Rundschreiben 4/74 (Franken)

Erlangen u. Roding, 10.04.1974

An die Ortsverbände u. Distriktsvorstandschaft
der Distrikte Bayern-Ost und Franken
DVs Bayern-Süd und Schwaben
Geschäftsstelle in Baunatal


Liebe OM!

In der Anlage finden Sie das offizielle Kommuniqué einer kurzfristig einberufenen Besprechung des Clubvorstandes und des Amateurrates, die am 06.04.1974 in Baunatal Stattfand. Anlaß für diese Besprechung waren die Vorgänge zwischen dem 29.03. und dem 01.04.1974 im AFZ.

Einige von Ihnen haben wahrscheinlich in den letzten Tagen ein Rundschreiben mit einigen Anlagen aus Baunatal erhalten, das wohl auf Kosten und unter dem Namen der Geschäftsstelle, nicht aber mit deren Wissen und Auftrag verschickt wurde. Dieses Schreiben, von einem OVV aus Franken als makaber bezeichnet, hatte offensichtlich den Zweck, durch unwahre Behauptungen, völlig einseitiger Informationen und sogar persönliche Verunglimpfungen, die noch ein gerichtliches Verfahren zur Folge haben werden, Sie zu verunsichern und größtes Mißtrauen zu verbreiten. Das Motiv dafür ist unklar, kann aber wohl kaum aus der „Sorge um den DARC“ geboren sein.

Im Folgenden erhalten Sie eine möglichst objektive chronologische Schilderung der Ereignisse, damit Sie sich selbst ein Urteil bilden können, ergänzend dazu wollen wir gerne bei der nächsten Distriktsversammlung Rede und Antwort stehen.

  1. Ende Februar fand eine schriftliche Abstimmung des Amateurrates statt. Mit großer Mehrheit wurde dem 1. Vorsitzenden, OM Netzer, und dem Geschäftsführer, OM Kluge, das Mißtrauen erklärt. Das Verfahren der Abstimmung war nach Ansicht des Justitiars nicht im Einklang mit der Satzung und konnte deshalb nicht als Beschluß, sondern nur als Meinungumfrage gewertet werden. Das Ergebnis wurde dem 1. Vorsitzenden mitgeteilt. Anlaß und Grund für die Abstimmung waren u. a. die ohne Wissen des Amateurrates und ohne Beschluß des Vorstandes vom 1. Vorsitzenden und vom Geschäftsführer eigenmächtig gegründete „DARC-Hobby-GmbH“, die aus einer sehr großzügigen und falschen Finanzanalyse resultierend ab 1974 vorgeschlagene Beitragserhöhung auf DM 75,– pro Jahr und die eigenmächtig verbreitete Ankündigung der Einschränkung von Dienstleistungen des DARCs bei der QSL-Vermittlung und beim DL-Rundspruch.
  2. Am 26.03.1974 fand in Baunatal eine Vorstandssitzung statt. Der Vorstand fühlte sich wegen der Formfehler nicht an die Abstimmung des Amateurrates gebunden. Trotzdem legte der 1. Vorsitzende, OM Netzer, sein Amt nieder. Sein Stellvertreter, OM Kaiser, übernahm satzungsgemäß bis zur nächsten Wahl das Amt des 1. Vorsitzenden. Daß der Arbeitsvertrag des Geschäftsführers, OM Kluge, gekündigt wurde, ist unwahr. Vielmehr wurde mit OM Kluge vereinbart, daß er in der folgenden Woche die Einladungen zur Clubversammlung verschicken sollte.
  3. Am folgenden Montag, dem 01.04.1974, rief OM Kaiser in Baunatal an. Am Telefon war OM Schnabel, Der DV von Niedersachsen, er teilte OM Kaiser mit, daß OM Kluge nicht mehr Geschäftsführer des DARC sei und auch nicht mehr in der Geschäftsstelle anwesend sei. Später erfuhr OM Kaiser, daß an diesem Montag OM Kluge, OM Schnabel und der UKW-Referent OM Schilling gemeinsam eine Durchsicht der Akten des DARCs vornahm, unberechtigt von Unterlagen Fotokopien anfertigten und das oben genannte Rundschreiben herstellten, das mindestens an alle DVs und OVVs verschickt wurde.
    OM Kaiser setzte den Leiter der QSL-Vermittlung, OM Staar, als vorläufigen Geschäftsführer ein und beauftragte ihn, umgehend bei allen umliegenden Postämtern zu versuchen, möglichst viele Rundschreiben zurückzuhalten, was nur teilweise gelang.

