PROTOKOLL

über die Herbstsitzung der Clubversammlung des DARC am 09./10.11.1974


Sitzungsort: Baunatal, Restaurant Felsengarten
Sitzungszeiten: Sonnabend/Samstag, 09.11., 14:15–18:35 Uhr
Sonntag, 10.11., 09:15–17:45 Uhr
Tagesordnung:
  1. CV-Protokolle der Sitzung vom 25./26.05. 1974
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Satzung
  4. Haushalt
  5. Anträge (s. dazu Anlage)
  6. IARU-Konferenz Warschau April 1975
  7. Verschiedenes
    a) Bericht über den Besuch am 14.10.1974 beim BPM
    b) Bericht über den Stand der Prozesse
       aa) Körner ./. DARC
       bb) Kluge ./. DARC
    c) Bericht über den Stand der EDV
    d) Versandsystem cq-DL
    e) Festlegung der nächsten Hauptversammlung
  8. Allgemeine Aussprache
Teilnehmer: Clubversammlung:
Geschäftsführender
Vorstand:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Beisitzer
O. Sailer, DL8AJ
J. Kaiser, DK1QZ
H. Liebe. DJ2QX
Amateurrat: DV Baden
DV Bayern-Ost
DV Bayern-Süd
DV Berlin
DV Franken
DV Hamburg
DV Hessen
DV Köln-Aachen
DV Niedersachsen
DV Nordrhein
DV Nordsee
DV Rheinland-Pfalz
DV Ruhrgebiet
DV Saar
DV Schleswig-Holstein
DV Schwaben
DV Westfalen-Nord
DV Westfalen-Süd
DV Württemberg
1. Vorsitzender VFDB
O. Blankenhorn, DJ1TC
H. Gschnaider, DL8KG
Ph. Lessig, DK3LP
R. Donath, DL7JR
Dr. D. Seyboth, DJ2MG
K.-H. Muhss, DL9QG
W. Brunner, DL1KD
W. Kinkartz, DL1DT
G. Schnabel, DJ7GS
W. Hagedorn, DL1NN
H. G. Rund, DJ8HR
A. Lehner, DJ5LA
G. Kandora, DJ4HO
H. J. Fries, DK1MG
K. H. Ehlers, DJ1ME
K. Michel, DJ1AM
H. J. Pohl, DK3RI
E. Tiedemann, DJ9FY
Chr. Schütt, DL9XN
K. H. Vogt, DL6YH
Sonstige Teilnehmer:
Mitarbeiter usw.: Haushaltsausschuß
Justitiar
Protokollführerin
K. Boymanns, DJ2NH
W. Kawan, DL1UU
G. Gulden, DB3FU
Versammlungsleiter: H. J. Schilling, DJ1XK

Der Sitzung wohnten außerdem Clubmitglieder als Gäste bei.

Da der 1. Vorsitzende, OM Sailer, DL8AJ, am Samstagnachmittag nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, eröffnete der 2. Vorsitzende, OM Kaiser, DK1QZ, die Sitzung. Er begrüßte die Anwesenden und stellte fest, daß die Clubversammlung rechtzeitig in Übereinstimmung mit der gültigen Satzung erfolgt und die Clubversammlung somit beschlußfähig ist. Sodann begrüßte er als neues Mitglied im Amateurrat den neuen DV Westfalen-Nord, OM Pohl, DK3RI. Gleichzeitig sprach er dem aus dem Amateurrat ausgeschiedenen OM Wagner, DJ1W0, seinen Dank aus für die unermüdliche Arbeit zum Wohle des DARC und des Amateurfunks aus. OM Wagner gehörte zu den aktivsten DVs. Dann verlieh DK1QZ an die OM Vogt, DL6YH, Donath, DL7JR, Boymanns, DJ2NH, und Zweil, DJ6VN, die Goldene Ehrennadel des DARC, die die Ehrung mit Worten des Dankes für die Auszeichnung annahmen.

