Sitzungsort: Bargteheide bei Hamburg, Lehrstätte der Oberpostdirektion
Sitzungszeiten: Sonnabend, 24.11., 13:3018:30 und 19:3022:15 Uhr
Sonntag, 25.11., 09:1512:30 und 13:1515:00 Uhr
Teilnehmer: | Ehrenpräsident: Präsident: 1. Vorsitzender des VFDB: |
R. Rapcke, DL1WA K. Schultheiß, DL1QK F. Harder |
Clubversammlung: | ||
Geschäftsführender Vorstand: |
1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: Geschäftsführer: Schatzmeister: Beisitzer: |
H. Picolin, DL3NE H. G. Fessel, DJ3KF H. Hansen, DL1JB L. Röhling, DL1FM W. Feilhauer, DL3JE |
Amateurrat: | DV Baden: DV Bayern-Nord: DV Bayern-Süd: DV Berlin: DV Hamburg: DV Hessen: DV Köln-Aachen: DV Niedersachsen: DV Nordrhein: DV Nordsee: DV Rheinland-Pfalz: DV Ruhrgebiet: DV Saar: DV Schleswig-Holstein: DV Schwaben: DV Westfalen-Nord: DV Westfalen-Süd: DV Württemberg: Vorstand VFDB e. V.: |
O. Blankenhorn, DJ1TC Dr. H. Edelmann, DJ1VS W. Franz, DL1VW Kh. Kollmorgen, DL7DZ G. Kruse, DL9OA H. Liebe, DJ2QX S. Huber, DL1WN J. Netzer, DL3YH K. Taddey, DL1PE R. Fassel, DJ1OL Frau E. Reimann, DJ3TP P. Kleinholz, DL9KP A. Ettelbrück, DL8CD K. Schirmer, DL1GG U. Gradmann, DL9PL G. Simon, DL3BD F. K. Besgen, DL7BB i. V. P. Dietrich, DJ3OI i. V. H. Müller, DL9VS |
Sonstige Teilnehmer: | ||
Erweiterter Vorstand: |
Technischer Referent: UKW-Referent: EMC-Referent: Auslandsreferent: Ref. f. Afu-Beobachtungen: Jugendreferent: |
G. Paffrath, DL6EG Dr. K. G. Lickfeld, DL3FM U. Schwenger, DL6JG i. V. K. H. Vogt, DL6YH E. Brockmann, DJ1SB W. Speckmann, DJ5UD |
Mitarbeiter usw.: | Schriftleitung DL-QTC Verlag DL-QTC: QSL-Vermittlung: Finanzausschuß: Deutschlandtreffen 1963: |
R. Auerbach, DL1FK, und F. Kühne, DL6KS W. Körner, DL1CU H. Pankow, DL1BA Dr. W. Witzl, DJ5HQ W. Schaeling, DL9MP, D. Bartz, DJ6GM, und G. Schnabel, DJ7GS |
Den Sitzungen wohnten außerdem verschiedene DARC-Mitglieder als Zuhörer bei.
Versammlungsleiter: Dr. K. G. Lickfeld, DL3FM
Die Herbstsitzung 1962 der Clubversammlung begann am 24.11. um 13:30 Uhr mit der Anwesenheitsfeststellung durch den Geschäftsführer DL1JB. Der Geschäftsführende Vorstand war vollzählig; im Amateurrat wurde der DV Württemberg DJ3JZ durch den stellvertretenden OVV Stuttgart DJ3OI vertreten. Im Erweiterten Vorstand vertrat DL6YH den Auslandsreferenten DL1XJ. DL1JB erklärte die Clubversammlung auf Grund der satzungsgemäßen, rechtzeitigen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung für beschlußfähig. Die Zahl der Stimm- und Wahlberechtigten betrug in der Clubversammlung 24, im Amateurrat allein 19.
Offiziell eröffnete dann der 1. Vorsitzende DL3NE die Sitzung. Er dankte zunächst dem 1. Vorsitzenden des VFDB, OM Harder für die Einladung der Clubversammlung nach Bargteheide und dem VFDB-Geschäftsführer DL9YS für die gute Vorbereitung. Dann stellte er der Versammlung den neuen DV Hessen DJ2QX sowie die als Vertreter erschienenen DL6YH und DJ3OI vor. Anschließend gab DL3NE bekannt, daß dem DARC am Vortage vom Fernmeldetechnischen Zentralamt in Darmstadt ein Entwurf für neue Betriebliche und Technische Vorschriften für Amateurfunkstellen zur Stellungnahme zugegangen sei. Abschriften davon würden am gleichen Abend an die Mitglieder der Clubversammlung verteilt, um den Entwurf am 2. Sitzungstag in Verbindung mit Punkt 7 der Tagesordnung (UKW-Lizenz ohne Morseprüfung) behandeln zu können. DL3NE bezeichnete diese Neufassung, die an die Stelle der bisherigen DVO treten soll, sowie die Beitragsfestsetzung als die herausragenden, weil für jedes einzelne Clubmitglied bedeutungsvollen Themen der Tagesordnung.
