OV-INFO-DIENST Nr. 3/97 vom 17.07.1997

Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL


ÜBERSICHT:


OV-Mitgliederliste Stand: 30.06.1997

Anbei erhalten Sie die Mitgliederliste Ihres Ortsverbandes. Die Mitgliederdaten, die sich in den letzten Monaten verändert haben, z. B. auch korrigierte Schreibfehler und die Neuaufnahmen, sind fett gedruckt. Mitglieder, von denen bereits jetzt eine Kündigung zum 31.12.1997 vorliegt oder die verstorben sind, sind in der Spalte GR mit dem unten aufgeführten Schlüssel des Kündigungsgrundes gekennzeichnet.

00 kein Grund
01 verstorben
02 Streichung wegen Beitragsrückstand
03 Unzufriedenheit mit der Clubführung
04 Wechsel zum VFDB
05 finanzielle Gründe
06 aus Zeitmangel
07 andere Gründe
08 keine Antennengenehmigung
09 Beitrag zu hoch
99 Ausschluß nach § 7 Abs. 4 der Satzung

Rückfragen: Helga Glake, Datenerfassung, ......

Achtung: Einige Eintrittsdaten in den DARC e. V. sind unbekannt

Steht bei Ihren Mitgliedern das Eintrittsdatum 01.01.01. oder 00.00.00. vermerkt, so ist das Eintrittsdatum des Mitglieds in den DARC e. V. nicht bekannt. Hier empfiehlt sich eine Nachforschung bei dem Mitglied, damit auch Ehrungen pünktlich vorgenommen werden können.


OV-Anteile

Mit gleicher Post erhalten Sie eine Aufstellung des OV-Anteils für Ihren Ortsverband. Stichtag ist der 30. Juni 1997. Alle Mitgliedsbeiträge, die bis zu diesem Tag bei der DARC-Geschäftsstelle eingegangen sind und gebucht waren, wurden berücksichtigt. Bei Eintritt 1997 oder Änderung der Beitragsklasse im laufenden Jahr, haben die Mitglieder nur einen anteiligen Jahresbeitrag gezahlt. Sofern Ihr Distriktsvorsitzender nach Vorlegen der Jahresrechnung des Ortsverbandes Ihre OV-Anteile freigegeben hat, wird der errechnete OV-Anteil auf das Konto des Ortsverbandes überwiesen. Ortsverbände, die der Geschäftsstelle keine Bankverbindung mitgeteilt haben, erhalten einen Scheck. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, daß Schecks nicht nur erheblich arbeitsaufwendiger, sondern auch besonders kostenaufwendig sind.

Rückfragen: Helga Gautsche, ......


Termin AR-Herbstversammlung 1997

Die Herbstversammlung der Mitgliederversammlung des DARC e. V. (Amateurrat) findet am 25./26.10.1997 im Hotel Gude, Frankfurter Str. 299, in Kassel, statt.


Fragebogen zur Ausbildung

Mit der neuen Durchführungsverordnung wird der DARC e. V. auch eine groß angelegte Informationskampagne zur Erlangung einer Lizenz durchführen. Dies wird parallel mit der Erstellung der neuen Ausbildungsunterlagen im kommenden Jahr erfolgen und zu einer Vielzahl von Nachfragen nach Lizenzlehrgängen führen. Deshalb ist es sehr wichtig, daß wir möglichst exakt über Ihre geplanten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ortsverband Kenntnis erhalten. Füllen Sie deshalb bitte unbedingt das beigefügte Formular aus, auch dann, wenn in Ihrem Ortsverband keine Lehrgänge stattfinden sollten. Nur so können wir gemeinsam Interessierten sachgerechte Informationen weitervermitteln.


Beitragsklasse 05

Ständigen Ärger hat die Geschäftsstelle wegen der verspäteten jährlichen Nachweise der Beitragsklasse 05 ( Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Grundwehrdienst und Zivildienstleistende vom 18. bis 27. Lebensjahr ). Wir möchten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, daß die Satzung die Übermittlung des Nachweises für die Beitragsklasse bis zum 31.10. vorsieht. Beigefügt erhalten Sie zwei Anträge auf Einstufung in diese Beitragsklasse, die Sie selbstverständlich für den weiteren Bedarf gerne kopieren können, bzw. bei der Geschäftsstelle anfordern können. Der Nachweis dieser Beitragsklasse ist jährlich zu führen. Geschieht dies nicht, führt es automatisch zu einer Einstufung in den Normalbeitrag. Wir möchten Sie bitten, uns bei der Organisation insofern zu unterstützen, daß Sie Ihre Mitglieder, die für diese Beitragsklasse in Frage kommen, auf die Einhaltung des Termins hinweisen.


