Protokoll
über die Hauptversammlung 1964 der Clubversammlung am 23./24.05.1964


Sitzungsort: Heilbronn/Neckar, Insel-Hotel

Sitzungszeiten: Samstag, 23.05., 14:15–18:45 Uhr
Sonntag, 24.05., 08:45–13:00 Uhr

Tagesordnung:
  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
  2. Jahresbericht des Clubvorstands
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1963
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstands
  6. Wahl eines Rechtsreferenten
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1964
  8. Satzungsänderungen
  9. Ausländische Mobilwettbewerbe
  10. Das DL-QTC
  11. Deutschlandtreffen 1965
  12. Clubmeisterschaft
  13. Anträge und Verschiedenes
  14. Allgemeine Aussprache
Teilnehmer: Ehrenpräsident:
Präsident:
W. Rapcke, DL1WA, Hamburg
K. Schultheiß, DL1QK, Bochum
Clubversammlung:
Geschäftsführender
Vorstand:
1. Vorsitzender:
Geschäftsführer:
Schatzmeister:
Beisitzer:
H. Picolin, DL3NE, Dönberg
H. Hansen, DL1JB, Kiel
L. Röhling, DL1FM, Kiel
W. Feilhauer, DL3JE, München
Amateurrat: DV Baden:
DV Bayern-Nord:
DV Bayern-Süd:
DV Berlin:
DV Hamburg:
DV Hessen:
DV Köln-Aachen:
DV Niedersachsen:
DV Nordrhein:
DV Nordsee:
DV Rheinland-Pfalz:
DV Ruhrgebiet:
DV Saar:
DV Schleswig-Holstein:
DV Schwaben:
DV Westfalen-Nord:
DV Westfalen-Süd:
DV Württemberg:
Vorstand VFDB e. V.:
O. Blankenhorn, DJ1TC, Karlsruhe
Dr. R. Knaup,DJ2OK, Nürnberg
W. Franz, DL1VW, Holzkirchen
Kh. Kollmorgen, DL7DZ, Berlin
H. Kleinermanns, DJ2OU, Reinbek
H. Liebe, DJ2QX, Rückingen
H. Schifferdecker, DL7AC, Köln
J. Netzer, DL3YH, Kirchhorst-St.
K. Taddey, DL1PE, Velbert
R. Fassel, DJ1OL, Hoya
K. Wawrzyn, DL9VL, Bingen
P. Kleinholz, DL9KP, Duisburg
A. Ettelbrück, DL8CD, Saarbrücken
A. Müller, DL1FL, Kiel
U. Gradmann, DL9PL, Kempten
G. Simon, DL3BD, Telgte
i. V. H. Zimmerhöcker, DL1MS, Hagen
E. Ludwig, DJ3JZ, Wernau
i. V. H. Müller, DL9YS, Hamburg
Sonstige Teilnehmer:
Erweiterter
Vorstand:
Technischer Referent:
Jugendreferent:
DX-Referent:
UKW-Referent:
Auslandsreferent:
EMC-Referent:
AFB-Referent:
H. Lennartz, DJ1ZG, Tübingen
W. Speckmann, DJ5UD, Bad Wildungen
I. Falster, DL1EE, Nürnberg
Dr. K. G. Lickfeld, DL3FM, Mülheim (nur am 24.05.)
Dr. L. Wörner, DJ1BZ, Stuttgart
U. Schwenger, DL6JG, Mönchhof
E. Brockmann, DJ1SB, Wiesbaden
Mitarbeiter usw.: QSL-Vermittlung:
Schriftleitung DL-QTC
-"- & Presse-Bearbeiter:
Verlag DL-QTC:
Rundspruch-Redakteur:
YL-Betreuerin:
Justitiar:
IARU-Reg.-1-Vorstand:
Mobil-Sachbearbeiter:
Rechnungsprüfer:
-"-
OVV Heilbronn:
H. Pankow, DL1BA, München (nur am 23.05.)
R. Auerbach, DL1FK, Hamburg
F. Kühne, DL6KS, München
W. Körner, DL1CU, Gerlingen
H. Kowalski, DJ1CV, Gelsenkirchen
Frau E. Reimann, DJ3TP, Igel
W. Kawan, DL1UU, Hamburg
A. Schädlich, DL1XJ, Darmstadt
A. Kirchner, DL3IV, Nabern
K. Peters, DL1TS, Holzminden
B. Tietz, DL1GU, Flensburg
F. Hildmann, DL9BJ, Heilbronn
Gäste: USKA-Präsident:
OVV Hannover:
OVV Ludwigsburg:
Stellv. OVV Hamburg:
R. Thomann, HB9GX, Bern
U. Kluge, DJ1BQ, Hannover
R. Krämer, DL1LW, Bietigheim
E. Lentz, DJ2DN, Hamburg

Den Sitzungen wohnten außerdem verschiedene DARC-Mitglieder als Zuhörer bei.