Es wurde beschlossen, die Punkte der Tagesordnung nicht in der vorgesehenen Reihenfolge zu behandeln, da OM Sailer, DL8AJ, zu einigen Punkten Stellung nehmen sollte.

OM Hagedorn gab bekannt, daß mit dem heutigen Tag eine zweckgebundene Spende in Höhe von DM 1000,– seitens des Distrikts Nordrhein an den DARC überwiesen wurde, und zwar als Sondertilgung für unsere Hypothek.

OM Schilling, DJ1XK, gab bekannt, daß sich die AMSAT-DL für die überwiesene Spende in Höhe von DM 6000,– herzlich bedankt. Er überreichte gleichzeitig im Namen der AMSAT-DL ein Modell des AMSAT OSCAR 7, das in der Geschäftsstelle des DARC zu besichtigen ist.


Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Hierzu erhob OM Schilling, DJ1XK, gegen den Satz „OM Schilling bedauert, daß er die Aktion außerhalb seines Tätigkeitsbereiches eingeleitet hat“ Einspruch. Richtig muß es lauten „OM Schilling bedauert, daß er sich Aktionen außerhalb des Tätigkeitsbereichs des UKW-Referats eingelassen hat.“ Diese Änderung wurde einstimmig angenommen. Somit ist das Protokoll der Hauptsitzung der Clubversammlung.vom 25./26.05.1974 angenommen.


Zu Punkt 7a der Tagesordnung:

OM Kaiser, DK1QZ, gab die Ergebnisse der Besprechung am 14.10.1974 im BPM bekannt.

1. Der Antrag des DARC hinsichtlich der Genehmigung der Betriebsart F2 für Amateurfunkstellen wurde derart beschieden, daß F2 für die Klassen A und B zunächst probeweise oberhalb 144 MHz zugelassen wird. Die Genehmigung für die Klasse C bleibt weiterhin in der Überlegung.

2. Da die Ausgabe der neuen DD-Calls (s. cq-DL 9/1974, Seite 576) auf Schwierigkeiten bei der Programmierung in der QSL-Vermittlung stößt, wird die weitere Ausgabe eingestellt, zumal gemäß einer Aufstellung der QSL-Vermittlung die Speichermöglichkeit von ca. 44.000 Rufzeichen erst zur Hälfte ausgeschöpft ist. Der DARC wird hier weitere Verhandlungen direkt mit dem FTZ führen.

3. Zum Thema Errichtung von Notfunknetzen wurden zunächst Amateurfunk und Sprechfunk kleiner Leistung im Bereich 26.900–27.280 kHz voneinander getrennt und im Interesse des Amateurfunks vor einer Vermaschung gewarnt. Die probeweise Durchführung von Notfunknetzen im Amateurfunkbereich ist möglich. Eine Verbindung mit anderen Netzen ist jedoch nicht erlaubt. Notfunknetze im 11-m-Bereich sind im Rahmen der Verfügung vom 08.04.1970 (Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen) möglich. Hierbei und im Zusammenhang mit einem Gerichtsurteil in Tettnang wurde darauf verwiesen, daß die Bundespost auf die Einhaltung der Auflagen auch künftig achtet.

4. Die Bearbeitung der Gastlizenzanträge geschieht wie bisher durch den DARC (Geschäftsstelle im AFZ). Größere Beanstandungen waren nicht zu vernehmen.

5. Zur Entwicklung der Europa-Lizenz bzw. der Gegenseitigkeit bei der Lizenzerteilung laufen bereits Anfragen des BPM bei ausländischen Postbehörden (Österreich, Benelux und Frankreich). Das BPM geht von einer Verfahrensvereinfachung bzw. -erleichterung bei der Genehmigung im Mobil- und Portabelbetrieb bei einem Gastaufenthalt von drei Monaten im Ausland aus. Um hier die Arbeit des BPM zu unterstützen, wird der DARC über die IARU-Region 1 versuchen, die Lizenzbestimmungen der übrigen Mitgliedliedsländer zu erhalten. Der Entwurf einer dreisprachigen Lizenzurkunde (Deutsch, Englisch, Französisch) wurde besprochen. Die Ausgabe dieser Urkunde ist bei einem Neudruck vorgesehen.

