über die Sitzung des Amateurrats am 04. und 05.07.1959
Tagungsort: Hanau, Hotel Hanauer Hof, Philippsruher Allee 22
Tagungszeiten: Sonnabend, 04.07.1959, 14:4520:00 Uhr
Sonntag, 05.07.1959, 09:1513:30 Uhr und 14:4517:30 Uhr
Teilnehmer: | ||
Vorstand: | Präsident: Vizepräsident: Beisitzer im geschfhr. Vstd.: Sekretär: Technischer Referent: UKW-Referent: DX-Referent: EMC-Referent: Auslandsreferent: Pressereferent: Beisitzer im erweiterten Vorstand: -"- (Jugend und DE) |
R. Rapcke, DL1WA; W. Feilhauer, DL3JE; W. Schulze, DL1AP; H. Hansen, DL1JB; G. Paffrath; DL6EG; Dr. K. G. Lickfeld, DL3FM; R. Hammer, DL7AA; H. G. Fessel, DJ3KF; O. Lührs, DL1KV (nur am 04.07.); G. Merz, DL1BB; U. Schwenger, DL6JG H. H. Dattenberg, DL9IM. |
Amateurrat: | DV Baden: DV Bayern-Nord: DV Bayern-Süd: DV Berlin: DV Hessen: DV Köln-Aachen: DV Niedersachsen: DV Nordsee: DV Rheinland-Pfalz: DV Ruhrgebiet: DV Schleswig-Holstein: DV Westfalen-Nord: DV Westfalen-Süd: DV Württemberg: 2. Vorsitzender VFDB e.V.: Präsident KWACS e.V. |
F. Trüb, DL6IT; K. Herbig, DL1EK; U. Gradmann, DL9PL; Kh. Kollmorgen, DL7DZ; R. Romeike, DL1QW; S. Huber, DL1WN; A. Kirchner, DL3IV; E. Prochnow, DL9IY; C. Reimann, DJ2BV; H. Picolin, DL3NE; A. Müller, DL1DL; G. Schlagbaum, DJ1FC; K. Schultheiß, DL1QK; E. Ludwig, DJ3JZ; A. Schädlich, DL1XJ; A. Ettelbrück, DL8CD. |
Ferner: | DL-QTC Schriftleitung: -"- Verlag: QSL-Vermittlung: Geschäftsstelle: IGK: Rundspruchredaktion: EMC: KWACS e.V.: VFDB e.V.: |
R. Auerbach, DL1FK (nur am 04.07.), und F. Kühne, DL6KS; W. Körner, DL1CU; H. Pankow, DL1BA; L. Röhling, DL1FM; XYL M. Klein, DL6YL, und E. Brockmann, DJ1SB; W. Plage, DL1UM; O. Fischer, DL1TE; R. Schönberger, DL8DF; H. Müller, DL9YS. |
Der Sitzung wohnten außerdem der OVV Frankfurt/Main DL9RE, der OVV Nürnberg/Fürth DL3MT und sein Stellvertreter DJ2OK, sowie eine Reihe von DARC-Mitgliedern als Zuhörer bei.
Als gastgebender DV hieß DL1QW die Versammlung in Hanau herzlich willkommen und wünschte ihr einen guten Verlauf. Anschließend eröffnete DL1WA die Sitzung mit der Begrüßung der Teilnehmer und mit einem kurzen Hinweis auf die zu behandelnden Punkte. Die Leitung der Versammlung wurde DL3JE übertragen.
Zunächst stellte DL1JB die Anwesenheit fest. Es fehlten vom Vorstand DL1BB (Pressereferent), der wegen einer Dienstreise verhindert war, vom AR DL1IN (DV Hamburg), in dessen Namen DL1WA eine Erklärung für seine Abwesenheit abgab, sowie DL3ME (für Ältestenrat), der beruflich unabkömmlich war.
Auf Grund der satzungsgemäßen, rechtzeitigen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung war der AR beschlußfähig. Die Zahl der Stimmberechtigten wurde mit 16 festgestellt. Daraufhin trat der AR in die Tagesordnung ein.
