. B. für Ferienlizenzen u. ä.

In der Diskussion stellt sich heraus, daß von der Kostenseite her doch mit einem großen Aufwand zu rechnen ist, wenn alle gewünschten Daten berücksichtigt werden sollen.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen.

Der Antrag ist damit abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 18: Beratung und Beschlußfassung über die Verwendung eines Betrages von DM 12.000 aus Titel 9 des Haushaltsplanes 1977/78 betreffend Jugendförderung

Nachdem kein gemeinsames Konzept darüber gefunden werden kann, wird beantragt, diesen Punkt auf die Herbstversammlung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis: 51 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

DV Hessen, Wilhelm Losse, DK4ZO, verläßt um 17:10 Uhr die Versammlung.

Tagesordnungspunkt 19: Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Anträge zur Hauptversammlung des Amateurrats

Antrag 19b: Antrag des Distriktes Bayern-Süd (C)

Es wird beantragt, bei regionalen VHF- bzw. UHF-Contesten des DARC eine Leistungsunterteilung in zwei Klassen einzuführen: Klasse A bis 20 Watt Senderausgangsleistung, Klasse B über 20 Watt Senderausgangsleistung. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung vermeidet die Benachteiligung jener Stationen bei der Plazierung, die entsprechend ihrer Lizenzklasse (z. B. C-Lizenz) oder gemäß ihrer begrenzten finanziellen Mittel mit kleiner Leistung an den Wettbewerben teilnehmen. Durch die geforderten Neuregelung würden viele Stationen, die jetzt wegen ihrer Leistungsbeschränkung gegenüber den Tabellenführern mit kräftigem QRO keine Aussicht auf eine gerechte und sinnvolle Plazierung haben, zur aktiven Contestteilnahme angeregt.

Abstimmungsergebnis; 3 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen
VFDB = 4 Stimmen ist bei der Abstimmung nicht anwesend)

Der Antrag ist abgelehnt.

Antrag 19c: Antrag des Distriktes Bayern-Süd (C)

Es wird beantragt, 1. die Contest-Anfangs- und Endzeiten für regionale VHF, UHF- und SHF-Conteste auf 14:00 GMT vorzuverlegen; 2. Der DARC soll ich bei den überregionalen Wettbewerben für VHF, UHF und SHF für dieselbe Zeltfestlegung einsetzen.

Begründung: Unser Vorschlag ermöglicht den Portabelstationen besonders im Frühjahr- und Herbstcontest ihre Stationen noch vor Einbruch der Dunkelheit abzubauen. Gruppen, die auf Bergen operieren, können noch am selben Tag mit der letzten Bahn ins Tal abfahren. Dadurch wird ein Tag Urlaub oder Verdienstausfall eingespart. Im angrenzenden Ausland wird Sonnabends nicht mehr gearbeitet, so daß auch dort die Vorverlegung der VHF-, UHF- und SHF-Wettbewerbe befürwortet wird.

Der Antrag wird nach Hinweis auf die internationalen Vereinbarungen vom Antragsteller zurückgezogen.

Antrag 19 d: Antrag des Distriktes Bayern-Süd

Es wird beantragt, die Ausschreibungsbedingungen der DARC-Clubmeisterschaft wie folgt zu ändern:

  1. Von den zwölf in Art. 2 der Ausschreibungsbedingungen aufgeführten Wettbewerben werden nur sechs Wettbewerbe zur Wertung herangezogen. Davon sind vier Wettbewerbe wertungspflichtig. Diese werden vom Funkbetriebsreferat des DARC bestimmt und rechtzeitig bekanntgemacht. Zwei Conteste können aus den verbleibenden acht von den Oven freigewählt werden.
  2. Auf den Logs muß der Vermerk „Für Clubmeisterschaft werten“ angebracht werden.
  3. In Art. 3 der Ausschreibungsbedingungen wird die Angabe „5 lizenzierte Teilnehmer“ in „3 lizenzierte Teilnehmer“ abgeändert. Entsprechend reduziert sich der Multiplikator für die Fielddays. Begründung: Da mitgliederschwache OVe nicht 12-mal im Jahr je fünf bestausgerüstete Lizenzierte oder Aktionsgruppen zum Einsatz bringen können (anders haben sie keine Chance für die vorderen Plätze) beschränken wir die zählenden Wettbewerbe auf sechs und die aktiven Teilnehmer auf drei.

Die vorgeschlagenen Pflichtconteste sollen sich auf KW und UKW gleich verteilen und eine lange DARC-Tradition haben. Die Wahlmöglichkeit bei zwei Contesten setzt die OVe in den Stand, ihre individuellen Leistungsschwerpunkte vorteilhaft einzusetzen. Damit dem CM-Bearbeiter die Teilnehmer an den Wahlcontesten bekannt werden, müssen die entsprechenden Logs durch den angegebenen Vermerk gekennzeichnet werden.

Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Referat für Funkbetrieb überwiesen mit der Maßgabe, darüber auf der kommenden Herbstversammlung erneut zu beraten.

Antrag 19 e: Antrag des Referates für Funkbetrieb

Zuständige DOK bei Doppelmitgliedschaft

Die Hauptversammlung des Amateurrats möge beschließen, daß bei Doppelmitgliedschaft – z. B. DARC/VFDB – nur der DOK vergeben werden darf, mit dem das betreffende Rufzeichen in der QSL-Vermittlung des DARC im AFZ geführt wird. QSL-Karten mit zwei oder mehr eingedruckten DOKs, die wahlweise verwendet werden können, sind für die Wertung bei den DLDs ungültig. Begründung: Es verstößt gegen das Gebot der Chancengleichheit, wenn z. B. ein DARC/VFDB-Mitglied durch einen materiellen Beitrag sich die Möglichkeit des Führens zweier DOKs zu beliebigen Zeiten gegen über dem nur DARC-Mitglied oder dem nur VFDB-Mitglied erkaufen kann. Es sei ausdrücklich festgestellt, daß diese Formulierung kein Werturteil der VFDB/DARC-Mitglieder darstellt. Eine klare Stellungnahme ist erforderlich, um den ehrenamtlich tätigen Auswertern ihre Arbeit und Entscheidungsmöglichkeit über gültige und ungültige QSLs sowohl bei den Kurzwellen- als auch bei den UKW- und SWL-DLDs zu erleichtern und sie vor Angriffen der Betroffenen zu schützen.

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Antrag ist somit angenommen.

Antrag 19 f: Antrag des Distriktes Köln-Aachen (G)

Der Amateurrat möge beschließen: Die Geschäftsführung des DARC wird durch die Versammlung des Amateurrats beauftragt, umgehend eine Aufklärungsschrift zu erstellen oder erstellen zu lassen, welche das Thema BCI/TVI unter allen Aspekten behandelt. Diese Schrift sollte dem einzelnen OM, evtl. gegen geringes Entgeld, zugänglich gemacht werden. Der Inhalt sollte den neuesten Stand der Technik wie der Rechtsprechung repräsentieren. Begründung; Die Information der Rundfunk- und Fernsehteilnehmer über BCI/TVI- Probleme durch Veröffentlichung in den Zeitungen allein ist nicht ausreichend. Häufig muß vom einzelnen OM gezielte Aufklärung betrieben werden. Diese würde durch die geforderten „Aufklärungsschrift“ wesentlich erleichtert. Ein großer Vorteil ergäbe sich, wenn die „Aufklärungsschrift“ in enger Zusammenarbeit mit dem FTZ der Bundespost erarbeitet werden könnte.

Obiger Antrag wurde verspätet zur Frühjahrsversammlung 1977 gestellt. Obgleich zugelassen unterblieb die Abstimmung, weil die Zeit zu weit fortgeschritten war. Wie auf der Herbstversammlung 1977 vereinbart, stelle ich hiermit diesen Antrag für den Distrikt Köln-Aachen nochmals. Die Distriktsversammlung stimmte diesem Antrag im Frühjahr 1977 zu.

Der Antrag wird an den Vorstand verwiesen. Es ist u. a. ein Anschreiben, das bereits im Distrikt L verwendet wird, an die Ortsverbände zu verteilen (Anlage 7 zum Protokoll).

Antrag 19 g: Antrag des Distriktes Niedersachsen (H)

Der DARC wird dringend gebeten, seine Vorbereitungen zur WARC 79 noch intensiver als bisher zu betreiben und das damit befaßte Gremium personell – der Wichtigkeit der Sache entsprechend – zu verstärken. Ohne Rücksieht auf den finanziellen Aufwand sollte eine größere Anzahl bester Fachleute (die ARRL setzt z. B. 30 Leute ein) unsere Interesse vertreten. Jetzt in der Vorbereitungsphase und später bei der Konferenz in Genf. Begründung: Unsere Mitglieder haben auf den Versammlungen des vergangenen Jahres häufig die Veröffentlichungen im cq-DL und der QST diskutiert und sind bis zum letzten OM von der Wichtigkeit der WARC-Vorbereitungen überzeugt. Auch der Appell unseres 1. Vorsitzenden, Philipp Lessig, DK3LP, im Rundspruch vom 08.01.1978 sollte alle OM aufrütteln. Nur drei OM (Dr. J. Röttger, A. Müller und H. J. Schilling) im Vorbereitungskomitee sind zu wenig. Diese Fachleute leisten sicher ausgezeichnete Arbeit, aber was soll werden, wenn z. B. – was wir nicht hoffen wollen – der eine oder andere zur WARC krank werden sollte?