Alsdann richtete der Präsident DL1QK Begrüßungsworte an die Sitzungsteilnehmer. Dabei überreichte er dem DV Westfalen-Nord DL3BD und dem DV Nordsee DJ1OL die ihnen in Würdigung ihrer besonderen Verdienste um das Amateurfunkwesen verliehenen Goldenen DARC-Ehrennadeln. Die gleiche Auszeichnung erhielt der Mitarbeiter im Jugendreferat DL1JH, für den der Jugendreferent DJ5UD die Nadel entgegennahm. Der DV Bayern-Süd empfing aus der Hand des Präsidenten die Bronzene Leistungsnadel der EMC.
Nach DL1QK sprach der Ehrenpräsident DL1WA. Er richtete die Grüße des OV Hamburg aus und lud die Versammlung zu einem Treffen mit den Hamburger Mitgliedern am Sonntagnachmittag auf die im Hafen liegende Hein Godenwind ein.
Als Gastgeber hieß der 1. Vorsitzende des VFDB, OM Harder die Clubversammlung in Bargteheide willkommen und wünschte ihren Beratungen einen erfolgreichen Verlauf.
Im Anschluß daran übernahm DL3FM die Versammlungsleitung, um mit der Tagesordnung zu beginnen.
1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1962
Dazu verwies DL1JB auf das im Juni verteilte Protokoll über die Hauptversammlung am 26./27.05.1962 in Tier.
Ergänzend zum Punkt 11b teilte er mit, daß die Distriktsversammlung Niedersachsen inzwischen die Zurückziehung des Antrags auf Teilung bestätigt hätte.
Zu Punkt 12l (160-m-Band) berichtete DL1JB, daß sich die allgemeine Situation zwar nicht geändert hätte, daß aber das Bundespostministerium entgegenkommenderweise in diesem Winterhalbjahr wieder zeitlich befristete (bis zum 31.03.1963 täglich von 20:0008:30 Uhr) Sondergenehmigungen für bestimmte Frequenzen des 160-m-Bandes (18251835 und 19851992 kHz) erteilt hätte. 43 OM haben eine solche Genehmigung bekommen.
Zu 12j gab der DV Saar DL8SD einen kurzen Bericht über das Eisenbahner-Funkamateur-Treffen in Straßburg. An die Bildung eines besonderen Clubs der Funkamateure bei der Bahn wird nicht gedacht.
Der DV Berlin DL7DZ erkundigte sich nach dem Ergebnis der seinerzeit angekündigten Unterredung des 1. Vorsitzenden mit der Firma Funke. DL3NE teilte mit, daß es dazu wegen Terminschwierigkeiten bisher noch nicht gekommen sei.
Anschließend wurde das Protokoll ohne weitere Aussprache von der Versammlung angenommen.
2. Zwischenberichte des Clubvorstands
Zunächst sprach DL3NE für den Geschäftsführenden Vorstand. Er wies auf die am Jahresanfang eingeleitete Beobachtungsaktion zur Ermittlung der Fremdsender auf den Exklusiv-Bändern hin, deren Ergebnisse und Konsequenzen später noch ausführlicher behandelt würden (siehe Punkt 6). DL3NE erinnerte in diesem Zusammenhang daran, daß sich der DARC zur Wahrung des Anspruchs auf die Bänder nur legaler Mittel bedienen dürfe; sonst setze er sich selbst ins Unrecht. Auf eine Anfrage des Clubs hat das Bundespostministerium bestätigt, daß man in der laufenden Legislaturperiode nicht an eine Ersetzung des Amateurfunkgesetzes durch eine auf das Fernmeldeanlagengesetz bezogene Verordnung denke. (Diese Möglichkeit war ja bisher immer noch offen.) Eine Neuauflage der Starthilfe für Funkamateure ist in Vorbereitung; sie wird voraussichtlich im Frühjahr 1963 erscheinen. Der Vorstand hat sich Gedanken darüber gemacht, wie er den OV-Vorsitzenden bei der Gestaltung der OV-Arbeit helfen könne. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck sogenannte Arbeitsblätter für den OVV herauszugeben. DL3NE erläuterte schließlich noch die in letzter Zeit zur Rationalisierung getroffenen organisatorischen Maßnahmen bei der Geschäftsstelle; bei der QSL-Vermittlung und beim DL-QTC.
Der Jugendreferent DJ5UD berichtete über den Stand der Jugendarbeit und über die weiteren Pläne. Wie schon einmal im Kurzwellenhörer wies er dabei auf die Problematik hin, die sich daraus ergibt, daß beim Amateurfunk die Anfänger allen Altersklassen angehören.
