KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 48/00 VOM 03.12.2000


ÜBERSICHT:


In eigener Sache

Liebe Rundspruchfreunde,
am 24.11. wurde große Teile des deutschen Packet-Radio-Netzes abgeschaltet. Zahlreiche Betreiber von Digipeatern und Mailboxen haben sich in den letzen Tagen spontan zusammengeschlossen um gegen Vorschläge der RegTP zu demonstrieren, die, würden sie umgesetzt, den Betrieb von Packet-Radio in der heute bekannten Form unmöglich machen würden. Von dieser Abschaltung ist natürlich auch der Köln-Aachen-Rundspruch betroffen: Es liegen nur wenige Nachrichten in den Info-Files vor; möglicherweise sind spezielle Meldungen nicht weitergeleitet worden. Weitere Informationen zum Thema sind in diesem Rundspruch und im Deutschland-Rundspruch zu finden.

Günther, DL3KAT


DARC-Vorstandinformation Nr. 83

Bitte unbedingt folgende Ergänzung der letzten Vorstandinformationen bezüglich des Einzuges von EMV-Beiträgen beachten und soweit als möglich weitergeben:

Die allgemeine Ankündigung der RegTP, die Bescheide zurücknehmen zu wollen, hat bis zum Ergehen persönlicher Rücknahmebescheide keinerlei Konsequenzen. Sollte daher innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat kein Rücknahmebescheid eingegangen sein, ist weiterhin zu empfehlen, Widerspruch einzulegen.

Ferner ist noch darauf hinzuweisen, dass diejenigen Funkamateure, die seinerzeit eine Einzugsermächtigung für künftige Beiträge erteilt haben und bei denen folglich fällige Beiträge vom Konto abgebucht werden, zusätzlich Folgendes dem Widerspruch hinzufügen müssen:

„Der Abbuchung der Beträge von meinem Konto widerspreche ich sofort.“

Auch hier ist die Bekundung der RegTP im Internet allein nicht ausschlaggebend. Sollte sich die Regulierungsbehörde – wovon zunächst nicht mehr auszugehen ist – daran nicht halten, besteht die Möglichkeit, noch innerhalb von vier Wochen nach der Abbuchung bei der Bank zu widersprechen.

Sofern Beträge in den Jahren 1993/1994 bezahlt bzw. per Einzugsermächtigung eingezogen und bisher nicht zurückgezahlt oder verrechnet worden sind, sollte dieses ebenfalls unter Beifügung von Belegen und Hinweisen auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil verlangt werden.

Ein Widerspruch ist für jeden Beitragsbescheid erforderlich, also auch für einen Bescheid, den man im Hinblick auf ein zusätzlich zugeteiltes Rufzeichen, z. B. Ausbildungsrufzeichen, erhält.

Anmerkung der Redaktion:

Es folgt nun ein Musterschreiben an die zuständige Außenstelle der Regulierungsbehörde. Dieser Text ist zusammen mit Rundspruch auf der Home-Page des DARC unter der Adresse www.darc.de/aktuell. zugänglich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid XXXXXX [Aktenzeichen] über meinen EMV-Beitrag für die Jahre 19XX bis 19YY [je nach den individuellen Angaben im Bescheid] erhebe ich Widerspruch.

Wegen der noch nicht abgeschlossenen Musterprozesse, die für die Funkamateure beim Verwaltungsgericht Mainz geführt werden und unter Hinweis auf das Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.11.2000 (s. auch Ihre Presseerklärung vom 23.11.2000), reiche ich eine Begründung nur bei Aufforderung nach.

Hinsichtlich der Bescheidung für das Jahr 1996 bitte ich, den Eintritt der Verjährung analog § 20 des Verwaltungskostengesetzes zu überprüfen.

Ich beantrage außerdem, die Vollziehung auszusetzen.

(Der Abbuchung der Beträge von meinem Konto widerspreche ich sofort.)

(Den von mir gezahlte Betrag für die Jahre ... in Höhe von ... bitte ich, ebenfalls unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zurückzuerstatten. Entsprechende Belege, die meine Zahlung beweisen, habe ich beigefügt.)

