Protokoll

über die Hauptversammlung der Clubversammlung am 03./04.06.1973


Sitzungsort: Wolfsburg, Hotel Holiday Inn und Freizeitheim
Sitzungszeiten: Sonnabend/Samstag, 19.05., 14:15–18:45 Uhr
Sonntag, 20.05., 09:30–13:40 Uhr und 14:40–19:00 Uhr
Tagesordnung:
  1. Ergebnisse der letzten Sitzungen
  2. Jahresberichte des Clubvorstandes
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für 1972
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstandes
  6. Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands
  7. Haushaltsvoranschlag für 1973
  8. Clubzeitschrift
  9. Internationale Funkausstellung 1973 in Berlin
  10. Satzungsfragen
  11. Neugründung eines Distrikts Niederbayern-Oberpfalz
  12. Anträge und Verschiedenes - Anträge (a) bis (z)
  13. Allgemeine Aussprache
Teilnehmer: Clubversammlung:
Geschäftsführender
Vorstand:
1. Vorsitzender:
2. Vorsitzender:
Beisitzer:
Geschäftsführer:
Schatzmeister:
J. Netzer, DL3YH
J. Kaiser, DK1QZ
W. Feilhauer, DL3JE
U. A. Kluge, DJ1BQ
K. Pehrs, DJ3TZ
Amateurrat: DV Baden:
DV Bayern-Nord:
DV Bayern-Süd:
DV Berlin:
DV Hamburg:
DV Hessen:
DV Köln-Aachen:
DV Niedersachsen:
DV Nordrhein:
DV Nordsee:
DV Rheinland-Pfalz:
DV Ruhrgebiet:
DV Saar:
DV Schleswig-Holstein:
DV Schwaben:
DV Westfalen-Nord:
DV Westfalen-Süd:
DV Württemberg:
1. Vorsitzender VFDB:
O. Blankenhorn, DJ1TC
Dr. D. Seyboth, DJ2MG
G. F. T. Mees, DL6XM
R. Donath, DL7JR
K. H. Muhss, DL9QG
W. Brunner, DL1KD
W. Kinkartz, DL1DT
G. Schnabel, DJ7GS
W. Hagedorn, DL1NN
H. G. Rund, DJ8HR
A. Lehner, DJ5LA
G. Kandora, DJ4HO
O. Sailer, DL8AJ
K. H. Ehlers, DJ1ME
K. Michel, DJ1AM
H. Wagner, DJ1WO
E. Tiedemann, DJ9FY
H.-Chr. Schütt, DL9XN
K. H. Vogt, DL6YH
Sonstige Teilnehmer:
Erweiterter
Vorstand:
Jugend- & SWL-Referent:
Funkbetriebs-Referent:
DX-Referent:
UKW-Referent:
Auslands-Referent:
A. Plicht, DJ6XR *)
U. Schwenger, DL6JG
E. Warnecke, DJ8OT *)
H. J. Schilling, DJ1XK
A. Müller, DL1FL
Mitarbeiter usw.: Schriftleitung cq-DL:
-"-
QSL-Vermittlung:
Justitiar:
VFDB-Vorstand:
-"-
Amateurfunk-Zentrum:
-"-
-"-
Bücherei DARC/VFDB:
-"-
Rechnungsprüfer:
-"-:
R. Auerbach, DL1FK
F. Kühne, DL6KS
M. Staar, DL3ZI
W. Kawan, DL1UU
W. Erbe, DJ7QB
R. Meißler, DL1CO
Frau G. Gulden
E. Hoehne, DK5BE
G. Reintjes
G. Hoyer, DJ1GE
H. Stehl, DC8JY
H. W. Wierheim, DL3OF
G. Kleinermanns, DJ2UO
Sonstige Mitarbeiter: QSL-Sortieranlage:
Fuchsjagden:
Satzungsfragen:
VFDB:
Finanzierungsfragen:
W. Ernst, DJ1MC
K. Taddey, DL1PE
H. Liebe, DJ2QX
A. Schädlich, DL1XJ
K. H. Winkler, DL9CL

Versammlungsleiter: H. J. Schilling, DJ1XK

*) DJ6XR in Vertretung für DL1JH und DJ8OT in Vertretung für DJ3KR.

Der Sitzung wohnten außerdem zahlreiche Clubmitglieder als Zuhörer bei.


Der 1. Vorsitzende OM Jürgen Netzer, DL3YH, eröffnete die Sitzung der CV. Als neue Mitglieder des Amateurrats (AR) begrüßte er die OM Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG (DV Bayern-Nord), Wolfgang Brunner, DL1KD (DV Hessen), Wilhelm Kinkartz, DL1DT (DV Köln-Aachen), Erwin Tiedemann, DJ9FY (DV Westfalen-Süd) und Hans-Christian Schütt, DL9XN (DV Württemberg). Danach gedachte die Versammlung in einer Minute stiller Trauer der verstorbenen OM Rudolph Rapcke, DL1WA, Ehrenpräsident des DARC, sowie Win Dalmijn, PAØDD, Vorsitzender der IARU-Region 1.

Für seine besonderen Verdienste um den deutschen Amateurfunk wurde sodann OM Lothar Schulz-Schwieder, Oberamtsrat im BPM, die Ehrenmitgliedschaft im DARC verliehen. OM Schulz-Schwieder nahm unter dem Beifall der Versammlung die hohe Auszeichnung an und bedankte sich mit einer humorvollen Ansprache für diese Ehrung (Text der Ansprache in der cq-DL 7/1973 S. 400/401). Im Anschluß hieran überreichte DL3YH einigen verdienten OM die Goldene Ehrennadel des DARC (Ehrentafel in der cq-DL 12/1973). Er verabschiedete sodann OM Kurt Pehrs, DJ3TZ, als langjährigen Schatzmeister des DARC und überreichte ihm als Abschiedsgeschenk des Clubs ein FM-Handfunksprechgerät. Dem Sieger der DARC-Clubmeisterschaft, dem OV Siegerland, verlieh DL3YH schließlich noch die wohlverdiente Urkunde nebst DARC-Trophäe, eine gravierte Silberschale mit neun gravierten Bechern für die Mannschaft des OVs.

Der 1. Vorsitzende OM Netzer dankte sodann den ausgeschiedenen Distriktsvorsitzenden für ihre Tätigkeit im Amateurrat und verabschiedete gleichzeitig mit herzlichem Denk für ihren Einsatz im Dienste des Amateurfunks die OM Burberg, DJ2YE, als Leiter der Abteilung „International Affairs“, sowie Hoyer, DJ1GE, als Leiter der Technischen Bücherei des DARC/VFDB.

