am 21./22.10.1967
Sitzungsort: | Heidelberg, Hotel Schrieder |
Sitzungszeiten: | Samstag, 21.10., 14:0018:00 Uhr Sonntag, 22.10., 09:0012:30 Uhr und 14:0017:15 Uhr |
Tagesordnung: |
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Teilnehmer: | Ehrenpräsident: Präsident: |
W. Rapcke, DL1WA, Hamburg K. Schultheiß, DL1QK, Bochum |
Clubversammlung: | ||
Geschäftsführender Vorstand: |
1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: Geschäftsführer: Schatzmeister: Beisitzer: |
H. Picolin, DL3NE, Dönberg W. Speckmann, DJ5UD, Bad Wildungen H. Hansen, DL1JB, Kiel K. Pehrs, DJ3TZ, Kiel U. Gradmann, DL9PL, St. Mang |
Amateurrat: | DV Baden: DV Bayern-Nord: DV Bayern-Süd: DV Berlin: DV Hamburg: DV Hessen: DV Köln-Aachen: DV Niedersachsen: DV Nordrhein: DV Nordsee: DV Rheinland-Pfalz: DV Ruhrgebiet: DV Saar: DV Schleswig-Holstein: DV Schwaben: DV Westfalen-Nord: DV Westfalen-Süd: DV Württemberg: Vorstand VFDB e. V.: |
O. Blankenhorn, DJ1TC, Karlsruhe Dr. R. Knaup, DJ2OK, Nürnberg G. Mees, DL6XM, München R. Hammer, DL7AA, Berlin H. Kleinermanns, DJ2OU, Reinbek H. Liebe, DJ2QX, Steinheim/Main H. Schifferdecker, DL7AC, Köln J. Netzer, DL3YH, Kirchhorst-Stelle K. Taddey, DL1PE, Velbert C. Naumann, DJ1RC, Oldenburg A. Lehner, DJ5LA, Arzheim P. Kleinholz, DL9KP, Duisburg A. Ettelbrück, DL8CD, Saarbrücken E. Bock, DJ2LK, Fobek K. Michel, DJ1AM, Augsburg G. Simon, DL3BD, Telgte i. V. K. H. Reglin, DJ1QO, Siegen E. Ludwig, DJ3JZ, Wernau/Neckar A. Schädlich. DL1XJ, Darmstadt |
Sonstige Teilnehmer: | ||
Erweiterter Vorstand: |
Technischer Referent: Jugend- & SWL-Referent: DX-Referent: UKW-Referent: Funkbetriebs-Referent: Auslandsreferent: |
H. Schifferdecker, DL7AC, Köln H. J. Henske, DL1JH, Offenbach J. Röttger, DJ3KR, Lindau/Harz bis 3. H. Sütterlin, DL1LS, Heidelberg ab 5. H. Steiger, DL6EH, Bochum U. Schwenger, DL6JG, Mönchhof Dr. L. Wörner, DJ1BZ, Stuttgart |
Mitarbeiter usw.: | Schriftleitung DL-QTC: Verlag DL-QTC QSL-Vermittlung: Justitiar: Rundspruch-Redaktion: Wahlkandidaten: Stellv. DV Berlin: |
R. Auerbach, DL1FK, Hamburg F. Kühne, DL6KS, München W. Körner, DL1CU, Gerlingen W. Feilhauer, DL3JE, München W. Kawan, DL1UU, Hamburg H. Kowalski, DJ1CV, Wuppertal I. Falster, DL1EE, Nürnberg bis 3. H. Steiger, DL6EH, Bochum H. Timmermann, DL7AX, Berlin |
Den Sitzungen wohnten außerdem mehrere Clubmitglieder als Zuhörer bei.
Versammlungsleiter: H. Sütterlin, DL1LS
Nach Vorstands- und Ausschuß-Sitzungen am Freitag sowie nach getrennten Vorbesprechungen des Clubvorstandes und des Amateurrates am Samstagvormittag begann die Herbstsitzung der Clubversammlung am Samstag, dem 21.10. um 14:00 Uhr.
Als Gastgeber hießen der UKW-Referent DL1LS, der OVV Heidelberg DJØJP und der DV Baden DJ1TC die Clubversammlung in Heidelberg willkommen und wünschten ihren Beratungen einen guten Verlauf. Anschließend ermittelte der Geschäftsführer DL1JB die Anwesenheit. Der Clubvorstand, der Amateurrat und die eingeladenen Mitarbeiter waren vollzählig versammelt; der erkrankte DV Westfalen-Süd hatte DJ1QO als seinen bevollmächtigten Vertreter entsandt. Unter Hinweis auf die satzungsgemäße rechtzeitige Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung erklärte DL1JB die Clubversammlung für beschlußfähig. Die Zahl der Stimm- und Wahlberechtigten wurde mit 24 in der Clubversammlung und mit 19 im Amateurrat allein, festgestellt.