Der DX-Referent DL1EE gab einen Überblick über die vom DX-Team geleistete Arbeit. Zur Zeit werden monatlich ca. 30 WAE-Anträge bearbeitet. Die Regeln für das WAE sollen der Entwicklung angepaßt werden. Das DX-MB hat jetzt 275 Abonnenten. Die Verlegung des WAEDC auf August hat sich bewährt.
Der Technische Referent DL6EG teilte mit, daß der RX60 und der Mikrohet jetzt von der Firma Funke innerhalb von drei Wochen geliefert werden könnten. Die langen Lieferfristen sind also beseitigt. Muster des neuen Transistor-Empfängers sollen Anfang nächsten Jahres zur Begutachtung an die Distrikte gegeben werden.
Für die EMC berichtete DL6JG über eine merkliche Zunahme der DLD-Anträge im Laufe dieses Jahres. Auch das Interesse für den mobilen Amateurfunk nimmt weiter zu; kürzlich konnte die 500. Mobilstation von der EMC registriert werden.
Als UKW-Referent gab DL3FM einen Bericht über den Stand seines 1960 begonnenen und mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgesellschaft, des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft sowie nicht zuletzt des Clubs betriebenen EME-Vorhabens. Es ging dabei insbesondere auf die gelegentlich erhobenen Vorwürfe ein, warum er noch nicht weiter sei. Er demonstrierte dabei den Unterschied zwischen seinem Projekt und dem in der Schweiz von HB9RG und seiner Gruppe durchgeführten Versuchen, die lediglich den Empfang eines Mond-Echos erbracht hätten, während sein Ziel die Herstellung einer Verbindung DL-W auf 1296 MHz mit Hilfe der Mondreflexion sei. Die damit verbundenen technischen Probleme sind von einem Einzelnen nicht immer so schnell zu lösen, wie er das zunächst hofft; insbesonders dann nicht, wenn ihm nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht.
Der AFB-Referent DJ1SB gab einen Bericht über das Ergebnis der OSCAR-Beobachtungsaktionen in Deutschland. Er wies auf die große Beteiligung hin. Der deutsche Amateurfunk steht damit an zweiter Stelle hinter den USA. DJ1SB berichtete ferner über den nur zur Beobachtung von Aurora-Reflexionen eingerichteten Bakensender DLØAR auf 28,99 MHz und über die laufenden Satelliten-Beobachtungen.
Anschließend wurde in Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Reihenfolge zunächst behandelt Punkt:
Der OVV Wolfsburg DL9MP gab einen Bericht über den Stand der Vorbereitungen und über den geplanten Ablauf des Treffens. Sowohl die Stadt Wolfsburg als auch das VW-Werk haben inzwischen feste Zusagen zur Förderung der Veranstaltung in materieller und ideeller Hinsicht gegeben, so daß von dieser Seite alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Clubversammlung bestätigte daraufhin einstimmig, daß das Deutschlandtreffen 1963 in der Zeit vom 31.05.03.06.1963 in Wolfsburg stattfinden soll.
Mit den einzelnen Referenten vereinbarte DL9MP die Durchführung ihrer Veranstaltungen im Rahmen des Deutschlandtreffens. Die Norddeutsche UKW-Tagung soll 1963 mit dem Deutschlandtreffen verbunden werden.
a) Für den Antennrechts-Ausschuß wies DL9YS darauf hin, daß, um die Genehmigung zur Anbringung einer Sendeantenne zu bekommen, der Weg der gütlichen Vereinbarung mit dem Hauswirt bisher noch immer am aussichtsreichsten ist. Für einen Musterprozeß zur Durchsetzung des Anspruchs auf eine Amateur-Sendeantenne, wie es vom Distrikt Berlin vorgeschlagen worden war, ist der rechte Zeitpunkt noch nicht gekommen. Eine juristische Stellungnahme zum Antennenproblem soll demnächst im DL-QTC erscheinen.
b) Seitens des Ausschusses für Funkdisziplin erklärte DJ3KF, daß seit der letzten Sitzung nur zwei Fälle an den Ausschuß herangetragen wurden, die zufriedenstellend gelöst werden konnten.
+++
Der Bericht des Finanzausschusses wurde später gesondert behandelt (siehe Punkt 9). Die übrigen Ausschüsse regelten lediglich Verfahrensfragen.
4. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1962
Der vom Schatzmeister DL1FM vorgelegte und erläuterte Nachtragshaushalt 1962 wurde vom Amateurrat einstimmig angenommen. Er umfaßt folgende, gegenüber dem im Frühjahr genehmigten Haushaltsplan für 1962 noch zu erwartende Mehreinnahmen und -Kosten:
Einnahmen |
Ausgaben |
|
DM 6000, |
Beiträge | |
11.000, |
Sonstige Einnahmen | |
DL-QTC, Druck und Versandkosten | DM 3000, |
|
Geschäftsstelle | 1000, |
|
QSL-Vermittlung | 1000, |
|
DX-Referat | 500, |
|
DX-Referat für DX-MB * | 3500, |
|
UKW-Referat | 650, |
|
Deutschland-Rundspruch | 650, |
|
Sitzungen und Ausschüsse | ||
|
650, |
|
|
700, |
|
|
1000, |
|
Reserven | 4330, |
|
DM 17.000, | DM 17.000, |
*) Diese Kosten sind durch Einnahmen aus den Bezugsgebühren für das DX-MB, die im Posten Sonstige Einnahmen enthalten sind, gedeckt.