Der Geschäftsführer DJ1BQ stellte sodann fest, daß die Einladung zur Hauptversammlung der Clubversammlung (CV) rechtzeitig und in Übereinstimmung mit der DARC-Satzung erfolgt war und daß die Versammlung beschlußfähig wäre. Er übergab das Wort dem Versammlungsleiter DJ1XK.


Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Ergebnisse der letzten Sitzung

Hierzu wurde eine Änderung des CV-Protokolls vom 04.06.1972 erforderlich, das den Ortsverbänden und Distrikten zusammen mit dem OV-Rundschreiben 6/1972 zugegangen war. Auf Seite 6 dieses Protokolls wird unter Punkt 7 „Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1972“ im zweiten Absatz der erste Satz wie folgt neu gefaßt: Zur Erhöhung der OV-Anteile machte der DV Schwaben DJ1AM den Vorschlag, diese ab 01.01.1973 von DM 5,– um 25 % auf DM 6,25 pro vollzahlendem Mitglied und Jahr anzuheben, dann aber keinen pauschalen Zuschlag (bisher 5 % ) mehr zu zahlen.


Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Jahresbericht des Clubvorstands

Der mit dem OV-Rundschreiben 2/1973 verteilte Jahresbericht 1972 wurde von der Versammlung uneingeschränkt gebilligt.


Zu Punkt 3 der Tagesordnung - Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1972

Hierzu gab OM Wierheim, DL3OF, als Sprecher der Rechnungsprüfer der Versammlung einen kurzen Bericht über die erfolgte Prüfung und empfahl dem Amateurrat die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstands. Damit wurde der Punkt 5 der Tagesordnung vorgezogen. Die Entlastung wurde einstimmig ohne Enthaltung erteilt.


Zu Punkt 4 der Tagesordnung - Berichte der Ausschüsse

OM Liebe, DJ2QX, als federführendes Mitglied des Satzungsausschusses berichtete, daß die aus den Ortsverbänden sowie aus Mitgliederkreisen eingegangenen Vorschläge zur Neufassung der Satzung bei weitem nicht den Umfang angenommen hätten, der angesichts der in der Vergangenheit um diese Frage entbrannten clubweiten Diskussion hätte erwartet werden können. Er verwies im übrigen auf den Tagesordnungspunkt 10, unter dem er weitere Vorschläge im Hinblick auf die Neufassung der Satzung machen wollte.

Für den Haushaltsausschuß berichtete OM Hagedorn, DL1NN, daß ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich war.

Im Namen des Personalausschusses berichtete OM Ludwig, DJ3JZ, über die Einstellung des neuen Geschäftsführers das DARC, der seinen Dienst im AFZ bereits am 01.09.1972 antreten konnte. Er erwähnte, daß sich der Personalbestand der Geschäftsstelle und des QSL-Büros im Rahmen der Planung bewegt und daß der Personalausschuß aus diesem Grunde nicht tätig werden mußte. Er erwähnte weiterhin, daß der Personalausschuß auch nicht für die Anstellung neuer Mitarbeiter da sei, und daß wegen dieser oftmals anzutreffenden weitverbreiteten Meinung eine klar umrissene Neufestlegung der Aufgaben des Personalausschusses durch die CV erfolgen müsse. Daraufhin zitierte OM Liebe, DJ2QX, aus dem neuen Satzungsentwurf, der vorsieht, daß zukünftig der AR über die Anstellung neuer Mitarbeiter befinden soll. – DJ3JZ verabschiedete sich bei dieser Gelegenheit von der CV als federführendes Mitglied des Personalausschusses, da er mit seinem Ausscheiden aus dem AR gleichfalls dieses Ehrenamt aufgeben müsse.

Für den Diplomausschuß erläuterte OM Blankenhorn, DJ1TC, daß der Ausschuß jeweils nur bei den Sitzungen der CV zusammentritt und daß daher vorher keine Beratung über eingegangene Anträge auf Befürwortung von Diplomen erfolgen könne, Er kommentierte die dem Ausschuß vorgelegten Diplome, die von diesem begutachtet worden waren. Insgesamt handelte es sich dabei um fünf Diplome, von denen eines jedoch nicht die Bedingungen erfüllte. Die CV folgte im übrigen dem Vorschlag des Diplomausschusses und stimmte der Genehmigung des UKW-Europa-Diploms, des Niedersachsen-Diploms, des Diploms des OV Bamberg, des Diploms der IBFD (Interessengemeinschaft blinder Funkamateure Deutschlands) einstimmig ohne Enthaltung zu.

Für den Ehrennadelausschuß berichtete OM Feilhauer, DL3JE, daß 27 Anträge auf Verleihung der Goldenen Ehrennadel des DARC gestellt worden waren. Davon wurden zwei jedoch so kurzfristig eingereicht, daß eine Entscheidung nicht mehr zu dieser Sitzung der CV herbeigeführt werden konnte.

Für den DVO-Ausschuß, der jetzt Legislativausschuß heißt, weil der Begriff DVO in dieser Form nicht mehr besteht, berichtete OM Müller, DL1FL, über die Schaffung des Fragen- und Antworten-Katalogs zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung in Zusammenarbeit mit dem FTZ Darmstadt. Diese Broschüre wird Ende Juni 1973 aus der Druckerei erwartet und dann durch die Geschäftsstelle des DARC im AFZ vertrieben werden. – Weiterhin referierte DL1FL über die Arbeit der DARC-Bandwacht unter OM Klein, DL2DZ, als Teil des IARU-Monitoring-Systems.


Nachdem der Tagesordnungspunkt 5 bereits unter Punkt 3 erledigt worden war, schritt die Versammlung nunmehr

Zum Punkt 6 der Tagesordnung – Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands

Der 1. Vorsitzende Jürgen Netzer, DL3YH, galt gemäß Wahlordnung automatisch als wiedergewählt, da nur er zur Wahl vorgeschlagen war und das Amt des 1. Vorsitzenden bereits einen früheren Wahlgang innehatte.