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

(Erstellt von DK9HU, DL4BZ und Christina Vollmer)


Mitteilung der RegTP-Außenstelle Rostock zum SysOp-Streik

Folgende Mitteilung des Mitarbeiters der Außenstelle Rostock, Uwe Grünberg, ist im Gästebuch der Internet-Homepage von DBØAWH eingegangen:

Die Reg TP fordert lediglich, in Anlehnung an AFuG, AFuV und VO-Funk, die Gleichbehandlung aller Funkamateure im PR-Netz. Sachliche Meinungen, auch wenn sie gegensätzlich sein sollten, stellen keinen Missbrauch des PR-Netzes im fernmelderechtlichen Sinne dar.

Welchen erhöhten technischen und personellen Aufwand stellt es dar, das weitestgehend automatisiert arbeitende Mailboxsystem in Sachen Verwaltung von Mails (u. a. Lifetime) so laufen zu lassen, wie es all die Jahre ohne Zwischenfälle geschehen ist?

Das PR-Netz zu zensieren, wie dies seit Monaten in wenigen Mailboxen geschieht, dürfe dagegen viel aufwendiger sein. Das Vorgehen gegen „echten Missbrauch“ (Beleidigungen, Rufzeichenmissbrauch, Pornografie, etc...) ist in Punkt 2.4.2.7 der Anlage 1 DV-AFuG geregelt und wird nicht in Frage gestellt. Die Mehrzahl der SysOps betreiben ihre Anlagen gemäß ihrer Zuteilung und den geltenden Gesetzen. Diese werden daher auch keine Probleme mit zusätzlichen Regelungen der Reg TP haben.

Mit freundlichem Gruß
Uwe Grünberg,
RegTP-Außenstelle Rostock


Betriebsfunkgeräte zum Ausschlachten oder zur Umrüstung für das 2-m- und 70-cm-Band

Unser Distriktsvorsitzender Helmut Arenz, DL3KAA, hat über 200 alte Taxifunkgeräte für das 2-m- und 70-cm-Band abzugeben. Einige davon sind betriebsbereit und können für die Amateurfunkbänder umgerüstet werden. Andere können als Ersatzteilquelle dienen. Zudem können vier Taxifunk-Relais abgegeben werden.

Die Geräte sind für Ausbilder zur Unterstützung der Newcomer gedacht.

Interessenten mögen sich bei Helmut Arenz via E-Mail ..... oder Telefon ..... melden.

(Herbert, DL1ZBP)


AO-40 in gutem Zustand – Neues Soundkarten-Decoderprogramm

Die Telemetrie von AMSAT-OSCAR 40 zeigt, dass der Satellit in einem stabilen und sicheren Zustand ist. Temperaturen, Energieerzeugung und Stromverbrauch sind innerhalb der zulässigen Grenzen. Die Vorbereitungen für das erste Raketenmanöver sind weiterhin im Gange.

OM Nino Porcino, IZ8BCY, hat auf die Schnelle ein Windows-Programm erstellt, mit dem über die Soundkarte die PSK-Bake von AO-40 demoduliert (SSB-Empfänger) und mitgeschrieben werden kann. Eine Auswertung der übertragenen Telemetrie findet allerdings nicht statt, und auch die Übernahme in das Programm P3T ist wegen unterschiedlicher Logfile-Formate nicht ohne weiteres möglich. Zur Anzeige der jeweils aktuellen Textnachrichten eignet sich das Programm aber ausgezeichnet und wurde z. B. mit einem 150-MHz-Pentium-I erfolgreich getestet.

(AMSAT-DL)


AATiS-Telematikprojekt auf Techniklehrer-Fortbildungsveranstaltung

Auf Einladung des Verbandes der Techniklehrer für die gymnasiale Oberstufe in NRW stellt Wolfgang Lipps, DL4OAD, in einem Vortrag das Telematik-Projekt des Arbeitskreises Amateurfunk und Telekommunikation in der Schule vor.

Die Fortbildungsveranstaltung für Techniklehrer findet am 14.12., in der Zeit von 08:00–18:00 Uhr, in Räumen der Universität Gesamthochschule Essen statt.