6. Von der Schrift Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung von Funkamateuren lag ein korrigiertes Manuskript vor. Mit der Neuauflage ist zum Jahresende zu rechnen. Das Heft nahm Anregungen auf und berücksichtigt den technischen Fortschritt. Es ist beabsichtigt, etwa alle zwei Jahre eine Überarbeitung herauszugeben. Die Vertreter des BPM betonten, daß sie die Lizenzprüfung nicht schwieriger gestalten wollten. Die Möglichkeit, Nachdrucke des Heftes herzustellen, wird noch durch das BPM geklärt.

7. Eine längere Aussprache fand über das Breitband-Kommunikations-System statt. Der DV Berlin, R. Donath, DL7JR, hatte hierzu mehrere Unterlagen eingesandt und u. a. die Befürchtung ausgedrückt, daß die Kabel nicht genügend ein- und ausstrahlungsfest seien (s. Funkschau 6/1974, Seite 181 ff.). Das BPM hielt dem entgegen fest: Das BBK-System befände sich mit Versuchsanlagen (nur in Hamburg und Nürnberg) im Versuchsstadium. Störungen müßten beim BBK-System abgestellt werden. Gefahren für den Amateurfunk bestehen nicht.

8. Zum Besprechungspunkt „Funkkontrollen der BP und Bandwacht des DARC“ war der Sachbearbeiter des Funkkontrollmeßdienstes im BPM, Herr Oberamtsrat Berger, anwesend. Die BP geht allen Verstößen nach, die ihr gemeldet werden. Andererseits wird der DARC gebeten, die Mitglieder auf bestimmungsgemäßes Verhalten auf den Bändern hinzuweisen. Der Funkkontrollmeßdienst überprüft „rund um die Uhr“ sämtliche Frequenzbereiche. Es fand abschließend eine allgemeine Aussprache über die Tätigkeit der Bandwacht statt.

9. Es wurde diskutiert, bei der Mitbenutzung von Schulstationen durch Jugendliche eine Neuregelung einzuführen. Als Möglichkeit bietet sich an, daß bereits 14jährige eine Lizenzprüfung ablegen können, die Lizenz jedoch erst mit 16 Jahren ausgehändigt erhalten. Es sollte ihnen jedoch ermöglicht werden, bereits nach bestandener Prüfung in Gegenwart des lizenzierten Lehrers an der Schulstation QSOs zu fahren. Grundsätzlich kann man in Zukunft hin, gemäß dem entsprechenden Antrag bei der OPD, mit 16 Jahren zur Lizenzprüfung zugelassen werden.

10. Vorschläge der Amateurfunkverbände, freiwerdende KW-Frequenzen durch Amateurfunkfrequenzen zu belegen, fanden beim BPM großes Interesse. Der DARC wird versuchen, auf der bevorstehenden Konferenz der IARU-Region 1-Konferenz in Warschau ein gemeinsames Konzept zu erhalten, um dies dann dem BPM als evtl. Unterlage für die ITU-Konferenz (Bandpläne) vorzulegen. Das BPM beabsichtigt, außerdem vor dieser ITU-Konferenz die Interessengruppen zu befragen.

11. Vom BPM wurde auf die maximale Sendeleistung für die Klasse C hingewiesen: Gemäß Verwaltungsanweisung zur DV-AFuG Ziff. V wird eine Überschreitung von 10 Watt bis zu einem maximalen Grenzwert von 50 Watt nicht beanstandet. Im Störungsfall kann man sich jedoch nicht auf diese, die DV ausweitende Regelung berufen. Die in der DV-AFuG Anlage 1 Ziff. 4 beschriebene Leistungsgrenze von 10 Watt Anoden- oder Kollektorverlustleistung ist als Rechtsgrundlage höher als die Ziffer V der Verwaltungsanweisung einzustufen.

