Kiel, den 29.04.1964
Ortsverbands-Rundschreiben
Nr. 4/64
ÜBERSICHT:
1) Hauptversammlung 1964 in Heilbronn
Wie im letzten OV-Rundschreiben bereits angekündigt wurde, ist die Clubversammlung
inzwischen zur diesjährigen Hauptversammlung am 23./24.05. nach Heilbronn eingeladen
worden. Die Sitzungen finden im dortigen Insel-Hotel statt; sie beginnen
nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstands und des Amateurrats am Vormittag
am Sonnabend um 14:00 Uhr und werden voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr
beendet werden. Versammlungsleiter ist der Jugendreferent OM W. Speckmann, DJ5UD. Auf der
Tagesordnung stehen:
- Ergebnisse der letzten Sitzung
Siehe dazu das mit OV-Rundschreiben Nr. 9/63 am 04.11.1963 verteilte Protokoll vom 19./20.10.1963.
- Jahresbericht des Clubvorstands
Der der Clubversammlung vorgelegte schriftliche DARC-Jahresbericht
wird hiermit auch an alle Ortsverbände verteilt.
- Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das
Geschäftsjahr 1963
Ein Auszug aus dem von den bestellten Rechnungsprüfern OM B. Tietz, DL1GU, und OM
Peters, DL1TS, geprüfte Jahresabschluß 1963 ist dem Bericht zu 2. als Anlage beigefügt.
Die vollständige Abrechnung und der Bericht der Rechnungsprüfer sind satzungsgemäß dem
Amateurrat vorgelegt worden.
- Berichte der Ausschüsse
- Entlastung des Clubvorstands
- Wahl eines Rechtsreferenten
Der Geschäftsführende Vorstand hat der Clubversammlung, unter Hinweis auf die immer
zwingender werdende Notwendigkeit eines autorisierten juristischen Beraters im
Clubvorstand, die Wahl eines Rechtsreferenten empfohlen und dafür OM Walter Kawan, DL1UU,
Rechtsanwalt in Hamburg vorgeschlagen, der dieses Amt bereits von 1949 bis 1951 innehatte.
- Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1964
Ein schriftlicher Entwurf ist dem Amateurrat inzwischen vom Schatzmeister vorgelegt
worden. Dabei ist der vom Geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagene Verzicht auf
Gebühren für DARC-Diplome berücksichtigt. (Siehe auch Pkt. 13a und b).
Der Technische Referent hat dazu beantragt, DM 4000, für die Anschaffung eines
guten, durchgehenden Empfängers im Frequenzbereich 1,530 MHz zur Verfügung zu
stellen.
Der Jugendreferent DJ5UD beantragt einen Zuschuß von DM 50, für jeden
Teilnehmer am diesjährigen DARC-Jugend-Lehrgang in Benediktbeuren (Oberbayern (siehe DL-QTC
Nr. 3/64, Seite 143).
- Satzungsänderungen
Bei der letzten Sitzung (siehe Punkt 9d des Protokolls) war sich die Clubversammlung
darüber klar geworden, daß die Ausschlußbedingungen einer Überprüfung bedürfen. Der
Geschäftsführende Vorstand hat daraufhin der Clubversammlung vorgeschlagen, die
Ausschlußbestimmungen im § 7 der Satzung wie folgt zu ändern:
Der Ausschluß kann erfolgen durch Beschluß des zuständigen Ortsverbands- oder
Distriktsvorstands, oder des Geschäftsführenden Vorstands, insbesondere wegen Verstoßes
gegen die Interessen des Clubs, bei Schädigung des Ansehens des Clubs oder bei Verletzung
gesetzlicher Vorschriften. Dem Betroffenen ist mündlich oder schriftlich Gelegenheit zu
geben, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Der Beschluß über den
Ausschluß erfolgt nach freiem Ermessen und muß dem Betroffenen sowie dessen
Distriktsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über den Ausschluß
braucht keine Begründung zu enthalten.
Von dem Augenblick an, in dem dem Betroffenen das Schweben des Ausschlußverfahrens
bekanntgegeben wurde, ruhen dessen Mitgliedschaftsrechte und sonstigen Funktionen im
Verein. Gegen Ausschlüsse durch Ortsverbands- oder Distriktsvorstände stehen dem
Ausgeschlossenen und dem Distriktsvorsitzenden das Recht zum Einspruch zu. Der Einspruch
muß spätestens einen Monat nach Mitteilung des Ausschlusses (Briefdatum ist maßgebend)
der Geschäftsstelle durch eingeschriebenen Brief zugesandt werden.
Gegen Entscheidungen in Ausschlußfragen ist die Anrufung der ordentlichen Gerichte
ausgeschlossen. Glaubt der Ausgeschlossene beim Ausschlußverfahren benachteiligt zu sein,
so steht ihm unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs die Anrufung eines
Schiedsgerichts offen. Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus je einem von den
ausschließenden Gremien und vom Ausgeschlossenen benannten Schiedsrichter und dem Obmann.
