KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 6/95 VOM 12.02.1995

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Am 09.02. wurde der Protokolltext des BMPT/BAPT zur gemeinsamen Sitzung mit dem RTA vom 14.12.1994 in PR in der Rubrik RTA eingespielt. Er kann dort komplett ausgelesen werden. Hier einige Auszüge:

zu 3. Aufgaben und Selbstverständnis des RTA

Herr Werkhausen wies darauf hin, daß beim BMPT Beschwerden darüber eingegangen seien, daß andere, nicht im RTA vertretene Amateurfunkvereinigungen sich benachteiligt sähen, weil sie nicht zu den Gesprächen des RTA eingeladen seien. Er machte in diesem Zusammenhang deutlich, daß sich das BMPT nicht um Interna des RTA kümmern könne und auch keine Aufsicht über den RTA ausübe, daß man aber erwarte, daß Ablehnungen von Aufnahmeanträgen und deren Gründe den Betroffenen zur Kenntnis gegeben werden.

Herr Werkhausen führte weiter aus, daß das BMPT dessen ungeachtet verpflichtet sei, auch andere Vereinigungen anzuhören.

Herr Vögele wies auf die Prinzipien bei der Konzipierung des RTA hin, wonach die Mitgliedsvereinigungen des RTA nach wie vor selbstständig handelnde Vereinigungen blieben und der RTA das Recht des BMPT nicht tangieren würde, alle jene Beteiligten anzuhören, die es in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen wolle. Aus den Erklärungen der Fraktionen des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation und den Presseerklärungen des BMPT zum RTA ergäbe sich jedoch, daß Gespräche über Angelegenheiten des Amateurfunkdienstes ausschließlich mit dem RTA zu führen seien.

Herr Dr. Ellgering, Vorsitzender des RTA und des DARC e. V., verwies auf die Geschäftsordnung des RTA, die auf demokratischem Wege entstanden und von allen Mitgliedern des RTA so verabschiedet worden sei. Er hob das Selbstverständnis, die Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht dieser demokratisch organisierten Vereinigung hervor. Der RTA stehe jeder Vereinigung offen, so lange mit dem Aufnahmeantrag keine Vorbedingungen verknüpft, die Antragsteller demokratisch legitimierte Vereine seien, die ausschließlich in Satzung und Praxis die Interessen des Amateurfunks vertreten würden und welche die übrigen Aufnahmekriterien erfüllten. Über die Aufnahme entscheide der RTA unabhängig und demokratisch. Dabei habe er darauf zu achten, daß er als Gremium arbeitsfähig bleibe. Zur Frage der Repräsentanz des RTA merkte Dr. Ellgering an, daß eine 100-%ige demokratische Repräsentanz aller deutschen Funkamateure schon deshalb nicht erzielbar sei, weil ca. 10.000 deutsche Funkamateure nicht in Amateurfunkvereinigungen organisiert und auch nicht bereit seien, einer Organisation beizutreten. Von den in Vereinigungen organisierten Funkamateuren seien im RTA mehr als 95 % vertreten.

Seitens des BMPT wurde kein Änderungswunsch hinsichtlich der Geschäftordnung des RTA und seiner Aufnahmekriterien vorgebracht. Es herrschte Einigkeit darüber, daß der RTA ein handlungsfähiges Organ bleiben müsse.

Als Fazit hielt Herr Werkhausen fest, daß der RTA Gesprächspartner des BMPT ist, aber auch andere gehört und deren Vorschläge vom BMPT gewürdigt werden. Es wurde unterstrichen, daß Hearings zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblicherweise jedem offenstehen.