Philipp Lessig, DK3LP, bittet die Amateurratsmitglieder, in den Distrikten Umschau nach guten Leuten zu halten, die für diese Materie geeignet sind. Es ist nicht möglich, vom Vorstand aus allein diese Mitarbeiter zu finden. Entsprechende Mitarbeiter sind dem Vorstand namhaft zu machen.

Es erfolgt keine Abstimmung.

Antrag 19h: Antrag des Distriktes Niedersachsen (H)

Der AR möge veranlassen, daß im Protokoll der Sitzungen des AR die Anträge mit dem Ergebnis der Beschlußfassung zusammenhängend dargestellt werden, um die Übersichtlichkeit der Protokolle zu verbessern.

Begründung: Die jetzige Regelung, Anträge und Beschlußfassungen getrennt darzustellen, ist sehr unübersichtlich und erschwert den Informationsfluß unnötigerweise.

Der Antrag wird zurückgezogen.

Tagesordnungspunkt 20: Probleme großer Distrikte

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Herbstversammlung zurückgestellt.

Tagesordnungspunkt 21: Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1977/78

Es werden Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, und Karl-Heinz Muhss, DL9QG, sowie Eberhard Warnecke, DJ8OT, (ersatzweise für DL9QG) vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: 44 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 22: Herbstversammlung des Amateurrats 1978 in Baunatal

Als Termin wird der 21./22.10.1978 vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: 44 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 23: Allgemeine Aussprache

Nach Abstimmung mit dem Personalausschuß wird vom Vorstand folgender Antrag zur Beschlußfassung eingebracht:

Der Vorstand beantragt, für die Gehaltszahlung an die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle die folgende Sonderregelung durch die Versammlung des Amateurrats zu beschließen: Angestellten des DARC kann im Einzelfall zur jeweiligen Grundvergütung (nach BAT) eine jederzeit widerrufliche Zulage bis zum Dreifachen des Unterschiedsbetrages zwischen den Grundvergütungen der ersten und der zweiten Lebensaltersstufe gewährt werden. Die Endgrundvergütung ihrer Vergütungsgruppe darf hierdurch nicht überschritten werden. Die Zulage vermindert sich jeweils um den Betrag, um den sich die Grundvergütung durch Erreichen der nächsten Lebensaltersstufe erhöht, es sei denn, daß der Arbeitgeber die Zulage zu diesem Zeitpunkt anderweitig festsetzt. Der Widerruf wird mit Ablauf des zweiten auf den Zugang folgenden Kalendermonats wirksam, es sei denn, die Zulage wird deswegen widerrufen, weil der Angestellte in eine andere Vergütungsgruppe eingruppiert wird. Diese Zulagen dürfen den Gesamtbetrag von DM 6000 p. a. nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen

Josef Kaiser, DK1QZ, geht noch einmal auf die beabsichtigte Drucklegung der Broschüre „Das Beste aus der cq-DL“ ein. Über die Herausgabe dieser Broschüre wird diskutiert. Erwin Tiedemann, DJ9FY, stellt den Antrag: Der Amateurrat möge beschließen, die Broschüre in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis; 56 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Dr. Karl Wolff, DJ9MJ, schlägt vor, die Hauptversammlung des Amateurrats 1979 in Oberbayern abzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Vom Diplom-Ausschuß wird vorgetragen:

Von der Herbstversammlung des Amateurrats Oktober 1977 bis zur HV Mai 1978 lagen dem DARC-Diplom-Ausschuß insgesamt 20 Anfragen und Anträge auf Anerkennung von Diplomen und Auszeichnungen durch den AR des DARC vor. Folgende Diplome werden dem Amateurrat zur Anerkennung vorgeschlagen:

  1. EUROPA-DIPLOM-PLAKETTE, eine offizielle Auszeichnung des DARC-DX-Referates
  2. WAHR-ROTWEIN-DIPLOM, Herausgeber: DARC-OV Ahrweiler, DOK K01 *)
  3. ROUTIER-MOBIL-DIPLOM, Herausgeber: DARC-OV Alsdorf, DOK G 02 *)
  4. LAUTERBACHER-STROLCHE-DIPLOM, Herausgeber: DARC-OV Lauterbach, DOK F 25 *)
  5. SYLT-DIPLOM, Herausgeber: DARC-OV Sylt, DOK M09 *)
  6. HANAUER JUBILÄUMS-DIPLOM, Herausgeber: DARC-OV Hanau, DOK F09
  7. AKTION SORGENKIND-DIPLOM, Herausgeber: DARC Distrikt Bayern-Ost
  8. GRAF ARCO-DIPLOM, Herausgeber; DARC-OV Steinhuder Meer, DOK H35 *)
  9. RUND UM DEN SENDER, 50 Jahre OV Langenberg Herausgeber: DARC-OV Langenberg, DOK R 07 *)

Bei den mit *) versehenen Diplomen sind geringfügige Änderungen vor einer Anerkennung durch den DARC notwendig.. Die Herausgeber wurden hierüber informiert.

Zum bereits anerkannten „Reichstadt Esslingen Diplom“ (DOK P02) wurde einer Verlängerung bis 30.06.1979 zugestimmt.

Für das bereits anerkannte „Europa Brücken-Diplom“ (DOK A30) wurde einer geringfügigen Verbesserung in der Ausschreibung zugestimmt.

Die Ausschreibungen werden entsprechend den Richtlinien des DARC-Diplomausschusses nach und nach mit Bild des Diploms in der cq-DL veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis: 60 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Karl-Heinz Ehlers, DJ1ME, fragt, wie es mit der Beurteilung der Fuchsjagd-Peilempfänger aussieht. Karl Taddey, DL1PE, erwidert dazu, daß diese Empfänger an das Technische Referat zur Prüfung weitergegeben worden sind.

Der Versammlungsleiter schließt um 18:00 Uhr die Hauptversammlung des Amateurrats.

+++

Der 1. Vorsitzende, Philipp Lessig, DK3LP, dankt Karl Taddey, DL1PE, für die ausgezeichnete Leitung der Versammlung. Er führt aus, daß der Amateurrat an diesem beiden Versammlungstagen für richtungsweisende Probleme Lösungen gefunden hat. Allen Teilnehmern dankt er für ihre tatkräftige Mitarbeit bei der Bewältigung der umfangreichen Tagesordnung und wünscht eine gute Heimreise.

Die Richtigkeit dieses Protokolls (Seite 1 bis 22) sowie die Anlagen (1 bis 6) wird bestätigt.

gez. Karl Taddey gez. Karl Diebold
Versammlungsleiter Protokollführer

Baunatal, den 11. Juni 1978


Anlage 1 zum HV-Protokoll vom 05./06.05.1978

Teilnehmer an der Hauptversammlung des Amateurrate am 05./06.05.1978 in Scharbeutz

Vorstand:
Philipp Lessig, DK3LP, 1. Vorsitzender
Josef Kaier, DK1QZ, 2. Vorsitzender
Klaus Michel, DJ1AM, 3. Vorsitzender

Amateurrat:
Dr. Karl Bär, DK1NX, DV Baden
Hans Gschnaidner, DL8KG, DV Bayern-Ost
Dr. Karl H. Wolf, DJ9MJ, DV Bayern-Süd
Johannes Eckert, DL7CE, DV Berlin
Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, DV Franken
Werner Völsing, DJ7HM, DV Hamburg
Wilhelm Losse, DK4ZO, DV Hessen
Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, DV Köln-Aachen
Dieter Gohr, DK6OD, DV Niedersachsen
Eberhard Warnecke, DJ8OT, DV Nordrhein
Jürgen Rahn, DL9BL, DV Nordsee
Günther Matz, DJ8BN, DV Rheinland-Pfalz
Hellmut Liebich, DL1OY, DV Ruhrgebiet
Klaus Neumann, DL8FR, DV Saar
Karl-Heinz Ehlers, DJ1ME, DV Schleswig-Holstein
Ludwig Weigele, DJ7DW, DV Schwaben
Hans-Jürgen Pohl, DK3RI, DV Westfalen-Nord
Erwin Tiedemann, DJ9FY, DV Westfalen-Süd
Hans-Christian Schütt, DL9XN, DV Württemberg
Karl Heinz Vogt, DL6YH, 1. Vorsitzender VFDB

Referenten:
Dr. Jürgen Röttger, DJ3KR, Auslandsreferent
Wolfgang Dietrich, DJ8TW, Jugend- und SWL-Referent
Hanspeter Günther, DL9XW, Funkbetriebsreferent
Joachim Immelnkemper, DK2BI, DX-Referent
Alfred Müller, DL1FL, Ref. f. Funkverwaltungsfragen
Heinz-J. Schilling, DJ1XK, UKW-Referent
Günther Schwarzbeck, DL1BU, Technischer Referent
Karl Taddey, DL1PE, Fuchsjagdreferent

Mitarbeiter:
Walther Kawan, DL1UU, Justitiar
Rolf Kadau, DJ7CH, QSL-Ausschuß
Hellmut Vorländer, DJ8EG, Haushaltsausschuß
Karl Diebold, DJ1BH, Geschäftsführer

Sonstige:
Wolfgang Erbe, DJ7QB
Karl-Heinz Mols, DL9ME
Karl-Heinz Vennekohl, DK5OD
Per Dudek, DK7LJ


Bericht des Vorstandes

Die Arbeit des Vorstandes seit der letzten HV in Karlsruhe im Frühjahr 1977 wurde durch einige Schwerpunkte gekennzeichnet, die das Ansehen und die Leistungsfähigkeit des DARC verbessert haben.

