KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 12/95 VOM 26.03.1995

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Gestern war die Distriktsversammlung Köln-Aachen in Gemünd. Auf der Tagungsordnung stand die Neuwahl des Vorstandes. Zum amtierenden Vorstand gab es keine Gegenkandidaten. Da dieser heutige Rundspruch bereits am Freitag produziert wurde, können wir Ihnen den vollständigen Bericht zur Distriktsversammlung erst für die nächste Woche versprechen. Heute wollen wir Ihnen aber den Mitschnitt zum Ergebnis der Vorstandswahl vorspielen. Bitte um ein wenig Geduld, wir wechseln das Band.

(Hier Wiedergabe der Aufzeichnung von Holger, DH1KS)


Gestern und heute tagt das V/U/S-Referat in Bebra. Es stehen wichtige Entscheidungen an zur Situation des 2-m- und 70-cm-Bandes.

Aus unserem Distrikt nimmt daran teil:
DK3FF, Ernst, der UKW-Referent, DF1KJ, Jochen, der BuS-Referent und als Vertreter der AGAF, DJ1KF, Manfred, der Rundspruchredakteur.

Zur Lage auf dem 70-cm-Band erinnern wir an die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 70-cm-Amateurfunkband am 20./21.01. in Kassel mit Auszügen aus dem Bericht von Karl Erhard Vögele, DK9HU, Referent für Gesetze und Normen:

„1. ISM-Bereich

Das Verhältnis der Funkamateure zu den Nutzern des ISM-Bereiches ist in Ziffer 2.1 Fußnote 2 der Anlage 1 in der geltenden Fassung von 1985 der DV-AFuG geregelt. Grundlage der Erteilung von Allgemeingenehmigungen des BMPT/BAPT für die Nutzungen im ISM-Band ist u. a. die VO-Funk. Diese Genehmigungen müssen mit den Regelungen der DV-AFuG verträglich sein. Die Arbeitsgruppe schlägt vor zu prüfen, inwieweit es Anwendungen gibt, bei denen es sich z. B. um Fernmeldeverkehr handelt, die gegen die VO-Funk verstoßen. Das Ergebnis soll ggf. dem BMPT mitgeteilt werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, auch dem BMPT gegenüber die Erwartung auszusprechen, daß Anwendungen im ISM-Bereich, wie z. B. elektronische Wegfahrsperren in Pkws so gebaut sind, daß sie vom Amateurfunkdienst nicht gestört werden können. Sie empfiehlt darüber hinaus die Hersteller auf die teilweise Unverträglichkeit von ISM-Anwendungen untereinander hinzuweisen und zur Vermeidung von Konflikten zu bitten, ihre Verbraucher über die Bedingungen bei ISM-Nutzungen aufzuklären.

3. Nutzung des 70-cm-Amateurfunkbandes

Nach Ansicht der Arbeitsgruppe ist jede Innovation, insbesondere bei den digitalen Übertragungsverfahren, zu fördern. Für solche Versuche, wie zum Beispiel der digitalen Bewegtbildübertragung, steht dem Amateurfunkdienst nur das 70-cm-Band zur Verfügung. Eine Projektgruppe beschäftigt sich mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Versuche im 70-cm-Allmode-Bereich, der auch für andere Versuche dieser Art zur Verfügung steht.

DJ7CH, DL6FC, DJ1KF, DF5DP, DK2NH, DL3OAP, DF7VX, DB2ZJ, DK9HU

Hinweise zu allen Ziffern und insbesondere zu Ziffer 3

In der Arbeitsgruppe wurden vor dem Hintergrund der Nutzung des 70-cm-Bandes die grundsätzlichen Ziele und Aufgaben des Amateurfunks diskutiert. Sie hat festgestellt, daß das 3-Säulenkonzept, nämlich Ausbildung, technische Versuche und Kommunikation, auf dem der Amateurfunk nach der VO-Funk und dem Gesetz über den Amateurfunk beruht, gemeinsam mit der persönlichen Genehmigung die wesentlichen Essentials darstellt, aus denen seine einzigartige Ausprägung abzuleiten ist. Gleichzeitig wird damit dokumentiert, wie sich der Amateurfunkdienst von anderen Funkanwendungen unterscheidet.

Das 3-Säulenkonzept und seine Bedeutung für das 70-cm-Band:

A. Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.

