Anlage 19 zum HV-Protokoll 1996


Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Leer am 11./12. Mai 1996

Tagesordnung Punkt Nr. 14

Antrag B

Arbeitsgruppe B

Beschlußvorlage des Distriktsvorsitzenden Saar (Q), Eugen Düpre, DK8VR, als federführendes Mitglied des Satzungsausschusses

Text des Antrages:

Die Mitgliederversammlung möge die folgende Änderung der Satzung des DARC e. V. beschließen:

§ 9 Organe Abs. 3

Die Mitglieder der Vorstände müssen eine Sende- und Empfangsgenehmigung nach dem Gesetz über den Amateurfunk besitzen. Ausnahmen hiervon können auf Ortsverbandsebene durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden. Sie müssen ferner volljährig sein.

Begründung:

Minderjährige Mitglieder können ihr Wahlrecht ausüben. Da die Vorstände in der Lage sein müssen, Rechtshandlungen vorzunehmen, müssen sie volljährig und geschäftsfähig sein.

Beschluß: Antrag ist angenommen    Ja-Stimmen 94
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
94

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1996 Rundspruch-Archiv

HV-Protokoll