Vor allem gelang es das seit Jahren anstehende Problem des Beitragseinzugs durch Einführung einer Beitragsrechnung, die elektronisch gelesen und verbucht werden konnte, zu lösen. Bereits am 20.02.1978 waren 84 % der Beiträge eingegangen und verbucht. Ein Ergebnis, das vor einem Jahr noch undenkbar erschien, aber auch die Folgerichtigkeit des Vorstandesbeschlusses, das Geschäftsjahr wieder dem Kalenderjahr anzugleichen, bestätigt.

Zur Zeit der Abfassung dieses Berichts gehen infolge durchgeführten Mahnungen und der an die Ortsverbände versandten Auflistungen der Beitragsschuldner täglich große Summen auf das Beitragskonto ein. Zum erstenmal seit vielen Jahren kann mit einem 100-%igen Beitragseingang gerechnet werden.

Welche Summen dem DARC durch mangelhaften Beitragseinzug in der Vergangenheit verloren gingen, zeigt die im Laufe des letzten Halbjahres 1977 konsequent durchgeführte Beitragseinziehung der noch ausstehenden Beiträge der Jahre 1975 und 1976, die eine Summe von DM 194.000 an nachentrichteten Beiträgen erbrachte.

Um zukünftigen Aufgaben und Entwicklungen im Innenbereich besser Rechnung tragen zu können, beschloß der Vorstand die Erstellung einer mittelfristigen Finanzplanung bis Ende 1981. Diese Daten – Vorausschätzungen der Mitgliederzahl und Ortsverbände, der Beitragsleistungen und der Aufwendungen – sollen es dem Vorstand erleichtern, entsprechende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten. Die erarbeiteten Daten sollen jährlich anhand der tatsächlichen Zahlenwerte revidiert und erneut fortgeschrieben werden.

Die Entwicklung der Mitgliederzahl in 1977 wurde bereits im Geschäftsbericht dargelegt. Auch die Zahl der Ortsverbände hat sich von 548 zu Beginn des Jahres auf 588 am 31.12.1977 weiter erhöht. DARC und VFDB haben damit zusammen die Zahl von 642 Ortsverbänden erreicht.

Im Jahr 1977 hat die Geschäftsstelle 750 Anträge für Gastlizenzen an ausländische Funkamateure bearbeitet. Gegenüber dem Jahre 1976 mit 525 Gastlizenzen bedeutet dies eine Steigerung um 225 Anträge; das sind 43 % mehr. Im Vergleich zum Jahr 1974 mit 288 Gastlizenzen ist also eine erhebliche Zunahme der Gastlizenzen in den letzten drei Jahren zu verzeichnen. Gastlizenzen sind an Besucher aus 31 Ländern, darunter 4X4, 5A, A4X, C5, CE, JA, PY, TU, VK, YD, YV, ZS ausgegeben worden.

Nahezu 2000 vorbereitete Antennenverträge mit Befürwortungsschreiben und Versicherungsbestätigungen hat die Geschäftsstelle im Jahr 1977 an Mitglieder versandt. Durch die Aktivität hat der Club im hohen Maße dazu beitragen können, daß die Mitglieder eine gewisse rechtliche Absicherung für die Installation von Amateurfunkantennen mit den Vermietern von Wohnungen oder Gebäuden erreichen können.

Die Clubzeitschrift cq-DL ist gegenüber 1976 weiter ausgebaut worden. Der Umfang des redaktionellen Teils ist um ca. 18 % von 444 auf 523 Seiten angestiegen. Der Anzeigenumfang erhöhte sich um 51,5 % von 262 Seiten auf 397 Seiten. Das Dezember-Heft 1977 erreichte mit 51 Anzeigenseiten den bisher höchsten Umfang. Die Gesamtauflage der cq-DL 1977 betrug 410.200 Exemplare gegenüber 379.000 im Jahre 1976. Die höchste Auflagenzahl wies das Juli-Heft mit 38.000 Stück aus. Während der Inlandsversand im Monat Januar 1977 mit 28.117 Heften angegeben wurde, ist diese Zahl im Dezember 1977 auf 30.775 angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 2658 Hefte = 9,4 %. Der Versand der cq-DL ins Ausland wies im Januar 1977 eine Stückzahl von 1619 Hefte aus, während der Versand im Dezember 1977 auf 1912 Exemplare angestiegen war. Die Zunahme betrug 293 Hefte = 18,1 %.

Die Lieferung einer neuen Anlage zur Vermittlung von QSL-Karten auf Mietbasis wurde Mitte des Jahres in Auftrag gegeben. Mit dieser Anlage sollen auch die Arbeiten in der Stammdateiverwaltung sowie im Bereich des Rechnungswesens in der Geschäftsstelle vereinfacht werden.

Die Entwicklung der QSL-Vermittlung mögen die folgende Zahlen deutlich machen:

Inland Ausland Gesamt
1973 2.143.000 1.204.000 3.347.000
1974 2.235.000 +4 % 1.249.000 +4 % 3.484.000 +4 %
1975 2.626.000 +17 % 1.480.000 +19 % 4.106.000 +18 %
1976 3.020.000 +15 % 1.569.000 +6 % 4.589.000 +12 %
1977 3.444.000 +15 %   1.758.000 +12 %   5.198.000 +13 %

Während im Jahr 1973 arbeitstäglich im Durchschnitt etwa 15.200 Karten die QSL-Vermittlung durchlaufen haben, liegt diese Zahl im Jahr 1977 bereits bei etwa 23.600. Die ersten Engpässe haben sich im vergangenen Jahr dadurch ergeben, daß die Rufzeichen DD6 bis DD9 nicht mehr in der QSL-Anlage programmiert werden konnten und daher die DOKs mühsam herausgesucht werden mußten.

Der Ortsverbands-Sortiergang mußte infolge der beträchtlichen Zunahme weitgehend von außerbetrieblichen Institutionen und Einzelpersonen durchgeführt werden. Hier sind insbesondere Behindertenwerkstätten in Göttingen und Baunatal tätig gewesen.

Die Codierung der QSL-Karten an den beiden Eingabeplätzen an der Anlage konnte nur unter Heranziehung von Aushilfskräften über einen vollen 10-Stunden-Tag zügig durchgeführt werden. Durchschnittlich etwa 15.600 Karten mußten arbeitstäglich codiert werden. 1973 waren es noch 9700 pro Arbeitstag. Es ist zu erwarten, daß sich dieser Aufwärtstrend weiter fortsetzen wird.

Zur weiteren Optimierung des QSL-Karten-Durchlaufs wurde daher gegen Ende 1977 ein Entwicklungsauftrag für eine DOK-Verteileranlage vergeben.

In seinen Bemühungen nach außen ist der Club im Jahre 1977 ein gutes Stück vorangekommen, wenn auch – einfach aus zeitlichen Gründen – nicht alle Möglichkeiten voll genutzt werden konnten.

Der Vorstand sowie die Referenten für Funkverwaltungsfragen, UKW und Auslandsbeziehungen, haben an einer Reihe von Sitzungen des Arbeitskreises zur Vorbereitung der WARC 1979 sowohl im BPM als auch im FTZ teilgenommen. In einer Grundsatzbesprechung im BPM konnte erreicht werden, daß der Amateurfunkdienst als technisch-experimenteller Funkdienst erfaßt und somit aus dem Bereich der privaten Benutzer in eine höherwertige Gruppierung mit volks- und betriebswirtschaftlichen sowie wissenschaftlichen Einsätzen eingestuft wurde In anderen wichtigen Arbeitskreisen wurden die Forderungen des Amateurfunks durch den Vorstand bzw. die zuständigen Referate und Ausschüsse erfolgreich vertreten.