Diese Ausbildung hat eine große gesellschaftspolitische und industriepolitische Bedeutung. Es wurde festgestellt, daß über den Amateurfunk viele Jugendliche den Weg in die Technik und zu einer technischen Ausbildung bzw. zu einem Technikstudium finden. Das beweisen die Aktivitäten ‚Amateurfunk in der Schule‘ und ‚Jugend forscht‘. Unter den Teilnehmern und Preisträgern von ‚Jugend forscht‘ sind überproportional viele Funkamateure mit anspruchsvollen Amateurfunkthemen. Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der Funkamateure eines Landes und dessen Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der Mikroelektronik. Die Beispiele USA, Japan und auch Schweden zeigen dies. Gleiches gilt für die Zahl der Patentanmeldungen im Vergleich mit dem Prozentsatz der Amateurfunklizenzen in der Bevölkerung.

B. Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für technische Studien wahrgenommen wird.

Im Zentrum der Erörterungen der Arbeitsgruppe stand der experimentelle Charakter des Funkdienstes Amateurfunk. Der Amateurfunk hat historische Verdienste um Innovationen. Er leistet nach wie vor wesentliche Beiträge im innovativen Bereich. Beispiele sind die Satelliten- und Raumfahrttechnologie. Auch für künftige Innovationen sind Amateurfunkprojekte in Arbeit: in dem gegenwärtig im Bau befindlichen Amateurfunksatelliten Phase-III-D Projekt beispielsweise werden von mehreren Universitäten eine Reihe neuer Technologien erstmals erprobt und angewandt, teilweise gefördert durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie. Ferner laufen in diesen Forschungsprojekten mehrere wissenschaftliche Arbeiten, mit denen Studenten einen qualifizierten Hochschulabschluß erwerben. Aus physikalischen und administrativen Gründen ist dabei das 70-cm-Band für den Satellitenfunk das wichtigste Band.

Die Funkamateure stehen an der Schwelle des Übergangs in die Entwicklung digitaler Modulationsarten. Eine Arbeitsgruppe über digitale Schmalband-Bildübertragung entsteht, andere Projekte bestehen im Konzept.

C. Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander wahrgenommen wird.

Der kommunikative Bereich hat mit dem Einzug des Computers in den Amateurfunk einen bisher nicht dagewesenen Aufschwung erlebt. Dadurch wachsen der Kommunikation durch die digitalen Betriebsarten, insbesondere mit der Betriebsart Packet-Radio neue Dimensionen und Qualitäten zu. Zeitgleich entwickeln sich auch in der drahtgebundenen Netzwelt, wie z. B. im Internet, kommunikative Verhaltensweisen ähnlich Packet-Radio, die sich als Hort der freien Rede und als Keimzelle der elektronischen Demokratie der Zukunft verstehen. Kritische Beobachter sehen allerdings die Entwicklungen in der drahtgebundenen Praxis wie z. B. bei Internet mit Sorge. Sie ist ein Abbild der Verhältnisse in unserer Gesellschaft und Funkamateure sind ein Teil dieser Gesellschaft.

Weil der Amateurfunkdienst von seinen Grundzügen her ein experimenteller Funkdienst ist, sind die Funkamateure aufgerufen, insbesondere Packet-Radio neben seinen technischen Aspekten auch als ein großes soziales Labor zu erkennen. Es verfügt über alle technischen Voraussetzungen für einen Großversuch, wie die künftige elektronische Kommunikation konfliktfreier gestaltet werden könnte. Angesichts technischer Vorhaben wie interaktive Medien usw. sind Verhaltensempfehlungen und Regeln wie z. B. die Netiquette notwendig. Eine ausreichend entwickelte Rechtssprechung gibt es noch nicht. Der DARC e. V. hat Arbeitsmaterial einschließlich der Rechtsgrundlagen gesammelt. Ein Vorhaben zur Schaffung einer Betriebsordnung und Netiquette mit Verhaltensvorschlägen ist geplant.

Fazit zur Bedeutung des 70-cm-Bandes

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen wurde festgestellt, daß das 70-cm-Band eine zentrale Bedeutung für den Amateurfunkdienst hat. Es ist sowohl für die Ausbildung wie auch für technischen Versuche und die kommunikative Weiterentwicklung wichtig. Ihm kommt eine existentielle Bedeutung für den Amateurfunkdienst zu gepaart mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung für den Standort Deutschland.