Der Obmann wird von der Clubversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Werden die
Schiedsrichter nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung ernannt, kann der Obmann anstelle
des säumigen Teils den fehlenden Schiedsrichter berufen. Im Falle längerer Verhinderung
eines Mitglieds des Schiedsgerichts können Ersatzpersonen gewählt werden.
Diesem Vorschlag zufolge würde anstelle des Clubvorstands als Einspruchsinstanz, ein
besonderes Schiedsgericht treten. Es wäre dann möglich, die Anrufung der ordentliche
Gerichte in Ausschlußfragen auszuschließen.
Im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung soll auch der letzte Absatz des § 7
gestrichen werden, weil das Gleiche bereits im ersten Absatz steht.
- Ausländische Mobilwettbewerbe
Die EMC hat die Clubversammlung um Entscheidung darüber gebeten, ob und in welcher
Weise OM, die an ausländischen Mobilwettbewerben teilnehmen, Punkte für die
DARC-Fahrzeugplakette erwerben können.
- Das DL-QTC
Es soll über alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zeitschrift
stehen, und über ihre künftige Gestaltung beraten werden.
- Deutschlandtreffen 1965
Siehe dazu Ziffer 2 des OV-Rundschreibens Nr. 3/64 vom
19.03.1964.
- Clubmeisterschaft
Dazu ist seitens der Distrikte Niedersachsen und Rheinland-Pfalz der Antrag gestellt
worden, die Clubmeisterschaft abzuschaffen oder künftig in anderer Form zu veranstalten.
Der Distrikt Bayern-Nord beantragt, bei der Clubmeisterschaft Ortsverbands-QSOs künftig
nicht mehr zu werten und die Punktzahlen der Zwischensieger im DL-QTC
bekanntzugeben. Der OV Offenburg schließlich wünscht ansprechendere Siegerdiplome.
- Anträge und Verschiedenes
Rechtzeitig, d. h. bis zum 23.04.1964 sind folgende Anträge gestellt worden:
a) Abschaffung der Gebühren für DARC-Diplome (OV Herzogenrath).
b) Abschaffung oder Herabsetzung der Gebühren für DARC-Diplome (OV Borken).
(zu a) und b) siehe auch Punkt 7 der Tagesordnung)
c) Kürzung der OV-Nachrichten und der YL-Ecke im DL-QTC zugunsten einer
ständigen Rubrik mit Trauerrand, als Zeichen des stummen Protestes, in der alle zu
Unrecht im 40-m-Amateur-Exklusivband arbeitenden Rundfunksender genannt werden (OV
Süderbrarup und OV Herzogenrath gemeinsam).
d) Benachrichtigung aller an Mobilwettbewerben teilnehmenden Stationen über das
Ergebnis innerhalb von 14 Tagen (OV Dormagen).
e) Schaffung von Grenzdokumenten, um bei Auslandsfahrten Mobilstationen reibungslos
und ohne Verzollung über die Grenze mitnehmen zu können (OV Köln).
f) Schaffung von Sonderausweisen für Distriktsvorsitzende (Distrikt Berlin).
g) Einflußnahme des Clubs auf die Industrie und die Deutsche Bundespost
dahingehend, daß KW-Rundfunksender, die in Entwicklungsländer geliefert werden, dort
nicht für Rundfunksendungen auf den exklusiven Amateurbändern verwendet werden können
(Distrikt Berlin).
h) Verlegung des Termins für die Rechnungslegung der Ortsverbände vom 30.04. auf
den 28.02. (Distrikt Bayern-Nord).
i) Zuteilung eines Sonder-DOKs für die Station DLØMH während der jährlichen
Hannover-Messe (OV Hannover).
j) Einwandfreie Klärung des Begriffs der Mobilstation (OV Pforzheim).
k) Einstellung der Arbeitsblätter für die OVVs (OV Ravensburg).
Nachträglich sind noch folgende Anträge gestellt worden, über deren Zulassung die
Clubversammlung daher in Heilbronn erst beschließen muß:
l) Herausgabe eines Inhaltsverzeichnisses für sämtliche bisher erschienenen
Jahrgänge des DL-QTC mit entsprechend ergänzter Wiederholung alle fünf Jahre
(Distrikt Westfalen-Nord).
m) Aushändigung sämtlicher Diplome und Auszeichnungen des DARC grundsätzlich nur
durch DV bzw. OVV (Distrikt Westfalen-Nord).
- Allgemeine Aussprache
zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme sowie über
Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen. Vom Distrikt Nordrhein wurde
dafür bereits die Frage Wie gewinnt man einflußreiche Persönlichkeiten für
den Club? zur Diskussion gestellt.
Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, die Stellungnahme ihres Ortsverbandes zu den Themen
der Hauptversammlung 1964 und zu den gestellten Anträgen ihrem Distriktsvorsitzenden
rechtzeitig vorher mitzuteilen. Der DV muß die Auffassung seiner Ortsverbände kennen,
wenn er sie in der Clubversammlung vertreten soll.
Anträge, die jetzt noch oder gar erst bei der Sitzung gestellt werden, bedürfen
allerdings zur Zulassung der ausdrücklichen Zustimmung der Clubversammlung mit einfacher
Mehrheit.
