DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 05.02.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Mitgliederumfrage zur Morsetelegrafie als KW-Zugangsvoraussetzung


In der Februar-Ausgabe der CQ DL ruft der DARC e. V. auf, sich an der Umfrage unter den DARC-Mitgliedern zu Pro oder Kontra CW als Zugangsvoraussetzung für die Kurzwelle zu beteiligen – siehe auch www.darc.de/cqdl/archiv/2002/cq0202.pdf

Die ersten Rücklaufe haben die Geschäftsstelle bereits erreicht. Der Druckerei als Vertragspartner der DARC Verlag GmbH ist es offensichtlich nicht gelungen, diesen Auftrag fehlerfrei auszuführen. Der DARC e. V. bedauert diese Tatsache und bittet nun alle jene Mitglieder, die sich an der Umfrage beteiligen möchten und keinen Antwortumschlag in ihrer CQ DL finden, einen eigenen Umschlag zu verwenden.

Bitte tragen Sie auf der Vorderseite links oben als Absenderangaben die Mitgliedsnummer(n) oder das Rufzeichen aller ein, deren Antworten sich in dem Umschlag befinden, also auch der Familienmitglieder, die zusammen einen Umschlag benutzen können. Als Adresse tragen Sie bitte ein:

Antwort
Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.
- Mitgliederbefragung „CW“ -
Lindenallee 4
34225 Baunatal

Sowohl das Wort „Antwort“ als auch der Hinweis auf die Umfrage sind für die Zuordnung unbedingt nötig.

Der Original-Antwortumschlag enthält an der Stelle für die Briefmarke den gedruckten Vermerk „Porto bezahlt Empfänger“. Sie können das gern handschriftlich übernehmen. Einsendeschluss für die Mitgliederumfrage bleibt der 22.02.2002.

Eine Teilnahme an der Umfrage ist nur mit dem in der CQ DL abgedruckten Fragebogen (auch kopiert) möglich. Man kann wählen zwischen zwei Aussagen. Entweder entscheidet man sich für den Wegfall der verpflichtenden Morsetelegrafieprüfung für den Zugang zur Kurzwelle im Amateurfunkdienst, oder man entscheidet sich für die Beibehaltung der jetzigen Regelung. Es muss und darf also lediglich ein Kreuz in einem der dafür vorgesehenen beiden Felder gemacht werden. Ausdrücklich geht es dabei nicht um ein Ja oder Nein zur Morsetelegrafie als Betriebsart.

Absenderangaben sollen bitte nur auf dem Antwortbriefumschlag gemacht werden. Der Fragebogen selbst darf keine Hinweise auf den Absender enthalten.

Jedes DARC-Mitglied ist stimmberechtigt. Dies gilt selbstverständlich auch für Familienmitglieder. Diese werden gebeten, sich den Fragebogen zu kopieren. Das kann natürlich auch jeder, der seine CQ DL-Ausgabe nicht zerschneiden möchte. Auch VFDB-Mitglieder mit zusätzlicher DARC-Mitgliedschaft sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts als korporative bzw. fördernde Mitglieder (z. B. e. V., GmbH, öffentliche Anstalt oder Stiftung) sind stimmberechtigt. Die juristische Personen haben eine Stimme durch ihre jeweils nach außen handelnden Organe. Clubstationen sind als solche nicht stimmberechtigt, es sei denn, hinter ihnen steht wiederum eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts.

Sehbehinderte, die die CQ DL ausschließlich in Datenform beziehen, können sich natürlich ebenfalls an der Abstimmung beteiligen. Hinweise zum Verfahren sind auf der aktuellen Diskette enthalten. Das ist auch für die Sehbehinderten leider nicht anders möglich, als dem DARC e. V. einen ausgefüllten Fragebogen zurückzusenden. Die Sehbehinderten möchten daher eine ihnen bekannte YL oder einen OM bitten, für sie den Fragebogen zu kopieren, und sie beauftragen, die von ihnen ausgewählte Antwortmöglichkeit anzukreuzen. Das Antwortformular soll diese Person des Vertrauens bitte mit dem eigenen Antwortumschlag aus der Februar-Ausgabe der CQ DL an die DARC-Geschäftsstelle zurücksenden. Auf dem Umschlag ist ebenfalls dann zusätzlich Rufzeichen bzw. Mitgliedsnummer des oder der Sehbehinderten zu vermerken.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte bzw. verweisen Sie an die Geschäftsstelle des DARC e. V.


Ende der Vorstandsinfo vom 05.02.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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