Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL
Liebe YLs, liebe OM,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal wünschen Ihnen und den Mitgliedern Ihres Ortsverbandes ein erfolgreiches 1997. In Ihrer OV-Vorstandsarbeit werden wir Sie weiterhin nach besten Kräften unterstützen.
Ab ca. Februar 1997 steht das DARC-Logo auch auf einer 60×90 cm großen Hißflagge zur Verfügung. Die Flagge ist besonders dazu geeignet, an kleineren Fahnenmasten oder auch am Antennenmast befestigt zu werden. Sie kostet DM 25,00 einschließlich Versandkosten. Die Bestellung bitte direkt mit Scheck an die DARC-Geschäftsstelle.
Immer wieder stellen wir fest, daß der Begriff der Clubstation entweder nicht eindeutig verstanden oder nicht eindeutig gehandhabt wird. In dem Merkblatt zur Durchführung der QSL-Vermittlung ist unter Punkt 2.2. deutlich darauf hingewiesen, daß die Meldung von Rufzeichen einer Clubstation des DARC e. V. (DARC-Clubstation) durch den OVV oder den DV erfolgt, der mit seiner Unterschrift auch bestätigt, daß der Lizenzinhaber des Rufzeichens DARC-Mitglied ist. Damit hat der Ortsverband selbstverständlich auch das Recht Änderungen vorzunehmen oder auch eine Clubstation wieder zu schließen, wenn der Lizenzinhaber nicht mehr DARC-Mitglied ist. Clubstationen, die nicht DARC-Clubstationen sind, werden von uns auch nicht als solche geführt. Wir werden im Frühjahr eine systematische Überprüfung unserer Adreß- und Mitgliedsunterlagen vornehmen.
Bericht über die Herbstversammlung der Mitgliederversammlung am 19.120.10.1996
Diesem ersten OV-INFO-DIENST von 1997 liegt das schriftliche Protokoll der Herbstversammlung der Mitgliederversammlung vom 19./20.10.1996 bei. Die Beschlüsse sind außerdem bereits in der CQ DL 11/96 veröffentlicht worden.
Mit gleicher Post erhalten Sie eine Aufstellung Ihrer Ortsverbandsmitglieder zum 01.01.1997. Bitte sehen Sie sich Ihre Datenliste an und teilen Sie uns eventuelle Korrekturen auf einer kopierten Liste mit. Achten Sie auch darauf, ob die Eintrittsdaten und Geburtsdaten angegeben sind. Hier fehlen diese teilweise.
Bitte senden Sie uns keine selbsterstellten OV-Listen, sondern markieren Sie uns die Änderungen auf der von uns zur Verfügung gestellten Liste, das erleichtert ganz erheblich die Einarbeitung.
Mitglieder, die eine ordnungsgemäße Kündigung abgegeben haben, sind per 31.12.1996 nicht mehr Mitglied unseres Clubs und sind in der Spalte AT (Austritt) gekennzeichnet. Die gleiche Kennzeichnung gilt für Mitglieder, die leider 1996 verstorben sind. Die Mitglieder, die in Ihrem Ortsverband ab Januar weiterhin Mitglied sind, aber von denen bereits eine Kündigung zum Ende 1997 vorliegt, sind in der Spalte GR mit dem unten aufgeführten Schlüssel des Kündigungsgrundes gekennzeichnet:
00 - ohne Grund
01 - verstorben
02 - Beitragsrückstand
03 - unzufrieden mit der Clubführung
04 - Wechsel zum VFDB
05 - finanzielle Gründe
06 - Zeitmangel
07 - andere Gründe
08 - keine Antennengenehmigung
09 - Beitrag zu hoch
99 - ausgeschlossen
Am 01.01.1997 hatten der DARC e. V. und der VFDB e. V. 58.039 Mitglieder gegenüber 58.409 Mitglieder am 01.01.1996. Der Mitgliederrückgang betrug 1996 somit 370 Mitglieder (0,63 %). Im Vorjahr lag der Mitgliederrückgang noch bei 542 Mitgliedern (0,92 %). Damit geht die Schere zwischen Ein- und Austritten erfreulicherweise weiter zu. Zwar nehmen die Austritte insgesamt deutlich ab (25 % gegenüber 1994), aber auch der Anteil der Eintritte hält sich nicht auf dem Niveau der vergangenen Jahre (23 %).
Seminar für neue Ortsverbandsvorsitzende
Wie bereits im OV-INFO-DIENST 4/96 vorgestellt, veranstaltet der DARC e. V. erstmals ein Informationsseminar für neue Ortsverbandsvorsitzende, die 1997 ins Amt gewählt werden. Ein Anmeldeformular ist beigefügt. Interessenten bitten wir, möglichst bis Ende März/Anfang April 1997 uns eine Anmeldung zu übersenden. Zu weiteren Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer zur Verfügung.
Bernd W. Häfner, DB4DL, ......
Einige Ortsverbände führen aus Kostenersparnisgründen kein Girokonto, sondern ein Sparkonto. Der DARC-Geschäftsstelle ist nur zum Teil diese Tatsache bekannt, da meistens nur die Kontonummern gemeldet werden. Bei Gutschriften auf Sparkonten, z. B. bei Spenden, erhalten die Empfänger in der Regel keinen Beleg Ihrer jeweiligen Bank. Sie erhalten aber immer Auskunft über den Verwendungszweck einer Gutschrift, wenn Sie Ihre Bank entsprechend danach fragen. Der Verwendungszweck wird nicht in der Gutschriftanzeige im Sparbuch vermerkt, obwohl die Geschäftsstelle diesen immer angibt.
Anlagen:
Mitgliederliste
Protokoll der Herbstversammlung
Anmeldebogen zum Pilotprojekt eines OVV-Seminars
Urkunden mit Nadeln, soweit sie für Ihren OV vorliegen
Ende des OV-Info-Dienst 1/97 vom 14.01.1997
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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