Versammlungsleiter: W. Speckmann, DJ5UD


Die Hauptversammlung 1964 begann am 23.05. um 14:15 Uhr mit der Anwesenheitsfeststellung durch den Geschäftsführer DL1JB. Vom Geschäftsführenden Vorstand fehlte der 2. Vorsitzende OM H.G. Fessel, DJ3KF, der zur Zeit in Tsumeb/SW-Afrika bei der dortigen Ionosphären-Station der Max-Planck-Gesellschaft weilt und daher am Erscheinen verhindert war. Im Amateurrat wurde der auf Urlaub befindliche DV Westfalen-Süd durch DL1MS vertreten. Vom Erweiterten Vorstand fehlte am ersten Sitzungstag der UKW-Referent DL3FM, der aus beruflichen Gründen erst am Samstagabend in Heilbronn sein konnte. Unter Hinweis auf die satzungsgemäße, rechtzeitige Einladung (CV-Rundschreiben Nr. 1/64 vom 09.04.1964) und Bekanntgabe der Tagesordnung (CV-Rundschreiben 1, 2, 3/64 vom 09., 24. und 29.04.1964) erklärte DL1JB die Clubversammlung für beschlußfähig. Die Zahl der Stimm- und Wahlberechtigten betrug in der Clubversammlung 23, im Amateurrat allein 19.

Der 1. Vorsitzende DL3NE eröffnete die Hauptversammlung und übergab das Wort zunächst dem Präsidenten DL1QK zur Begrüßungsansprache. Nach einem Dank an den OVV P05 DL9BJ für die Vorbereitung der Tagung hieß DL1QK die Versammlung in Heilbronn willkommen und wünschte ihr einen guten Verlauf. Unter den Gästen begrüßte er insbesondere den DARC-Ehrenpräsidenten DL1WA und den Präsidenten des schweizerischen Schwesterverbandes USKA HB9GX. Dann stellte DL1QK die neuen AR-Mitglieder vor: DJ2UO als DV Hamburg und DL1FL als DV Schleswig-Holstein. Anschließend verlas er ein Telegramm des 2. Vorsitzenden DJ3KF, der aus Tsumeb seine Grüße und Wünsche übermittelte, sowie ein Dankschreiben des jugoslawischen Verbandes SRJ für die YU-Hilfe, die die deutschen Funkamateure ihren im Vorjahr von der Erdbebenkatastrophe in Skopje betroffenen Freunden geleistet hatten. Der Firma Blaupunkt dankte DL1QK im Namen der deutschen Funkamateure für die von ihr zur Verfügung gestellte neue DXCC-Länderliste. Unter dem herzlichen Beifall der Versammlung überreichte der Präsident dann den OM Heinz Liebe, DJ2QX, Heinz Schifferdecker, DL7AC, und Richard Krämer, DL1LW, die ihnen in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste um den deutschen Amateurfunk verliehene Goldene Ehrennadel des DARC. Die gleiche Auszeichnung erhielt OM Gerhard Siegel, DL6DX, für den sie der DV Württemberg DJ3JZ in Empfang nahm.

Sodann übernahm DJ5UD die Versammlungsleitung, um mit der Tagesordnung zu beginnen.


1. Ergebnisse der letzten Sitzung

DL1JB verwies auf das mit OV-Rundschreiben Nr. 9/63 am 04.11.1963 verteilte Protokoll über die Sitzung der Clubversammlung am 19./20.10.1963 in Eschwege und gab zu einzelnen Punkten noch die folgenden Ergänzungen:

Zu 7: Die neue Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz ist inzwischen nicht weiter vorangekommen. Aus dem Bundespostministerium verlautete, daß der entsprechende Entwurf noch immer bei der Rechtsabteilung des Ministeriums liege, und daß sich die Bearbeitung durch einen personellen Wechsel in dieser Abteilung verzögert hätte.

Zu 1: Das bei Beginn der Kuba-Krise erlassene Funkverbot für Amateure im Bundeswehrbereich ist mittlerweile vom Bundesverteidigungsministerium durch die am 14.01.1964 erlassenen und im Ministerialblatt Nr. 6 am 05.03.1964 veröffentlichten „Richtlinien für die Ausübung des Amateurfunks durch Bundeswehrangehörige“ aufgehoben worden.

Zu 9b: Zur endgültigen Konstituierung des vorgesehenen UKW-Ausschusses ist es noch nicht gekommen, weil sich die Beteiligten erst über eine Geschäftsordnung einig werden wollen. Aus diesem Grunde ist der Ausschuß auch der Einladung zu dieser Tagung nicht gefolgt.

Zu 9g konnte der 1. Vorsitzende DL3NE der Versammlung die ersten Muster der bei der letzen Sitzung beschlossenen Behörden-Informationsschrift vorlegen. DL3NE wies darauf hin, daß diese Broschüre nicht der Mitglieder-Werbung sondern ausschließlich der Unterrichtung von Behörden, Dienststellen und sonstigen Institutionen der Öffentlichkeit über den Amateurfunk dienen soll.

Zu 10d: Durch die Einführung eines verlagseigenen Freistemplers und die dadurch bewirkte Beschleunigung der Sendungen beim Abgangspostamt konnte die Postlaufzeit des DL-QTC wesentlich verringert werden. Die Reklamationen haben daraufhin nachgelassen.

