Protokoll

über die Sondersitzung der Clubversammlung am 03.04.1971


Sitzungsort: Essen, Seeterrassen Schloß Baldeney
Sitzungszeiten: Sonnabend, 03.04., 14:00–19:30 Uhr und 21:00–22:30 Uhr
Tagesordnung: Das Amateurfunk-Zentrum in Baunatal

Teilnehmer: Präsident: K. Schultheiß, DL1QK, Bochum
Clubversammlung:
Geschäftsführender
Vorstand:
1. Vorsitzender:
2. Vorsitzender:
Beisitzer:
Geschäftsführer:
Schatzmeister:
J. Netzer, DL3YH, Kirchhorst
U. Kluge, DJ1BQ, Hamburg
U. Gradmann, DL9PL, St. Mang
H. Hansen, DL1JB, Kiel
K. Pehrs, DJ3TZ, Kiel
Amateurrat: DV Baden:
DV Bayern-Nord:
DV Bayern-Süd:
DV Berlin:
DV Hamburg:
DV Hessen:
DV Köln-Aachen:
DV Niedersachsen:
DV Nordrhein:
DV Nordsee:
DV Rheinland-Pfalz:
DV Ruhrgebiet:
DV Saar:
DV Schleswig-Holstein:
DV Schwaben:
DV Westfalen-Nord:
DV Westfalen-Süd:
DV Württemberg:
1. Vorsitzender VFDB:
O. Blankenhorn, DJ1TC, Karlsruhe
C. H. Ruprecht, DL6YB, Aschaffenburg
G. Mees, DL6XM, München
i. V. O. Faust, DL7BV, Berlin
K. H. Muhss, DL9QG, Hamburg-Harburg
i. V. H. W. Wierheim, DL3OF, Weißkirch
W. Oepen, DL3OE, Hennef
G. Schnabel, DJ7GS, Wolfsburg
W. Hagedorn, DL1NN, Heiligenhaus
C. Naumann, DJ1RC, Oldenburg
A. Lehner, DJ5LA, Koblenz
G. Kandora, DJ4HO, Dinslaken
O. Sailer, DL8AJ, Assweiler
A. Müller, DL1FL, Kiel
K. Michel, DJ1AM, Augsburg
H. Wagner, DJ1WO, Gladbeck
R. Jacob, DL9NU, Hagen
E. Ludwig, DJ3JZ, Wernau
F. Harder, DL1FH, Hamburg
Mitarbeiter: Sonderbeauftragter AFuZ:
Architekt AFuZ:
Werbung AFuZ:
Justitiar:
H. Picolin, DL3NE, Dönberg
R. Stöhr, Frankfurt
F. Höhne, DJ4FT, Bochum
W. Kawan, DL1UU, Hamburg

Versammlungsleiter: UKW-Referent, A. Schlendermann, DL9GS, Bochum

Der Sitzung wohnten außerdem zahlreiche Clubmitglieder als Zuhörer bei, die in einer besonderen Gästeliste erfaßt wurden.

Die Sitzung begann, wie vorgesehen, am Sonnabend, dem 03.04., um 14:00 Uhr.

Der Geschäftsführer, DL1JB, begrüßte die Versammlung und stellte die Anwesenheit fest. Der Geschäftsführende Vorstand und der Amateurrat waren vollzählig anwesend. Im Amateurrat wurden der DV Berlin durch OM Faust, DL7BV, und der DV Hessen durch OM Wierheim, DL3OF, vertreten. DL1JB erklärte die Versammlung aufgrund der rechtzeitigen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung durch das CV-Rundschreiben vom 12.02. für beschlußfähig. Die Zahl der Stimmberechtigten betrug in der Clubversammlung 24, im Amateurrat allein 19.

