über die Hauptversammlung der Clubversammlung
am 11./12.05.1968
Sitzungsort: | Kronberg/Taunus, Parkhotel Taunushof |
Sitzungszeiten: | Samstag, 11.05., 14:15-18:15 Uhr Sonntag, 12.05., 09:0012:30 Uhr und 14:0018:30 Uhr |
Tagesordnung: |
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Teilnehmer: | Ehrenpräsident: Präsident: |
W. Rapcke, DL1WA, Hamburg K. Schultheiß, DL1QK, Bochum |
Clubversammlung: | ||
Geschäftsführender Vorstand: |
1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: Geschäftsführer: Schatzmeister: Beisitzer: |
H. Picolin, DL3NE, Dönberg W. Speckmann, DJ5UD, Bad Wildungen H. Hansen, DL1JB, Kiel K. Pehrs, DJ3TZ, Kiel U. Gradmann, DL9PL, St. Mang |
Amateurrat: | DV Baden: DV Bayern-Nord: DV Bayern-Süd: DV Berlin: DV Hamburg: DV Hessen: DV Köln-Aachen: DV Niedersachsen: DV Nordrhein: DV Nordsee: . DV Rheinland-Pfalz: DV Ruhrgebiet: DV Saar: DV Schleswig-Holstein: DV Schwaben: DV Westfalen-Nord: DV Westfalen-Süd: DV Württemberg: Vorstand VFDB e. V.: |
O. Blankenhorn, DJ1TC, Karlsruhe Dr. R. Knaup, DJ2OK, Nürnberg G. Mees, DL6XM, München i. V. B. Garnatz, DL7BG, Berlin H. Kleinermanns, DJ2OU, Reinbek H. Liebe, DJ2QX, Steinheim/Main H. Schifferdecker, DL7AC, Köln G. Netzer, DL3YH, Kirchhorst-Stelle W. Hagedorn, DL1NN, Heiligenhaus i. V. R. Fassel, DJ1OL, Hoya/Weser, bzw. Dr. K. H. Birr, DL1TA, Osnabrück i. V. K. Wawrzyn, DL9VL, Bingen G. Kandora, DJ4HO, Dinslaken O. Sailer, DL8AJ, Aßweiler E. Bock, DJ2LK, Fobek K. Michel, DJ1AM, Augsburg G. Simon, DL3BD, Telgte K. H. Krah, DJ5RH, Sichtigvor/Möhne E. Ludwig, DJ3JZ, Wernau/Neckar H. Müller, DL9YS, Hamburg |
Sonstige Teilnehmer: | ||
Erweiterter Vorstand: |
Jugend- & SWL-Referent: UKW-Referent: Funkbetriebs-Referent: Technischer Referent: Auslands-Referent: DX-Referent: |
H. J. Henske, DL1JH, Offenbach H. Steiger, DL6EH, Haan/Rhld. U. Schwenger, DL6JG, Mönchhof H. Schifferdecker, DL7AC, Köln Dr. L. Wörner, DJ1BZ, Stuttgart J. Röttger, DJ3KR, Lindau/Harz |
Mitarbeiter usw.: | Schriftleitung DL-QTC: -"- & Pressestelle: Verlag DL-QTC: QSL-Vermittlung: Justitiar: IG Ionosphäre: Rechnungsprüfer: -"-: Stellv. DV Niedersachsen: Distrikt Württemberg: |
R. Auerbach, DL1FK, Hamburg F. Kühne, DL6KS, München W. Körner, DL1CU, Gerlingen W. Feilhauer, DL3JE, München W. Kawan, DL1UU, Hamburg Dr. K. H. Birr, DL1TA, Osnabrück K. H. Muhss, DL9QG, Hamburg K. Peters, DL1TS, Gronau/Westf. U. Kluge, DJ1BQ, Hannover E. Koch, DL1HM, Fellbach (nur bei TOP 7h) |
Den Sitzungen wohnten außerdem mehrere Clubmitglieder als Zuhörer bei.
Versammlungsleiter: H. J. Henske, DL1JH
Nach separaten Vorbesprechungen des Vorstandes, der Ausschüsse und des Amateurrates am Freitagabend und Samstagvormittag begann die Hauptversammlung am 11.05. um 14:15 Uhr.
Der Geschäftsführer DL1JB begrüßte die Teilnehmer und stellte die Anwesenheit fest. Clubvorstand und Amateurrat waren vollzählig erschienen. Im Amateurrat wurde der DV Berlin DL7AA durch DL7BG, der DV Nordsee DJ1RC durch DJ1OL und der DV Rheinland-Pfalz DJ5LA durch DL9VL bevollmächtigt vertreten. Von den Mitarbeitern fehlte der Rundspruch-Redakteur DJ1CV, der am Kommen verhindert war. DL1JB erklärte die Versammlung aufgrund der rechtzeitigen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung für beschlußfähig. Die Zahl der Stimm- bzw. Wahlberechtigten betrug in der Clubversammlung 24, im Amateurrat allein 19.
