Anträge an die Clubversammlung und an den Amateurrat des DARC zur Herbstsitzung am 30./31.10.1971 in Königswinter

(In der Reihenfolge des Eingangs)


a) Vom Distriktsvorstand Baden:

„Der Distrikt Baden beantragt, daß das Technische Referat baldmöglichst genormte Meßverfahren festlegt, mit denen es möglich ist, die Qualität von Amateurgeräten, insbesondere von Empfängern untereinander zu vergleichen.

Begründung:
In immer stärkerem Maße werden über Industriegeräte und eigene Amateurentwicklungen Meßdaten veröffentlicht, die wegen des Fehlens geeigneter Normierungen für die Meßanordnung nicht miteinander vergleichbar sind. Es werden z. Tl. auch Geräte und Entwicklungen angeboten, die nicht den Anforderungen der zukünftigen technischen Entwicklung entsprechen.“

(Dieser Antrag war bereits zur Herbstsitzung 1970 gestellt worden, konnte aber bisher nicht behandelt werden.)


b) Vom Ortsverbandsvorstand Reinickendorf, befürwortet vom Distriktsvorstand Berlin:

„Die Clubversammlung möge die erforderlichen Möglichkeiten schaffen, die Mitglieder des DARC in geeigneter Form über die technischen Daten und Brauchbarkeit kommerzieller Amateurfunkgeräte zu informieren. Eine umfassende neutrale Information über das Marktangebot an Amateurfunkgeräten als Erstmaßnahme sollte nach unserer Meinung eine der vordringlichsten Aufgaben unseres Clubs sein. Dieses könnte später mit der Einrichtung eines clubeigenen Meßplatzes erweitert werden.“

(Dieser Antrag war bereits zur Hauptversammlung 1971 gestellt worden, konnte dort aber nicht behandelt worden.)


c) Vom Jugend- und SWL-Referat für den Clubvorstand:

„Die Clubversammlung möge beschließen, für SWLs, welche die DE-Vorprüfung (ohne Morsen) abgelegt haben, ab sofort die QSL-Vermittlung zuzulassen.

Begründung:
Mit der Zulassung kommt man – gleich der C-Lizenz – einem verständlichem Wunsch der SWLs näher. Das QSL-Büro München hat dem Jugend- und SWL-Referat dazu mitgeteilt, daß durch die Rationalisierung durchaus die Möglichkeit besteht, sofort diese SWL-QSL-Vermittlung aufzunehmen. Die technische Frage kann dahingehend geklärt werden, daß sich die Vermittlungsnummer aus dem DOK und der Mitgliedsnummer, mit vorangestelltem DL-SWL, zusammensetzt (Beispiel: DL-SWL H 30/13450). Nach diesem Schema legt das QSL-Büro eingehende Karten lediglich nach dem DOK in das betreffende OV-Fach ab. Innerhalb des OVs wird der jeweilige  SWL durch seine Mitgliedsnummer ausfindig gemacht.“


d) Vom Ortsverbandsvorstand Borken/Westf.:

„Der OV Borken beantragt, bei Abstimmung der Clubversammlung das jeweilige Abstimmungsergebnis namentlich im Protokoll festzuhalten.

Begründung:
Es geht nicht mehr an, daß Abstimmungen über wichtige Dinge des DARC nur durch Handzeichen entschieden werden. Schließlich geht es seit einiger Zeit nicht mehr um nebensächliche Dinge. Zudem muß eine Kontrolle geschaffen werden, wie sich die Distriktsvorsitzenden bei den Abstimmungen verhalten haben.“


e) Vom Ortsverbandsvorstand Borken/Westf.:

„Der OV Borken beantragt, die Beschlüsse der CV-Hauptversammlung 1971 zu widerrufen und die Punkte Amateurfunkzentrum Baunatal und Beitragserhöhung durch eine Mitgliederabstimmung entscheiden zu lassen.