Da DL1KV und DL1FK nur am ersten Sitzungstag dabei sein konnten, wurde vereinbart, die Punkte 5 und 6 so vorzuziehen, daß sie bereits am Sonnabend erledigt werden könnten.
1. Ergebnisse der letzten AR-Sitzung
Das Protokoll der Sitzung in Bad Harzburg am 07.08.05.1959 wurde bestätigt. In Ergänzung zu:
zu Punkt 7 (Funkverwaltungskonferenz der ITU in Genf) berichtete DL1KV über den augenblicklichen Stand. Die Vorschläge der einzelnen Verwaltungen liegen jetzt in Form eines Gelbbuchs der ITU vor. Soweit sie die Amateurbänder betreffen, sind die meisten Staaten bei den Frequenzen unter 30 MHz für die Beibehaltung der augenblicklichen Verhältnisse. Die EWG-Staaten, mit Ausnahme von Deutschland, plädieren allerdings für eine Kürzung des 10-m-Amateurbandes auf 2829 MHz. Erhebliche Einschränkungen fordern Australien, Indien und einige osteuropäische Länder. Im Bereich über 30 MHz wird allgemein eine gewisse Beschneidung der Amateurbänder empfohlen, ohne jedoch ihre Zahl zu verringern. Wegen der Genfer Außenministerkonferenz ist im Moment nicht klar, ob die ITU-Konferenz in Genf stattfinden und am 17.08. beginnen kann. Es wird davon gesprochen, sie nach Bern zu verlegen oder eventuell auf Januar 1960 zu verschieben.
zu Punkt 10f (Morseschallplatten) berichtete DL1JB über das Echo des in Bad Harzburg besprochenen Vorschlags. Da ein Lehrgang mit Platten für 16 UpM von allen OVen, die sich dazu äußerten, abgelehnt wurde, hat sich der DARC nochmals nach einer anderen Lösung umgesehen. Das Angebot einer Kölner Schallplattenfabrik gibt nun die Möglichkeit, einen Lehrgang mit 89 20-cm-Platten bei 33 UpM aufzulegen, der bei einer Mindestauflage von 1000 Stück zu einem Subskriptionspreis von ca. DM 20, (späterer Verkaufspreis ca. 10 % höher) an die Mitglieder geliefert werden könnte. Der AR kam auf dieses Thema später nochmals zurück (siehe Punkt 8c dieses Protokolls).
zu Punkt 10g (Starthilfe für Funkamateure) teilte DL6KS mit, daß die erweiterte Neuauflage der Starthilfe für Funkamateure in Vorbereitung sei, und daß mit ihrem Erscheinen im Herbst gerechnet werden könne.
2. Gesetzliche Regelung und neue Bestimmungen über den Amateurfunk
DL1WA und DL8DF berichteten, welche Maßnahmen der DARC und KWACS eingeleitet hätten, als bekannt wurde, daß das deutsche Amateurfunkgesetz von 1949 (AFuG) bei der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlands dort nicht eingeführt werden sollte. Die mit dem Ziel, dem AFuG auch im Saarland Gültigkeit zu verschaffen, in Gang gebrachte Aktion wurde von den darauf angesprochenen Bundestagsabgeordneten der Saar und den Saar-Vertretern im Bundesrat maßgeblich unterstützt. Sie hatte den Erfolg, daß der Rechtsausschuß des Bundestages als letzte Instanz das AFuG wieder von der Negativliste (Katalog der Gesetze, die im Saarland nicht automatisch eingeführt werden) strich und damit seine Einführung im Saarland ermöglichte. Der Versuch, das AFuG auf dem Umweg über die Eingliederung des Saarlandes zu Fall zu bringen, dürfte damit gescheitert sein. Der AR sprach den beteiligten OM, in erster Linie DL1WA und DL8DF, sowie den Vertretern des Saarlandes, die sich in Bundestag und Bundesrat für die Belange des Amateurfunks eingesetzt haben, Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Der AR bat darum, allen Distriktsvorsitzenden die bei dieser Aktion verwendeten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die DVen werden sich dann zunächst mit denjenigen Abgeordneten ihres Bereichs in Verbindung setzen, die dem Rechtsausschuß und dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen des Bundestages angehören, und diese prophylaktisch mit den Argumenten für die Aufrechterhaltung des AFuG vertraut machen. In diesem Sinne wird vom Vorstand entsprechendes Material vorbereitet und den DVen zusammen mit einer Liste der in Frage kommenden Bundestagsabgeordneten übersandt werden. Eine Liste aller Abgeordneten wurde während der Sitzung von DL1CU verteilt.