Herr Vögele hat übernommen, eine Unterlage zu erstellen, in der er konkretisiert, welche Grundsätze für die Zusammenarbeit des BMPT mit dem RTA maßgeblich seien.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage diskutiert, wer künftig Ansprechpartner für Relaiskoordination und Kurzzeitgenehmigungen ausländischer Funkamateure sei. Herr Dr. Ellgering will dazu einen Beschluß des RTA herbeiführen. Bis zu diesem Zeitpunkt steht der DARC e. V. als Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung.

zu 4. Nutzung des 50 MHz-Bereiches durch Funkamateure und weitere Verfahrensweise

Herr Werkhausen berichtete über die bisherigen positiven Erfahrungen des Großversuches mit der Nutzung dieses Frequenzbereiches. Er kündigte an, daß in einem der nächsten Amtsblätter eine Verlängerung der Genehmigung unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen und Auflagen bis Ende 1995 veröffentlicht werde. Die im Frequenzausschuß festgelegten Vorgaben sollen für die Versuchsdauer nicht verändert werden.

Der RTA will diesbezüglich einen Antrag an das BAPT stellen, der insbesondere die Erweiterung des Teilnehmerkreises um weitere 500 Funkamateure auf insgesamt 1500 sowie eine Verdoppelung der zulässigen Sendeleistung zum Gegenstand haben wird.

zu 5. EMV-Beiträge für Funkamateure

Herr Werkhausen wies auf die erforderliche Gebührenerhöhung hin und informierte, daß dem Wunsch des RTA, die Genehmigungsgebühren und die EMV-Beiträge zu einem Betrag zusammenzufassen, aus rechtlichen Gründen bei den geltenden Gesetzen nicht entsprochen werden könne, da beide Abgabearten auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen basieren. Herr Dr. Ellgering entgegnete, daß dies nach einem Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Ronellenfitsch nicht zutreffe und das vom DARC e. V. damals vorgeschlagene Vorgehen rechtlich möglich sei.

Im Verlauf der weiteren Diskussion hinsichtlich der Gestaltung kostendeckender Gebühren wurde seitens des RTA auch die Anregung gemacht, daß durch die Übertragung von Aufgaben auf die Amateurfunkverbände Verwaltungskosten gespart werden könnten, was sich letztlich auf die Gebührenerhebung auswirke. Herr Werkhausen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die derzeitige Rechtslage dies jedoch nicht erlaube. Er regte an, daß die Gebührenfrage bei der nächsten Gesprächsrunde auf der Tagesordnung stehen solle.

Herr Masson, der zu Beginn der Sitzung erklärte, daß er nicht an der ganzen Besprechung teilnehmen könne, eröffnete in einem kurzen Abschiedswort den Vertretern des RTA, daß bis zum 01.01.1998 eine ganze Reihe von Gesetzen novelliert würden, darunter das FAG. Es werde auch ein Telekommunikationsneuordnungsgesetz verabschiedet, welches alle Angelegenheiten der Telekommunikation umfassend regeln solle. U. a. sei damit zu rechnen, daß das AFuG Teil dieses Telekommunikationsneuordnungsgesetzes werden könnte, es sei denn, daß das BMPT das jetzt bestehende AFuG in einem zum Anfang des Jahres 1995 vorgezogenen Gesetzgebungsverfahren ergänze und rechtzeitig abschließe. Die Vertreter des RTA haben erklärt, daß nach ihrer Ansicht das derzeitige AFuG nach wie vor den rechtlichen Anforderungen genüge. Sie haben darauf hingewiesen, daß die Mehrheit der Funkamateure in Deutschland eine Änderung des AFuG nicht wünscht. Das BMPT hat diese Erklärung des RTA zur Kenntnis genommen.

Herr Masson informierte darüber, daß das BAPT einen weiteren Funkamateur als Musterprozeßfall hinzugenommen habe, da sich einige Rechtsfragen aufgetan hätten, die sich mit den mit dem DARC e. V. vereinbarten Musterfällen nicht hinreichend klären ließen. Der RTA-Vorsitzende zeigte sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des DARC e. V., mit dem die Prozeßfälle bislang abgestimmt worden seien, über das Vorgehen des BAPT erstaunt.