Das Band ist der einzige zusammenhängende Frequenzbereich mit einer Bandbreite von 10 MHz, der dem Amateurfunkdienst fast exklusiv zur Verfügung steht. Das ist für Versuche unabdingbar, die in anderen Bereichen in jedem Einzelfall mit den Primärnutzern verhandelt werden müßten.

Das 70-cm-Amateurfunkband hat ideale Ausbreitungsbedingungen und physikalische Eigenschaften im Hinblick auf die überbrückbaren Entfernungen und technischen Anforderungen an Geräte und Antennen. Auf diesem Band befinden sich einer Vielzahl von technisch geschulten Teilnehmern, welche sich hervorragend eignen für Großversuche mit digitalen Netzen und den darin sich entwickelnden kommunikativen Verhaltensweisen. Der internationale Amateurfunkverband IARU hat dem schon seit langem für alle seine Mitgliedsländer durch einen exakt darauf abgestimmten Bandplan Rechnung getragen.

Ohne das 70-cm-Band in seiner jetzigen Größe und Nutzbarkeit wäre dem Amateurfunk die für seine ausbildungsbezogene, technische und kommunikative Fortentwicklung wesentliche Grundlage entzogen.“

Karl Erhard Vögele, DK9HU


Achtung Termin für 6 m-Sonderlizenzinhaber

Bitte nicht vergessen: Bis zum 31.03. die 6-m-Logblätter an den DARC e. V., z. H. H. Klimaszewski, ....., schicken. Vielen Dank.


Prüfungsanforderungen für die HARC Lizenz

Das BMPT hat mit der entsprechenden Verordnung im Januar 1995 die Regelung der HARC Lizenz bei uns in Kraft gesetzt. Das ist die vereinheitlichte Prüfung, aufgrund derer nationale Lizenzen in jew. anderen Mitgliedsländern ausgegeben werden sollen.

In der Verordnung wird hinsichtlich des Prüfungsstoffes auf eine Anlage 4 verwiesen, die man beim BAPT oder Außenstellen anfordern solle. Dort war die zunächst aber nicht bekannt. Jetzt liegt diese Anlage 4 „Prüfungsstoffplan für eine harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung der Stufe A und/oder B“ auf 12 Seiten vor.

Für alle, die Ausbildung betreiben, dürfte dieser Stoffplan wichtig sein. Auch läßt sich vermuten, daß der Katalog, einmal europäisch vereinheitlicht, die Basis für zukünftige Prüfungsordnungen in DL sein wird.

Kopien versende ich gerne gegen SASE (DM 3,– Porto + 1,20 Kopien), Adresse siehe Callbook.

VY 73, Thomas, DL5HX

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Abgabe der Broschüren

Wie das BAPT mitteilt, sind die Stückpreise für die Broschüren ab 01.03.1995 wie folgt festgelegt worden:

Bestimmungen für den Amateurfunkdienst
Einzelpreis 6,– DM, ab 50 Stück 4,– DM, ab 100 Stück 3,– DM;

Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure
Einzelpreis 8,– DM, ab 50 Stück 6,– DM, ab 100 Stück 5,– DM;

jeweils zuzüglich Porto. Die Abgabe erfolgt gegen Rechnung. Bestellungen sind zu richten an das BAPT ......

Für angemeldete Prüflinge erfolgt die Abgabe der Broschüre weiterhin kostenlos.

(Alfred, DL1FL)


VERANSTALTUNGEN und ANKÜNDIGUNGEN

G20, Bergheimer Funkflohmarkt

Der 14. Bergheimer Funkflohmarkt findet am Samstag, dem 01.04., von 09:00–14:00 Uhr wieder in der Stadthalle in Bergheim an der Erft statt. Angeboten werden können Amateurfunkgeräte und Zubehör, Elektronikteile und Computer. Tischbestellungen sind nicht mehr möglich.

DL2KCI, Hans-Otto Dornfeld, .....


24. Mikrowellenstammtisch

Der 24. Mikrowellenstammtisch findet am Samstag, dem 01.04., im Brauhaus Früh am Dom in Köln ab 09:30 Uhr statt. Die Runde würde sich besonders über Newcomer freuen, die den Einstieg in die Gigahertztechnik suchen.

Ernst, DK3FF


MELDUNGEN AUS DEN ORTSVERBÄNDEN

OV Köln, G10, Einladung zur Jahreshauptversammlung

am Dienstag, dem 28.03., um 20:00 Uhr, im Clublokal Zur Sudpfanne, Köln-Bayenthal, Goltsteinstr. 83. Den Wahlausschuß bilden Ingo, DJ6YC, und Eduard, DK8FI.

