Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.

PROTOKOLL

über die Hauptversammlung der Clubversammlung am 29./30.05.1976 in St. Englmar


Beginn der Versammlung: 29.05.1976, 14:00 Uhr
Ort der Versammlung: Restaurant Zipfelwiese Apart-Hotel, St. Englmar

TAGESORDNUNG:

  1. Ergebnis der letzten Sitzung und Genehmigung des Protokolls vom 08./09.11.1975
  2. Jahresbericht des Vorstandes
  3. Bericht der Rechnungsprüfer
  4. Bericht der Ausschüsse
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Wahl der Fachreferenten
  7. Neufassung der Satzung Beratung und Verabschiedung
  8. Neufassung der Geschäftsordnung und Wahlordnung Beratung und Verabschiedung
  9. Beratung und Beschlußfassung über die Beitragsordnung
  10. Anträge
  11. Allgemeine Aussprache

Teilnehmer:

1. Vorsitzender O. Sailer, DL8AJ
2. Vorsitzender J. Kaiser, DK1QZ
Beisitzer H. Liebe, DJ2QX
Schatzmeister K. H. Winkler, DJ9CL

DV Baden O. Blankenhorn, DJ1TC
DV Bayern-Ost H. Gschnaidner, DL8KG
DV Bayern-Süd Ph. Lessig, DK3LP
DV Berlin J. Eckert, DL7CE
DV Franken Dr. D. Seyboth, DJ2MG
DV Hamburg K. H. Muhss, DL9QG
DV Hessen W. Losse, DK4ZO
DV Köln-Aachen Dr. U. Döbereiner, DJ8PI
DV Niedersachsen A. Leinemann, DL9AR
DV Nordrhein E. Warnecke, DJ8OT
DV Nordsee J. Rahn, DL9BL
DV Rheinland-Pfalz H. D. Schröder, DL3SR
DV Ruhrgebiet G. Kandora, DJ4HO
DV Saar Kl. Neumann, DL8FR
DV Schleswig-Holstein Vertr.: A. Müller, DL1FL
DV Schwaben Kl. Michel, DJ1AM
DV Westfalen-Nord H. J. Pohl, DK3RI
DV Westfalen-Süd E. Tiedemann, DJ9FY
DV Württemberg H.- Chr. Schutt, DL9XN
VFDB- Vorstand K. H. Vogt, DL6YH

Jugend- u. SWL- Referent W. Dietrich, DJ8TW
Funkbetriebs- Referent Hp. Günther, DL9XW
DX-Referent Dr. J. Röttger, DJ3KR
UKW-Referent H. J. Schilling, DJ1XK
Auslands-Referent A. Müller, DL1FL
Techn. Referent G. Schwarzbeck, DL1BO
Fuchsjagd-Referent K. Taddey, DL1PE
Geschäftsführer K. Diebold, DJ1BM
Rechnungsprüfer K. Peters, DL1TS
Justitiar W. Kawan, DL1UU
Personalausschuß H. Kleinermanns, DJ2UO
Haushaltsausschuß W. Hagedorn, DL1NN
Haushaltsausschuß K. Boymanns, DJ2NH
Ehrennadel- Ausschuß W. Feilhauer, DL3JE


Der gastgebende Distriktsvorsitzende Bayern-Ost, OM Hans Gschnaidner, DL8KG, begrüßt die Teilnehmer und die Gäste darunter den Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Herrn Alfred Dick, und wünscht der Versammlung einen guten und erfolgreichen Verlauf.

Der Geschäftsführer des DARC, OM Karl Diebold, DJ1BM, eröffnet sodann die Sitzung. Er dankt OM Hans Gschnaidner und seinen Mitarbeitern, insbesondere OM Karl Wismath, DJ3BV, und OM Hans Entner, DJ4YJ, für ihr persönliches Engagement bei der Vorbereitung der diesjährigen Hauptversammlung. Er übermittelt sodann die Grüße von HB9ALF, dem Präsidenten der USKA und stellt die Versammlungsteilnehmer vor.

Er stellt fest,

1) daß die Hauptversammlung der Clubversammlung gemäß § 13 der Satzung ordnungsgemäß durch Einladungsschreiben vom 23.02.1976 einberufen wurde,
2) daß die Tagesordnung und die Anträge satzungsgemäß 14 Tage vor der Hauptversammlung der Clubversammlung den Teilnehmern bekanntgegeben wurden,
3) daß die Versammlung beschlußfähig ist.

Herr Staatssekretär Dick richtet ein Grußwort an Teilnehmer und Gäste. Er dankt für die Einladung und wünscht der Versammlung einen erfolgreichen Verlauf sowie dem Amateurfunk und dem DARC eine weitere positive Entwicklung. Dem 1. Vorsitzenden des DARC, OM Otto Sailer, DL8AJ, überreicht er im Auftrage der Bayrischen Staatsregierung eine Erinnerungsmedaille.

OM Sailer, DL8AJ, begrüßt nun die Versammlungsteilnehmer und die Gäste, insbesondere die Ehrengäste, und richtet seinerseits den Dank an die Organisatoren der Tagung und des Rahmenprogramms.

Für ihre hervorragenden Verdienste um den Amateurfunk und den DARC verleiht sodann OM Otto Sailer, DL8AJ, an die anwesenden OM Richard Auerbach, DL1FK, und OM Erwin Klein, DL1PS, die Ehrenmitgliedschaft im DARC. Er zeigt den Werdegang der Geehrten auf und überreicht ihnen die Ehrenurkunden. Beide OM danken in bewegten Worten für die Auszeichnung.

Die Goldene Ehrennadel des DARC erhalten OM Jürgen Rahn, DL9BL, und OM Hans-Jürgen Pohl, DK3RI.

OM Sailer, DL8AJ, stellt als neuen DV Nordrhein OM Eberhard Warnecke, DJ8OT, vor und dankt gleichzeitig dem bisherigen DV, OM Willi Hagedorn, DL1NN, für seinen über viele Jahre hinweg unermüdlichen Einsatz für die Belange des Amateurfunks und des DARC.

