Anlage 22 zum HV-Protokoll 1996
Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Leer am 11./12. Mai 1996
Tagesordnung Punkt Nr. 15
Arbeitsgruppe B
Antrag A
Beschlußvorlage des Distriktsvorsitzenden Saar (Q), Eugen Düpre, DK8VR, als federführendes Mitglied des Satzungsausschusses
Text des Antrages:
Die Mitgliederversammlung möge die folgende Änderung der Wahlordnung (WO) des DARC e. V. beschließen:
1.4. Wahlberechtigte
Wahlberechtigt in der Ortsverbands-Mitgliederversammlung sind alle zum Ortsverband gehörenden ordentlichen Mitglieder/Ehrenmitglieder des DARC e. V., die mindestes 14 Jahre alt sind. Schwerbehinderte können ...
Begründung:
Nach den heute gültigen Vorschriften dürfen Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, eine Sende- und Empfangsgenehmigung für Funkamateure erwerben. Eine Differenzierung des Wahlrechts zwischen Jugendlichen mit Sende- und Empfangsgenehmigung, wie es die Wahlordnung bisher in Punkt 1.4 vorsah, ist nicht wünschenswert und fördert nicht die Integration der Jugendlichen in den Ortsverbänden. Gemäß der DARC-Jugendordnung ist jeder Jugendliche einer Jugendgruppe im Ortsverband stimmberechtigt.
Beschluß: Antrag ist angenommen | Ja-Stimmen | 94 |
Nein-Stimmen | 0 | |
Enthaltungen | 0 | |
94 |
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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