Eine Wertung des Verhaltens von OM Kluge, OM Schilling und OM Schnabel sei Ihnen selbst überlassen.

Die Besprechung am letzten Samstag in Baunatal hatte den Zweck, die DVs über diese Vorkommnisse zu informieren und durch Sofortmaßnahmen zu sichern, daß der Clubvorstand bis zur nächsten Wahl und die Geschäftsführung bis zur Einstellung eines neuen Geschäftsführers wirkungsvoll arbeiten zu können.

Trotzdem „Frohe Ostern“ und „Aufwiedersehen“ bei der Distriktsversammlung!

VY 73!

H. Gschnaider, DL9KG, DV Bayern-Ost
D. Seyboth, DJ2MG, DV Franken

Vervielfältigung und Versand erfolgen mit Genehmigung der Verfasser

Protokoll

über die Aussprache des Amateurrates und des Vorstandes des DARC am 06.04.1974


Sitzungsort: a) Amateurfunkzentrum Baunatal, Lindenallee 6
b) Hotel Stadt Baunatal, Baunatal-Altenritte
Sitzungszeit: Sonnabend, 06.04.1974 von 10:00–15:10 Uhr
Tagesordnung: Aussprache über die Situation des DARC, bedingt durch den Versand halber und falscher Informationen durch DJ1BQ, DJ7GS u. a. am Nachmittag des 01.04.1974
Teilnehmer:
Vorstand: 1. Vorsitzender: J. Kaiser, DK1QZ
Amateurrat: DV Baden:
DV Bayern-Ost:
DV Bayern-Süd:
DV Franken:
DV Hamburg:
DV Hessen:
DV Köln-Aachen:
DV Niedersachsen:
DV Nordrhein:
DV Nordsee:
DV Rheinland-Pfalz:
DV Ruhrgebiet:
DV Saar:
DV-Vertreter Schleswig-Holstein:
DV Schwaben:
DV Westfalen-Nord:
DV Westfalen-Süd:
O. Blankenhorn, DJ1TC
H. Gschnaider, DL8KG
Ph. Lessig, DK3LP
Dr. D. Seyboth, DJ2MG
K. H. Muhss, DL9QG
W. Brunner, DL1KD
W. Kinkartz, DL1DT
G. Schnabel, DJ7GS
W. Hagedorn, DL1NN
M. Rund, DJ8HR
A. Lehner, DJ5LA
G. Kandora, DJ4HO
O. Sailer, DL8AJ
A. Müller, DL1FL
K. Michel, DJ1AM
H. Wagner, DJ1WO
E. Tiedemann, DJ9FY
Sonstige Teilnehmer:
Erweiterter
Vorstand:
UKW-Referent:
DX-Referent:
H. J. Schilling, DJ1XK
Dr. J. Röttger, DJ3KR
Mitarbeiter usw.: ex-Schatzmeister:
Justitiar:
Amateurfunk-Zentrum:
K. Pehrs, DJ3TZ
W. Kawan, DL1UU
Frau G. Gulden, DB3FU

Versammlungsleiter: J. Kaiser, DK1QZ

Der Sitzung wohnten außerdem über 100 Clubmitglieder bei, die sich häufig an der Diskussion beteiligen konnten.

