#76
erstellt von: Hans Jörg Unglaub, DL4EBK, Helmut Visarius, DO1KXL
verteilt von: Sekretariat Jur.VBB - Frau T. Schlegel
Am 19.11.2002 beginnt die Mutterschutzfrist von Frau Hildebrandt, DO1JUR. Damit ist auf unbestimmte Zeit eine stetige Betreuung der DARC-Mitglieder zu vereinsspezifischen Rechtsfragen durch sie selbst nicht gewährleistet. Für die Zeit ihrer Beurlaubung werden das Tagesgeschäft und die Routineaufgaben von Mitarbeitern der GS bearbeitet. In Fällen, in denen eine weitergehende juristische Beratung und Betreuung erforderlich ist, wird externe Rechtsberatung in Anspruch genommen.
Um die Verbandsinteressen gegenüber Ministerien und nachgeordneten Behörden kontinuierlich wahrnehmen zu können, führt DL4EBK z. Zt. Gespräche mit einem qualifizierten Juristen, der spezielle Kenntnisse auf dem Telekommunikationssektor besitzt. Hierzu werden wir noch weiteres berichten.
Ob und inwieweit externe Rechtsberatung in Anspruch genommen wird, wird im Einzelfall entschieden: Für Fragen aus dem Bereich des Telekommunikationsrechts durch Hans Jörg Unglaub, DL4EBK, für sonstige Rechtsgebiete durch Helmut Visarius, DO1KXL. Wir bitten jedoch, weiterhin sämtliche Anfragen wie gewohnt nach Baunatal zu senden.
Hans Jörg Unglaub, DL4EBK, Helmut Visarius, DO1KXL
Ende der Vorstandsinfo vom 15.11.2002
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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