Anlage 12 zum HV-Protokoll 1996
Heinz-Günter Böttcher, DIK2NH
Mit der Wahl von Dr. Walter Schlink, DL3OAP, in den Vorstand wurde die Aufgabe des Referenten für VHF/UHF/SHF vakant. In Absprache mit dem Vorstand sind die Aufgaben des Referates von mir ab der Vorstandswahl in Braunschweig im Mai des Jahres wahrgenommen worden.
Mitte Juli 1995 wurde ich offiziell mit der Leitung des Referates betraut.
Der Vertreter des Referenten ist wie zuvor Hellmuth Fischer, DF7VX.
Alle Mitarbeiter des Referates haben ihre Bereitschaft erklärt, weiter im Referat mitzuarbeiten.
Die ersten Aktivitäten im Referat waren geprägt durch die starke Inanspruchnahme der Mitarbeiter des Referates, die mit der Koordination automatisch arbeitender Stationen betraut sind.
Die Abwicklung des Koordinationsverfahrens wird durch die Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz und die Verwaltungsanweisung geregelt.
Noch nicht geregelte Fragen werden in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde behandelt.
Diese Regeln wurden im Sommer 1995 den Betroffenen in Erinnerung gebracht.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die bei vielen Funkamateuren vorherrschende Einstellung zu sein, das Referat als eine Dienstleistungsinstitution anzusehen. Die Arbeit im Referat wird in der Freizeit der betroffenen Funkamateure geleistet. Verzögerungen in der Abwicklung können vorkommen und sind hinzunehmen. Eine stärkere Inanspruchnahme der Referatsmitarbeiter ist nicht möglich.
Einige Mitarbeiter haben um Reduzierung ihres Aufgabengebietes gebeten bzw. um Ablösung.
Die Suche nach neuen Mitarbeitern gestaltet sich zunehmend schwierig.
Die Belastung in den Sachgebieten der Koordination ist erheblich. Hinzu kommt die z. T. nicht mehr zu befriedigende Anspruchshaltung.
Diese hat selbst bei führenden Funktionsträgem im DARC zu unzulässigen Forderungen geführt.
Seit meinem Arbeitsbeginn als Referent ab Mai 95 wurde an folgenden Veranstaltungen teilgenommen:
DSI-Hearing in Mainz
Gespräch im BAPT Mainz zu aktuellen Fragen
HAM RADIO 24.27.06.1995
Arbeitstreffen AG-Amateurfunkgesetz
UKW-Tagung Weinheim
Arbeitstreffen AG-Amateurfunkgesetz
Sonder HV-AR
HV-AR Kassel
UKW-Arbeitstagung Bebra
Von den Mitarbeitern im Referat wurden unzählige Termine anläßlich regionaler Veranstaltungen und im Zusammenhang mit regionalen Koordinationen wahrgenommen.
Zum Jahresende wurden die Vorschläge des Referates für die IARU-Konferenz 1996 im Entwurf erstellt und textlich vorbereitet.
Die weitere Ausgestaltung Referatsarbeit stand auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines neuen Amateurfunkgesetzes und der daraus resultierenden Durchführungsverordnung. Zu diesem Zweck ist das Referat in die Erarbeitung der Arbeitsgrundlagen eines Frequenzausschusses im DARC eingebunden.
Ein Schwerpunkt der Referatsarbeit war die Detailed Spectrum Investigation, DSI, der CEPT. Im Rahmen dieses DSI-Verfahrens werden die Frequenzen ab 29,7 MHz einer generellen Untersuchung unterzogen.
Dabei steht als wesentliches Ziel eine Harmonisierung des Frequenzspektrums in Europa unter größtmöglichem wirtschaftlichen Nutzen im Vordergrund.
Der in drei Abschnitte aufgeteilte Ablauf der DSI wurde 1995 in der Phase 1: 3,4106 GHz abgeschlossen.
Durch intensive Zusammenarbeit mit dem BAPT und eine zuvor abgegebene ausführliche Stellungnahme des DARC konnten massive Frequenzverluste verhindert werden. Die langfristige Perspektive sieht nach der Beschlußlage der europäischen Frequenzmanager keine Zuweisungsverluste vor. Positiv ist auch die europaweit beabsichtigte Freigabe des Bereiches 3,43,5 GHz auf sekundärer Basis.
Dies stellt eine deutliche Verbesserung dar.
Es sei aber nicht verschwiegen, daß zunehmend andere, zum großen Teil primäre Nutzungen auf den dem Amateurfunk sekundär zugewiesenen Bereichen eingeführt werden. Dies wird möglicherweise Probleme bei der Installation von automatischen Stationen nach sich ziehen, die ggf. durch sorgfältige Absprachen mit den primären Nutzern geregelt werden können.
Die DSI Phase 3: 960 MHz bis 3,4 GHz wurde ohne ausdrückliche öffentliche Diskussion durch die europäischen Frequenzmanager der Fernmeldeverwaltungen abgeschlossen.
Für den Amateurfunk sind derzeit keine Frequenzverluste zu verzeichnen. Zur gemeinsamen Nutzung gilt das zur Phase 1 ausgeführte gleichermaßen.
Zur DSI Phase 2: 29,7960 MHz wurde im Frühjahr 1995 ein erster Bericht mit Frequenzempfehlungen für die langfristige Planung veröffentlicht.
Neben der Absicht, Frequenzen im 50-MHz-Bereich dem Amateurfunk baldmöglichst auf europäischer Ebene zur Verfügung zu stellen, wurden einige marginale Ergänzungen der Zuweisungssituation auf bislang nicht freigegebenen Frequenzen vorgeschlagen. Diese Verbesserungen stehen aber im Schatten der gleichfalls vorgeschlagenen Reduktion der Zuweisung im 70-cm-Band um jeweils 2 MHz am oberen und unteren Bandende.
Das Referat hat für den DARC in einer ausführlichen Kommentierung diese Vorschläge als unannehmbar zurückgewiesen und die Notwendigkeit des Fortbestandes der vollständigen Zuweisung von 10 MHz im 70-cm-Band ausführlich untermauert.
Die gleichfalls vorgesehene Verlagerung der ISM-Anwendungen aus dem 70-cm-Band heraus wird begrüßt. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland läßt aber Zweifel an der Realisierungsmöglichkeit aufkommen. Dies wurde in der Kommentierung ausdrücklich erwähnt.
Es bleibt abzuwarten, wie der für Spätsommer 1996 vorgesehene Zwischenbericht zur Phase 2 aussieht.
Ob aus der bekannt gewordenen Absicht, wesentliche Teile der Frequenzempfehlungen neu zu formulieren, für den Amateurfunk Positives zu erwarten ist, wird sich zeigen.
Die schon 1993 deutlich gewordenen grundsätzlichen Positionen im europäischen Frequenzmanagement lassen wenig Hoffnung auf eine Wende zum Besseren.
Es erscheint daher nicht unwahrscheinlich, daß im 70-cm-Band Veränderungen zu Lasten des Amateurfunks zu erwarten sind.
Die intensiven Bemühungen des Referates in den vergangenen Jahren, den Amateurfunkbetrieb auf 50 MHz zu sichern, zeigten 1995 insofern Erfolge, daß der Großversuch mit 1000 Sondergenehmigungen fortgesetzt werden konnte. Der störungsfreie Funkbetrieb veranlaßte das BAPT, den Versuch über die Jahreswende 95/96 hinaus zu verlängern. Es steht eine Entscheidung für einen Dauerbetrieb im Laufes des Jahres 1996 an.
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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