Herr Dr. Ritter wurde gebeten, die Angelegenheit im Benehmen mit dem BAPT klären zu lassen. Auf Anfrage von Herrn Vögele erklärte Herr Masson, das BMPT habe nichts dagegen, wenn der DARC e. V, seinerseits bei Bedarf weitere Funkamateure für den Musterprozeß bestimme.

Herr Masson bekräftigte die Auffassung des BMPT, daß keinerlei außergerichtliche Vergleiche in der Beitragsfrage beabsichtigt seien, sondern daß man seitens des BMPT in jedem Fall den Ausgang der Musterprozesse abwarten wolle.

Der Vorsitzende des RTA bedauerte den Wechsel von Herrn Masson in einen anderen Aufgabenbereich und bedankte sich bei ihm für das bislang gewachsene Vertrauen als Ergebnis der in der Sache mit Bestimmtheit und Klarheit vertretenen jeweiligen Standpunkte, die jedoch im fairen Umgang miteinander ausgetauscht worden seien. Der RTA sei an einem Fortbestehen solcher stabilen Verhältnisse interessiert. Er wünschte Herrn Masson für seine weitere Tätigkeit alles Gute.

6. Gleichbehandlung von jugendlichen Funkamateuren (Liberalisierung der besonderen Bestimmungen für Jugendliche)

Herr Dr. Ellgering bedankte sich für die vorgesehene Liberalisierungsabsicht und anerkannte, daß damit künftig auch die für alle geltende Gebühren- und Beitragspflicht auf diesen Kreis der Funkamateure übergeht. Er gab in diesem Zusammenhang jedoch auch zur Kenntnis, daß es Stimmen gebe, welche sich um die Funkdisziplin sorgten und daher Bedenken gegen diese Liberalisierung äußerten. Solche Bedenken seien ernst zu nehmen. Eine Selbstregulierung sei auf diesem Gebiet ohne entsprechende Handhaben nicht möglich.

7. Umsetzung und Anwendung der CEPT-Empfehlungen

Die RTA-Vertreter erklärten ihre Zustimmung zu den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 61-02, die im Amtsblatt veröffentlicht werden sollen.

Herr Werkhausen erklärte, daß hiermit an das BAPT ein Auftrag ergangen sei, den CEPT-Report über eine neue „Novice-Klasse“ zu kommentieren und mit der Lizenzklasse C zu vergleichen.

8. Bericht zur künftigen Nutzung des 70-cm-Amateurfunkbandes

Auf die Zuschrift des DAKfCBNF e. V. an den DARC e. V. vom 04.12.1994 über „Hobbyfunk“ im 70-cm-Band konnten sich die RTA-Vertreter noch nicht äußern. Herr Dr. Ellgering erklärte, daß sich die Funkamateure gegen mögliche Änderungen des 70-cm-Amateurfunkbandes wehren würden. Er bekräftigte den RTA-Standpunkt, daß eine Prüfung ohne Technikteil und ein Betrieb mit zertifizierten Geräten kein Amateurfunkdienst sei. Herr Dr. Rohner legte dar, daß gerade die Eigenschaft des Amateurfunkdienstes, Experimentalfunk und kein reiner Kommunikationsfunk zu sein, diesen von allen anderen Funkdiensten – so auch von jeder Art des „Hobbyfunks“ – unterscheide.

Das BMPT sieht sich rechtlich nicht in der Lage, die Verwendung von Amateurfunkrufzeichen oder auch anderer Rufzeichen auf den Frequenzen des CB-Funks zu verhindern.

Herr Dr. Ellgering fragte nach der Situation des im 435-MHz-Bereiches arbeitenden „TUB-SAT“. Insbesondere sei von Interesse, ob dieser Satellit lizenziert sei. Die Antworten auf diese Fragen bedürfen noch der Klärung, die durch Herrn Gabriel herbeigeführt werden soll.

