Am Dienstag, dem 07.05.2002 sind der Prozessbevollmächtigten der drei DARC Mitglieder, die gegen die RegTP wegen der Herzschrittmachergrenzwerte in der Verfügung 306 geklagt hatten, die Urteile zugestellt worden. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Das bedeutet, dass das Gericht der Auffassung ist, dass die Verfügung 306 keine unmittelbaren auf den Einzelfall bezogene Rechtsfolgenwirkungen für die Kläger hat. Vielmehr sei es den Klägern zuzumuten, etwaige konkrete Maßnahmen der Beklagten (RegTP) wie Betriebseinschränkungen oder Auflagen auf der Grundlage des AFuG abzuwarten und dann im Wege des nachträglichen Rechtsschutzes dagegen vorzugehen.
Auf weitere inhaltliche Fragen der Klagen gegen die Verfügung 306 geht das Gericht nicht ein, erwähnt jedoch im Zusammenhang mit der DIN VDE 0848 Teil 2 von Oktober 1991, dass die Beklagte nach ihren eigenen Angaben in der mündlichen Verhandlung diese DIN Norm auch bei Funkamateuren nicht mehr anwendet. Selbiges ergibt sich auch aus dem Gerichtsprotokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2002. Danach existiert eine Weisung des BMWi, wonach die Grenzwerte aus dem Normentwurf DIN VDE 0848 Teil 3-1/A1 sowohl im Standortbescheinigungsverfahren als auch im Selbsterklärungsverfahren für Funkamateure angewandt werden sollen.
Diese Grenzwerte werden auch in die neue EMVU Verordnung auf der Grundlage des § 12 FTEG Eingang finden. Die DIN VDE 0848 Teil 3-1 enthält bereits verbesserte HSM-Grenzwerte, die auch für den Amateurfunk gelten. Der Teil 3-1/A1 baut darauf auf und verbessert die HSM-Grenzwerte aufgrund der Modulationsarten im Amateurfunk und ihrer Wirkung auf HSM.
Der DARC empfiehlt daher seinen Mitgliedern künftig die Personenschutzgrenzwerte sowie die Herzschrittmachergrenzwerte der DIN VDE 0848 Teil 3-1/A1 einzuhalten sowie diese bei notwendigen Selbsterklärungen zu verwenden. Innerhalb der Berufungsfrist von einem Monat werden nunmehr die Aussichten für das Rechtsmittel überprüft.
Anhang: Urteil
Ende der Vorstandsinfo vom 07.05.2002
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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