Zum Gedenken an die im letzten Jahr verstorbenen früheren Distriktsvorsitzenden Hermann Zimmerhöcker, DL1MS; Armin Drasdo, DL1FF, Egon Bock, DJ2LK, und die ungenannten Mitglieder des DARC erheben sich die Versammelten von ihren Plätzen.

OM Sailer, DL8AJ, nennt sodann die drei Schwerpunkte der Arbeit des Jahres 1975, in dem der DARC sein 25jähriges Bestehen feiern konnte:

die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit,
die innerbetriebliche Umstellung auf EDV,
die Anträge zur WARC 1979.

Er führt weiter aus:

„Wir haben den größten Teil unserer gesteckten Ziele erreicht.

Durch eine gute Haushaltsführung im letzten Jahr haben wir für 1976 einen guten Start und durch das Erscheinen unserer Clubzeitschrift cq-DL im internationalen Magazin-Format ein weiteres Image geschaffen. Möge unsere heutige Hauptversammlung dem DARC neue Impulse für die Arbeit im laufenden Jahr geben. Ich wünsche, daß die Clubversammlung in all ihren Entscheidungen eine glückliche Hand hat und damit der Weiterentwicklung unseres Clubs dienen möge.“

Der Versammlungsleiter, OM Karl Taddey, DL1PE, übernimmt nunmehr die Abwicklung der Punkte der Tagesordnung.


Punkt 1: Ergebnis-Protokoll der Herbstsitzung der Clubversammlung am 09./10.11.1975 in Baunatal

Nach Klärung einiger Punkte aus diesem Protokoll wird es mit 20-Ja-Stimmen vom Amateurrat angenommen.


Punkt 2: Jahresbericht des Vorstandes

Der Jahresbericht des Vorstandes und der Referate liegt der Clubversammlung schriftlich vor.


Punkt 3: Bericht der Rechnungsprüfer

Der Bericht der Rechnungsprüfer liegt der Clubversammlung ebenfalls in schriftlicher Form vor, da satzungsgemäß der Jahresabschluß innerhalb von vier Monaten nach Jahresende dem Amateurrat vorzulegen ist.

OM Karl Heinz Muhss, DL9QG, verliest den Bestätigungsvermerk über die pflichtgemäße Prüfung und führt dann weiter aus:

„Liebe Freunde, hier endet an sich unser Bericht über die Rechnungsprüfung. Erlauben Sie mir bitte jedoch, noch eine Nachbemerkung anzuknüpfen. Und an dieser Stelle wende ich mich besonders über die hier anwesenden Gäste aus Mitgliederkreisen an alle Mitglieder draußen im Lande:

Ich bin Finanzbeamter von Beruf und im Bereich der Betriebsprüfung tätig. Ich war selbst über 10 Jahre im Außendienst als Groß- und Konzern-Betriebsprüfer tätig und leite jetzt eine Betriebsprüfer-Stelle mit fast 40 Betriebsprüfern, ich sage das, damit Sie mir abnehmen, daß ich Tausende von Bilanzen von kleinen, mittleren und auch größten Betrieben und Konzernen gesehen habe und nicht nur die fürs Auge aufgemachten veröffentlichten Bilanzen, sondern die mit den echten Zahlen, die auch der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Und aus diesem Erkenntnisstand heraus können Sie mir glauben, daß manches Unternehmen froh wäre, eine derart solide Bilanz vorlegen zu können, wie sie Ihnen als Bilanz des DARC vorliegt. Ob Sie das Verhältnis des langfristigen Fremdkapitals zum Eigenkapital nehmen oder das Verhältnis der kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten usw. Alles steht in einem gesunden Verhältnis zueinander. Und dabei muß berücksichtigt werden, daß der Bilanzstichtag des DARC, nämlich das Jahresende bei den Gegebenheiten unseres Clubs der schlechtestmögliche Bilanzstichtag ist, denn zu Jahresbeginn fließen die Mitgliederbeiträge und zwangsläufig ist dann zum Jahresende die Kasse am leersten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß aller früheren Unkenrufen zum Trotz, der DARC werde durch den Bau des Amateurfunkzentrums finanziell ruiniert, das Gegenteil eingetreten ist.

Und ich meine, wir sollten den dafür zuständigen Gremien des Clubs, sei es der Geschäftsführende Vorstand, sei es der Haushaltsausschuß oder der Amateurrat in seiner Gesamtheit Dank und Anerkennung zollen, daß dieser Stand durch zielbewußte, geschickte und maßvolle Haushalts- und Finanzpolitik erreicht werden konnte, ich danke Ihnen fürs Zuhören.“

Über den Jahresabschluß entwickelt sich eine kurze Diskussion im Hinblick auf die Höhe der rückständigen Beiträge aus 1975. OM Winkler, DJ9CL, erklärt hierzu, daß diese rückständigen Beiträge zu etwa 90 % noch realisiert werden können und daß die Forderungen an Mitglieder aus der Bilanz 1975 bis zum Jahresende 1976 bereinigt sein werden.


Punkt 4: Bericht der Ausschüsse

Die Berichte der Ausschüsse liegen der Clubversammlung schriftlich vor. OM Kleinermanns, DJ2UO, gibt für den Personalausschuß folgenden Bericht: „Vorab ist festzustellen, daß während des Berichtszeitraumes wesentliche Veränderungen nicht eingetreten sind.

Soweit gewisse Umdispositionen zwischen einzelnen Arbeitsplätzen erfolgt sind, dienten sie der Verbesserung des Arbeitsablaufes, ohne dabei jedoch Einsparungen zum Ziel zu haben.

Ziel war vielmehr – und mußte Ziel sein – die sich aus der anhaltenden Vergrößerung des Clubs ergebende Vermehrung der Aufgaben ohne zusätzlichen Personalaufwand und ohne höheren Kostenaufwand abzufangen.

Diese Zielsetzung wurde erreicht.

Im Ganzen gesehen konnte im Berichtszeitraum die nicht schwierigkeitsfreie Situation im Bereich des personellen Gefüges, in der sich der Club noch 1974 befunden hatte, positiv konsolidiert werden.

In Bezug auf die im Gange befindliche Umstellung der Buchhaltung auf die EDV sind die Ergebnisse abzuwarten.