Der 2. Vorsitzende des DARC, OM Josef Kaiser, DK1QZ, bekleidete das Amt seit dem 01.09.1972 lediglich kommissarisch als Nachfolger des damals zum Geschäftsführer bestellten gewählten 2. Vorsitzenden OM Kluge, DJ1BQ; es war deshalb ein Wahlgang erforderlich, obwohl auch für dieses Amt nur DK1QZ zur Wahl vorgeschlagen war. – Von den 19 wahlberechtigten Mitgliedern des Amateurrats wurden 18 Stimmen für OM Kaiser abgegeben, ein Mitglied enthielt sich der Stimme. – OM Kaiser, DK1QZ, nahm das Amt des 2. Vorsitzenden des DARC unter dem Beifall der Versammlung an und bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen.

DL1DT brachte nach Abschluß dieses Wahlganges vor, daß auf den vorbereiteten Stimmzetteln keine Stelle für ein „Nein“-Kreuz vorhanden war. DL1UU als Justitiar des Clubs führte in Erwiderung dieses Einwands aus, daß dies nicht erforderlich sei, weil ein „Nein“ in einem solchen Fall durch eine Stimmenthaltung dokumentiert wird, weil lediglich ein Wahlvorschlag abgegeben war.

Vor der Wahl zum Beisitzer im Geschäftsführenden Vorstand des DARC zogen die OM Müller, DL1FL, und Winkler, DJ9CL, ihre Kandidatur zurück. Damit bewarben sich um dieses Amt noch die OM Liebe, DJ2QX, und Lehner, DJ5LA. – Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis: Acht Stimmen für DJ5LA und zehn Stimmen für DJ2QX bei einer Stimmenthaltung. OM Heinz Liebe, DJ2QX, nahm unter dem Beifall der Versammlung das auf ihn entfallene Ehrenamt an.


Auf allgemeinen Wunsch hin sollte nun der Tagesordnungspunkt 12 (x) vor dem Tagesordnungspunkt 7 behandelt werden.

Zu Punkt 12 (x) – Anträge an die CV

Da der Antrag verspätet eingegangen war, bedurfte er zur Zulassung der Zustimmung der CV. Diese wurde einstimmig ohne Gegenstimme oder Enthaltung erteilt.

DJ1XK las den Antrag vor. Es folgte eine kurze Diskussion, woraufhin DK1QZ mit einigen erklärenden Worten einen Textentwurf vortrug der als Beschluß der CV zur Abstimmung gestellt wurde. Der Beschluß hatte folgenden Wortlaut: „Die Clubversammlung ist der Auffassung, daß die vom OV Backnang gesehenen ehrverletzenden Angriffe auf den früheren Geschäftsführer OM Hansen, DL1JB, nicht vorliegen. Die anläßlich der Verabschiedung von DL1JB in Kassel durch den 1. Vorsitzenden DL3YH öffentlich hervorgehobenen Verdienste werden nach wie vor anerkannt“. – Der Beschluß wurde bei zwei Stimmenthaltungen im übrigen einstimmig gebilligt.


Der Tagesordnungspunkt 7 – Haushaltsvoranschlag – wird auf Sonntag vertagt, da der Haushaltsausschuß im Rahmen der Sitzung der CV noch nicht die nötige Zeit gefunden hatte, den Haushaltsvoranschlag abzuschließen.


Zu Punkt 8 – Clubzeitschrift

DK1QZ verweist auf die Bilanz und die Tatsache, daß die Kosten für die Herstellung der Clubzeitschrift trotz erheblich gestiegener Auflagenhöhe von nunmehr über 25.000 Exemplaren sich nicht wesentlich erhöht hätten. – Es ergab sich eine allgemeine Diskussion zu diesem TO-Punkt, in deren Verlauf DJ1BQ über die mit Erfolg abgeschlossene Umstellung auf die Zustellung der Clubzeitschrift als Postvertriebsstück und die damit gemachten Erfahrungen berichtete. DL3YH führte aus, daß OM Kühne, DL6KS, sein Mitarbeiterverhältnis als Redakteur der cq-DL zum Jahresende aufgekündigt hätte. Hierauf angesprochen, erläuterte DL6KS, daß er dennoch weitermachen würde, solange kein Nachfolger als Redakteur gefunden sei, denn „ein DL6KS läßt seinen DARC nicht im Stich“. Daraufhin dankte DL3YH den OM Kühne und Auerbach für ihre in vielen Jahren geleistete Arbeit als Redakteure der Clubzeitschrift des DARC. Auf die von DL1DT vorgetragene Frage, ob DL6KS Ärger mit dem DARC gehabt hätte und ob dies der Grund für sein Ausscheiden sei, erwiderte DL6KS nochmals „ein DL6KS läßt seinen DARC nicht im Stich!“.

DL1FK führte aus, daß Manuskripte für ein rundes Jahr im voraus vorliegen, schlägt aber dennoch vor, zur Erhöhung des Anreizes zur Mitarbeit das Seitenhonorar von derzeit DM 15,– um DM 5,– auf DM 20,– bzw. bei schwierigeren Beiträgen, die umfangreichere Vorarbeiten und Messungen erfordern, auf DM 25,– hinaufzusetzen. Dazu erläuterte DL6KS, daß diese Honorare ohne weiteres branchenüblich seien und in ähnlichem Verhältnis auch von den großen Fachzeitschriften gewährt werden. – DL1FK wendet abschließend noch ein, daß bei der gegenwärtigen Größe des Clubs, der Auflage der Zeitschrift und der damit verbundenen Arbeit die Redaktionstätigkeit auch in Zukunft nur von einem gelernten Redakteur zu bewältigen sein wird.

DK1QZ führte anschließend aus, daß Beilagen in der cq-DL beim Versand als Postvertriebsstück ca. DM –,15 pro Heft kosten und deswegen nicht anzustreben seien. Der Heftpreis betrage ab 01.06.1973 DM –,59, er läge damit immer noch niedriger – trotz mehrfacher Erhöhungen der Tarife in der Branche – als früher beim DL-QTC. Für eine Anzeigenseite vergüte der Anzeigenverlag dem DARC ab dem gleichen Zeitpunkt DM 60,–. Bei der Ermittlung des effektiven Heftpreises müsse man unter Inbetrachtziehung der Honorarkosten und aller sonstigen Ausgaben für den Versand usw. mit ca. DM 1,– pro Exemplar rechnen.

DJ3TZ nahm noch einmal Bezug auf die Bilanz und erklärte, daß in den Gesamtkosten für die cq-DL auch noch die Kosten für die monatliche Versendung der Collicos enthalten seien, in denen die Versandtaschen an die Druckerei geschickt wurden. Desweiteren kam es als Folge des unkontrollierbaren Verlustes zahlreicher Hefte auf dem Weg von der Druckerei zum Adressaten zu häufigem Doppelversand von Exemplaren der cq-DL mit allen damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Diese Schwierigkeit hoffe man mit dem Versand als Postvertriebsstück endgültig behoben zu haben, da diese Versandart eine einwandfreie Kontrolle über den Verbleib von nicht ausgelieferten Heften zulasse.

