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erstellt von: Hans Jörg Unglaub, DL4EBK,Dr. Walter Schlink, DL3OAP, Christian
Schreier, DL4CWS, Thilo Kootz, DL9KCE, Ch. Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur.VBB - Frau T. Schlegel
Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
Referat 414
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
20.09.2002
2. Entwurf der Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf der Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach
§ 9 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer
Felder (BEMFV) im zweiten Entwurf, Stand 26.08.2002, nimmt der RTA wie folgt Stellung:
Eingangs muss festgestellt werden, dass etliche inhaltliche Kriterien den zweiten Entwurf der Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV vom zugehörigen ersten Entwurf deutlich unterscheiden. Viele Kriterien, die der RTA in seiner Stellungnahme vom 18.07.2002 angeführt hat, sind jedoch nicht entsprechend umgesetzt worden. Diese Kriterien sowie neu entstandene Fragen sollen an dieser Stelle nochmals explizit insistiert werden.
Auf Seite 7 kann das Kapitel 1.1.2 Messung um einen Hinweis um die Suche nach maximalen Feldstärkewerten bei der Wahl der Messpunkte ergänzt werden (3. Absatz). Durch die zugehörige Feldverteilung im Nahfeld sowie durch Interferenzen ist bei der Messung zu bewirken, dass nicht in den Feldstärken Minima gemessen wird.
Wie bereits in der Stellungnahme des RTA zum ersten Entwurf vermerkt wurde, sind die Summenformeln des Kapitels 1.2.4 Bewertung bei mehreren Konfigurationen nicht unmittelbar nachvollziehbar. In der ersten und zweiten Formel sollte der erste Summenausdruck, in der dritten und vierten Formel der zweite Summenausdruck näher erläutert werden. In der DIN VDE 0848 Teil 2 werden Summenformeln zugehöriger Thematik verwendet, aber in einer nachvollziehbareren Nomenklatur; diese sollte auch hier Verwendung finden.
Was Kapitel 3.1 Lageplan anbelangt, so ist dieser auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts-, oder Flächennutzungsplan zu erstellen. Für diesen Aspekt stellt sich die Frage, wie der betreffende Funkamateur einen Lageplan zu entwerfen hat, wenn er keinen Zugriff auf die genannten Bebauungs-, Liegenschafts-, oder Flächennutzungspläne bekommen sollte. Dieser Fall tritt in der Praxis häufig auf. Hier sollte ein entsprechender Hinweis eingepflegt werden, wonach ein Auszug aus einer allgemein beschaffbaren topographischen Karte in entsprechender Vergrößerung ausreichend ist.
Zu Anlage 2 Blatt 5 Zeile 14: Wenn die Angabe eines Sicherheitsabstandes HSM nicht möglich ist, so bietet auch eine zugehörige zeichnerische Darstellung keine Lösung. Aufgrund dieser Prämisse sollte entweder der zweite Satz der benannten Textstelle entfallen, da er als unlogisch erachtet wird oder eine entsprechende anders lautende Formulierung gewählt werden.
Zu Anlage 3, Blätter 1-3: Die Zeile 8 Faktor FmodHSM sollte gestrichen werden, da die Nennung eines Faktors im Hinblick des Einflusses einer Modulationsart auf den Herzschrittmacher als redundant erachtet wird.
Zu Anlage 4: Die hier aufgeführte Tabelle ist in erweiterter Form in der DIN VDE 0848 Teil 1 aufgeführt. Der entscheidende Unterschied zwischen der dortigen Nennung und der hiesigen Anführung (Anlage 4) ist das Vorhandensein der Fußnote 2), die zur ergänzenden Richtigstellung der Faktoren auch in der Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV abgedruckt werden sollte.
Für den Fall, dass Sie die Anleitung zur Durchführung der Anzeige nicht alsbald veröffentlichen, bitten wir um Klarstellung, mindestens in Form eines Hinweises auf Ihren Internetseiten, dass für Anzeigen ortsfester Amateurfunkanlagen, die nicht mehr unter die Übergangsfrist fallen auf die Anzeigeformblätter und die Anleitung zur Durchführung der Anzeige im zweiten Entwurf bereits jetzt zurückgegriffen werden soll. Diese Auskunft erhielten wir bislang nur telefonisch.
Mit freundlichem Gruß
Hans Jörg Unglaub
Vorsitzender
Ende der Vorstandsinfo vom 20.09.2002
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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