Da die Bundespost bisher keinen neuen, offiziellen Schritt zur Verwirklichung ihrer Absicht getan hat, das AFuG abzuschaffen und durch eine auf das Fernmeldeanlagengesetz 1928 (FAG) bezogene Bestimmung zu ersetzen, besteht im Moment kein Anlaß, schon eine größere Aktion wie sie vom Distrikt Schleswig-Holstein in Form eines Schreibens an sämtliche Bundestagsabgeordneten beantragt worden war zur Wahrung des AFuG einzuleiten. Mit besonderem Nachdruck wies der AR darauf hin, daß bis auf weiteres auch alle Erörterungen über diese Thema an der Luft unterbleiben sollten.
Anschließend behandelte der AR einige Anträge, die in Bezug auf AFuG, DVO usw. gestellt worden waren.
a) Ein Antrag des Distriktes Baden, eine Broschüre über Prüfungsfragen herauszugeben, wurde mit dem Hinweis auf eine im Körner-Verlag bereits vorbereitete Veröffentlichung dieser Art erledigt.
b) Seinen Antrag, eine Technikerklasse für UKW (keine oder verminderte Morsekenntnisse) zu schaffen, zog der Distrikt Schleswig-Holstein zurück, nachdem der UKW-Referent erläutert hatte, daß und warum zumindest auch auf 2 m und 70 cm gute CW-Kenntnisse erforderlich seien.
c) Einem Antrag des Distrikts Württemberg folgend empfahl der AR dem Vorstand, zu den künftigen Verhandlungen mit der Bundespost über Amateurfunkbestimmungen OM Schips, DL1DA, hinzuzuziehen.
5. Vorbereitung der DARC-Vorstands-Neuwahl
DL1KV schlug vor, das Auslandsreferat in seiner jetzigen Form abzuschaffen und sich zu überlegen, ob nicht auch an anderer Stelle der eigentliche Vorstand verkleinert werden könne. Die Aufgaben einzelner Referate könnten durchaus von OM übernommen werden, die vom Präsidenten damit beauftragt würden; es sei nicht nötig, gleich aus jedem Sachgebiet ein Vorstandsamt zu machen. Dieser Vorschlag wurde vom AR einmütig begrüßt. Wie er verwirklicht werden kann, soll noch untersucht werden. Vor allem soll darauf gesehen werden, den Kreis der Sachbearbeiter seien sie nun Vorstandsmitglieder oder nicht , die zu den AR-Sitzungen hinzugezogen würden, aus Kostengründen möglichst klein zu halten und von Mal zu Mal zu entscheiden, wessen Teilnahme unbedingt nötig sei.
Der Punkt wurde später weiterbehandelt (s. u.).
6. Das DL-QTC / Der Kurzwellenhörer
Diese Thema, das Auftrag des Distrikts Ruhrgebiet behandelt wurde, brachte eine sehr ausgedehnte Diskussion. Dabei tauchten zahlreiche Fragen auf: Soll der Kurzwellenhörer in das DL-QTC einbezogen werden? Soll er weiterbestehen oder als zweite Zeitschrift ganz vom DARC übernommen werden? Wie können die Mitglieder zwischen beiden Zeitschriften wählen? Zwei Probleme traten dabei in den Vordergrund: a) Der Kreis der DARC-Mitglieder ist so vielschichtig, daß es kaum möglich ist, wirklich alle Interessen und Fähigkeiten in gleichem Maße in einer Zeitschrift zu berücksichtigen. b) Durchentwickelte und ohne weiteres nachbaufähige Gerätebeschreibungen, wie viele Mitglieder sie vom DL-QTC erwarten, erfordern einen Aufwand an Zeit und Material, den der einzelne Autor sich im allgemeinen gar nicht leisten kann. Aber auch der DARC ist nicht in der Lage, mehr Mittel dafür aufzubringen, als es bereits geschieht. Selbst die ARRL, die ein Labor von zwölf Mitarbeitern unterhält, bringt jährlich nicht mehr als sechs durchentwickelte Geräte mit Beschreibung und genauer Bauanleitung heraus.