Anschließend hieß der DV Ruhrgebiet DJ4HO die Clubversammlung in Essen willkommen und wünschte ihr einen erfolgreichen Verlauf. Daraufhin ergriff der Präsident DL1QK das Wort. Nach einem Dank an den OVV Essen DJ1HT, der die Tagung vorbereitet hatte, wies er auf die große Bedeutung hin, die diese Sitzung für die Zukunft des DARC und seine Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten habe. Er erklärte dabei noch einmal, wie wichtig die Erstellung des Amateurfunk-Zentrums für den Club sei und appellierte in aller Eindringlichkeit an die Versammlung, nicht mehr länger mit dem von den Mitgliedern erwarteten Baubeginn zu zögern, Sodann übernahm DL9GS die Versammlungsleitung, um mit der Tagesordnung zu beginnen, die nur einen einzigen Punkt enthielt und zwar

Das Amateurfunk-Zentrum in Baunatal

Grundlage bildete der der Clubversammlung am 20.03.1971 vom Sonderbeauftragten DL3NE vorgelegte Bericht Nr. 6 über die Kosten und die Finanzierung des Projektes. Der damit gemachte Kostenvoranschlag, der auf den für die einzelnen Gewerke gemachten, jeweils billigsten Angebote basierte, lautete:

I. Kosten des Baugrundstückes
1.1 Erwerbskosten 43.125,00
1.2 Erschließungskosten 25.000,00

68.125,00
II.1 Kosten des Gebäudes
1.1 Rohbauarbeiten 665.412,46
1.2 Betonwerksteinarbeiten 51.204,30
1.3 Natursteinarbeiten 6450,12
1.4 Zimmerarbeiten 8075,25
1.51 Dachdecker- und Klempnerarbeiten 80.389,80
1.52 Feuchtigkeitsisolierung 6408,08
1.6 Putz- und Stuckarbeiten 90.580,16
1.7 Fliesenarbeiten 25.724,42
1.8 Estricharbeiten 14.050,34
1.91 Tischlerarbeiten (Türen und Beschläge) 27.495,25
1.92 dto. (Fenster und Flurtüren) 65.844,09
1.10 Metallbauarbeiten 9082,85
1.11 Verglasungsarbeiten 28.524,00
1.12 Malerarbeiten 28.883,26
1.13 Fußboden-Überbelag 14.612,04
1.14 Heizungsanlage 75.326,95
1.15 Sanitäre Anlagen 30.996,88
1.16 Elektroanlagen 11.238,75

1.240.389,00 1.240.389,00
II.2 Kosten der Außenanlage 48.558,80
II.3 Baunebenkosten
3.1 Architekten und Ingenieurleistungen 51.339,00
3.2 Vermessungskosten 2304,17
3.3 Notariatskosten 732,18
3.4 Pausen/Kopien 2319,77
3.5 Verwaltungsleistungen 10.000,00

66.695,12 66.695,12
II.4 Kosten der bes. Betriebseinrichtungen
4.1 Kleinlastenaufzüge 5928,51 5928,51
II.5 Kosten sonst. Wirtschaftsausstattung 33.392,00 33.392,00

II. Baukosten Sa. 1.394.963,43
I. u. II Grundstückskosten und Baukosten Sa. 1.463.088,43

Für die Finanzierung hatte DL3NE folgenden Plan ausgearbeitet:

1. Fremdmittel
1. Hypothek Kreissparkasse 200.000,00
Landesdarlehen 16.000,00
Bausteine 43.530,00 1)

259.530,00 259.530,00
2. Eigenmittel
Bezahltes Baugrundstück 68.125,00
Freie Reserven 47.568,60 1)
Rücklage AFuZ 349.700,00 1)
Spenden AFuZ 38.086,48 1)
Vorausgezahlte Beiträge (ohne 71) 209.509,95 1)
Erbrachte und bezahlte Leistungen 71.970,13
Gespendete Baumaterialien 4000,00
Zuschuß der Stadt Baunatal 50.000,00
Aktion DJ4FT 50.902,89
./. 25 %   12.725,72

Reinertrag   38.177,17 38.177,17 2)
Aktion DBØAFZ / DFØAFZ 2794,50 2)
Eigenleistungen

10.000,00

Rückstellung 1971 100.000,00
Rückstellung 1972 100.000,00
Rückstellung 1973 113.630,60

1.203.558,43 1.203.558,43

1.463.088,43

1) Diese Werte wurden von der DARC-Geschäftsstelle am 15.03.1971 ermittelt.
2) Die Kosten und die 25 % Ausschüttung sind in Abzug gebracht.