Zu Personaleinsparungen zu kommen, ist dabei nicht vorgesehen; wohl aber wird eine bessere Datenqualität die vor allem ständig à-jour-Daten liefern kann, erwartet.

Ein Vergleich der Aufwendungen im personellen Bereich zwischen den Jahren 1974 und 1975, dessen Zahlen dem Rechenwerk der heute ebenfalls vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen sind, zeigt, daß sich die Entwicklung in einem außerordentlich befriedigenden Rahmen gehalten hat.

Personalausschuß und Geschäftsführender Vorstand sind deshalb der Ansicht, daß die durch diese positive Entwicklung jetzt möglich werdenden Verbesserungen als erstes den Mitarbeitern in Form von Anhebungen im Entlohnungsgefüge zu gute kommen sollte.

Dies soll künftig aber mehr unter dem Gesichtspunkt der Bewertung von Leistungskriterien geschehen.

Leider aber bietet die derzeit praktizierte Regelung in Form einer Anlehnung an das Tarifwerk des BAT dazu keine Möglichkeit. Im Interesse der Mitarbeiter erscheint es deshalb notwendig, zu einem zweckmäßigeren Tarif hausbezogener Prägung überzugehen. Dieser Tarif soll allen Mitarbeitern neben einem grundsätzlichen Steigen ihrer Bezüge auch die Möglichkeit bieten, daß besonders gute Leistungen und Einsatzfreudigkeit zusätzlich honoriert werden können. Der Geschäftsführende Vorstand wird den Mitarbeitern den vorgesehenen Haustarif vorlegen und ihnen die Möglichkeit zur Annahme desselben bieten.

Besonders erfreulich ist hierbei der Umstand, daß es aufgrund der guten Finanzlage des Clubs bereits möglich ist, die erste Anhebung der Bezüge einzubauen.

Im übrigen sieht der Personalplan für 1976 Veränderungen beim Personalkörper nicht vor.

Somit ist auch im gesamtpersonellen Bereich die Gesamtbeurteilung als gegenüber dem voraufgegangenen Berichtszeitraum als verbessert, beruhigend und erfreulich zufriedenstellend zu bezeichnen.

Dank hierfür gilt dem Geschäftsführer und allen seinen Mitarbeitern, in ganz besonderem Maße aber auch dem 1. Vorsitzenden mit seinem Geschäftsführenden Vorstand in seiner Gesamtheit, der es verstanden hat, sachgerechte und harmonisch klimatisierte Beziehungen zwischen sich und den hauptamtlichen Mitarbeitern herzustellen.“


Punkt 5: Entlastung des Vorstandes

OM Michel, DJ1AM, bittet den Amateurrat, dem Clubvorstand für das Rechnungsjahr 1975 Entlastung zu erteilen. Dieser Antrag wird einstimmig (20 Ja-Stimmen) angenommen. OM Sailer, DL8AJ, dankt für die Entlastung des Vorstandes.


Punkt 6: Wahl der Fachreferenten

Der Versammlungsleiter, OM Taddey, DL1PE, übergibt die Versammlungsführung an den Wahlleiter, OM Diebold, DJ1BM. Vor der Durchführung der Wahl stellt der Wahlleiter fest: Die Wahlordnung schreibt vor, daß die Wahl des Erweiterten Vorstandes gemäß § 11 der Satzung in der Regel bei der auf die Wahl des Geschäftsführenden Vorstands folgenden Sitzung der Clubversammlung stattfindet.

Nach § 13 der Satzung ist dies die alljährlich im Laufe der ersten sechs Monate durchzuführende Hauptversammlung der Clubversammlung. Nachdem bei der letzt jährigen Hauptversammlung in Fürth/Weschnitz der Geschäftsführende Vorstand gewählt wurde, ist also bei der diesjährigen Hauptversammlung die Wahl des Erweiterten Vorstandes durchzuführen.

Der Geschäftsführende Vorstand hat daher in seiner Sitzung am 19./20.03.1976 einen Wahlausschuß eingesetzt. Diesem Wahlausschuß gehören OM Feilhauer, DL3JE, OM Kleinermanns, DJ2OU, sowie gemäß Wahlordnung der Geschäftsführer als Wahlleiter an.

Der Wahlausschuß wurde der Clubversammlung ordnungsgemäß sechs Wochen vor der Wahl mit der Übersendung des Protokolls über die Sitzung des Geschäftsführenden Vorstandes am 23.03.1976 bekanntgegeben.

Die Wahlvorschläge des Geschäftsführenden Vorstandes wurden der Clubversammlung ordnungsgemäß 14 Tage vor der Wahl bekanntgegeben. (CV-Rundschreiben Nr. 2 vom 11.05.1976)

Stimmberechtigt für diese Wahl sind die Mitglieder der Clubversammlung gemäß Abschnitt 6 der Geschäftsordnung.

In Abschnitt 6 der GO heißt es unter der Überschrift „Die Clubversammlung“: Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Clubversammlung sowie ihre Arbeitsweise sind in § 13 der Satzung festgelegt. Jedes Mitglied der Clubversammlung hat eine Stimme. Demnach sind wahlberechtigt nach § 13 der Satzung: der Geschäftsführende Vorstand und der Amateurrat.

Nach der Wahlordnung ist die Wahl geheim und in jedem Fall für alle Fachreferenten getrennt mittels Stimmzettel durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat in jedem Wahlgang eine Stimme.

Nachdem für die sieben Fachreferenten jeweils nur ein Kandidat zur Wahl steht, genügt mehr als 1/3 der abgegebenen Stimmen für die Wahl des Kandidaten für das jeweilige Amt. Für die Wahl der Fachreferenten sind also wahlberechtigt: 20 Mitglieder des Amateurrats und vier Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes; das ergibt insgesamt 24 Stimmen.