Die vorgenannten Punkte wurde einzeln diskutiert. Insbesondere sei dazu noch zu bemerken: OM Staar, DL3ZI, wurde dafür Dank ausgesprochen, daß er eine ausgezeichnete Aufstellung der bisher ausgegebenen und noch freien Calls für die Besprechung zur Verfügung gestellt hat. Ebenfalls wurde die Bandwacht für ihre wertvolle Arbeit gelobt. Wann die Neuregelung für die Benutzung der Schulstation bereits ab 14 Jahre in Kraft tritt, konnte nicht gesagt werden. Hierzu muß die Verordnung bzw. der Erlaß abgewartet werden. Die Frage, was dagegen sprechen würde, wenn bereits 14jährige zur Lizenzprüfung zugelassen würden, wurde von OM Vogt, DL6YH, dahingehend beantwortet, daß die gesetzlichen Bestimmungen gegeben sind. Ferner sollten wir froh darüber sein, daß wir das AFuG haben. Würde das FAG zu Grunde gelegt werden, würde es wesentlich schlechter aussehen. Danach kann die Lizenz verliehen werden; jetzt besteht aber ein Anspruch darauf. OM Michel, DJ1AM, bat den Vorstand, bei einer der nächsten Besprechungen mit dem BPM ein Gespräch dahingehend zu führen, daß die Rufzeichenlisten in einer anderen Form erstellt werden. Zu verschiedenen Themen der Besprechung mit dem BPM werden in der nächsten Zeit Veröffentlichungen in der cq-DL erscheinen. OM Schnabel, DJ7GS, teilte mit, daß z. Z. im Distrikt Niedersachsen die Vorbereitungen zur Durchführung eines „Internationalen Lehrgangs zur Erlangung der Lizenz“ laufen, an dem Interessenten aus der IARU-Region 1 teilnehmen werden.


Bevor der Tagesordnungspunkt 3 behandelt werden konnte, mußte über verschiedene Anträge zum Tagesordnungspunkt 5 abgestimmt werden.

Zu Punkt 5e der Tagesordnung:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von OM Schnabel, DJ7GS, zurückgezogen, nachdem bekannt war, daß über die Satzung nicht endgültig abgestimmt werden soll.

Zu Punkt 5n der Tagesordnung:

Da dieser Antrag verspätet eingereicht wurde, mußte zunächst über die Zulassung des Antrags abgestimmt werden. Die Zulassung erfolgt einstimmig bei drei Stimmenthaltungen. OM Vogt, DL6YH, stellt den Antrag, diesen Antrag abzulehnen, da er sich widerspricht und somit eine weitere Diskussion über den Satzungsentwurf nicht möglich ist. Der Antrag auf Ablehnung wurde einstimmig bei drei Stimmenthaltungen angenommen. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Zu Punkt 5l der Tagesordnung:

Der Antrag auf Zulassung des Antrags wurde mit 19 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen angenommen. Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag einstimmig bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Zu Punkt 5k der Tagesordnung:

Der Antrag wurde von OM Schnabel, DJ7GS, zurückgezogen.

Zu Punkt 5a, b, c, und d der Tagesordnung:

OM Muhss, DL9QG, stellte den Antrag, diese Tagesordnungspunkte an den Satzungsausschuß zu überweisen. Der Antrag wurde einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen angenommen.


Zu Punkt 3 der Tagesordnung:

In mehrstündiger Diskussion aller Paragraphen des Satzungsentwurfs hatten die DVen Gelegenheit, die von ihren OVen vorgeschlagenen Wünsche zu fixieren, damit der Satzungsausschuß diese weitmöglichst in die neue Fassung einarbeiten kann, die danach auch den OVen zugeleitet werden soll. Die Satzung soll von einer Aufgabentrennung zwischen Vorstand und Amateurrat ausgehen, dem künftig eindeutig Weisung und Kontrolle übertragen wird (Schon auf dieser Sitzung hatte der Vorstand auf sein derzeitiges Stimmrecht auf der CV verzichtet).