Zu 10e: Die beschlossene Einrichtung von Postscheckkonten für die Distrikte wurde inzwischen bis auf zwei Fälle durchgeführt.

Zu 12 gab der DV Bayern-Süd DL1VW einen kurzen Bericht über die vom 07.–09.05.1964 in München veranstaltete erste Deutsche Fuchsjagdmeisterschaft. Daraus ging hervor, daß zwar die Beteiligung aus den anderen Distrikten nicht die Erwartungen erfüllt hatte, daß der Wettbewerb als solcher aber ein Erfolg war, und daß wertvolle Erfahrungen für die Zukunft gewonnen werden konnten. Besonders von den als Gäste an der Jagd beteiligten schweizerischen Amateuren hatte man viel lernen können. Im Namen des Clubs dankte DL3NE dem Distrikt Bayern-Süd für die Ausrichtung dieser Meisterschaft.

Zu 14 berichtete der DV Westfalen-Süd DL3BD, daß der DAV bisher nicht auf die ihm angebotenen Bedingungen für die korporative Mitgliedschaft im DARC zurückgekommen ist, obwohl dieser Verband im vorigen Jahr von sich aus um die Aufnahme nachgesucht hatte. Der DAV-Vorsitzende hat allerdings für seine Person erklärt, daß er sich vom DAV zurückziehen und dem DARC als ordentliches Mitglied beitreten wolle.

Nach Kenntnisnahme dieser Ergänzungen wurde das Protokoll der letzten Sitzung von der Clubversammlung ohne weitere Diskussion verabschiedet.


2. Jahresbericht des Clubvorstands

Grundlage bildeten die mit dem CV-Rundschreiben Nr. 3/64 am 29.04.1964 verteilten schriftlichen Berichte. Unter Bezugnahme darauf ging der 1. Vorsitzende DL3NE nochmal kurz auf die wichtigsten Ereignisse des vergangenen Jahres ein. Dem Ortsverband Wolfsburg und dem Distrikt Berlin sprach er Dank und Anerkennung für die Ausrichtung des Deutschlandtreffens bzw. des DARC-Standes auf der Funkausstellung aus. DL3NE würdigte das Verständnis, mit dem die Clubmitglieder fast ausnahmslos die an sich unpopuläre Beitragserhöhung aufgenommen haben, die Anfang 1963 notwendig wurde. In diesem Zusammenhang erläuterte er nochmals Sinn und Zweck des Sonderfonds für die Ortsverbände. Mit diesen Mitteln sollen aktive Ortsverbände gefördert und ihre Leistungen anerkannt werden. Eine schematische Verteilung, wie sie in einigen Distrikten beschlossen wurde, widerspricht dieser Konzeption. DL3NE streifte auch noch die letzte Entwicklung und hob dabei besonders die am 01.01.1964 erfolgte Zusammenlegung der Zeitschriften DL-QTC und Kurzwellenhörer hervor, mit der ein im Zuge der Beitragserhöhung gegebenes Versprechen eingelöst wurde.

Anschließend nahm der Amateurrat die schriftlichen Jahresberichte des Clubvorstands ohne weitere Diskussion einstimmig an.


3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1963

Die Rechnungsprüfer DL1GU und DL1TS verwiesen auf ihren Bericht, der dem Amateurrat zusammen mit dem Jahresabschluß 1963 am 29.04.1964 mit dem CV-Rundschreiben Nr. 3/64 vorgelegt worden war, und erläuterten diesen noch im einzelnen. Besonders unterstrichen sie die folgenden darin enthaltenen Bemerkungen:

„Per 31.12.1963 sind Reserven von insgesamt 97.000 DM ausgewiesen. Das bedeutet einen Zuwachs im Prüfungszeitraum von 43.000 DM. Ferner ist zu berücksichtigen, daß der Zeitwert des mit 1 DM bilanzierten Inventars am Stichtag schätzungsweise 12.000 DM betragen hat. Der Geschäftsführende Vorstand ist damit der Anregung des Finanzausschusses und der Empfehlung der Rechnungsprüfer zur Aufstockung des Clubvermögens gefolgt. Wir halten es jedoch im Hinblick auf die allgemeine finanzielle Situation für ratsam, weitere Reserven zu bilden. Zumindest sollte man die Zinsen aus der Anlage des Clubvermögens dem Kapital zuführen.“

Außerdem empfahlen die Rechnungsprüfer, zur Bilanzbereinigung den Darlehensposten von 6000 DM, die dem UKW-Referenten 1961 für das EME-Vorhaben zur Verfügung gestellt worden waren, zu Lasten der schon seit demselben Jahr in der Bilanz dafür ausgewiesenen Rücklage gleicher Höhe aufzulösen, da hiergegen entsprechende Inventarwerte vorhanden sind. (Auf diese Empfehlung kam der AR bei Punkt 7 wieder zurück.)

Nach Aussprache nahm der Amateurrat den Jahresabschluß 1963 und den Bericht der Rechnungsprüfer einstimmig an.