Nach diesen Feststellungen erklärte der 1. Vorsitzende DL3NE die Hauptversammlung 1968 offiziell für eröffnet und übergab dem Präsidenten das Wort. DL1QK hieß die Clubversammlung in Kronberg willkommen und gedachte sodann des am 23.10.1967 verstorbenen OM Friedrich Stratmann, DL1NT, der lange Jahre Vorsitzender des Distrikts Westfalen-Süd gewesen war. Ihm zu Ehren erhob sich die Versammlung für eine Weile stillen Gedenkens von den Plätzen. Anschließend stellte der Präsident die neuen Distriktsvorsitzenden von Nordrhein, Ruhrgebiet, Saar und Westfalen-Süd, DL1NN, DJ4HO, DL8AJ und DJ5RH, vor. In Verbindung damit dankte DL1QK den ausgeschiedenen OM Taddey, DL1PE, Kleinholz, DL9KP, und Ettelbrück, DL8CD, für ihre langjährige Tätigkeit als Distriktsvorsitzende und für ihre Mitarbeit in der Clubversammlung. Dem DX-Referenten DJ3KR gratulierte der Präsident zu seiner vierzehn Tage vorher vollzogenen Vermählung. DL1QK schloß mit einem Dank an den DV Hessen DJ2QX und seinen Stellvertreter DL3JV für die Vorbereitung der Tagung.
Alsdann übernahm DL1JH die Versammlungsleitung und begann mit der Tagesordnung.
1. Ergebnisse der letzten Sitzung
DL1JB verwies dazu auf das am 25.11.1967 mit dem OV-Rundschreiben Nr. 10/1967 verteilte Protokoll vom 21./22.10.1967 und ging auf zwei Themen noch etwas näher ein.
Zu Ziffer 9 des Protokolls: Dem Appell, ihren Beitrag im 1. Quartal 1968 gleich für das ganze Jahr auf einmal zu zahlen, ist annähernd die Hälfte der Mitglieder gefolgt; das ist ein wesentlicher Beitrag zur Rationalisierung der Clubverwaltung. Die Versammlung quittierte diese Feststellung mit dankbarem Beifall.
Zu 10, g: Die vom DV Niedersachsen angekündigte Zusammenstellung Kurzzeit-Urlaubslizenzen im Ausland ist inzwischen in dem Sonderheft 1967 des Niedersachsen-Rundschreibens erschienen. Dieses Heft kann durch Überweisung von DM 5, auf das Postscheckkonto Hannover 89 63 (DARC Distrikt Niedersachsen, 3001 Kirchhorst) mit dem Vermerk Für Sonderheft 1967 auf dem Überweisungsabschnitt bezogen werden.
Im Verlauf der weiteren Aussprache über das Protokoll wies der DV Niedersachsen DL3YH darauf hin, daß nach seiner Auffassung damals die Stiftung der Leistungsnadeln zum UKW-DLD nur generell, aber noch ohne Festlegung der für die einzelnen Klassen erforderlichen DOKs beschlossen worden wäre. Da die Bewertung ohnehin diesmal wieder auf der Tagesordnung stand (Punkt 7, f), erübrigte sich eine Klärung dieser Frage.
Der DV-Bayern-Süd DL6XM erhob Widerspruch gegen die auf Seite 9, Zeile 35 des Protokolls verwendete Bezeichnung Organe für die Distriktsvorsitzenden. Der betreffende Satz widerspräche inhaltlich der Satzung. Distriktsvorsitzende seien gemäß § 9 in Verbindung mit § 14, Satz 2 der Satzung keine Organe des DARC und könnten daher auch nicht selbständig Anträge an die Clubversammlung richten.
Den vom Amateurrat zu Punkt 10, a gefaßten Beschluß über die Verfügungsberechtigung des Geschäftsführenden Vorstandes bezeichnete der DV Bayern-Süd DL6XM als satzungswidrig.
Die Erklärungen des DV Bayern-Süd wurden vom VFDB-Vertreter DL9YS unter dem Beifall der Versammlung mit der Feststellung quittiert, daß die Zeit zu Schade sei, um sich mit solchen Haarspaltereien anzugeben.
2. Jahresberichte des Clubvorstandes
Der 1. Vorsitzende DL3NE erläuterte den bereits schriftlich abgegebenen Bericht. Er ging dabei noch besonders auf die durch den neuen langfristigen Vertrag möglich gewordenen Einsparungen beim DL-QTC ein. Trotz gestiegener Auflage sind die Ausgaben um DM 13.000 geringer gewesen, während auf der Einnahmenseite die Anzeigenanteile ca. DM 12.000 mehr erbrachten. Die effektive Einsparung betrug also annähernd DM 25.000.
Anschließend beschäftigte sich DL3NE mit den Offenen Briefen des Ortsverbandes Ingolstadt. Er erklärte dazu, daß diese Briefe dem Ansehen des Clubs erheblich geschadet hätten und für ihn selbst eine persönliche Beleidigung gewesen wären. Seiner Aufforderung, die gegen ihn und die übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im zweiten Brief erhobenen Anschuldigungen und Unterstellungen bei dieser Hauptversammlung zu wiederholen und zu belegen, war der Vorstand des Ortsverbandes Ingolstadt nicht gefolgt. Begründet wurde die Absage damit, daß man erst die Entscheidung über eine von DL1CU gegen den OVV Ingolstadt erhobene Privatklage abwarten wolle.
