Baunatal, den 20.12.1976

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 5/76


Liebe XYLs, YLs und OM,
leider ist uns bei der Numerierung des letzten OV-Rundschreibens vom 10.11. ein Fehler unterlaufen. Dieses Rundschreiben sollte die Nr. 4/76 bekommen. Wir möchten Ihnen diesen Hinweis geben, damit Sie nicht darüber „stolpern“, weil Sie jetzt das OV-Rundschreiben Nr. 5/76 in den Händen halten. Bitte – ändern Sie also ggf. die Numerierung des letzten OV-Rundschreibens.

In der Anlage informieren wir Sie wiederum über aktuelle Themen zum Clubgeschehen und fügen einige Druckschriften bei, die für Sie von Interesse sein können.

Für die guten Wünsche zu dem bevorstehenden Jahreswechsel, die uns insbesondere von Ihrer Seite erreicht haben, danken wir sehr. Mit dem Dank für die erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem Jahr verbinden wir den Wunsch auf ein nicht minder gutes Ergebnis in den kommenden zwölf Monaten.

Vorstand und Mitarbeiter der Geschäftsstelle wünschen Ihnen und allen Freunden des Amateurfunks ein gesundes und glückliches Neues Jahr.

73 es cuagn

Ihr Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer


INHALTSÜBERSICHT:

  1. Herbstsitzung der Clubversammlung am 30./31.10.1976 in Kassel
  2. Neufassung der Satzung und Wahl des Geschäftsführenden Vorstands
  3. Sind „Empfehlungen“ internationaler Funkdienstorganisationen bindend?
  4. Kontoauszüge
  5. Informationen des Jugendreferenten an alle Ortsverbände
  6. Öffentlichkeitsarbeit
  7. Rechnungslegung 1976

1. Herbstsitzung der Clubversammlung am 30./31.10.1976 In Kassel

Mit der beigefügten Broschüre Informieren wir Sie über die Herbstsitzung der Clubversammlung.


2. Neufassung der Satzung und Wahl des Geschäftsführenden Vorstands

Die Aufgabe der kommenden Clubversammlung im Frühjahr 1977 ist es, die neue Satzung so zu gestalten, daß sie durch das Amtsgericht Kassel in das Register eingetragen werden kann. Dabei geht es vor allem um den § 10 der Satzung, d. h. also, um die Stimmgewichtigkeit im Amateurrat.

Gleichzeitig ist auf dieser Clubversammlung der Geschäftsführende Vorstand neu zu wählen. Diese Wahl erfolgt zwar turnusgemäß; jedoch sieht die neue Satzung statt bisher vier nur noch drei Vorstandsmitglieder vor.

Der bisherige Geschäftsführende Vorstand wurde nach der Wahlordnung vom 27.05.1962 gewählt. Diese Wahlordnung war aber seinerzeit nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen worden. Aus diesem Grunde hat der Geschäftsführende Vorstand im November 1976 das Amtsgericht Kassel gebeten, einen Vorstand gemäß § 29 BGB einzusetzen. Diesem Antrag hat das Amtsgericht Kassel am 25.11.1975. entsprochen, und die bisherigen Vorstandsmitglieder gemäß § 29 BGB zu Vorstandsmitgliedern bestellt mit der Auflage bis zum 30.06.1977 eine Neuwahl ordentlicher Vorstandsmitglieder durchzuführen.


3. Sind „Empfehlungen“ internationaler Funkdienstorganisationen bindend?

Hierzu übersenden wir Ihnen in der Anlage den Sonderdruck eines Memorandums von Alfred Schädlich, DL1XJ.

OM Schädlich hat in allgemein verständlicher Form dargelegt, wie „Empfehlungen“ internationaler Funkdienstorganisationen – also auch die „Empfehlungen“ des Amateurfunkdienstes – bei den internationalen Gremien des Fernmeldewesens gewertet werden.

Wenngleich es sicher angebracht erscheint, diesen Text in vollem Wortlaut in der cq-DL zu veröffentlichen, so würde dies jedoch den Rahmen der Clubzeitschrift sprengen. Nichtsdestoweniger sollten Überlegungen angestellt werden, die wesentlichen Passagen aus diesem Memorandum den Funkamateuren näher zubringen.