Es ergab sich danach eine allgemeine Diskussion, in deren Verlauf DK1QZ ausführte, daß eine „Zensur“ bei der Clubzeitschrift nicht bestände, wohl aber eine Prüfung von Zuschriften aus redaktioneller Sicht auf die Zulässigkeit ihrer Veröffentlichung im Hinblick auf gesetzliche Bestimmungen und die eventuellen Folgen solcher Publikation (Beleidigungsklagen gegen Verfasser und Redakteure usw.). Von DL1FK wurde angeregt, für die cq-DL einen steiferen Einband zu verwenden, um möglichen Beschädigungen beim Versand ohne Kuvert vorzubeugen. DK1QZ schlug vor, den DARC selbst gegenüber der DBP als Verleger auftreten zu lassen (und nicht die Firma Beltz), da dann eine Zwischenrechnung auf das Porto und damit auch die Mehrwertsteuer darauf entfallen. Der GfV möge sich hierzu Gedanken machen.

DJ2MG fragte an, ob es wahr sei, daß Firmen Schwierigkeiten hätten, in der cq-DL zu inserieren. DL1FK erläuterte dazu, daß dies ausschließlich in die Kompetenz der Anzeigenredaktion der Firma Beltz fiele. Die Anzeige, auf die sich DJ2MG bezog, wäre im übrigen gebracht worden – allerdings gäbe es überall einen Anzeigenschluß, der eingehalten werden müsse. DK1QZ ergänzte dazu, daß die Firma Beltz über das Erscheinen einer Anzeige selbst entscheiden könne und lediglich an den Druckvertrag gebunden sei, der diese Frage regelt. DL1DT begehrte in diesem Zusammenhang Aufklärung darüber, wem der Anzeigenredakteur bei der Firma Beltz untersteht. Dazu erwiderte DK1QZ, daß dieser einen Vertrag mit der Firma Beltz hätte und nicht mit dem DARC.

In diesem Stadium der Diskussion fragte OM Michel, DJ1AM, die Versammlung, ob sie die Anträge, die die cq-DL betreffen, wie sonst üblich diesem Tagesordnungspunkt zuschlagen und gleich mitbehandelt wissen möchte. Es handele sich um die Anträge 12 (f) und (i). Der Antrag 12 (f) wurde daraufhin vorgezogen.


Zu Punkt 12 (f) – Anträge an die CV:

Der Antrag 12 (f) wurde nach kurzer Diskussion einstimmig abgelehnt, weil die gewünschte Veröffentlichung von sämtlichen OV-Anschriften, -Fernsprechnummern und Treffpunkten bei weitem die Möglichkeiten im Rahmen der Clubzeitschrift sprengen würde. Im übrigen ergäbe sich durch den häufigen Wechsel eine große Zahl von Veränderungen im Laufe eines Jahres, so daß eine solche Publikation immer nur kurzfristigen Wert hätte, wenn sie nicht laufend berichtigt wird. [–> 12 (g)]


Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Internationale Funkausstellung 1973 in Berlin:

OM Donath, DL7JR, gab einen kurzen Bericht über den Stand der Vorbereitungen und bat um eine finanzielle Unterstützung durch den Club. Er meinte, Berlin sei eine Reise wert, aber auch eine Internationale Funkausstellung und die Beteiligung des DARC an dieser sei in jedem Fall eine solche Reise nach Berlin wert. Auf die Frage das Schatzmeisters DJ3TZ nach der Höhe der finanziellen Beihilfe nannte DL7JR den Betrag von etwa DM 5000,–. – Nach kurzer Diskussion faßte die Versammlung den Beschluß, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen. DL7JR bedankte sich hierfür und überreichte die ersten Ehren-Eintrittskarten für die Ausstellung an DL3YH für ihn und seine XYL, der seinerseits ausführte, daß die Beteiligung des DARC an dieser Super-Schau von großer Wichtigkeit für den Amateurfunk sei.


An dieser Stelle legte die Versammlung eine Pause von 16:25–17:00 Uhr ein. Danach stellte DJ1BQ den neuen Mitarbeiter der Geschäftsstelle im Amateurfunkzentrum Baunatal, OM Eberhard Hoehne, DK5BE, der CV vor. OM Hoehne soll den Geschäftsführer fortan in allen Routinedingen entlasten.


Zu Punkt 11 der Tagesordnung – Neugründung eines Distriktes Niederbayern-Oberpfalz:

Hierzu ergriff DJ2MG das Wart und erläuterte vor allem die Schwierigkeiten für die Distriktsarbeit, die sich infolge der großen Entfernungen ergeben. Nicht selten müsse der DV zum Besuch eines OVs bis zu 400 km zurücklegen, so daß der ständige Kontakt mit den Ortsverbänden sehr erschwert sei. Nach der ins Auge gefaßten Aufteilung der Distrikte Bayern-Nord und -Süd verblieben bei diesen Distrikten jeweils ca. 20 Ortsverbände, während der neue Distrikt etwa 17 Ortsverbände zählen würde. Die alten Distrikte hätten dann immer noch je etwa 1300 Mitglieder, der neu zu gründende Distrikt würde mit einem Mitgliederbestand von rund 800 starten können, – Die für einen neuen Distrikt infrage kommenden Ortsverbände hätten sich in Straubing getroffen; alle 17 OVe seien mit einer Loslösung von den früheren Distrikten einverstanden. Auf der am 01.04.1973 in Nürnberg zusammengetretenen Distriktsversammlung waren von 29 anwesenden Ortsverbänden (von insgesamt 31 im Distrikt Bayern-Nord) 28 für die Neugründung eines Distrikte im Osten Bayerns.

DL6XM gab bekannt, daß auf der am 12.05.1973 in München durchgeführten Distriktsversammlung Bayern-Süd alle anwesenden Ortsverbände bei einer Stimmenthaltung für die Neugründung waren.

