Anlage 21 zum HV-Protokoll 1996
Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Leer am 11./12. Mai 1996
Tagesordnung Punkt Nr. 14
Arbeitsgruppe B
Antrag D
Beschlußvorlage des Distriktsvorsitzenden Saar (Q), Eugen Düpre, DK8VR, als federführendes Mitglied des Satzungsausschusses
Text des Antrages:
Die Mitgliederversammlung möge die folgende Änderung der Satzung des DARC e. V. beschließen:
§ 14 Die Versammlungen des Amateurrats
sind die Absätze 2 und 6 wie folgt zu ändern:
Absatz 2
Weitere Versammlungen können vom Vorstand oder Amateurratssprecher einberufen werden. Sie sind ferner einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Amateurrats schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Hauptversammlung. Für die weiteren Versammlungen gilt eine Einberufungsfrist von 8 Wochen.
Absatz 6, 3. Satz
Anträge zur Versammlung des Amateurrats müssen spätestens sechs Wochen vor der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein. Dieser hat die Anträge bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung dem Amateurrat bekanntzugeben. Später eingehende Dringlichkeitsanträge können nur durch Mehrheitsbeschluß während der Versammlung des Amateurrats zugelassen werden.
Anträge zur Satzung, Vereinsordnungen (Geschäftsordnung, Wahlordnung, Jugendordnung und Beitragsordnung) und Beschlußfassung von Vertretern des DARC e. V. als Mitglieder von Gesellschafterversammlungen können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt worden.
Begründung:
Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung erfolgt eine Angleichung der Fristen für Haupt- und weitere Versammlungen, auch soweit es sich um die Antragsfristen für wichtige Clubentscheidungen handelt. Es bestehen rechtliche Bedenken dagegen, daß Anträge in schwerwiegenden Clubangelegenheiten den Versammlungsteilnehmern nicht rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Beschluß: Antrag ist angenommen | Ja-Stimmen | 94 |
Nein-Stimmen | 0 | |
Enthaltungen | 0 | |
94 |
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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