Sollte eine Mitgliederabstimmung aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich sein, soll eine Sonderkommission gebildet werden, die sofort neue, tragbare Vorschläge auszuarbeiten hat und diese Vorschläge einer neu anzusetzenden Clubversammlung vorlegt. Diese Sonderkommission soll sich zuerst mit den Ortsverbänden, Distrikten und Einzelmitgliedern in Verbindung setzen, die sich durch Mitteilungen im DL-QTC zu den oben genannten Punkten geäußert haben, oder bereit sind, hierbei mitzuarbeiten.“


f) Vom Distriktsvorstand Nordsee:

„Der Distrikt Nordsee beantragt die Aufhebung der bei der Hauptversammlung 1971 in Berlin vorgenommenen Kürzungen der Distriktsanteile (siehe CV-Protokoll vom 22./23.05.71, Seite 7 oben).

Begründung:
Eine erfolgreiche und sinnvolle Arbeit der Distrikte ist mit den gekürzten Beträgen nicht mehr möglich. Der Unruhe in den Ortsverbänden kann nur durch persönliches Erscheinen entgegengewirkt werden. Welche Reisekosten bei über 300 km Distriktsausdehnung anfallen, kann sich jeder ausrechnen.“


g) Vom Distriktsvorstand Niedersachsen:

„Der Distrikt Niedersachsen beantragt die Weiterführung des Baues des Amateurfunk-Zentrums Baunatal und gibt hierzu im Namen von 28 Ortsverbandsvorsitzenden (eine Enthaltung, Rest nicht anwesend) folgende Erklärung ab:

Der Distrikt ist der Meinung, daß das AFuZ Baunatal auf jeden Fall fertiggestellt worden muß. Die lt. Rundschreiben vom 06.09.1971 fehlenden Gelder müssen durch weitere Fremdmittel aufgebracht werden. Die Mehrzinsen hierfür können nach Meinung des Distriktes Niedersachsen im ordentlichen Clubhaushalt den DARC getragen werden, wenn alle Verantwortlichen den festen Willen haben, dieses für die Zukunft bestimmte Vorhaben zu einem guten Abschluß zu bringen.“


h) Vom Distriktsvorstand Rheinland-Pfalz:

„Die Distriktsversammlung Rheinland-Pfalz beantragt einstimmig, die Clubversammlung möge beschließen, daß für die unverzügliche Fertigstellung den AFuZ in Baunatal Sorge getragen wird. Die fehlenden Geldmittel sind sofort auf dem Kapitalmarkt in Form einer Hypothek zu beschaffen.“


i) Vom Distriktsvorstand Rheinland-Pfalz:

„Die Distriktsversammlung Rheinland-Pfalz beantragt einstimmig, die Clubversammlung möge beschließen, daß die Schriftleitung des DL-QTC verpflichtet wird, monatlich in Wort und Bild über den Baufortgang in Baunatal zu berichten.“


j) Vom Ortsverbandsvorstand Nürnberg-Fürth:

„Der Ortsverband Nürnberg-Fürth beantragt, die Clubversammlung möge die Erhebung einer einmaligen Mitgliederumlage von DM 15,– beschließen, um die entstandene Finanzierungslücke bei der Durchführung des Projektes Baunatal zu schließen.

Begründung:
Das Rundschreiben des Geschäftsführenden Vorstanden an den Amateurrat vom 06.09.1971 weist einen Fehlbetrag von DM 187.450,– aus. Erfahrungsgemäß ist zu erwarten, daß die tatsächliche Fehlsumme noch erheblich höher liegen wird. Mit einer einmaligen Umlage könnte diese Lücke geschlossen werden. – Unbeschadet der Schuldfrage, wie es zu dieser eklatanten Fehlplanung kommen konnte, ist der OV Nürnberg-Fürth der Meinung, daß eine Einstellung des Baues und eine eventuell daraus resultierende Versteigerung sämtliche angesammelten Vermögenswerte den DARC in Gefahr bringt. Der DARC müßte dann am Punkte Null von vorn beginnen, was letzten Endes für die Mitglieder teurer werden würde, als eine einmalige Umlage. Wir appellieren gleichzeitig an alle Mitglieder das DARC, diesem Vorschlag zuzustimmen, um unseren Club, also auch den Ihren, zu retten. Die Schuldfrage sowie die Frage einer Erneuerung der Clubleitung bleibt von unserem Vorschlag unberührt.“


k) Vom Ortsverbandsvorstand Nürnberg-Fürth:

„Der Ortsverband Nürnberg-Fürth beantragt, die Clubversammlung bzw. der Amateurrat möge beschließen, den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes, die den Vortrag mit dem Bauunternehmer für das Projekt Baunatal unterschrieben haben, den Rücktritt nahezulegen, unbeschadet einer etwaigen Schuldfrage. Gleichzeitig möge die Clubversammlung bzw. der Amateurrat schnellstens einen den Anforderungen gerecht werdenden Clubvorstand wählen, ggfs. im Wege der kommissarischen bzw. treuhänderischen Einsetzung eines Interimsvorstandes.

Begründung:
Die Vertragsunterzeichner hätten sich vor ihrer Unterschriftsleistung davon einwandfrei überzeugen müssen, daß die Finanzierung des Projektes vollständig gesichert ist. Dies offensichtlich nicht geschehen, ob aus Fahrlässigkeit oder aus Unkenntnis spielt dabei keine Rolle. Sie haben damit unter Beweis gestellt, daß sie nicht in der Lage sind, einen Club wie den DARC sachgerecht und im Interesse der Mitglieder zu führen, Es hätte den Betreffenden wohl angestanden, die Unterschrift zu verweigern, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, auch wenn der Amateurrat bzw. die Clubversammlung den Bau beschlossen hat! Freiwillig zurückzutreten ist manchmal nicht leicht, aber vielleicht doch die beste Lösung! Wir dürfen die Mitglieder der Clubversammlung hier noch auf unser Rundschreiben vom 12.05.1971 hinweisen, sowie auf die darin angebotenen ausführlichen Informationen. Sie stehen Ihnen auch heute noch zur Verfügung.“


l) Vom Ortsverbandsvorstand Nürnberg-Fürth:

„Der Ortsverband Nürnberg-Fürth beantragt,

  1. die Einsetzung einer Untersuchungskommission, die feststellen soll, wie es zu der eklatanten Fehlplanung bei der Finanzierung des Projektes AFuZ-Baunatal kommen konnte; ob leichtfertig, fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde; wer ggfs. für falsche oder ungenügende Information über die Finanzierungsmöglichkeiten an den Amateurrat, den Geschäftsführenden Vorstand und die Clubversammlung verantwortlich ist;
  2. den Ausschluß der Schuldigen wegen clubschädigendem Verhalten;
  3. ggfs. die strafrechliche Verfolgung der Schuldigen, wenn nachgewiesen wird, daß sie für erhebliche finanzielle Schäden verantwortlich sind, die dem DARC durch ihr Verhalten entstehen; hierzu gehört ggfs. auch die zivilrechtliche Gutmachung des entstandenen Schadens.

Begründung:
Der OV Nürnberg-Fürth sieht sich zu diesen harten Anträgen angesichts des finanziellen Debakels gezwungen, das aus dem Rundschreiben des Geschäftsführenden Vorstandes an den Amateurrat hervorgeht, und das jedes einzelne Mitglied finanziell schädigt, sei es im Rahmen seines Miteigentums am Clubvermögen, sei es in Form zusätzlicher Aufwendungen für die Erhaltung des DARC. Die Verantwortlichen sind oft genug von allen Seiten aus dein Club auf die Problematik des Projektes Baunatal hingewiesen worden. Eine weitere Begründung erübrigt sich deshalb.

Nachtrag zu 1.: Die Mitglieder der Kommission dürfen nicht dem Amateurrat, der Clubversammlung oder dem Geschäftsführenden Vorstand angehören. Der Kommission muß mindestens ein rechtskundiger OM und ein Finanzfachmann angehören, nach Möglichkeit auch ein Baufachmann.“


m) Vom Ortsverbandsvorstand Bayreuth:

„Die Clubversammlung möge beschließen, den 20%-igen Beitragsaufschlag für Quartalszahler als unsozial rückgängig zu machen.

