Kiel, 14.04.1971

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 3/71


ÜBERSICHT:


1) Das Amateurfunk Zentrum in Baunatal wird gebaut

Mit großer Mehrheit hat der Amateurrat bei der Sondersitzung der Clubversammlung am Sonnabend, dem 03.04., in Essen beschlossen, mit dem ersten Bauabschnitt des Amateurfunk-Zentrums in Baunatal unverzüglich zu beginnen. Der erste Bauabschnitt schließt den sogenannten Schulungstrakt zunächst noch aus und endet an der Trennungslinie 6 des Bauentwurfs; das ist die linke Wand des Morseübungsraums, des kleinen und des großen Lehrsaals usf. in dem im DL-QTC Nr. 7/1970 auf Seite 384 veröffentlichten Grundriß des AFuZ.

Zu dem vorläufigen Verzicht auf den Schulungstrakt sah sich der Amateurrat aus Kostengründen veranlaßt. Das vollständige Objekt war aufgrund der eingeholten Angebote auf ca. 1,5 Millionen DM veranschlagt worden. Davon fehlen aber nach dem vorliegenden Finanzierungsplan noch etwas über 300.000 DM, deren Aufbringung in nächster Zeit dem Amateurrat nicht genügend gesichert schien. Der erste Bauabschnitt allein soll schätzungsweise 1,2 Millionen DM kosten.

Der genaue Verlauf der Sondersitzung der Clubversammlung in Essen, bei der dieser Beschluß gefaßt wurde, ist aus dem beigefügten Protokoll ersichtlich. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, es im Ortsverband bekanntzugeben und zur Einsichtnahme für die Mitglieder auszulegen.


2) DL7AA wurde 60

Am 28.03. vollendete der DV Berlin und weltbekannte DXer, OM Rudi Hammer, DL7AA, sein 60. Lebensjahr. DL7AA, seit seiner Jugend aktiver Funkamateur, gehört zu denen, die vor 25 Jahren den deutschen Amateurfunk wiederaufgebaut haben. Das schon 1948 von der damaligen Zeitschrift QRV gestiftete und später vom DARC übernommene WAE-Diplom, das heute zu den großen internationalen Amateurfunk-Diplomen zählt, war mit seine Idee.

Die Besatzung der Geschäftsstelle gratuliert DL7AA hiermit nochmals auf das Herzlichste und wünscht ihm, daß er seine Schaffenskraft und seine Erfahrungen auch weiterhin in so bewundernswerter Weise wie bisher für den deutschen Amateurfunk einsetzen kann.


3) DARC-Hauptversammlung 1971

Die diesjährige Hauptversammlung von Vorstand und Amateurrat (Clubversammlung) wird am 22./23.05. in Berlin im Restaurant Drei Bären, 1 Berlin 15, Kurfürstendamm 22, Telefon (03 11) 883 01 76, stattfinden. Die Einladungen dazu sind gestern ergangen. Auf der Tagesordnung stehen bisher:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
  2. Jahresberichte des Clubvorstandes
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1970
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstandes
  6. Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1971
  8. Amateurfunk-Zentrum Baunatal
  9. Clubzeitschrift
  10. Europäische Fuchsjagdmeisterschaft 1971
  11. Internationale Funkausstellung 1971 in Berlin
  12. Satzungsfragen
  13. Versicherungsfragen
  14. Anträge und Verschiedenes
  15. Allgemeine Aussprache

Gemäß § 11 der Satzung in Verbindung mit Abschnitt III, Absatz a, der Wahlordnung sind bei dieser Hauptversammlung vom Amateurrat, d. h. von den Vorsitzenden der DARC-Distrikte und des VFDB, der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Beisitzer im Geschäftsführenden Vorstand für die nächsten zwei Jahre zu wählen. Wahlvorschläge können die wahlberechtigten AR-Mitglieder bis zum 22.04. an den Wahlleiter DL1JB richten.

Anträge der Cluborgane, die bei der Hauptversammlung 1971 behandelt werden sollen, müssen gemäß § 13 der Satzung ebenfalls bis zum 22.04. beim Geschäftsführer eingegangen sein. Auf diese Termine wurde im DL-QTC Nr. 4/1971 auf Seite 255 bereits hingewiesen. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten, damit dieser orientiert ist und ggfs. gleich dazu Stellung nehmen kann.

Die endgültige Tagesordnung mit den Wahlvorschlägen und den rechtzeitig gestellten Anträgen, sowie der schriftliche Jahresbericht für 1970 werden den Ortsverbänden Ende April bekanntgegeben.