Günther, DL3KAT


Anreisemobilwettbewerb zum 20. Bergheimer Amateurfunkmarkt

Veranstalter: DARC-Referat Öffentlichkeitsarbeit und Neue Medien

Teilnahmebedingungen:

  1. Der Mobilwettbewerb findet als Anreisewettbewerb anlässlich des 20. Bergheimer AFu-Marktes in Bergheim-Quadrath statt. Datum: 31.03.2001, Zeit: 06:00–08.00 UTC (= 08:00–10:00 Uhr).
  2. Der Mobil-Wettbewerb wird auf nur 2 m durchgeführt. Betriebsarten gemäß Bandplan.
  3. Teilnahmeberechtigt sind alle lizenzierten Funkamateure, die während des Wettbewerbes eine Mobilstation betreiben.
  4. Für die Endwertung wird eine zusammenhängende Wettbewerbszeit von maximal eine Stunde gewertet. Diese Wettbewerbszeit kann frei gewählt werden. Es müssen mindestens fünf Funkverbindungen getätigt werden. Es darf pro Fahrzeug nur ein Rufzeichen benutzt werden. Ein Rufzeichenwechsel ist nur dann erlaubt, wenn der Wettbewerb unter einem Rufzeichen beendet wurde und unter einem anderen Rufzeichen begonnen wird.
  5. Es sind alle Sendearten zugelassen. Es zählen keine Funkverbindungen über Relaisfunkstellen und auf der Einweisefrequenz 145,500 MHz . Der Bandplan ist einzuhalten.
  6. Während eines Wettbewerbs-QSO sind auszutauschen: Rufzeichen, RS(T) und DOK. Nichtmitglieder des DARCs geben anstelle des DOK die Kennung „NN“, bei Stationen außerhalb DL zählt der Landeskenner (z. B. PA = Niederlande, ON = Belgien, LX= Luxemburg usw.).
  7. Eine vollständige Verbindung zwischen:
    - Clubstationen zählt 5 Punkte
    - Mobilstationen zählt 3 Punkte
    - Fest- oder Portabelstationen zählt 1 Punkt.
  8. Die Endpunktzahl ist gleich der Summe aller QSO-Punkte multipliziert mit der Summe der gearbeiteten DOKs bzw. Landeskenner bei ausländischen Stationen.
  9. Jeder Teilnehmer an diesem Mobil-Wettbewerb erhält mindestens 2 Punkte für die DARC-Fahrzeugplakette.
  10. Das DARC-Referat Öffentlichkeitsarbeit und Neue Medien haftet nicht für Schäden, die sich aus der Beteiligung an diesem Funkwettbewerb ergeben sollten. Dieser Anreise-Mobilwettbewerb ist eine rein funksportliche Veranstaltung und keine Kraftfahrzeug-Rallye!
  11. Die vollständig ausgefüllten Logunterlagen sind bis 11:00 UTC (= 13:00 Uhr) an der Einweisestation DLØRG auf der Bühne des Bürgerhauses abzugeben. Die Siegerehrung findet ab 12:00 UTC (= 14:00 Uhr) durch den gastgebenden Ortsverband statt.

Wir wünschen eine gute Anfahrt, viel Erfolg und ein faires und sportliches Verhalten beim Mobilwettbewerb.

Hans-Otto, DL2KCI, stellvertretender Referent Öffentlichkeitsarbeit und Neue Medien im DARC


Meldungen aus den Ortsverbänden

Weihnachtsfeier beim OV Köln, G10

Liebe Mitglieder und Freunde des OV Köln,
zur diesjährigen Weihnachtsfeier laden wir herzlich ein. Termin: Sonntag, 17.12., 12:00 Uhr, Ort: Gästehaus der Sporthochschule, Kantine, Guth-Muths-Weg 1, Köln-Müngersdorf.

Anmeldungen bitte an OM Franz Recktenwald, DH2RF, unter Telefon ......

Zu erreichen ist Franz abends zwischen 18:00 und 20:00 Uhr. Bitte bis zum 07.12. anmelden. Der Kostenbeitrag beträgt DM 20,– pro Person. Wir bitten noch um Angabe, ob Fleisch oder Fisch gewünscht wird.

VY 73, Joachim, DH4JG


Ende des Köln-Aachen-RS Nr. 48/00 vom 03.12.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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