Anschließend entwickelte sich eine ausgedehnte Diskussion, in deren Verlauf der Amateurrat zu einer kurzen internen Besprechung zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde die Sitzung um 15:30 Uhr für ca. zehn Minuten unterbrochen. Im Anschluß daran gab der Amateurrat folgende Erklärung ab:
Der Amateurrat weist die in den beiden offenen Briefen des Ortsverbandes Ingolstadt gegen den Geschäftsführenden Vorstand im Allgemeinen und gegen den 1. Vorsitzenden im Besonderen erhobenen Vorwürfe zurück. Der Amateurrat spricht dem 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführenden Vorstand sein uneingeschränktes Vertrauen aus.
Dazu stellte der Amateurrat noch folgenden Antrag:
Der Amateurrat mißbilligt die unter dem Kopf des DARC, OV Ingolstadt verbreiteten zwei offenen Briefe. Er sieht darin eine schwerwiegende Schädigung des Ansehens des Clubs und beauftragt den Geschäftsführenden Vorstand, ein Ausschlußverfahren gegen die Verfasser bzw. Unterzeichner einzuleiten.
Dieser Antrag wurde mit 18 Stimmen bei einer Gegenstimme (DV Bayern-Süd) zugelassen und dann mit 17 Stimmen bei einer Gegenstimme (DV Bayern-Süd) und einer Enthaltung (DV Berlin) angenommen.
Im Anschluß daran verlas der 1. Vorsitzende noch ein Gutachten, das der Justitiar DL1UU zu diesem Komplex abgegeben hatte.
Nach Erledigung dieses Themas ergänzten auch die einzelnen Fachreferenten noch ihre Berichte und beantworteten Einzelfragen dazu.
3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1967
Im Namen der Rechnungsprüfer gab DL9QG unter Hinweis auf den schriftlichen Bericht eine zusammenfassende Erklärung über die von DL1TS und ihm am 20./21.04.1968 vorgenommene Rechnungsprüfung ab.
Der DV Bayern-Süd richtete dazu eine die Anzeigenanteile beim DL-QTC betreffende Anfrage an die Prüfer. DL1TS bot ihm daraufhin an, in die vorliegenden Unterlagen Einblick zu nehmen.
Dem Vorschlag der Rechnungsprüfer, die noch immer ausgewiesenen Posten
Dispositions-Fonds 1963/64 | DM | 667,00 |
DARC/BZ Abwicklungskonto | DM | 862,57 |
insgesamt |
DM | 1529,57 |
aufzulösen und den Reserven zuzuführen, stimmte der Amateurrat einstimmig zu.
Die Jahresabrechnung 1967 und der Bericht der Rechnungsprüfer wurden vom Amateurrat einstimmig genehmigt.
Zunächst berichtete DL9PL für den Satzungsausschuß und erläuterte die bisher für die Neufassung und Änderung von Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung gemachten Vorschläge. Dabei dankte er insbesondere den Distriktsvorsitzenden Bayern-Süd und Hessen, DL6XM und DJ2QX, für ihre Mitarbeit. Endgültige Vorschläge wird der Ausschuß der Clubversammlung zur Herbstsitzung vorlegen.
Für den Diplomausschuß berichtete DJ1TC. Der beim letzten Mal erwähnte Vorschlag für ein QRA-Kenner-Diplom ist inzwischen zurückgezogen worden, weil ein fast gleiches Diplom in DM bereits existiert. Folgende Diplome hat der Ausschuß im letzten halben Jahr befürwortet:
CW-Speed-Certificate (CWSC) des Distriktes Nordrhein;
Worked Distrikt R (WDR) des Ortsverbandes Heiligenhaus.
Von den übrigen Ausschüssen war nichts Wesentliches zu berichten.
Anstelle der aus dem Haushalts- bzw. aus dem Personalausschuß ausgeschiedenen Distriktsvorsitzenden berief die Versammlung bei zwei Stimmenthaltungen (DV Nordrhein, DV Saar), im übrigen einstimmig deren Nachfolger OM W. Hagedorn, DL1NN, in den Haushaltsausschuß, und OM O. Sailer, DL8AJ, in den Personalausschuß.
5. Entlastung des Clubvorstandes
Nach der Entgegennahme aller Berichte stellte der DV Württemberg DJ3JZ an den Amateurrat den Antrag, dem Clubvorstand Entlastung zu erteilen. Der Amateurrat erteilte dem Clubvorstand daraufhin einstimmig Entlastung.
Als Sprecher des Amateurrates und im Namen des gesamten Clubs dankte DJ3JZ allen Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit und wünschte ihnen auch für das kommende Jahr guten Erfolg bei ihrer Tätigkeit für den DARC.
6. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1968
Den Entwurf für einen Haushaltsplan 1968 hatte der Schatzmeister DJ3TZ dem Amateurrat bereits schriftlich vorgelegt. DJ3TZ erläuterte diesen Vorschlag im einzelnen. Anschließend unterstrich der 1. Vorsitzende DL3NE nochmal den Vorsatz, so sparsam wie möglich zu wirtschaften und Reserven zu bilden.
