Kiel, den 25.10.1962

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 9/62


ÜBERSICHT:


1) Sitzung der Clubversammlung

Wie im letzten OV-Rundschreiben schon angekündigt wurde, ist die Clubversammlung inzwischen zu ihrer diesjährigen Herbstsitzung am 24./25.11., nach Bargteheide bei Hamburg eingeladen worden. Die Sitzungen findet in der dortigen Lehrstätte der Oberpostdirektion Hamburg statt; sie beginnen – nach interner Vorbesprechung des Clubvorstands und des Amateurrats am Vormittag – am Sonnabend um 13:30 Uhr und enden voraussichtlich am Sonntag gegen 13:00 Uhr. Versammlungsleiter ist der UKW-Referent OM Dr. K. G. Lickfeld, DL3FM. Auf der Tagesordnung stehen:

  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1962
    Siehe dazu das mit OV-Rundschreiben Nr. 6/62 am 20.06.1962 verteilte Protokoll vom 26./27.05.1962
  2. Zwischenberichte des Clubvorstands
  3. Berichte der Ausschüsse
  4. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1962
    Dazu liegt dem Amateurrat ein Plan über zusätzliche Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je DM 17.000,– vor. Der bei der diesjährigen Hauptversammlung angenommene Haushalt für 1962 schloß mit je DM 346.000,– in Einnahmen und Ausgaben ab.
  5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1962
    Vorgeschlagen worden sind die vorjährigen Prüfer OM K. Pehrs, DJ3TZ, und OM Dr. W. Witzl, DJ5HQ, sowie OM K. Peters, Dl1TS.
  6. Die Situation auf den Amateur-Exklusivbändern
    Siehe dazu auch Ziffer 1 des OV-Rundschreibens Nr. 8/62 vom 24.09.1962
  7. UKW-Lizenz ohne Morseprüfung
    Es soll darüber diskutiert werden, ob der DARC beim Bundespostministerium die Schaffung einer neuen, auf UKW beschränkten Lizenzklasse ohne Morseprüfung beantragen soll. Nach Artikel 41, § 3 (1) der Vollzugsordnung für den Funkdienst, Genf 1959, können die Verwaltungen bei Funkamateuren, die ausschließlich Frequenzen über 144 MHz benutzen wollen, auf die Prüfung der sonst geforderten Morsekenntnisse verzichten. In Österreich wird bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
  8. Deutschlandtreffen 1963
    Bericht über die in Wolfsburg vorgesehenen Veranstaltungen; Festlegung der Einzelheiten und Zeiten für das Tagungsprogramm.
  9. Beitragsfestsetzung
    Auf die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung hatten bei der diesjährigen Hauptversammlung sowohl die Rechnungsprüfer als auch der Finanzausschuß hingewiesen. Die Clubversammlung hatte daraufhin den Finanzausschuß (OM W. Franz, DL1VW; OM J. Netzer, DL3YH; OM Dr. W. Witzl, DJ5HQ) beauftragt, ein ausführliches Gutachten über die finanzielle Situation des Clubs und die sich daraus ergebenden Konsequenzen aufzustellen (siehe Protokoll, Ziffer 3, 6 und 12a). Dieses Gutachten liegt der Clubversammlung jetzt vor. Es enthält u. a. folgende Feststellungen und Empfehlungen, die für die Ortsverbände von Bedeutung sind:

    „Die Abrechnung der OV-Anteile ist in der gegenwärtigen Form zu kompliziert. Die (geringe) Beitragsermäßigung für Vierteljahres-Frühzahler, die unterschiedliche Bemessung der OV-Anteile nach vom OV kassierten und direkt an die Geschäftsstelle gezahlten Beiträge sowie die geteilte Abrechnung mit den Ortsverbänden (vom OV einbehaltene Anteile, von der Geschäftsstelle zu überweisenden Anteile) führen zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch den angestrebten Erfolg nicht zu rechtfertigen ist. Bei der künftigen Regelung der OV-Anteile sollte deshalb in jedem Fall verlangt werden, daß die von den Ortsverbänden kassierten Beiträge ungekürzt an die Geschäftsstelle weiterzuleiten sind. Die Geschäftsstelle ermittelt die OV-Anteile dann nach einem festen Modus (z. B. nach dem Mitgliederstand des OV am Beginn des Jahres) und überweist sie vierteljährlich den Ortsverbänden.

