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erstellt von: Hans Jörg Unglaub, DL4EBK, Ch. Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur.VBB - Frau T. Schlegel
Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 24.06.2002, in Kraft getreten am 29.06.2002, ist der Frequenznutzungsbeitrag als Jahresbeitrag für den Amateurfunkdienst erneut herabgesetzt worden. Der Jahresbeitrag für das Jahr 2002 beträgt danach 4, je Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Der jährliche Frequenznutzungsbeitrag für den Amateurfunk hat die ehemalige Lizenzgebühr in Höhe von 3, DM pro Monat, mithin 36, DM pro Jahr, ersetzt. Mit der Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 13.12.2000 war der Frequenznutzungsbeitrag für das Jahr 2000 bereits einmal von 18, DM auf 14, DM und für das Jahr 2001 auf 12, DM herabgesetzt worden. Wann der Frequenznutzungsbeitrag seitens der zuständigen Behörde einbezogen wird, ist nicht bekannt. Zahlungen sollten aber in jedem Fall nur und erst erfolgen, falls entsprechende Bescheide der RegTP versendet werden.
Anlage (2. Verordnung zur Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung, nur bei Postversand)
Ende der Vorstandsinfo vom 24.07.2002
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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