Daraufhin erklärte der 1. Vorsitzende DL3NE die Herbstsitzung der Clubversammlung offiziell für eröffnet und übergab dem Präsidenten DL1CK das Wort. Dieser begrüßte die Teilnehmer und gedachte dann des am 19.06.1967 verstorbenen OM Lorenz Röhling, DL1FM, der annähernd 14 Jahre lang Schatzmeister des Clubs gewesen war. Ihm zu Ehren erhob sich die Versammlung für eine Minute stillen Gedenkens von den Plätzen. Anschließend stellte der Präsident die neuen Distriktsvorsitzenden von Rheinland-Pfalz, OM A. Lehner, DJ5IA, und Nordsee, OM C. Naumann, DJ1RC, sowie den DV Schleswig-Holstein, OM Bock, DJ2LK, vor, der obwohl schon seit anderthalb Jahren im Amt erstmals an einer CV-Sitzung teilnehmen konnte. An die ausgeschiedenen Distriktsvorsitzenden, OM Wawrzyn, DL9VL, und OM R. Fassel, DJ1OL, richtete DL1QK Worte des Dankes für ihre langjährige Mitarbeit.
Anschließend übernahm DL1LS die Versammlungsleitung, um mit der Tagesordnung zu beginnen.
1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1967
DL1JB verwies dazu auf das mit OV-Rundschreiben Nr. 6/67 am 27.06. verteilte Protokoll vom 27./28.05.1967 und bezeichnete die daraus in die Tagesordnung dieser Sitzung übernommenen Themen; alle anderen Punkte der Hauptversammlung 1967 seien inzwischen erledigt. Aus der Versammlung heraus wurden keine weiteren Fragen gestellt. Die Clubversammlung verabschiedete das Protokoll daraufhin einstimmig.
2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
Für den Geschäftsführenden Vorstand sprach der 1. Vorsitzende DL3NE. Er berichtete zunächst über seine Tätigkeit bei der Geschäftsstelle, wo er nach dem Tode von OM Röhling im Sommer vier Wochen lang gearbeitet und ausgeholfen hatte. DL3NE erläuterte die Erfahrungen, die er dort gesammelt hätte, und die den Anstoß zu den Rationalisierungsvorschlägen gegeben hätten, über die später noch beraten werden solle (siehe Punkt 9). Wie DL3NE weiter ausführte, ist die schwierige Situation bei der Geschäftsstelle noch immer nicht überwunden, weil der neue Schatzmeister aus seiner bisherigen Stellung noch nicht entlassen ist und daher den DARC vorerst nur in seiner Freizeit tätig sein kann. DL3NE ging dann auf die QSL-Vermittlung ein. Dort laufe jetzt alles zur Zufriedenheit; die anfallende Arbeit könne von den vier angestellten Kräften ohne die bisher oft noch nötigen Überstunden geleistet werden. Mit anerkennenden Worten würdigte der 1. Vorsitzende die großen Leistungen der Berliner Mitglieder, die den DARC bei der diesjährigen Funkausstellung in hervorragender Weise repräsentiert haben. DL3NE verschwieg nicht, daß auch Sorgen für den Club damit verbunden waren, weil die Kosten für die Ausstellungsbeteiligung erheblich über dem Voranschlag gelegen hätten. Zum Schluß ging DL3NE noch kurz auf seine Arbeit für die DARC-Stelle International Afairs ein, durch die seit Februar dieses Jahres über hundert Gastlizenzen an ausländische Funkamateure vermittelt werden konnten.
Für das Funkbetriebs-Referat (EMC) berichtete DL6JG. Er erläuterte einige Änderungen in der Ausschreibung für die Clubmeisterschaft. Die wichtigste ist die Heraufsetzung des Multiplikators beim UKW-Teil des Finales von 0,1 auf 0,5. Dadurch erhält die Beteiligung auf UKW in der Endrunde mehr Gewicht.
Der DX-Referent DJ3KR gab die wesentlichen Ergebnisse einer Mitarbeiterbesprechung am voraufgegangenen Wochenende bekannt. Dabei stellte er fest, daß annähernd 90 % der Referatsarbeit von den Mitarbeitern geleistet würde. Die gute und ergebnisreiche Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Ionosphäre (IGI) hob DJ3KR besonders hervor.
Der Jugend- und SWL-Referent DL1JH gab einen Überblick über die fünf in diesem Jahr durchgeführten Lehrgänge und über das kürzlich für die Jugendgruppenleiter veranstaltete Seminar auf dem Hohen Dörnberg bei Kassel. DL1JH erläuterte außerdem noch einmal die Notwendigkeit der Einbeziehung des DOKs in die DE-Nummer, die im DL-QTC bereits mehrfach bekanntgegeben wurde.
Der Auslands-Referent DJ1BZ berichtete über die von ihm im letzten halben Jahr gepflegten Kontakte zu ausländischen Verbänden und Mitgliedern. Besondere Gelegenheit dazu hatte sich bei der IARC-Konvention in Genf im September geboten.
Der UKW-Referent DL1LS gab bekannt, daß entgegen der im DL-QTC Nr. 10/67 veröffentlichten Mitteilung in diesem Jahr nicht mehr mit dem Start des von DJ4ZC entwickelten Amateurfunk-Satelliten zu rechnen sei; das Gerät wäre inzwischen zur Überprüfung noch einmal zurückgegeben worden. DL1LS ging dann auch noch auf einige Betriebsfragen ein und erläuterte, daß und warum der Gleichwellenverkehr auch auf UKW immer mehr Eingang fände. Schließlich begründete DL1LS nochmal seinen beruflich bedingten Rücktritt als UKW-Referent.