5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1962
Vorgeschlagen worden waren OM K. Pehrs, DJ3TZ, OM K. Peters, DL1TS, OM B. Tietz, DL1GU, und OM Dr. W. Witzl, DJ5HQ. Bei der geheimen Wahl durch den Amateurrat erhielten
OM Pehrs, DJ3TZ | 6 Stimmen |
OM Peters, DL1TS | 4 Stimmen |
OM Tietz, DL1GU | 13 Stimmen |
OM Witzl, DJ5HQ | 14 Stimmen |
Damit wurden OM B. Tietz, DL1GU, Flensburg, und OM Dr. W. Witzl, DJ5HQ, Frankfurt am Main, zu Rechnungsprüfern für das Geschäftsjahr 1962 bestellt.
6. Die Situation auf den Amateur-Exklusiv-Bändern
DL1JB berichtete über das Ergebnis der im ersten Halbjahr 1962 durchgeführten Beobachtungsaktionen zur Feststellung fremder Sender auf den exklusiven Amateurbändern. Die dabei ermittelten Fremdstationen wurden, soweit sie einwandfrei identifiziert werden konnten, dem Bundespostministerium am 29.08.1962 mit dem im OV-Rundschreiben Nr. 8/62 bekanntgegebenen Schreiben gemeldet. Das Ministerium hat daraufhin am 09.11.1962 folgenden Zwischenbescheid gegeben:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wegen der schädlichen Störung des Amateurfunkdienstes im Frequenzbereich 70007100 kHz durch ausländische Rundfunkdienste, habe ich zunächst die Verwaltungen der Länder Ägypten, Albanien, China, Iran und UdSSR unterrichtet. Ich habe die ausländischen Verwaltungen unter Hinweis auf die VO Funk, Genf 1959, gebeten, den Rundfunkdienst in einen anderen Frequenzbereich zu verlegen, der nach den Bestimmungen des Art. 5 der VO Funk dem Rundfunkdienst zugewiesen ist. Ob die Verwaltungen meiner Bitte entsprechen werden, muß abgewartet werden. Sobald mir Antworten vorliegen, erhalten Sie weiteren Bescheid.
Nach den Beobachtungen des Funkkontroll-Meßdienstes -FTZ- arbeitet der Sender Trans World Radio, Monte Carlo nicht mehr im Frequenzbereich 70007100 kHz. Auch konnte eine außergewöhnliche Bandbreite nicht festgestellt werden.
Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Fernau
Es wurde vereinbart, auch künftig alle in den exklusiven Bändern festgestellten Dienste, die nichts mit Amateurfunk zu tun haben, dem Bundespostministerium zu melden. Material soll vom AFB-Referat gesammelt werden.
Die Versammlung nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, daß seitens der Bundespost keine exklusiven Amateurfrequenzen anderweitig zugeteilt worden sind. DJ3KF erläuterte die Situation noch im einzelnen und wies erneut darauf hin, daß sich der Club nur legaler Mittel bedienen dürfe.
DJ3OI beantragte, man solle versuchen, mit der für die Zuteilung von Frequenzen im 80-m-Band an NATO-Einheiten im Bundesgebiet zuständigen Stelle eine gütliche Vereinbarung zu treffen, um wenigstens die Mobilfrequenzen freizuhalten.
Der Punkt 7 der Tagesordnung wurde auf den zweiten Sitzungstag verschoben, um allen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Vorschlag des FTZ für neue Betriebliche und Technische Vorschriften für Amateurfunkstellen vertraut zu machen. Am Sonnabendabend wurde daher zunächst behandelt:
Dazu lag der Versammlung ein Gutachten des Finanzausschusses (DL1VW, DL3YH, DJ5HQ) vom 23.09.1962 vor, das auszugsweise auch den Ortsverbänden im OV-Rundschreiben Nr. 9/62 bekanntgegeben worden war. Im Namen des Ausschusses gab DL1VW zusätzliche Erläuterungen:
In dem Gutachten, das vor Bekanntwerden der Tariferhöhung bei der Bundespost aufgestellt wurde, wird mit einem Mehrbedarf von ca. DM 50.000, im Geschäftsjahr 1963 gegenüber 1962 gerechnet und demzufolge eine Erhöhung des normalen Mitgliedsbeitrags auf DM 30, pro Jahr bzw. DM 8, pro Quartal als unbedingt notwendig bezeichnet. Durch die zu erwartenden Portoerhöhungen, die sich ganz besonders auf die Kosten der QSL-Vermittlung und des Versands des DL-QTC auswirken werden, wird sich der ursprünglich veranschlagte Mehrbedarf um weitere ca. DM 20.000, erhöhen.