Seine internationalen Aktivitäten verstärkte der Vorstand sowohl in der IARU als auch gegenüber den Amateurfunkverbänden in den Ländern Europas und Afrikas, vor allem im Hinblick auf die WARC 1979 Durch die Teilnahme an den WARC-Vorbereitungskonferenzen in Skopje, Florenz, Monaco und Monrovia unterstrich der DARC die Bereitschaft, seine Aufgaben als größter Verband der IARU-Region-1-Division wahrzunehmen. Der Vorstand beschloß, durch personellen und finanziellen Einsatz im Rahmen der verfügbaren Mittel und in enger Zusammenarbeit mit der IARU-Region 1, auch 1978 die Bemühungen um die Schaffung einer besseren Ausgangsposition des Amateurfunks bei der WARC ’79 in Genf fortzusetzen.

Tätigkeitsbericht des Justitiars

1. Die erhöhten technischen Anforderungen der Deutschen Bundespost an Antennenverstärker und die Genehmigungspflicht für solche Antennenverstärker zeigt positive Auswirkungen. Denn wenn die Antennenverstärker die technischen Anforderungen nicht erfüllen, weisen die Störmeßdienste der Deutschen Bundespost die Rundfunkteilnehmer auf diesen mangelhaften technischen Zustand hin, weshalb sie keinen störungsfreien Empfang erwarten können. Dadurch hat die Zahl der bearbeiteten TVI/BCI- Fälle weiter abgenommen.

2. Angebliche Verstöße gegen das Fernmeldeanlagengesetz 1928
Überraschend hat sich eine größere Anzahl von Besuchen der Kriminalpolizei, teilweise verbunden mit gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehlen, bei erst kürzlich lizenzierten OM ereignet. Gesucht wurden dabei Geräte oder Bausteine, die die OM vor mehreren Jahren beim Versandhandel gekauft hatten. Es handelt sich jeweils um Geräte für das UKW-Gebiet mit Bereichen, deren Frequenzen nicht auf die Amateurbänder beschränkt waren und deshalb nicht der allgemeinen Amateurfunk-Empfangsgenehmigung Nr. 664 aus dem Jahre 1972 entsprachen.

Offensichtlich waren diese polizeilichen Maßnahmen darauf zurückzuführen, daß bei einigen Firmen des Versandhandels Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmt und von der Kriminalpolizei ausgewertet worden waren. Denn den OM wurde jeweils Fotokopie einer Rechnung repräsentiert, auf der sie als Besteller eines solchen Gerätes erschienen. Da den OM bei Durchführung der Strafverfahren der Lizenzentzug wegen einer einschlägigen Vorstrafe drohte, mußte viel Zeit und Mühe aufgewandt werden, die jeweiligen Staatsanwaltschaften zur Einstellung der Ermittlungsverfahren zu veranlassen, ohne daß es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kam.

3. Antennenmasten und Baubehörden
Der Versuch, einen geeigneten Fall als Musterprozeß beim Verwaltungsgericht durchzufechten, konnte immer noch nicht verwirklicht werden. Hierzu kann ja nicht irgendein Fall aufgegriffen werden, weil ein negatives Urteil gegen die Funkamateure großen Schaden anrichten könnte, wenn es in der juristischen und der Fachliteratur für Wohnungswesen veröffentlicht würde. Denn diese negative Wirkung hat sich auf dem Gebiet des Mietrechts deutlich gezeigt. Denn unüberlegt geführte Prozesse zwischen Hauswirt und den OM als Mieter mit negativen Ausgang zeigen deutlich ihre nachteiligen Auswirkungen. Aufgrund dieser Urteile lehnen insbesondere Baugesellschaften in zunehmenden Maße die Anträge von OM auf Dachantennen ab.

4. Außerdem nahm der Unterzeichner an den Arbeiten für die Angleichung der Geschäftsordnung, Wahlordnung pp. an die geänderte Satzung teil, sowie an den Arbeiten des Vertreters des DARC im Arbeitskreis Rundfunk- Empfangsantennen.

(DL1UU)

Jahresbericht DX-Referat

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung des DARC gab OH Dr. Jürgen Röttger, DJ3KR, die Leitung des DX-Referates an OM Joachim Immelnkemper, DK2BI ab. DJ3KR leitet das DX-Referat über zehn Jahre und prägte damit entscheidend das heutige Aufgabenspektrum des Referates mit seinen heute 14 Mitarbeitern.

Das DX-Mitteilungsblatt (DX-MB) des DX-Referates informierte über 500 Abonnenten in 52 Ausgaben wöchentlich über den aktuellen Stand auf den DX-Bändern. Regelmäßig wurden auch Funkwetterberichte, Diplomausschreibungen, Contestregeln und -ergebnisse veröffentlicht.

Der Redakteur des DX-MB OM Geyrhalter, DL3RK, hatte es nicht immer leicht, da Meldungen aus Leserkreisen nur spärlich flossen. OM Wagner, DL1LD druckte und verschickte über 25.000 Exemplare des DX-MB.

Erstmalig konnte im Jahre 1977 vom DX-Referat eine QSL-Managerliste herausgegeben werden. Die Liste wurde mit Hilfe von EDV vom OM Maurer, DL8BL, zusammengestellt. Der Druck erfolgte bei DJ4FT, sodaß die Liste kostenlos an alle Abonnenten des DX-MB abgegeben werden konnte.

Die DARC-Diplomauskunft, OM Warnecke, DJ8OT bearbeitete über 200 Anfragen aus dem In- und Ausland. Für besonders populäre Diplome (z. B. DXCC) wurden spezielle Merkblätter zusammengestellt.

Die DX-Meldungen im cq-DL wurden für alle Ausgaben wie auch in den vergangenen Jahren von OM Wöllner, DJ1QQ, in mühlevoller Kleinarbeit aufgebaut. Kritiker der DX-Meldungen können sich sicher kein Bild davon machen, wie schwer es ist die DX-Meldungen trotz des frühen Redaktionsschlusses aktuell zu gestalten.

Die Interessengemeinschaft Ionosphäre (IGI) mit OM Dr. Damboldt, DJ5DT, garantierte während des ganzen Jahres den Betrieb der Bake DLØIGI. Ein Reservesender mit automatischer Umschaltung konnte fertiggestellt werden.

Der RTTY-Manager des DARC, OM Schalk, DJ8BT, kann ein weiter gestiegenes Interesse an den Betriebsarten RTTY und SSTV berichten. Im Berichtszeitraum wurde vornehmlich der Informationsfluß koordiniert. DX-MB, cq-DL und die UKW-Rundschau wurden regelmäßig mit Informationen versorgt.

Der Fieldday- Sachbearbeiter, OM Jakob, DL8CM, prüfte 294 Logs aus beiden Fieldday-Contesten. Erstmalig wurde 1977 ein Inspektionssystem organisiert und durchgeführt. Erfreulicherweise ergaben sich bei 26 Inspektionen keine Beanstandungen. Weiterhin wurden die Bemühungen fortgesetzt, in der Fieldday-Working-Group der IARU-Region 1 gemeinsame europäische Regeln zu schaffen.

OM Pohlkamp, DK3BJ, strahlte regelmäßig freitags um 18:40 Uhr als DKØDX den DX-Rundspruch des DARC ab. OM Möhle, DJ3VC, und OM Teichler, DJ6HC, bearbeiteten wie schon in den vergangenen Jahren Diplomanträge für ausländische Verbände mit denen ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht (WAC, DUF, DDR-, RSGB und UdSSR-Diplome).

Mit der Übernahme des DX-Referates durch DK2Bl ging die Bearbeitung des Europa-DX-Contest (WAEDC) auf ein WAEDC-Komitee über: OM Göbel, DK1RV; OM Weiss, DJ2YA; OM Wöllner, DJ1QQ. Unter Mitarbeit von DK1PZ, DK7DN und W3OG konnten die OM 723 CW-Logs und 484 Phone-Logs auswerten, 30 Stationen konnten eine WAEDC-Plakette erringen. Die WAEDC-RTTY wurde von OM Schalk, DJ8BT, ausgewertet.

An die Sammelanschrift des DX-Referates gingen im Jahre 1977 ca. 2000 allgemeine Anfragen, 1300 Contest- Logs, 850 Diplomanträge mit ca. 30.000 QSL-Karten zur Prüfung. OM Geyrhalter, DL3RK, bearbeitete die Anträge für die DARC-DX-Diplome: WAE (267), EU-DX-D (171), EUDXD 1000 (11), EUROPA-DIPLOM (78), EUROPA-DIPLOM HONOR ROLL (222) + 42 Anträge für Diplome der Zeitschrift CQ. Vor dem WAEDC wurden auf Anfragen ca. 30 kg Logs von Kaufbeuren aus in alle Welt verschickt.