Der Haushaltsplan 1968 wurde dann vom Amateurrat mit 18 Stimmen (der DV Bayern-Süd war bei dieser Abstimmung abwesend) in der vorgeschlagenen Form wie folgt angenommen:
Einnahmen |
Ausgaben |
|
Beiträge | DM 660.000 | |
Sonstige Einnahmen | 40.000 |
|
DL-QTC, Druck und Verlag | DM 140.000 | |
-"- Versand | 46.000 | |
-"-, Schriftleitung | 33.000 | |
Distriktsanteile | 28.500 | |
Ortsverbandsanteile | 92.000 | |
Geschäftsstelle | 110.000 | |
DARC-Bücherei | 1000 | |
QSL-Vermittlung | 90.000 | |
Präsidium | 7000 | |
Geschäftsführender Vorstand | 8000 | |
Pressestelle | 1000 | |
Deutschland-Rundspruch | 1500 | |
Auslandsreferat | 1000 | |
Technisches Referat | 2000 | |
UKW-Referat | 4000 | |
Funkbetriebsreferat | 8000 | |
Jugend- und SWL-Referat | 3500 | |
Ausbildungslehrgänge | 10.000 | |
International Affairs | 2500 | |
DX-Referat | 8000 | |
Ausschüsse, Clubversammlung | 5000 | |
Rechnungsprüfung | 1500 | |
Justitiar | 6500 | |
International Amateur Radio Union (IARU) | 7500 | |
Haftpflichtversicherung | 4500 | |
Mehrwertsteuer | 4000 | |
Fuchsjagdmeisterschaften und sonstige Veranstaltungen | 4000 | |
Rücklagen für Investition | 50.000 | |
Kostensteigerung | 10.000 | |
Reserven | 10.000 | |
DM 700.000 | DM 700.000 |
An dieser Stelle wurde die Sitzung am 11.05. um 18:15 Uhr beendet. Im Namen des CHC-Chapter 10 und seines Präsidenten DL9KP überreichte DJ8OT einigen um den Club verdienten Vorstandsmitgliedern eine Anerkennungsplakette.
Zur Fortsetzung der Hauptversammlung 1968 trat die Clubversammlung am 12.05. um 09:00 Uhr wieder zusammen. Zu Beginn verlas DL3NE ein Gruß-Telegramm des bei einer ITU-Konferenz weilenden 2. VFDB-Vorsitzenden DL1XJ. Alsdann trat die Versammlung in die Behandlung der Anträge ein. Der von DL1JB vorgeschlagenen und begründeten Änderung der Reihenfolge (zuerst Antrag n, dann die Anträge f und g, anschließend die übrigen Anträge in der vorgesehenen Reihenfolge, dabei Antrag a in Verbindung mit Antrag e) stimmte die Versammlung zu.
n) Der Vorstand des Distrikts Bayern-Nord hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge die Einführung und die obligatorische Benutzung eines einheitlichen Kassenbuches für die Kassenverwalter der Ortsverbände und der Distrikte des DARC beschließen. Dieses Kassenbuch soll im wesentlichen die Positionen enthalten, wie sie für die jährliche Rechnungslegung gefordert werden.
Bei der Diskussion darüber tauchten gewisse Bedenken auf, zumal man sich über Form und Art des Buches nicht ganz im klaren war. Der DV Bayern-Nord DJ2OK gab seinem Antrag daraufhin folgende Fassung:
Der Geschäftsführende Vorstand wird gebeten, zur Herbstsitzung ein Muster für ein einheitliches DARC-Kassenbuch zur Beschlußfassung vorzulegen.
Dieser Antrag wurde vom Amateurrat mit 13 Stimmen bei fünf Gegenstimmen (DV-Bayern-Süd, DV Niedersachsen, DV Nordrhein, DV Rheinland-Pfalz, DV Schwaben) und einer Enthaltung (VFDB) angenommen.
f) Der UKW-Referent hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge im Anschluß an die von ihr am 22.10.1967 beschlossene Stiftung von Leistungsnadeln in Gold und Silber für das UKW-DLD folgende Änderungen der UKW-DLD-Bedingungen beschließen:
Für das UKW-DLD wird eine Punktbewertung eingeführt. Jeder DOK zählt auf 2 m einen Punkt, auf allen höheren UKW-Bändern zwei Punkte. Jeder DOK kann auf jedem Band gewertet werden. Die silberne Leistungsnadel wird für 250, die goldene für 300 Punkte abgegeben.
Zunächst wurde nochmal festgestellt, daß im Gegensatz zu den im Protokoll gemachten Angaben in Heidelberg am 22.10.1967 nur die Stiftung von Leistungsnadeln zum UKW-DLD, nicht aber die Klassifizierung beschlossen worden war. Im Verlauf der Diskussion über den vorliegenden Antrag kam man überein, die Leistungsnadeln zum UKW-DLD in der gleichen Staffelung zu erteilen, wie beim DLD für Kurzwellen, also in drei Klassen, und zwar in Bronze für 300 DOK-Punkte, in Silber für 400 DOK-Punkte, in Gold für 500 DOK-Punkte. Dabei soll ein auf 2 m erreichter DOK 1 Punkt, auf 70 cm 2 Punkte, auf 24 cm 3 Punkte und auf den höheren UKW-Bändern 4 Punkte erbringen.