Dieser Tagesordnungspunkt wurde um 18:35 Uhr am 09.11. unterbrochen und am 10.11. ab 09:15 Uhr weiterdiskutiert.


Nach der Mittagspause, die von 11:50–13:30 Uhr eingelegt wurde, gab der Schatzmeister, OM Winkler, DJ9CL, einen Überblick über seine bisherige Tätigkeit. Insbesondere wurde erwähnt, daß die Rückstände in der Buchhaltung Dank des Einsatzes einer ehemaligen Mitarbeiterin aufgearbeitet werden konnte. Auch die Rückstände, die bedingt durch den Urlaub in der QSL-Vermittlung vorhanden waren, konnten durch die Aktion „Heinzelmännchen“ des OV Göttingen, H10, aufgearbeitet werden. Nicht unerwähnt bleiben sollte, daß durch die Vermittlung von DJ9CL eine weitere Buchungsmaschine zur Verfügung stand, die er heute dem DARC gespendet hat. OM Michel, DL1AM, dankte OM Winkler, DJ9CL, für seine geleistete Arbeit im Namen des AR.


Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

OM Müller, DL1FL, hatte zu diesem Punkt der Tagesordnung eine schriftliche Ausarbeitung an den Vorstand gesandt, da er leider selbst an der Tagung wegen Krankheit nicht teilnehmen konnte, um den Teilnehmern der Versammlung dennoch einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Probleme zu dieser Konferenz zu geben. Nach längerer Diskussion über die Zahl der Teilnehmer und die damit verbundenen Kosten für den DARC einigte man sich, der IARU-Region 1 folgende Teilnehmer zu melden: DL1XJ, OM Schädlich; DJ1XK, OM Schilling; DL2DZ, OM Klein; DJ8EM, OM Kabisch; DL1FL, OM Müller. Die letzte Entscheidung über die Teilnehmerzahl sollte jedoch dem Geschäftsführenden Vorstand vorbehalten bleiben. Während der Diskussion über die Kostenfrage erklärten sich die OM Brunner, DL1KD, und Kinkartz, DL1DI, bereit, jeder DM 500,– zu spenden. Außerdem soll zu einer allgemeinen Spendenaktion aufgerufen werden, die durch die beiden OM auch in die Wege geleitet werden soll. OM Vogt, DL6YH, wird seitens des VFDB klären, mit welchem Betrag sich der VFDB an den anstehenden Kosten beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde auch erwähnt, daß in Polen Zlotys auf einem Konto zu Gunsten des DARC seitens des Polnischen Amateurradioclubs für die Lieferung der cq-DL eingezahlt werden. Dieses Geld soll mit verwendet werden.

Da OM Pehrs, DJ3TZ, (ehemaliger Schatzmeister) am 13.11.1974 seinen 60. Geburtstag feiert, wurde beschlossen, ihm im Namen des Geschäftsführenden Vorstands und des Amateurrats ein Präsent zu überreichen.


Zu Punkt 7c und d der Tagesordnung:

OM Kadau, DL7CH, gab einen Überblick über den bisherigen Stand der EDV. Dazu wurde insbesondere erwähnt, daß man z. Z. dabei ist, die an die OVe versandten und zum Teil bereits zur Korrektur zurückerhaltenen Mitgliederlisten zu überarbeiten. OM Michel, DJ1AM, fragte in diesem Zusammenhang, ob die GS überhaupt personell in der Lage ist, diese Listen unverzüglich zu bearbeiten. Gleichzeitig meinte er, es wäre besser gewesen, wenn auch die Distrikte eine derartige Mitgliederliste erhalten hätte. OM Sailer, DL8AJ, sagte dazu, daß die Übertragungs- und Lesungsfehler ab Januar 1975 fast ausgeschlossen sein werden, da dann ein eigener Locher zur Verfügung steht. OM Tiedemann, DJ9FY, wollte wissen, ob es der Tatsache entspricht, daß auf den verschwundenen Platten die neuesten Daten gewesen sind und beim Ausdruck der Listen jetzt auf ältere Daten zurückgegriffen werden mußte. Dazu sagte OM Kadau, DJ7CH, daß er alle Daten bereits auf Magnetband überspielt hatte, aber es hätten in der Geschäftsstelle noch ca. 4000 unberücksichtigte Änderungen vorgelegen. Ab Januar 1975 soll ein neuer Aufnahmevordruck zur Verfügung stehen, der gleichzeitig für den EDV-Änderungsdienst Verwendung finden soll. In diesem Zusammenhang wurde wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Neuaufnahmen und Änderungen nicht telefonisch angenommen werden dürfen. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform.