Während der sich anschließenden allgemeinen Diskussion wurde auch über eventuelle Schwierigkeiten bei der EMC bzw. bei der QSL-Vermittlung im Zusammenhang mit der Neugründung des Distrikts beraten. DJ1BQ führte aus, daß der Distriktskennbuchstabe „S“ noch nicht vergeben sei und deshalb für den neuen Distrikt verwendet werden könnte. DL6JG erwiderte dazu, daß dieser Buchstabe bei der EMC für Sonder-DOKs beim Auswerten der DLD-Anträge genommen werde und die entsprechenden Vordrucke sonst abgeändert werden müßten. Er schlug den Distrikts-Kennbuchstaben „U“ als Alternative vor.

OM Wismath, DJ3BV, wies abschließend nochmals darauf hin, daß alle angrenzenden Distrikte sich mit der Neugründung einverstanden erklärt hätten. Der neue Distrikt soll den Bezirk der OPD Regensburg umfassen, um der Geschäftsordnung des DARC Abschn. III Abs. a) – Distriktsgrenzen – zu genügen. DL3YH erklärte seitens des GfV, daß hinsichtlich der Neugründung keine Einwände bestehen. DL6JG bat darum, daß der Termin der Neugründung mit dem Distrikt Bayern-Süd wegen verschiedener Veranstaltungen, die schon vorgesehen waren, abgesprochen werde. DJ1BQ teilte mit, daß nach seiner Information die offizielle Gründungsversammlung anläßlich der 25-Jahr-Feier des OV Landshut am 01.09.1973 geplant sei.

In diesem Stadium der Diskussion stellte DJ2MG den Antrag, über die Neugründung des Distrikts abzustimmen. Außerdem schlug er vor, darüber abzustimmen, DJ3BV mit den Vorbereitungen der Gründungsversammlung zu beauftragen. Die Abstimmung über diese beiden Punkte ergab Einstimmigkeit ohne Stimmenthaltung. DJ3BV bedankte sich für den Auftrag und das ihm damit entgegengebrachte Vertrauen. Er dankte der Versammlung für die Zustimmung zur Neugründung, die auf seine Initiative zurückging. Über den dann noch zu wählenden Namen des neu zu gründenden Distrikts konnte zunächst kein offizieller Beschluß herbeigeführt werden, doch sollte als Arbeitsbezeichnung „Bayern-Ost“ gewählt werden. Endgültig soll hierüber zusammen mit den DVs Bayern-Nord und -Süd entschieden werden. Dabei könnte dann nach Vorstellung von DJ2MG auch eine Namensänderung für die beiden bereits bestehenden Distrikte vorgenommen werden, falls dies angezeigt erscheinen würde.

Zum neuen Distrikt Bayern-Ost gehen folgende Ortsverbände über:

Aus dem Distrikt Bayern-Nord – Amberg (B01), Cham (B07), Greding (B30), Naabtal (B27), Neumarkt (B25), Regensburg (B12), Straubing (B16), Weiden (B17), Landau/Isar (B31) und Sulzbach-Rosenberg (B32).

Aus dem Distrikt Bayern-Süd – Bayerwald (C02), Deggendorf (C24), Amberg (C01), Landshut (C10), Passau (C22), Pfarrkirchen (C19) und Waldkirchen (C21).


Nach Abschluß des vorstehenden Tagesordnungspunktes stellte DJ1XK den neuen Organisationsplan des DARC vor, der bereits auf EDV-Basis erstellt wurde. Er gab allen Distriktsvorsitzenden ein Exemplar mit der Bitte, Änderungen und Berichtigungen nachzutragen und die Exemplare schnellstens ihm zurückzusenden, damit der Druck veranlaßt werden könne.


Zu Punkt 12 (f) – Anträge an die CV

führte DJ1BQ in diesem Zusammenhang aus, daß nach erfolgtem Druck Einzelexemplare des Og-Planes von der GS gegen Erstattung eines Kostenbeitrags von Interessenten bezogen werden können. [–> 12 (g)]


Zu Punkt 12 (a) – Anträge an die CV (Beitragsermäßigungen):

DJ7GS erläuterte den Antrag des Distrikts Niedersachsen. DJ3TZ führte aus, daß natürlich gegen eine Beitragsermäßigung im Notfall nichts einzuwenden sei. Sollte ein bedürftiges OV-Mitglied den Normalbeitrag nicht aufzubringen in der Lage sein, so könnte im Sinne echten Amateurgeistes ein anderer begüterter OM für den minderbemittelten OM den Beitrag in Patenschaft übernehmen. Der GS seien einige Fälle dieser Art bekannt und selbst Mitarbeiter der GS hätten bereits solche Patenschaften übernommen. DL6XM ergänzte dazu, daß auf der Distriktsversammlung Bayern-Süd beschlossen worden sei, so zu verfahren. - Während der sich anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob auch der Beitragssatz von DM 20,– pro Jahr für Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres entfallen solle. Dies ist nicht der Fall. Es wurde dann der Vorschlag unterbreitet, die Beitragsgrenze für Jugendliche auf 25 Jahre anzuheben. Dagegen ergab sich jedoch starker Einspruch, weil denn viele Mitglieder in den Genuß einer automatischen Beitragsermäßigung kommen würden, die sonst aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse keinen Anspruch darauf hätten. Es ergab sich um diesen Punkt der TO eine lebhafte Diskussion, die gegen 18:45 Uhr abgebrochen wurde und am folgenden Tag weitergeführt werden sollte.

Am 20.05. ab 09:30 Uhr wurde der TO-Punkt 12 (a) weiterdiskutiert. DJ1BQ erläuterte die verschiedenen Beitragsgruppen, die offiziell bekannt seien, und auch die vielfältigen Beitragssätze, die in den vergangenen Jahren durch die GS individuell verschieden gewährt worden sind und die jetzt eine Erfassung nach EDV-Regeln in Form eines Beitragsschlüssels sehr erschweren. Er berichtete vor allem von den Beitragssätzen für Blinde, die von DM 0,– bis DM 50,– jede nur denkbare Summe zahlen. Zu Vereinheitlichung schlug er vor, blinden Mitgliedern ohne cq-DL den Jahresbeitrag von DM 10,– zu gewähren und bei Bezug der cq-DL auf DM 25,– zu gehen. Diese Sätze ließen sich einheitlich erfassen. Natürlich werde man aus dieser Regelung keine Nachforderungen gegenüber solchen Mitgliedern herleiten, die bislang andere Beträge entrichtet hatten oder die beitragsfrei geführt wurden. – Dieser Regelung wurde allgemein zugestimmt, ohne daß der Vorschlag zur offiziellen Abstimmung gestellt wurde.