Dieser Einteilung der Leistungsnadeln zum UKW-DLD stimmte die Clubversammlung mit 22 Stimmen bei einer Enthaltung (DV Köln-Aachen) zu. Der 2. Vorsitzende war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
g) Der Vorstand des Distrikts Bayern-Süd hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen, daß die DARC-offiziell geführte, sachlich falsche Bezeichnung QRA-Kenner durch eine sachlich richtige Bezeichnung, wie z. B. QTH-Kenner oder Locator o. ä. ersetzt wird.
In der Diskussion darüber wurde die Berechtigung dieses Antrags durchaus anerkannt; der Begriff QRA-Kenner ist aber nicht vom DARC, sondern von der IARU eingeführt worden. In Anbetracht dieser Tatsache zog der DV Bayern-Süd DL6XM den Antrag zurück.
b) Der Vorstand des Ortsverbandes Tempelhof hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen: Parallel zu dem WAE-Diplom für Sendeamateure wird ein HAE-Diplom für Empfangsamateure gestiftet. Diese Diplom wird in verschiedenen Betriebsarten nicht ausgegeben.
Der Jugend- und SWL-Referent DL1JH und der DX-Referent DJ3KR befürworteten diesen Antrag, der dann von der Clubversammlung einstimmig mit folgendem Zusatz angenommen wurde:
Die Bedingungen sollen denen des WAE entsprechen. Das DX-Referat wird beauftragt, zur Herbstsitzung einen Entwurf vorzulegen.
c) Der Vorstand des Ortsverbandes Tempelhof hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen: Soweit durch Kreuzvergleiche der Logs die Richtigkeit durchgeführter Verbindungen in Contesten des DARC festgestellt werden kann, werden auf Antrag interessierter Teilnehmer Bestätigungen über gültige Verbindungen zur Verwendung für die Diplome WAE, EU-DX und DLD von einer noch zu bestimmenden Stelle ausgestellt.
Dazu erklärte der DX-Referent DJ3KR, daß die beantragte Möglichkeit für das WAE und für das EU-DX bereits bestehe, daß aber wenig Gebrauch davon gemacht würde. Der Funkbetriebsreferent DL6JG und der UKW-Referent DL6EH erläuterten, daß und warum für das DLD keine vergleichbare Möglichkeit geschaffen werden könne.
Als Vertreter des Antragstellers zog daraufhin der DV Berlin diesen Antrag zurück.
d) Der Vorstand des Ortsverbandes Tempelhof hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen: Der Diplom-Ausschuß wird beauftragt, ein Gutachten über die Erhebung von Entgelt für Diplome der Ortsverbände und anderer Stellen innerhalb des DARC unter Berücksichtigung der Wahrung der Gemeinnützigkeit des Clubs im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften zu erarbeiten und ggfs. Vorschläge zu unterbreiten, wie diese Fragen künftig gehandhabt werden müssen.
Der DV Niedersachsen DL3YH erklärte dazu als Fachmann, daß steuerliche Bedenken wegen der Diplomgebühren nicht beständen, daß der Antrag insofern also unnötig sei. Die zahlreichen, im Laufe der Jahre von den Ortsverbänden geschaffenen Diplome, denen zumeist die Befürwortung des Diplomausschusses versagt wurde, führten aber dennoch zu einer längeren Diskussion über das durch diesen Antrag angeschnittene Problem. Der 1. Vorsitzende erläuterte in diesem Zusammenhang nochmal den Sinn der von der IARU gegebenen Empfehlung zur Einschränkung der Diplomflut und die Aufgabe des aufgrund dieser Empfehlung gebildeten Diplomausschusses des DARC. Auf seinen Vorschlag hin wurde der Antrag wie folgt abgeändert:
Die Clubversammlung möge beschließen: Diplome bzw. Diplomausschreibungen, die nicht vom Diplomausschuß des DARC befürwortet worden sind, dürfen nicht unter dem Namen des DARC oder einer seiner Gliederungen und nicht mit dem Clubabzeichen herausgegeben werden.
In dieser Fassung wurde der Antrag von der Clubversammlung einstimmig angenommen.
Anschließend wurde zunächst der Antrag h behandelt, um dem auf Vorschlag des Antragstellers eingeladenen OM E. Koch, DL1HM, Gelegenheit zur Begründung und Erläuterung des Antrags zu geben, da er nur bis zur Mittagspause an der Sitzung teilnehmen konnte.
h) Der Vorstand des Distrikts Württemberg hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen, daß sich der DARC nach § 2, i seiner Satzung mit dem Problem der Störungen durch Amateursender in Fernseh-, Rundfunk- und Stereo-Geräten ernstlich befaßt.