In der Diskussion über das Gutachten wurde die unbedingte Notwendigkeit einer Beitragserhöhung von allen anerkannt; die vom Ausschuß vorgeschlagene Regelung für die OV-Anteile wurde jedoch in bezug auf die Art ihrer Berechnung allgemein abgelehnt. Die Distriktsvorsitzenden brachten zum Ausdruck, daß die unmittelbaren Überweisungen an die Ortsverbände bei einer Beitragserhöhung nicht verringert werden dürften, auch nicht zugunsten eines besonderen Fonds. Ein solcher Fonds müßte dann zusätzlich geschaffen werden. Befürwortet wurde jedoch der Vorschlag des Ausschusses, daß künftig die OV-Anteile nicht mehr vom OV einbehalten, sondern generell von der Geschäftsstelle an den OV überwiesen werden sollen.
Über das Maß der Beitragserhöhung gingen die Meinungen zunächst auseinander. Die eine Hälfte des Amateurrats plädierte für eine Erhöhung des Jahresbeitrags auf DM 36, mit der Begründung, daß man sonst vielleicht schon im nächsten oder übernächsten Jahr wieder nicht auskäme. Die andere Hälfte sprach sich für einen Jahresbeitrag von DM 32, aus, weil die Erhöhung im Rahmen bleiben müsse. Die endgültige Abstimmung wurde auf Sonntagfrüh verschoben, um den AR-Mitgliedern Gelegenheit zu geben, sich das Problem nochmals in Ruhe zu überlegen.
Es wurde am Sonnabend noch behandelt:
Dazu lagen der Versammlung eine allgemeine Stellungnahme der Schriftleitung des DL-QTC und eine Stellungnahme der Redaktion der UKW-Berichte vor.
Die Versammlung erkannte den Wert der UKW-Berichte für den UKW-Amateur und die Förderung, die der Amateurfunk ganz allgemein durch sie erfährt, ausdrücklich an. Eine Zusammenarbeit der beiden Redaktionen wurde als wünschenswert bezeichnet. DL1FK wird sich zu diesem Zweck mit der Redaktion der UKW-Berichte in Verbindung setzen.
Um 22:15 Uhr endete damit der erste Sitzungstag.
Zu Beginn der Sitzung am Sonntag, dem 25.11., wurde vereinbart, den Punkt 7 der Tagesordnung am Schluß zu behandeln, und zu diesem Zweck die Sitzung im Anschluß an eine Mittagspause bis 15:00 Uhr zu verlängern. Zunächst kam die Versammlung zurück auf Punkt
Nach erneuter Aussprache über den Grad der Beitragserhöhung stimmte der Amateurrat über folgenden vom DV Schwaben DL9PL formulierten Antrag ab:
Der Amateurrat beantragt auf Grund des Gutachtens des Finanzausschusses, mit Rücksicht auf die allgemeine Preissteigerung und die dadurch bedingten Mehrausgaben, sowie im Hinblick auf die zu erwartenden Tariferhöhungen bei Post und Bahn, eine Erhöhung des normalen DARC-Mitgliedsbeitrags auf mindestens DM 32, pro Jahr.
Dieser Antrag wurde vom Amateurrat mit 18 Stimmen bei einer Enthaltung (VFDB) angenommen.
Auf Antrag des Jugendreferenten DJ5UD beschloß der Amateurrat ferner einstimmig, eine besondere Beitragsklasse mit DM 4, pro Quartal bzw. DM 1,50 pro Monat für alle jugendlichen Mitglieder unter 18 Jahren einzuführen.
Auf Grund dieser beiden Beschlüsse traf der Amateurrat dann folgende Regelungen:
In diesem Sinne und zur Entlastung der Ortsverbände sollen die vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlenden Mitglieder dazu angehalten werden, ihre Beiträge direkt an die Geschäftsstelle zu zahlen. Die Monatszahler sollen dagegen an den Ortsverband zahlen, der diese Beiträge dann vierteljährlich mit der Geschäftsstelle abrechnet. Für Mitglieder, die drei einzelne Monatsbeiträge (insgesamt also DM 9,) an den OV gezahlt haben, braucht der OV dann nur DM 8, abzuführen.