Verfasser: K. Link, BAPT Mainz


DIGITAL-WORKSHOP bei DKØWR/DBØWDR

Heute findet von 15:00–19:00 Uhr im Westdeutschen Rundfunk Köln, im Seminarraum Auf dem Berlich in Köln ein Workshop statt, bei dem ein Einstieg in die Digitalübertragung im Amateurfunk für Phonie und ATV angedacht werden soll. Tagesordnungspunkte sind:

15:00 Uhr: DF1KJ / DG1DS Koordinierung Linkstrecken und gleichzeitig
15:00 Uhr: DL9KAR/ DK3FF Relaissteuerung
15:45 Uhr: DL4KCK/ DJ1KF Demo SATV am Beispiel von DKØWR
15:55 Uhr: DL4KCK/ DJ1KF Demo MPEG 1 am Beispiel WDR Hitclip on Demand
16:00 Uhr: DJ8DW / DJ1KF Einführung von MPEG 1/2 im AFu - erste Schritte
17:30 Uhr: DK7EI / DB6KH Überlegungen zu Digital-Fonie-Systemen
18:30 Uhr: DL9KCX/ DF1KJ KA-Anträge für DATV, SATV u. Multimedia-Umsetzer
19:00 Uhr: Ende

(DJ1KF, Manfred)


ANKÜNDIGUNGEN

Zum Bergheimer Flohmarkt am 01.04. teilt Hans-Otto mit:

Alle verfügbaren Tische in der Stadthalle sind schon vergeben. Es gibt allerdings noch einige wenige Stellplätze für Tische, die die Aussteller selbst mitbringen. Reservierungen sind dafür leider nicht möglich. Wir sind an die Kapazitätsgrenzen der Stadthalle gestoßen.

(Hans-Otto, DL2KCI)


MELDUNGEN AUS DEN ORTSVERBÄNDEN

Wichtige Änderung OV G24

Achtung, der OV-Abend findet am Donnerstag dem 16.02. um 20:00 Uhr statt. Dies ist die zweite Änderung. Bitte weitersagen.

VY de DF3KJ


Jahreshauptversammlung bei G54, OV Eitorf

Die Jahreshauptversammlung 1995 beim OV Eitorf findet am 17.02. um 20:00 Uhr in der Obereipermühle statt. Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen. Zu dieser und allen anderen Veranstaltungen des OV Eitorf sind Gäste immer herzlich willkommen.

VY 73 Erwin, DL1KEW


OV-Abend G23

Der Februar-OV-Abend des OV Meckenheim, G23, findet wegen des Feiertages „Weiberfastnacht“ ausnahmsweise am Freitag, dem 24.02., also einen Tag später als üblich, um 20:00 Uhr im OV-Lokal Schäfer in Flerzheim statt.

(Eberhard, DL6KCX)


Jahreshauptversammlung OV Hürth, G50

Die Jahreshauptversammlung des OV Hürth, G50, findet ohne Neuwahl am 02.03. um 20:00 Uhr im Bundessprachenamt, Hürth-Hermülheim statt.

(Manfred, DJ1KF)


Jahreshauptversammlung mit Neuwahl im OV Swisttal, G46

Am 10.03. um 20:00 Uhr wählt der Ortsverband Swisttal im Hotel Weidenbrück in Swisttal-Heimerzheim einen neuen Vorstand, beziehungsweise bestätigt den amtierenden im Amt. Wahlvorschläge bitte an DF9KY, OM Heiner Faulenbach.

(Matthias, DL4KZ)


Terminvormerkungen aus dem OV Wesseling, G37

Der Vorstand von G37 lädt alle OV Mitglieder, solche die es werden wollen und Freunde zur Jahreshauptversammlung ohne Neuwahlen, am 17.03. in unser OV-Lokal, Residenz Eichholz, zur gewohnten Stunde um 20:00 Uhr ein. Auf dem Plan stehen eine kurze Rückschau 1994, der Bericht des Kassierers und unsere Aktivitätsplanung für die nächste Zeit.