4. Kontoauszüge

Im letzten OV-Rundschreiben haben wir angekündigt, daß wir – sofern es uns zeitlich möglich ist, eine Auflistung der Kontoauszüge vorab an die Ortsverbände versenden. Wie sich herausgestellt hat, ist. es jedoch nicht zu schaffen, diese Auflistung noch zusätzlich zu den anfallenden Arbeiten anzufertigen. So sehr wir es gewünscht haben, daß Sie uns bei der Bereinigung der Beitragskonten unterstützen, so sehr bedauern wir natürlich, daß es uns aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, die Auflistung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


5. Informationen des Jugendreferenten an alle Ortsverbände

Zusammen mit diesem Rundschreiben verteilen wir eine Information des Jugendreferenten an alle Ortsverbände. Wir bitten Sie, liebe XYLs, YLs und OM, sich den angesprochenen Themen und Vorschlägen besonders anzunehmen, unter Einschaltung des Jugendgruppenleiters in Ihrem Ortsverband.

Information des Jugendreferenten an alle Ortsverbände

Wie Sie aus dem Protokoll der Herbst CV 76 ersehen können, soll die Arbeit In den OVs unterstützt und gefördert werden, dabei insbesondere die Ausbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Jugendreferat ist dabei, ein Ausbildungskompendium zu erstellen, welches die Ausbildungsarbeit in den OVs vereinheitlichen soll. Es wird Ende 1977 den Ortsverbänden kostenlos zur Verfügung stehen und den Kursteilnehmern in den OVs für einen Kostenbeitrag zugänglich sein. Außerdem ist geplant, wo ein größerer zentral gelegener OV in Kooperation mit Nachbarortsverbänden die Ausbildungsarbeit übernimmt, den als Lehrern tätigen OM einen Fahrtkostenzuschuß für die Fahrt zu solchen Veranstaltungen zu leisten und eine Unfallversicherung für sie abzuschließen. Zur Beantragung der Kosten benötigt das Referat bis Ende Februar 1977 folgende Informationen, die Sie bitte nach unten stehendem Schema einreichen wollen, damit wir vielleicht ab 1978 diese geldliche Hilfe gewähren können.

OV Lehrgang in:
Mitbeteiligte OVs:
etwaige Fahrtkosten bei Ausschöpfung aller Mitfahrgelegenheilen bei 25 Pfg./km:
Eine Veranstaltung pro Woche, max. 25 Wochen; Unfallversicherung für Lehrer.

Eine Ausbildung und Schulung für Jugendleiter in den OVs und den Distrikten ist geplant. Sie werden darüber in der Februar- oder März-Ausgabe der cq-DL informiert werden.

Wie Sie dem Protokoll weiter entnehmen können, sind die DVs gebeten, worden, dem Referat bis zum Februar 1977 einen Distriktsjugendleiter zu benennen. Wir bitten Sie daher, in Ihrem OV einen geeigneten Mann dafür zu wählen und Ihrem DV entsprechende Vorschläge hierzu zu unterbreiten. Nach der neuen Wahlordnung muß der Jugendleiter der Distrikte von den OV-Jugendleitern gewählt werden. In einigen Distrikten (siehe Steinbergbrief) ist diese Organisation bereits vorbildlich gelöst, d. h. jeder OV verfügt über einen Jugendleiter, so daß die obige Voraussetzung für die Wahl eines Distriktjugendleiters gegeben ist. Nur über die kann das Referat in die Ortsverbände hinein wirken und Wünsche und Anregungen an die CV weiterleiten.

Die Distriktjugendleiter werden sich künftig mindestens einmal im Jahr treffen und auf einer Arbeitstagung die anstehenden Probleme in Angriff nehmen. Die Mittel hierzu sind bereits für 1977 bewilligt. Der Termin der vorgesehenen Tagung wird rechtzeitig veröffentlicht werden, so daß die Jugendleiter in den OVs noch Gelegenheit haben, „ihren Mann“ vom Distrikt genügend Wünsche (und Arbeit!) mit auf den Weg zu geben. Wählen Sie also den richtigen unter sich aus, wenn Sie ihre Vorschläge an den DV geben!

