DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 27.02.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten

Hier: Anhörung von Verbänden


Sehr geehrter Herr Dr. Berger,
uns ist bekannt geworden, dass zumindest ein anderer Bundesverband im Telekommunikationsbereich vom BMWi den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit der Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat.

Nach unseren Informationen soll mit dem Artikel-Gesetz die Grundlage im TKG für die NB 30 in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung gestrichen werden.

Die Begründung dafür ist für uns nicht nachvollziehbar, da nach bisherigen Äußerungen Ihres Ministeriums das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit Frequenznutzungen in und längs von Leitern nicht regelt, sondern lediglich für die Bearbeitung von Störungsfällen herangezogen werden kann.

Darüber hinaus ist uns das Ausmaß der geplanten Änderung des TKG nicht deutlich. Wir bitten daher bereits aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz um Einbeziehung und Anhörung zum geplanten Gesetzgebungsänderungsverfahren. Die Auswirkungen betreffen die Funkdienste unmittelbar und damit auch den Amateurfunkdienst.

Mit der Streichung wäre dann generell fraglich, ob Frequenznutzungen in und längs von Leitern mangels vorhandener Grenzwerte noch rechtlich zulässig sind.

Eine zweite uns zur Kenntnis gelangte Gesetzgebungsinitiative betrifft den Entwurf eines post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetzes, in dem u. a. vorgesehen ist, die im § 11 EMVG enthaltene Verordnungsermächtigung für die EMV-Beitragsverordnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes anzupassen. Gemäß Artikel 29 soll dies jedoch rückwirkend zum 01.01.1999 geschehen.

Wir gehen auch hier davon aus, dass wir durch Anhörung und Möglichkeit zu Stellungnahmen mit in die Aufstellung der neuen EMV-Beitragsverordnung einbezogen werden.

Im Vorhinein sollten mit uns jedoch die Gesichtspunkte „Rückwirkung von Gesetzen“ sowie eine evtl. Verjährung besprochen werden.

Mit freundlichem Gruß
Hans Jörg Unglaub, Vorsitzender


Ende der Vorstandsinfo vom 27.02.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2002 Rundspruch-Archiv