Baunatal, 04.05.1973

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 2/73


Liebe Freunde in den Ortsverbänden und Distrikten,

die Hauptsitzung der Clubversammlung rückt näher, und da ist es sicherlich an der Zeit, endlich wieder ein OV-Rundschreiben hinauszuschicken. Themen für ein solches Rundschreiben haben wir schon seit längerem gesammelt, doch es fehlte – wie immer – an der Muße und der Zeit, den Text zu schreiben, zu vervielfältigen und abzuschicken. Dies soll nun geschehen.

Zunächst einmal zu den wichtigsten Beilagen, die sich auf die CV beziehen:

In dieser Versandtasche finden Sie

a) den vollständigen Jahresbericht des DARC im Umfang von 18 Seiten;
b) die vollständige Zusammenstellung der Anträge an die CV in der Buchstabierung von (a) bis (x)
c) die Tagesordnung der Hauptversammlung der CV am 19/20.05.1973 in Wolfsburg mit der Zusammenfassung der für die Wahl zum Geschäftsführenden Vorstand nominierten Kandidaten;
d) zwei Blätter mit Diskussionspunkten (A) bis (C) für den Punkt 13 der Tagesordnung in Wolfsburg (Allgemeine Aussprache);
e) schließlich noch ein Exemplar der Wahlordnung, die in vielen Ortsverbänden nicht mehr greifbar ist, wie die Geschäftsstelle aus zahlreichen Zuschriften erfährt; es ist die immer noch gültige Fassung, die lange Zeit vergriffen war, aber jetzt endlich nachgedruckt wurde.

Und nun zu den Themen, die uns für diese Ausgabe des OV-Rundschreibens vorliegen:

ÜBERSICHT:


1. Die Clubversammlung in Wolfsburg

Hierzu wird auch auf das OV-Rundschreiben 1/1973 verwiesen. Die fristgerecht gestellten Anträge – und auch ein verspätet eingereichter – liegen diesem OV-Rund 2/73 bei. In der Tagesordnung gab es eine Erweiterung; die Tagesordnung in der jetzt gültigen Fassung liegt hier bei. Sie finden dort unter Punkt 11 „Neugründung eines Distrikts Niederbayern-Oberpfalz“. Hierzu war ursprünglich ein Antrag zur Behandlung unter Punkt 11 der TO gestellt worden. Wegen der Bedeutung dieses Antrags und seiner Auswirkungen wurde er jedoch zum TO-Punkt erhoben.

Eine ausführliche Begründung wird der DV Bayern-Nord während der Hauptversammlung der CV geben.

Zu Punkt 6 der TO „Neuwahl des GfV“ wurden die auf der TO unten abgedruckten Wahlvorschläge abgegeben. Nach der Wahlordnung des DARC (s. Anlage) Abschnitt III a (3) gilt demnach OM Jürgen Netzer, DL3YH, in seinem Amt als 1. Vorsitzender des DARC ohne Wahlgang als für eine weitere Legislaturperiode bestätigt. Ihm gelten die besten Glückwünsche der Geschäftsstelle, die sich auf die gewohnte gute Zusammenarbeit auch für die kommenden zwei Jahre freut! – Gewählt werden muß außer dem Beisitzer, für welches Amt vier Kandidaten nominiert worden sind, auch der 2. Vorsitzende des DARC, weil OM Josef Kaiser, DK1QZ, bislang das Amt nur kommissarische bekleidete, es also nicht durch Wahl innehatte. Er hat, wie erinnerlich, im vergangenen Jahr den 2. Vorsitzenden des DARC, den jetzigen Geschäftsführer des Clubs, abgelöst und es ist deshalb gemäß Wahlordnung ein Wahlgang erforderlich.