Der AR kam überein, an dem Status der beiden Zeitschriften (DL-QTC als reine Verbandszeitschrift; Der Kurzwellenhörer als Anfängerzeitschrift, die auch Interessenten außerhalb des DARC zugänglich ist und sie an ihn heranführt) bis Jahresende nichts zu ändern und sich dann erneut mit diesem Thema zu befassen, wenn weitere Erfahrungen vorliegen.
Dazu lag dem AR ein neuer Entwurf der Geschäftsstelle vor, in dem ein besonderer Posten AR-Sitzungen erschien. Damit sollte der in Bad Harzburg bei der Haushaltsberatung von den kleineren Distrikten gemachte Einwand berücksichtigt werden, daß die Distriktskassen durch die Kosten für die Fahrten zu AR-Sitzungen wegen der unterschiedlichen Entfernungen und auch wegen der verschieden hohen Distriktsanteile sehr ungleich belastet würden. Dieser Posten sollte die Kosten für alle Sitzungsteilnehmer enthalten.
Demgegenüber beschloß der AR bei 4 Stimmenthaltungen (Niedersachsen, Westfalen-Süd, VFDB, KWACS), die Kosten wie bisher aus den Distriktsanteilen bzw. aus den Etats der Referate zu bestreiten. Um einen Ausgleich innerhalb der einzelnen Distrikte zu erzielen, sollen die Reisekosten der DVen jedoch direkt mit der Geschäftsstelle abgerechnet werden. Diese wird dann die Gesamtsumme entsprechend der Größe der einzelnen Distrikte aufteilen und die so entstehenden Einzelsummen von den Distriktsanteilen abziehen.
Der AR bat darum, die für die einzelnen Referate ausgewiesenen Posten künftig schon im Voranschlag so zu spezifizieren, wie es bei der späteren Jahresabrechnung geschieht.
Der Haushaltsplan 1959 wurde dann in folgender Fassung einstimmig angenommen:
Einnahmen |
Ausgaben |
|
DM 247.000 |
Beiträge | |
1800 | Aufnahmegebühren | |
200 | DE-Gebühren | |
15.000 | Sonstige Einnahmen | |
Das DL-QTC: Verlag, Druck, Versand | DM 85.000 |
|
Reaktion |
19.000 |
|
Distrikts- und OV-Anteile | 54.000 |
|
Geschäftsstelle | 41.000 |
|
QSL-Vermittlung | 28.500 |
|
Geschäftsführender Vorstand | 2500 |
|
Technisches Referat | 5600 |
|
Pressereferat | 1600 |
|
Auslands-Referat | 500 |
|
DX-Referat | 3000 |
|
UKW-Referat | 2100 |
|
EMC-Referat | 2500 |
|
IGC-Referat | 4000 |
|
DE-Referat | 2000 |
|
IARU-Beiträge | 2000 |
|
Provisionen | 1500 |
|
Versicherung | 2500 |
|
Funkausstellung | 1500 |
|
Reichenautreffen | 600 |
|
Reserven und Rückstellungen | 4600 |
|
DM 264.000 | DM 264.000 |
Die bisher übliche Austauschbarkeit der Titel soll bestehen bleiben. Bei Überschreitungen ist jedoch ein entsprechender, vom AR zu bewilligender Nachtragshaushalt erforderlich. Mit dieser Regelung wurde auch einem Antrag des OV Neukölln im wesentlichen entsprochen.
