Anlage zum OV-Rundschreiben 2/79 vom 14.08.1979


Wodurch unterscheiden sich Amateurfunk und CB-Funk ?

Die Technik hat in allen Bereichen unseres Lebens in einem Maße Eingang gefunden, daß wir ohne sie nur schlecht zurechtkämen. So wie im Haushalt, im Auto, im Büro und überhaupt überall die Elektronik dafür sorgt, daß die Arbeit nicht nur erleichtert, sondern sogar mit ihr erst möglich wird, so verdankt auch ein in den letzten Jahren so enorm populär gewordenes Hobby seine Entwicklung. Die Möglichkeit, drahtlos mit anderen Menschen zu sprechen, gibt es schon lange. Neuerdings gibt es neben dem Amateurfunk, zu dessen Ausübung man eine Lizenz braucht, auch den Jedermann-Funk.

Der Amateurfunk ist international geregelt und in der VO-Funk (Vollzugsordnung-Funk) eindeutig definiert. Er ist demnach ein Funkdienst, der gleichberechtigt neben anderen Funkdiensten steht. Ebenso wie beispielsweise der Seefunk- oder Flugfunkdienst unterliegt er besonderen Bedingungen und erfährt gleichermaßen den Schutz des ihm zugeteilten Frequenzraumes.

Wesentliche Voraussetzung für den Amateurfunk ist, daß dieser nur aus persönlicher Neigung und ohne Verfolgung wirtschaftlicher oder politischer Interessen ausgeübt wird. Eine kommerzielle Nutzung ist deshalb, im Gegensatz zum CB-Funk, in jedem Falle ausgeschlossen.

Das Hauptziel der Funkamateure ist das Erlangen besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten nicht zuletzt auch bei der Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von entsprechenden Geräten. Sie dürfen mit Eigenbaugeräten arbeiten, im Gegensatz zu CB-Funkern, die nur typengeprüfte Geräte mit FTZ- Zulassung verwenden dürfen.

Große Verdienste haben sich Funkamateure auch bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen elektrischer Wellen erworben. Viele Neuentwicklungen wären ohne ihre Pionierleistungen nicht möglich gewesen. Andere Amateure legen den Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Kontaktaufnahme mit möglichst weit entfernten Stationen und sammeln mit wahrer Begeisterung QSL-Karten, also Empfangsbestätigungen von Funkern aus aller Herren Länder. Karten vom Polarkreis etwa oder aus Tahiti sind Erfolge, auf die sie stolz verweisen.

Bevor man aber selbst senden und „auf die Taste drücken“ darf, verlangt die Post den Erwerb der sogenannten Amateurfunklizenz. Das ist gewissermaßen ein „Führerschein“, den man nur erhält, wenn man bestimmte Kenntnisse in Technik, Betriebsabwicklung und Gesetzeskunde nachweisen kann, die garantieren, daß man sich auf den Frequenzbändern korrekt zu verhalten und Störungen anderer Funkdienste zu vermeiden weiß. Und man muß mindestens 16 Jahre alt sein. In Anbetracht des weltumspannenden Verkehrs der Funkamateure sind diese Bedingungen – im Gegensatz zu den nur lokalen Verbindungen der CB Funker – in der Tat von großer Bedeutung.

Dem Amateurfunk sind international diverse Frequenzbereiche zugeteilt, innerhalb derer die Sende- und Empfangsfrequenzen frei gewählt werden dürfen. Es sind dies auf Kurzwellen das 160-m-Band, das 80-m-, 40-m-, 20-m-, 15-m- und 10-m-Band. Darüber hinaus dürfen lizenzierte Funkamateure auch noch auf dem 2-m-UKW-Band, dem 70-cm-Band und auf einigen noch „kurzwelligeren“ Bändern arbeiten. Die Sendeleistung ist durch nationale Bestimmungen festgelegt und kann von 10 Watt bis zu 1 kW reichen. In der Bundesrepublik Deutschland bewegen wir uns in der goldenen Mitte mit Bestimmungen, die Sendeleistung um 500 Watt zulassen. Dadurch und durch die Möglichkeit, außer der Telefonie (Sprechfunk) auch Verbindungen in Telegrafie (Morsen) und Funkfernschreiben zu tätigen, sind weitweite Kontakte die Regel. Außerdem dürfen lizenzierte Funkamateure auch Fernsehversuchssendungen (ATV und SSTV) ausstrahlen, und sie besitzen eigene Satelliten mit Relaisfunkstellen im Erdumlauf, die besonders reizvolle Möglichkeiten bieten.

