Kiel, den 19.8.1959

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 8/59


ÜBERSICHT:


1) Morselehrgang auf Schallplatten

Der seit langem geplante Schallplatten-Morselehrgang hat jetzt Gestalt angenommen und wird im Septemberheft des DL-QTC angeboten werden. Der DARC hofft, damit einen im Laufe der Zeit immer wieder geäußerten Wunsch erfüllen zu können. Nicht jedes Mitglied ist in der Lage, regelmäßig am Morseunterricht seines Ortsverbandes teilnehmen zu können. Für den einen ist der nächste OV zu weit entfernt, für den anderen liegen die Zeiten ungünstig. Hinzu kommt noch, daß in den kleineren Ortsverbänden nicht ständig ein Kursus laufen kann. Ersatz bieten zwar noch die drahtlosen Morselehrgänge, die von manchen OVen ausgestrahlt werden. Ihr Empfang ist für den einzelnen aber oft mit einem ziemlichen Unsicherheitsfaktor belastet. Die Ausbreitungsbedingungen, Störungen und auch persönliche Umstände verhindern nicht selten eine regelmäßige Aufnahme; und wenn man den Anschluß verpaßt hat, ist einem damit auch nicht geholfen.

So gibt es viele Fälle, wo der einzelne mehr oder weniger auf sich selbst angewiesen ist. Bis zu einem gewissen Grade läßt sich zwar auf das Morsen allein erlernen; die einzelnen Buchstaben und Zeichen kann man sich noch selbst beibringen, und mit einigem Fleiß wird man sogar ein bestimmtes Tempo erreichen. Bald ist es dann aber so weit, daß man ohne Fremde Anleitung nicht mehr recht weiterkommt. Wer hilft einem dann? An diesem Problem ist leider schon mancher angehende OM gescheitert.

Hier will nun der Morsekehrgang des DARC auf Schallplatten einspringen. Wer die einzelnen Zeichen beherrscht und etwa 25 in der Minute aufnehmen kann, soll mit seiner Hilfe „auf Tempo gebracht“ werden; und zwar so weit, daß er dem Morsen bei der Lizenzprüfung unbesorgt entgegensehen kann. Der Lehrgang wird ihn bis zum Tempo 80 führen; die bei der Prüfung verlangten 60 BpM bieten dann keine Schwierigkeiten mehr.

Dieser Schallplattenkursus ist nun aber nicht nur als Mittel zum Selbstunterricht gedacht; auch den Ortsverbänden kann er wertvolle Hilfe leisten. Wie oft scheitert der Morseunterricht, vor allem in kleineren Ortsverbänden daran, daß kein Lehrer zur Verfügung steht. Der Schallplattenlehrgang soll da jetzt einen Ausweg bieten; seine Anschaffung sei daher allen Ortsverbänden dringend empfohlen.

Der Morselehrgang des DARC wird aus acht Schallplatten mit 20 cm Durchmesser für 33 UpM bestehen. Zum Abspielen eignet sich also jeder normale Plattenspieler. Die Gesamtlaufzeit beträgt ca. 2½ Stunden. Der Lehrgang wurde von OM Halbauer, DL3TJ, dem bewährten Morselehrer des OV München zusammengestellt. Er bringt auf

Platte 1: zwei Seiten Tempo 30, Gruppen;
Platte 2: zwei Seiten Tempo 40, Gruppen;
Platte 3: zwei Seiten Tempo 50, Gruppen;
Platte 4: zwei Seiten Tempo 60, Gruppen;
Platte 5: je eine Seite Tempo 60, Klartext und Amateurtext;
Platte 6: je eine Seite Tempo 70, Gruppen, und Tempo 80, Gruppen;
Platte 7: je eine Seite Tempo 80, Gruppen und Klartext;
Platte 8: je eine Seite Tempo 80, Amateurtext und Prüfungstext.

Dazu werden eine kleine Anleitung und der Text der einzelnen Plattenseiten geliefert. Dieser Lehrgang wird voraussichtlich Ende Oktober erscheinen und dann ca. DM 20,– kosten. Wer sich schon vorher entschließt, kann ihn aber noch billiger haben, denn dem nächsten DL-QTC wird eine Bestellkarte beiliegen, mit der der Lehrgang bis zum 15.10.1959 zu einem Subskriptionspreis von DM 18,– vorbestellt werden kann. Von dieser Möglichkeit sollten auch die Ortsverbände regen Gebrauch machen. Bitte, verwenden Sie für Bestellungen aber nur die erwähnte Karte und beachten Sie die auf ihr gemachten Hinweise.

Das Erscheinen des Lehrgangs hängt nunmehr einzig und allein davon ab, daß möglichst bald die erforderliche Mindestzahl von 300 Bestellungen erreicht wird. Das ist die Bedingung, die der AR für das Anlaufen der endgültigen Fabrikation gestellt hat (siehe Ziffer 8c des im Juli verteilten Protokolls der letzten AR-Sitzung). Auch das sollte ein Grund dafür sein, den Lehrgang nach Erscheinen des nächsten DL-QTC gleich zu bestellen.