Sodann wird die Wahl geheim und für alle Fachreferate getrennt mittels Stimmzettel durchgeführt. Nach der Stimmabgabe für sechs Fachreferate wird vom Wahlleiter das Ergebnis der Wahl bekanntgegeben:

Funkbetriebsreferent OM H. P. Günther, DL9XW 23 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme
Technischer Referent OM G. Schwarzbeck, DL1BU 24 Ja-Stimmen
UKW-Referent OM H. J. Schilling, DJ1XK 23 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme
Auslands-Referent OM A. Müller, DL1FL 21 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, zwei Enthaltungen
Fuchsjagdreferent OM K. Taddey, DL1PE 24 Ja-Stimmen
Jugend- und SWL-Ref. OM W. Dietrich neun Ja-Stimmen, zehn Nein-Stimmen, fünf Enthaltungen

Die gewählten Referenten nehmen auf Befragen des Wahleiters die Wahl an.

Die Wahl des DX-Referenten wurde zu Beginn des Wahlvorganges durch Abstimmung in der Clubversammlung mit 17 Ja-Stimmen bei sieben Enthaltungen bis zur Herbstsitzung der Clubversammlung ausgesetzt. OM Dr. J. Röttger DJ3KR, erklärt, daß er durch seine Aufgaben im Executive-Comitee der IARU-Region 1 – wie schon zu einem früheren Zeitpunkt dem Vorstand gegenüber bekanntgegeben – nicht mehr für das Amt des DX-Referenten kandidieren möchte. Bis zur Neuwahl eines DX-Referenten will er jedoch noch die Arbeit im DX-Referat – soweit es ihm zeitlich möglich ist – koordinieren.

Die gewählten Referenten danken der Clubversammlung für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen und bitten um die Unterstützung für ihre Arbeit.

Die Versammlung stimmt dann einem Antrag zu, den Punkt 10 der Tagesordnung (Anträge) vorzuziehen, um den folgenden Tag der Sitzung möglichst ganz für die Beratung einer neuen Satzung freizuhalten.


Punkt 10: Anträge

(Hier sind nur Stichworte zu den Anträgen genannt. Der genaue Wortlaut ist aus den einzelnen Anträgen zu entnehmen.)

a) Antrag des Legislativausschusses: Verbesserung der Lizenzstruktur

Die Distriktsvorsitzenden benennen geeignete Funkamateure aus ihrem Distrikt, die sich an der Arbeit des Legislativ-Ausschusses gemäß dem vorgelegten Antrag beteiligen und dafür entsprechende Vorschläge dem federführenden Mitglied dieses Ausschusses unterbreiten. Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen angenommen.

b) + c) Anträge der Distrikte Schleswig-Holstein und Köln-Aachen: Förderung der Jugend- und SWL-Arbeit und Durchführung und finanzielle Unterstützung der Distrikts-Jugend- und SWL-Lehrgänge

Der Antrag wird an das Jugend- und SWL-Referat verwiesen mit der Maßgabe, daß von den Distrikten die Arbeitsunterlagen für die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Beratung von Maßnahmen auf der Herbstsitzung der Clubversammlung 1976 dem Jugendreferenten binnen vier Wochen vorgelegt werden. OM Dietrich wird beauftragt, darüber auf der Herbstsitzung zu berichten.

Der Antrag wird mit 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

d) Antrag des Distriktes Württemberg: Ruhen des passiven Wahlrechts aller Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt regelmäßig, ganz oder teilweise aus Geschäften auf dem Amateurfunksektor bestreiten

Der Antrag wird mit einer Ja-Stimme, bei 16 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen abgewiesen.

e) Antrag des Ortsverbandes Neumünster: Unterrichtung der Ortsverbände, über Veränderungen im Mitgliederbestand

OM Diebold, DJ1BM, erläutert die derzeitigen Möglichkeiten der Geschäftsstelle, die Ortsverbände über die Veränderungen zu informieren. Über Neuanmeldungen (Mitgliedsausweis) bzw. Kündigungen (Kopie des Bestätigungsschreibens an das Mitglied) werden die Ortsverbände, wenn auch mit etwas zeitlicher Verzögerung, unterrichtet. Nach Umstellung der Datei bei der Kreissparkasse Kassel wird es auch möglich sein, die übrigen Änderungsmeldungen (Adressen, DOK-Wechsel, Rufzeichenzuteilung, Postleitzahlen) regelmäßig den Ortsverbänden mitzuteilen (evtl. monatlich mit der Übersendung der QSL-Karten an die QSL-Manager).

Nach dieser Erklärung wird der Antrag zurückgezogen.

f) Antrag des Ortsverbandes Neustadt: Contest- Ausschreibungen ab 01.01.1977 nunmehr GMT (UT)

Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen angenommen und geht entsprechend als Empfehlung an die zuständigen Referate (Funkbetrieb, Fuchsjagd, DX, UKW und Jugend- und SWL).

g) Antrag des Distriktes Württemberg: Ausschreibung mit Preisverteilung für gute Selbstbauvorschläge von Fuchsjagdsendern, -Taktgebern und -Empfängern

Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen angenommen und wird zur weiteren Bearbeitung dem Fuchsjagdreferenten übertragen. Die Ausschreibung sollte bald möglich erfolgen.

Die Preisverteilung ist für Ende 1976 / Anfang 1977 vorzusehen. Für die Preise sind im kommenden Haushalt entsprechende Mittel bereitzustellen.

h) + n) Antrag des UKW-Referates und Antrag des Ortsverbandes Neustadt (B10): Änderung der Ausschreibungsbedingungen für das UKW-DLD und 10-m-DLD

Beide Anträge werden jeweils mit 19 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme angenommen. Die Änderungen werden vom UKW- bzw. Funkbetriebsreferenten in geeigneter Form bekanntgegeben.

i) Antrag des Distriktes Köln-Aachen: Bericht in der cq-DL über die laufenden Untersuchungen zur Beschaffung einer neuen QSL-Sortieranlage

Nach Streichung des letzten Satzes in diesem Antrag (Durch möglichst umfangreiche Informationen…) durch den Antragsteller wird der Antrag an den zuständigen Ausschuß verwiesen.

Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen angenommen.

j) Antrag des Distriktes Köln-Aachen: Durchführung der Clubmeisterschaft ab 1977 in zwei Wertungsklassen getrennt nach KW und UKW

Nach einer Änderung der Ausschreibung ab 01.01.1976 wird eine erneute Änderung nicht befürwortet. Der Antrag wird mit einer Ja-Stimme und 18 Nein-Stimmen abgelehnt. Der DV Bayern-Ost ist zum Zeitpunkt der Abstimmung im Tagungsraum nicht anwesend.

k) Antrag des Distriktes Köln-Aachen: Unterstützung einer objektiven Berichterstattung des Techn. Referats in der cq-DL durch den Geschäftsführenden Vorstand

Nach längerer Diskussion und nach Klarstellung des Sachverhaltes durch den Geschäftsführenden Vorstand wird der Antrag zurückgezogen.

Bedingt durch die vorzeitige Heimfahrt des Schatzmeisters des DARC, OM Winkler, DJ9CL, aus familiären Gründen wird zu diesem Zeitpunkt über folgenden Antrag des Geschäftsführenden Vorstands abgestimmt:

Der Amateurrat möge damit einverstanden sein, daß die mit Vorschlag des Schatzmeisters vom 02.02.1976 beabsichtigte Umwandlung unserer Hypothek in einen Kontokorrentkredit durchgeführt wird.

Ergebnis der Abstimmung:

für die Zulassung des Antrages: 19 Ja-Stimmen
für den Antrag: 19 Ja-Stimmen

Der DV Bayern-Ost ist zum Zeitpunkt der Abstimmung im Tagungsraum nicht anwesend.

m) Antrag des Distriktes Rheinland-Pfalz: Feststellung der Anzahl, Stellung und Stärke der Ausschüsse in der Geschäftsordnung

Der Antrag wird mit Schreiben des Distriktsvorsitzenden OM Schröder DL3SR, vom 18.05.1976 zurückgezogen und die Anträge s) und t) eingebracht, über deren Zulassung in der Clubversammlung abzustimmen ist.

o) Antrag des Distriktes Niedersachsen: Unschöne Ausführung der Silbernen Ehrennadel mit der Zahl „25“

OM Diebold, DJ1BM, verweist auf einen früheren Beschluß der Clubversammlung, wonach die Silberne Ehrennadel nur noch mit der eingravierten Zahl „25“ verliehen wird. Einer inzwischen schon sehr verbreiteten Gepflogenheit zufolge, werden jedoch von den Ortsverbänden bei der Beantragung der Ehrennadeln die Gravur der Rufzeichen gegen Kostenerstattung in Auftrag gegeben. Es wird auch angestrebt, die Qualität in der Ausführung der Ehrennadel bei Neubestellung zu verbessern.

Der Antrag wird nach dieser Erklärung vom Antragsteller zurückgezogen.

p) Antrag des Distriktes Niedersachsen: YL-Ecke in der Clubzeitschrift cq-DL

Über diesen Antrag wird längere Zeit diskutiert. Die Versammlung kommt dabei einhellig zu der Meinung, daß Beiträge von XYLs und YLs für die Clubzeitschrift und Informationen an XYLs und YLs immer willkommen sind.

Eine spezielle YL-Ecke wird vom Amateurrat mit 16 Nein- Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Der DV Bayern-Ost ist zu diesem Zeitpunkt im Versammlungsraum nicht anwesend.

l) Antrag des Distriktes Rheinland-Pfalz: Zulassung eines Satzungsentwurfes des Distrikts Rheinland-Pfalz neben dem Entwurf des Satzungsausschusses als Arbeitsgrundlage zur Diskussion

Die Versammlung einigt sich darüber, diesen Punkt mit der Beratung der neuen Satzung am 2. Versammlungstag zu verbinden.

Der Antrag q) (Ortsverband Nürnberg) ging verspätet bei der Geschäftsstelle ein, so daß über die Zulassung in der Clubversammlung abzustimmen ist. Mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme wurde der Antrag mit der Maßgabe zurückgestellt, über die Zulassung abzustimmen, sofern nach Abschluß der Beratung über die neue Satzung noch Zeit verbleibt, den Antrag zu behandeln.

Die Anmerkung r) (Distrikt Bayern-Süd) wird von der Clubversammlung zur Kenntnis genommen.

Ferner wurde festgestellt, daß die Anträge s) und t) (Distrikt Rheinland-Pfalz) in Verbindung mit der Beratung über die neue Satzung zu sehen sind, über die ja am folgenden Tag zu beraten ist.


Die Sitzung wird um 18:15 Uhr bis zum nächsten Tag 09:00 Uhr unterbrochen

Am 30.05., 09:00 Uhr, wird mit der Beratung der Satzung die Hauptversammlung der Clubversammlung fortgesetzt.

OM Sailer, DL8AJ, verläßt aus beruflichen Gründen um 12:15 Uhr und OM Rahn, DL9BL, um 12:45 Uhr, ebenfalls aus beruflichen Gründen die Versammlung. OM Muhss, DL9QG, nimmt wegen plötzlicher Erkrankung von OM Kleinermanns, DJ2UO, erst ab 10:15 Uhr an der Sitzung teil.


Punkt 7: Neufassung der Satzung, Beratung und Verabschiedung

OM Liebe, DJ2QX, berichtet zunächst über die Arbeit des Satzungsausschusses und die Vorbereitungen für eine eingehende Beratung in der Hauptversammlung der Clubversammlung.

In der Folge werden die §§ der Satzung im einzelnen besprochen und jeweils darüber im Amateurrat abgestimmt.

§ 2 Zweck des Clubs

Der Amateurrat sieht im Absatz 1.) die grundsätzliche Aussage hinsichtlich des Zwecks des Clubs, die wie folgt lauten muß:

1.) Zweck des Clubs ist die Förderung des Amateur- Sende- und Empfangswesens, die Pflege des Funksports und die Wahrung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf diesem Gebiet unter Ausschluß gesellschaftlicher Unterschiede, sowie politischer, militärischer und gewerblicher Zwecke.

Wegen der Bedeutung dieses Absatzes wird hierüber gesondert abgestimmt:

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen

Zu Absatz 2.) f) wird das Wort Presse durch das Wort Öffentlichkeit ersetzt.

Abstimmungsergebnis § 2: 19 Ja-Stimmen.

§ 3 Mitgliedschaft im Club

Absatz 3.) b) wird auf Einlassung des Registergerichts (später immer mit RG bezeichnet) geändert.