Anschließend schlug DL9XN vor, daß drei Distrikte mit den meisten Ermäßigungsanträgen sich zwecks Lösung der Frage zusammensetzen sollten. DJ4HO meinte dazu jedoch, daß man diesen TO-Punkt nicht einem Ausschuß zur Erledigung überantworten sollte. DJ1BQ gab einen Vorschlag des GfV bekannt, der am Abend zuvor bereits mit einigen Distrikten diskutiert worden war. Danach wird allen Distrikten ein bestimmter Fonds zur Verfügung gestellt, aus dem diese minderbemittelten Mitgliedern, die sonst für eine Beitragsermäßigung infrage kämen, einen Zuschuß gewähren könnten. Der Gesamtfonds soll einen Betrag umfassen, der sich aus 3 % der vollzahlenden (erwachsenen) Mitgliederzahl multipliziert mit DM 25,– ergibt. Bei schätzungsweise 15.000 erwachsenen Mitgliedern im DARC ergäbe sich ein Betrag von 15.000×0,03×25 = DM 11.250,– (der genaue Betrag soll nach der EDV-Zählung ermittelt werden). Dieser Betrag wird entsprechend der Mitgliederzahlen in den Distrikten aufgeteilt und den DVen zur Verfügung gestellt. Es gibt dann für die GS überhaupt keine Beitragsermäßigungen auf Antrag mehr.

DL1KD machte hierauf den Vorschlag, ab 01.01.1974 die vorstehend erläuterte Regelung einzuführen und ein Gremium einzusetzen, daß die Praktikabilität der Regelung prüft. DK1QZ verlas hierauf den nunmehr formulierten Antrag und stellte ihn zur Abstimmung. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut: „Das Verfahren zur Gewährung von Beitragsermäßigungen wird ab 01.01.1974 neu geregelt. Die Distrikte erhalten pauschal einen Betrag. Die Verteilung dieses Betrags geschieht in Zusammenarbeit von Distrikt und Ortsverbänden. Für das Mitglied, dem eine Beitragsermäßigung gewährt wird, erhält der Ortsverband aus diesem-Fonds den Ausgleich, so daß der Vollbeitrag an die Geschäftsstelle überwiesen wird. Die detaillierten Ausführungsmöglichkeiten werden durch drei Distrikte bis zum 01.10.1973 aufgestellt.“ Nach kurzer Diskussion wurde vorstehender Antrag bei zwei Stimmenthaltungen ohne Gegenstimme angenommen (Der DV von Köln-Aachen war während der Behandlung dieses Punktes nicht anwesend). – Für die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen wurden durch die Versammlung die Distrikte Bayern-Nord, Württemberg, Saar und Schleswig-Holstein bestimmt.


Zu Punkt 12 (b) – Anträge an die CV (Jubiläums-Wettbewerb):

Nach einer längeren und lebhaft geführten Diskussion wurde der Antrag gestellt, zur Ausarbeitung der Ausschreibung für diesen Wettbewerb einen Ausschuß zu gründen, dem der VFDB sowie DL1FL, DJ1ME und DJ1XK angehören sollen. Der Antrag wurde einstimmig bei fünf Stimmenthaltungen angenommen.


Zu Punkt 12 (c) – Anträge an die CV (Versammlungsleitung CV):

Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag nach Abwägung das Für und Wider bei einer Stimmenthaltung einstimmig abgelehnt, da er nach Ansicht der Versammlung das Selbstkontrahieren begünstigt.

Ab 10:55 Uhr nimmt der DV Köln-Aachen, DL1DT, wieder an der Versammlung teil.


Zu Punkt 12 (d) – Anträge an die CV (Unterzeichnung von CV-Protokollen):

Der Antrag wurde nach einer kurzen Diskussion bei drei Stimmenthaltungen abgelehnt, da nach Meinung der Versammlung eine Aufsichtsfunktion des Amateurrats insoweit besteht, als dieser das Protokoll der Sitzung genehmigen muß.


Zu Punkt 12 (e) – Anträge an die CV (Konzept der neuen Satzung an die OVe):

Die Versammlung brauchte über diesen TO-Punkt nicht zu beschließen, da es sich hierbei um keinen Antrag handelte. Der GfV gab die Versicherung ab, daß dieser Punkt nicht vergessen wird. [–> 12 (f)]


Zu Punkt 12 (g) – Anträge an die CV (DL-Rundspruch von Baunatal aus):

Um diesen Antrag entbrannte eine lebhafte Diskussion. DJ1BQ gab einige Erläuterungen im Hinblick auf die für die Zukunft geplanten Maßnahmen. DL6XM war der Meinung, das AFZ müßte auch im Äther ständig vertreten sein. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der DL-Rundspruch von Baunatal aus überhaupt sonntags abgestrahlt werden soll, oder ob nicht ein Wochentag genauso gut geeignet wäre. DJ1TC äußerte Bedenken, daß der Rundspruch vom AFZ aus in Baden nicht gut empfangen werden könnte. – Der Antrag wurde zur Prüfung der Möglichkeiten an den GfV bei vier Stimmenthaltungen im übrigen einstimmig verwiesen. [–> 12 (h)]


Zu Punkt 12 (h/i/j/k/l/m/n/o/p/q) - Anträge an die CV:

Hierzu stellte DL1DT den Antrag, diese Punkte auf die nächste Sitzung der CV zu vertagen. Aufgrund dieses Antrags ergab sich eine lebhafte Diskussion, in der u. a. DL1KD ausführte, die Mitglieder seien der Ansicht; sie müßten ihre Meinung dem OVV bekanntgeben, dieser leite sie dann an den DV weiter, und letzterer unterrichtet entsprechend die CV. Er führte weiter aus, daß allgemein beanstandet würde, daß die Mitglieder im OV keine Möglichkeit einer Orientierung zu anstehenden Fragen hätten, da die Anträge zu spät bekanntwerden. DJ1BQ zitierte hierzu die Satzung und führte aus, daß keine Terminversäumnisse vorgelegen hätten, die Anträge allen Organen des Clubs also rechtzeitig vorgelegen haben. Somit sei der Einwand von DL1DT, die Anträge wären nicht in Übereinstimmung mit den in der Satzung vorgeschriebenen Terminen und damit nicht rechtzeitig verteilt worden, nicht gerechtfertigt. – Der Antrag auf Zulassung das Vorschlags zur Absetzung der vorbezeichneten TO-Punkte wurde bei drei Gegenstimmen im übrigen einstimmig ohne Enthaltung zugelassen. Das Abstimmungsergebnis beim Votum über die Absetzung der o. a. Anträge an die CV lautete wie folgt: für die Absetzung zwei Stimmen, keine Enthaltung und keine Gegenstimme. Damit waren die Anträge zu behandeln.


