Anlage 23 zum HV-Protokoll 1996


Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Leer am 11./12. Mai 1996

Tagesordnung Punkt Nr. 15

Arbeitsgruppe B
Antrag B

Antrag des Distriktsvorsitzenden von Nordrhein (R) Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ

Text des Antrages:

Zur HV des Amateurrates am 11. und 12. Mai in Leer stelle ich den folgenden Antrag:

Der Amateurrat möge beschließen, die Punkte 2.6. und 1.6. der Wahlordnung wie in der Begründung angeführten Art und Weise zu präzisieren.

Begründung:

Punkt 2.6. der Wahlordnung (Distriktsvorstand) verlangt, daß der gewählte Kandidat die „Mehrheit“ der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen muß. Es ist nicht ersichtlich, ob hiermit eine absolute Mehrheit (mindestens 50 Prozent) gemeint ist, oder ob man einfach denjenigen meint, der die höchste Stimmenzahl hat. Dies ist wichtig, wenn man mehr als einen Kandidaten hat. In diesem Fall (z. B. drei Kandidaten) ist keine Verfahrensweise definiert, wie man weiter vorzugehen hat, wenn entweder zwei Kandidaten die gleiche Stimmenzahl erlangen oder – wenn man die absolute Mehrheit meint – keiner die absolute Mehrheit erreicht. Lediglich für den Fall, daß es nur einen Kandidaten gibt, sagt die Wahlordnung aus, daß bei Nichterreichen der „Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen“ zwei Wahlgänge durchzuführen sind. In der Vergangenheit ist dieser Punkt im DARC e. V. in sehr unterschiedlicher Weise – analog auch Punkt 1.6. bei den Ortsverbänden – angewendet worden. Sie bedürfen dringend der Präzisierung.

Beschluß: Antrag ist angenommen    Ja-Stimmen 94
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
94

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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