Kiel, den 22.11.1956

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 11/56


ÜBERSICHT:


1) Kurzwellen-Amateur-Club Saar im DARC

Mit besonderer Freude begrüßen wir den Kurzwellen-Amateur-Club Saar (KWACS) e. V., der im Laufe der letzten AR-Sitzung als korporatives Mitglied in den DARC aufgenommen wurde. Damit hat die nie abgerissene Verbindung zu unseren Freunden an der Saar auch ihre äußere Bestätigung gefunden.


2) Sitzung des Amateurrats am 3. und 4. November

Diesem Rundschreiben liegt das Protokoll über die am 3. und 4.11.1956 in Bingen durchgeführte AR-Sitzung mit folgenden Anlagen (nur für diejenigen Empfänger, die nicht an der Sitzung teilnahmen) bei:

  1. Bericht über die Entwicklung des DARC im Geschäftsjahr 1955/56,
  2. Einnahmen-Ausgabenrechnung für das Geschäftsjahr 1955/56 und Bilanz per 31.3.1956.


3) Zur Auswertung der DLD-Anträge (Deutschlanddiplom)

Für alle Ortsverbände liegt diesem Rundschreiben ein adressierter Umschlag mit einem Formular und einem Blatt Transparentpapier bei. Die OVV werden gebeten, möglichst umgehend, spätestens bis zum 10.12.1956, die gewünschten Angaben einzutragen und die Unterlagen in dem vorbereiteten Umschlag abzusenden.

Es kommt dabei darauf an, daß die Angaben von allen Ortsverbänden bis zum 10.12. bei der DOK-Sammelstelle, OM Fischer, DL1TE, vorliegen, weil sonst nicht mit der Auswertung der DLD-Anträge begonnen werden kann.

Aufgeführt werden sollen von den OVV alle Stationen, die ihren ständigen Standort oder ihren zweiten Standort (Rufzeichen mit angehängtem ‚A‘) im Bereich des Ortsverbandes haben und damit zu Recht den DOK des Ortsverbandes führen.

Maßgebend ist im Zweifelsfällen der Ort, der auf der postalischen Genehmigungsurkunde eingetragen ist. Dabei ist es gleichgültig, ob der Stationsinhaber Mitglied des DARC, des VFDB, oder nicht organisiert ist.

Auf dem Transparentpapier soll der OV-Bereich von einer Karte (Maßstab 1:100.000 oder 1:300.000) durchgezeichnet werden, ebenso der OV-Sitz und die am Rand des OV-Bereichs liegenden Orte, die zu beschriften sind.

Diese Karte soll als grobe Unterlage dazu dienen, DOKs für Neuzugänge zu ermitteln.


4) Lizenzen für deutsche Funkamateure im Ausland

Auf Bitten des DARC hatte das Bundespostministerium den Fernmeldeverwaltungen in Belgien und Portugal vor einiger Zeit vorgeschlagen, mit ihm Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Amateursendelizenzen zu treffen. Daraus hat sich ergeben:

In Belgien könne zur zeit Ausländer unter den gleichen Bedingungen eine Amateurfunklizenz erhalten, wie Belgier. Auf den Vorschlag des BPM hin haben sich die belgischen Behörden darüber hinaus bereiterklärt, deutschen lizenzierten Funkamateuren, die sich in Belgien aufhalten, auf Antrag und nach Vorlage ihrer deutschen Sendegenehmigung eine belgische Amateurfunklizenz ohne besondere Prüfung zu erteilen. Diese Lizenz wird allerdings auf zwölf Monate befristet. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann sie um weitere sechs Monate verlängert werden. Soll die Lizenz über diese Zeit hinaus bestehen bleiben, ist die Ablegung einer Prüfung erforderlich, wie sie für die Erteilung einer belgischen Lizenz normalerweise Voraussetzung ist.

In Portugal können Ausländer zur Zeit erst dann eine Amateurfunklizenz erhalten, wenn sie mindestens ein Jahr im Lande sind. Die portugiesischen Behörden sind jedoch bereit, deutschen lizenzierten Funkamateuren, die sich in Portugal aufhalten, auf Antrag und nach Vorlage ihrer deutschen Sendegenehmigung eine portugiesische Lizenz unabhängig von dieser Frist und ohne besondere Prüfung zu erteilen.

Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits mit Frankreich, Österreich und Luxemburg getroffen.


5) Deutschland-Rundspruch des DARC

Der jetzt wieder eingeführte Deutschland-Rundspruch des DARC wird seit dem 11.11. an jedem Sonntag von der Station des Hessen-Rundspruchs ausgestrahlt (auf 80 m: DJ1RX um 08.45 Uhr auf 3730–3740 kHz).


6) Einstellung von Funkernachwuchs

Für OM, die die Funkerlaufbahn einschlagen wollen, bestehen zur Zeit bei einer Bundesbehörde günstige Möglichkeiten.

Gesucht werden jüngere Leute im Alter von 18 bis 25 Jahren, die eine abgeschlossene Lehrzeit als Geselle – ganz gleich welchen Berufs – hinter sich haben.

Geboten wird eine Anstellung nach TOA VIII des Behörden-Tarifs. Es wird ein 3–4monatiger Schulungskursus durchgeführt, nach dessen Abschluß das Funkzeugnis II. Klasse abgelegt wird.

Alle Bewerber, die das Funkzeugnis mit Erfolg abgelegt haben, können nach TOA VI eingestellt werden.

Bewerbungen mit handgeschriebenen Lebenslauf können an die Geschäftsstelle gerichtet werden.


7) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1955

Distrikt: Ortsverband:
Baden Verbindung z. OPD Karlsruhe (17a) O. Blankenhorn, DJ1TC
Bay.-N. Arzberg F. Eberhardt, DL3JL
Berlin Wedding G. John, DL7GO (komm.)
Westf.-S. Lippstadt B. Günther, DL6WZ
Witten R. G. Marks, DL6XH


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1956 Rundspruch-Archiv