Änderung der Wahlordnung

Die Mitgliederversammlung des DARC e. V. (Amateurrat) hat am 24./25.05.1997 eine Änderung der Wahlordnung bei der Stimmenauszählung beschlossen. Es wurden einheitlich die Punkte 1.6., 2.6. und 3.6. für den Ortsverband, Distrikt sowie den Gesamtvorstand des DARC e. V. geändert. Ebenso wurde eine Änderung bei Punkt 4. (Amateurratssprecher) beschlossen. Danach gilt für das Wahlverfahren des Amateurratssprechers nunmehr Punkt 1.6. und 2.6. der Wahlordnung entsprechend. Die Änderung war für erforderlich gehalten worden, da der Begriff der Mehrheit in den vormaligen Bestimmungen immer wieder zu Unklarheiten und Auslegungsproblemen führte, insbesondere wenn mehr als zwei Kandidaten sich um ein Amt bewarben.

Für den Fall, daß im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige Mehrheit erreicht, ist nunmehr eine Stichwahl zwischen den Kandidaten vorgesehen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Dies ist deshalb sinnvoll, damit möglichst in derselben Versammlung eine Entscheidung fällt und nicht etwa Vorstandsämter kommissarisch besetzt werden müssen.

Die Formulierung „gewählt ist derjenige Kandidat, der mindestens eine Stimme mehr auf sich vereinigt als die Summe aller übrigen abgegebenen gültigen Stimmen“ läßt sich an folgenden Beispielen verdeutlichen:

  1. Wenn zwei Kandidaten zur Verfügung stehen (A/B) und 100 Stimmen da sind, von diesen 100 Stimmen fünf ungültig oder Enthaltungen sind, so sind 95 Stimmen auf die Kandidaten A oder B abgegeben. B hat, sobald er 48 Stimmen erhält, die Wahl gewonnen.
  2. Sofern drei Kandidaten zur Verfügung stehen (A/B/C), 100 Stimmen zu verteilen sind, fünf ungültige Stimmen oder Enthaltungen da sind und auf A entfallen 37 Stimmen, auf B 33 und auf C 25 Stimmen, so hätte A die Wahl nicht gewonnen, da die Summe der übrigen abgegebenen gültigen Stimmen (33+25) 58 beträgt.
  3. Sofern aber wiederum drei Kandidaten zur Verfügung stehen (A/B/C), 100 Stimmen zu verteilen sind, fünf ungültige oder Enthaltungen und auf A 55 Stimmen entfallen, auf B 10, auf C 30, so wäre A mit 55 Stimmen gewählt, denn die Summe aller übrigen abgegebenen gültigen Stimmen würde (10+30) 40 ergeben.

Bitte legen Sie die Änderung der Wahlordnung, die dem OV-Info-Dienst beigefügt ist, Ihrer Satzung in der OV-Mappe bei.

Rückfragen: Christina Volmer, ......


DARC Info-Bus

Der DARC Info-Bus erfreut sich auch in diesem Jahr großer Beliebtheit. Deswegen ist eine rechtzeitige Reservierung für Ihre Veranstaltung unbedingt notwendig. Die beigefügte Anforderungsunterlage für den Info-Bus für das Jahr 1998 muß deshalb aus organisatorischen Gründen bis 31.11.1997 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß ein wesentliches Kriterium für die Vergabe des Info-Busses die Größe Ihrer Veranstaltung ist. Der Bus kann aus Kapazitätsgründen leider nicht für Jubiläen der Ortsverbände zur Verfügung gestellt werden.

Rückfragen: Dietmar Austermühl, DL1ZAX, ......


Versammlungsprotokolle

Das noch ausstehende Protokoll der öffentlichen Versammlung des Amateurrates im Hotel Gude am 15./16.03.1997 in Kassel und das Protokoll der Hauptversammlung der Mitgliederversammlung (Amateurrat ) am 24./25.05.1997 in Freiburg, sind als Anlage beigefügt.


Spenden

Achtung, ab sofort gilt eine neue Bankverbindung für das Spendenkonto bei der Stadt Baunatal.

......


Anlagen:

1. Mitgliederliste
2. OV-Anteile 1997
3. Fragebogen zur Ausbildung
4. Antrag Beitragsklasse 05
5. Info-Bus Anmeldeformular
6. Änderung der Wahlordnung
7. HV-Protokoll
8. AR-Protokoll
9. Musterüberweisung für Spenden


Ende des OV-Info-Dienst 3/97 vom 17.07.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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