Zu dem Bericht Nr. 6 von DL3NE hatte der DV Schleswig-Holstein DL1FL mit einem Rundschreiben an den Amateurrat vom 28.03.1971 ausführlich Stellung genommen und Gegenvorschläge gemacht. Zunächst gab DL3NE noch eine Reihe von Erläuterungen zu seinem Bericht. Dabei ging er auch auf den in der HAM-Börse des DL-QTC Nr. 4/1971 veröffentlichten Offenen Brief des OV Rösrath ein. Er wies darauf hin, daß die in diesem Brief über die QSL-Vermittlung gemachten Angaben nicht den Tatsachen entsprächen. Im Gegensatz zu der dort aufgestellten Behauptung ständen dem QSL-Büro in Baunatal schon ohne die Kellerräume über 30 % mehr Raum zur Verfügung, als in München.

Anschließend erklärte DL3NE, daß er die vom Vorstand und Amateurrat ausgesprochene Beauftragung für die Schaffung eines Amateurfunk-Zentrums zurückgebe. Seinen Entschluß begründete er damit, daß er keine Möglichkeit zur Erfüllung seines Auftrages mehr sehe, weil drei Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes, darunter die beiden hauptamtlichen, gegen das AFuZ-Projekt eingestellt seien, und weil der DARC es versäumt hätte, eine Finanzpolitik zu betreiben, die eine Verwirklichung dieses schon vor zwei Jahren beschlossenen Vorhabens zuließe.

Als weitere maßgebende Gründe für seinen Rücktritt führte DL3NE an, daß DARC-Mitglieder, die seit langem gegen die Verwirklichung des Projektes arbeiten, aber nicht dem Clubvorstand oder dem Amateurrat angehören, in den Besitz von Informationen und Unterlagen, sowie Berichten, und Protokollen über Vorstandssitzungen und Gespräche gelangt wären, die zum Teil weder ihm noch offenbar dem Amateurrat zur Verfügung gestanden hätten. Insbesondere warf DL3NE dem DARC vor, daß er keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen hätte, um die in den letzten Monaten zahlreich verbreiteten Rundschreiben und Pamphlete durch wahrheitsgemäße Gegendarstellungen richtigzustellen, um einen Mitarbeiter gegen die ausgesprochenen Beleidigungen, Verunglimpfungen, Gemeinheiten und Unwahrheiten zu schützen. DL3NE erklärte abschließend, daß er unter den gegebenen Umständen auch als Auslandsreferent und als Leiter der Stelle „DARC-International Affairs“ zurücktrete.

Zu dem Vorwurf, gegen das AFuZ-Projekt eingestellt zu sein, äußerte sich zunächst der Geschäftsführer DL1JB, als einer der beiden angesprochenen hauptamtlichen Vorstandsmitglieder. Er erklärte, daß er für seine Person nie einen Hehl aus seiner Einstellung gegen das Projekt in der geplanten Form gemacht und bereits im Herbst 1969 bei der Sitzung in Blieskastel erhebliche Bedenken wegen des damit verbundenen finanziellen Aufwandes erhoben hätte. Er verwies dazu auf seine dort zu Protokoll gegebene Erklärung. DL1JB erinnerte daran, daß er schon damals seinen Rücktritt angeboten hätte. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vorstandes und des Amateurrates hätte er sich aber seinerzeit bereit erklärt, noch bis spätestens Ende 1970 im Amt zu bleiben; er hätte diese Bereitschaft aber davon abhängig gemacht, daß man von ihm persönlich kein ausgesprochenes Engagement für das AFuZ-Projekt in der beschlossenen Form verlangen könne. Das sei damals von der Clubversammlung ausdrücklich akzeptiert worden. Im Frühjahr 1970, als sich abzeichnete, daß das AFuZ bis Ende des Jahres noch nicht verwirklicht werden könne, hätte der 1. Vorsitzende ihn gefragt, ob er seinen Entschluß, zum Jahresende 1970 seine Tätigkeit für den DARC zu beenden, aufrechterhalte, oder ob er bereit sei, auch danach noch bis auf weiteres im Amt zu bleiben. Er, DL1JB, hätte sich daraufhin damit einverstanden erklärt, noch so lange die Geschäftsstelle zu leiten, wie sie in Kiel bleibe.