An den mitgliederöffentlichen Sitzungen der CV in Wolfsburg (ab 19.05., 14:00 Uhr, sowie am Sonntag, dem 20.05., ab 09:00 Uhr) können nur DARC-Mitglieder sowie geladene Gäste teilnehmen. Bitte deshalb unbedingt den Mitgliedsausweis mitnehmen, wenn Sie den Sitzungen beiwohnen wollen!


2. Neue Distriktsvorsitzende im DARC

Die Neuwahlen der letzten Zeit in den Distrikten führten in einigen Fällen zu Umbesetzungen im Amt des DVs. Der Geschäftsführende Vorstand begrüßt im Amateurrat folgende neue Mitglieder:

Im Distrikt Bayern-Nord: OM Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG;
im Distrikt Köln-Aachen: OM Wilhelm Kinkartz, DL1DT;
im Distrikt Westfalen-Süd: OM Erwin Tiedemann, DJ9FY;
im Distrikt Württemberg: OM Hans-Christian Schütt, DL9XN.

Den seitherigen Distriktsvorsitzenden gilt der herzliche Dank des Geschäftsführenden Vorstands für die im Dienste des DARC und seiner Mitglieder geleistete Arbeit! Es ist zu hoffen, daß sie jetzt wieder öfter Gelegenheit haben werden, sich dem eigentlichen Hobby zu widmen, als dies während ihrer Amtsperiode möglich war. Den neuen DVs sei auch an dieser Stelle für ihre Tätigkeit viel Freude und Erfolg zu unser aller Nutzen gewünscht. Mögen sie auch stets bei ihrer nicht immer leichten Arbeit mit der Hilfe und der Unterstützung ihrer Ortsverbände rechnen können; was die Geschäftsstelle in dieser Hinsicht beitragen kann, soll gern geschehen.


3. Neueröffnung oder Ummeldungen von Postscheckkonten

Geht das Amt des OVVs oder des OV-Kassenwarts in neue Hände über, ist in der Regel die Ummeldung des bestehenden Postscheckkontos erforderlich, oder es muß ein neues Konto eröffnet werden. Dazu ist in jedem Fall die Unterschrift des 1. oder 2. Vorsitzenden des DARC erforderlich, weil die Ortsverbände für sich allein nicht vertretungsberechtigt sind.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise: Bei der Umschreibung eines bereits bestehenden PSchKtos muß der bislang unterschriftsberechtigte OVV und/oder Kassenwart beim PSchAmt neue Unterschriftsblätter (ein weißes und ein gelbes) anfordern und darüber hinaus bei einem Wechsel der Anschrift auch ein Formblatt zur Mitteilung des Adreßwechsels. Diese Blätter sind im OV richtig auszufüllen, wobei im Falle der Unterschriftsblätter die 1. Zeile freigelassen werden muß; hier wird von der Geschäftsstelle der Name des für den Gesamt-DARC Zeichnungsberechtigten eingesetzt, der an der dafür vorgesehenen Stelle auch gegenzeichnet.

Auch die Formblätter zur Mitteilung eines Anschriftenwechsels müssen vom 1. oder 2. Vorsitzenden des DARC gegengezeichnet werden. Sie sind deshalb – zusammen mit den Unterschriftsblättern – an die Geschäftsstelle im Amateurfunk-Zentrum einzusenden, die erst bei Vorliegen dieser Unterlagen tätig werden kann. Bitte also nicht ohne Einsendung dieser Formulare bei der GS eine Umschreibung verlangen – die erforderlichen Papiere müssen vorher vom PSchAmt abgefordert werden!

Nach erfolgter Gegenzeichnung durch einen der beiden Vorsitzenden des DARC bestätigt ein Postamt die Richtigkeit der Unterschrift, und die Unterlagen gehen dann direkt an das zuständige PSchAmt zurück. Das gelbe Unterschriften-Merkblatt erhält der PSch-Konteninhaber durch die Geschäftsstelle wieder zugesandt, zugleich als Bestätigung dafür, daß der Vorgang abgeschlossen ist und das PSchAmt die benötigten Unterlagen vorliegen hat.