Über Neuaufnahmen und Änderungen bekommt der OVV und der DV Nachricht. In welchen Zeitabständen wurde aber noch nicht festgelegt.

In diesem Zusammenhang wurde darum gebeten, daß die versandten EDV-Mitgliederlisten spätestens Ende 1974 durch die OVe korrigiert sein müssen, damit die Änderungen unverzüglich übernommen werden. Dieser Termin ist deshalb gesetzt worden, da die Beschriftung der cq-DL ab Februar 1975 über EDV erfolgen soll.

In der sich daran anschließenden Diskussion über den Versand der cq-DL wurde von OM Kaiser, DK1QZ, mitgeteilt, daß dem DARC oder der Druckerei keine Schuld trifft, wenn die cq-DL nicht pünktlich ausgeliefert wird. DK1QZ führte weiter aus, daß der DARC rd. DM 21.000,– Kosten sparen wird, wenn eine andere Versandart ab 1975 gewählt wird. In der sich anschließenden Diskussion stellte sich dann heraus, daß es doch besser ist, mit der Umstellung der Versandart noch zu warten, bis die EDV-Erfassung der Anschriften vollständig abgeschlossen ist. Man einigte sich, die Umstellung erst dann vorzunehmen, wenn ein reibungsloser Übergang möglich ist.


Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

OM Sailer, DL8AJ, teilte mit, daß sich der Geschäftsführende Vorstand in diesem Jahr insgesamt achtmal getroffen hat. Es wurden darüber Ergebnisprotokolle versandt. Diese Mitteilungen können die DVe den OVen zur Kenntnis bringen. DL8AJ berichtete, daß die Hobby-GmbH inzwischen gelöscht wurde. Die Lagerbestände an Briefpapier und Krawatten betragen noch ca. DM 20.000,–. Am 29.06.1974 wurden aufgrund einer Vorbesprechung mit dem Personalausschuß und des Geschäftsführenden Vorstands Einstellungsgespräche mit Bewerbern für die vakante Stelle des Geschäftsführers geführt. OM Wanke hatte am 05.08.1974 seinen Dienst bei der Geschäftsstelle angetreten. Aufgrund bestimmter Vorkommnisse wurde das Arbeitsverhältnis am 30.10.1974 im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.11.1974 gelöst. Seit dem 01.11.1974 ist OM Wanke nicht mehr in der Geschäftsstelle und der Geschäftsführerposten ist somit wieder vakant.

OM Sailer, DL8AJ, führte weiter aus, daß aufgrund einer Anzeige in der hiesigen Zeitung sechs Bewerbungen für den Posten des Geschäftsführers vorliegen. In der QSL-Vermittlung kommt es immer wieder zu verstärkten Anhäufungen von QSL-Karten bedingt durch die Maschine, da die QSL-Karten gegenüber München nur nach Distrikten sortiert sind und von Hand auf die OVe sortiert werden müssen. Hier sollte man sich Gedanken über eine Rationalisierung machen. Durch die Aktion „Heinzelmännchen“ des OV Göttingen wurden die Urlaubsrückstände teilweise aufgearbeitet. Im Amateurfunkzentrum sind z. Z. insgesamt sieben Ganztags- und zehn Halbtagskräfte, davon neun Kräfte und ein Sachbearbeiter in der QSL-Vermittlung, tätig.


Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

OM Hagedorn, DL1NN, stellte die Haushaltsvorausschau 1975 zur Diskussion. Nach eingehender Beratung einigte man sich, diese Vorausschau als Grundlage für den Haushaltsplan 1975 zu sehen, der in seiner endgültigen Form dann auf der kommenden CV beraten und beschlossen werden wird. Den OM Boymanns, DJ2NH, und Winkler, DL9CL, sprach OM Hagedorn, DL1NN, seinen Dank für den selbstlosen Einsatz aus. Entgegen den bisherigen Aussichten, den diesjährigen Haushalt mit DM 50.000,– Unterschuß abzuschließen, ist dieser nach erfolgten Sparmaßnahmen auf DM 20.000,– einzuschätzen. Aufgrund der Unterschreitung der veranschlagten Kosten wurde auf einen Nachtragshaushalt verzichtet. Die 20-%ige Sperrklausel wurde inzwischen aufgehoben für die EMC (hier handele es sich um Durchlaufgelder) und für das Jugend- und SWL-Referat, das den zur Verfügung stehenden Betrag etwas überzogen hat. OM Michel, DJ1AM, fragte in diesem Zusammenhang, wie groß die Chance sei, die 20 % bei den anderen. Posten einzusparen. OM Hagedorn, DL1NN, führte dazu aus, daß das kaum möglich sein wird.

OM Michel, DJ1AM, dankte dem Haushaltsausschuß für die jetzt schon vorgelegten Zahlen für das kommende Jahr.


Zu Punkt 7 b der Tagesordnung:

OM Kawan, DL1UU, berichtete, daß von den vier durch die Druckerei Körner eingeleiteten Prozesse gegen den DARC inzwischen zwei abgeschlossen sind. Bezüglich des Zahlungsprozesses in Kiel auf Zahlung von DM 26.600,– wurde der DARC von der 1. Instanz zur Zahlung von DM 11.400,– verurteilt. Gegen diesen Urteilsbetrag sind jedoch die Ansprüche des DARC auf Herausgabe von Starthilfen zu verrechnen. bzw. mußten von Körner die bei ihm noch befindlichen Starthilfen herausgegeben werden. Hier hat sich ergeben, daß Körner rd. 750 Starthilfen verkauft hatte, so daß ein Betrag von DM 3750,– gegen den Urteilsbetrag zu verrechnen war. Zu dem verbleibenden Betrag kamen Zinsen hinzu, so daß sich ein Gesamtbetrag von ca. DM 10.000,– ergab. Gegen diese Summe wurden die von Körner an den DARC aufgrund der beiden verlorenen Prozesse zu erstattenden Kosten verrechnet, so daß sich eine effektive Zahlung von rd. DM 5000,– ergab. Und vor dieser Zahlung sind von Körner die noch bei ihm befindlichen 1300 Starthilfen an den DARC herausgegeben worden. In dem anderen noch schwebenden Prozeß wegen des WAE-Diploms wurde im Einvernehmen mit dem Vorstand von beiden Parteien die vorläufige Aussetzung des Verfahrens herbeigeführt mit dem Recht, daß jede Partei neuen Termin beantragen kann.

Zum Arbeitsgerichtsprozeß Kluge (DJ1BQ) ./. DARC gab OM Kawan folgendes bekannt:

Unter dem Datum des 02.05.1974 erhob OM Kluge, DJ1BQ, vor dem Arbeitsgericht in Kiel eine Klage gegen den DARC mit folgendem Antrag: 1. Es wird festgestellt, daß das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 08.04.1974 nicht erloschen ist, sondern über den 08.04.1974 hinaus fortbesteht, 2. das Arbeitsverhältnis der Parteien wird aufgelöst, die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung gem. §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz zur Höhe von DM 45.000,– zu zahlen, 3. der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Im Termin vom Dienstag, dem 24.09.1974, schlossen daraufhin die Parteien vor dem Arbeitsgericht Kiel zwecks Beendigung des Prozesses einen Vergleich, der folgenden Wortlaut hat:

Die Parteien schließen auf Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, daß das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf vom 31.03.1974 einverständlich beendet worden ist.
2. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes im Sinne der §§ 9, 10 KSchG einen Betrag von DM 6500,– zu zahlen.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, daß das gegenüber dem Kläger ausgesprochene Hausverbot für das Amateurfunkzentrum Baunatal gegenstandslos ist.
4. Der Beklagte verpflichtet sich, clubintern in üblicher Weise diesen Vergleich in vollem Wortlaut bekanntzugeben.
5. Den Parteien bleibt der Widerruf dieses Vergleichs durch schriftliche Anzeige zur Geschäftsstelle des Gerichts bis zum 31.10.1974 einschließlich vorbehalten.

Der Vergleich wurde von keiner Partei widerrufen und ist somit rechtskräftig geworden.


Zu Punkt 5h der Tagesordnung:

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Zu Punkt 5i der Tagesordnung:

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Zu Punkt 5j der Tagesordnung:

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Zu Punkt 5m der Tagesordnung:

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Zu Punkt 5o der Tagesordnung:

Es wurde festgestellt, daß es sich hierbei um keinen Abtrag handelt.


Zu Punkt 7e der Tagesordnung:

OM Sailer, DL8AJ, schlug vor, die Herbstsitzung der CV in Baunatal zu veranstalten. Dieser Vorschlag fand Zuspruch. Ferner wurde festgelegt, daß die nächste Sitzung der CV am 10./11.05.1975 an der „Bergstraße“ Nähe Hemsbach/Weinheim stattfinden soll. Der genaue Tagungsort wird noch durch OM Kaiser, DK1QZ, bekanntgegeben.


Zu Punkt 7f der Tagesordnung:

Die OM Tietz, DL1GU, und Muhss, DL9QG, wurden als Rechnungsprüfer für das Rechnungsjahr 1974 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung angenommen.


Zu Punkt 8 der Tagesordnung:

OM Schilling, DJ1XK, schlug im Namen des DLD-Sachbearbeiters, OM Leinemann, DL9AR, vor, einen Zinnbecher als Trophy für das DLD zu erstellen. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Vorschlag einstimmig genehmigt.

OM Blankenhorn, DL1TC, teilte mit, daß dem Diplom-Ausschuß insgesamt vier Anträge auf Anerkennung vorliegen würden. Davon habe der Ausschuß die Anträge des OV Seligenstadt nicht anerkannt. Außerdem wurde der erneute Antrag des OV E07 nicht befürwortet. Die im Frühjahr 1974 für das WHHW-Diplom ausgesprochene Anerkennung wurde einstimmig zurückgezogen. Anerkannt und befürwortet sowie von der CV einstimmig angenommen wurde das RED-INK-AWARD (Diplom Rote Tinte der Lehrer).

Als Versammlungsleiter für die nächste CV wurde OM Henske einstimmig ernannt. Als Vertreter benannte man OM Dr. Röttger.

OM Kandora, DJ4HO, schlug vor, zweimal im Jahr einen Tag der offenen Tür im Amateurfunkzentrum zu veranstalten, um damit die Bediensteten von Einzelführungen zu entlasten. Der Geschäftsführende Vorstand wird diesen Gedanken aufgreifen.

OM Blankenhorn, DL1TC, zeigte der Versammlung einen Wimpel mit DARC-Raute. Er wurde beauftragt einen Kostenvoranschlag einzuholen, da die Nachfrage besteht.

OM Sailer, DL8AJ, verabschiedet die noch anwesenden Teilnehmer der Versammlung um 17:45 Uhr mit herzlichen Worten des Danks für die geleistete Arbeit und wünschte allen eine gute Heimfahrt.


gez. Otto Sailer, DL8AJ, 1. Vorsitzender
gez. Josef Kaiser, DK1QZ, 2. Vorsitzender

F. d. R.
gez. Gisela Gulden, DB3FU, Schriftführerin


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1974

Rundspruch-Archiv

OV-Rund 5/74