Kiel, den 19.03.1964

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 3/64


ÜBERSICHT:


1) Hauptversammlung 1964

Wie von der Clubversammlung bei ihrer letzten Sitzung beschlossen, soll die diesjährige Hauptversammlung des Clubs am 23./24.05. in Heilbronn stattfinden. Tagungslokal wird das dortige Insel-Hotel sein. Die Einladungen dazu werden Anfang April ergehen.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst die satzungsmäßig zu erledigenden Punkte

  1. Ergebnis der letzten Sitzung
  2. Jahresbericht des Clubvorstands
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für 1963
  4. Bericht der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstands
  6. Haushaltsvoranschlag für 1964
  7. Deutschlandtreffen 1965
  8. Anträge und Verschiedenes

Anträge an die Hauptversammlung können laut § 13 der Satzung von allen Organen des Clubs gestellt werden; sie müssen bis zum 25.04.1964 beim Geschäftsführer eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.

Die Endgültige Tagesordnung und die vorliegenden Anträge werden den Ortsverbänden im nächsten Rundschreiben bekanntgegeben.


2) Deutschlandtreffen 1965

Für das nächste Jahr ist wieder ein Deutschlandtreffen vorgesehen. Über das „Wie und Wo“ soll nach Möglichkeit bei der kommenden Hauptversammlung (s. o.) entschieden werden, damit den Veranstaltern genügend Zeit für die Vorbereitung bleibt.

Im Hinblick darauf werden alle Ortsverbände, die an der Ausrichtung des Treffens interessiert sind, gebeten, sich schon jetzt mit dieser Frage zu beschäftigen und ihrem Distriktsvorsitzenden bis spätestens 15.05.1964 entsprechende Vorschläge mit folgenden Angaben zu machen:

  1. Tagungsort
  2. Zeitpunkt (erfahrungsgemäß am günstigsten: Mitte Mai bis Mitte Juni)
  3. Vorgesehener Tagungsleiter, zur Verfügung stehende Hilfskräfte
  4. Zur Verfügung stehende Räumlichkeiten nach Anzahl und Fassungsvermögen (Je nach Lage des Tagungsortes ist mit mindestens 1000 bis 1500 Teilnehmern zu rechnen; für die einzelnen Gruppenveranstaltungen müssen mehrere entsprechend große Räume da sein.)
  5. Programmentwurf
  6. Unterbringungsmöglichkeiten (Hotels, Pensionen, Privatquartiere; Anzahl und Preise), Möglichkeiten für ein Zeltlager
  7. Förderung durch die betreffende Stadt, das Land und sonstige Stellen nach Art und Umfang (Dafür wäre also eine vorherige Fühlungnahme mit den zuständigen Behörden usw. nötig.)
  8. Kostenvoranschlag: Voraussichtliche Ausgaben für das Treffen; Deckung durch Einnahmen aus Tagungsbeiträgen (maximal DM 6,– pro Person, Jugendliche die Hälfte), Zuschüsse außerhalb (siehe g.), Industriebeteiligung (z. B. Standmieten für Ausstellung), anzeigen in der Festschrift usw.
  9. Besondere Vorschläge, z. B. günstige Anfahrtsmöglichkeiten (mit Bundesbahn, Verkehrsgesellschaften und Reisebüros vorher zu klären), Ausstellungen u. a.


3) Amateurfunk-Ausstellung in Hannover

Aus Anlaß der Hannover-Messe 1964 veranstaltet der Ortsverband Hannover in der Zeit vom 17.04.–06.05.1964 eine Amateurfunk-Ausstellung im Jugendheim der Stadt auf dem „Lindener Berg“. Dort wird auch die offizielle Messe-Amateurstation DLØMH betrieben. Die Ausstellung wird werktäglich von 17:00–21:00 Uhr, samstags und sonntags von 14:00–21:00 Uhr geöffnet sein.

Während der zehn Messetage finden außerdem zwei zwanglose Treffen mit Amateuren aus aller Welt im Clublokal Schwarzer Bär in Hannover statt, und zwar am Mittwoch, dem 29.04., und am Sonntag, dem 03.05., jeweils ab etwa 19:30 Uhr.

Der Ortsverband Hannover lädt alle OM, die zur Hannover-Messe kommen, herzlich zu seinen Veranstaltungen ein und würde sich freuen, möglichst viele bei den beiden Treffen sowie auf der Ausstellung begrüßen zu können.


4) Technischer Auskunftsdienst

OM Sanner, DL6YE, der diesen Dienst seit Ende 1961 betreute, ist leider künftig nicht mehr dazu in der Lage, weil er beruflich fast ständig auf Reisen ist. Für die geleistete Arbeit sei ihm hiermit nochmals herzlich gedankt.

An Stelle von DL6YE hat jetzt OM Friedhelm Hillebrand, DJ4ZT, ....., den Technischen Auskunftsdienst übernommen. Durch seine Veröffentlichungen in den letzten Nummern des DL-QTC ist er bereits als Mitarbeiter des Technischen Referates bekannt geworden. Technische Fragen, die den Mitgliedern im Ortsverband nicht beantwortet werden können, sind also künftig an DJ4ZT zu richten. Dabei wird um Beachtung folgender Regeln gebeten:

  1. Bei jeder Anfrage die DARC-Mitgliedsnummer angeben.
  2. Rückporto oder adressierten Freiumschlag beifügen.
  3. Nur Fragen stellen, die sich auf den Amateurfunk beziehen.
  4. Keine Berechnungen und Entwürfe verlangen.

Sonst ist die Beantwortung nicht möglich.


5) Eichwellensendungen von DL1ZQ

Wegen eines größeren Gerätedefekts und einer längeren Auslandsreise konnte DL1ZQ im Februar und März keine Eichwellensendungen durchführen. Ab 01.04.1964 werden die Eichfrequenzen von DL1ZQ aber wieder zu hören sein.