    Die unterschiedlichen Beitragssätze für Frühzahler und Spätzahler müssen künftig entfallen. Im Zusammenhang mit der Rationalisierung der Beitragserhebung sollte angestrebt werden, daß Monatszahler möglichst nur an den OV, Vierteljahreszahler und Jahreszahler nur an die Geschäftsstelle direkt zahlen.“ ..........

    OV-Anteile
    Noch problematischer als die Bemessung der Distriktsanteile zeigt sich der Versuch, einen den Anforderungen aller Ortsverbände gerecht werdenden Maßstäbe für die Bemessung der OV-Anteile zu finden. Der Finanzbedarf eines OVs hängt im wesentlichen von seiner Aktivität ab. Jedoch bedeutet die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel nicht in jedem Fall eine Zunahme der Aktivität. Es muß deshalb versucht werden, die Mittel der Ortsverbände nach Möglichkeit ihrer Aktivität anzupassen. Der Finanzausschuß schlägt folgende Lösung vor:

    a) Dem OV werden jährlich pro Mitglied nach dem Stand am 01.01. des Jahres DM 3,– zur freien Verfügung gestellt.

    b) Darüber hinaus wird bei der Geschäftsstelle in Kiel ein Fonds zur Abgeltung der Reisekosten der OVVs anläßlich der Teilnahme an Sitzungen der Distriktsversammlung gebildet. Diesem werden jährlich pro OV DM 30,– zugewiesen. Die Verteilung dieser Mittel wird in der Weise vorgenommen, daß die OVVs dem Distrikt ihre Reisekostenabrechnung einreichen, der DV die Richtigkeit bestätigt und die (gesammelten) Abrechnungen an die Geschäftstelle zur Erstattung der Beträge an die Ortsverbände weiterleitet. Es werden pro OV höchstens zwei Fahrten im Jahr erstattet. Nicht verbrauchte Beträge verfallen der Geschäftsstelle und werden ggf. auf die neue Rechnung vorgetragen.

    c) Bei Neugründung eines OVs werden aus Clubmitteln DM 50,– als Startkapital zur Verfügung gestellt. Eine Anrechnung auf künftige OV-Anteile findet nicht statt.
    Wenn sich diese Regelung eingespielt hat und sie in ihren Auswirkungen auf die Finanzlage der Ortsverbände übersehen werden kann, wird zu erwägen sein, den Fonds für Ortsverbände bei der Geschäftsstelle um weitere Beträge zu erhöhen und den Ortsverbänden bei Bedarf Mittel für laufende Aufwendungen, die sich aus ihrer Aktivität ergeben, zuzuweisen. In Frage kommen hierfür z. B. Miete für Clubräume, Lizenzgebühren für die OV-Station, ggf. auch einmalige Zuschüsse für Geräte und Inventar. Es empfiehlt sich jedoch, vor einer derartigen Erweiterung die Auswertung der Jahresabrechnung der Ortsverbände für mehrere Jahre abzuwarten.“

    Nach eingehender Untersuchung der Finanzlage des Clubs und seiner voraussichtlichen weiteren Entwicklung, und nach Prüfung aller vorhandenen Rationalisierungs- und Einsparmöglichkeiten, sowie im Hinblick auf die angekündigte Tariferhöhungen bei Post und Bahn kommt der Finanzausschuß in seinem Gutachten am Schluß zu folgendem Ergebnis:

    „Die Zusammenstellung der künftigen Ausgaben zeigt für 1963 einen Mehrbedarf von DM 50.200,– gegenüber 1961. Dieser Mehrbedarf wird sich nur zum Teil durch das gesteigerte Beitragsaufkommen infolge des Mitgliederzuwachses auffangen lassen. Zu berücksichtigen ist ferner, daß die außerordentlichen Einnahmen des DARC aus Warenverkauf und Provisionen eine rückläufige Tendenz aufweisen. Eine Erhöhung der ordentlichen Einnahmen wird sich deshalb nicht ganz umgehen lassen. Nur wenn auf lange Sicht sorgfältig geplant und die Entwicklung vorsichtig beurteilt wird, ist mit einer gesunden Weiterentwicklung zu rechnen und kann eine gewisse Krisensicherheit erreicht werden.

    Unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände schlägt der Finanzausschuß deshalb folgende Neubemessung der Beiträge vor:
     

      Eintrittsgeld

    Monatliche
    Zahlungsweise

    Viertelj.

    Jährl.

    Vollzahlende Mitglieder

    DM 4,–

    DM 3,–

    DM 8,– DM 30,–
    Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahren und
    Personen in der Berufsausbildung auf
    besonderen Antrag
    DM 2,– DM 2,– DM 5,– DM 20,–
    a) Ehefrauen (ohne DL-QTC)
    b) Mitglieder, die in besonderer Notlage
    sind und auf das DL-QTC verzichten
    (nur ausnahmsweise auf Antrag)
    DM 1,– DM 1,– DM 3,– DM 10,–

    Die Staffelung je nach Zahlungsweise soll den erhöhten Verwaltungsaufwand ausgleichen und einen Anreiz zur jährlichen Zahlung bieten. Die vierteljährlich bzw. jährlich zahlenden Mitglieder sollten dazu angehalten werden, ihre Beiträge möglichst an die Geschäftsstelle direkt zu zahlen. Monatszahler sollten dagegen nur an den OV zahlen, der diese Beiträge dann vierteljährlich mit der Geschäftsstelle abrechnet.
    Zur Rationalisierung des Abrechnungsverfahrens schlägt der Finanzausschuß weiterhin die folgenden bereits erwähnten Maßnahmen vor:

    1. Überweisung der vom OV kassierten Beiträge ungekürzt an die Geschäftsstelle.
    2. Berechnung der OV-Anteile nach dem Mitgliederstand am Beginn des Jahres und Rückvergütung der Anteile durch die Geschäftsstelle.
    3. Die von den Ortsverbänden eingezogenen Aufnahmegebühren verbleiben voll dem Ortsverband. Es braucht nur der vom OV kassierte Beitrag des neuen Mitglieds – dieser ungekürzt – der Geschäftsstelle überwiesen zu werden.
    4. Künftiger Verteilerschlüssel für die OV-Anteile:
    DM 3,– pro Mitglied und Jahr (wird in vier Jahresraten überwiesen),
    DM 30,– pro OV und Jahr (verbleibt bei der Geschäftsstelle zur Ansammlung eines Reisekostenfonds).
    5. Neuer Berechnungsmodus für die Distriktsanteile:
    DM 60,– pro Ortsverband,
    DM –,20 pro Mitglied,
    mindestens aber die für 1962 gezahlten Distriktsanteile.
    Der Finanzausschuß empfiehlt dem Vorstand, die genannte Neuregelungen zu beantragen, und dem Amateurrat, sie zu beschließen.“