4. Berichte der Ausschüsse

a) Im Namen des Ausschusses für Funkdisziplin erläuterte DL9PL dessen Problematik und stellte zur Diskussion, dem Ausschuß eine andere Grundlage zu geben.

b) Für den Antennenrechts-Ausschuß berichtete DL9YS von ca. 30 an den Ausschuß herangetragenen Fälle, die zur einen Hälfte zufriedenstellend erledigt werden konnten, zur anderen aber noch in der Schwebe sind. Er befürwortete die offizielle Bestellung eines Rechtsberaters, der dann auch dem Ausschuß zur Seite stehen könne.

c) Als Sprecher des Ehrennadel-Ausschusses erläuterte DL1WA, daß und warum die diesmal vorgelegten Anträge auf Verleihung der Goldenen Ehrennadel zu einem großen Teil zurückgestellt werden mußten; sie waren entweder ungenügend begründet oder verfrüht.

d) In den Personalausschuß wählte die Clubversammlung anstelle des ausgeschiedenen OM Kruse, DL9OA, den DV-Schleswig-Holstein OM Müller, DL1FL. Die Wahl erfolgte bei einer Stimmenthaltung (DL1FL) im übrigen einstimmig.

e) Für den Diplomausschuß befürwortete DL1EE das vom Distrikt Nordrhein angeregte Mobil-Diplom.

Seitens der übrigen Ausschüsse war nichts Neues zu berichten.


5. Entlastung des Clubvorstands

Auf Antrag des DV Berlin DL7DZ erteilte der Amateurrat dem Clubvorstand einstimmig Entlastung. Im Namen aller Clubmitglieder dankte der Präsident DL1QK dem Vorstand und seinen Mitarbeitern mit herzlichen Worten für die im Interesse des deutschen Amateurfunks während des vergangenen Jahres geleistete Arbeit.


6. Wahl eines Rechtsreferenten

Der Geschäftsführende Vorstand hatte mit der Begründung, daß der Club bei seinem jetzigen Umfang einer ständigen offiziellen Rechtsberatung bedürfe, die Wahl eines Rechtsreferenten beantragt und dafür den Hamburger Rechtsanwalt OM W. Kawan, DL1UU, vorgeschlagen. DL1JB erläuterte diesen Antrag und erklärte dazu, daß die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung des Rechtsreferenten in den Erweiterten Vorstand nicht möglich sei, weil die Satzung nur ehrenamtliche Fachreferenten kennt, eine offizielle Rechtsberatung aber keine ehrenamtliche Funktion sein kann. Der Antrag wurde daher dahingehend abgeändert, daß gemäß Geschäftsordnung, Abschnitt IV, Absatz c, der Geschäftsführende Vorstand einen Rechtsberater als Mitarbeiter einsetzt, der vom Amateurrat bestätigt wird. Statt ‚Rechtsreferent‘ soll dieser Berater ‚Justitiar‘ des Clubs heißen.

Der Antrag fand in dieser Form die Zustimmung der Versammlung. Der Geschäftsführende Vorstand setzte daraufhin OM Kawan, DL1UU, als Justitiar des DARC ein, und der Amateurrat bestätigte ihn bei einer Stimmenthaltung (DV Rheinland-Pfalz) im übrigen einstimmig.

Aufgabe des Justitiars wird es sein, die Cluborgane und die Mitglieder in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten, die sich aus den satzungsmäßigen Aufgaben und Zielen des Clubs ergeben. Die Führung von Prozessen gehört jedoch nicht ohne weiteres dazu, sondern ist ggfs. gesondert zu vereinbaren.


7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1964

Der Schatzmeister erläuterte den mit CV-Rundschreiben Nr. 3/64 vom 29.04.1964 vorgelegten Entwurf. Auf Grund des vom Technischen Referats gestellten Antrag, Mittel für die Anschaffung eines guten, durchgehenden Empfängers im Frequenzbereich 1,5–30 MHz zur Verfügung zu stellen, wurde der Posten dieses Referats noch entsprechend erweitert. Sonst blieb der Voranschlag unverändert und wurde vom Amateurrat bei einer Stimmenthaltung (VFDB) im übrigen einstimmig in folgender Fassung als Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 1964 angenommen:

Einnahmen

Ausgaben

Beiträge DM 437.800
Sonstige Einnahmen

16.500

DL-QTC-Druck DM 125.000
DL-QTC-Versand

33.000

DL-QTC-Schriftleitung

31.500

Distriktsanteile

26.000

Ortsverbandsanteile

58.000

Sonderfonds

10.000

Geschäftsstelle

69.000

Ausschüsse, Rechnungsprüfer usw.

8000

QSL-Vermittlung

47.000

Vorstand

7000

Technisches Referat

8000

UKW-Referat

2500

DX-Referat (ohne DX-MB)

5000

EMC-Referat

5000

AFB-Referat

2500

Jugendreferat

4000

Zeltlager Bad Zwischenahn

1000

Pressestelle

1000

Auslandsreferat

1000

YL-Betreuung

1000

IARU-Beitrag

3300

Haftpflichtversicherung

3500

Umsatzsteuer

500

Deutsche Fuchsjagdmeisterschaft

1500



DM 454.300 DM 454.300

Dazu vereinbarte der Amateurrat, über die Verwendung des Sonderfonds auch in diesem Jahr erst bei der Herbstsitzung zu entscheiden. Dem aus der Empfehlung der Rechnungsprüfer (siehe Punkt 3) resultierende Antrag des Geschäftsführenden Vorstands auf Auflösung des Darlehenspostens (EME-Vorhaben) zu Lasten der Rücklage stimmte der Amateurrat einstimmig zu.