Der Zeitplan seiner Sendungen war allerdings in den letzten Heften des DL-QTC etwas durcheinandergeraten. DL1ZQ sendet an jedem 1., 2. und 3. Sonntag im Monat. Er beginnt jeweils um 11:15 Uhr mit Ansage in CW auf 3501 kHz. Anschließend werden verschiedene Eichfrequenzen zwischen 3500 und 3800 kHz ausgestrahlt. Der Wechsel von Frequenz zu Frequenz wird jeweils in CW angekündigt. Die Genauigkeit der Frequenzen beträgt mindestens 6×10-6.


6) Erteilung von DEA-Nummern

Im Anschluß an den im letzten DL-QTC (Seite 161) veröffentlichten Aufsatz von OM Henske, DL1JH, haben viele Ortsverbände darum gebeten, die seinerzeit im OV-Rundschreiben Nr. 9/62 (nicht 7/62, wie irrtümlich im DL-QTC stand) bekanntgegebenen Erläuterungen zu wiederholen, was hiermit geschieht:

Zwecks Teilnahme an der QSL-Vermittlung kann jedes DARC-Mitglied für die Dauer von maximal zwei Jahren ohne besondere Prüfung eine DEA-Nummer erhalten. Sie ist beim zuständigen Ortsverband zu beantragen. Antragsformulare sind bei der Geschäftsstelle erhältlich.

Die auf einen solchen Antrag hin vom Ortsverband zu erteilende DEA-Nummer besteht aus der Mitgliedsnummer des betreffenden Mitglieds und dem mit einem Bindestrich angehängten DOK des Ortsverbandes; Beispiel: Das zum OV Konstanz/Bodensee (DOK A01) gehörende Mitglied 23456 Heinz Lehmann beantragt bei seinem OV eine DEA-Nummer. Der OV teilt ihm daraufhin auf dem dafür vorgesehenen Abschnitt des Antragsformulars (er kann es aber auch formlos tun) die Nummer DEA 23456-A01 und vermerkt diese Nummer rechts oben auf dem Antrag.

Die bearbeiteten DEA-Anträge (wenn kein Antragsformular verwendet wurde, tut es auch ein Zettel mit dem Namen, der Anschrift und der erteilten DEA-Nummer des betreffenden Mitglieds) bekommt der QSL-Vermittler des Ortsverbandes, der auf diese Weise erfährt, welche OV-Mitglieder sich als DEA an der QSL-Vermittlung beteiligen. Weitermeldung der erteilten DEA-Nummern an die QSL-Vermittlung in München, an den Distrikt, an das Jugendreferat oder an die Geschäftsstelle ist nicht erforderlich. Die QSL-Vermittlung erkennt bei diesen DEA-Nummern am DOK, an welchen Ortsverband die für den betreffenden DEA eingehenden Karten zu leiten sind; Name und Adresse des SWLs braucht sie daher nicht zu kennen. Es genügt, wenn diese im OV bekannt sind.

Die erteilte DEA-Nummer gilt allerdings abgesehen von der oben erwähnten generellen Befristung auf zwei Jahre nur so lange, wie das Mitglied dem betreffenden Ortsverband angehört. Bei OV-Wechsel ist die DEA-Nummer beim neuen OV abermals zu beantragen.


7) Bestimmungen über den Amateurfunk -Ausgabe 1964

Unter diesem Titel hat das Bundespostministerium jetzt einen vom Fernmeldetechnischen Zentralamt überarbeiteten Nachdruck der Ausgabe vom Februar 1958 herausgebracht, der zum Stückpreis von DM –,15 über die Zeitungsstellen der Postämter bezogen werden kann. Diese neue Ausgabe entspricht den in der Starthilfe für Funkamateure enthaltenen und im Juni 1963 als Sonderdruck an alle Ortsverbände verteilten Bestimmungen über den Amateurfunk mit Anlage Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk, die bei der Geschäftsstelle erhältlich sind.

Daraus, daß das BPM jetzt einen derartigen Nachdruck aufgelegt hat, kann man folgern, daß mit der Einführung der angekündigten neuen DVO in nächster Zeit doch noch nicht zu rechnen ist.


8) Mitgliedskarten für 1964

...


9) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.01.1964

DOK:

Ortsverband:

B Beisitzer im Distrikts-Vorstand: M. Schultheiss, DL1YC
B03 Arzberg P. Gründer, DJ6EZ
C Verbdg. z. OPD Regensburg siehe Distrikt Bayern-Nord
D04 Reinickendorf B. Nietsch, DL7AW
G Verbdg. z. OPD Köln: Th. Greulsberg, DL1JX, und H. Pazem, DL1KB
G22 Gemünd (neu) F. J. Görres, DJ7SM
I09 Norden A. Hinrichs, DJ6LN
I14 Vegesack J. Möllenberg, DL1AC
K18 Wissen Dr. H. Waldner, DJ4VW
L Verbdg. z. OPD Düsseldorf: H. Liebich, DL1OY
L DX-Referent: M. Staar, DL3ZI
L UKW-Referent: A. Schröter, DL6TP
L18 Oberhausen H. Noll, DJ8SI
Q05 Völklingen R. Billotet, DL8DT
M Mobil-Referent heißt jetzt: Funkbetriebsreferent
T Verbdg. z. OPD München: siehe Distrikt Bayern-Süd
T03 Kaufbeueren H. Haslbauer, DJ2WF
O18 Werdohl H. W. Schorn, DJ1UI
P18 Herrenberg M. Zöphel, DJ5RE


Anlage:

OVV-Arbeitsblatt Nr. 3/1964


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, gez. Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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