  10. Zeitschriftenprobleme
    Es sollen die künftige Erscheinungsweise des Kurzwellenhörers und die Haltung des DARC zu den UKW-Berichten behandelt werden. Die Herausgeber der UKW-Berichte haben Vorschläge für eine Zusammenarbeit angekündigt.
  11. Anträge und Verschiedenes
    Der Clubversammlung liegen folgende Anträge vor:
    a) vom DV Köln-Aachen:
    „Die Clubversammlung möge beschließen: Der UKW-Referent wird beauftragt, mit allen der IARU-Region 1 angeschlossenen nationalen Amateur-Radio-Verbänden Verhandlungen zu führen mit folgenden Zielen:
    1) Der Bereich des 2-m-Bandes von 145,600–146,000 MHz wird für DX-Verkehr freigehalten.
    2) Die Frequenz 145,800 wird zur Internationalen Notfrequenz erhoben.
    3) Der Bereich von 144,980–145,020 MHz wird zur Internationalen Beobachtungsfrequenz für OSCAR-Objekte erklärt und von jedem Funkverkehr freigehalten.“
    b) vom DV Bayern-Süd:
    „Der Distrikt beantragt, die Bearbeitung der Mobilangelegenheiten von der EMC zu lösen, die sich nur der Aktivität auf den Bändern zu widmen hat und ein Referat bleibt. Die Mobilarbeit soll durch einen selbständigen Sachbearbeiter, der kein Referent sein muß, außerhalb der EMC vorgenommen werden. Eine Begründung wird mündlich gegeben werden.“
    c) von der EMC:
    „Die Clubversammlung möge beschließen, welche Diplome in Zukunft durch den DARC propagiert werden sollen. Begründung: Es hat in der Vergangenheit zu Unzuträglichkeiten geführt, wenn – entsprechend den Empfehlungen und Beschlüssen der IARU (Bad Godesberg, Folkestone und Abstimmung im Dezember 1960) – den Distrikten und Ortsverbänden die Propagierung der von ihnen herausgebrachten Diplome verweigert wurde.“
    d) vom DV Bayern-Süd:
    „Der Distrikt beantragt, dem im Aufbau befindlichen DL-CHC-Chapter die Aufgabe zu übertragen:
    1) die in der Bundesrepublik und West-Berlin bisher erschienenen Diplome zu sammeln und zu prüfen;
    2) eine freiwillige Selbstkontrolle innerhalb des DARC über alle on Zukunft zur Veröffentlichung vorgesehenen Diplome zu übernehmen. Begründung: Beschränkung auf wirklich sinnvolle Diplome ist eine dringende Notwendigkeit.“
    Außerdem machte der OV Belecke/Möhne über den DV Westfalen-Süd den Vorschlag, ein UKW-Diplom (ähnlich DLD, jedoch etwa DLD25/UKW o. ä.) mit Anreiz für Ausländer zu erwägen.
  12. Allgemeine Aussprache
    zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme und Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.

Alle OV-Vorsitzenden werden gebeten, die Stellungnahme ihres Ortsverbands zu den oben erwähnten Themen der Clubversammlung, ihren Distriktsvorsitzenden rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Anträge, die jetzt noch oder gar erst bei der Sitzung selbst gestellt werden, bedürfen zur Zulassung der Zustimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.


2) Clubmeisterschaft

Nach der 2. Runde der Clubmeisterschaft stehen folgende Ortsverbände als Distriktsmeister fest:

Bayern-Süd: OV Erding
Berlin: OV Reinickendorf (schon nach der 1. Runde)
Hamburg: OV Cuxhaven
Köln-Aachen: OV Bonn
Rheinland-Pfalz: OV Kaiserslautern
Ruhrgebiet: OV Bottrop
Saar: OV St. Ingbert (schon nach der 1. Runde)
Nordrhein: OV Neuß
Schwaben: OV Augsburg

Die Geschäftsstelle gratuliert diesen Ortsverbänden, die nun erst wieder im Halbfinale in die Clubmeisterschaft eingreifen.