Dem Schatzmeister DJ3TZ bescheinigte DL1JB aus eigener Anschauung, daß er nie gegen das AFuZ als solches eingestellt gewesen sei, daß er aber auch Bedenken wegen des finanziellen Aufwandes geäußert habe; das sei kein Geheimnis.

Als drittes der von DL3NE angesprochenen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes erklärte der Beisitzer DL9PL, daß auch er nie gegen das AFuZ gewesen sei; nur hätte er genauso wie DL1JB und DJ3TZ Bedenken finanzieller Art.

Der 1. Vorsitzende DL3YH bestätigte die von DL1JB und DL9PL gemachten Angaben und stellte sich eindeutig vor die hauptamtlichen Mitarbeiter des Clubs, die stets loyal ihre Pflicht erfüllt hätten. Im übrigen stellte DL3YH fest, daß ihn die Erklärung von DL3NE unvorbereitet treffe; er könne daher so auf Anhieb auch keinen Vorschlag machen, wer an die Stelle von DL3NE treten solle. Auf seinen Wunsch hin erklärte sich DL3NE bereit, bis Ende Mai seine Tätigkeit für den Club abzuwickeln und einen noch zu findenden Nachfolger als Sonderbeauftragten für das AFuZ einzuweisen; sein Entschluß, zurückzutreten, sei aber unwiderruflich.

In der anschließenden Diskussion über die Finanzierung des Amateurfunkzentrums kam die Clubversammlung zu der Überzeugung, daß eine Rückstellung von über DM 300.000 in den Geschäftsjahren 1971 bis 1973 bei den derzeitigen Beitragssätzen ausgeschlossen sei. Die allgemeinen Kosten wären inzwischen so gestiegen, daß selbst bei einem völligen Verzicht auf das AFuZ-Projekt eine Beitragserhöhung in absehbarer Zeit unumgänglich sei.

Bei der Debatte über sonstige Finanzierungsmöglichkeiten kamen zunächst die beiden vom Sonderbeauftragten für die AFuZ-Werbung DJ4FT eingeleiteten Aktionen „Für fünf Mark sind Sie dabei“ und „DBØAFZ/DFØAFZ“ zur Sprache. In diesem Zusammenhang warf DJ4FT der Geschäftsstelle vor, von ihr nur unzureichend unterstützt worden zu sein, und wies darauf hin, daß der Körner-Verlag die für die Ausspielung vorgesehenen Zahlkarten dem DL-QTC im März absichtlich nicht beigefügt hätte; deswegen sei ein besonderes Schreiben an alle Mitglieder nötig geworden, was zusätzliche Kosten verursacht habe.

Auf den gegen die Geschäftsstelle erhobenen Vorwurf erwiderte der Geschäftsführer DL1JB, daß bei der Beauftragung von DJ4FT im Herbst 1970 ausdrücklich erklärt worden wäre, daß der Geschäftsstelle daraus keine Mehrarbeit erwachsen würde. Tatsächlich hätte die Geschäftsstelle aber mehrere Leistungen für DJ4FT erbracht, so zum Beispiel das Schreiben, Vervielfältigen und Verteilen seines ersten Rundschreibens an die Ortsverbände im Dezember 1970. Andererseits bestätigte DL1JB, daß er persönlich gegen die Aktion DBØAFZ/DFØAFZ insofern Bedenken geäußert hätte und noch heute habe, als es nach seiner Auffassung mit den ungeschriebenen Gesetzen des Amateurfunks unvereinbar sei, für eine QSL-Karte eine Spende zu verlangen. Vor der Aktion „Für fünf Mark sind Sie dabei“ habe er nur deswegen gewarnt, weil nach Auskunft des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein, in dessen Bereich der DARC seinen Sitz hat, eine solche Ausspielung auch bei Beschränkung auf die DARC-Mitglieder genehmigungspflichtig ist. Ohne eine solche Genehmigung hätte die Geschäftsstelle daher gar nicht in Aktion treten können.