(Heinz, DL7AC)


OV Bergheim, G20, Einladung zur OV-Versammlung

Der April-OV-Abend wird wegen des Flohmarktes auf Freitag, den 31.03., 20:00 Uhr, vorgezogen. Für alle G20-er, die bereits von 17:30–20:00 Uhr beim Aufbau des Flohmarktes in der Stadthalle helfen kommen, im voraus vielen Dank vom OVV Hans-Otto.


OV Wesseling, G37, Einladung zum PR-Vortrag

Am 31.03. findet um 20:00 Uhr ein Vortrag mit Demonstration über Packet-Radio in unserem OV-Lokal Residenz Eichholz, Eichholzer Straße statt. Er wird von Ingo, DH8KAM aus G40 gehalten.

(Der Vorstand von G37)


OV Jülich, G16, Einladung zur Jahreshauptversammlung

am 11. April um 20.00 Uhr im Hause der Jugendverkehrsschule in der Rochusstraße. Wahlvorschläge bitte an Heinz-Willi, DL1KAC.


TEXTBEITRAG ZUM ATV-RUNDSPRUCH (nur für die Packet-Version – nicht vorlesen!)

Thesen zu 70 cm > ISM > D-ATV > Packet-Broadcast 21.03.1995

anläßlich der V/U/S-Tagung am 25./26.03. in Bebra (und den vielen Files zu „ISM“ im PR-Netz)

01) a- in DL ist das 70 cm-Band (430,000–440,000 MHz) dem Amateurfunkdienst auf primärer Basis zugewiesen.

Die Fußnote 2 der Anlage 1 der DV-AFuG unter Ziffer 2.1, die in dieser Fassung seit 01.06.1985 gilt, hat folgenden Wortlaut:

„Die Frequenzbereiche 433,05–434,79 MHz, 2400–2500 MHz, 5725–5875 MHz und 24–24,25 GHz sind auch für den Betrieb von Hochfrequenzgeräten für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke sowie für Fernwirkfunkanlagen bereitgestellt. Störungen des Amateurfunkdienstes in diesen ‚ISM‘-Bereichen durch diese Geräte und Funkanlagen müssen in Kauf genommen werden.“

b- Innerhalb des Amateurfunkbereiches gibt es also sogenannte „sekundäre“ (ISM-)Nutzer:

„Der Frequenzbereich 433,05–434,79 MHz ist für Hochfrequenzgeräte für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke und auch für andere Funkanlagen für verschiedene Zwecke vorgesehen. Der Halter eines aufgrund dieser Genehmigung errichteten und betriebenen Gerätes muß Störungen seiner Funkanlage durch andere in diesem Frequenzbereich betriebene Geräte hinnehmen .“

c- Dadurch, daß nicht nur der Sekundärnutzer, sondern auch der Primärnutzer Störungen „in Kauf nehmen muß“, ist die primäre Zuweisung im ISM-Bereich von „minderer Qualität“ als sonstige Primärzuweisungen auf Frequenzbereichen, wo der Primärnutzer (meist zum Nachteil für den Sekundärnutzer Amateurfunk) die Einstellung des Funkbetriebes des Sekundärnutzers fordern kann.

d- Im kürzlich geänderten Fernmeldeanlagengesetz steht unter anderem im § 19:

„Wer absichtlich den Betrieb einer sonstigen Funkanlage dadurch verhindert oder stört, daß er elektrische Energie verwendet ..., wird mit Freiheitsstrafe ... oder Geldstrafe bestraft“.

Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn jemand mutwillig eine Funkanlage betreibt in der Absicht damit z. B. einen Sekundärfunkdienst zu stören oder zu blockieren.

e- In der Vergangenheit gab es vorwiegend ISM-Anwendungen, die zwar den Amateurfunkdienst stören konnten (Diathermiegeräte, Schweißgeräte usw.), die aber selbst nicht gestört oder in ihrer Funktion beeinflußt werden konnten. Jetzt gibt es zunehmend Anwendungen – auch sicherheitsrelevante – (Auto-Wegfahrsperren, Kransteuerungen, Verbrauchsmessungen usw.), die von Amateurfunk-Anwendungen (besonders bei diskreten Trägern) massiv gestört oder geblockt werden können. Dadurch ist ein erhebliches Konfliktpotential entstanden, das nicht durch aggressive Belegung mit starken Amateurfunkträgern zu lösen sein wird.