Abschließend wurde folgender, ab 01.01.1963 gültige Gesamtplan zur Abstimmung gestellt:
Aufnahmegebühr |
Mitgliedsbeitrag bei |
OV-Anteil | |||
DM | mtl. DM |
vierteljährlich DM |
jährl. DM |
pro Quart. DM |
|
Mitglieder über 18 Jahre | 4, | 3, | 8, | 32, | 1, |
Mitglieder unter 18 Jahren | 2, | 1,50 | 4, | 16, | , |
Familienangehörige (ohne DL-QTC) |
1, | ,75 | 2, | 8, | , |
Mitglieder in der Berufsaus- bildung und erwerbslose Mit- glieder über 18 Jahre, auf be- sonderen Antrag |
2, | 1,50 | 4, | 16, | , |
Mitglieder über 18 Jahre in be- sonderer Notlage, auf Antrag (ohne DL-QTC) |
1, | ,75 | 2, | 8, | , |
Diese Gesamtregelung wurde vom Amateurrat mit 18 Stimmen bei einer Enthaltung (VFDB) angenommen und tritt damit am 01.01.1963 in Kraft.
Über zusätzliche Mittel für die Ortsverbände und Distrikte soll im Frühjahr 1963 bei der Verabschiedung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr 1963 entschieden werden.
a) Der DV Köln-Aachen zog seinen Antrag auf Festlegung bestimmter Frequenzen im 2-m-Band mit Hinweis darauf zurück, daß inzwischen die Frequenz 144,9 MHz zur Allgemeinen Anruffrequenz erklärt worden ist.
b) Der DV Bayern-Süd hatte folgenden Antrag gestellt:
Der Distrikt beantragt, die Bearbeitung der Mobilangelegenheiten von der EMC zu
lösen, die sich nur der Aktivität auf den Bändern zu widmen hat und ein Referat bleibt.
Die Mobilarbeit soll durch einen selbständigen Sachbearbeiter, der kein Referent sein
muß, außerhalb der EMC vorgenommen werden.
Zur Begründung wurde auf das Rundschreiben des DV Bayern-Süd an die Clubversammlung vom
26.10.1962 verwiesen. Dazu nahm der EMC-Referent mit einer ausführlichen Erklärung
Stellung. Die anschließende Abstimmung über den Antrag hatte folgendes Ergebnis:
Dafür: Eine Stimme (DV Bayern-Süd) Dagegen: 23 Stimmen.
Zu dieser Ablehnung gab die Clubversammlung noch folgende Erklärung ab:
Die Clubversammlung hat von den im Rundschreiben vom 26.10.1962 erhobenen Vorwürfen
des Distrikts Bayern-Süd gegen den EMC-Referenten OM Schwenger, DL6JG, Kenntnis genommen.
Sie mißbilligt die in diesem Rundschreiben angewandte Form und das Verfahren. Die
Clubversammlung spricht hingegen OM Schwenger und seinen Mitarbeitern ihr
uneingeschränktes Vertrauen aus. Zur sachlichen Klärung haben sich der DV Bayern-Süd OM
Franz, DL1VW, und der EMC-Referent OM Schwenger, DL6JG, bereit erklärt, Besprechungen
aufzunehmen.
Die Anträge
c) Von der EMC gestellt:
Die Clubversammlung möge beschließen, welche Diplome in Zukunft durch den DARC
propagiert werden sollen.
d) vom DV Bayern-Süd gestellt:
Der Distrikt beantragt, dem im Aufbau befindlichen DL-CHC-Chapter die Aufgaben zu
übertragen:
a) die in der Bundesrepublik und in West-Berlin bisher erschienenen Diplome zu sammeln und
zu prüfen;
b) eine freiwillige Selbstkontrolle innerhalb des DARC über alle in Zukunft zur
Veröffentlichung vorgesehenen Diplome zu übernehmen.
e) nachträglich vom DV Berlin gestellt:
Schaffung eines Berlin-Diploms auf 80 m; pro Band drei Stationen aus den 12
Ortsverbänden DOK D01D12
verwies die Clubversammlung an einen zu diesem Zweck gebildeten Diplomausschuß, in den der DX-Referent DL1EE, der EMC-Referent DL6JG und der QSL-Vermittler DL1BA berufen wurden.
Anschließend behandelte die Clubversammlung dann den zurückgestellten Punkt
7. UKW-Lizenz ohne Morseprüfung FTZ-Entwurf für neue Betriebliche und Technische Vorschriften für Amateurfunkstellen
(Diese beiden Themen wurden gemeinsam behandelt, weil der FTZ-Entwurf bereits eine Lizenzklasse C für UKW ohne Morseprüfung vorsieht.)
Der am Vorabend an die Clubversammlung verteilte Entwurf Betriebliche und Technische Vorschriften war am 23.11.1962 vom Fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost bei der DARC-Geschäftsstelle mit der Bitte um Stellungnahme seitens des DARC eingegangen. Er stellte insofern eine völlige Überraschung dar, als der DARC bis dahin nicht darüber orientiert worden war, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt an die Herausgabe neuer Bestimmungen gedacht würde.