Demgegenüber wies DJ4FT darauf hin, daß lt. Bescheid der Stadt Bochum für die Ausspielung keine Genehmigung nötig sei. Der Justitiar DL1UU erklärte diese widersprüchlichen Auffassungen damit, daß in den einzelnen Bundesländern noch immer unterschiedliche Lotteriebestimmungen gelten. Nach seiner Kenntnis sei zur Zeit tatsächlich nur im Land Nordrhein-Westfalen eine Ausspielung nach der Art der vom DARC durchgeführten nicht genehmigungspflichtig.

Die Clubversammlung diskutierte dann noch eine Reihe weiterer Finanzierungsmöglichkeiten, deren Realisierung er nicht genügend gesichert zu sein schien.

In dieser Situation kam der DV Schleswig-Holstein DL1FL auf die in seinem Rundschreiben vom 28.03.1971 gemachten Vorschläge zurück und wiederholte seine dort gegebene Empfehlung, den Bau des AFuZ im Volumen zu reduzieren und nur mit den vorhandenen Mitteln in Fertigbauweise (wie es anderswo Behörden und Unternehmen in großem Umfang tun, und wie es ohne zusätzliche Konstruktionskosten zu einem Festpreis möglich ist) vorzunehmen, wobei weitere Einkünfte aus einer eventuellen Beitragserhöhung zur ebenso dringenden Verbesserung der personellen Struktur (zusätzliche Kräfte) und der Modernisierung der Büroausstattung herangezogen werden sollten. DL1FL hatte dazu in seinem Rundschreiben folgenden Kostenansatz gemacht:

Grundstücks- und bisherige Kosten DM 100.000,–
Kosten für Fertigbau von 800 m² Grundfläche DM 560.000,–
Erste Ausstattung DM 40.000,–
Anschlüsse und Außenanlagen DM 50.000,–

insgesamt DM 750.000,–

In dieser Form könne der Bau nach Angabe von DL1FL schon bis zum Herbst 1971 erstellt werden.

Der DV Niedersachsen DJ7GS schlug vor, den Bau an ausländische Firmen zu vergeben, was u. U. zu einer wesentlichen Verbilligung führen könne.

Beide Vorschläge fanden aber bei der Mehrheit des Amateurrates keinen Anklang.

Alle Distriktsvorsitzenden waren sich andererseits im klaren, daß der Bau des Amateurfunkzentrums in der vorgesehenen Form wegen der fehlenden über DM 300.000,– noch nicht in Angriff genommen werden könne, und erörterten daher die Frage, ob und wie ein stufenweiser Bau möglich sei. Der Architekt, OM Stöhr, konnte die in diesem Zusammenhang an ihn gestellte Frage, wieviel zunächst eingespart werden könne, wenn man vorerst auf den Schulungstrakt verzichte, verständlicherweise auf Anhieb nicht verbindlich beantworten, weil sich die gemachten Preisangebote auf den ganzen Bau beziehen und man erst erneut mit den betreffenden Firmen verhandeln muß, welche Kostensenkungen bei Verzicht auf den Schulungsteil eintreten würden. Unverbindlich nannte OM Stöhr eine Einsparung von etwa 20 % der Gebäudekosten, das wären etwa DM 250.000,–.

Nach weiterer Diskussion, die aber zu keiner neuen Beurteilung der Lage führte, wurde folgender Antrag formuliert:

„Der Amateurrat möge beschließen, mit dem ersten Bauabschnitt des Amateurfunk-Zentrums in Baunatal unverzüglich zu beginnen; der erste Bauabschnitt endet an der Trennungslinie 6 des Bauentwurfs*.“

[* Die Trennungslinie 6 des Bauentwurfs, ist die linke Wand des Morseübungsraums, des kl. und des gr. Lehrsaals usf. (siehe Grundriß des AFuZ-Erdgeschosses im DL-QTC Nr. 7/1970 auf Seite 384).]

Vom DV Nordrhein DL1NN wurde beantragt, die Abstimmung über diesen Antrag in geheimer Abstimmung durchzuführen. Sein Antrag wurde mit 17 Nein-Stimmen bei einer Ja-Stimme und einer Stimmenthaltung abgelehnt. Statt dessen wurde mit Mehrheit eine namentliche Abstimmung beschlossen.