8. Satzungsänderungen

Bei ihrer letzten Sitzung war sich die Clubversammlung darüber klar geworden, daß die Ausschlußbestimmungen einer Überprüfung bedürfen. Unter Bezugnahme darauf hatte der Geschäftsführende Vorstand der Clubversammlung mit CV-Rundschreiben Nr. 3/64 vom 29.04.1964 (gleichlautend mit OV-Rundschreiben Nr. 4/64 vom 29.04.1964 an alle Ortsverbände) eine entsprechende Neuformulierung des § 7, Absatz 4, der Satzung vorgeschlagen und die sich daraus ergebende Satzungsänderung beantragt. Dieser Vorschlag wurde bei der Sitzung noch insofern ergänzt, als als Obmann des vorgesehenen Schiedsgerichts der Justitiar des Clubs fungieren soll.

Der Geschäftsführende Vorstand hatte ferner vorgeschlagen und beantragt, den letzten Absatz des § 7 ganz zu streichen, weil im 1. Absatz bereits gesagt wird, daß die Mitgliedschaft durch Auflösung erlischt.

Nach Beratung dieser Vorschläge und Anträge beschloß die Clubversammlung einstimmig:

Im § 7 der Satzung – Erlöschen der Mitgliedschaft – werden der 4. Absatz (Der Ausschluß kann erfolgen .......... Er hat aufschiebende Wirkung.) und der 5. Absatz (Die Auflösung juristischer Personen beendet die Mitgliedschaft.) gestrichen. An die Stelle des 4. Absatzes werden folgende Absätze gesetzt:

„Der Ausschluß kann erfolgen durch Beschluß des zuständigen Ortsverbands- oder Distriktsvorstands, oder des Geschäftsführenden Vorstands, insbesondere wegen Verstoßes gegen die Interessen des Clubs, bei Schädigung des Ansehens des Clubs oder bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften. Dem Betroffenen ist mündlich oder schriftlich Gelegenheit zu geben, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Der Beschluß über den Ausschluß erfolgt nach freiem Ermessen und muß dem Betroffenen sowie dessen Distriktsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über den Ausschluß braucht keine Begründung zu enthalten.

Von dem Augenblick an, in dem dem Betroffenen das Schweben des Ausschlußverfahrens bekanntgegeben wurde, ruhen dessen Mitgliedschaftsrechte und sonstigen Funktionen im Verein. Gegen Ausschlüsse durch Ortsverbands- oder Distriktsvorstände stehen dem Ausgeschlossenen und dem Distriktsvorsitzenden das Recht zum Einspruch zu. Der Einspruch muß spätestens einen Monat nach Mitteilung des Ausschlusses (Briefdatum ist maßgebend) der Geschäftsstelle durch eingeschriebenen Brief zugesandt werden.

Gegen Entscheidungen in Ausschlußfragen ist die Anrufung der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen. Glaubt der Ausgeschlossene beim Ausschlußverfahren benachteiligt zu sein, so steht ihm unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs die Anrufung eines Schiedsgerichts offen. Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus je einem von den ausschließenden Gremien und vom Ausgeschlossenen benannten Schiedsrichter und dem Obmann. Obmann ist der Justitiar des Clubs. Werden die Schiedsrichter nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung ernannt, kann der Obmann anstelle des säumigen Teils den fehlenden Schiedsrichter berufen. Im Falle längerer Verhinderung eines Mitglieds des Schiedsgerichts können Ersatzpersonen gewählt werden.“


9. Ausländische Mobilwettbewerbe

Das Funkbetriebsreferat EMC hatte die Clubversammlung um Entscheidung darüber gebeten, ob und welcher Weise OM, die an ausländischen Mobilwettbewerben teilnehmen, Punkte für die DARC-Fahrzeugplakette erwerben können.

Diese Frage löste eine längere Diskussion aus. Dabei wurde u. a. vom 1. Vorsitzenden DL3NE die Befürchtung geäußert, daß eine derartige Punktvergabe von den veranstaltenden ausländischen Verbänden als Einmischung empfunden werden könne. Folgende Regelung wurde schließlich zur Abstimmung gestellt und mit 17 gegen vier Stimmen (1. Vorsitzender, DV Baden, DV Schleswig-Holstein, VFDB) bei zwei Enthaltungen (Schatzmeister, DV Saar) angenommen:

Teilnehmer an ausländischen Mobilwettbewerben können Punkte bei der EMC beantragen.


10. Das DL-QTC

Der 1. Vorsitzende Dl3NE gab bekannt, daß der Club mit der Körner'schen Druckerei und Verlagsanstalt eine zunächst probeweise auf drei Monate (April bis Juni 1964) befristete Vereinbarung über einen festen Heftpreis getroffen hat, wobei der bisher gesondert abgerechnet Clubanteil am Anzeigenerlös von vornherein pauschal berücksichtigt wird; dadurch wird das Abrechnungsverfahren wesentlich vereinfacht.