Die Sitzung wurde um 10:00 Uhr durch DK1QZ, dem 1. Vorsitzenden, im Sitzungssaal des AFZ eröffnet. Wegen der hohen Besucherzahl mußte der Tagungsort in das Hotel Stadt Baunatal verlegt werden.


I. Zunächst behandelte die Versammlung einige Vorfragen. Der DV Niedersachsen, DJ7GS, hatte in einem Rundschreiben vom 03.04. die Zulassung der Öffentlichkeit gefordert. Der Antrag enthielt einstimmige Zusage.

Den Einspruch gegen eine sog. „außerordentliche Clubversammlung“ begründete DJ7GS mit der telefonischen und mündlichen Einladung. Frau Gulden, die ihm die Einladung am 02.04. im AFZ überbrachte, sowie sämtliche DVen bestätigten, daß lediglich zu einer Aussprache eingeladen wurde.

Auf Befragen begründete DJ7GS seinen Aufenthalt in der Geschäftsstelle vom Samstag, dem 30.03., bis Dienstag, dem 02.04., mit der Zusammenstellung der am 01.04. versandten Schriften. DK1QZ zitierte aus einem Brief, den DJ7GS am 27.03. an einen OM geschrieben hatte. Danach wollte DJ7GS „für vier Tage nach Baunatal, um mal wieder in der Kieler Seeräuberkiste zu schmökern. Mal sehen, was ich da noch für schöne Sachen aus der Vergangenheitsbewältigung des DARC finde.“ DJ7GS gab zu, daß er in der Geschäftsstelle war, um in den alten Akten zu suchen (auch am Nachmittag des 01.04.). Dies geschah bereits öfters, jeweils mit Genehmigung des Geschäftsführers.

DK1QZ verweist auf ähnliche, negativ verlaufene Vorgänge. Die heutige Sitzung war nicht notwendig wegen des Rücktritts des 1. Vorsitzenden und des Geschäftsführers, sondern wegen des widerrechtlichen Versands von DARC-Unterlagen im Namen des DARC durch DJ1BQ, DJ7GS u. a.


II. Die Versammlung befaßte sich dann mit den Ereignissen vom Freitag, dem 29.03., bis Montag, dem 01.04.1974.

1. Nach DK1QZ begann die Sitzung des Geschäftsführenden und des Erweiterten Vorstandes am 29.03. um 10:00 Uhr im AFZ. Sie wollte das vom kommissarischen Sprecher des Amateurrates, DL1KD, durchgeführte Abstimmungsergebnis beraten und entsprechende Folgen ziehen. (Dreiviertel des Amateurrates waren für eine Abwahl des 1. Vorsitzenden, DL3YH, und für eine Kündigung des Geschäftsführers, DJ1BQ).

An der Vorstandssitzung nahm DJ7GS nicht teil, obwohl er in einem Rundschreiben am 31.03. darüber berichtete.

Zwei Alternativen standen zur Diskussion: Rücktritt des 1. Vorsitzenden oder Nichtbeachtung der Meinungsbefragung. Während der Diskussion betonte DK1QZ mehrmals, daß er als evtl. neuer 1. Vorsitzender keinen rechtlichen Grund sehe, DJ1BQ als Geschäftsführer zu kündigen. Auch der Amateurrat habe dies eingesehen.

Gegen 17:00 Uhr trat DL3YH als 1. Vorsitzender zurück, DK1QZ erklärte, gemäß auch der späteren offiziellen Verlautbarung, daß er das Amt des 1. Vorsitzenden vor allem wegen der Überbelastung durch seine Arbeit an der cq-DL, nur bis zur nächsten CV am 25./26.05.1974 wahrnehmen könne.

Der Geschäftsführer, DJ1BQ, hatte mehrmals die Rechtmäßigkeit des Abstimmungsverfahrens bezweifelt.

Ein Gutachten von DL1UU bestärkte die Ansicht. Dieses Gutachten war ohne Datum und diente dem Vorstand lediglich zur Diskussion.