Der Antrag selbst wurde dann mit 14 Ja-Stimmen (DV Baden, DV Bayern-Nord, DV Hamburg, DV Hessen, DV Niedersachsen, DV Nordrhein, DV Nordsee, DV Rheinland-Pfalz, DV Ruhrgebiet, DV Saar, DV Westfalen-Nord, DV Westfalen-Süd, DV Württemberg, 1. Vorsitzender des VFDB) gegen drei Nein-Stimmen (DV Bayern-Süd, DV Köln-Aachen, DV Schwaben), bei zwei Stimmenthaltungen (DV Berlin, DV Schleswig-Holstein) angenommen.

Der DV Schwaben DJ1AM erklärte, daß er gegen den Antrag habe stimmen müssen, weil die für den ersten Bauabschnitt zu erwartenden Kosten noch nicht bekannt seien. Der Architekt, OM Stöhr, wies darauf hin, daß wegen der durch diesen Beschluß erfolgten Änderung des Bauvolumens noch besondere Planungsarbeiten geleistet und bauaufsichtliche Anträge gestellt werden müßten, was einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Über den genauen Termin des Baubeginns konnte er daher noch keine verbindlichen Angaben machen.

Der 1. Vorsitzende DL3YH und der 2. Vorsitzende DJ1BQ gaben anschließend folgende Erklärung ab:

„Am 22.05.1971 endet die Amtszeit der ehrenamtlichen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands. Auf der Hauptversammlung der Clubversammlung in Berlin steht turnusgemäß die Neuwahl an.

Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, daß sich eine so umfangreiche Aufgabe, wie sie die verantwortliche Leitung eines Verbands von mehr als 20.000 Mitgliedern darstellt, in ehrenamtlicher Tätigkeit unter den gegebenen Verhältnissen nicht bewältigen läßt. Struktur und Aufbau des DARC erfordern eine leistungsfähige Geschäftsstelle, die sämtliche Routinearbeiten wie auch den umfangreichen Schriftverkehr des Vorstandes erledigen kann, so daß die Tätigkeit der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder auf leitende Funktionen beschränkt bleibt.

Die zunächst aussichtsreich erscheinenden Bemühungen, durch Zusammenfassung und Verstärkung der hauptamtlichen Clubeinrichtungen deren Leistungsfähigkeit zu steigern und damit die Voraussetzungen für eine rationelle Vorstandsarbeit zu schaffen, scheinen sich – jedenfalls für absehbare Zeit – als nicht realisierbar zu erweisen. Daneben hat sich in zunehmendem Maße die verderbliche Agitation einer kleinen, destruktiven Minderheit ausgewirkt, die dazu geführt hat, OM Picolin zur Rückgabe seines Auftrags zur Planung und Schaffung des Amateurfunkzentrums zu bewegen.

Unter den geschilderten Umständen sind der zeitliche Aufwand und die physische Belastung einer ehrenamtlichen, entschädigungslosen Vorstandsarbeit nicht länger zumutbar.

Unabhängig von dem Fortgang und der Durchführung der Planungen um das Projekt Amateurfunkzentrum sehen sich die beiden Vorsitzenden zu ihrem Bedauern außerstande, zu gleichen Bedingungen wie bisher ihre Arbeitskraft und Freizeit für eine weitere Amtsperiode dem DARC zur Verfügung zu stellen.

Da andererseits vom Club nicht erwartet werden kann bei seiner angespannten Lage eine angemessene Aufwandsentschädigung bereitzustellen, wird der Amateurrat gebeten, sich um eine Neubesetzung der Vorstandsämter im Mai 1971 zu bemühen.“

Der Amateurrat nahm diese Erklärung der beiden Vorsitzenden mit großem Bedauern zur Kenntnis. DL3YH und DJ1BQ bekundeten daraufhin ihre Bereitschaft, bis zum Ende ihrer Amtsperiode im Sinne der vorher vom Sonderbeauftragten DL3NE abgegebenen Erklärung, also bis Ende Mai mit ihm zusammenzuarbeiten, wiederholten aber ihren Appell an den Amateurrat, für die dann in Berlin anstehende Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes Nachfolger für sie beide zu finden.