Zu Punkt 12 (h) – Anträge an die CV (Familienlizenz unter erleichterten Bedingungen):

Der Antrag wurde nach ausgiebiger Diskussion bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.


Zu Punkt 12 (i) – Anträge an die CV (Leserzuschriften):

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.


Zu Punkt 12 (j) – Anträge an die CV (Ausschreibung Finale Clubmeisterschaft):

Nach eingehender Diskussion kam die Versammlung zu dem Schluß, daß dieser Antrag von der EMC zu bearbeiten sei und deshalb dorthin verwiesen werden solle. Der Antrag wurde bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung im übrigen einstimmig an die EMC zur Bearbeitung verwiesen. [–> 12 (k)]


Zu Punkt 12 (r) – Anträge an die CV (Information der Mitglieder):

Der Antrag wurde nach gründlicher Diskussion bei einer Stimmenthaltung im übrigen einstimmig angenommen. [–> 12 (s)]


Zu Punkt 12 (v) – Anträge an die CV (Arbeitsplatzanalyse im AFZ):

Nach eingehender Diskussion wurde der Vorschlag unterbreitet, ein Dreier-Gremium (DL1KD, DJ8EG und DK5EX) zu berufen, das die anfallenden Arbeitsmengen in der Geschäftsstelle sichten und die Arbeitsabläufe erfassen soll. DL8AJ war der Meinung, insbesondere müßten die Art der Arbeit und die Ausbildung der Mitarbeiter berücksichtigt werden, da in Kiel seinerzeit die Einstellungsvoraussetzungen „vom grünen Tisch aus“ festgelegt worden seien. DL1KD erläuterte noch einmal den Begriff „Job Description“. [–> 12 (w)]


In der Zeit von 13:40–14:40 Uhr wurde eine Pause eingelegt. Danach begrüßte DL3YH OM Burberg, DJ2YE, und überreichte ihm für seine Verdienste um den Amateurfunk als langjähriger Mitarbeiter der Stelle „International Affairs“ die Goldene Ehrennadel des DARC.


Nach der Pause ergriff DL1NN das Wort und faßte das vorher Gesprochene kurz zusammen. Da man sich nach längerer Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt nicht einigen konnte, bat DL1DT den Antragsteller, den Antrag vorerst zurückzustellen. DL1NN stimmte zu, der Antrag wurde zur Diskussion und Beschlußfassung auf später zurückgestellt.


Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1973:

Der vom Schatzmeister DJ3TZ vorgelegte Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1973 wurde nach kurzer Diskussion und kleinen Abänderungen bei einer Stimmenthaltung wie folgt angenommen:

Einnahmen (DM) Ausgaben (DM)
Beiträge 995.000
Sonstige Einnahmen 50.000
Clubzeitschrift Druck 190.000
Clubzeitschrift-Versand 70.000
Clubzeitschrift-Schriftleitung 35.000
Distriktsanteile 32.500
Ortsverbands-Anteile 110.000
AFZ mit Geschäftsstelle und QSL-Büro 430.000
Geschäftsführender Vorstand (GfV) 8500
Deutschland-Rundspruch 1000
Auslands-Referat 1000
UKW-Referat 10.000
Funketriebs-Referat EMC 10.000
Jugend- und SWL-Referat 3000
Jugendlehrgänge 15.000
DX-Referat mit IGI 10.000
Ausschüsse, CV, Rechnungsprüfung 7000
Justitiar 8000
IARU und AMSAT 8000
Haftpflichtversicherung und Berufsgenossenschaft 8500
Steuern 5000
Deutsche Fuchsjagd und sonst. 1500
Europäische Fuchsjagd 2000
Kraftfahrzeugkosten 3000
Funkausstellung Berlin 1973 5000
Zinsendienst 30.000
Rücklage für AFZ 41.000


DM 1.045.000

DM 1.045.000


Zu Punkt 12 (w) – Anträge an die CV (Ehrennadeln):

Nach kurzer Diskussion erklärte sich DL3JE für den Ehrennadelausschuß bereit, die in Berlin noch verfügbaren Richtlinien auf ihre heutige Anwendbarkeit hin zu prüfen. [–> 12 (x)]


Zu Punkt 12 (s) – Anträge an die CV (Auslandsortsverbände):

Der Antrag wurde nach reiflicher Erwägung der Vor- und Nachteile durch die Versammlung bei einer Ja-Stimme, 13 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen abgelehnt.


Zu Punkt 12 (t) – Anträge an die CV (Plebiszit für neue Satzung):

Nach einer kurzen Erklärung durch DJ8HR wurde der Antrag bei zwei Stimmenthaltungen im übrigen einstimmig abgelehnt.


Zu Punkt 12 (u) – Anträge an die CV (Satzungsänderung):

Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen im übrigen einstimmig an den Satzungsausschuß verwiesen. [–> 12 (v)]


Zu Punkt.12 (z) – Anträge an die CV (CW für C-Lizenzinhaber):

Der Antrag auf Zulassung dieses Antrags zur Beratung vor der CV wurde mit elf Nein-Stimmen, fünf Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt (Der Antrag war verspätet eingereicht worden und es bedurfte deshalb zunächst der Zulassung, die verweigert wurde).


Zu Punkt 12. (k/l/m/n/o/p/q/y) – Anträge an die CV (UKW-Relais 2 Meter):

Diese Anträge wurden auf Vorschlag des UKW-Referenten DJ1XK zusammengefaßt. Zu dem Gesamtkomplex erläuterte DJ1XK die Entwicklung und die Beschlüsse der IARU-Region-1-Konferenz von Scheveningen 1972. Danach ist seitens des DARC nicht vorgesehen, die Umstellung vor der nächsten IARU- oder VHF-Manager-Konferenz der Region 1 zu forcieren.

Der OVV Nürnberg-Fürth (B11), OM Borig, DC8FT, erläuterte im Anschluß daran das Ergebnis der Unterschriftenaktion, die er unternommen hatte und die durch die Versammlung begrüßt wurde. DL3YH dankte dafür seitens des GfV OM Borig und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Dem Wunsch der zahllosen UKW-FM-Relais-Benutzer auf Umstellung der Umsetzer auf den neuen 600-kHz-Abstand zwischen Eingabe und Ausgabe erst nach 1975 sei durch die Erklärung des UKW-Referenten vollauf Rechnung getragen.