3.b) korporative Mitglieder sind Personen zu 1b), die einen schriftlichen Aufnahmeantrag bei dem Vorstand gestellt haben und vom Amateurrat aufgenommen werden.

ebenso Absatz

3.c) fördernde Mitglieder sind Personen zu 1a) und 1b), die beim Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen, um die Zwecke des Clubs unterstützen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Abstimmungsergebnis § 3: 19 Ja-Stimmen

§ 4 Clubabzeichen

Abstimmungsergebnis. 19 Ja-Stimmen

§ 5 Aufnahme der ordentlichen Mitglieder

Durch eine Einlassung des RG werden die beiden letzten Sätze gestrichen. Hier muß es heißen: „Die Aufnahme wird durch den Vorstand beschlossen.“

Der Satz: „Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung“ kann in einer Satzung nicht verwendet werden. Dies gilt im Folgenden auch für weitere Sätze dieser Art (GO, WO, BO).

Abstimmungsergebnis § 5: 19 Ja-Stimmen

§ 6 Beiträge

Dieser § wird gemäß RG wie folgt geändert:

1.) Ordentliche Mitglieder sind zur Zahlung laufender Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Die Höhe und Fälligkeit beschließt der Amateurrat.

2.) Korporative Mitglieder zahlen gleichfalls laufende Mitgliedsbeiträge.

Die Höhe und Fälligkeit beschließt der Amateurrat nach Maßgabe der mit ihnen geschlossenen Vereinbarung.

3.) Fördernde Mitglieder zahlen oder leisten das, wozu sie sich bei der Aufnahme gegenüber dem Vorstand verpflichtet haben.

4.) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Abstimmungsergebnis § 6: 19 Ja-Stimmen

§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft

Absatz 1.) Die Worte „oder Auflösung“ sind zu streichen und dafür die Worte „oder Ausschluß“ einzufügen.

Absatz 4.) Der 2. Satz muß lauten: „Der Ausschluß wird ... beschlossen (statt: .„Das Ausschlußverfahren wird ... eingeleitet.)“

Absatz 5.) wird in a) geändert und ist zu ergänzen: „Mit der Bekanntgabe des Ausschlußverfahrens gegenüber dem Betroffenen ruhen dessen Funktionen im Club.“

Absatz 6.) wird Absatz b) usw.

Absatz e (bisher 9.) wird nach .. „freiem Ermessen“ um die Worte „auf Antrag“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis § 7: 18 Ja-Stimmen

§ 8 Aufbau

Absatz 4.) streichen, sonst keine Änderung

Abstimmungsergebnis § 8:19 Ja-Stimmen

§ 9 Organe

Absatz 1.) ist zu ergänzen

e) die Ortsverbandsversammlungen

Der bisherige Punkt e) wird Punkt f) Ortsverbandsvorstände

Absatz 2.) wird geändert;

Die Mitglieder aller Organe und Vorstände sind ehrenamtlich tätig. Die Vorstände müssen Deutsche im Sinne der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften sein und eine Sende- und Empfangs-Genehmigung nach dem Gesetz über den Amateurfunk für dieses Gebiet besitzen,

Abstimmungsergebnis § 9: 14 Ja-Stimmen, sechs Enthaltungen

§ 10 Der Amateurrat

Absatz 1.) wird wie folgt geändert:

„Der Amateurrat besteht aus den Distriktsvorsitzenden und den ihnen gleichgestellten Vertretern der korporativen Mitglieder. Der Amateurrat hat die Rechte der Mitgliederversammlung im Sinne des § 32 BGB als Vertreterversammlung.“

Absatz 1, Punkt g) wird geändert: „Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes und der Einhaltung der Satzung“

Neu ist in Absatz 1, Punkt i): „Änderung der Satzung und Auflösung des Clubs.“

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Der Amateurrat kann sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben der Unterstützung von Ausschüssen bedienen.“

Absatz 5 wird wie folgt neu gefaßt:

„Der Amateurrat ist beschlußfähig, wenn er ordnungsgemäß zur Abstimmung aufgerufen wurde und wenn Zweidrittel des Amateurrats dabei vertreten sind.“

Abstimmungsergebnis § 10: 18 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung

§ 11 der Vorstand

In Absatz 1.) entfällt der Satz „Ist der Vorstand insgesamt nicht nur Vorübergehend verhindert, so vertreten der Amateurratssprecher und sein Stellvertreter den Club gemeinsam.“ (Anmerkung hier: In diesem Fall ist gemäß dem geltenden Recht ein Notvorstand zu bestellen mit Eintragung ins Vereinsregister)

In Absatz 2 entfällt der letzte Satz. In Absatz 3 wird im 2. Satz das Wort „Dazu ...“ durch die Worte „Zur Mitarbeit kann er ... “ ersetzt.

Abstimmungsergebnis § 11; 16 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung

§ 12 Distriktsversammlung und Distriktsvorstand

(Dieser § muß auf Einlassung des RG dahingehend erweitert werden, daß über den Zeitpunkt der Versammlung, über den Modus der Einberufung, die Beurkundung der Beschlüsse, über Versammlungsleitung und Protokollführung sowie über die Wahrnehmung des Stimmrechts und die Mehrheit eine verbindliche Regelung in der Satzung vorhanden sein. Der § 12 lautet deshalb wie folgt (bei entsprechender Übernahme aus der GO):

§ 12 Distriktsversammlung und Distriktsvorstand

1.) Die zu einem Distrikt gehörenden Ortsverbandsvorsitzenden bilden die Distriktsversammlung und wählen den Distriktsvorstand für die Dauer von zwei Jahren und mit der Maßgabe, daß das Amt fortdauert, bis ein anderer Distriktsvorstand gewählt ist. Der Distriktsvorsitzende vertritt den Distrikt im Amateurrat.

2.) Jährlich ist mindestens eine Sitzung der Distriktsversammlung abzuhalten. Zu den Sitzungen der Distriktsversammlung hat jedes DARC-Mitglied Zutritt.

3.) Die Sitzungen der Distriktsversammlung sind vom Distriktsvorsitzenden schriftlich mit Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tage.