4. Jahrgang 1972 der cq-DL noch lieferbar

Nach wie vor ist der komplette Jahrgang der cq-DL 1972 noch ab GS lieferbar, nachdem Heft 10/1972 (Oktober) wegen der großen Nachfrage Ende des Jahres nachgedruckt werden mußte. Bestellungen auf geschlossene Jahrgänge oder Einzelexemplare an die Geschäftsstelle erbeten, am besten durch Vermerk auf dem Einzahlungsabschnitt. Der komplette Jahrgang (12 Hefte) kostet DM 16,– inkl. Versand, Einzelexemplare kosten pro Stück DM 1,50.


5. Organisatorisches

Beim Druck der Beitragserklärungen hat sich seinerzeit ein Fehler in der Kontennummer der Kreissparkasse Kassel eingeschlichen, der auch bei einer kürzlich erfolgten Neuauflage – die Formulare wurden im Offset-Verfahren nachgedruckt, also auf fotografischem Wege übernommen – nicht ausgemerzt wurde. Die richtige Nummer des Kontos des DARC bei der Kreissparkasse Kassel lautet, wie auch in der cq-DL stets ausgedruckt, Nr. ..... (und nicht .....); bitte dies bei Überweisungen zu beachten, um Fehlbuchungen nach Möglichkeit auszuschließen.

Beim Ausfüllen der Beitragserklärungen bitte unbedingt ganz oben auf der Vorderseite an der dafür besonders vorgesehenen Stelle den Namen des Ortsverbands und den DOK eintragen! Dies unterbleibt in der Mehrzahl der Fälle, und es ist oftmals schwierig und zeitraubend, den richtigen OV ausfindig zu machen, wenn der Briefumschlag bereits im Papierkorb verschwunden ist. Die Beitrittserklärung wandert nämlich im ungünstigsten Fall über drei Arbeitsplätze: zuerst zum QSL-Manager, wenn das neue Mitglied bereits lizenziert ist; hier wird sofort das Rufzeichen übertragen, das noch am selben Tag in die Sortiereinrichtung programmiert wird. Dies ist unmöglich, wenn die Angabe des DOK fehlt! Dann gelangt die Beitrittserklärung zur nächsten Bearbeiterin, wo die Einweisungskarte für das Absatzpostamt zur Belieferung mit der Clubzeitschrift im Postvertriebsweg erstellt wird. Zugleich erfolgt von dieser Stelle aus die Nachlieferung bereits erschienener Hefte, sofern dies gewünscht wird. Auch werden hier gleich Versandtaschen für solche Ausgaben der cq-DL vorbereitet, die in Kürze erscheinen, also wegen des vorangeschrittenen Termins nicht mehr im Postvertriebsverfahren zugestellt werden können. Dies ist immer dann nötig, wenn der 10. des Monats bereits gewesen ist; dann kommt das Heft des Folgemonats noch in einer Versandtasche aus Baunatal, und das Postvertriebsverfahren setzt erst im darauffolgenden Monat ein.

Neuaufnahmen von Mitgliedern sind stets nur zum Quartalsanfangmöglich, aber auch nachträglich, wenn z. B. die Mitgliedschaft ab 01.01. des Jahres gewünscht wird. Bitte also keine Beitrittserklärungen hergeben, die als Beginn der Mitgliedschaft den 01.02. oder den 01.05., oder sonst einen Monat wünschen, der nicht am Quartalsbeginn liegt. Solche Beitrittserklärungen werden ohne Rückfrage auf den nächstgelegenen Quartalsanfang umgeschrieben, was dann allerdings im ungünstigen Fall zu Beitragsmahnungen o. ä. führen kann, wenn „krumme“ Beträge überwiesen werden.