Dazu lag der Clubversammlung bereits eine ausführliche Begründung mit Vorschlägen für geeignete Maßnahmen als Diskussionsgrundlage vor. DL1HM knüpfte daran an und ging ausführlich auf das vielschichtige Problem BCI/TVI ein, das es geraten erscheinen lasse, daß der DARC sich intensiv für diese Dinge engagiert. Im Laufe der Diskussion kam auch die Einstellung der Industrie zu diesem Thema zur Sprache. Nachdem zahlreiche Vorschläge für die Erreichung des Antragszieles gemacht und geprüft worden waren, nahm die Clubversammlung den Antrag einstimmig an..
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An dieser Stelle wurde die Sitzung für eine Mittagspause von 12:3014:00 Uhr unterbrochen. Der UKW-Referent DL6EH und der Vertreter des DV Nordsee DJ1OL konnten am Nachmittag nicht mehr an der Sitzung teilnehmen. Die Vertretung des DV Nordsee übernahm für die restliche Zeit DL1TA. Nach der Pause wurden die Anträge a und e gemeinsam behandelt.
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a) Der Vorstand des Ortsverbandes Tempelhof hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen: Die Bedingungen des DLD-H-Diploms werden den Bedingungen des DLD-Diploms angepaßt. Künftig werden folgende DLD-H-Diplome ausgegeben: DLD-H-100 entsprechend dem DLD-100; DLD-H-200 entsprechend dem DLD-200; DLD-H-100/40 m entsprechend dem DLD-100/40 m; DLD-H-200/40 m entsprechend dem DLD-200/40 m; bronzene SWL-Leistungsnadel entsprechend der bronzenen Leistungsnadel; silberne SWL-Leistungsnadel entsprechend der silbernen Leistungsnadel; goldene SWL-Leistungsnadel entsprechend der goldenen Leistungsnadel. Die Bedingungen für außereuropäische Empfangsstationen werden denen für außereuropäische Sendeamateure angepaßt. Das DLD-H-50 entfällt. Die für das DLD geltenden Formvorschriften (Eindruck des DOKs) werden beim DLD-H nicht angewandt.
e) Das Jugend- und SWL-Referat hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge die Stiftung von Leistungsnadeln in Bronze, Silber und Gold für das DLD-H beschließen. Die bronzene Leistungsnadel soll für 200, die silberne für 300 und die goldene für 400 gehörte und bestätigte DOKs (jeweils drei Hörberichte) verliehen werden.
Diese beiden Anträge wurden nach Diskussion zu folgendem Antrag zusammengefaßt:
Zum DLD-H werden Leistungsnadeln gestiftet. Die Bedingungen dafür sollen an die des DLD für Sendeamateure angelehnt werden. Die übrigen DLD-H-Klassen werden nicht geändert.
Diesen Antrag nahm die Clubversammlung einstimmig an.
i) Der Vorstand des Ortsverbandes Ottobeuren hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen, die Ausschreibungen zur Clubmeisterschaft des DARC dahingehend ergänzen zu lassen, daß eine Logeintragung für einen Wettbewerb im Rahmen der Vorentscheidung nur dann für die Clubmeisterschaft gewertet wird, wenn der Einsender dies ausdrücklich beantragt. Eine DOK-Angabe allein genügt nicht. Bei einer Logeinsendung für den Fieldday hat der OVV im Rahmen dieses Antrags zu bestätigen, daß alle Teilnehmer eines mehrköpfigen Fieldday-Teams seinem Ortsverband angehören.
Der Antrag wurde vom zuständigen DV Schwaben erläutert, fand aber sonst keine Fürsprecher in der Versammlung. Er wurde mit 13 Nein-Stimmen bei drei Ja-Stimmen (DV Bayern-Süd, DV Rheinland-Pfalz, DV Schwaben) und acht Enthaltungen (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister, Beisitzer, DV Berlin, DV Hamburg, DV Nordsee) abgelehnt.
j) Der Vorstand des Ortsverbandes Rotenburg hatte beantragt:
Die Bildung der Deutschen-RTTY-Gruppe zu fördern und zu unterstützen a) in finanzieller Art, wie das wohl geschehen soll, b) offizielle kommissarische Einsetzung von OM Stolz, DJ9XB, als vorläufigem Vertreter der Deutschen RTTY-Gruppe bis zur Gründung, c) Bitte um eine Seite im DL-QTC für RTTY-Informationen. Diese RTTY-Seite soll je nach Bedarf und Mitteilungsumfang in Anspruch genommen werden.
Dazu wies der Technische Referent DL7AC und der DX-Referent DJ3KR auf die von beiden Referenten schon lange betriebene Förderung des Amateurfunk-Fernschreibens hin. Auch der Clubvorstand hatte sich erst vor acht Wochen wieder mit diesem Thema beschäftigt. Es wurde festgestellt, daß die Zahl der wirklich aktiven RTTY-Amateure noch nicht groß genug ist, daß sich die Schaffung einer separaten Interessenvertretung oder gar eines Referates lohne. Ein engerer Zusammenschluß der für Funkfernschreiben interessierten Amateure soll aber durchaus gefördert werden; diesem Ziel wird u. a. das Meeting in Wolfsburg beim Europatreffen dienen. Die Interessen der RTTY-Amateure sollten aber zunächst weiterhin von den bestehenden Referaten wahrgenommen werden.