Die neuen Vorschriften sollen an die Stelle der jetzigen Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz treten; das Gesetz selbst wird unverändert bleiben. Der Entwurf des FTZ umfaßt alle Änderungen und Ergänzungen, denen die deutschen Amateurfunkbestimmungen seit Inkrafttreten des Gesetzes und der DVO im Jahre 1949 unterworfen war, und berücksichtigt außerdem verschiedene Vorschläge, die im Laufe der Jahre für den Fall einer Neufassung gemacht worden waren. Darüber hinaus stellt er eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung dar und bringt gewisse Verbesserungen mit sich.
Die Leistungsgrenzen sollen künftig offiziell auf die Gleichstromeingangsleistung bezogen werden und 50 W in Klasse A bzw. 250 W in Klasse B betragen. Zugelassen sollen in beiden Klassen folgende Frequenzbereiche sein:
3,53,8; 77,1; 1414,35; 2121,45; 2829,7; 144146; 430440; 12501300; 23002350; 34003475; 56505775; 10.25010.500; 21.00022.000 MHz.
Für beide Klassen und alle Frequenzbereiche ist Morse-, Funkfernschreib- oder Telefoniebetrieb mit den Sendearten A1, A2, A3, F1, F2, F3 vorgesehen, wobei SSB ausdrücklich empfohlen wird.
Neu ist die schon erwähnte Lizenzklasse C (ohne Morseprüfung) für die Frequenzbereiche zwischen 144 MHz und 22.000 MHz, ausschließlich im Telefoniebetrieb mit den Sendearten A3 oder F3.
In technischer Hinsicht werden in dem FTZ-Entwurf bestimmte Anforderungen an die Frequenztoleranz (±100 Millionstel der Betriebsfrequenz in den Bereichen zwischen 3,5 und 440 MHz; ±7500 Millionstel in den höheren Bereichen) und die Dämpfung von unerwünschten Ausstrahlungen (um 40 dB; auf UKW bei Leistungen über 25 W um 60 dB) gestellt.
Der für jeden Amateur so wichtige Störparagraph hat im FTZ-Entwurf folgenden Wortlaut:
Der Betrieb von Amateurfunkstellen darf Funkanlagen, sowie Fernmeldeanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, nicht stören.
Die gesamte Amateurfunkanlage muß bei Auftreten von Störungen gegenüber der gestörten Anlage soweit entkoppelt werden, wie es erforderlich bzw. möglich ist.
Sollten trotzdem noch Störungen auftreten, so hat der Funkamateur, sofern der Besitzer der gestörten Empfangsanlage sämtliche Möglichkeiten der Verbesserung der Störfestigkeit (z. B. durch zusätzliche Verwendung von Sperrgliedern, Abblocken, Schirmung sowie günstige Wahl und Standort der Empfangsantennen) ausgeschöpft hat, seinen Betrieb so einzurichten, daß der Empfang nicht mehr gestört wird.
Damit werden endlich auch dem Gestörten festumrissene Pflichten auferlegt.
Bei der Prüfung sollen künftig, in anderem Zusammenhang (Funkzeugnisse, Berufsausbildung o. ä.) nachgewiesene Kenntnisse berücksichtigt werden können.
Die Grundkonzeption dieses Entwurfs wurde von der Clubversammlung einmütig begrüßt. Der Vorschlag wurde als unkomplizierte Regelung empfunden, die dem deutschen Amateurfunk einen der technischen Entwicklung angepaßten Rahmen gibt, ohne ihn einer allzu starren Reglementierung zu unterwerfen.
Zu einer sehr ausgedehnten Diskussion kam es lediglich über die vorgesehene Klasse C ohne Morseprüfung. Ein Teil der Versammlung vertrat die Ansicht, daß der Amateurfunk mit Hilfe dieser Klasse in der vom FTZ vorgeschlagenen Form, eine noch breitere Grundlage finden würde, weil dann ein bisher noch abseits stehender Interessentenkreis angesprochen werden könnte; außerdem solle man nicht ablehnen, was die Lizenzbehörde von sich aus anbietet. Andererseits wurde aber auch die Befürchtung geäußert, daß die Klasse C in dieser Form eines Tages zu einer Art Jedermannfunk auf den Amateur-UKW-Bereichen führen würde. Der UKW-Referent DL3FM gab zu dieser wichtigen Frage folgende Erklärung ab:
In meiner Eigenschaft als UKW-Referent des DARC stelle ich mich auf den Standpunkt der Mehrheit der deutschen UKW-Amateure, daß die Ausschöpfung der Möglichkeiten, die die UKW-Bänder mit ihren sehr spezifischen Eigenschaften bieten, nur möglich ist, wenn auch die Telegrafie als Betriebsart beherrscht wird. Da gewisse UKW-Ausbreitungsmechanismen nur mittels A1 erfaßt werden können, trägt auch A1 zur Verstärkung der Bandbelebung im VHF- und UHF-Bereich bei.