Vor eine schwierige grundsätzliche Entscheidung sah sich der AR durch die Bitte eines DARC-Mitglieds gestellt, ihm für den Aufenthalt in einem seltenen DX-Land auf Clubkosten einen Sender zu überlassen und damit den DLs und DJs die Möglichkeit zu geben, dieses Land zu arbeiten. Der Entscheidung wurde der AR durch das großzügige Angebot von DJ3JZ enthoben, der persönlich einen Sender für diesen Zweck zur Verfügung stellte.
Im Anschluß an die Haushaltsberatung berichtete DL3IV über das finanzielle Ergebnis des diesjährigen Deutschlandtreffens. Einschließlich des Clubzuschusses von DM 3000, (gemäß einer früheren AR-Entscheidung werden jährlich DM 1500, für das Deutschlandtreffen zurückgestellt) betrugen die Einnahmen ca. 13.500,. Nach Begleichung aller Kosten, die das Treffen selbst verursachte, werden etwa noch DM 2000, übrigbleiben, die für die Fest- bzw. Erinnerungsschrift des Treffens verwendet werden sollen. Über die Gestaltung dieser Schrift ob wie vorgesehen als separates Heft, oder als Sondernummer bzw. Beilage des DL-QTC entwickelte sich eine längere Debatte. Mit acht Stimmen bei acht Enthaltungen (Baden, Bayern-Süd, Berlin, Ruhrgebiet, Schleswig-Holstein, Westfalen-Süd, VFDB, KWACS) sprach sich der AR für eine vom DL-QTC unabhängige Festschrift aus, wie sie den Teilnehmern im Tagungsprogramm auch angekündigt worden war. Die Durchführung bleibt DL3IV überlassen.
Die Bildung eines Ältestenrats wurde bereits bei mehreren Sitzungen behandelt, ohne daß eine in der Praxis wirklich brauchbare Lösung gefunden werden konnte. Diesmal lag dem AR der Entwurf einer Ältestenrat-Ordnung von DL3ME vor, gegen die jedoch wegen des gerichtsähnlichen Charakters des darin vorgesehenen Gremiums erhebliche Bedenken im AR geäußert wurden. Es kam dabei zum Ausdruck, daß der Clubvorstand und die Distriktsvorstände auch ohne die Hilfe eines besonderen Ehren- oder Ältestenrats in der Lage sein müßten, Streitfälle zu schlichten. Es sei dafür allerdings eine Schlichtungsordnung erforderlich. In diesem Sinne beschloß der AR mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung (Köln-Aachen), keinen Ältestenrat zu bilden und statt dessen den Vorstand zu beauftragen, von seinen juristischen Beratern (DL1UU und DL3ME) eine Schlichtungsordnung aufstellen zu lassen.
5. Vorbereitung der DARC-Vorstands-Neuwahl
Bei der Wiederaufnahme dieses Punktes (s. o.) stellte der Distrikt Schleswig-Holstein seinen Antrag, die Präsidentschaft künftig von den Ortsverbands-Vorsitzenden wählen zu lassen, zur weiteren Behandlung mit anderen Satzungsfragen zurück (siehe 9a).
DL1JB verteilte an alle AR-Mitglieder Vordrucke für die Nominierung der Präsidentschaftskandidaten und wies nochmals auf den Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge am 20.07.1959 hin. Die nominierten Kandidaten sollen dann im Septemberheft des DL-QTC vorgestellt werden. Anschließend erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder (DE und DL7DJ) die Stimmscheine, mit denen sie sich bis zum 30.09.1959 an der Wahl beteiligen können.
In den Wahlausschuß wurden außer DL1JB, der ihm als Sekretär und Wahlleiter automatisch angehört, vom AR berufen: OM Müller, DL1FL, und OM Rühling, DL1FM.
Der AR verhandelte dann 15 Minuten intern über weitere mit der Neuwahl zusammenhängende Fragen. Dabei wurde u. a. vereinbart, daß nichts geschehen solle, was den Eindruck einer Wahlpropaganda oder gar eines Wahlkampfs (Rundschreiben, Flugblätter o. ä.) erwecken könnte. Es sollen vor allem auch keine Wahldiskussionen auf den Bändern stattfinden.