Die Clubversammlung schloß sich dieser von DL7AC und DJ3KR vertretenen Auffassung an. Vom zuständigen DV Nordsee wurde der Antrag daraufhin zurückgezogen.
k) Der Vorstand des Ortsverbandes Osnabrück hatte beantragt:
Die Clubversammlung möge beschließen: a) die bestehenden Ausschreibungen für die Clubmeisterschaft des DARC ab sofort ändern zu lassen; b) die neuen Ausschreibungen von einem hierfür speziell zu gründenden CM-Ausschuß ausarbeiten zu lassen; c) daß dieser Ausschuß aus kompetenten OM gebildet wird, die über langjährige Contest-Erfahrungen verfügen und weiterhin die Gewähr bieten, in ihrer gemeinsamen Arbeit ein funktionsfähiges Gebilde darzustellen.
Der selbst zum OV Osnabrück gehörende DV-Vertreter Nordsee DL1TA begründete und erläuterte den Antrag im einzelnen. Seitens der EMC wies DL6JG darauf hin, daß ja erst vor drei Jahren extra ein Ausschuß gebildet worden wäre, der die jetzt gültigen Bedingungen geschaffen hätte. Insofern sei es problematisch, dasselbe jetzt nochmal zu machen.
Nach Diskussion gab die Clubversammlung der EMC einstimmig die Empfehlung in Zusammenarbeit mit dem OV Osnabrück eine Fragebogenaktion betr. Bedingungen für die Clubmeisterschaft zu starten, ähnlich der im Februar für den Fieldday durchgeführten.
l) Der Vorstand des Distriktes Westfalen-Nord hatte beantragt:
Die Führungsspitze in der Zahl zu verringern und gleichzeitig zu straffen. Das Ziel soll sein: Eine Besserung der Leistungen und Senkung der Kosten. Möglichkeiten ergeben sich z. B. in der Zusammenfassung der Posten des Präsidenten und des 1. Vorsitzenden und in der Verringerung der Referate, wobei eine Vergrößerung der Zahl der hauptamtlichen Kräfte (Mitarbeiter) der Geschäftsstelle in Betracht gezogen werden sollte.
Nach einer kurzen Diskussion, die jedoch zu keiner eindeutigen Meinungsäußerung der Clubversammlung führte, zog der DV Westfalen-Nord DL3BD den Antrag zurück, um ihn als Vorschlag dem Satzungsausschuß zu unterbreiten.
m) Der Vorstand des Distrikts Westfalen-Nord hatte beantragt:
Die Zahl der Mitglieder bei Neugründung von Ortsverbänden soll von bisher fünf auf mindestens 10 Mitglieder erhöht werden.
Nach der Begründung durch den Antragsteller erklärte DL1JB, daß nach der Geschäftsordnung der zuständige Distriktsvorsitzende über die Gründung neuer Ortsverbände zu entscheiden habe. Er sei aber keineswegs verpflichtet, schon bei nur fünf Mitgliedern seine Zustimmung zu einer Gründung zu geben; der Stamm eines neuen Ortsverbandes müsse unbedingt größer sein. Andere Distriktsvorsitzende bestätigten diese Auffassung. Der DV Westfalen-Nord DL3BD zog den Antrag daraufhin mit der Bitte zurück, ihn an den Satzungsausschuß zu verweisen, was auch geschah.
Damit war die Behandlung der fristgemäß gestellten Anträge abgeschlossen. Die Clubversammlung kam überein, als nächste die Punkte 9 und 10 dranzunehmen und die Allgemeine Aussprache auf das Ende der Sitzung zu verlegen.
9. Korporative Mitgliedschaft des DAV
Der 1. Vorsitzende DL3NE gab der Versammlung den mit dem Deutschen Amateurfunk-Verband (DAV) geschlossenen Vertrag bekannt, der nach § 3 der Satzung noch der Genehmigung durch den Amateurrat bedurfte, um wirksam zu werden.
Diesem Vertrag zufolge soll der DAV am 01.07.1968 korporatives Mitglied des DARC werden. Damit würde die letzte Gruppe von Funkamateuren in Deutschland, die bisher noch abseits stand, Anschluß an den DARC finden. Die lizenzierten und die als DE registrierten DAV-Mitglieder sollen dann an der QSL-Vermittlung des DARC beteiligt werden und auch das DL-QTC erhalten.
Der Amateurrat sprach seine Genugtuung über das Zustandekommen dieses Vertrages aus. Der Vertrag selbst wurde vom Amateurrat einstimmig genehmigt.
10. Nachträglich gestellte Anträge
Der Vorstand des Distrikts Rheinland-Pfalz hatte nachträglich noch folgenden Antrag gestellt:
Die Hauptversammlung möge beschließen, den Geschäftsführenden Vorstand zu beauftragen, Vorbereitungen zu treffen, um zu einem absehbaren Zeitpunkt die hauptamtlichen Stellen des DARC zu zentralisieren. Es soll erreicht werden, die Geschäftsstelle und die QSL-Vermittlung an einem geeigneten Ort zusammenzulegen.