Viele angehende Amateure finden den Zugang zu ihrem Hobby auch durch die Betätigung als „SWL“, das heißt Kurzwellenhörer. Diese Beschäftigung ist sehr gut geeignet, sich mit den Ausbreitungsbedingungen und den Gepflogenheiten auf den Amateurbändern vertraut zumachen und die „Schwellenangst“ vor der Lizenzprüfung zu überwinden. „SWL“ darf nämlich jeder ohne Prüfung werden; einzige Voraussetzung ist lediglich der Erwerb eines zugelassenen Empfangsgerätes.

Der Amateurfunk ist ein wirklich völkerverbindendes Hobby, er kennt keine Ländergrenzen und überwindet spielend alle Hemmnisse, die sich aus Unterschieden der Rasse, des Standes oder der politischen Weltanschauung ergeben könnten – eben weil diese Dinge keine Diskussionsthemen für Funkamateure sind.

Beim CB-Funk liegen die Verhältnisse anders. Er ist kein „Funkdienst“ im eigentlichen Sinne, und zwischenstaatliche Abmachungen bestehen nur insoweit, als international der Frequenzbereich um 27,120 MHz ±0,6 % gemeinschaftlich für wissenschaftliche, medizinische, Fernsteuer- und Sprechfunkzwecke genutzt werden kann. Welche Frequenzen dabei für welche Nutzung zugelassen werden, obliegt ausschließlich der nationalen Gesetzgebung. Der Sprechfunk ist hierbei den anderen Verwendungszwecken lediglich gleichgestellt und genießt keine Vorzugsstellung oder besonderen Schutz vor Störungen durch andere Benutzer dieses Bandes. Die einzelnen Staaten behandelnden Sprechfunk im 27-MHz-Bereich denn auch sehr unterschiedlich. So gibt es Länder, die überhaupt keine Zulassung erteilen, wie in unserer näheren Nachbarschaft beispielsweise die Niederlande oder Großbritannien. Andere wieder lassen nur Handgeräte zu, oder geben nur ganz wenige Kanäle zur Benutzung frei. Gemeinsam ist jedoch allen Staaten, die den CB-Sprechfunk zugelassen haben, daß dieser Funkbereich es jedem Bürger, also „Jedermann“, ermöglichen soll, an privaten Funkkreisen mit geringem Kostenaufwand teilzuhaben. Von dieser Möglichkeit machen denn auch immer mehr Menschen Gebrauch. Klassisches Beispiel hierfür sind die Vereinigten Staaten, wo der CB-Funk in weiten Bereichen des täglichen Lebens nützliche Dienste leistet.

Auch in der Bundesrepublik ist seit dem 1. Juli 1975 eine ausgesprochen freizügige Regelung in Kraft, die es jedem Interessenten gestattet, ein CB-Funkgerät „führerscheinfrei“ und ohne Bedarfsnachweis zu betreiben. Hand- und Mobilgeräte sind sogar völlig gebührenfrei, und es gibt keine Altersgrenzen für den Hobbyfunker. Natürlich müssen die benutzten Geräte den gültigen Bestimmungen der Funkbehörde entsprechen und eine postalische Prüfnummer – die sogenannte FTZ-Nummer – tragen. Eigenmächtige technische Änderungen sind untersagt. Die auf ein halbes Watt begrenzte Leistung ist vorwiegend für die Verwendung im begrenzten regionalen Bereich ausgelegt. Durch die Zulassung von stationären Anlagen, die an beliebig hohen Rundstrahlantennen betrieben werden dürfen, wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Jedermann- Funk auch als Hobby zu betreiben, denn mit Hochantennen lassen sich erheblich größere Reichweiten erzielen.

Für stationäre Anlagen erhebt die Deutsche Bundespost eine monatliche Gebühr von DM 15,–. Feststationen dürfen aber mit einer beliebigen Anzahl der gebührenfreien Hand- und Mobilgeräte kombiniert werden. Für den CB-Sprechfunk stehen bei uns in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zwölf Kanäle im Kurzwellenbereich von 27,005 bis 27,135 MHz zur Verfügung. Der Unterschied zum Amateurfunk wird deutlich: nur ein Frequenzband steht zur Verfügung, die Sendeleistung ist klein und damit die Reichweiten recht beschränkt, und es sind auch keine Richtantennen zulässig. Dem stehen als Vorzüge die geringen Anschaffungs- und Betriebskosten gegenüber, die einfache Handhabung der Geräte ohne besondere Vorkenntnisse, und die Möglichkeit des „führerscheinfreien“ Betriebs wirklich für jedermann!


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1979 Rundspruch-Archiv

OV-Rund 2/79