7. Beitritt zur Deutschen Gesellschaft für Raketentechnik und Raumfahrt
Der OV Bochum hatte den Antrag gestellt, der DARC solle dieser Gesellschaft als korporatives Mitglied beitreten. Mit Hinweis darauf, daß die Berührungspunkte zwischen beiden Verbänden zu gering seien, wurde dieser Antrag mit elf Nein-Stimmen gegen zwei Ja-Stimmen (Baden, Westfalen-Süd) bei drei Enthaltungen (Köln-Aachen, VFDB, KWACS) abgelehnt.
Um zunächst die vorliegenden Anträge erledigen zu können, kam dieser Punkt vor der allgemeinen Aussprache (Punkt 8) zur Behandlung.
a) Bildung eines Satzungsausschusses
Dem Antrag des Distrikts Ruhrgebiet Der AR möge die Einberufung eines aus 3 AR-Mitgliedern bestehenden Satzungsausschusses beschließen. Der Ausschuß soll in einem Zeitraum von drei Monaten alle Wünsche zur Änderung der Satzung sammeln, sie aussortieren und dann dem Amateurrat zur Beschließung vorlegen. stimmte der AR einstimmig zu. In den Ausschuß berief der AR bei drei Stimmenthaltungen (Ruhrgebiet, Westfalen-Nord, Westfalen-Süd): OM Picolin, DL3NE (federführend), OM Schultheiß, DL1QK, DL1JB, und einen noch zu benennenden Juristen. Der Ausschuß erhielt die Aufgabe, alles Material, das im Hinblick auf die Satzung, sowie die Geschäfts/Wahl-Ordnung und die damit in der Praxis gemachten Erfahrungen von Bedeutung ist, zu sammeln und dahingehend auszuwerten, welche Änderungsanträge dem AR bei seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden sollen. Um auch jedem einzelnen Mitglied die Möglichkeit zu geben, sich an die Überprüfung der Clubbestimmungen zu beteiligen, werden die Mitglieder im nächsten DL-QTC aufgefordert werden, Wünsche und Anregungen dazu bis Ende August an ihren Ortsverband einzureichen. Die OV-Vorsitzenden sollen darüber dann die zuständigen Distriktsvorsitzenden unterrichten, die die bei ihnen eingegangenen Unterlagen sichten und an DL3NE weitergeben werden.
Die beiden vorliegenden Satzungsänderungs-Anträge der Distrikte Schleswig-Holstein (Wahlmodus bei der Präsidentschaftswahl) und Berlin (Änderung des § 9) wurden an den neugebildeten Ausschuß überwiesen.
b) Urkunde für 25jährige Mitgliedschaft
Zum Antrag des OV Hamburg Für eine 25jährige Mitgliedschaft im DARC/DASD eine Urkunde zu schaffen, die durch den OV-Vorsitzenden überreicht wird verwies der AR auf die bei der letzten Sitzung geschaffene Möglichkeit. Danach kann die DARC Ehrennadel an OM, die mehr als 25 Jahre Mitglied des DARC/DASD sind, ohne Anrechnung auf das Kontingent des betreffenden Distrikts verliehen werden (siehe Ziffer 9 des Protokolls vom 07.08.05.1959). Damit sei dem Antrag des OV Hamburg bereits weitgehend entsprochen worden.
a) Der DV Berlin lenkte die Aufmerksamkeit des AR auf die Tätigkeit des Deutschen Amateurfunk Verbands (DAV) und wies darauf hin, daß die Existenz dieses Splitterverbands bei den DARC-Mitgliedern zum Teil unbekannt sei. Sie identifizierten den DAV und seine Einrichtungen daher oft irrtümlicherweise mit dem DARC. Der DV Westfalen-Nord, in dessen Bereich der DAV seinen Sitz hat, unterrichtete den AR eingehend über dessen Entwicklung und über die augenblickliche Situation. Er gab den DVen damit die Möglichkeit, aufklärend in ihren Ortsverbänden zu wirken. Eine Auseinandersetzung mit diesem Problem im DL-QTC ist nicht vorgesehen.