Der Antrag wurde mit 21 Stimmen bei einer Enthaltung (DV Baden) zugelassen. Der DV Hamburg und der DV Niedersachsen waren bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
Der DV Rheinland-Pfalz begründete den Antrag im einzelnen. Im Laufe der Diskussion kam die Clubversammlung zu der Erkenntnis, daß die vorgeschlagene Zentralisierung sehr vorteilhaft sei, daß sich aber die damit verbundenen personellen und finanziellen Problem nicht auf Anhieb beurteilen ließen. Dem Antrag wurde daraufhin mit Einverständnis des DV Rheinland-Pfalz folgende Fassung gegeben:
Der Geschäftsführende Vorstand wird beauftragt, die personellen, finanziellen und wirtschaftlichen Fragen zu prüfen, ob zu einem absehbaren Zeitpunkt die hauptamtlichen Stellen des DARC zentralisiert werden können. Es soll erreicht werden, die Geschäftsstelle und die QSL-Vermittlung an einem geeigneten Ort zusammenzulegen.
In dieser Fassung wurde der Antrag mit 22 Stimmen bei einer Enthaltung (VFDB) angenommen. Der DV Niedersachsen war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
a) Zunächst erklärte der 1. Vorsitzende DL3NE, daß der Geschäftsführende Vorstand auch in diesem Jahr eine Herbstsitzung für erforderlich halte. Die Clubversammlung schloß sich dieser Meinung an. Der VFDB-Vertreter DL9YS wurde gebeten zu prüfen, ob diese Sitzung am 19./20.10. in einem der Ausbildungsheime der Deutschen Bundespost (Kleinheubach, Bargteheide oder Langenberg) stattfinden kann.
b) Der DV Köln-Aachen DL7AC stellte unter Hinweis auf das im herbst 1967 behandelte Thema DARC und Katastrophenhilfe die Frage, welche Ergebnisse die Erörterung dieser Frage in den einzelnen Distriktsversammlungen gehabt hätte. Darauf antwortete DL3NE mit Hinweis auf die im Jahresbericht von ihm abgegebene Erklärung, daß aus den Distrikten keine Äußerungen dazu gekommen wären.
c) Der DV Schwaben DJ1AM schnitt die Frage an, ob der DARC-Haushaltsplan künftig nicht schon vor beginn des betreffenden Geschäftsjahres, also bei der voraufgehenden Sitzung verabschiedet werden könne. Dazu erklärte der Schatzmeister DJ3TZ, daß zur Aufstellung des Haushaltsplanes die Kenntnis der finanziellen Entwicklung des Vorjahres nötig sei. Die könne man sich aber im Herbst, d. h. vor dem Abschluß des Geschäftsjahres noch nicht verschaffen.
d) Der 1. Vorsitzende DL3NE erinnerte daran, daß an sich in diesem Jahr die deutsche Fuchsjagdmeisterschaften fällig gewesen wären. Es wurde vereinbart, den Versuch zu machen, die Betreuung der Fuchsjäger und die Ausrichter der Fuchsjagdmeisterschaften in die EMC einzubeziehen und dafür OM Taddey, DL1PE, als Sachbearbeiter zu gewinnen.
e) Der Geschäftsführer DL1JB erläuterte gewisse Probleme, die sich anfangs nach Einführung der neuen DVO bei der Abnahme der Prüfungen ergeben hätten. So sei wiederholt die Frage aufgetaucht, ob ein Prüfling in Klasse A, der im Morsen durchgefallen ist, bei Bestehen der übrigen Prüfungsteile nicht wenigstens gleich die Lizenz der Klasse C bekommen könne. Diese Frage war seinerzeit bei den Beratungen über die neue DVO sowohl von der Bundespost als auch vom DARC verneint worden. Der Prüfling muß sich bei der Anmeldung für die Lizenzklasse entscheiden; die Prüfungen für die beiden Klassen werden getrennt abgehalten. DL1JB berichtete, daß das BPM die einzelnen OPDen inzwischen nochmal entsprechend angewiesen hätte.
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Nach Erledigung der Tagesordnung wählten die noch anwesenden Mitglieder der Clubversammlung einstimmig den Jugend- und SWL-Referenten OM H. J. Henske, DL1JH, zum Versammlungsleiter für die Herbstsitzung.
Zum Schluß dankte der Präsident DL1QK und der 1. Vorsitzende DL3NE dem Distrikt Hessen nochmal für die Ausrichtung dieser Tagung, sowie allen Sitzungsteilnehmern für die gemeinsam geleistete Arbeit und den harmonischen Verlauf der Beratungen. Damit war die Hauptversammlung 1968 am 12.05. um 18:30 Uhr beendet.
Im Entwurf
Kronberg/Taunaus, den 12.05.1968
gez. H. Picolin, DL3NE, 1. Vorsitzender
gez. W. Speckmann, DJ5UD, 2. Vorsitzender
F. d. R.
gez. H. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1968 |