Begründung:
Eine große Anzahl unserer OM, denen die sofortige Zahlung des ganzen Jahresbeitrags schwer fällt, haben bei ihren Banken Daueraufträge zur regelmäßigen pünktlichen Quartalszahlung, sie sind zwar ggfs. bereit, diese von bisher DM 10,– auf DM 12,50 zu erhöhen, lehnen aber eine Erhöhung auf DM 15,– ab und kündigen für den Fall der Beibehaltung ihren Austritt an.“


n) Vom Ortsverbandsvorstand Bayreuth:

„Die Clubversammlung möge beschließen, den Schatzmeister zur Erstellung und Veröffentlichung eines Finanzierungsplanes für die nächsten fünf Jahre aufzufordern, der unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Kostenentwicklung klar erkennen läßt, welche Ausgaben auf uns zukommen und wie sie finanziert werden sollen.

Begründung:
Viele unserer OM sind der Meinung, daß die jetzige Beitragserhöhung nur zum kleinen Teil durch Kostensteigerungen im laufenden Geschäftsbetrieb bedingt ist, zum größten Teil aber der Deckung von Finanzlücken beim AFuZ dient, und daß weitere Beitragserhöhungen zu befürchten sind. Eine in Ansätzen bereits vorhandene Tendenz, dann lieber auszutreten, könnte sich sehr schnell zu einer bedrohlichen Gefahr auswachsen und die bei schwindenden Mitgliederzahlen eintretende Verringerung des Beitragsaufkommens alle Haushaltspläne über den Haufen werfen, ganz zu schweigen von den sonstigen Nachteilen für alle, die durch Austritte, Bildung von Splittergruppen usw. entstehen können.“


o) Vom Ortsverbandsvorstand Bayreuth:

„Die Clubversammlung möge als Alternative zur generellen Beitragserhöhung die Möglichkeit diskutieren, die Kosten der QSL-Vermittlung aus dem allgemeinen Haushalt herauszunehmen und durch Gebührenmarken o. ä. von den Benutzern anteilig je vermittelte Karte selbst aufzubringen.“


p) Vom Ortsverbandsvorstand Bayreuth:

„Die Clubversammlung möge den Mitgliedern einleuchtend erklären, warum das DL-QTC nach Ablauf des Vertrages mit DL1CU nicht unter dem bisherigen Titel weitererscheinen kann, wieso also die Rechte am Titel anscheinend nicht dem Club gehören. Gleichzeitig möge sie im Falle eines neuen Zeitschriften-Konzepts geeignete Maßnahmen diskutieren und beschließen, um den neuen Inhalt der Hefte künftig interessanter zu gestalten.“

(Dem Antragsteller ist von der Geschäftsstelle bereits erklärt worden, daß das DL-QTC 1951 durch Zusammenlegung der Zeitschriften CQ des DARC und QRV des Körner-Verlages entstanden ist, daß daher die Rechte an dem Titel der seither gemeinsam her ausgegebenen Zeitschrift Das DL-QTC dem DARC und dem Körner-Verlag zu gleichen Teilen gehören, also nicht dem Club allein.)


q) Vom Ortsverbandsvorstand Sulzbachtal:

„Die Mehrheit der Mitglieder des Ortsverbandes Sulzbachtal stellt den Antrag, daß die Beiträge für die Vierteljahreszahler nicht höher liegen dürfen, als die Beiträge der Jahreszahler.

Begründung:
Die finanzschwachen OM werden eindeutig benachteiligt, denn vielen ist es nicht möglich, DM 50,– auf einmal zu zahlen. Aufgrund der Benachteiligung durch den hohen Beitrag bei Vierteljahreszahlung können finanzschwache Mitglieder ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und erwägen deshalb ihren Austritt.“


r) Vom Ortsverbandsvorstand Sulzbachtal:

„Die Mehrheit der Mitglieder des Ortsverbandes Sulzbachtal stellt den Antrag, daß die Ortsverbandsanteile prozentual genauso erhöht werden, wie die Mitgliedsbeiträge.