Anschließend entstand eine rege Debatte über die Gestaltung der Zeitschrift. Dabei wurden u. a. folgende Anregungen gegeben:

Kürzung der OV-Meldungen, soweit diese nur den betreffenden OV interessieren, zugunsten von aktuellen Berichten aus dem Ausland (Blick über den Zaun), die für alle Mitglieder von Interesse sind.
Beschränkung der Gratulations-Rubrik auf Jubiläen.
Mehr Technik für die breite Masse.
Schnellere Druckfehlerberichtigung.

Die Referenten kamen überein, daß sie die ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Seiten ggfs. untereinander austauschen können.


11. Deutschlandtreffen 1965

Mit OV-Rundschreiben Nr. 3/64 vom 19.03.1964 waren die Ortsverbandsvorsitzenden aufgefordert worden, ihren Distriktsvorsitzenden bis zum 15.05.1964 Vorschläge zu machen. Es wurde festgestellt, daß dieser Aufruf nirgends ein Echo gefunden hat. Daraufhin erklärte der DV Berlin DL7DZ, daß der Distrikt Berlin bereit sei, das Treffen zu organisieren. Die Versammlung vereinbarte, die Entscheidung darüber bis zum Sonntag zurückzustellen. ( -> )


12. Clubmeisterschaft

Dazu war seitens der Distrikte Niedersachsen und Rheinland-Pfalz der Antrag gestellt worden, die Clubmeisterschaft abzuschaffen oder künftig in einer anderen Form zu veranstalten. Der Distrikt Bayern-Nord hatte beantragt, bei der Clubmeisterschaft Ortsverbands-QSOs künftig nicht mehr zu werten und die Punktzahlen der Zwischensieger im DL-QTC bekanntzugeben. Der OV Offenburg wünschte ansprechendere Siegerdiplome.

Nach längerer Diskussion kam die Clubversammlung überein, daß die Clubmeisterschaft erhalten bleiben soll, daß aber ihre Regeln abgeändert werden müssen. In diesem Sinne wurde die EMC beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Distriktsvorsitzenden Bayern-Süd DL1VW und Niedersachsen DL3YH die Regeln neu zu fassen und dabei die im Laufe der Debatte gegebenen Anregungen (z. B. Einbeziehung aller Amateurbänder in die Wertung) soweit wie möglich zu berücksichtigen.


13. Anträge und Verschiedenes

a) Der OV Herzogenrath hatte beantragt, daß die Leistungsdiplome des DARC in Zukunft ohne Gebühr ausgegeben werden sollten.

Der Antrag wurde bei fünf Ja-Stimmen (1. Vorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister, Beisitzer, DV Schleswig-Holstein) und 3 Enthaltungen (DV Köln-Aachen, DV Niedersachsen, VFDB) mit 15 Nein-Stimmen abgelehnt.

b) Der OV Borken hatte beantragt, die Gebühr für das DLD fallen zu lassen oder staffelweise herabzusetzen.

Auch dieser Antrag wurde bei vier Ja-Stimmen (1. Vorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister, Beisitzer) und zwei Enthaltungen (DV Schleswig-Holstein, VFDB) mit 17-Nein Stimmen abgelehnt.

Sprecher des AR begründeten ihre Ablehnung dieser beiden Anträge damit, daß kostenlose Diplome in der IARU nicht üblich sind.

c) Die Ortsverbände Süderbrarup und Herzogenrath hatten den Antrag gestellt, die OV-Nachrichten sowie die YL-Ecke im DL-QTC zu kürzen und dafür monatlich eine Rubrik mit Trauerrand, zum Zeichen des stummen Protestes, zu bringen, in der alle zu Unrecht auf dem 40-m-Amateur-Exklusivband arbeitenden Rundfunksender genannt werden.

Der Antrag wurde bei einer Stimmenthaltung (DV Schleswig-Holstein) im übrigen einstimmig abgelehnt. Von Fall zu Fall sollen jedoch die von der IARU gelegentlich herausgegebenen Listen der unberechtigten Bandbenutzer im DL-QTC abgedruckt werden.

d) Der vom OV Dormagen gestellte Antrag, daß alle an Mobilwettbewerben teilnehmenden Stationen durch den Veranstalter innerhalb von 14 Tagen über das Ergebnis unterrichtet werden sollen, wurde in dieser Form einstimmig abgelehnt. Die Clubversammlung empfahl statt dessen, daß diejenigen Teilnehmer, die an einer raschen Bekanntgabe interessiert sind, dem Veranstalter einen adressierten Freiumschlag übergeben, mit dem ihnen dann ihr Log und eine formlose Mitteilung über das Ergebnis übersandt werden kann.

e) Zu dem Antrag des OV Köln auf Schaffung von Grenzdokumenten zwecks reibungsloser und unverzollter Mitführung von Mobilstationen ins Ausland, erklärte DL1JB, daß beim Bundespostministerium bereits untersucht würde, in welcher Weise dieses Problem generell für alle beweglichen Funkstellen, d. h. auch die des kommerziellen Sektors zu lösen ist. Der Antrag wurde daraufhin in eine Empfehlung an die Geschäftsstelle umgewandelt, sich um diese Dinge zu kümmern.

f) Vom Distrikt Berlin war die Schaffung von Sonderausweisen für die Distriktsvorsitzenden beantragt worden.