Nach der Bearbeitung der Beitrittserklärung für den Versand der cq-DL gelangt sie schließlich zum letzten Platz auf ihrem Laufweg, wo die eigentliche Aufnahme des Mitglieds erfolgt. Dies geschieht zunächst noch in einem umständlichen Registrierverfahren, wie es von der alten Geschäftsstelle übernommen wurde. Es wird eine Karteikarte angelegt, und zugleich werden verschiedene Kärtchen für die Meldung an den OV und den Distrikt – sowie für das QSL-Büro, das eine Kartei nach Rufzeichen sortiert führt – angefertigt. Sobald die Übernahme aller Daten auf EDV-Speicherung abgeschlossen sein wird, wird an diesem Platz nur noch die Anfertigung einer einzigen Karte zum Ablochen nötig sein, und die weitergehende Informierung des OVs, des Distrikts, des QSL-Büros sowie das Ausstellen des Mitgliedsausweises erfolgt dann durch Ausdrucken aus dem EDV-Drucker. – Die Geschäftsstelle hofft, mit allen Arbeiten für dieses enorm zeitsparende Verfahren im Laufe des Sommers 1973 so weit fertig zu sein, daß nach der Sommerpause vom alten Kärtchenverfahren abgegangen werden kann und die Ortsverbände sowie die Distrikte nur noch – in einem regelmäßigen Turnus – mit den jeweils neuesten EDV-Listen zu versorgen sind. Damit wäre dann auch sichergestellt, daß vor allem. in den großen Ortsverbänden die Mitgliederkartei stets auf dem laufenden ist; kleinere OVs hatten ja in dieser Hinsicht keine so großen Schwierigkeiten in der Vergangenheit, weil sich dort die Mitglieder untereinander kannten, was bei großen OVs oder auf Distriktsebene unmöglich ist.

Es ist eigentlich selbstverständlich, doch muß es leider immer wieder gesagt werden: Beitrittserklärungen bitte deutlich ausfüllen! Die Geschäftsstelle rätselt zu oft an Namen, Orts- und Straßenbezeichnungen herum, die schließlich doch nicht zu entziffern sind. Der Erfolg zeigt sich dann in mehr oder weniger bösen Reklamationen. – Deswegen unsere große Bitte: wenn das neue Mitglied schon nicht deutlich schreiben kann, möge bitte der OVV oder der Schriftführer undeutliche Namen nochmals auf das Formular schreiben, oder auf einem beigehefteten Zettel wiederholen. Das hilft unseren Damen hier in der Geschäftsstelle ganz erheblich bei der Bearbeitung und spart damit Zeit und Geld!

Die Geschäftsstelle ist dabei, einen neuen Organisationsplan des DARC zusammenzustellen. Sehr wahrscheinlich wird der erste Ausdruck aus der EDV dafür verwendet werden; er wird dann im Offsetverfahren vervielfältigt und den Ortsverbänden und Distrikten zugehen. Eventuell haben wir einen ersten Korrekturandruck schon zur CV Wolfsburg fertig, wenn alles klappt…


6. Haftpflichtversicherung für DARC-Mitglieder

In Kürze erhalten alle Ortsverbände und Distrikte direkt von unserer Versicherungsgesellschaft eine neue Zusammenfassung aller Bestimmungen mit Beispielen usw. zugestellt, damit sie in der Lage sind, sofort und ohne zeitraubende Rückfragen Auskunft geben zu können. Der Neudruck des Merkblattes ist in Arbeit, es wird dann natürlich auf Anforderung auch von der GS aus an Interessenten abgegeben werden können.


7. Bezug der QST und Mitgliedschaft in der ARRL

Nach wie vor bearbeitet OM Gerd Hoyer, DJ1GE, die von DL aus über den DARC an die ARRL gerichteten Anträge und Bestellungen. Bitte also bei entsprechendem Interesse mit DJ1GE direkt in Verbindung treten (und nicht den umständlicheren Weg über die Geschäftsstelle beschreiten). Seine Anschrift: ......