Es sollte endgültig gefaßt werden, wurde aber am 01.04. unverändert durch DJ1BQ u. a. an die Ortsverbände versandt, was in dieser Fassung nicht der Abrede entsprach. In der Vorstandssitzung am 29.03. übernahm der Geschäftsführer, DJ1BQ, den Vorsitz im Wahlausschuß für die bevorstehenden Ergänzungswahlen, nachdem DL3YH zurückgetreten war.

Zu Beisitzer wurden auf seinen Vorschlag DK5BE und Frau Gulden bestellt. DJ1BQ wollt ferner den Jahresbericht 1973 zusammenstellen sowie die CV am 25./26.05. vorbereiten.

2. Am Montag, dem 01.04., erfuhr der 1. Vorsitzende, DK1QZ, gegen 10:00 Uhr durch einen Telefonanruf im AFZ von DJ7GS, daß sich der Geschäftsführer nicht mehr im Amt befände. Wo sich dieser z. Z. aufhalte, könne nicht gesagt werden. Diese Mitteilung widersprach den Tatsachen, denn DJ1BQ und DJ7GS waren den ganzen Tag über gemeinsam in der Geschäftsstelle. Gegen 10:15 Uhr telefonierte DJ1BQ mit dem Justitiar, DL1UU, um 11:30 Uhr verabschiedete er sich in Gegenwart von DJ7GS in einer Betriebsversammlung vom AFZ-Personal. Den ganzen Tag über suchten er und DJ7GS u. a. in alten Akten des DARC und stellten am Nachmittag eine größere Sammlung von Schriften zusammen, die sie widerrechtlich mit DARC-Umschlägen versahen, durch die DARC-Frankiermaschine postalisch freimachten und an die Ortsverbände versandten. Lediglich der Versand zu einem Distrikt konnte durch DK1QZ spät abends an einem Postamt verhindert werden.


III. Die Versammlung befaßte sich dann im einzelnen mit den versandten Schriftstücken.

DJ7GS hatte von einem „massiven Druck“ der Vorstandsmitglieder auf DL3YH in der Sitzung am 29.03. geschrieben, der schließlich zum Rücktritt führte.

Die anwesenden Teilnehmer dieser Sitzung stellten dazu fest:

DL1UU: Von einem massiven Druck könne keine Rede sein:

DJ3KR: Er habe sich gefragt, wieso ein Nichtteilnehmer davon erfahren habe. Er weist die Darstellung von DJ7GS entschieden zurück.

DL1FL: Er schließe sich den Aussagen von DJ3KR an, ein massiver Druck sei nicht ausgeübt worden.

DJ1XK: Er möchte sich nicht äußern.

Gegen die Schwarzmalerei von DJ7GS wurde festgestellt, daß die Geschäftsstelle dank der dortigen Mitarbeiter voll arbeitet, die QSLs für April bereits noch vor Ostern an alle Ortsverbände gehen und der Minivorstand schnell reaktionsfähig sei.

DL1UU ging dann auf den Bericht von DJ7GS über die Vorstandssitzung am 30.09.1973 ein, in dem DJ7GS von einer Abstimmung geschrieben habe. Er, DL1UU, sei damals Protokollführer gewesen, er kann feststellen, daß, entgegen der nachträglichen Aussage von DJ7GS, zum Punkt „Hobby-GmbH“ keine Abstimmung stattgefunden hat. Es wurde kein Beschluß gefaßt. DJ3KR liest die entsprechende Stelle aus dem Protokoll vor.

DK1QZ stellte fest, daß in der Sitzung am 30.09.1973 der damalige Sprecher des Amateurrates, DJ7GS, ausdrücklich dagegen war, seinen AR-Kollegen den Hobby-GmbH-Plan vorzutragen.