Als Teilnehmer an der 3. Runde, die vom 10.–14.12.1962 läuft, und in der die restlichen Distriktsmeister ermittelt werden, haben sich qualifiziert: im Distrikt:

Baden: OV Offenburg und OV Pforzheim
Bayern-Nord: OV Bayreuth und OV Straubing
Hessen: OV Fulda und OV Kassel
Niedersachsen: OV Gifhorn und OV Holzminden
Nordsee: OV Osnabrück und OV Vegesack
Schleswig-Holstein: OV Eutin und OV Neumünster
Westfalen-Nord: OV Münster und OV Wiehengebirge
Westfalen-Süd: OV Dortmund und OV Ennepetal-Schwelm
Württemberg: OV Heidenheim und OV Heilbronn

Vordrucke für die Meldung ihrer Ergebnisse in der 3. Runde werden diese Ortsverbände rechtzeitig vorher von der Geschäftsstelle bekommen.


3) Deutsches DX-Team

Dazu teilt der DX-Referent OM I. Falster, DL1EE, mit:

„Es ist nun an der Zeit einige Worte über das DDXT (Deutsches DX-Team) zu sagen. Leider konnte ich mich dieser Sache wegen totaler Arbeitsüberlastung nicht so widmen, wie ich es gerne getan hätte. Aber der Herbst mit dem WWDX steht vor der Tür, und damit nun das DDXT bei diesem Contest würdig vertreten wird, ist es unumgänglich, schon jetzt folgendes bekanntzugeben:

Das DDXT ist eine Arbeitsgemeinschaft der deutschen Funkamateure im DARC (und angeschlossener Verbände), welche überwiegend am DX-Leistungssport interessiert sind. Die Mitglieder verpflichten sich, möglichst regelmäßig an den großen internationalen Wettbewerben wie WAEDC, WWDXC, ARRL, AA, VK/ZL und Fieldday teilzunehmen.

Mitglied kann jeder am DX-Sport interessierte OM werden, der im Besitz des WAC oder der entsprechenden Karten ist. Falls WAC vorhanden, nur Ausstellungsdatum angeben. Nachweis von WAC entfällt bei DXCC- und WAZ-Inhabern.

Das DDXT untersteht den Weisungen des DX-Referenten. Er kann einen geeigneten DXer mit der Führung der Geschäfte beauftragen. Da ich selbst mit dem DX-Büro so viel zu tun habe, daß mit keine Zeit mehr übrig bleibt, auch noch die anfallenden Arbeiten für das DDXT ordnungsgemäß zu führen, beauftrage ich hiermit OM G. Heinzen, DL6EN, ....., mit der Wahrnehmung der Geschäfte des DDXT.

Es ist beabsichtigt, Anfang 1963 Mitgliedskarten auszugeben. Die Aufstellung einer Mitgliederliste wird von DL6EN durchgeführt. Ich bitte daher alle DDXT-Interessenten, sich an die oben genannte Anschrift zu wenden und ihre Adresse anzugeben.

Mitteilungen des DDXT werden im DX-Büro und in besonderen Fällen im DL-QTC veröffentlicht.

DDXT-Mitglieder werden bei dieser Gelegenheit gebeten, dem DX-Büro bzw. DL6EN ihre Punktzahlen vom WWDX-Contest mitzuteilen und in Spalte ‚Club Participation‘ mit Rotstift „DDXT“ einzutragen.

Ich hoffe, daß das DDXT sich zu einer großen Familie der deutschen DXer entwickelt, in der Hamspirit und Fairplay großgeschrieben werden, und uns allen viel Freude und Erfolg bringt.“


4) Neue Regelung für DEA-Nummern

Auf Grund einer zwischen dem Jugendreferat und der QSL-Vermittlung getroffenen Vereinbarung werden künftig auch alle für SWLs eingehenden Karten von München aus unmittelbar an die Ortsverbände verteilt. Die Einschaltung einer Hörkartensammelstelle und die Registrierung der Hörer beim Jugendreferat entfallen damit. Wie bisher können an der Vermittlung nur SWLs mit DE- oder DEA-Nummern beteiligt werden.