Der Antrag fand keine Zustimmung und wurde daher vom Antragsteller wieder zurückgezogen.

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Damit endete gegen 18:45 Uhr der erste Sitzungstag. Am Abend war die Clubversammlung Gast beim Ortsverband Heilbronn, der zu einem humorvollen HAM-Fest eingeladen hatte. Am Sonntag, dem 24.05.1964, um 08:45 Uhr trat die Clubversammlung wieder zusammen, um zunächst die weiteren Anträge zu behandeln.

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g) Der Distrikt Berlin hatte beantragt, der Club möge dahingehend auf die Industrie und die Deutsche Bundespost einwirken, daß KW-Rundfunksender, die in Entwicklungsländer geliefert werden, dort nicht für Rundfunksendungen auf den exklusiven Amateurbändern verwendet werden können.

Die Clubversammlung richtete daraufhin einstimmig die Empfehlung an den Geschäftsführenden Vorstand, im Sinne des Antrags bei der einschlägigen Industrie und bei der Bundespost vorstellig zu werden, und außerdem bei der IARU entsprechende Maßnahmen auf internationaler Ebene anzuregen.

h) Der Distrikt Bayern-Nord hatte die Verlegung des Termins für die Rechnungslegung der Ortsverbände vom 30.04. auf den 28.02. beantragt.

Die Zweckmäßigkeit früherer OV-Abrechnungen wurde allgemein anerkannt. Der Geschäftsführer wies aber darauf hin, daß dem Antrag nur bei einer entsprechenden Änderung des § 16 der Satzung entsprochen werden könne. Der DV Bayern-Nord DJ2OK zog aus diesem Grund seinen Antrag wieder zurück.

i) Vom OV Hannover war die Zuteilung eines Sonder-DOKs für die Station DLØMH während der jährlichen Hannover-Messe beantragt worden.

Die Clubversammlung hielt diesen Antrag für berechtigt; der EMC-Referent DL6JG machte jedoch darauf aufmerksam, daß die Annahme nicht mit den Richtlinien über die Vergabe von Sonder-DOKs vereinbar sei. Der als Gast an der Sitzung teilnehmende OVV Hannover DJ1BQ zog daraufhin den Antrag in dem verantwortungsbewußten Bestreben, es wegen eines Sonder-DOKs nicht zu einer Kontroverse im Club kommen zu lassen, wieder zurück. Er behielt sich vor, den Antrag beim nächsten Mal in anderer Form zu stellen.

In diesem Zusammenhang dankte der 1. Vorsitzende DL3NE dem Ortsverband Hannover für die Amateur-Ausstellung, die dieser anläßlich der diesjährigen Hannover-Messe veranstaltet hatte.

j) Den Antrag des OV Pforzheim, eine einwandfreie Klärung des Begriffs der Mobilstation herbeizuführen, verwies die Clubversammlung einstimmig an die EMC.

k) Den vom OV Ravensburg gestellten Antrag auf Einstellung der Arbeitsblätter für die OVVs lehnte die Clubversammlung einstimmig ab.

Ein Sprecher des Amateurrats erklärte dazu, daß die Distriktsvorsitzenden mit Befremden von diesem Antrag Kenntnis genommen haben und dem Antragsteller empfehlen, seine Vorschläge und Erfahrungen dem Verfasser der Arbeitsblätter zur Verfügung zu stellen.

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Die folgenden Anträge bedurften zur Zulassung erst der Abstimmung durch die Clubversammlung, da sie nach dem für die Antragstellung gesetzten Termin (23.04.1964) beim Geschäftsführer eingegangen waren. Die Zulassung wurde einstimmig beschlossen.

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l) Der Distrikt Westfalen-Nord hatte die Herausgabe eines Inhaltsverzeichnisses für sämtliche bisher erschienenen Jahrgänge des DL-QTC mit entsprechend ergänzter Wiederholung alle fünf Jahre beantragt.

Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt, weil bereits die Regelung besteht, daß alle fünf Jahre ein Gesamt-Inhaltsverzeichnis erscheint. Es wurde vereinbart, daß das nächste Verzeichnis Ende 1965 für die Jahrgänge 1960–1965 herausgegeben werden soll.

m) Der Distrikt Westfalen-Nord hatte beantragt, daß sämtliche Diplome und Auszeichnungen des DARC grundsätzlich nur durch den DV bzw. den OVV ausgehändigt werden sollten.

