Anlage 22 zum HV-Protokoll 1996


Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Leer am 11./12. Mai 1996

Tagesordnung Punkt Nr. 15

Arbeitsgruppe B
Antrag A

Beschlußvorlage des Distriktsvorsitzenden Saar (Q), Eugen Düpre, DK8VR, als federführendes Mitglied des Satzungsausschusses

Text des Antrages:

Die Mitgliederversammlung möge die folgende Änderung der Wahlordnung (WO) des DARC e. V. beschließen:

1.4. Wahlberechtigte

Wahlberechtigt in der Ortsverbands-Mitgliederversammlung sind alle zum Ortsverband gehörenden ordentlichen Mitglieder/Ehrenmitglieder des DARC e. V., die mindestes 14 Jahre alt sind. Schwerbehinderte können ...

Begründung:

Nach den heute gültigen Vorschriften dürfen Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, eine Sende- und Empfangsgenehmigung für Funkamateure erwerben. Eine Differenzierung des Wahlrechts zwischen Jugendlichen mit Sende- und Empfangsgenehmigung, wie es die Wahlordnung bisher in Punkt 1.4 vorsah, ist nicht wünschenswert und fördert nicht die Integration der Jugendlichen in den Ortsverbänden. Gemäß der DARC-Jugendordnung ist jeder Jugendliche einer Jugendgruppe im Ortsverband stimmberechtigt.

Beschluß: Antrag ist angenommen    Ja-Stimmen 94
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
94

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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