4.) Jede fristgemäß einberufene Sitzung der Distriktsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder für die bekanntgegebene Tagesordnung beschlußfähig. Spätere Ergänzungen der Tagesordnung können durch Abstimmung der Distriktsversammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.

5.) Jedes Mitglied der Distriktsversammlung hat eine Stimme. Verhinderte Mitglieder können ihr Stimmrecht auf einen schriftlich beauftragten Vertreter übertragen. Mitglieder der Distriktsversammlung können jedoch eine derartige Vertretung nicht übernehmen. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern für den Gegenstand der Beschlußfassung nicht nach der Satzung allgemein eine höhere Mehrheit gefordert wird.

6.) Die Sitzungen werden vom Distriktsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter und bei Abwesenheit beider von dem ältesten anwesenden Ortsverbandsvorsitzenden geleitet, über die Sitzung ist ein Protokoll aufzunehmen. Der Protokollführer wird von der Versammlung gewählt.

7.) Der Distriktsvorstand besteht aus dem Distriktsvorsitzenden, dem stellvertretenden Distriktsvorsitzenden und den Verbindungsbeauftragten zu den Oberpostdirektionen. Weitere Vorstandsmitglieder sind bei Bedarf zu wählen. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann sich der Distriktsvorstand besonderer Referenten bedienen.

8.) Durch Beschluß der Distriktsversammlung mit Dreiviertelmehrheit kann jedes Distriktsvorstandsmitglied abberufen werden. Der Antrag muß von mindestens einem Drittel der zum Distrikt gehörenden Ortsverbandsvorsitzenden oder vom Distriktsvorsitzenden oder vom Vorstandgestellt und in der Tagesordnung bekanntgegeben werden.

Abstimmungsergebnis § 12: 16 Ja-Stimme, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung

§ 13 Ortsverbands-Mitgliederversammlung und Ortsverbandsvorstand

(Hier gilt die gleiche Einlassung des RG wie zu § 12)

1.) Die in einem Ortsverband .... (bis) Distriktsversammlung.

2.) Jährlich ist mindestens eine Ortsverbands-Mitgliederversammlung durchzuführen, zu der jedes DARC- Mitglied Zutritt hat. Die Einladung dazu hat spätestens 14 Tage vorher bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen. Der Distriktsvorsitzende ist entsprechend zu unterrichten.

3.) Jede fristgemäß einberufene Ortsverbands-Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder für die bekanntgegebene Tagesordnung beschlußfähig.

Spätere Ergänzungen der Tagesordnung bedürfen der Zulassung durch Abstimmung der Versammlung mit einfacher Mehrheit.

4.) Die Ortsverbands-Mitgliederversammlung wird vom Ortsverbandsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Ein Protokollführer wird von der Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

5.) In der Ortsverbands-Mitgliederversammlung sind alle ordentlichen und Ehren-Mitglieder stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

6.) Über jede 0rtsverbands-Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben und dem Distriktsvorsitzenden zur Kenntnis zu bringen ist.

7.) Weitere Ortsverbands-Mitgliederversammlungen kann der Ortsverbandsvorstand einberufen, wenn er es für notwendig hält. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Drittel der Ortsverbandsmitglieder oder der Distriktsvorstand dies verlangen.

8. ) Durch Beschluß der Ortsverbandsmitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit kann jedes Mitglied des Ortsverbandsvorstandes abberufen werden. Der Antrag muß von mindestens einem Drittel der zum Ortsverband gehörenden Mitglieder oder vom zuständigen Distriktsvorstand gestellt werden.

Abstimmungsergebnis § 13: 17 Ja-Stimmen, eine Enthaltung

§ 14 Die Versammlung des Amateurrats

(Durch die teilweise vom RG bzw. in der Beratung vorgenommenen Korrekturen wird der § 14 vollständig wiedergegeben:

§ 14 Die Versammlung des Amateurrats

1.) Die Hauptversammlung des Amateurrats mit dem Vorstand findet im Laufe der ersten Hälfte des Kalenderjahres statt.

Die schriftliche Einladung erfolgt durch den Vorstand vier Monate vorher. Die Tagesordnung ist einen Monat vorher den Teilnehmern schriftlich mitzuteilen.

2.) Weitere Versammlungen sind vom Vorstand oder vom Amateurratssprecher einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Amateurrats schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt oder das Interesse des Clubs dies erfordert.

Im übrigen gelten die Bestimmungen der Hauptversammlung mit der Ausnahme, daß Fristen angemessen abgekürzt werden können.

3.) Der Amateurrat faßt seine Beschlüsse durch Abstimmung. Es entscheidet die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen ist Dreiviertelmehrheit erforderlich.

4.) Schriftliche Abstimmung ist zulässig, wenn durch Einschreiben zur schriftlichen Abstimmung aufgerufen wurde. Gibt ein Mitglied des Amateurrats innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Aufforderung seine Stimme nicht ab, so zählt sie als Ablehnung.

5.) Der Vorstand kann, wenn er es für erforderlich hält, weitere nicht stimmberechtigte Teilnehmer zur Hauptversammlung des Amateurrats einladen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel des Amateurrats dies verlangt.

6.) Ist ein Mitglied des Amateurrats verhindert, an der Versammlung teilzunehmen, so kann auch ein Clubmitglied als Vertreter entsandt werden. Dies ist dem Vorstand schriftlich bekanntzugeben. Amateurratsmitglieder können keine Vertretung übernehmen.

7.) Anträge zur Hauptversammlung können von jedem Mitglied nach Entscheidung durch die OV-Versammlung über die Distriktsversammlung gestellt werden. Ferner können von jedem Mitglied der Distriktsversammlung nach Entscheidung der Distriktsversammlung, sowie von jedem Mitglied des Amateurrats, des Vorstandes und von Fachreferenten an die Hauptversammlung Anträge gestellt werden. Der Antrag muß spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Dieser hat den Antrag spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung dem Amateurrat bekanntzugeben. Später eingehende Anträge können nur durch Mehrheitsbeschluß während der Sitzung vom Amateurrat zugelassen werden.

8.) Der Hauptversammlung kann jedes Clubmitglied als Zuhörer beiwohnen. Der Amateurrat kann bei besonderen Anlässen diese Öffentlichkeit ausschließen.