Insgesamt hatten die Mitarbeiter des DX-Referates Im Jahr 1977, wie auch schon in den vorangegangenen Jahren, guten Kontakt zu fast allen Amateurfunkverbänden in der IARU. Ein regelmäßiger Informationsaustausch fand statt um einerseits die Mitglieder des DARC über möglichst viele internationale Aktivitäten informieren zu können, andererseits aber auch um das Ansehen des DARC durch seine Aktivitäten zu stärken. Aushängeschild des DARC ist hier vor allem der EUROPA-DX-CONTEST (WAEDC).

(DK2BI)

Jahresbericht Technisches Referat

Auch im zurückliegenden Berichtszeitraum sind wieder zahlreiche Transceiver, Empfänger und Hilfsgeräte sowie Antennen sowohl des Marktangebotes als auch in Eigenbau erstellte ganz ausführlich geprüft worden. Die Meßwerte sind nach einem festliegenden Schema aufgelistet und können in Kürze in einem Vergleichsbericht vorgestellt werden.

Für 435 MHz wurde ein Gewinn-Normal erstellt, so daß dieser Frequenz besonders genaue Gewinnmessungen, auch von Modellantennen für den Kurzwellenbereich, möglich geworden sind. Hiervon wurde bereits bei der Entwicklung einer 10-m-Quad mit Polarisationsumschaltung und sehr hohem Gewinn Gebrauch gemacht.

An besonderen weiteren Meßhilfsmitteln wurden ein Viertongenerator für Messungen an SSB-Sendern, eine ölgekühlte variable Last (20 bis 120 Ohm mit definiertem Ausgang für Anpassungsmessungen und ein Leistungsaddierer für Leistungen bis 2×100 Watt zur Erzeugung hoher Pegel von Doppeltonsignalen für Intermodulationsmessungen erstellt.

Ausführliche Messungen galten doppelsymmetrischen Mischern mit Leistungs-Feldeffekttransistoren und linearisierten Hf-Stufen mit Strom- und Spannungsgegenkopplung sowie Leistungs-FETs. Ein 40-MHz-Quarzfilter mit preiswerten Obertonquarzen wurde ebenfalls erstellt und untersucht. Von zahlreichen handelsüblichen Quarzfiltern sind Durchlaßkurven aufgezeichnet worden.

Dem problematischen Gebiet der Messung von Kurzwellenantennen galt in den Herbstmonaten besonderes Augenmerk. So wurde u. a. ein Vergleich eines Trap-Yagies (FB33) und einer VK2AOU/DJ2UT-Richtantenne mit einem Monoband-Yagi verschiedener Tragrohrlängen durchgeführt. Im Augenblick werden Hilfsmittel (Mast für Referenzantennen und registrierende Meßempfänger) für Vergleiche unter DX-Bedingungen erstellt.

Trotz der im cq-DL und Rundspruch geäußerten Bitte, briefliche Anfragen nach Baunatal zu schicken, um eine Verteilung an die Kollegen im Referat zu ermöglichen, steigt die Zahl der Anfragen weiter an und hat bereits die Bearbeitungskapazität einer Einzelperson weit überschritten. Die obige Bitte wird wiederholt, nicht zuletzt aus dem Grund, daß die Ergebnisse der angeführten Arbeiten auch ausgewertet und zu Papier gebracht werden können. Mein Dank gilt allen, die mich bei den genannten Arbeiten durch tätige Hilfe und durch leihweise Überlassung von Geräten und Teilen unterstützten.

(DL1BU)

Jahresbericht Jugend- und SWL- Referat

1977 fanden vier Überregionale Jugend- und SWL-Lehrgänge statt. Veranstalter waren die Distrikte Köln-Aachen (G), Schleswig-Holstein (M), Niedersachsen (H) und Nordsee (I). Dazu wurden aus Mitteln des Referates rund 10.000 DM Zuschüsse gewährt, mit denen die Tagegelder und Fahrtkosten der Lehrer bestritten wurden. Die Erfolgsquote dieser drei Wochen dauernden Lehrgänge lagen zwischen 79 und 100 %. Es wurde für die Mitglieder des AR und des Vorstandes eine Einzelaufstellung gefertigt, aus der die Zusammensetzung der Teilnehmer, die erreichten Lizenzklassen und die Einzelkosten hervorgehen. Nur bei einem Lehrgang waren die Teilnehmer ausschließlich Jugendliche unter 25 Jahre, bei den anderen Lehrgängen machte diese Gruppe etwa 50 % der Teilnehmer aus.

In zwei Arbeitstagungen (zweitägig) und in vier Einzelgruppen, die regional verteilt waren, wurde die Ausbildungshilfe des DARC erarbeitet. Der Reinentwurf lag im Nov. 1977 auf der Herbstversammlung in Kassel vor. Sie ging im Januar 1978 in Druck. Bei der Redaktion des cq-DL liegt ein Bericht zur Veröffentlichung über Inhalt und Zweck der Ausbildungshilfe vor, der erscheinen wird, sobald die. Unterlagen bei der GS abgerufen werden können.

Der Ausstellungs-Set des DARC wurde gut aufgenommen und wurde an 100 OVs auf Antrag ausgeliefert. Die erste Auflage ist vergriffen, eine zweite geht in erweiterter Form im März 1978 in Druck.

Dem Vorstand und dem AR wurden in einem 7-seitigen Schreiben im Dezember 1977 die Planungen des Referates bezüglich der weiteren Jugend- insbesondere Ausbildungsarbeit unterbreitet.

Ein Vorschlag zu einer Arbeitstagung der Jugendleiter der Distrikte blieb leider ohne Resonanz. Sie werden nun ohne Rückfrage eingeladen werden.

Durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Jugendleitern der Distrikte erhält nun das Referat regelmäßig Informationen aus drei Distrikten über die dortige Arbeit.

Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit wurde der Film des SFB „Geschichte des Amateurfunks“ beschafft und Verhandlungen über zwei weitere Filmprojekte geführt, die 1978 zur Verfügung stehen sollen.

(DJ8TW)

Jahresbericht UKW-Referat

Im Jahr 1977 entfiel wieder ein Hauptteil der Arbeit des UKW-Referenten auf die Probleme der Relaisfunkstellen, insbesondere die Koordinierung neuer Relais. Zum Ende des Berichtszeitraumes gab es etwa 87 betriebsbereite 2-m-Relais, etwa 65 betriebsbereite 70-cm-Relais, zwei betriebsbereite 23-cm-Relais, ein 12-cm-Relais, sowie zwei Crossband-Transponder für Telefonie, zwei Crossband-Transponder für ATV bzw. SATV und ein 23-cm-ATV-Relais. Daneben waren noch drei RTTY-Relais im 2-m-Band und vier RTTY-Relais im 70-cm-Band in Betrieb.

Die Zahl der noch nicht betriebsbereiten, wenn auch genehmigten, 70-cm-Relais ist mit zehn reichlich hoch. Daneben gibt es noch einige Karteileichen in Planungsphase.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 27 auswärtige Termine wahrgenommen, die sich wie folgt verteilen: drei überörtliche DARC-Veranstaltungen (Wolfsburg, Friedrichshafen, Weinheim), drei Clubversammlungen, zwei Distriktsversammlungen, fünf Auslandsveranstaltungen (HV des ÖVSV, Jahrestreffen der USKA, HV der Swiss ARTG, HV der UHF-Gruppe der USKA, UKW- Tagung der USKA), zwei Hauptversammlungen befreundeter Verbände (AMSAT-DL und DAFG), vier Reisen für den QSL-Ausschuß (nach Hombrechtikon/Zürich, München, Hannover und Frankfurt), fünf Reisen zu WARC-vorbereitenden Veranstaltungen in Darmstadt und Bonn, ein Treffen mit dem UKW-Referenten des PZK in der Nähe von Memmingen, die Ausrichtung des Mobilwettbewerbes des UKW-Referates am westlichen Bodensee und – last but not least – die Arbeitstagung der UKW-Referenten im AFZ Baunatal. Dafür waren insgesamt 58 Tage notwendig, zumeist am Wochenende!

Über die meisten Veranstaltungen ist ausführlich im cq-DL berichtet worden, so daß sich ein Eingehen darauf erübrigt.

Leider war es auch 1977 nur knapp möglich, daß sich Referenten und GfV über gemeinsame Probleme unterhielten, so nebenbei am Rande von Clubversammlungen.

Im Berichtszeitraum wurden 1704 eingehende und 1412 ausgehende Postsendungen gezählt, insgesamt also 3116, d. h. etwa 8,5 pro Tag des Jahres, Wochenenden mitgezählt! Leider wurde durch unvernünftige Handlungsweise von Mitgliedern bei Anfragen nach Vordrucken o. a. unnötiger Aufwand erforderlich, weil kaum adressierte Umschläge beilagen.