In Anbetracht der Tatsache, daß unsere Bänder in beängstigender Weise bedroht sind, begrüße ich jedoch den Vorschlag der Deutschen Bundespost im Rahmen der neuen Vorschriften, eine Klasse C ohne Morsekenntnisse einzuführen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: den Klasse-C-Inhabern werden bestimmte Intervalle in den VHF- bzw. UHF-Bändern zugewiesen, so daß unbeabsichtigte Störungen extrem schwacher Signale in den für sie bestimmten Kanälen, wie sie seitens der IARU empfohlen worden sind, verhindert werden; Quarzsteuerung bzw. ein technisches Äquivalent muß vorgeschrieben sein; Leistungsbegrenzung für die Senderendstufe; die verwendeten Empfänger müssen den Störstrahlungsbestimmungen der Deutschen Bundespost genügen.
Derartige Auflagen kann ich beim besten Willen nicht als eine Diskriminierung der Klasse-C-Inhaber ansehen.
Nach einer weiteren Aussprache und nach der dabei erfolgten Angleichung der verschiedenen Meinungen beschloß die Clubversammlung mit 21 Stimmen bei einer Stimmenthaltung (DL3JE), daß der DARC für die Klasse C ohne Morseprüfung gegenüber der vom FTZ vorgeschlagenen Form folgende Änderungen bzw. Auflagen empfehlen soll: Max. 10 W Eingangsgleichstromleistung der Senderendstufe (vom FTZ waren 50 W vorgeschlagen worden); Quarzsteuerung oder ein technisches Äquivalent; Einhaltung der Störstrahlungsbestimmungen der Deutschen Bundespost für UKW-Empfänger.
Im übrigen sollen dem FTZ nur noch einige redaktionelle Änderungen seines Entwurfs vorgeschlagen werden, die sich auf die Definition der belegten Bandbreite und, im Hinblick auf SSB, der mittleren Gleichstromeingangsleistung beziehen. Ferner soll empfohlen werden, daß vorübergehender Betrieb von einem anderen Standort (Portabel-Betrieb) der OPD erst dann mitgeteilt werden braucht, wenn er länger als eine Woche dauert. (Im FTZ-Entwurf war von drei Tagen die Rede.)
Eine abschließende Abstimmung erbrachte die einstimmige Annahme des mit den vereinbarten Änderungs- und Zusatzvorschlägen versehenen FTZ-Entwurfs Betriebliche und Technische Vorschriften für Amateurfunkstellen durch die Clubversammlung.
(An den Abstimmungen zu diesem Punkt der Tagesordnung nahmen der DV Berlin DL7DZ und der DV Köln-Aachen nicht mehr teil, da sie schon hatten abreisen müssen.)
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit mußte dieser Punkt ausfallen.
Vom VFDB war an die Clubversammlung noch ein von Mitgliedern des VFDB ausgearbeiteter Entwurf Technische Richtlinien für Amateursender verteilt worden, der auf den Bestimmungen der VO Funk, Genf 1959, basiert. Diese Richtlinien, die keinen amtlichen Charakter haben und auch nicht Teil des erwähnten FTZ-Entwurfs (Punkt 7) sind, sollen dem einzelnen Funkamateur dabei helfen, seine Station stets auf dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik zu errichten und zu erhalten. Zu einer Diskussion über den Entwurf des VFDB kam es jedoch nicht mehr. Der VFDB will daher die Clubversammlung zu einem späteren Zeitpunkt um Stellungnahme zu seinen Vorschlägen bitten.
Als Tagungsort für die Hauptversammlung 1963 waren Ulm und Kiel vorgeschlagen worden. Mit knapper Mehrheit sprach sich die Clubversammlung für Ulm aus. Als Termin wurde zunächst das Wochenende 18./19.05.1963 in Aussicht genommen. Zum Leiter der Hauptversammlung 1963 wurde einstimmig der Jugendreferent DJ5UD gewählt.
Um 15:00 Uhr am 25.11. beendete DL3FM dann diese Herbstsitzung der Clubversammlung. Der 1. Vorsitzende DL3NE dankte allen Teilnehmern für ihre Mitarbeit und richtete an die Distriktsvorsitzenden die Bitte, sich rechtzeitig Gedanken über die bei der Hauptversammlung 1963 fällige Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands zu machen. Abschließend ergriffen auch DL1QK und DL1WA noch mal das Wort. Sie wiederholten den Dank der Versammlung an den VFDB für die hervorragende Aufnahme in Bargteheide und wünschten allen Teilnehmern eine gute Heimfahrt.
Die meisten Mitglieder der Clubversammlung folgten dann noch der von DL1WA ausgesprochenen Einladung zum Treffen mit dem Ortsverband Hamburg auf dem im Hafen liegenden Schiff Hein Godenwind.
Bargteheide, den 25.11.1962
Im Entwurf
gez. Picolin, DL3NE | gez. Fessel, DJ3KF |
1. Vorsitzender | 2. Vorsitzender |
F. d. R.
gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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