Begründung:
Der größte Teil der Clubarbeit wird in den Ortsverbänden getan, auch die angeführten Gründe einer Portoerhöhung treffen den Ortsverband genauso wie den Club.“


s) Vom Ortsverbandsvorstand Sulzbachtal:

„Die Mehrheit der Mitglieder des Ortsverbandes Sulzbachtal stellt den Antrag, daß die Clubleitung in Zukunft bei ihren wichtigen Beschlüssen (AFuZ, Satzungsänderungen, Beiträge usw.) mehr als bisher die Meinung der Mitglieder erforschen und berücksichtigen soll. Dazu ist eine genaue Information des Einzelnen Voraussetzung.

Begründung:
Auch die Clubleitung muß damit rechnen, daß sie durch Fehlentscheidungen (AFuZ, ungerechte Beiträge und Anteilsverteilung) dem Club schadet.“


t) Vom Ortsverbandsvorstand Sulzbachtal:

„Die Mehrheit der Mitglieder des Ortsverbandes Sulzbachtal stellt den Antrag, daß die Mitgliedsbeiträge mindestens drei Jahre in Höhe von DM 50,– beibehalten werden.

Begründung:
Der Mitgliedsbeitrag wurde nur für das Jahr 1972 festgelegt.“


u) Vom Distriktsvorstand Niedersachsen:

„Der Distrikt Niedersachsen wünscht in einer künftigen Neufassung der DARC-Satzung eine klare Trennung zwischen Geschäftsführendem Vorstand und hauptamtlichen Mitarbeitern des DARC. So wird von vornherein eine Interessenkollision vermieden, die bei einer Zweigleisigkeit dieser angeführten Positionen zu echten Gewissenskonflikten führen könnte. Eine Trennung der Organisation in ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter, die diesen unterstehen, schließt Schwierigkeiten von vornherein aus.

Außerdem wünscht der Distrikt Niedersachsen vor endgültigen Entscheidungen eine Verteilung des Entwurfes bis zu den Ortsverbänden und eine angemessene Frist für die Stellungnahme der Ortsverbände.“


v) Vom Distriktsvorstand Schleswig-Holstein:

„Die Clubversammlung möge beschließen: Der Bauablauf des AFuZ wird gebremst, bis die Finanzlage eine einwandfreie Deckung der Ausgaben gestattet.

Begründung:
Rundschreiben des Geschäftsführenden Vorstandes und des Distrikts Schleswig-Holstein vom September d. J.“


w) Vom Hauptvorstand des VFDB:

„Der VFDB beantragt Abstimmung der Clubversammlung über die Einsetzung eines Redaktionsausschusses und Aufstellung eines Redaktionsstatutes, sobald die neue Clubzeitschrift des DARC erscheint, sowie Ernennung eines verantwortlichen Redakteurs für den nicht-technischen Teil und die Spalte ‚Leserbriefe‘.

Begründung:
Der Inhalt und die Aufteilung der Zeitschrift auf die einzelnen Sparten wie Technik, Referentenberichte, Clubnachrichten muß langfristig vorgenommen werden, so daß ggfs. Schwerpunkte gebildet werden können. Die Redakteure sind bereits mit dem technischen Teil und der Herstellung der Zeitschrift völlig ausgelastet. Einem Mitglied des Redaktionsausschusses sollte die Verantwortung für die Spalte ‚Aussprache‘ übertragen werden. Da alle im DARC herrschenden Strömungen zu Worte kommen sollten, ist ein Eingreifen des Vorstandes, wie es seit Jahren geschah, nicht weiter vertretbar. Als Vorbild können hier die Clubzeitschriften der RSGB radio communication und der ARRL QST dienen.“


x) Vom Ortsverbandsvorstand Saarbrücken, am 06.10.1971, d. h. nach Ablauf der Frist gestellt, so daß die Clubversammlung erst über die Zulassung abstimmen muß:

„1. Die Clubversammlung möge beschließen, den Beitrag wie bisher zu belassen,
2. Sollte das nicht durchzuführen sein, möge die Clubversammlung beschließen, den Jahresbeitrag auf DM 48,– festzusetzen, und in jedem Falle die vierteljährliche Beitragszahlung beizubehalten.

Sollte keinem dieser Anträge entsprochen werden können, muß mit der Auflösung des Ortsverbandes Saarbrücken gerechnet werden.“


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1971

Rundspruch-Archiv

OV-Rund 8/71