DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 14.05.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Entwurf einer Verordnung über die Begrenzung elektromagnetischer Felder; Neue DIN 0848 Teil 3-1 veröffentlicht


Die Bundesregierung hat die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) am 08.05.2002 beschlossen und an den Bundesrat zur Zustimmung weitergeleitet. Neben redaktionellen Änderungen, die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen wurden, hat die Bundesregierung auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände mit der Androhung einer Geldbuße bis zu 50.000 € verzichtet. Weitere wesentliche Kritikpunkte am Verordnungsentwurf aus dem Kommentar des RTA vom 02.04.2002 sind dabei aber nicht übernommen worden.

Im Verordnungsentwurf über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ist allerdings das Anzeigeverfahren für die Funkamateure erleichtert worden. Die Herzschrittmachergrenzwerte der DIN 0848 Teil 3-1/A1 mit den speziellen Werten auf der Grundlage der Untersuchung der Modulationsarten im Amateurfunk in Bezug auf HSM werden darin enthalten sein. Zudem wird vom Erfordernis einer schriftlichen Einverständniserklärung der Nachbarn bzw. Betroffenen abgesehen. Dies konnte der RTA bereits im Oktober 2001 als erhebliche Verbesserung gegenüber einer EMVU-Regelung im Vorbereitungsstadium erzielen. Zwischenzeitlich hat die DKE die neue DIN 0848 Teil 3-1 mit dem entsprechenden Lastenteilungsprinzip als Gelbdruck veröffentlicht. Diese Lastenteilung soll wie folgt aussehen: Die Felderzeuger schützen 95 % der HSM Träger. Den Schutz der restlichen 5 % der Implantatträger übernimmt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), indem es für entsprechende Informationen an die implantierende Ärzteschaft und Implantatträger sorgt bzw. aufgrund seines Einflusses Druck auf die Hersteller ausübt. Dies stellt eine erste Abkehr vom Worst-Case-Schutzkonzept in Richtung einer wahrscheinlichkeitstheoretischen Risikobetrachtung dar. Wann die neue DIN 0848 Teil 3-1, die noch mal eine enorme Entlastung, besonders bei den oberen Frequenzen bringt, in die sogenannte BEMFV übernommen werden kann, ist unklar, da das BMG angemahnt hat, dass vor der Anwendung dieser ganz neuen Grenzwerte die 5 % der empfindlichen Herzschrittmacher bekannt sein müssen. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte soll angewiesen worden sein, dies zu recherchieren.


Ende der Vorstandsinfo vom 14.05.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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