In der Diskussion wurde des weiteren die Entwicklung seit den Tagen der Vorstandssitzung am 30.09.1973 aufgezeigt. Das BPM hatte aufgrund der Meldung des DL-Rundspruches im Oktober 1973 über die Hobby-GmbH die DARC-Geschäftsstelle schriftlich auf Beachtung der Amateurfunkbestimmungen hingewiesen. Obwohl der Vorstand nicht die Gründung der Hobby-GmbH beschloß, hatten DL3YH, seine Ehefrau, DJ1BQ und DK5BE, Angestellter des DARC, als Gesellschafter am 12.10.1973 vor einem Notar den Gesellschaftsvertrag beglaubigen lassen. Mehrere DVe trafen sich am 24.11.1973 in Koblenz. Sie wollten vom Vorstand Auskunft über die Hobby-GmbH erhalten. Nach mehrmaligem schriftlichen Hin und Her, das das Mißtrauen nur verstärkte, teilte DJ1BQ auf der CV am 19./20.01.1974 den Inhalt des Vertrages mit.

Auf eine Zwischenfrage aus dem Zuhörerkreis stellte DK1QZ klar, daß im Vertrag keine Anhaltspunkte für eine Bereicherungsabsicht der vorgesehenen Gesellschafter enthalten seien.


IV. Die Diskussion beschäftigte sich dann infolge eines Einwandes von DJ7GS mit dem Abstimmungsverfahren gegen den 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. DL1KD stellte fest, daß der Geschäftsführende Vorstand nicht zum Verteilerkreis des AR gehöre und daher keine Kopien erhalten habe.

DJ3KR gab einen Auszug aus dem CV-Protokoll vom 18./19.10.1969 (Blieskastel) über die Aufgaben eines AR-Sprechers („Verbinder zwischen dem Vorstand und dem Amateurrat“).

DL1UU widersprach der Feststellung von DJ7GS in dessen Rundschreiben vom 03.04.1974, daß der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer „suspendiert“ worden seien. Beide waren vielmehr selbst von ihrer Tätigkeit zurückgetreten.

DL1KD legte überraschend ein polizeiliches Führungszeugnis vor, da man ihn als Buhmann hinstellen und man von der eigentlichen Sache ablenken wolle.


V. Die Diskussion beschäftigte sich dann wieder mit dem Rücktritt der beiden Vorstandsmitglieder.

DJ3KR hob hervor, daß die Vorstandssitzung am 29.03.1974 so verlaufen sei, wie sie DK1QZ schilderte. DJ1BQ selbst habe die Abstimmung als satzungswidrig angesehen.

DL1KD bemerkte, daß DJ1BQ nicht um Übersendung des Abstimmungsergebnisses gebeten habe. Die wichtigste Aufgabe eines DARC-Geschäftsführers sehe er im richtigen Gespräch mit den Mitgliedern.

DL9FY wollte von DL1KD wissen, ob es stimme, daß bei der Befragungsaktion das Wort „Abstimmung“ durchgestrichen und dafür „Meinungsumfrage“ geschrieben wurde.

DL1KD bejahte die Frage. Die Aktion sollte nur der Information dienen.

DJ7GS erwähnte mehrere Briefe von DL1KD. Er verurteilte dessen Vorgehen.

DL1UU nahm dann Stellung zum Problem der Arbeitsniederlegung von DJ1BQ. Diese sei juristisch rechtswidrig. Eine Abfindung könne daher nicht gestellt werden. Es bliebe jedoch noch zu klären, ob der DARC aus dem Vorgehen des ehemaligen Geschäftsführers weitere Forderungen an diesen stellen soll.


VI. Die Diskussion wandte sich dann der künftigen Entwicklung zu.

DK1QZ hob erneut hervor, daß er das Amt des 1. Vorsitzenden nicht über einen längeren Zeitraum annehmen könne. Er empfahl ein Führungsteam mit gleichberechtigten Mitgliedern, unter denen der 1. Vorsitzende nicht wie bisher die dominierende Funktion haben dürfe. Die Vorstandsmitglieder sollten sich untereinander absprechen und nach Mehrheitsbeschlüssen handeln. DK1QZ betonte weiterhin die lange gute Zusammenarbeit mit DL3YH und den übrigen Vorstandsmitgliedern. Notwendig sei jetzt eine schnelle Vervollständigung des Vorstandes.