9.) Zu Beginn der Versammlung wird ein Versammlungsleiter gewählt, desgleichen ein Protokollführer. Über die Versammlung ist ein Protokoll aufzustellen, welches vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben ist.

Abstimmungsergebnis § 14: 16 Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen

§ 15 Angestellte des Clubs

(bleibt in der vorgeschlagenen Fassung bestehen)

Abstimmungsergebnis § 15: 18 Ja-Stimmen

§ 16 Rechnungslegung

In Absatz 3 ist „den Jahresabschluß zu machen“ durch „den Jahresabschluß zu erstellen“ zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis § 16: 18 Ja-Stimmen

§ 17 Gemeinnützigkeit

Im 2. Absatz sind die Worte: „Verschmelzung oder Aufhebung“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis § 17: 18 Ja-Stimmen

§ 18 Haftung

In Absatz 3.) ist hinzuzufügen: „Dies gilt nur im Innenverhältnis.“

Abstimmungsergebnis § 18: 17 Ja-Stimmen

§ 19 Auflösung

(Der Begriff Verschmelzung fällt weg)

Der § lautet wie folgt:

§ 19 Auflösung

Der Antrag auf Auflösung des Clubs muß von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Amateurrats beim Vorstand gestellt werden. Der Amateurrat entscheidet über den Antrag. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von Dreiviertel im Amateurrat notwendig. Die Entscheidung über die Verwendung des Clubvermögens wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefällt. Bei Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das etwa vorhandene Vermögen für die Förderung des Amateurfunkwesens im Sinne der Gemeinnützigkeit zu verwenden.

Abstimmungsergebnis § 19: 18 Ja-Stimmen

§ 20 Bekanntmachung

keine Änderung

Abstimmungsergebnis § 20: 18 Ja-Stimmen

Nach Beendigung der Beratung ruft der Versammlungsleiter die Clubversammlung zur Abstimmung über die neue Satzung auf. Stimmberechtigt ist gemäß § 13 der Satzung der Geschäftsführende Vorstand und der Amateurrat. Die Abstimmung erfolgt namentlich nach Aufruf mit folgendem Ergebnis:

17 Ja-Stimmen
Eine Nein-Stimme (Distrikt Rheinland-Pfalz)
Drei Enthaltungen (Distrikt Berlin, Hessen, Westfalen-Nord).

Nicht an der Abstimmung teilgenommen haben (wegen vorzeitiger Abreise)

vom Vorstand: 1. Vorsitzender
Schatzmeister

vom Amateurrat: Distrikt Nordsee

Der Justitiar, OM Kawan, DL1UU, stellt fest, daß damit die neue Satzung mit Dreiviertelmehrheit verabschiedet ist.

OM Vogt, DL6YH, 1. Vorsitzender VFDB, gibt zu Protokoll:

Die vom RG vorgeschlagene Neufassung des § 10, Absatz 1.), in der neuen Satzung (Stimmhäufung nach Größe der Distrikte und Entsendung eines Vertreters der korporativen Mitglieder in die Vertreterversammlung mit einer Stimme) verstößt eindeutig gegen den bestehenden Korporativ-Vertrag mit dem VFDB. Sollte das RG auf einer derartigen Änderung des § 10, Absatz 1.) bestehen, dann muß sich der VFDB überlegen, ob er weiterhin den vor 25 Jahren abgeschlossenen Korporativ-Vertrag mit dem DARC aufrecht erhält.


Auf Beschluß der Versammlung werden die Punkte 8) und 9) der Tagesordnung bis zur Herbstsitzung der Clubversammlung vertagt.


Bericht des Diplom-Ausschusses:

1. Erweiterungen und Verlängerungen:

a) Niedersachsen-Diplom Erweiterung auf neue Klasse für 10 m

b) OV Ansbach - Rothenburg-Jubiläum verlängert bis 31.12.1976

c) UKW-Referat: Änderung in Punkt 4 des UKW-DLD (mobil- und portabel- Betrieb) Abstimmung erfolgte bereits am 29.05.

2. Befürwortet:

a) OV Säckingen  – Trompeter von Säckingen – zum 150. Geburtstag

J. V. v. Scheffel – Begrenzung vom 01.01.1976–31.12.1976

3. Nicht befürwortet:

a) OV Varel All Frisia Diplom (erneute Vorlage)

b) OV Varel WATVS (erneute Vorlage)

c) Hummel-Hummel Plakette von DK4HP

d) Brummi-Spezial-Diplom von DC2VO

4. Nicht zuständig erklärte sich der Diplom-Ausschuß für einen Antrag der Internat. Polizei-Assoz. vertreten durch DL3SZ für ein Sherlock Holmes Award.

Nach Vortrag des federführenden Mitgliedes des Ausschusses folgt die Clubversammlung den Empfehlungen des Ausschusses einstimmig.


Die Versammlung wählt sodann OM Hanspeter Günther, DL9XW, für die kommende Herbstsitzung als Versammlungsleiter.

Die Versammlung einigt sich auf den 30./31.10.1976 als Termin für die Herbstsitzung der Clubversammlung.

Der Versammlungsleiter OM Karl Taddey, DL1PE, schließt die Hauptversammlung.

Der 2. Vorsitzende, OM Josef Kaiser, DK1QZ, richtet zunächst einen Dank an OM Liebe, DJ2QX, für die vorausgegangenen umfangreichen Vorarbeiten bis zur heutigen Verabschiedung der neuen Satzung und dankt allen Teilnehmern für ihre Mitarbeit bei der Lösung der anstehenden Fragen und Probleme. Er dankt dem Versammlungsleiter, durch dessen geschickte Versammlungsführung ein sachlicher Ablauf gewährleistet war und damit ein großes Arbeitspensum erledigt werden konnte. Er wünscht allen eine gute Heimfahrt.

Die Versammlung wird um 14:45 Uhr beendet.

Otto Sailer, DL8AJ
1. Vorsitzender
Josef Kaiser, DK1QZ
2. Vorsitzender
Karl Diebold, DJ1BM
Protokollführer
Karl Taddey, DL1PE
Versammlungsleiter

Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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