02) a- Nach DVO und Hamspirit werden alle Amateurfunkanwendungen (nicht nur im 70-cm-Band) mit gleicher Berechtigung betrieben. Bandpläne, die nicht alle Nutzer gleichermaßen angemessen berücksichtigen, sind nicht geeignet, von allen anerkannt und beachtet zu werden.

Eine Amateurfunkvertretung, die einen Bandplan aufstellt, der eine im jeweiligen Band mögliche Betriebsart (z. B. ATV auf 70 cm) völlig vernachlässigt oder unmöglich macht, jagt seine Mitglieder aus dem Verein! Außerhalb des Clubs ist die Einhaltung von Bandplänen freiwillig. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn die persönlichen Vorlieben des lizenzierten Funkamateurs nicht über die Maßen behindert oder unmöglich gemacht werden.

b- Kommerzielle Funkdienste benötigen, falls sie völlig neuartige Netze aufbauen wollen, zusätzliche Frequenzbereiche. Der Amateurfunkdienst steht vor der Einführung neuer digitaler Übertragungstechniken. Er wird für diese Umstellung keine zusätzlichen Bänder genehmigt bekommen, sondern muß innerhalb der vorhandenen Bändern durch Selbstregulierung einen Bereich finden, auf dem die Erprobung der neuen Technik möglich ist.

Die Bereitschaft, neue Technologien innerhalb der zugeteilten Frequenzbereiche zu erproben und einzuführen, dürfte ein wichtiges Argument sein, wenn es darum geht, zu begründen, warum der Amateurfunkdienst auch in Zukunft auf 70 cm 10 MHz Bandbreite benötigt.

c- Das 70-cm-Band ist besonders geeignet, Digitalversuche zu unternehmen:

d- Im 70-cm-Band ist der ISM-Bereich der einzige Bereich, der noch nicht flächendeckend durch andere Amateurfunkanwendungen belegt ist. Bisher mußten vorzugsweise die Fernsehamateure die Störungen durch ISM dulden. Es ist nur fair, ihnen diesen Bereich für die Erprobung der Digitalübertragung zu überlassen. Digitale Übertragungsarten sind relativ störfest. Durch die zu erwartenden geringeren notwendigen Sendeleistungen, bezogen auch auf die Bandbreite, ist zu erwarten, daß die genehmigten ISM-Anwendungen nicht blockiert oder kaum gestört werden.

e- Die Entwicklung der digitalen Bewegtbildübertragung beinhaltet die Einbindung zusätzlicher Dienste, wie Sprache und Daten (PR). Zwei bis drei Fernsehbilder haben bereits einen „Datenumfang“ wie er im Packet-Netz in 24 Stunden kaum anfällt.

Nach der Erprobung im 70-cm-Band kann diese Technik auf höheren Bändern dazu genutzt werden, die Frequenznot zu lindern. Über gemeinsame Bild- und Datennetze können die festen Funkstellen miteinander verlinkt werden. Es wird Platz geschaffen für zusätzliche Amateurfunk-Anwendungen und Anwender.

03) Der ISM-Bereich sollte nicht für Packet-Broadcast-Anwendungen gewählt werden, weil durch die Ansiedlung von PR-Broadcast die Gefahr massiver Kollisionen mit den Sekundärnutzern provoziert wird, die geeignet sein könnten, bei einer Neuverteilung diesen Bereich wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung und wegen des Mangels an Alternativ-Frequenzen für die ISM-Anwendungen dem Amateurfunk völlig zu entziehen, weil dieser Bereich nach Bandplan und Tradition immer noch für ATV vorgesehen ist, und formal, weil dies einen Beschluß des DARC-Amateurrates in undemokratischer Weise aufheben würde.

04) Falls PR-Broadcast eingeführt und konsequent genutzt wird, reduziert sich die Aktivität der meisten User auf den Einstiegen auf das Einschreiben und Auslesen persönlicher Files. Bei den meisten Usern dürfte diese Aktivität pro Tag nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.

Für PR-Broadcast eignet sich deshalb:

und, um zusätzliche Frequenzen und Hardware zu sparen:

VY 73 es 55 und eine gute Hand bei der VUS-Tagung am 25./26.03. in Bebra,

DJ1KF, Manfred May, in der Funktion als 2. Vorsitzender der AGAF


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 12/95 vom 26.03.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1995 Rundspruch-Archiv