2) Funkverwaltungskonferenz der ITU in Genf

Die Funkverwaltungskonferenz 1959 des Internationalen Fernmeldevereins (ITU) hat nun doch am 17.08., also zum vorgesehenen Termin begonnen. Die IARU-Region 1 wird dort abwechselnd durch G3CL, PAØDD, SM5ZD und DL1KV vertreten sein. Über den Verlauf, soweit er für den Amateurfunk von Interesse und Bedeutung ist, wird von Fall zu Fall berichtet werden.

Für die KW-Frequenzverteilung haben folgende Staaten Beschneidungen der Amateurbänder vorgeschlagen:

Australien: 80-m-Band auf 3,5–3,7 MHz für Region 3,
40-m-Band auf 7,0–7,1 MHz für Region 3,
20-m-Band auf 14–14,25 MHz für Region 3;
Indien: 80-m-Band auf 15 kHz (!) für Region 3,
40-m-Band auf 7,0–7,1 MHz für Region 3,
20-m-Band auf 14–14,2 MHz;
Polen: 40-m-Band auf 7,0–7,1 MHz;
UdSSR: 80-m-Band auf 3,5–3,65 MHz;
40-m-Band auf 7,0–7,1 MHz;
Belgien,
Frankreich,
Holland,
Italien:
10-m-Band auf 28-29 MHz

Deutschland hat dagegen, ebenso wie z. B. auch England und die USA keine Veränderungen der Amateurbänder im KW-Bereich vorgeschlagen.

Im UKW-Bereich wird allerdings allgemein eine gewisse Kürzung der Amateurbänder angeregt, ohne jedoch ihre Zahl zu verringern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß in Deutschland die UKW-Amateurbänder von vornherein nicht in voller Breite freigegeben wurden. Eine Annahme der Vorschläge durch die ITU würde also die Verhältnisse in Deutschland nicht wesentlich ändern.


3) „SOS“ und „m'aidez“ im Amateurverkehr unzulässig

Aus gegebener Veranlassung hat die Deutsche Bundespost den DARC darauf hingewiesen, daß die Verwendung der Notsignale „SOS“ und „m'aidez“ laut Vollzugsordnung für den Funkdienst (Atlantic City 1947) ausschließlich den Funkstellen auf in Not geratene See- und Luftfahrzeuge vorbehalten ist. Diese Signale dürfen auch bei der Weitergabe von SOS-Rufen durch andere Funkstellen nicht benutzt werden. Ebenso unzulässig ist es, eventuelle Notrufe im Amateurfunkverkehr mit den Signalen „SOS“ oder „m'aidez“ zu kennzeichnen. Die OVVen werden gebeten, alle Mitglieder in diesem Sinne aufzuklären.


4) Nächste AR-Sitzung

Die nächste Sitzung des Amateurrats soll am 14./15.11.1959 in Nürnberg stattfinden. Die offiziellen Einladungen dazu werden im Oktober ergehen. Anträge zur Tagesordnung können bis zum 15.10. eingebracht werden. Da bei dieser Sitzung auch der übrige DARC-Vorstand neu zu wählen ist, müssen bis zum gleichen Termin auch die Wahlvorschläge der Distrikte an die Geschäftsstelle eingereicht werden. An die Ortsverbände ergeht daher die Bitte, ihre Anträge und Vorschläge für Sitzung und Wahl möglichst bis Ende September an ihren DV zu richten; Ausnahme: Alle die Satzung betreffenden Anregungen sind bereits bis zum 15.09. an den DV zu geben (siehe Ziffer 3 des OV-Rundschreibens Nr. 7/59).


5) Ausschluß eines Schwarzsenders

Nach vielen vergeblichen Ermahnungen wurde H. U. ....., am 12.08.1959 wegen fortgesetzten Schwarzsendens und Rufzeichenmißbrauchs aus dem DARC ausgeschlossen. U. wurde inzwischen auch von der Bundespost als Schwarzsender ermittelt und soll angeklagt werden. Er mißbrauchte das Rufzeichen DJ3FZ.


6) Calls der Nichtmitglieder

...


7) Beiträge für das 3. Quartal 1959

...


8) Umzug der Geschäftsstelle

Voraussichtlich zwischen dem 08. und 12.09. wird die DARC-Geschäftsstelle von Kiel, Roonstr. 9, nach Kiel, Beseler Allee 10, verlegt. Bitte, beachten Sie diese neue Anschrift und richten Sie ab ca. 10.09.1959 alle für den DARC bestimmte Post dorthin. Die Telefonnummer bleibt unverändert Kiel 4 17 51.


9) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 20.09.1958

DOK: Ortsverband:
A23 Eberbach Hans Carstensen, DJ5CH
H16 Holzminden Heinz Thadewald, DJ4JK
H17 Nienburg Hans-D. Teichmann, DJ2PJ
K05 Lahnstein Franz Schmid, DJ1QZ
O04 Bochum Herbert Steiger, DL6EH
O18 Werdohl Herbert Hopmann, DL1DM


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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