Die auf Anregung des UKW-Referenten entstandene lose Arbeitsgemeinschaft „Amateurfunk und Mikrocomputer“ fand regen Anklang. In Absprache mit der DAFG übernahm W. Franke, DF5QW, die Betreuung im Rahmen der DAFG, die dafür auch Seiten in der Zeitschrift RTTY zur Verfügung stellt. Einen weiteren Großteil der Zeit nahmen die Vorbereitungen für die WARC 1979 sowie die IARU-Region-1-Tagung in Ungarn 1978 in Anspruch. Hier lag die Hauptlast der Arbeit. bei DL1FL und DJ1XK. Die WARC-Vorbereitungen beinhalten insbesondere die Teilnahme an Arbeitskreistagungen im FTZ. wo die Ansprüche des Amateurfunkdienstes gegenüber den anderen Benutzern des Funkspektrums verteidigt werden mußten, bzw. unqualifizierte Angriffe zurückgewiesen werden mußten. Zur Vorbereitung der Region-1-Tagung wurden Antrags-Papiere des DARC zu Fragen im Zuständigkeitsbereich des UKW-Referates formuliert und mit anderen DARC-Stellen abgestimmt.

Der SYLEDES-Versuchsbetrieb der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord im 70-cm-Band konnte durch entsprechende Absprachen mit der WSD-Nord soweit verschoben werden, daß über cq-DL und DL-Rund eine hinreichende Information der Mitglieder erreicht werden konnte. Der Aufforderung, entsprechende Empfangs- bzw. Stör-Meldungen an das UKW-Referat zu senden, kamen allerdings nur sehr wenige Mitglieder nach. Es mußte erst ein Fragebogen an infragekommende UHF-Amateure im Hamburger Raum versandt werden, um entsprechende Meldungen zu erhalten. Ein Extrakt der eingegangenen Meldungen wurde dem FTZ zugestellt. Es wurde darin insbesondere darauf hingewiesen, daß nach Meinung des DARC die Sharingbedingungen zwischen Amateurfunkdienst und SYLEDES nicht erfüllt sind, so daß eine gemeinsame Nutzung des 70-cm-Bandes kaum möglich sein dürfte.

Im Rahmen der Mitarbeit im Referat für Funkverwaltungsfragen wurde ferner an Fragen im Zusammenhang mit verbessertem Lizenzierungsbedingungen bzw. der Überarbeitung der DV AFuG mitgearbeitet. Diesbezügliche Besprechungen fanden anläßlich der WARC-vorbereitenden Tagungen im FTZ statt.

(DJ1XK)

Sachgebiet UKW-Amateurfunk-Beobachtungen (UKW-AFB)

Bei DC7AS als „Sachbearbeiter UKW-Amateurfunk-Beobachtungen (UKW-AFB)“ trafen im Jahre 1977 insgesamt 108 Berichte aus dem In- und Ausland ein, die Informationen über besondere Ereignisse auf den Bändern oberhalb 144 MHz enthielten. Sie wurden für die UKW-Rundschau in der cq-DL ausgewertet.

Der Berichtseingang hat sich etwa auf der Höhe des Vorjahres (1976 = 117) Berichte) gehalten. Eine schon in den Vorjahren beobachtete Tendenz hat sich verstärkt fortgesetzt: Es treffen immer mehr Berichte ein, die auch länger zurückliegende Zeiträume umfassen und die in vermischter Form Informationen über die verschiedensten Ereignisse enthalten. Dadurch hat nicht nur die Aktualität der in der cq-DL veröffentlichten Berichte abgenommen. Auch die Auswertung wurde erheblich erschwert.

Rund 25 % der eingegangenen Berichte betrafen Sporadic-E-Öffnungen auf dem 2-m-Band. Im Jahr 1976 waren es 33 % und im Jahr 1975 rund 10 %. Hier spiegelt sich die Anzahl der E-Ereignisse in den genannten Jahren gut wider.

Im Jahr 1977 wurde DC7AS in den Vorstand von AMSAT-Deutschland e. V. gewählt. Er betreut dort weiterhin den „AMSAT-DL-Informationsdienst“ und den auf rund 200 Personen angewachsenen Mitgliederbestand des Vereins. Im Hinblick auf die kommende WARC 1979 wurde der Inhalt aller veröffentlichten Publikationen weiter auf den Schwerpunkt „Möglichkeit zur eigenen Weiterbildung und für eigene technische Studien“ verlagert. Einen wesentlichen Beitrag hierzu haben vor allem die eingegangenen Berichte und Artikel von DL3SK, DL3SX und DJ4CT geleistet.

(DC7AS)

Sachgebiet UKW-Diplome

Beim Sachgebiet UKW-Diplome konnte wiederum eine Steigerung von ca. 30,% bei der Beantragung des DARC-UKW-Diplome festgestellt werden. Das UKW-DLD wurde von Stationen aus DL, F, G. HB9, LA, OE, OK und PAØ und das UKW-EU-D, wurde von OM aus DL, DM und G beantragt. Insgesamt wurden 1333 Diplome bzw. Sticker ausgegeben. Sie teilen sich auf in 720 Neubeantragungen und 613 Folgeanträge. UKW-EU-D Klasse 1 = 4 (–11), Klasse 2 = 10 (–11), Klasse 3 = 31 (+8), Trophy = 2 (-2); UKW-DLD- Trophy = 12 (+11), Sticker 900 = 9 (+8), Sticker 800 = 19 (+15), Sticker 700 = 23 (+13), Sticker 600 = 33 (+18), Goldene Leistungsnadel = 82 (+39), Silberne Leistungsnadel = 105 (+41), Bronzene Leistungsnadel = 154 (+37), DLD 200 = 288 (+76), DLD 150 = 150 (+22), DLD 100 = 389 (+83) DLD 50 = 22 (+12).

Für das Jahr 1977 ergaben sich hieraus ca. 1400 Postein- und ca. 2600 Postausgänge. Dies entspricht elf Postsendungen pro Tag im Jahresdurchschnitt. Durch die 20 Auswerter wurden ca. 100.000 QSL-Karten entsprechend der Ausschreibung geprüft.

Ein besonderer Dank für diese Arbeit gilt diesen ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern.

(DK5OD)

Sachgebiet Gigahertz

Der vom UKW-Referat, Sachgebiet Gigahertz, durchgeführte Mikrowellen-Contest wurde von DK2DPX ausgewertet. Im cq-DL und mit vervielfältigten Ergebnislisten wurden die Einsender und Interessierten informiert An diesem erstmalig durchgeführten Contest im Mikrowellenbereich nahmen 68 Stationen teil.

Bei DK2DPX als Sachbearbeiter GHz trafen im Jahre 1977 siebzig Berichte und Anfragen aus dem In- und Ausland ein, die Informationen und Auskünfte zu Problemen im GHz-Bereich enthielten. Die Anfragen wurden schriftlich und zum Teil telefonisch beantwortet, die Informationen für die cq-DL ausgewertet.

Unter Mitwirkung des Sachbearbeiters GHz wurde von OM der Rhein-Main-GHz-Gruppe ein 3-cm-Bandplan erstellt und dem UKW-Referat zugeleitet. Im Rahmen des BBT-Treffens wurden mit den Verantwortlichen dieses Wettbewerbs ein „Mikrowellentag“ (10 GHz) innerhalb des BBT festgelegt. Mit den dort Anwesenden des Arbeitskreises 3 cm wurde eine bessere Information des Sachbearbeiters in allen Mikrowellenfragen verabredet. Ein lizenzierter 12-cm-Transponder hat zum Jahresende seinen Betrieb aufgenommen.

Sorge bereiten die sehr starken Radarstörungen, die im 23-cm-Band auftreten und das Band für einen großen Teil der Amateure in der Bundesrepublik unbrauchbar macht.

Die von der Bundespost gegen Ende des Jahres 1977 vorgenommene Änderung der Frequenzzuweisung im 12-cm-Band (Verlust des aktivbenutzten Schmalbandbereichs 2304 MHz) hat, da offensichtlich ohne Vorankündigung vorgenommen, mehr als Verwunderung ausgelöst.

Im Berichtszeitraum wurden vier auswärtige Termine wahrgenommen: 1× UKW-Besprechung (AFZ), 2× GHz-Treffen (Ingelheim, Darmstadt) 1× BBT-Treffen (Burg Falkenfels).

Im ganzen gesehen hat die Aktivität in den Bereichen 23, 12 und besonders 3 cm (10 GHz) in diesem Jahr stark zugenommen.

(DK2DPX)

Sachgebiet UKW-Conteste

Zu Beginn des Jahres 1977 erfolgte im März die Übernahme des Sachgebietes Contest durch den neuen Bearbeitet DJØVZ. Den beiden Vorgängern DJ6XV und DK6EI sei an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt.