In diesem Zusammenhang wird die Erteilung von DEA-Nummern neu geregelt. DEA-Nummern sollen künftig nicht mehr beim Jugendreferat sondern beim zuständigen Ortsverband beantragt werden. Antragsformulare sind bei der Geschäftstelle erhältlich. Ein Muster liegt diesem Rundschreiben bei.

Die auf einen solchen Antrag hin vom Ortsverband zu erteilende DEA-Nummer besteht aus der Mitgliedsnummer des betreffenden Mitglieds und dem mit einem Bindestrich angehängten DOK des Ortsverbandes; Beispiel: Das zum OV Konstanz/Bodensee (DOK A01) gehörende Mitglied Heinz Lehmann mit der Mitgliedsnummer 23456 beantragt bei seinem OV eine DEA-Nummer. Der OV teilt ihm daraufhin auf dem dafür vorgesehenen Abschnitt des Antragsformulars die Nummer

DEA 23456-A01

zu und vermerkt diese Nummer außerdem rechts oben auf dem Antrag.

Die bearbeiteten DEA-Anträge bekommt der QSL-Vermittler des OVs, der auf diese Weise erfährt, welche OV-Mitglieder sich als DEA an der QSL-Vermittlung beteiligen. Weitermeldung der erteilten DEA-Nummern an die QSL-Vermittlung in München, an den Distrikt, an das Jugendreferat oder an die Geschäftsstelle ist nicht erforderlich. Die QSL-Vermittlung in München erkennt bei diesen DEA-Nummern neuer Art am DOK, an welchen Ortsverband die für DEA eingehenden Karten zu leiten sind; Namen und Adresse des DEA braucht sie dafür nicht zu kennen. Es genügt, wenn das im OV bekannt ist.

Die erteilte DEA-Nummer gilt nur so lange, wie das Mitglied dem betreffenden Ortsverband angehört. Bei OV-Wechsel ist die DEA-Nummer beim neuen OV erneut zu beantragen.

Die bisher vom Jugendreferat (DL3JL) erteilten DEA-Nummern alter Art können noch bis zum 01.04.1963 verwendet werden. Nach diesem Termin werden sie ungültig und dürfen nicht mehr auf QSL-Karten usw. erscheinen. Dann noch vorhandene QSL-Karten mit alten DEA-Nummern müßten überdruckt oder überstempelt werden. SWLs mit alten DEA-Nummern wird empfohlen, schon vor dem 01.04.1963 eine neue DEA-Nummer bei ihrem Ortsverband zu beantragen oder – besser noch – gleich die DE-Prüfung abzulegen.


5) Internationales Funkamateur-Treffen in Sao Paulo

Unter dem Protektorat der brasilianischen Regierung wird im Frühjahr 1963 in Sao Paulo eine Reihe internationaler Kongresse und Ausstellungen für Luftfahrt und Weltraumforschung stattfinden. In Verbindung damit soll in der Zeit vom 07.–11.04.1963 ein „International Meeting and Symposium of Radio-Amateurs“ veranstaltet werden, zu dem der brasilianische Amateurverband Liga de Amadores Brasileiros de Radio-Emissao (LABRE) die Funkamateure in aller Welt einlädt. Nähere Einzelheiten sind im Moment allerdings noch nicht bekannt.


6) DL-QTC 1-10/62 vergriffen

Die ungewöhnlich große Zahl von Neuaufnahmen während der letzten Zeit hat dazu geführt, daß die Oktobernummer des DL-QTC leider schon jetzt völlig vergriffen ist, auch bei der Druckerei. Durch laufende Nachbestellungen sind inzwischen außerdem auch die Bestände der vorhergehenden Nummern des Jahrgangs 1962 restlos erschöpft.

Die OV-Vorsitzenden werden daher gebeten, neue Mitglieder frühestens per 01.11.1962 aufzunehmen, und keine Nachlieferungswünsche für die Nummern 1–10/62 des DL-QTC mehr zu akzeptieren.


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1962 Rundspruch-Archiv