DL1UU erklärte, es sei nützlich, den Vorstand schnellstens zu ergänzen. Dies sei in einem entsprechenden schriftlichen Verfahren möglich, nachdem man sich hier über evtl. Personen klar geworden sei.

DJ1TC wandte sich unter Hinweis auf die kurz bevorstehende CV am 25./26.05. gegen eine „Briefwahl“. Eine Terminverschiebung der CV hielt er auch nicht für empfehlenswert.


VII. Mittagspause von 13:00–14:00 Uhr.


VIII. DJ1AM eröffnete die Diskussion mit der Feststellung, es könnte für den der Sachlage nicht vertrauten Zuhörer der Eindruck entstehen, die jetzige Situation sei durch den Amateurrat entstanden. Es sei jedoch bekannt, daß der Geschäftsführer kürzlich in Berlin und München war. Er vermutet, daß DJ1BQ bereits vor der Vorstandssitzung am 29.03.1974 einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben bzw. schon habe. Bei der Vorstandssitzung habe DJ1BQ dann auf eine Kündigung durch den neuen 1. Vorsitzenden gewartet. Da die Kündigung jedoch ausblieb, hätte DJ1BQ selbst kündigen müssen. Nur DJ7GS bzw. DJ1XK konnten wissen, wie es damit stehe.

DJ7GS antwortete, daß DJ1BQ noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe. DL1UU berichtete von einem Gespräch, daß er am 30.03.1974 mit DJ1BQ hatte. Danach beabsichtigte DJ1BQ am 31.03. ein Gespräch mit seinem früheren Chef. Er wollte auch noch die CV am 25./26.05.1974 vorbereiten und dann aus den Diensten des DARC ausscheiden.

DL1DT brachte zum genauen Vorgang noch den Beitrag, daß die von DL1KD herbeigeführte Entscheidung vom Amateurrat gekommen sei. DL1KD habe im Auftrag gehandelt und deshalb mit den einzelnen längere Telefongespräche geführt.

DJ1TC hob hervor, daß DL1KD mit ihm nur einmal in dieser Angelegenheit gesprochen habe, und DJ8HR stellte heraus, daß er lediglich mit DJ1WO (und nicht mit DL1KD oder DL1DT) gesprochen habe.

DL1WO griff dann nochmals die Frage auf, warum es zur Anfrage mehrerer Distriktsvorsitzenden hinsichtlich der Hobby-GmbH kam. Er stellte außerdem fest, daß es bei der derzeitigen Haushaltslage fraglich sei, einen eigenen EDV-Fachmann im AFZ zu beschäftigen.


IX. Zum Schluß der Diskussion beschäftigte man sich wieder mit den Ergänzungswahlen.

DJ9FY schlug DK1QZ zum 1. Vorsitzenden, DL8AJ zum 2. Vorsitzenden vor. DJ2QX bliebe dann als Beisitzer im Vorstand.

DJ1AM meinte, man soll DK1QZ bitten, für einen längeren Zeitraum 1. Vorsitzender zu sein, indem man ihm zwei weitere Vertreter zur Verfügung stelle.

DL8AJ gab seine Zustimmung, Funktionen im Clubvorstand zu übernehmen.

DK1QZ beruft ihn dann zum weiteren Beisitzer.

Abschließend wird noch der Wahlausschuß für die bevorstehende Ergänzungswahl berufen: DL3ZI (Vorsitzender), DK5BE und Frau Gulden (Beisitzer).

Die Sitzung wird um 15:10 Uhr geschlossen (der Saal wurde für die sich anschließende Distriktsversammlung Hessen benötigt).


Baunatal, den 12.04.1974

gez. DK1QZ, DJ2QX DL8AJ, DL1UU


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1974

Rundspruch-Archiv