DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 21.03.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Tagung der Nationalen Gruppe zur Vorbereitung der WRC 2003 – Aktuelle DARC-Haltung zur CW-Frage und Erweiterung der Zuweisung bei 7 MHz für den Amateurfunkdienst


Auf der 3. Tagung der Nationalen Gruppe beim BMWi hat der DARC die bereits am 17.09.2002 beim Ministerium geäußerte Haltung zu CW als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle bestätigt.

Gestützt wurde die Meinung auf die aktuelle DARC-Mitgliederumfrage zum Thema. Danach haben sich nach einem sensationellen Rücklauf von 17.455 Rücksendungen, d. h. Beteiligungen, die Mehrheit der gültigen Stimmen, d. h. 8530 für die Beibehaltung von CW als Zugangsvoraussetzung ausgesprochen, das sind 52,3 %. 7781 Mitglieder sprachen sich für den Wegfall der verpflichtenden Morsetelegrafieprüfung aus, das sind 47,7 %. Die Ergebnisse der Mitgliederumfrage werden vom DARC-Vorstand nun national und international vertreten werden. Im Rahmen der Vorbereitungstagung der Nationalen Gruppe im BMWi ist die DARC-Position wie folgt weiter untermauert worden.

Der DARC hat erklärt, dass er in dieser wichtigen Frage für den Amateurfunk keine nationalen Alleingänge gehen möchte und den Erhalt der CEPT-Empfehlungen TR-61/01 und TR-61/02 angemahnt.

Solange auch die IARU zu keiner einheitlichen Meinung gelangt und auf der CEPT-Ebene kein Konzept bekannt ist, mit welchem die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen und -zeugnissen gewährleistet ist, sowie die Stufenfolge bei der Einteilung der Genehmigungsklassen soll die Position unseres Verbandes der Erhalt des Status quo sein. Diese Haltung wird aus DARC-Sicht noch bestätigt durch gravierende Mängel in der derzeitigen Beschlusslage auf CEPT- und ITU-Ebene, z. B. damit, dass die ITU-Empfehlung M.1544 nicht verpflichtend (incorporated by reference) im S 25 verankert werden soll, sowie durch die „nur“-Angabe unverbindlicher Mindestkriterien bei den Qualifikationen in dieser Empfehlung.

Die DARC-Mitglieder haben sich durch die Mitgliederumfrage mehrheitlich anders entschieden als es der IARU-Verwaltungsrat in Guatemala Anfang Oktober 2001 in einer Empfehlung an die IARU-Mitgliedsverbände vorgesehen hatte. Die Mehrheit der DARC-Mitglieder folgte damit auch nicht dem Wunsch des Präsidenten der IARU-Region 1, der dem DARC-Vorstand empfohlen hatte, sich dem IARU-Verwaltungsratsbeschluss anzuschließen. In der IARU-Region 1 ist die CW-Frage nie endgültig offiziell entschieden worden. Die IARU-Region 1 tagt das nächste Mal im Herbst 2002. Aller Voraussicht nach wird die Frage von CW als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle auf der Tagesordnung stehen.

Erweiterung der Zuweisung bei 7 MHz für den Amateurfunkdienst

Die Nationale Gruppe hat mit Anerkennung registriert, dass es im AK 2 kurzfristig gelungen ist, eine Modifikation des ursprünglichen nationalen Briefes zur Erweiterung der Zuweisung bei 7 MHz an den Amateurfunkdienst fertig zu stellen. Darin sind Vorschläge für eine möglichst zeitnahe Einführung der vorgeschlagenen Zuweisungsänderungen enthalten. Der Entwurf wurde vom Vertreter für den mobilen und festen Funkdienst (Militär), dem Rundfunkdienst, vertreten durch die Deutsche Welle, und dem Amateurfunkdienst, DARC, in vertrauensvoller kooperativer Weise abgeglichen. Der Vorschlag ist bereits in das weitere Verfahren der CEPT zur Vorbereitung der WRC eingebracht worden.

Der DARC hat den beteiligten Parteien für die gute Zusammenarbeit gedankt. Die weitere Entwicklung liegt jetzt abschließend in einer Unterarbeitsgruppe der CEPT. Sie hat den Auftrag, für die CEPT Konferenz-Vorbereitungsgruppe, CPG, einen abgestimmten Vorschlag der europäischen Verwaltungen ECP, European Common Proposal, vorzulegen. Dieser Vorschlag wird dann Eingangsdokument der CEPT zur WRC 2003.


Ende der Vorstandsinfo vom 21.03.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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