8. Urlaubslizenzen in DL für Ausländer

Hierzu wurde in Heft 3/1973 der cq-DL (S. 188/189) ausführlich berichtet, und die in diesem Jahr bearbeiteten Anträge nähern sich bereits der Zahl 100. – Bitte informieren Sie Ihre QSO-Partner im Ausland, wenn diese sich nach einer DL-Lis erkundigen, anhand der in der cq-DL veröffentlichten Richtlinien, und weisen Sie bitte besonders darauf hin, daß Anträge für den Zeitraum der Sommerferien spätestens bis Mitte Juni im AFZ vorliegen müssen, weil sonst nicht sichergestellt ist, daß die Lizenz noch rechtzeitig erteilt werden kann. Die Monate Juli und August sind auch in der Geschäftsstelle und bei der OPD Düsseldorf Ferien- und Urlaubsmonate, so daß es sich unbedingt empfiehlt, einen Antrag auf Kurzzeit-Lizenz in DL so frühzeitig wie möglich zu stellen. Es sind keine Formblätter erforderlich, sondern es genügt, wenn die in der cq-DL veröffentlichten elf Punkte formlos beantwortet werden. Bitte also um QSP wenn die Frage an Sie gestellt wird!


9. Besuche im AFZ und Besichtigungen in der Sommerzeit

Auch die Belegschaft des Amateurfunk-Zentrums geht zum größten Teil in den Sommermonaten in Urlaub, so daß besonders im Juli und August nur eine kleine „Not-Besatzung“ in der Geschäftsstelle Dienst tun wird. So leid es uns tut, müssen wir deshalb dennoch die Bitte aussprechen, in dieser Zeit von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen.


10. QTH-Kenner-Karte Westeuropa

Diese Karte wird seit einiger Zeit durch das UKW-Referat zum Preis von DM 5,– angeboten und die Lieferung erfolgt direkt ab AFZ. Leider war zu dem Zeitpunkt, als die ersten Ankündigungen veröffentlicht wurden, noch nichts über die endgültige Qualität der Karte bekannt, was Druck und Papier angeht. Es handelt sich tatsächlich nur um Blaupausen (Lichtpausen) von einer Sepia-Transparentvorlage, die bereits von recht mäßiger Qualität ist. Um Enttäuschungen vorzubeugen, möchte die GS daher von einer Bestellung der QTH-Kenner-Karte Westeuropa abraten, wenn die Karte – was wohl meistens der Fall ist – als Schmuckstück zur Ausstattung des Shacks dienen soll. Für diesen Zweck eignet sich weit besser die mehrfarbige QTH-Kenner-Karte von Deutschland (Preis ebenfalls DM 5,–), oder die auf schweres Landkartenpapier gedruckte einfarbige, vierteilige QTH-Kenner-Karte von Europa einschl. Mittelmeerländer (Preis als Sperrpaket in Versandhülse DM 15,–), die 4 m² mißt und somit zugleich als dekorative „Shack-Tapete“ dienen kann.


11. Fragenkatalog zur Lizenzprüfung

Die in Zusammenarbeit zwischen dem FTZ und dem DARC verfaßte Broschüre Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure, die auch als „Fragenkompendium“ im Gespräch ist und von der verschiedentlich schon Raubdrucke in der Öffentlichkeit aufgetaucht sein sollen, kommt in Kürze aus der Druckerei und wird dann durch den DARC ab Geschäftsstelle lieferbar sein. Sie wird, wie der Titel aussagt, auch die Antworten zu den Fragen enthalten und dadurch auch besonders gut zum Selbststudium zu verwenden sein – aber natürlich auch für den Unterricht in Ortsverbänden. – Über den Bezugspreis werden die Ortsverbände demnächst informiert werden, zusammen mit einem Gratisexemplar der Publikation.