Für den DVO-Ausschuß berichtete DL1JB, daß beim Bundespost-Ministerium noch eine Verwaltungsanweisung zur neuen Durchführungsverordnung ausgearbeitet würde, die demnächst an alle Oberpostdirektionen ergehen und der einheitlichen Abwicklung der Prüfungen, des Genehmigungsverfahrens usw. dienen soll. Eine rege Diskussion entstand darüber, ob ein Prüfling in Klasse A, der beim Morsen versagt, die Genehmigung der Klasse C bekommen kann, wenn er alle übrigen Prüfungsteile besteht. DL1JB erklärte, das sei nicht möglich; BPM und DARC wären sich darin einig gewesen, daß sich jeder Bewerber vor der Prüfung für die Klasse entscheiden müsse und daher nicht während der Prüfung umsteigen könne.
Für den Satzungsausschuß gab DL1JB bekannt, daß der bei der Hauptversammlung 1967 erteilte Auftrag (Überprüfung der Satzung, der Geschäfts- und Wahlordnung) aus Zeitmangel, bedingt durch die teilweise Wahrnehmung der Schatzmeistergeschäfte durch DL1JB, noch nicht in Angriff genommen werden konnte. Er bat die Versammlung, den ursprünglich dafür gesetzten Termin um ein halbes Jahr bis zum Herbst 1968 zu verlängern und bis auf weiteres an seiner Stelle den Beisitzer DL9PL in den Ausschuß zu berufen. Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden.
Den Bericht des Diplom-Ausschusses erstattete DJ1TC. Danach befürwortet der Ausschuß die Anerkennung der folgenden Diplome durch den DARC: Deutschlandtreffen-Diplom, gestiftet vom Ortsverband Wolfsburg; Europa-Brücken-Diplom, gestiftet vom Ortsverband Kehl und der Straßburger Sektion des französischen Verbandes REF. Die Clubversammlung schloß sich der Empfehlung des Ausschusses an. Beide Diplome gelten damit als anerkannt. Dem Ausschuß liegen z. Zt. noch zwei weitere Diplom-Vorschläge zur Beurteilung vor: das Berliner-Bären-Diplom des Distrikts Berlin und ein vom Ortsverband Essen entworfenes QRA-Kenner-Diplom.
Im Namen des Personalausschusses erklärte DJ3JZ, daß der Ausschuß den vom Geschäftsführenden Vorstand vorgelegten Arbeitsvertrag mit dem neuen Schatzmeister befürwortet. Der Amateurrat bestätigte daraufhin OM Kurt Pehrs, DJ3TZ, als neuen Schatzmeister des DARC. Wann er seine Stellung beim Club endgültig antreten kann, wird von seiner Freigabe aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis abhängen.
Von den übrigen Ausschüssen war nichts Besonderes zu berichten.
4. Neuwahl des Erweiterten Vorstandes
Gemäß § 11 der Satzung in Verbindung mit Abschnitt III, b) der Wahlordnung war bei dieser Sitzung die Neuwahl des Erweiterten Vorstandes, d. h. der Fachreferenten vorzunehmen. Den vom Geschäftsführenden Vorstand eingesetzten Wahlausschuß bildeten der DV Schleswig-Holstein DJ2DK, der Schatzmeister DJ3TZ und der Geschäftsführer DL1JB als Wahlleiter, der während der Wahlen auch die Versammlungsleitung innehatte. Die Wahlvorschläge des Geschäftsführenden Vorstandes waren der Clubversammlung mit dem CV-Rundschreiben Nr. 4/1967 am 25.09. bekanntgegeben worden.
Nach der Vorstellung der Kandidaten wurden die Referenten einzeln und geheim mittels Stimmzettel gewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch den Wahlausschuß. Wahlberechtigt waren die anwesenden 24 Mitglieder der Clubversammlung (Geschäftsführender Vorstand und Amateurrat). Sie wählten:
OM Heinz Schifferdecker, DL7AC, zum Technischen Referenten mit 17 Stimmen, bei
fünf Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen
OM Hans-Joachim Henske, DL1JH, zum Jugend- und SWL-Referenten mit 23 Stimmen, bei
einer Stimmenthaltung
OM Jürgen Röttger, DJ3KR, zum DX-Referenten mit 13 Stimmen, bei zehn Stimmen für
DL1EE und einer Stimmenthaltung
OM Herbert Steiger, DL6EH, zum UKW-Referenten mit 15 Stimmen, bei neun Stimmen für
DJ1SB
OM Ull Schwenger, DL6JG, zum Funkbetriebs(EMC)-Referenten mit 20 Stimmen, bei drei
Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung
OM Dr. Lothar Wörner, DJ1BZ, zum Auslands-Referenten mit 22 Stimmen, bei einer
Gegenstimme und einer Stimmenthaltung
Damit war der bisherige Erweiterte Vorstand mit Ausnahme von OM Sütterlin, DL1LS, der aus beruflichen Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wiedergewählt. Die Gewählten nahmen die Wahl an. Der Präsident DL1QK gratulierte ihnen zu ihrer Wahl und gab ihnen die besten Wünsche für weitere erfolgreiche Tätigkeit mit auf den Weg. Dem ausgeschiedenen UKW-Referenten DL1LS dankte DL1QK für die zum Wohle des DARC und im Interesse aller UKW-Freunde geleistete Arbeit mit herzlichen Worten.
5. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1967
Dazu erklärte der Schatzmeister DJ3TZ, daß die Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr im wesentlichen dem bei der Hauptversammlung verabschiedeten Haushaltsplan für 1967 entsprechen würden. Lediglich die Ausgaben für Veranstaltungen würden sich erhöhen, weil sowohl bei der Hannover-Messe als auch bei der Funkausstellung in Berlin die veranschlagten Mittel erheblich überschritten worden wären. Insgesamt sei eine Nachbewilligung von DM 2800, nötig, für die aber auf der Einnahmenseite Deckung durch über dem Voranschlag liegende Beitragseingänge vorhanden sei. Der Amateurrat verabschiedete daraufhin einstimmig folgenden Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1967:
Einnahmen | Ausgaben | |
Beiträge | DM 2800 | |
Rückstellung für Veranstaltungen | DM 2800 | |
DM 2800 | DM 2800 |
6. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1967
Die von den Distrikten gemachten Vorschläge waren dem Amateurrat mit dem CV-Rundschreiben Nr. 4/1967 am 25.09. bekanntgegeben worden. Bei der geheimen Wahl durch die wahlberechtigten 19 AR-Mitglieder erhielten
OM Günter Mees, DL6XM, zwei Stimmen,
OM Karlheinz Muhss, DL9QG, 17 Stimmen,
OM Karl Peters, DL1TS, 17 Stimmen,
Enthaltungen: zwei Stimmen.
Damit wurde OM Muhss, DL9QG, und OM Peters, DL1TS, zu Rechnungsprüfern für das Geschäftsjahr 1967 bestellt.
Dazu legte DL1JB der Versammlung einen ersten Entwurf für einen Terminkalender 1968 vor, in den alle bisher bekannten überregionalen Veranstaltungen aufgenommen worden waren. Weitere Termine wurden im Laufe der Beratung eingetragen oder sollten bis zum 31.10. der Geschäftsstelle gemeldet werden. Der daraus entstandene zweite Entwurf liegt diesem Protokoll als Anlage bei.
Es wurde vereinbart, daß die übrigen Veranstaltungen, soweit sie dann schon festliegen, bis spätestens zum 31.12. von den Referenten und Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle gemeldet werden sollen. Der endgültige Veranstaltungskalender für 1968 könnte dann im Februar-Heft des DL-QTC veröffentlicht werden.
Zum Schluß erläuterte DL1JB nochmal den Zweck dieser Terminübersicht. Einmal soll sie den Mitgliedern die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die interessierenden Veranstaltungen einzurichten. Zum anderen soll sie aber auch ein Vorrecht der Veranstalter auf die von ihnen angegebenen Termine dokumentieren.
Nach einer 1966 von der Clubversammlung getroffenen Entscheidung sollten die Deutschlandtreffen künftig in den Jahren zwischen Funkausstellungen veranstaltet werden. Das bedeutet, daß für 1968 ein Deutschlandtreffen vorzubereiten sei.
Um Vorschläge dafür waren die Distriktsvorsitzenden im September gebeten worden. Daraufhin hatte sich der Ortsverband Wolfsburg um die Ausrichtung beworben und damit den Vorschlag verbunden, die Veranstaltung zu einem Europatreffen der Funkamateure auszuweiten. Nach einer längeren Diskussion über Deutschlandtreffen im allgemeinen und den Wolfsburger Vorschlag im besonderen vereinbarte die Clubversammlung, eine endgültige Entscheidung erst am nächsten Tage zu treffen.
An dieser Stelle wurde die Sitzung am Samstag um 18:00 Uhr unterbrochen. Am Abend unternahm die Clubversammlung eine gemeinsame Fahrt auf den Königsstuhl, wohin DL1LS zur Besichtigung der von ihm betreuten Funkbetriebsstelle der Deutschen Bundespost sowie seiner eigenen Anlage eingeladen hatte. Für die interessante Führung sei DL1LS auch an dieser Stelle nochmal herzlich gedankt.
Die Sitzung begann wieder am Sonntag, dem 22.10., um 09:00 Uhr.
Zunächst wurde das Thema Deutschlandtreffen weiterbehandelt. Die Clubversammlung kam dabei einstimmig zu folgender Entschließung:
Die Clubversammlung ist der Auffassung, daß für das Jahr 1968 die Durchführung eines Deutschlandtreffens nicht ratsam zu sein scheint. Die finanzielle Lage des Clubs erlaubt es nicht, für eine derartige Veranstaltung Mittel bereitzustellen.