Zweiter Termin:
Für Packet-Interessierte findet am 31.03. ein Vortrag über Packet-Radio in unserem OV-Lokal Residenz Eichholz, Eichholzer Str. um 20:00 Uhr statt. Der Vortrag mit Demonstration wird von Ingo, DH8KAM, aus G40 gehalten. Wir hoffen auf reges Interesse.

(der Vorstand von G37)


OV-Versammlung G20

Wegen des Flohmarkts wird der April-OV-Abend auf Freitag, den 31.03., 20:00 Uhr, vorgezogen. Für alle G20er, die bereits von 17:30–20:00 Uhr beim Aufbau des Flohmarktes in der Stadthalle helfen kommen, im voraus vielen Dank vom OVV Hans-Otto.

(Anmerkung der Redaktion: Gäste werden bei der Aufbauhilfe sicher auch gerne gesehen.)


TEXTBEITRAG FÜR DEN ATV-RUNDSPRUCH

Andere Länder – Andere Sitten

Hallo Funkfreunde!
Wem ist es nicht schon längst aufgefallen, daß ein Funkbetrieb im SSB/CW-Bereich des „70-cm-Bandes“ in Süd-Deutschland, Österreich und der Schweiz zu bestimmten Zeiten fast unmöglich geworden ist?

Die Aktivitäten – der in diesem Gebiet angesiedelten Funkamateure – sind deshalb stark zurückgegangen und bei Contesten kann man sich höchsten nur noch mit „Pünktchenverteilen“ begnügen.

Eigentlich schade, daß dies so sein muß – zumal sich das 70-cm-Band auch noch für Weit-Verbindungen bestens eignet – aber seit es einer Gruppe von schweizer Funkfreunden (um HB9CSU) gelungen ist das „ATV-Relais HB9FW“ zu betreiben kann man die Betriebsarten CW, SSB und FAX auf diesem Band vergessen. Anscheinend wurde dieses ATV-Relais auf diesem Band offiziell genehmigt. Leider scheint der Genehmigungsbehörde eine IARU-Empfehlung wohl nicht bekannt zu sein, so daß das „ATV-Relais HB9FW“ mit einer Bildträger-Frequenz um 432,250 MHz und einer Tonträger-Frequenz um 437,750 MHz meist in den Abendstunden und an Wochenenden in Betrieb ist.

Ein bißchen nachdenklich stimmt mich die Sache allerdings schon, denn ich frage mich, ob die Genehmigung von HB9FW auch von unseren schweizer Funkfreunden – nicht selten sind es aktive Funkamateure und Pioniere – hingenommen wird?

Da zum kommenden Wochenende (04./05.02.) der „BBT“ als Kleinleistungs-Wettbewerb terminiert ist, wäre ein – vom „ATV-Relais HB9FW“ – ungestörter Funkbetrieb sehr erwünscht.

Bleibt nur zu hoffen, daß die Betreiber von HB9FW ihre Möglichkeit nutzen und freundlicherweise den CW- und SSB-Bereich räumen, indem die Ausgabe-Frequenzen von Bild- und Tonträger um „2 MHz nach oben geshiftet“ werden.

Für ein friedliches nebeneinander bedankt sich im Sinne der Contest-Teilnehmer!
mit VY 73, Werner, DF6TK, aus Weingarten (JN47TT)

Hinweis der Redaktion:
In der Schweiz ist das 70-cm-Band seit langen Jahren auf den Bereich von 432–438 MHz beschnitten – ein Shiften nach oben also leider nicht möglich. In Köln haben wir das Problem vorübergehend mit den Benutzung der SATV-Technik gelöst. Schaut und hört während des Rundspruchs und über die Woche von 09:00–17:00 Uhr mal auf den Bildträger bei 434,250 MHz.


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 6/95 vom 12.02.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1995 Rundspruch-Archiv