12. „Geschichte des österreichischen Amateurfunks“

Der Österreichische Versuchssenderverband (ÖVSV) beabsichtigt die Herausgabe einer kleinen Broschüre anläßlich seines 50jährigen Bestehens über die Geschichte des österreichischen Amateurfunks. Dazu benötigt er noch entsprechendes Material, wobei er die Hoffnung hegt, solches eventuell auch in DL bei Oldtimern zu finden. OM German Weinmüller, OE3WI, der Schatzmeister des ÖVSV-Dachverbands in ....., bittet deshalb alle infragekommenden Stellen und OM sehr herzlich, ihm bei der gestellten Aufgabe zu helfen. Es interessiert vor allem Material aus der Zeit vor der Gründung des ÖVSV und hauptsächlich aus den Jahren 1938 bis 1945, in denen die österreichischen Funkamateure in zwei bis drei Gruppen (Wien, Alpengaue, Betriebsgaue) weitergearbeitet haben. Wer also helfen kann, möge sich mit OE3WI ins Benehmen setzen (die Anschrift ist seine QRL-Adresse).


13. Und noch einmal: Beitragssätze

Vielfach besteht Unklarheit darüber, ob Angehörige der Gaststreitkräfte, wenn Sie Mitglied im DARC sein wollen, um regelmäßig ihre QSL-Karten über den zuständigen Ortsverband zu erhalten, aber am Bezug der Clubzeitschrift mangels Kenntnissen der deutschen Sprache nicht interessiert sind, einen anderen Beitragssatz als DM 50,– pro Jahr eingeräumt bekommen können oder nicht. Die Beitragsregelung sieht dies nicht vor. Angehörige der Gaststreitkräfte, die als Funkamateure in DL im DARC an den Leistungen des Clubs teilhaben wollen, zahlen gleichfalls DM 50,– pro Jahr, auch wenn sie ausdrücklich auf den Bezug der cq-DL verzichten. Die Zeitschrift geht dann im Rahmen einer Patenschaft an einen Funkamateur im Ausland, der infolge der Devisenbestimmungen aus seinem Heimatland keine Überweisung oder Zahlung nach DL zu leisten imstande ist. Seitens der GS werden einige Dutzend solcher OM regelmäßig mit der cq-DL versorgt; naturgemäß handelt es sich dabei fast ausschließlich um Hams in osteuropäischen Ländern (außer in der DDR, wohin ein Versand der Clubzeitschrift nicht möglich ist). Diese OM freuen sich jeden Monat erneut auf das Heft aus DL und sind ihren Spendern dafür von Herzen dankbar. Bitte also in diesem Sinne verfahren, wenn Angehörige der Gaststreitkräfte um Ermäßigung nachsuchen. Die Erfahrung lehrt, daß sie sich nie ausschließen, wenn sie wissen, daß ihr Heft der cq-DL einem anderen Ham in Osteuropa Freude macht!


14. Beitragsermäßigungen auf Antrag

Noch immer gehen bei der GS Anträge auf Beitragsermäßigung ein, die rückwirkend ab 01.01. d. J. gewährt werden soll. Dies ist leider nicht möglich, da ein solcher Antrag stets im voraus einzureichen ist. Anträge, die jetzt gestellt werden, können also nur ab 01.07.1973 Berücksichtigung finden – bitte dies unbedingt zu beachten, weil es sonst unweigerlich zu Schwierigkeiten bei den Beitragszahlungen kommt.


Soweit unsere Meldungen für heute, liebe Freunde. Wir haben unsere Absicht, schon Ende Februar d. J. mit diesem Rundschreiben herauszukommen, leider nicht verwirklichen können, und bitten um Nachsicht für diese ungewollte Verspätung. Herzliche 73 in der Runde von

gez. Ulf A. Kluge, DJ1BQ
Geschäftsführer
Kurt Pehrs, DJ3TZ
Schatzmeister

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1973

Rundspruch-Archiv