4) Neuer Rundspruchredakteur

An Stelle des Präsidenten, OM Schultheiß, DL1QK, der ein Jahr lang als Rundspruchredakteur fungiert, jetzt aber um Entlastung von dieser Aufgabe gebeten hat, hat dankenswerterweise OM Karl Schellmann, DL1VT, ....., am 01.04. die Redaktion des Deutschland-Rundspruchs übernommen. Es wird gebeten. künftig alle Meldungen für den Rundspruch an ihn zu richten.


5) DARC und VFDB auf der Hannover-Messe 1971

An der diesjährigen Hannover-Messe, die vom 22.–30.04. stattfindet, werden sich auch der DARC und der VFDB unter der Leitung von OM Frömmling, DJ1KX, ....., beteiligen. Ihr gemeinsamer Stand wird als „Treffpunkt für Amateurfunker“ in der Halle 9 A, Stand 121/129/140/148 eingerichtet. Funkamateure, die die Messe besuchen, können dort an der Station DLØMH (Messe Hannover) arbeiten. Die Ausgabe von Gastlizenzen an ausländische Funkamateure durch die Deutsche Bundespost ist geplant.

Der Stand wird außerdem der Information aller Interessenten dienen. Die einschlägigen Firmen werden dort Amateurfunkgeräte, Antennen, Fachliteratur usw. ausstellen.


6) Urlaub für Bundeswehrangehörige zur Teilnahme an AFu-Lehrgängen

Auf Anfrage teilte das Bundes-Verteidigungsministerium dem DARC mit, daß DARC-Mitglieder, die als Soldaten-, Beamte oder Angestellte bei der Bundeswehr sind, für Vereinszwecke, d. h. auch für die Teilnahme an Amateurfunk-Lehrgängen, Urlaub nur unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge erhalten können, und zwar nach folgenden Vorschriften:

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gemäß § 8, Absatz 1, der Soldaten-Urlaubs-Verordnung;
Beamte gemäß § 13, Absatz 1, der Sonderurlaubs-Verordnung;
Angestellte gemäß § 50, Absatz 2, des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags (BAT).

Eine Beurlaubung nach der für Bundesbeamte und für Richter im Bundesdienst geltenden Sonderurlaubs-Regelung ist nicht möglich, weil der DARC nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist und auch nicht aus Mitteln des Bundesjugendplans gefördert wird.


7) OV-Beitragsanteile für 1971

Erfreulicher- und dankenswerterweise hat etwa die Hälfte aller Mitglieder schon den gesamten Jahresbeitrag für 1971 gezahlt. Das macht es möglich, die OV-Beitragsanteile für 1971 in nächster Zeit und wieder auf einmal auszuzahlen. Die Anteile werden voraussichtlich Anfang Mai an alle Ortsverbände mit Ausnahme derjenigen überwiesen, die noch kein Konto angegeben haben, oder für die der zuständige DV wegen fehlender Rechnungslegung aus den Vorjahren einen Sperrvermerk gemacht hat.

Für die Berechnung der OV-Beitragsanteile wird die Mitgliederzahl am Jahresanfang zugrundegelegt. Der Ortsverband erhält für jedes seiner Mitglieder DM 5,–. Auf die sich daraus ergebende Gesamtsumme werden noch 25 % aufgeschlagen. Dadurch soll im voraus der im Laufe des Jahres zu erwartende Mitgliederzuwachs berücksichtigt werden.


8) Die Geschäftsstelle bittet um Verständnis ...

Der Geschäftsführer DL1JB war von Anfang bis Ende März im Krankenhaus und befindet sich auch jetzt noch in ärztlicher Behandlung. Das hat dazu geführt, daß im März kein OV-Rundschreiben herausgegeben werden konnte, und daß der Schriftverkehr auf das unbedingt nötige Maß eingeschränkt werden mußte. So sind z. B. Schreiben, die sich gewissermaßen von selbst verstanden und keine besondere Antwort erforderten, nicht ausdrücklich bestätigt und Mitgliedskarten für neuangemeldete Mitglieder kommentarlos an den betreffenden Ortsverband geschickt worden. Bei dem sowieso schon akuten Personalmangel der Geschäftsstelle hat sich dadurch auch die im OV-Rundschreiben Nr. 1/1971 und im DL-QTC Nr. 2/1971 angekündigte Ausgabe neuer Ausweise an die einzelnen Mitglieder erheblich verzögert. Insoweit behalten die alten (grünen) Mitgliedskarten noch ihre Gültigkeit.

Eine Reihe von Anfragen, für deren Beantwortung DL1JB zuständig ist, konnte unter den gegebenen Umständen erst sehr spät und z. Tl. noch gar nicht beantwortet werden. Alle Cluborgane und Mitglieder werden um Verständnis für die entstandenen Unterlassungen und Verzögerungen, sowie ggfs. noch um Geduld für die Erledigung ihrer Anliegen gebeten.