2) YU-Hilfe
Unter diesem Motto hatte der Club die Mitglieder sowie die Industrie und die Firmen des
Amateurbedarfs im Oktober 1963 zu einer Hilfsaktion für die jugoslawischen Amateure
aufgerufen, die bei der großen Erdbebenkatastrophe in Skopje ihre Geräte eingebüßt
hatten. Auf diesen Appell hin sind Sachspenden im Gesamtgewicht von annähernd einer
halben Tonne und eine Geldspende von DM 115, geleistet worden. Der Club dankt
dafür
den Firmen |
AEG-Gleichrichterwerke Belecke/Möhne,
Fuba Antennenwerke Bad Salzdetfurth,
Schneider & Co., Optische Werke Bad Kreuznach,
Siemens-Reiniger Werke Nürnberg; |
den Distrikten |
Baden,
Nordsee; |
den Ortsverbänden |
Bremen,
Hanau,
Wuppertal; |
der XYL |
H. Wührmann, DL3XJ, Bremen; |
den OM |
W. Gottfriedsen, Lübeck,
H. Helwig, DJ8PX, Tostedt,
U. Heuberger, DE14842, Kirchheimbolanden,
Dr. H. Korb, DL3LA, Bayreuth,
W. Körner, DL1CU, Hirsau,
W. Meyer-Stüve, DL1GA, Süderbrarup,
M. D. Oslender, Bad Godesberg,
A. Renken, DL1UB, Tostedt,
W. Vedder, DL9FF, München,
W. Wiechern, DJ2OU, Lauenbrück. |
Ihre Hilfsbereitschaft wird wesentlich dazu beitragen, daß unsere jugoslawischen
Freunde ihre Stationen wieder aufbauen können.
Im Auftrag des Clubs hat OM Wiechern, DJ2OU, die eingegangenen Spenden am 20.03.1964
dem jugoslawischen Generalkonsulat in Hamburg übergeben. Von dort wurde das Material
inzwischen nach Skopje weitergeleitet, wo es vom Savez Radioamatera Juguslavije (SRJ) in
Empfang genommen und an die betroffenen Funkamateure verteilt wird.
Besonderer Dank für das Zustandekommen und für die Durchführung der Aktion gebührt
DJ2OU und seinen Helfern DJ9KG und OM Pünjer vom Ortsverband Lauenbrück.
3) ZS3AW
ist das Rufzeichen einer Expeditionsfunkstelle, die das Lindauer Institut für
Ionosphärenforschung bei seiner für die Dauer des IQSY in Tsumeb/Südwestafrika
errichteten Außenstelle betreibt. Dort befindet sich zur Zeit auch der 2. Vorsitzende des
Clubs DJ3KF. Leider hat diese Funkstelle die Auflage erhalten, nur mit der Heimatstation
DL6DS Funkverkehr abwickeln zu dürfen. Sie kann daher auf Anrufe anderer
Amateurfunkstellen nicht antworten.
4) Alte DL-QTCs
In der HAM-Börse des Aprilheftes hat OM Körner, DL1CU, dankenswerterweise den
OV-Vorsitzenden überzählige DL-QTCs früherer Jahrgänge angeboten. Er erhielt
daraufhin inzwischen eine solche Fülle von Zuschriften, daß es ihm beim besten Willen
einfach unmöglich ist, alle Wünsche einigermaßen prompt zu erfüllen. Die Verteilung
und der Versand werden eine Zeit von etwa zwei Monaten erfordern. Jeder OVV, der sich
bisher gemeldet hat, kann aber damit rechnen, daß er etwas abbekommt. Man möge also
nicht ungeduldig werden. Bestellungen aus besonderem Anlaß, wie z. B.
OV-Ausstellungen o. ä. werden mit Vorrang beliefert.
5) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom
15.01.1964
DOK: |
Ortsverband: |
|
A22 |
Kraichgau/Menzingen |
H. Neuschütz, DJ3CT |
B11 |
Nürnberg-Fürth |
W. Werner, DL9QM |
B13 |
Schwabach |
S. Ruge, DL9NN |
C23 |
Ammersee |
Dr. W.-D. Montag, DL1LK |
F |
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Verbdg. z. OPD Frankfurt/M.: H. Singer, DJ4LW |
H |
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Techn. Referent: H. Högemann, DJ5FJ |
H |
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Jugendreferent: B. Gohrbandt, DL3MS/A |
H14 |
Hannoversch Münden |
H. G. Rost, DJ9LJ |
Q |
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Stellv. Vorsitzdr. & Kassenwart: G. Lorenz, DL8BV |
Q |
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Verbdg. z. OPD Saarbrücken: R. Bluel, DL8AL |
M17 |
Heide |
L. Gobba, DJ7RG |
O |
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Stellv. Vorsitzender: F. Stratmann, DL1NT |
O |
|
Jugendreferent: S. Lahode, DL3SM |
O |
|
UKW-Referent: W. Staubach, DJ2LF |
O |
|
Mobilreferent: K.-H. Schmidt, DJ6QS |
O |
|
DX-Referent: W. Skudlarek, DJ6QT |
Anlage:
DARC-Jahresbericht 1963
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, gez. Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