Kiel, den 29.04.1964

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 4/64


ÜBERSICHT:


1) Hauptversammlung 1964 in Heilbronn

Wie im letzten OV-Rundschreiben bereits angekündigt wurde, ist die Clubversammlung inzwischen zur diesjährigen Hauptversammlung am 23./24.05. nach Heilbronn eingeladen worden. Die Sitzungen finden im dortigen Insel-Hotel statt; sie beginnen – nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstands und des Amateurrats am Vormittag – am Sonnabend um 14:00 Uhr und werden voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr beendet werden. Versammlungsleiter ist der Jugendreferent OM W. Speckmann, DJ5UD. Auf der Tagesordnung stehen:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
    Siehe dazu das mit OV-Rundschreiben Nr. 9/63 am 04.11.1963 verteilte Protokoll vom 19./20.10.1963.
  2. Jahresbericht des Clubvorstands
    Der der Clubversammlung vorgelegte schriftliche DARC-Jahresbericht wird hiermit auch an alle Ortsverbände verteilt.
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1963
    Ein Auszug aus dem von den bestellten Rechnungsprüfern OM B. Tietz, DL1GU, und OM Peters, DL1TS, geprüfte Jahresabschluß 1963 ist dem Bericht zu 2. als Anlage beigefügt. Die vollständige Abrechnung und der Bericht der Rechnungsprüfer sind satzungsgemäß dem Amateurrat vorgelegt worden.
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstands
  6. Wahl eines Rechtsreferenten
    Der Geschäftsführende Vorstand hat der Clubversammlung, unter Hinweis auf die immer zwingender werdende Notwendigkeit eines autorisierten juristischen Beraters im Clubvorstand, die Wahl eines Rechtsreferenten empfohlen und dafür OM Walter Kawan, DL1UU, Rechtsanwalt in Hamburg vorgeschlagen, der dieses Amt bereits von 1949 bis 1951 innehatte.
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1964
    Ein schriftlicher Entwurf ist dem Amateurrat inzwischen vom Schatzmeister vorgelegt worden. Dabei ist der vom Geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagene Verzicht auf Gebühren für DARC-Diplome berücksichtigt. (Siehe auch Pkt. 13a und b).
    Der Technische Referent hat dazu beantragt, DM 4000,– für die Anschaffung eines guten, durchgehenden Empfängers im Frequenzbereich 1,5–30 MHz zur Verfügung zu stellen.
    Der Jugendreferent DJ5UD beantragt einen Zuschuß von DM 50,– für jeden Teilnehmer am diesjährigen DARC-Jugend-Lehrgang in Benediktbeuren (Oberbayern (siehe DL-QTC Nr. 3/64, Seite 143).
  8. Satzungsänderungen
    Bei der letzten Sitzung (siehe Punkt 9d des Protokolls) war sich die Clubversammlung darüber klar geworden, daß die Ausschlußbedingungen einer Überprüfung bedürfen. Der Geschäftsführende Vorstand hat daraufhin der Clubversammlung vorgeschlagen, die Ausschlußbestimmungen im § 7 der Satzung wie folgt zu ändern:
    „Der Ausschluß kann erfolgen durch Beschluß des zuständigen Ortsverbands- oder Distriktsvorstands, oder des Geschäftsführenden Vorstands, insbesondere wegen Verstoßes gegen die Interessen des Clubs, bei Schädigung des Ansehens des Clubs oder bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften. Dem Betroffenen ist mündlich oder schriftlich Gelegenheit zu geben, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Der Beschluß über den Ausschluß erfolgt nach freiem Ermessen und muß dem Betroffenen sowie dessen Distriktsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über den Ausschluß braucht keine Begründung zu enthalten.
    Von dem Augenblick an, in dem dem Betroffenen das Schweben des Ausschlußverfahrens bekanntgegeben wurde, ruhen dessen Mitgliedschaftsrechte und sonstigen Funktionen im Verein. Gegen Ausschlüsse durch Ortsverbands- oder Distriktsvorstände stehen dem Ausgeschlossenen und dem Distriktsvorsitzenden das Recht zum Einspruch zu. Der Einspruch muß spätestens einen Monat nach Mitteilung des Ausschlusses (Briefdatum ist maßgebend) der Geschäftsstelle durch eingeschriebenen Brief zugesandt werden.