Im Verlauf des Jahres 1977 wurden vom UKW-Referat Abt. Contestbetrieb insgesamt neun Wettbewerbe durchgeführt, darunter auch die beiden IARU-Wettbewerbe und der Marconi CW-Test. Die Gesamteinsenderzahl lag bei 1721 Logs gegenüber 1210 Logs im Jahre 1976. Dies ist eine Steigerung um 42 % und entspricht einem Arbeitsaufwand allein für die Kontrolle von ca. 200 Stunden für das UKW-Referat. Hier kurz die Aufschlüsselung der Einzelconteste:

  2 m 70 cm 23 cm 12 cm 9 cm 3 cm

Ges.

Jan. 85 26 5 1 - - 117
Feb. 48 7 1 1 - - 57
Mrz. 227 71 19 1 - 2 230
Mai 214 80 23 3

1

6 327
Juli 215 69 23 4 - 7 318
Aug. 47 8 2 - - 2 57
Sept. 233 - - - - - 233
Okt. -

112

24

9

4

14

163
Nov

117

- - - - - 117
Ges.

1186

373

107 19

5

31

1721
’76

924

219

44 23 - - 1210
  +28 % +70 % +143 % –17 %

-

- +42 %

Die gewaltige Steigerung ist eine erfreuliche Entwicklung und kann als Erfolg des UKW-Referates und des Referates für Funkbetrieb angesehen werden, die Bänder zu verteidigen. Besonders erfreulich ist hierbei die Entwicklung auf 23 cm und 3 cm.

Neben der Contestauswertung wurde auch die Zählung für den UKW-Contest Pokal durchgeführt. Hierbei wurde DJ3CX Sieger für 1977.

Neben einer Reihe weiterer Veranstaltungen wurden vom Sachbearbeiter auch die UKW-Tage von Weinheim besucht, auf denen ein zweistündiges Contesthearing stattfand. Hierbei wurden viele neue Anregungen gewonnen und für das Contestjahr 1978 verwertet.

Insgesamt hat der Arbeitsaufwand so zugenommen, daß für die Zukunft neue Wege der Organisation der Contestauswertung gefunden werden müssen.

(DJØVZ)

Jahresbericht Referat für Funkbetrieb

Allgemein

Auch im Jahre 1977 sind die DARC-10-m-Wettbewerbe und der Weihnachts-Wettbewerb auf dem 80- und 40-m-Band für viele OPs Anreiz gewesen, durch Teilnahme an diesen Wettbewerben die Amateurfunkbänder zu beleben.

Die geänderten Regeln für die Clubmeisterschaft werden 1977 eindeutigere Ergebnisse bringen, als es in den Vorjahren der Fall war. In Absprache mit vielen Teilnehmern und Ortsverbänden konnte gute Kompromisse in der Regelgestaltung gefunden werden. Für die wirklich brauchbaren Anregungen sei den Einsendern gedankt.

Bis zum 30.09.1977 war die Bandwacht dem Referat für Funkbetrieb angegliedert. Auf Wunsch des Leiters der Bandwacht, DL2DZ, und im Einvernehmen beider beteiligter Referate wurde die Bandwacht ab 01.10.1977 dem Referat für Funkverwaltungsfragen zugeordnet.

Am 08.12.1977 verstarb der langjährige Leiter der EMC OM Ull Schwenger, DL6JG. Mehr als 20 Jahre seines Lebens hat er an verantwortlicher Stelle uneigennützig in den Dienst des DARC gestellt, von ihm gingen ungezählte Impulse für immer wieder neue Aktivitäten aus. Der DARC, das Referat und all seine Mitarbeiter werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Sachgebiet DLD

Eine Überarbeitung der Verleihungsregeln für alle vom DARC herausgegebenen DLDs war erforderlich. Nach mehreren Arbeitstagungen konnten die Neufassungen dann in der cq-DL 2/1977 veröffentlicht werden.

Auf Grund der vom DARC im Hinblick auf die WARC 1979 mit Hilfe der DIG gestarteten „actio 40“ ist seit November 1977 das vor allem gefährdete 40-m-Amateur-Exklusivband randvoll mit Amateurfunkstellen belegte erfreulicher Weise auch dann noch, wenn ein Großteil der Funkamateure wegen der Eindringlinge QRT gemacht hat. Mit einiger Mühe kann man auch noch zu später Stunde zwischen den Eindringlingen Amateurfunkverkehr beobachten.

Die von dieser andauernden Belebung ausgehende Möglichkeit, auch die DLDs auf 40 m besser arbeiten zu können, schlägt sich bereits in den Verleihungszahlen der DLDs/40 m nieder.

Im Jahre 1977 sind verliehen worden:
DLD 1000 - 23, Sticker; DLD 900 - 23, Sticker DLD 800 - 21; Sticker DLD 700 - 26; Sticker DLD 600 - 36, Goldene Leistungsnadel (500) - 70; Silberne Leistungsnadel (400) - 59; Bronzene Leistungsnadel (300) - 72; DLD 200 / 80m - 102; DLD 100 / 80 m - 165; DLD 200 / 40 m - 56; DLD 100 / 40 m - 103; Sticker DLD 250 / 10 m - 2; Sticker DLD 225 / 10 m - 2; Sticker DLD 200 / 10 m - 4; Sticker DLD 175 / 10 m - 1; Sticker DLD 150 / 10 m - 1; Sticker DLD 125 / 10 m - 3; Sticker DLD 100 / 10 m - 14; Sticker DLD 75 / 10 m - 13; DLD 50 / 10 m - 61; das sind insgesamt 857. Dies entspricht einer Verleihungsquote von 3,5 Diplomen je Arbeitstag und einer Zunahme der Verleihungen um 10 % gegenüber 1976. Das sind aber auch 10 % mehr Arbeitsleistung in der Auswertung bei den ehrenamtlichen Helfern des Referates, die nach wie vor ihre knapp bemessene Freizeit dem DARC zur Verfügung stellen. Ihnen sei an dieser Stelle Herzlich gedankt.

Sachgebiet Mobilfunk (DK2QT)

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen für den Erwerb der DARC-Fahrzeugplakette hat sich auf die Ausrichtung der Mobil-Wettbewerbe Positiv ausgewirkt.

Im Jahre 1977 konnten alle 54 Wettbewerbe für die Fahrzeugplakette gewertet werden. An diesen Wettbewerben nahmen 1954 Teilnehmer aus dem Fahrzeug heraus aktiv teil; das sind im Schnitt je Wettbewerb 36 Teilnehmer. Sie verteilen sich auf: 80 m mit 208 Teilnehmern = 10,6 %, 10 m mit elf Teilnehmern = 0,6 %, 2 m mit 1652 Teilnehmern = 84,5 %. 70 cm mit 83 Teilnehmern = 4,3 %.

In diesen Zahlen sind 26 ausländische Mobilstationen enthalten, die an den Wettbewerben teilgenommen haben. Registriert wurde ein Neuzugang von 272 Mobilstationen, das sind 7 % mehr als 1976.

Im Jahre 1977 konnten verliehen werden: 56 DARC-Fahrzeugplaketten, 28 Silberkränze und 27 Goldkränze.

Gegenüber 1976 haben sich damit 11 OPs mehr (das sind 41 %) den Titel „Mobilmeister“ erwerben können. Auch konnte zum dritten Mal eine DARC-Fahrzeugplakette verliehen werden, die durch Teilnahme nur mit dem Fahrrad erworben worden ist.

Die „Meisterschaft der Mobilmeister“ wurde zum letzten Mal nach den alten Regeln ausgetragen. Eine nicht nur redaktionelle Überarbeitung der Ausschreibung ist für 1978 in Angriff genommen. Sie wird nach Fertigstellung in der cq-DL veröffentlicht werden.

(DL9XW)

Jahresbericht Auslandsreferat

Nach Abschluß der kommissarischen Leitung des DX-Referats wurde DJ3KR im Mai 1977 vom Vorstand beauftragt, das Auslandsreferat zu übernehmen. Durch die gut ausgebaute Zusammenarbeit mit dem neuen DX-Referenten DK2BI als auch dem bisherigen Auslandsreferenten DL1FL erfolgte der Übergang in den Referatsleitungen ohne Beeinträchtigung der Referatsarbeiten.