Im übrigen stimmte die CV dem Antrag 12 (l) als dem umfassendsten Antrag zu diesem Komplex einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen zu.


Zu Punkt 12 (v) – Anträge an die CV (Arbeitsplatzanalyse im AFZ):

Nach kurzer Wiederholung der bisher zu diesem Punkt gemachten Äußerungen wurde der Antrag wie folgt neu formuliert: „Der AR möge beschließen: Zur Feststellung des Arbeitsanfalls und der Erfassung der Arbeitsabläufe im Amateurfunk-Zentrum wird ein Ausschuß eingesetzt. Aufgabe dieses Ausschusses ist Erstellung eines ‚Arbeitsstatus‘, um hieraus Vorschläge zu einer möglichen Verbesserung der Arbeitsabläufe zu machen. Der Ausschuß nimmt seine Arbeit baldigst auf und berichtet der nächsten CV.“ – Nach einer kurzen Diskussion wurde dieser Antrag bei einer Stimmenthaltung einstimmig angenommen.


Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Satzungsfragen:

DJ2QX gab einen Überblick über die bisher zu diesem Komplex erfaßten Vorschläge und stellte den neuen Satzungsentwurf vor. Dieser Entwurf würde nach Beratungen im GfV allen Ortsverbänden zugehen, die dann die Möglichkeit hätten, Änderungsvorschläge zu unterbreiten, soweit die Diskussion in den Ortsverbänden die Notwendigkeit für solche Vorschläge erbrächten. Aus den Reihen das AR wurde der GS Hilfe für den Druck des Satzungsentwurfs zur Verteilung an die OVe angeboten. DJ1BQ dankte für dieses Anerbieten und führte dazu aus, daß nicht der Druck Schwierigkeiten bereite, sondern daß mit dem Zusammentragen, Falten, Eintüten, Beanschriften der Versandtaschen und dem Frankieren die meiste Zeit vergeht. Deshalb hätte das Anerbieten nur dann Sinn und trüge nur dann zu einer Entlastung der GS bei, wenn auch all diese Arbeiten zugleich übernommen werden könnten. Die Übernahme dieser Arbeiten schien nach kurzer Überlegung nicht möglich.


An dieser Stelle wurde beschlossen, die nächste Sitzung der Clubversammlung am 27./28.10.1973 in Würzburg abzuhalten, auf der dann u. a. als Tagesordnungspunkte wiederum vordringlich Satzungsfragen und die Neuwahl der Referenten vorzusehen wären.


Zu Punkt 13 (A) der Tagesordnung – Allgemeine Aussprache:

Entwicklung des UKW-Relais-Funkbetriebs: Der Diskussionspunkt war durch die Erklärung des UKW-Referenten DJ1XK zum Antragskomplex 12 (k bis q) gegenstandslos geworden und bedurfte deshalb keiner weiteren Erörterung.

+++

Zu Punkt 13 (B) der Tagesordnung – Allgemeine Aussprache:

Technisches Referat des DARC: Als Ergebnis der Debatte beauftragte der Amateurrat den Geschäftsführenden Vorstand, die Entwicklung im Auge zu behalten und zu gegebener Zeit diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten. Es wurde die Ansicht vertreten, daß unser Verband mit gegenwärtig rund 23.000 Mitgliedern noch etwas zu klein sei, um einen hauptamtlichen Technischen Referenten einzustellen.

+++

Zu Punkt 13 (C) der Tagesordnung – Allgemeine Aussprache:

Beitragszahlung auf Lebenszeit: Nach eingehender Diskussion kam die Versammlung zu der Auffassung, sich bis zur nächsten Sitzung der CV nähere Gedanken über diesen Punkt zu machen und zu überlegen, unter welchen Voraussetzungen sich dieser Vorschlag realisieren läßt.


Wie schon unter Punkt 12 (v) beraten, wurden nun noch einige Fragen bezüglich der Abwicklung der anfallenden Arbeit in der Geschäftsstelle und in der QSL-Vermittlung erörtert. Es erwies sich, daß vielfach mit einer Bestätigung auf dem Korrespondenzwege auch bei all denjenigen Vorgängen gerechnet wird, die normalerweise keine schriftliche Erwiderung der GS oder des QSL-Büros erfordern, wie z. B. Beitrittserklärungen (es erfolgt nur der Versand der Karteikärtchen und des Mitgliedsausweises), Mitteilungen von Anschriftenwechsel (die Kartei wird berichtigt und das zuständige Absatzpostamt für die cq-DL entsprechend informiert; zugleich erfolgt wiederum nach einiger Zeit die Zustellung der Karteikärtchen an den OV und den Distrikt), Rufzeichen-Neuerteilung oder -Änderung (C- auf A-Lizenz), Beantragung von Beitragsermäßigung (hierüber befindet der OV, die GS notiert lediglich die gewährte Ermäßigung und bestätigt die schon im OV erfolgte Zustimmung nicht eigens brieflich), u. ä. m. DJ1BQ bat die Distriktsvorsitzenden, auf diese Maßnahmen zur Rationalisierung des Betriebs in ihren Ortsverbänden aufmerksam zu machen und nicht in jedem solchen Fall eine schriftliche Antwort der GS zu erwarten. Das sei bei durchschnittlich 70 Briefen täglich nicht zu bewältigen.

Für die nächste Sitzung der CV wurde OM Kadau, DJ7CH, als Versammlungsleiter vorgeschlagen und gewählt. Er nahm dieses Amt unter dem Beifall der Versammlung an.

Der 1. Vorsitzende des DARC, OM Netzer, DL3YH, beendete die Hauptversammlung 1973 der Clubversammlung mit einer kurzen Schlußansprache gegen 19:00 Uhr und dankte dabei besonders dem DV Niedersachsen und dem OV Wolfsburg für die Ausrichtung der Tagung, den Teilnehmern für die gemeinsam geleistete Arbeit sowie dem Versammlungsleiter DJ1XK für die geschickte Verhandlungsführung, Er wünschte allen eine gute Heimreise.

Wolfsburg, den 21.05.1973

Im Entwurf gezeichnet:
Jürgen Netzer, DL2YH, 1. Vorsitzender des DARC
Josef Kaiser, DK1QZ, 2. Vorsitzender des DARC

F. d. R.
gez. Gisela Gulden, Schriftführerin
gez. Ulf A. Kluge, DJ1BQ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1973

Rundspruch-Archiv