DL1JB wies darauf hin, daß die Ehren- und Leistungsnadeln schon jetzt über die Distrikte laufen. Für die übrigen Diplome wurde der Antrag bei zwei Stimmenthaltungen (DV Schleswig-Holstein, DV Westfalen-Nord) im übrigen einstimmig abgelehnt.

n) Zum Antrag des OV Rösrath, die Clubversammlung möge erklären, aus welchen Gründen die neue DVO mit der Lizenzklasse C nicht in Kraft gesetzt wird, verwies die Clubversammlung auf die vom Geschäftsführer bereits unter Punkt 1 der Tagesordnung (s. o.) gegebene Erklärung, der momentan nichts hinzuzufügen sei.

o) Auf Grund eines Antrags des Distrikts Bayern-Nord beschloß die Clubversammlung bei einer Stimmenthaltung (DV-Bayern-Nord) im übrigen einstimmig, daß Vorschläge für die Ernennung von Ehrenmitgliedern künftig zunächst dem Ehrennadel-Ausschuß zur Stellungnahme vorgelegt werden sollen.


Die Clubversammlung kam dann nochmal zurück auf Punkt

11. Deutschlandtreffen 1965

Der DV Berlin DL7DZ stellte nunmehr den ausdrücklichen Antrag, das Deutschlandtreffen 1965 in Berlin durchzuführen.

Die Versammlung war sich darüber im klaren, daß mit einem Deutschlandtreffen in Berlin keine Mobilveranstaltung verbunden werden könne. Sie stimmte aber dem Antrag bei zwei Enthaltungen (DV Bayern-Nord, DV Saar) im übrigen einstimmig zu und dankte dem Distrikt Berlin für seine Bereitschaft, das nächste Deutschlandtreffen zu veranstalten.


Nach Abschluß des offiziellen Teils der Tagesordnung ergriff zunächst der USKA-Präsident OM Robert Thomann, HB9GX, das Wort. Er dankte dem DARC für die Einladung und gab seiner Freude über die guten Beziehungen zwischen USKA und DARC Ausdruck. Der DARC-Präsident dankte HB9GX für seine liebenswürdige Ansprache. Die Versammlung ging dann über zu Punkt

14. Allgemeine Aussprache

Der DV Nordrhein DL1PE empfahl, daß man sich in den Distrikten und Ortsverbänden mehr Gedanken darüber machen solle, wie man einflußreiche Persönlichkeiten für den Club gewinnt. In Verbindung damit kam auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erneut zur Sprache.

Mit der USKA wurde ein auf die Distriktsvorsitzenden des DARC und die Ortsgruppenleiter der USKA erweiterter Zeitschriftenaustausch DL-QTC gegen Old Man vereinbart.

Im Namen des Antennenrechts-Ausschusses stellte DL9YS die Frage zur Diskussion, ob durch einen Musterprozeß der Rechtsanspruch auf Amateur Sendeantennen in Mietwohnungen geklärt werden soll. Der Justitiar gab den Rat, daß man zunächst die ausdrückliche Anerkennung eines derartigen Anspruchs für kommerzielle Anlagen abwartet.

Der AFB-Referent appellierte an die Distriktsvorsitzenden, für die Mitarbeit der Funkamateure an den Vorhaben im Internationalen Jahr der Ruhige Sonne (IQSY) zu werben. DJ1SB führte in diesem Zusammenhang die Tonbandaufnahme einer Rundfunksendung vor, in der die Arbeit des DARC und der deutschen Amateure gewürdigt wurde.

Es entspann sich dann noch ein reger Meinungsaustausch über allgemeine Probleme des Amateurfunks. Am Ende beschloß die Clubversammlung, ihre diesjährige Herbstsitzung am 17./18.10. in Kiel durchzuführen. Zum Versammlungsleiter dafür wurde einstimmig der Auslandsreferent OM Dr.-Ing. L. Wörner, DJ1BZ, gewählt.


Zum Abschluß richteten noch einmal der 1. Vorsitzende DL3NE und der Präsident DL1QK das Wort an die Versammlung. DL3NE wies erneut auf die Schlüsselstellung der OV-Vorsitzenden hin, von deren Erfolg oder Nichterfolg die gesamte Clubarbeit abhängt. Er betonte ferner die Wichtigkeit aller Maßnahmen zur Erhaltung der Amateurbänder. Schließlich kam DL3NE noch auf die Ansicht mancher Mitglieder zu sprechen, die den Club als „Mädchen für alles“ haben möchten, und erklärte dazu, daß man vom DARC nicht mehr erwarten solle, als er zu geben n der Lage sei; der Club bietet seinen Mitgliedern ohnehin schon mehr, als mancher andere vergleichbare Verein.

DL1QK kam in seinem Schlußwort auf seinen Leitartikel im DL-QTC Nr. 5/64 zurück und forderte die Distriktsvorsitzenden auf, sich auch über die Nachfolge in der Clubleitung Gedanken zu machen. Er dankte allen Versammlungsteilnehmern für ihre Mitarbeit und dem OVV HeilbronnDL9BJ sowie seinen Mitgliedern für ihre Gastfreundschaft. Mit einem „Auf Wiedersehen in Kiel!“ beendete DL1QK dann gegen 13:00 Uhr die Hauptversammlung 1964.


Heilbronn, den 24.05.1964

Im Entwurf
gez. Picolin, DL3NE, 1. Vorsitzender

F. d. R. gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1964 Rundspruch-Archiv