Die Aktivitäten des Auslandsreferenten DJ3KR sind geprägt durch enge Kontakte zur IARU, die durch die Mitgliedschaft von DJ3KR im Exekutivkomitee der IARU-Region 1 ermöglicht werden. Neben einigen speziellen Aufgaben im Exekutivkomitee (z. B. Contest- und Betriebstechnikfragen) treten hier besonders die Vorbereitungen zur WARC 1979 in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang nahm DJ3KR an der Satellite-Broadcasting-Conference der ITU in Genf im Januar 1977 teil und war Mitglied der DARC-Vertretung bei den WARC-Vorbereitungsgesprächen im BPM. Anfang April 1977 wurden auf einem Treffen des Exekutivkomitees in Den Haag Vorentscheidungen und Absprachen im Rahmen der IARU getroffen. Auf dem Europa-Treffen in Wolfsburg, auf dem der Chairman des Region 1 Exekutivkomitees zugegen war, wurde in einer speziellen Veranstaltung über die IARU-Aktivitäten berichtet. Auch auf der HAM RADIO ’77 konnte die Anwesenheit des IARU-Präsidenten Noël Eaton sowie Repräsentanten vieler ausländischer Verbände zum Erfahrungsaustausch genutzt werden. Weitere Gespräche zur WARC-Vorbereitung erfolgten während der Feierlichkeiten zum 50jährigen Bestehen der ARI im September 1977 in Florenz, bei denen DJ3KR die IARU-Region 1 vertrat. Enge Kontakte zum IARU-Headquarter in Newington/USA und die Teilnahme an der Jahresversammlung der ARRL Pacific Section in Los Gatos/Cal. erwiesen sich als gute Möglichkeit, über die WARC-Vorbereitungen und die Amateurfunkaktivitäten in Europa zu berichten. Kontakte mit dem IARU-HQ, dem Region-1-Sekretariat und dem türkischen Radioamateurclub TRAG leiteten den Beitritt dieses Verbandes in die IARU ein. Die Verbindungen zu den Verbänden in Liberia und Ghana führten unter Mitwirkung der IARU-Region 1 zu einer aktiven Beteiligung des DARC an der Westafrikanischen Konferenz im Dezember 1977. Diese Konferenz, an der, der 1. Vorsitzende des DARC teilnahm, wird als wichtig für die WARC-Vorbereitungen im westlichen Afrika sowie den Ausbau der DARC-Beziehungen zu diesem Teil der Welt betrachtet.

Neben dem schriftlichen Informationsaustausch mit Vertretern ausländischer Verbände und dem Exekutivkomitee der IARU-Region 1 der Bearbeitung von Anfragen betr. Lizenzerteilung im Ausland sowie der Beratung des Vorstandes in Fragen der IARU koordinierte DJ3KR die vom DARC eingebrachten Vorschläge für Tagesordnungspunkte für die im April 1978 in Miskolc-Tapola/Ungarn stattfindende IARU-Region-1-Konferenz.

(DJ3KR)

Jahresbericht Diplom- Ausschuß

Auf der Hauptversammlung des Amateurrates am 23./24.04.1977 in Karlsruhe wurden die Ausschüsse neu besetzt. In den Diplomausschuß wurden DJ8OT (federführend), DJ2MG und DL9AR gewählt.

Unser Dank gilt den ehemaligen Ausschußmitgliedern DJ1TC, DJ1AM und DL9XN für die jahrelange Ausschußarbeit. Nachdem DJ1AM den letzten Bericht des Diplomausschusses gegeben hatte, wurde vom ersten Vorsitzenden des DARC, DK3LP, folgender Antrag gestellt:

Der Diplomausschuß wird beauftragt, neue Richtlinien für die Anerkennung von Diplomen zu erarbeiten und der Versammlung des Amateurrates vorzulegen.

Nach Zulassung wurde dem Antrag zugestimmt. Der Diplomausschuß hat diese Richtlinien ausgearbeitet; sie wurden jedem Amateurratsmitglied auf der Herbstversammlung des Amateurrates am 22./23.10.1977 in Baunatal ausgehändigt. Die erarbeiteten Richtlinien wurden angenommen, dem Protokoll der Herbstversammlung beigefügt und im cq-DL 12, 1977, Seite 492 veröffentlicht.

Bei der ersten Tagung des Diplomausschusses am 22.10.1977 in Baunatal lagen Anträge für die Anerkennung von zwölf Diplomen in verschiedenen Klassen vor. Die Ergebnisse der Beratung, Zustimmung oder Ablehnung wird detailliert auf der Hauptversammlung des Amateurrates im Mai 1978 gegeben werden und im Protokoll veröffentlicht.

Dem RÖMER-DIPLOM, Sonderausgabe Internationale Funkausstellung Berlin 1977, wurde vorab zugestimmt. Diese Diplomausgabe konnte nur zur IFA ’77 erarbeitet werden und die Ausschreibungen wurden entsprechend rechtzeitig in der cq-DL veröffentlicht.

Inzwischen (Stand Ende Januar 1978) liegen dem Diplomausschuß bereits wiederum neun Diplome, deren Ausschreibungen und Muster zur Anerkennung vor. Da auch Ablehnungen trotzdem zur Herausgabe diverser Diplome führen, möchte ich den Distriktsvorsitzenden dringend empfehlen, weiter auf ihre Ortsverbands-Vorsitzende dahingehend einzuwirken, die Herausgabe weiterer Diplome einzuschränken, wenn nicht sogar zu unterbinden. Es gibt inzwischen etwa 150 Diplome und Auszeichnungen in DL; der Anregung zu Aktivitäten dürfte damit genüge geleistet worden sein. Die Funkamateure sollten sich auf das Erreichen dieser und anderer internationaler anerkannter Auszeichnungen konzentrieren.

(DJ8OT)

Jahresbericht Satzungsausschuß

Im Berichtszeitraum vom 23.04.–31.12.1977 traf sich der Satzungsausschuß zweimal in Erlabrunn, und zwar am 24./25.06. und am 05./06.08. um GO, WO usw. zu beraten.

Vor der Herbstversammlung wurden diese Entwürfe den Amateurräten und dem Vorstand zugeleitet.

Wahrend die Beitragsordnung verabschiedet wurde, mußte die GO wegen Zeitmangel zurückgestellt werden. Das sollte zugleich Gelegenheit geben, die GO nochmals zu überdenken und Änderungswünsche dem Satzungsausschuß schriftlich bekanntzugeben.

Das geschah in der gesetzten Frist nur in sehr geringer Zahl, so daß anzunehmen ist, daß das Konzept in der vorgelegten Fassung der Mehrheit des Amateurrats entspricht.

(DL8KG)

Jahresbericht QSL-Ausschuß

Die Aktivitäten des QSL-Ausschusses waren im ersten Halbjahr 1977 insbesondere auf die Auswahl eines geeigneten Computersystems für die Sortiereinrichtung gerichtet, also auf die Phase I des vorgesehenen Stufenplanes.

Dazu waren entsprechende Besuche bei einschlägigen Firmen bzw. auf der Hannover-Messe notwendig.

So untersuchte DJ1XK anläßlich eines Besuches bei der Firma Zellweger-Uster in Hombrechtikon/Zürich die Verwendbarkeit von Strichcodierungen. Sodann traf sich der Ausschuß in München bei der Firma DEC und in Frankfurt bei der Firma IBM.

Bei der Frankfurter Sitzung am 20.05.1977 wurde aufgrund einer Bewertungsliste zugunsten der FDP 11/45 der Firma DEC entschieden. Dieser Beschluß mußte später zugunsten der IBM 3790 revidiert werden. Dafür waren folgende Gründe maßgebend:

Der Fachpresse war ferner zu entnehmen, daß IBM einen größeren Abschluß über die Lieferung des vom Ausschuß favorisierten QUME-Terminals getätigt hatte, es ist abzusehen, daß über kurz oder lang solche Terminal an der 3790 anschließbar sind.

Der QSL-Ausschuß empfahl deshalb dem GfV den Abschluß eines Mietvertrages mit der IBM über die Lieferung eines Systems 3790. Dieser wurde anläßlich der HAM RADIO ’77 in Friedrichshafen unterzeichnet.

Bei der Herbst-CV legte DJ7CH einen Terminplan über die Erstellung der Software und die Installation der Geräte vor. Danach ist die Inbetriebnahme der Anlage etwa Ende des ersten Quartals 1978 vorgesehen.

Die Phase II der neuen QSL-Verteilanlage, nämlich die Verteilung der QSLs auf die OV-Fächer, wurde ferner durch einen Vertrag angegangen, der zwischen einer Firma für feinmechanischen Gerätebau und dem DARC abgeschlossen wurde, und aufgrund dessen die betreffende Firma ein Funktionsmodell einer Verteilanlage erstellt. Diese Anlage soll nach dem Prinzip des Kettenförderers arbeiten.

Falls das Funktionsmodell zur Zufriedenheit des DARC ausfällt, könnte ein entsprechender Auftrag auf Erstellung einer solchen Verteilanlage erteilt werden.

(DJ1XK)

Jahresbericht Ehrennadel-Ausschuß

Infolge sehr später Übergabe der Unterlagen war die Arbeitsaufnahme des Ehrennadelausschusses erst nach der Herbstversammlung möglich. 22 Anträge waren zu bearbeiten. Bei elf Anträgen empfahl der Ausschuß die Verleihung der Goldenen Ehrennadel zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung 1978.



Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1978 Rundspruch-Archiv