Die Clubversammlung dankt dem Ortsverband Wolfsburg für die Bereitschaft, sich für die Durchführung eines zum Europatreffen erweiterten Deutschlandtreffens zur Verfügung zu stellen. Die Pläne und Überlegungen des OV Wolfsburg finden grundsätzlich die Zustimmung der Clubversammlung; es wird zu prüfen sein, ob sich zu einem späteren Zeitpunkt der Plan eines regelmäßigen Europatreffens in Wolfsburg realisieren lassen wird.
9. Rationalisierung der Clubverwaltung
Dazu ergriff der 1. Vorsitzende DL3NE das Wort. Er schilderte zunächst aus eigener Anschauung den großen Arbeitsaufwand, der für die vierteljährlichen Beitragsverbuchungen und OV-Anteilüberweisungen erforderlich sei. Die damit verbundenen Probleme ließen sich schlagartig lösen, wenn man zur jährlichen Beitragszahlung übergeben würde. Der Vorstand sei sich allerdings im klaren darüber, daß man die jährliche Zahlung nicht durch einen Beschluß zur Bedingung machen könne; durch entsprechende Appelle an die Mitglieder sei aber sicherlich schon viel zu erreichen. In diesem Sinne würde im Dezember dem DL-QTC ein Brief des 1. Vorsitzenden an alle Mitglieder beigelegt werden, in dem um jährliche Beitragszahlung gebeten wird und die Gründe dafür erläutert werden.
Wenn künftig das Gros der Mitglieder die Beiträge am Jahresanfang überweist, wird es nach den Worten des 1. Vorsitzenden auch möglich werden, die Distrikts- und Ortsverbandsanteile gleichfalls im Laufe des ersten Vierteljahres für das ganze Jahr auszuzahlen. Die Distrikte und Ortsverbände könnten dann besser planen, als es bei vierteljährlichen Überweisungen möglich sei.
In diesem Zusammenhang betonte DL3NE die Notwendigkeit der bargeldlosen Überweisungen der OV-Anteile. Die z. Tl. noch üblichen Bar-Auszahlungen an den OVV oder an den OV-Kassenwart seien kostspielig und mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet. Es käme auch häufig vor, daß die Zahlungsempfänger nicht angetroffen würden, was zu Rücküberweisungen und zusätzlichen Kosten führe. Zu diesem Problem hatte der DV Schwaben DJ1AM ausdrücklich folgenden Antrag gestellt, den er jetzt noch näher erläuterte:
Die Clubversammlung möge beschließen, daß die Auszahlung von OV-Anteilen an die Ortsverbände ab 01.01.1968 ausschließlich auf bargeldlosem Wege erfolgt. Jeder Ortsverband hat deshalb soweit nicht bereits geschehen der Geschäftsstelle ein entsprechendes Konto anzugeben.
DL3NE erklärte dazu, daß der Vorstand bereits entsprechende Maßnahmen vorbereitet habe. So werden alle Distriktsvorsitzenden eine besondere Post- und eine Postscheck-Vollmacht erhalten, die sie in die Lage versetzen, Postscheckkonten für die Ortsverbände in ihrem Bereich einzurichten und für die bestehenden Konten die Rechte des DARC wahrzunehmen und auszuüben.
Als weitere Rationalisierungsmaßnahme empfahl DL3NE die Anschaffung einer automatischen Adressieranlage für die monatliche Adressierung der DL-QTC-Umschläge bei der Geschäftsstelle.
DL3NE faßte die vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt zusammen und bat die Clubversammlung um ihre Zustimmung:
1) Appell an die Mitglieder, ihre Beiträge jährlich zu zahlen.
2) Jährliche Überweisung der Distrikts- und Ortsverbands-Anteile.
3) Nur noch bargeldlose Überweisungen dieser Anteile; daraus resultierend: Einrichtung
von Konten für die Ortsverbände, soweit nicht bereits geschehen.
4) Anschaffung einer automatischen Adressieranlage.
Diese vier Maßnahmen wurden von der Clubversammlung einstimmig gebilligt. Damit galt auch der Antrag des DV Schwaben als einstimmig angenommen.
DJ1AM hatte in seiner Antragsbegründung noch empfohlen: Es sollte erwogen werden, an Ortsverbände, deren Vorstand sich der Pflicht zur gemäß § 16 der Satzung des DARC vorgeschriebenen jährlichen Rechnungslegung gegenüber seinen Mitgliedern und gemäß Absatz II. e. 3. der Geschäftsordnung gegenüber dem Distriktsvorsitzenden entzieht, keine OV-Anteile mehr zu überweisen.
Dazu erläuterte DL1JB, daß schon gelegentlich in solchen Fällen die Auszahlung von OV-Anteilen auf ausdrückliche Anweisung des zuständigen Distriktsvorsitzenden gesperrt worden wäre. Die Clubversammlung bestätigte, daß auch in Zukunft so verfahren werden solle.
Anschließend vereinbarte die Clubversammlung, zunächst die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung zu behandeln und erst dann in die Beratung der Anträge sowie in die allgemeine Aussprache einzutreten. Es kam daher jetzt an die Reihe der Punkt
12. Qualitative Beurteilung von Amateurfunkgeräten nach dem technischen Stand
Die Anregung, dieses Thema in der Clubversammlung zu behandeln, hatten sowohl das Technische Referat als auch die Schriftleitung des DL-QTC gegeben. Diskussionsgrundlage bildeten die vom Technischen Referat im DL-QTC Nr. 9/1967 veröffentlichten Richtlinien für Amateurfunksender und -empfänger.