    Gegen Entscheidungen in Ausschlußfragen ist die Anrufung der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen. Glaubt der Ausgeschlossene beim Ausschlußverfahren benachteiligt zu sein, so steht ihm unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs die Anrufung eines Schiedsgerichts offen. Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus je einem von den ausschließenden Gremien und vom Ausgeschlossenen benannten Schiedsrichter und dem Obmann. Der Obmann wird von der Clubversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Werden die Schiedsrichter nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung ernannt, kann der Obmann anstelle des säumigen Teils den fehlenden Schiedsrichter berufen. Im Falle längerer Verhinderung eines Mitglieds des Schiedsgerichts können Ersatzpersonen gewählt werden.“
    Diesem Vorschlag zufolge würde anstelle des Clubvorstands als Einspruchsinstanz, ein besonderes Schiedsgericht treten. Es wäre dann möglich, die Anrufung der ordentliche Gerichte in Ausschlußfragen auszuschließen.
    Im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung soll auch der letzte Absatz des § 7 gestrichen werden, weil das Gleiche bereits im ersten Absatz steht.
  9. Ausländische Mobilwettbewerbe
    Die EMC hat die Clubversammlung um Entscheidung darüber gebeten, ob und in welcher Weise OM, die an ausländischen Mobilwettbewerben teilnehmen, Punkte für die DARC-Fahrzeugplakette erwerben können.
  10. Das DL-QTC
    Es soll über alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zeitschrift stehen, und über ihre künftige Gestaltung beraten werden.
  11. Deutschlandtreffen 1965
    Siehe dazu Ziffer 2 des OV-Rundschreibens Nr. 3/64 vom 19.03.1964.
  12. Clubmeisterschaft
    Dazu ist seitens der Distrikte Niedersachsen und Rheinland-Pfalz der Antrag gestellt worden, die Clubmeisterschaft abzuschaffen oder künftig in anderer Form zu veranstalten. Der Distrikt Bayern-Nord beantragt, bei der Clubmeisterschaft Ortsverbands-QSOs künftig nicht mehr zu werten und die Punktzahlen der Zwischensieger im DL-QTC bekanntzugeben. Der OV Offenburg schließlich wünscht ansprechendere Siegerdiplome.
  13. Anträge und Verschiedenes
    Rechtzeitig, d. h. bis zum 23.04.1964 sind folgende Anträge gestellt worden:
    a) Abschaffung der Gebühren für DARC-Diplome (OV Herzogenrath).
    b) Abschaffung oder Herabsetzung der Gebühren für DARC-Diplome (OV Borken).
    (zu a) und b) siehe auch Punkt 7 der Tagesordnung)
    c) Kürzung der OV-Nachrichten und der YL-Ecke im DL-QTC zugunsten einer ständigen Rubrik mit Trauerrand, als Zeichen des stummen Protestes, in der alle zu Unrecht im 40-m-Amateur-Exklusivband arbeitenden Rundfunksender genannt werden (OV Süderbrarup und OV Herzogenrath gemeinsam).
    d) Benachrichtigung aller an Mobilwettbewerben teilnehmenden Stationen über das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen (OV Dormagen).
    e) Schaffung von Grenzdokumenten, um bei Auslandsfahrten Mobilstationen reibungslos und ohne Verzollung über die Grenze mitnehmen zu können (OV Köln).
    f) Schaffung von Sonderausweisen für Distriktsvorsitzende (Distrikt Berlin).
    g) Einflußnahme des Clubs auf die Industrie und die Deutsche Bundespost dahingehend, daß KW-Rundfunksender, die in Entwicklungsländer geliefert werden, dort nicht für Rundfunksendungen auf den exklusiven Amateurbändern verwendet werden können (Distrikt Berlin).
    h) Verlegung des Termins für die Rechnungslegung der Ortsverbände vom 30.04. auf den 28.02. (Distrikt Bayern-Nord).
    i) Zuteilung eines Sonder-DOKs für die Station DLØMH während der jährlichen Hannover-Messe (OV Hannover).
    j) Einwandfreie Klärung des Begriffs der Mobilstation (OV Pforzheim).
    k) Einstellung der Arbeitsblätter für die OVVs (OV Ravensburg).
    Nachträglich sind noch folgende Anträge gestellt worden, über deren Zulassung die Clubversammlung daher in Heilbronn erst beschließen muß:
    l) Herausgabe eines Inhaltsverzeichnisses für sämtliche bisher erschienenen Jahrgänge des DL-QTC mit entsprechend ergänzter Wiederholung alle fünf Jahre (Distrikt Westfalen-Nord).
    m) Aushändigung sämtlicher Diplome und Auszeichnungen des DARC grundsätzlich nur durch DV bzw. OVV (Distrikt Westfalen-Nord).
  14. Allgemeine Aussprache
    zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme sowie über Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen. Vom Distrikt Nordrhein wurde dafür bereits die Frage  „Wie gewinnt man einflußreiche Persönlichkeiten für den Club?“ zur Diskussion gestellt.

Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, die Stellungnahme ihres Ortsverbandes zu den Themen der Hauptversammlung 1964 und zu den gestellten Anträgen ihrem Distriktsvorsitzenden rechtzeitig vorher mitzuteilen. Der DV muß die Auffassung seiner Ortsverbände kennen, wenn er sie in der Clubversammlung vertreten soll.

Anträge, die jetzt noch oder gar erst bei der Sitzung gestellt werden, bedürfen allerdings zur Zulassung der ausdrücklichen Zustimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.


2) „YU-Hilfe“

Unter diesem Motto hatte der Club die Mitglieder sowie die Industrie und die Firmen des Amateurbedarfs im Oktober 1963 zu einer Hilfsaktion für die jugoslawischen Amateure aufgerufen, die bei der großen Erdbebenkatastrophe in Skopje ihre Geräte eingebüßt hatten. Auf diesen Appell hin sind Sachspenden im Gesamtgewicht von annähernd einer halben Tonne und eine Geldspende von DM 115,– geleistet worden. Der Club dankt dafür

den Firmen AEG-Gleichrichterwerke Belecke/Möhne,
Fuba Antennenwerke Bad Salzdetfurth,
Schneider & Co., Optische Werke Bad Kreuznach,
Siemens-Reiniger Werke Nürnberg;
den Distrikten Baden,
Nordsee;
den Ortsverbänden Bremen,
Hanau,
Wuppertal;
der XYL H. Wührmann, DL3XJ, Bremen;
den OM W. Gottfriedsen, Lübeck,
H. Helwig, DJ8PX, Tostedt,
U. Heuberger, DE14842, Kirchheimbolanden,
Dr. H. Korb, DL3LA, Bayreuth,
W. Körner, DL1CU, Hirsau,
W. Meyer-Stüve, DL1GA, Süderbrarup,
M. D. Oslender, Bad Godesberg,
A. Renken, DL1UB, Tostedt,
W. Vedder, DL9FF, München,
W. Wiechern, DJ2OU, Lauenbrück.

Ihre Hilfsbereitschaft wird wesentlich dazu beitragen, daß unsere jugoslawischen Freunde ihre Stationen wieder aufbauen können.

Im Auftrag des Clubs hat OM Wiechern, DJ2OU, die eingegangenen Spenden am 20.03.1964 dem jugoslawischen Generalkonsulat in Hamburg übergeben. Von dort wurde das Material inzwischen nach Skopje weitergeleitet, wo es vom Savez Radioamatera Juguslavije (SRJ) in Empfang genommen und an die betroffenen Funkamateure verteilt wird.

Besonderer Dank für das Zustandekommen und für die Durchführung der Aktion gebührt DJ2OU und seinen Helfern DJ9KG und OM Pünjer vom Ortsverband Lauenbrück.


3) ZS3AW

ist das Rufzeichen einer Expeditionsfunkstelle, die das Lindauer Institut für Ionosphärenforschung bei seiner für die Dauer des IQSY in Tsumeb/Südwestafrika errichteten Außenstelle betreibt. Dort befindet sich zur Zeit auch der 2. Vorsitzende des Clubs DJ3KF. Leider hat diese Funkstelle die Auflage erhalten, nur mit der Heimatstation DL6DS Funkverkehr abwickeln zu dürfen. Sie kann daher auf Anrufe anderer Amateurfunkstellen nicht antworten.


4) Alte DL-QTCs

In der HAM-Börse des Aprilheftes hat OM Körner, DL1CU, dankenswerterweise den OV-Vorsitzenden überzählige DL-QTCs früherer Jahrgänge angeboten. Er erhielt daraufhin inzwischen eine solche Fülle von Zuschriften, daß es ihm beim besten Willen einfach unmöglich ist, alle Wünsche einigermaßen prompt zu erfüllen. Die Verteilung und der Versand werden eine Zeit von etwa zwei Monaten erfordern. Jeder OVV, der sich bisher gemeldet hat, kann aber damit rechnen, daß er etwas abbekommt. Man möge also nicht ungeduldig werden. Bestellungen aus besonderem Anlaß, wie z. B. OV-Ausstellungen o. ä. werden mit Vorrang beliefert.


5) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.01.1964

DOK:

Ortsverband:

A22 Kraichgau/Menzingen H. Neuschütz, DJ3CT
B11 Nürnberg-Fürth W. Werner, DL9QM
B13 Schwabach S. Ruge, DL9NN
C23 Ammersee Dr. W.-D. Montag, DL1LK
F Verbdg. z. OPD Frankfurt/M.: H. Singer, DJ4LW
H Techn. Referent: H. Högemann, DJ5FJ
H Jugendreferent: B. Gohrbandt, DL3MS/A
H14 Hannoversch Münden H. G. Rost, DJ9LJ
Q Stellv. Vorsitzdr. & Kassenwart: G. Lorenz, DL8BV
Q Verbdg. z. OPD Saarbrücken: R. Bluel, DL8AL
M17 Heide L. Gobba, DJ7RG
O Stellv. Vorsitzender: F. Stratmann, DL1NT
O Jugendreferent: S. Lahode, DL3SM
O UKW-Referent: W. Staubach, DJ2LF
O Mobilreferent: K.-H. Schmidt, DJ6QS
O DX-Referent: W. Skudlarek, DJ6QT


Anlage:

DARC-Jahresbericht 1963


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, gez. Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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