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DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 02.12.2002

erstellt von: Hans Jörg Unglaub, DL4EBK, Dr. Walter Schlink, DL3OAP
verteilt von: Sekretariat Jur.VBB - Frau T. Schlegel

Der Vorstand informiert zum Thema: Präsentation der „Studie zur vereinfachten Bestimmung der Sicherheitsabstände für ortsfeste Amateurfunkanlagen“


Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte die Mitglieder des RTA zur Präsentation der o. g. Studie am 29.11.2002 ins Dienstgebäude nach Mainz eingeladen.

Die von Professor Dr.-Ing. Werner Wiesbeck und Dr. Alexander Herschlein, beide Universität Karlsruhe, Institut für Höchstfrequenztechnik, vorgestellte Studie, beinhaltet ein vereinfachtes Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Schutzabstände bei Amateurfunkanlagen im Frequenzbereich 1,8 MHz bis 250 GHz.

Der Hintergrund dieser Studie liegt in dem Gedanken, den Funkamateuren die Möglichkeit zu bieten, auf einfache Weise die Sicherheitsabstände unter Worst-Case-Bedingungen zu bestimmen, darüber hinaus aber auch Erleichterungen zu geben, bei der rechnerischen Erstellung der Anzeige nach der BEMFV. Das trifft aber nur dann zu, wenn keine Feldstärkemessungen innerhalb des reaktiven Nahfeldes stattfinden können.

Insgesamt zwölf im Amateurfunk üblichen Antennentypen lagen der Wiesbeckschen Untersuchung zugrunde, wobei leider die sehr übliche Langdrahtantenne keine Berücksichtigung fand. Von den Antennen wurden sowohl das E- wie auch das H- Feld mit ihren spezifischen Daten berechnet und zwar für alle strahlenden Elemente der Antenne unter Berücksichtigung evtl. Traps und der entsprechenden Sendeleistung.

Der Funkamateur kann bei Verwendung der Studie aus einer Fülle von Tabellen und Kurven, die unter Berücksichtigung von Modulationsarten und Sendeleistung erstellt sind, noch zusätzlich Faktoren entnehmen, die bei Berücksichtigung von Antennenhöhe, Bodenbeschaffenheit usw. für das Anzeigeverfahren von Bedeutung sind.

Herr Opitz, RegTP, der diese Veranstaltung moderierte, betonte ausdrücklich, dass neben der Verwendung der Hilfen durch die Studie für die Erstellung der Anzeige, durchaus sämtliche andere Verfahren, wie z. B. das Messen, möglich sind.

Weiterhin wurde betont, dass Selbsterklärungen, die auf der Basis der Vfg. 306 / 97 erstellt wurden, und letztlich vergleichsweise mit der BEMFV übereinstimmen, ihre Gültigkeit behalten. Berücksichtigen sollte allerdings jeder Funkamateur, dass die neuen Herzschrittmachergrenzwerte häufig geringere Sicherheitsabstände ergeben, als seinerzeit die der Vfg. 306 / 97.

Bestätigt wurde auch, dass die geforderten EIRP-Werte lediglich zu statistischen Zwecken benötigt werden. Schließlich wurde wiederholt bestätigt, dass die Frist für die Abgabe der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach BEMFV am 31.12.2002 enden wird.


Ende der Vorstandsinfo vom 02.12.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 2002 Rundspruch-Archiv