9) Vom VFDB

Diesem Rundschreiben liegt eine Aufstellung bei, die alle Bezirks- und Ortsverbände des Verbandes der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB), sowie deren Mitglieder- und Lizenzzahlen nach dem Stand vom 01.01.1971 nennt.


10) Gastlizenzen in Österreich

Im DL-QTC Nr. 4/1971 wurde in dem Artikel „Amateurfunkgenehmigungen im Ausland“ auf Seite 236 erklärt, daß in Österreich die Genehmigungen an Ort und Stelle erteilt würden. Das stimmt leider nicht. Der Österreichische Versuchs-Sender-Verband (ÖVSV) hat daher um folgende Richtigstellung gebeten:

Anträge auf Erteilung einer Österreichischen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Amateurfunkstelle sind mindestens vier Wochen vorher an die für den Aufenthalts- bzw. Urlaubsort zuständige Postdirektion zu richten; das sind die

Postdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, .....
Postdirektion für Oberösterreich und Salzburg, .....
Postdirektion für Steiermark, .....
Postdirektion für Tirol und Vorarlberg, .....
Postdirektion für Kärnten, .....

Wer nicht genau weiß, im Bereich welcher dieser Postdirektionen sein Aufenthaltsort liegt, kann seinen Antrag über den ÖVSV z. Hd. Herrn Ing. Walter Nowakowski, ....., einreichen. Die im DL-QTC genannte Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung ist für die Erteilung von Amateurfunklizenzen nicht zuständig.

Vorübergehende Amateurfunkgenehmigungen (Gastlizenzen) werden in Österreich für die Dauer von bis zu sechs Wochen erteilt. Dem Antrag ist eine Kopie der deutschen Genehmigungsurkunde beizufügen. Im Antrag sind anzugeben: Vor- und Zuname, Heimatanschrift, Rufzeichen, mindestens ein fester Standort, in dem der Antragsteller sich während seines Aufenthaltes in Österreich befindet, der Zeitraum des Aufenthaltes in Österreich, die gewünschte Leistungsklasse nach der Österreichischen Einstufung, die aber innerhalb der Leistungsgrenze der eigenen Lizenz liegen muß. (Die österreichische Klasseneinteilung entspricht nicht der deutschen.) In Österreich ist die Leistungsgrenze für Klasse A 25 Watt, für Klasse B 50 Watt und für Klasse C 100 Watt. Die Kosten für kurzfristige Genehmigungen betragen in Klasse A 10,– Schilling, in Klasse B 20,– Schilling und in Klasse C 30,– Schilling pro Monat.

Wer in Österreich mobil arbeiten will, sollte in seinem Antrag bei der Angabe des festen Standortes den Zusatz „und beweglicher Betrieb im ganzen Gebiet der Republik Österreich“ machen.

Im Jahre 1970 wurden insgesamt 417 österreichische Gastlizenzen an Ausländer erteilt, davon allein 368 an deutsche Funkamateure.


11) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969

Redaktion Deutschland-Rundspruch: K. Schellmann, DL1VT

DOK: Ortsverband:
B Stellv. DV: Dr. D. Seyboth, DJ2MG
B Beistzer: H. Zech, DL8ZZ
B15 Selb R. Wagner, DJ9OR
C04 Freising J. Assenbrunner, DC1CW
C05 Ingolstadt G. Engelhardt, DJ2ZK
D09 Tiergarten H. G. Gerber, DL7NZ
E02 Hamburg F. Steenhusen, DJ1FK
E14 Hamburg-Ost O. Steiger, DK1ZC
F11 Bad Homburg R. Marx, DJ1YV
F05 Frankfurt/Main C. Vogel, DL9RE
F10 Hoher Meißner E. A. Koch, DJ9VY
F09 Hanau W. Klüh, DJ9QH
F33 Vogelsberg E. Behle, DK3FQ
F21 Bad Wildungen E. Schulz, DK1DO
G01 Aachen H. Hamacher, DJ9JX
G04 Düren R. Schmidt, DL7GQ
G05 Eschweiler W. Lakmann, DCØKP
H04 Bückeburg K. H. Stahlhut, DJ3FH
I Stellv. DV: H. G. Rund, DJ8HR
I UKW-Referent: F. Garbers, DJ8YZ
I Schriftführer: G. Bruns, DJ6LM
K02 Diez J. Hall, DL3FE
K17 Speyer E. Kern, DC6RE
M11 Preetz H. Heuse, DJ3WI
M13 Schleswig K. H. Kleinwort, DL2GF
T05 Krumbach A. Schmölz, DJ6ND
O06 Schwerte A. Christiansen, DJ4ZR
P28 Bopfingen R. Morbach, DK1CZ


VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB, und K. Pehrs, DJ3TZ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1971

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