Die Berechtigung und die Zweckmäßigkeit derartiger Richtlinien wurden im Prinzip allgemein anerkannt. Die Meinungen darüber, was in diesem Zusammenhang als Mindestforderung aufgestellt werden kann und soll, gingen jedoch auseinander. Die Mehrheit der Versammlung empfand ganz offenbar die vom Technischen Referat angegebenen Normen als einen zu strengen Maßstab für Amateur-Funkgeräte. Die Schriftleitung des DL-QTC wies darauf hin, daß bei Anlegung dieses Maßstabes kaum mehr eine Bau- oder Gerätebeschreibung im DL-QTC veröffentlicht werden könne.
Im Laufe der Diskussion konnten die Standpunkte einander genähert werden. Es wurde zwar kein greifbares Ergebnis erzielt; aber schon die Debatte als solche war für alle Beteiligten außerordentlich wertvoll. Als Grundtendenz zeichnete sich die Auffassung ab, daß bei der Beurteilung von Amateurfunkgeräten keine strengerer Maßstab angelegt werden solle, als die Zweckbestimmung dieser Geräte es erfordert.
An dieser Stelle wurde von 12:3014:00 Uhr eine Mittagspause eingelegt.
13. DARC und Katastrophenhilfe
Dieses Thema war auch schon bei der Hauptversammlung 1967 behandelt worden. Der Ortsverband Köln hatte dazu folgenden Antrag gestellt:
1. Die Tätigkeit des DARC oder seiner Organe für oder innerhalb anderer Organisationen (Notfunknetze, Deutsches Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk o. ä.) unter Verwendung persönlicher Amateurlizenzen an Amateurfunkstationen und unter Benutzung der Amateurfrequenzen wird grundsätzlich abgelehnt.
2. Es ist jedem Amateur persönlich freigestellt, sich freiwillig bei Deutschen Roten Kreuz oder anderen Organisationen als Bürger der Bundesrepublik Deutschland in deren Diensten zu beteiligen und an den organisationseigenen technischen Anlagen und Geräten auf den diesen Diensten zugeteilten Frequenzen zu arbeiten.
3. In Fällen von Naturkatastrophen wird der Amateur als Bürger seines Landes seine Kenntnisse und Fähigkeiten ganz selbstverständlich und freiwillig wie jeder andere zum Schutz von Personen und Sachwerten einsetzen (z. B. spontane Amateurkatastrophennetze und Amateurnotrufe).
Außerdem hatte der Geschäftsführende Vorstand eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema aus der Feder des 2. Vorsitzenden DJ5UD vorgelegt. Darin wird an der bisherigen These festgehalten, daß sich jedes DARC-Mitglied persönlich den bestehenden Hilfsorganisationen anschließen kann, nicht aber der DARC in seiner Gesamtheit. Als Organisation kann der DARC nur selbstständig, d. h. unter Wahrung seiner Eigenständigkeit an der Katastrophenhilfe bzw. an vorbereitenden Maßnahmen beteiligt werden.
Es wurde vereinbart, das Thema DARC und Katastrophenhilfe auch in den Distriktsversammlungen noch eingehend zu behandeln und dafür das bei dieser Sitzung verteilte Konzept des Geschäftsführenden Vorstandes als Diskussionsgrundlage zu verwenden. Erst wenn die in den Ortsverbänden herrschenden Auffassungen bekannt sind, wird man erneut in der Clubversammlung über dieses Problem beraten können.
Zum Antrag des Ortsverbandes Köln beschloß die Clubversammlung einstimmig:
Der Antrag des Ortsverbandes Köln wird an den Antragsteller mit der Maßgabe zurückverwiesen, ihn der Clubversammlung zur nächsten Sitzung in überarbeiteter Form erneut vorzulegen. Da dem Antragsteller offensichtlich eine Reihe von Informationen zu diesem Thema nicht vorgelegen hat, wird die Überarbeitung für erforderlich gehalten. Im übrigen sieht sich die Clubversammlung außerstande, über den Antrag in der vorliegenden Form abzustimmen, da er nur in Ziffer 1 die Form eines Antrags, in den Ziffern 2 und 3 dagegen lediglich Feststellungen enthält.
a) Der Geschäftsführende Vorstand hatte den Antrag gestellt, erforderlichenfalls unabhängig vom Haushaltsplan über Beträge bis zu einer Höhe von DM 10.000, verfügen zu können mit der Verpflichtung der Clubversammlung ggfs. bei der nächsten Sitzung Rechenschaft darüber abzulegen. Dieser Antrag wurde nach Diskussion in der Formulierung
Der Amateurrat möge beschließen, daß der Geschäftsführende Vorstand berechtigt ist, erforderlichenfalls unabhängig vom Haushaltsplan im Rahmen der verfügbaren Mittel Ausgaben zu tätigen mit der Verpflichtung, gegebenenfalls bei der nächsten Sitzung der Clubversammlung Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abzulegen.