b) Der DV Bayern-Süd brachte einen vor kurzem erschienenen Amateurfunk-Fernlehrgang zur Sprache und stellte die Frage, ob auf diese Weise tatsächlich, wie in Prospekten angekündigt, auch die für die Lizenzprüfung erforderlichen Morsekenntnisse vermittelt werden könnten. Das wurde bezweifelt und brachte den AR erneut auf das Thema
c) Morselehrgang auf Schallplatten
Die Ansichten darüber, was zweckmäßiger sei ein Lehrgang auf Tonband oder einer
auf Platten waren sehr geteilt, und es stellte sich daher erneut die Frage, ob der
Bedarf für einen Plattenlehrgang wirklich groß genug sei, um eine rentable
Mindestauflage von mindestens 1000 Stück absetzen zu können. Die bisherigen Umfragen im OV-Rund
hatten kein genügend großes Echo, um daraus Schlüsse auf den wirklichen Bedarf ziehen
zu können. Unter diesen Umständen lehnte es der AR mit fünf Ja- gegen acht Nein-Stimmen
(Bayern-Nord, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordsee, Ruhrgebiet, Westfalen-Nord,
Württemberg) bei zwei Enthaltungen (Bayern-Süd, Westfalen-Süd) ab, die Reserven des
Clubs für die Herstellung eines Lehrgangs anzugreifen, für die ca. 15.000 DM
vorgelegt werden müßten, ehe die Nachfrage geklärt sei. Es wurde daher folgender Weg
vorgeschlagen: Die Herstellung eines Plattenlehrgangs, der 89 20-cm-Platten für
33 UpM (Gesamtspieldauer etwa 2½3 Stunden) umfassen soll, wird soweit
vorbereitet, daß mit der Fabrikation auf Abruf begonnen werden kann. Im Septemberheft des
DL-QTC wird dieser Lehrgang angezeigt, und es wird dann den Mitgliedern die
Möglichkeit gegeben, ihn zu einem Subskriptionspreis von ca. DM 20, (späterer
Verkaufspreis etwa 10 % höher) bis Ende Oktober vorzubestellen. Wenn mindestens 300
Vorbestellungen eingegangen sind, soll der Lehrgang bei der Schallplattenfabrik in Auftrag
gegeben werden. Die erforderlichen Mittel können dann aus der Reserve vorgelegt werden.
Dieser Regelung stimmte der AR bei drei Enthaltungen (Niedersachsen, Ruhrgebiet,
Westfalen-Nord) zu. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden der Geschäftsstelle, OM Kühne,
DL6KS, als Schallplattenfachmann, und OM Halbauer, DL3TJ, der den Lehrgang zusammenstellen
und das Band für die Plattenfabrikation vorbereiten wird, übertragen. (An der Beratung
dieses Punktes nahmen nur noch 15 AR-Mitglieder teil.)
d) DL1UM empfahl den DVen erneut, sich des Deutschland-Rundspruchs noch mehr als bisher für die Verbreitung von Distriktsnachrichten zu bedienen und die Rundsprüche dadurch noch vielseitiger zu gestalten. Seinen besonderen Dank für die intensive Mitarbeit am Deutschland-Rundspruch und bei seiner Verbreitung sprach der AR in diesem Zusammenhang der Station DLØHH mit den OPs DL1BF und DL1RX aus.
Damit war die Tagesordnung beendet. DL1WA faßte das Ergebnis der Sitzung in einem kurzen Schlußwort zusammen. Er dankte allen Teilnehmern für die angenehme Zusammenarbeit und wünschte ihnen eine gute Heimreise.
Nach Festlegung der nächsten Sitzung, die am 14./15.11.1959 in Nürnberg stattfinden soll, wurde die Versammlung beendet.
21.07.1959
F. d. R. gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1959 | Rundspruch-Archiv |