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DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 06.08.2002

erstellt von: Hans Jörg Unglaub, DL4EBK, Alfred Reichel, DF1QM, Julia Winschermann, DF2EF, Christina Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur.VBB - Frau T. Schlegel

Der Vorstand informiert zum Thema: Relaismissbrauch: Haftstrafe für Moerser Funkamateur

Zur Übernahme in den Distrikts-Rundsprüchen empfohlen!


Letzte Woche wurde ein 51-jähriger Funkamateur aus Moers zu 8 Monaten Haft auf Bewährung sowie 1000,– € Geldbuße verurteilt. In dem mehrstündigen Prozess am 31.07.2002 wurde der Funkamateur der Volksverhetzung und Billigung von Straftaten durch das Amtsgericht Moers für schuldig befunden. Er hatte über Funk judenfeindliche Parolen verbreitet sowie den Anschlag vom 11. September in den USA gebilligt, indem er gemeldet hatte, es hätte dort noch mehr Tote geben müssen.

Mehrere Funkamateure hatten daraufhin Anzeige gegen ihn erstattet. Sie bestätigten als Zeugen im Prozess die Vorwürfe, die sie über Funk mitgehört hatten und begründeten, seine Stimme sowie das Rufzeichen über Funk erkannt zu haben. Neben der achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und der Geldbuße bekommt der Funkamateur die in der Wohnung sichergestellten Funkanlagen nicht mehr zurück.

Die Funkamateure des Ruhrgebietes werten das Prozessende als einen großen Erfolg in ihrem Kampf gegen die Relaismissbräuche. Auch der DARC-Vorstand begrüßt das Ergebnis. Beinahe täglich gehen nämlich auch beim Vorstand und der Geschäftsstelle des DARC Meldungen über missbräuchliche Inhalte und mutwillige Störungen über die Relaisfunkstellen des Amateurfunkdienstes ein.

Die Zustände werden als untragbar beschrieben. Rechtmäßige Mittel seitens der Verantwortlichen in den Ortsverbänden bzw. Organisationen gegen derartige Leute, die auf den Frequenzen ihr Unwesen treiben und den Amateurfunk nicht mehr in seinem eigentlichen Sinne nutzen, sondern für ihre Mittel ausnutzen, scheint es nicht zu geben. Die Betroffenen, die ihrem Hobby in dem laut Amateurfunkgesetz beschriebenen Sinne nachgehen wollen, sind machtlos angesichts der teilweise auf den Relais herrschenden Stimmung, gepaart mit Dreistigkeit und Egozentrik. Gezielte Störungen, Beleidigungen, Diffamierungen und Ähnliches sind nur ein Ausschnitt der Palette, die wir auf den Relais aber auch im Packet-Radio nicht mehr hinnehmen wollen.

Bereits mehrfach wurden die zuständigen Behörden – RegTP und BMWi – zu einem Eingreifen gegen Störer angemahnt, was allerdings leider bisher ohne Erfolg blieb.

Obwohl die Missbräuche auch eine verheerende Öffentlichkeitswirkung für den Amateurfunk darstellen, aber auch dem Ansehen der zuständigen Behörden schaden, ist die RegTP der Auffassung, sie sei keine „Amateurfunkpolizei“ und könne bereits aus Kompetenzgründen keine Straftatbestände beurteilen. DARC und RTA sind gemeinsam der Meinung, dass Maßnahmen wie Betriebseinschränkungen und Entzug der Amateurfunkgenehmigung nach dem AFuG aber auch bei dieser Art von missbräuchlichen Nutzungen des Amateurfunkdienstes möglich sind. Diese Auffassung wird der DARC/RTA Anfang September in einem erneuten Gesprächstermin zur Thematik im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie untermauern.

Die Ansicht wird auch vertreten in einem Verwaltungsgerichtsfall um ein Relais aus dem Ruhrgebiet, in welchem der Relaisverantwortliche die RegTP wegen Untätigkeit gegen eben diesen nunmehr strafrechtlich verurteilten Funkamateur aus Moers verklagt. Angesichts der nun gerichtlich bestätigten strafbaren Handlungen sind die Einwände der RegTP in Bezug auf Beweisschwierigkeiten, Personalmangel etc. nun nicht mehr zu vermitteln. Wir gehen davon aus, dass die RegTP dem Funkamateur nunmehr seine Amateurfunkgenehmigung entziehen wird.


Ende der Vorstandsinfo vom 06.08.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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