vom Amateurrat mit 16 Stimmen bei einer Gegenstimme (DV Bayern-Süd) und einer Stimmenthaltung (VFDB) angenommen. Der DV Nordsee war bei dieser und den folgenden Abstimmungen nicht mehr anwesend, da er vorzeitig abreisen mußte.
b) Seinen Antrag, dem Distrikt Niedersachsen im Rahmen des Haushaltsplans für 1968 DM 2000, für die Durchführung eines Jugendlehrgangs zuzuweisen, zog der DV Niedersachsen DL3YH zurück, nachdem der Geschäftsführende Vorstand an dessen Stelle folgenden Antrag eingebracht hatte:
Im Haushaltsplan 1968 werden mindestens DM 10.000, dem Jugendreferat zweckgebunden für die Durchführung von Jugend- und SWL-Lehrgängen zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Antrag wurde vom Amateurrat mit 13 Stimmen bei fünf Gegenstimmen (DV Hamburg, DV Nordrhein, DV Ruhrgebiet, DV Saar, DV Westfalen-Nord) angenommen.
c) Der Antrag des UKW-Referates
Die Clubversammlung möge die Stiftung von Leistungsnadeln in Gold und Silber für das UKW-DLD beschließen. Die silberne Leistungsnadel soll für 250, die goldene für 300 auf UKW errechte DOKs vergeben werden.
wurde bei einer Stimmenthaltung (DV Köln-Aachen) im übrigen einstimmig angenommen.
Vor der Behandlung der vom DV Berlin gestellten Anträge verlas DL1JB eine dazu vom OVV Schöneberg DL7IA an die Clubversammlung gerichtete Resolution. Darin wurde erklärt, daß die Anträge des DV Berlin und auch die von ihm für die Aussprache vorgesehenen Themen unbeschadet dessen, daß diese Anträge zum Wohle der Angehörigen des DARC sein können oder nicht, keineswegs die Meinung der Berliner Mitglieder sind und sein können. Es wurde bemängelt, daß die Mitglieder des Distrikts Berlin nicht dazu befragt worden wären, und daß die in den Ortsverbänden herrschende Meinung darüber nicht erforscht worden wären. Weil damit der DV Berlin die Geschäftsordnung nicht beachtet hätte, hielt der OVV Schöneberg es für zweckmäßig, die weitere Behandlung der Anträge vorerst auszusetzen und das Abstimmungsergebnis der Berliner OM auf einer ordnungsgemäß einberufenen ordentlichen Distriktsversammlung abzuwarten.
Diese Erklärung erweckte bei der Clubversammlung den Eindruck, daß hier gezielt von einem Ortsverband gegen die Person des eigenen Distriktsvorsitzenden vorgegangen wurde, um dessen Ansehen und Glaubwürdigkeit der Clubversammlung gegenüber zu erschüttern. Die gewählten Distriktsvorsitzenden sind keine Befehlsempfänger ihrer Ortsverbände, sondern haben als Organ des Clubs das in der Satzung verankerte Recht, selbständig Anträge an die Clubversammlung zu stellen. Es ist zwar zweckmäßig, die von der Clubversammlung zu behandelnden Themen und Anträge vorher auch in den Distriktsversammlungen zur Diskussion zu stellen; aber aus Termingründen ist das nicht immer möglich; und ein durch Satzung oder Geschäftsordnung bedingter Zwang dazu besteht nicht.
In diesem Sinne wurde die Erklärung des OVV Schöneberg DL7IA von der Clubversammlung mit starkem Befremden zurückgewiesen.
d) Seinen Antrag betr. Termine künftiger Sitzungen der Clubversammlung erklärte der DV Berlin als durch die unter Punkt 7 der Tagesordnung (Termine für 1968) getroffenen Vereinbarungen für erledigt.
e) Seinen Antrag betr. Prüfung ausländischer WAE-Anträge zog der DV Berlin zurück, nachdem der DX-Referent DJ3KR erklärt hatte, daß künftige Ersuchen ausländischer Verbände um Übertragung der Prüfungsbefugnis für WAE- und EU-DX-D-Anträge der Clubversammlung zur Entscheidung vorgelegt würden.
f) Seinen Antrag betr. besserer Koordinierung zukünftiger Beteiligungen des DARC an Funkausstellungen stellte der DV Berlin zurück, bis die nächste Funkausstellung akut wird.
Nachträglich waren noch folgende Anträge gestellt worden:
Der Vorstand möge noch vor Beginn der Reisezeit 1968 im Hinblick auf die immer größer werdende Zahl von OM, die während ihres Urlaubs im Ausland lizenziert sind, eine übersichtliche Zusammenfassung der für die einzelnen Länder geltenden Lizenz-Bestimmungen in Deutsch herausgegeben, um die OM vor Schwierigkeiten zu bewahren, die sich aus Unkenntnis oder mangelndem Verständnis der Landessprache ergeben könnten und geeignet sein könnten, weitere Bestrebungen für Lizenzen in anderen Ländern zu erschweren.