Wir bitten auch um mehr Information, Kurzberichte mit Bildern etc. um durch entsprechende Veröffentlichungen Anregungen für die OV-Arbeit geben zu können, In diesem Zusammenhang verweisen wir schon jetzt auf unsere Veröffentlichung im Februarheft der cq-DL zu diesem Thema.

Für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit wird etwa ab April 1977 Material für Ausstellungen in Form von Plakaten, Übersichten zur Betriebsart RTTY, RTV, Sprechfunk über KW und UKW sowie CW usw. sowie Erklärungstafeln für Abkürzungen etc. zur Verfügung stehen, das bei Ausstellungen abgerufen werden kann und den Aufbau von Ausstellungen erleichtert. Es müssen dann nur noch OV-Mittel für Werbebroschüren und die Weltkarte aufgewandt werden.

Um die OV-Kasse zu schone, lassen sich aber auch andere Quellen anzapfen. So hat nach einigen anderen OVs auch der OV Göttingen anläßlich des Weltspartages in Zusammenarbeit mit einer Sparkasse eine Ausstellung veranstaltet. Dieses Kreditinstitut hat den beiliegenden Prospekt finanziert. Da dieser von DARC- und VFDB-Mitgliedern gestaltet wurde, ist er frei von Rechten und Auflagen und kann in gleicher oder abgeänderter Form von jedem OV benutzt werden. Die Kosten für solche Broschüren, auch für QSL-Karten, Plakate usw. übernimmt dann sicher gern das angesprochene Institut, da mit einer Ausstellung über Amateurfunk auch eine Werbung für dieses Institut verbunden ist. Sie können mit diesem Prospekt gern auf die Erfahrungen in Göttingen verweisen, wenn Sie eine solche Möglichkeit der Unterstützung Ihrer Öffentlichkeitsarbeit planen. Auch Stadtjubiläen und ähnliches sind ein willkommener Anlaß, den OV der Öffentlichkeit vorzustellen. Der OV Rüsselsheim hat ebenfalls neue Wege beschritten und dabei eine gute Unterstützung bekommen. Darüber wird noch berichtet werden.

Abschließend nochmals die Bitte: Schickt dem Referat diesbezügliche Bildberichte über Eure Arbeit!

Ein erfolgreiches neues Jahr 1977 in diesem Sinne und eine enge Zusammenarbeit wünscht Euch und sich schon jetzt

Eurer DJ8TW


6. Öffentlichkeitsarbeit

Täglich gehen bei der Geschäftsstelle Briefe ein, in denen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit Vorstellungen entwickelt, fertige Rezepte angegeben, Hinweise jeglicher Art und erfolgreiche Aktionen beschrieben werden. Wir freuen uns, daß dieses Thema in immer stärkerem Maße von Ihnen aufgegriffen wird.

Aus einem Ortsverband kommt die Anregung, doch im verstärkten Maße mit Vorträgen, unterstützt durch Diapositive, Video oder Tonfilm zu „operieren“.

Nun wissen wir, daß in vielen Ortsverbänden ausgearbeitete Vorträge vorliegen mit Dia-Reihen usw. Wir sind also daran interessiert, solche Vorträge von Ihnen zu bekommen, um sie weiter zu vermitteln an Ortsverbände, die solche Vorträge gern einmal im Rahmen z. B. der örtlichen Volkshochschulen, oder einer betrieblichen Vortragsreihe (es gibt da sicher noch mehr Möglichkeiten) einzusetzen, oder: wer ist in der Öffentlichkeitsarbeit erfahren und könnte einen Vortrag zusamenstellen?


7. Rechnungslegung 1976

Diesem Rundschreiben ist ein Formblatt für die Rechnungslegung 1976 durch die Ortsverbände in doppelter Ausfertigung beigefügt. Die Rechnungslegung sollte bis spätestens 31.03.1977 beim Distriktsvorsitzenden vorliegen. Die Auszahlung der OV-Anteile 1977 ist von ordnungsgemäßen Vorlegen der Rechnungslegung abhängig.


Eingescannt: DK3QW
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1976 Rundspruch-Archiv