Dazu erklärte der DV Niedersachsen DL3YH, daß beabsichtigt sei, im Rahmen der Niedersachsen-Rundschreiben eine entsprechende Zusammenfassung zu veröffentlichen, die dann für alle daran interessierten DARC-Mitglieder erhältlich sein würde. Der DV Baden zog seinen Antrag daraufhin zurück, ohne daß erst über die Zulassung hätte abgestimmt werden müssen.
h) vom OVV Schöneberg, D05, DL7IA:
Gegen die am 04.10.1967 auf einer sogenannten Arbeitsbesprechung im Rahmen einer Gesamt-Vorstandssitzung erfolgten Abstimmung über eine vom Distriktsvorsitzenden OM R. Hammer gestellte Vertrauensfrage erheben wir Einspruch.
Die Clubversammlung stellte dazu fest, daß das kein Antrag sondern ein Einspruch bzw. eine Beschwerde sei, über die die zuständige Distriktsversammlung befinden müsse. Eine Abstimmung über die Zulassung erübrigte sich daher.
a) Der 1. Vorsitzende DL3NE gab bekannt, daß der Deutsche Amateurfunk-Verband (DAV) mit der Bitte an den Distrikt Westfalen-Nord herangetreten sei, die vom DAV vor über drei Jahren abgebrochenen Verhandlungen über einen eventuellen korporativen Beitritt des DAV zum DARC wieder aufzunehmen. Der Geschäftsführende Vorstand habe daraufhin den DV Westfalen-Nord DL3BD gebeten, Informationsgespräche mit dem DAV zu führen, um Näheres über diesen Verband und seine Absichten zu erfahren. Die Clubversammlung nahm diese Mitteilung mit Interesse zur Kenntnis.
b) Das vom DV Württemberg zur Diskussion gestellte Problem Maßnahmen gegen Störungen des Amateurfunks durch ungenügend entstörte Kraftfahrzeuge wir vom Technischen Referat bearbeitet werden.
c) Die vom Ortsverband Kempen, R05, gestellte Frage, ob die Polizei zur Kontrolle von Amateurfunkgenehmigungen befugt sei, beantwortete der Justitiar DL1UU dahingehend, daß die Polizei diese Befugnis aus dem Fernmeldeanlagengesetz (FAG) von 1928 herleiten könne. Solange nicht schikanös kontrolliert würde, könne man kaum etwas dagegen einwenden.
d) Schriftleitung und Technisches Referat unterrichteten die Clubversammlung über das inzwischen gemeinsam erarbeitete Konzept für die neue Starthilfe für Funkamateure. Die Inhaltsübersicht fand den Beifall der Versammlung. Die Vorarbeiten sollen so bald wie möglich abgeschlossen werden, damit die neue Starthilfe Anfang nächsten Jahres herausgebracht werden kann.
In Verbindung hiermit wurde auch die Frage nach dem Morsekursus auf Schallplatten laut. DL1JB teilte mit, daß der von OM Müller, DL1FL, völlig neu konzipierte Lehrgang inzwischen etwa zur Hälfte fertig sei. Lieferbar würde der Lehrgang inzwischen etwa zur Hälfte fertig sei. Lieferbar würde der Lehrgang voraussichtlich im Frühjahr sein.
e) Der DV Rheinland-Pfalz DJ5LA machte auf Bestrebungen aufmerksam, Frequenzen um 14 MHz für Bild-ZF-Verstärker in Fernsehgeräten zu verwenden. Die Sorge darüber konnte mit dem Hinweis zerstreut werden, daß der Vorschlag nicht den derzeitigen internationalen Empfehlungen entspräche und daher keine Aussicht auf Verwirklichung habe.
f) Der DV Hessen und OP von DLØDL, Dj2QX, teilte mit, daß DLØDL den Rundspruch künftig in SSB ausstrahlen werde. Da DLØDL jetzt im süddeutschen Raum überall gut zu hören sei, würde der Deutschland-Rundspruch jetzt nicht mehr über DLØAB ausgestrahlt werden.
g) Von mehreren Distriktsvorsitzenden wurde die Frage nach einheitlichen Regeln für das Führen des DOK gestellt. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß z. Zt. recht unterschiedliche Auffassungen herrschen. Der Satzungsausschuß wurde beauftragt, gemeinsam mit der EMC eine klare Definition zu schaffen, die dann auch in die Satzung oder die Geschäftsordnung aufgenommen werden soll.
Nach Erledigung der Tagesordnung vereinbarte die Clubversammlung, die Hauptversammlung 1968 auf Einladung des DV Hessen DJ2QX am 11./12.05. in Kronberg/Taunus zu veranstalten. Zum Versammlungsleiter wurde einstimmig der Jugend- und SWL-Referent DL1JH bestimmt.
Zum Schluß ergriffen nochmal der 1. Vorsitzende DL3NE und der Präsident DL1QK das Wort, um DL1LS für seine geschickte Versammlungsleitung und allen Sitzungsteilnehmern für die gemeinsam geleistete Arbeit sowie den harmonischen Verlauf der Tagung zu danken. Mit der allgemeinen Verabschiedung fand die Herbstsitzung 1967 dann um 17:15 Uhr ihr Ende.
Heidelberg, den 22.10.1967
Im Entwurf
gez. H. Picolin |
gez. W. Speckmann |
F. d. R.
H. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1967 |