Der DV Schleswig-Holstein DL1FL schlug vor, zumindest ab 1972 eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im Haushaltsplan vorzusehen, weil angesichts der Größe des Clubs eine weitere entschädigungslose Tätigkeit der für die Clubleitung verantwortlichen OM einfach nicht mehr zumutbar sei. Damit kam die Clubversammlung auf die finanzielle Situation des Clubs zurück. Zur Lösung aller damit zusammenhängenden Probleme beauftragte der Amateurrat auf Antrag des DV Schwaben DJ1AM den Haushaltsausschuß einstimmig, sich Gedanken über eine Neufestsetzung des Mitgliedsbeitrages ab 1972 zu machen und für die Hauptversammlung 1971 im Mai in Berlin einen entsprechenden Antrag vorzubereiten, um den Club aus seiner derzeitigen finanziellen Zwangslage herauszuführen.

Der AFuZ-Architekt, OM Stöhr, machte die Versammlung dann noch mit allem Nachdruck darauf aufmerksam, daß die baldige Ernennung eines Nachfolgers für DL3NE allein schon wegen der erforderlichen Einarbeitung, die einige Zeit erfordere, dringend nötig sei; er selbst sei beim besten Willen nicht dazu in der Lage, die Aufgaben von OM Picolin mitzuübernehmen.

Anschließend vereinbarte die Versammlung, von 19:30–21:00 Uhr Pause einzulegen. Ehe die Sitzung unterbrochen wurde, wies Geschäftsführer DL1JB darauf hin, daß es ihm wegen seiner Erkrankung noch nicht möglich gewesen sei, die offiziellen Einladungen an die Mitglieder der Clubversammlung zur Hauptversammlung 1971 am 22./23.05.1971 herauszugeben, und bat die Versammlung, die allgemeine Bekanntmachung im DL-QTC Nr. 4/1971 auf Seite 254, als vorläufige Einladung anzusehen, was von der Clubversammlung einstimmig akzeptiert wurde. DL1JB gab bekannt, daß der Geschäftsführende Vorstand als Wahlausschuß, für die in Berlin anstehende Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes den DV Schleswig-Holstein DL1FL, den Schatzmeister DJ3TZ und ihn, DL1JB, als Wahlleiter eingesetzt hätte. Die Sitzung wurde sodann für die vereinbarte Pause unterbrochen.

Um 21:00 Uhr trat die Clubversammmlung wieder zusammen, um die Nachfolge von DL3NE zu klären und nochmals die Frage der weiteren Finanzierung des AFuZ zu behandeln, sowie Maßnahmen zum Schutz der Vorstandsmitglieder und -mitarbeiter vor Diffamierungen zu treffen. Die Vorsitzenden der Distrikte Bayern-Süd und Köln-Aachen, DL6XM und DL3OE, konnten an diesem Teil der Sitzung nicht mehr teilnehmen.

Die Frage der Nachfolgeschaft von DL3NE ließ sich noch nicht lösen. An den stellvertretend DV Hessen DL3OF wurde die Bitte gerichtet, sich zu bemühen, dafür einen in der Nähe des zukünftigen AFuZ ansässigen Fachmann unter den Mitgliedern ausfindig zu machen.

Zum Zwecke der weiteren Finanzierung des AFuZ empfahl der DV Westfalen-Süd DL9NU den anderen Distriktsvorsitzenden, sich an ihren OV-Vorsitzenden zu wenden und sich von ihnen finanzkräftige Mitglieder nennen zu lassen. An diese sollen die Distriktsvorsitzenden dann persönlich mit der Bitte um ein Darlehen oder eine Spende herantreten. Er selbst hätte das in seinem Distrikt bereits getan und dabei innerhalb von zweieinhalb Tagen DM 13.350,–, davon allein DM 3500,– als Spenden, erhalten.

Beim Problem des Schutzes der Vorstandsmitglieder und -mitarbeiter ging es insbesondere um das Verhalten und um Rundschreiben der OM Körner, DL1CU, und Vedder, DL9PF, die von mehreren Distriktsvorsitzenden als clubschädigend gebrandmarkt wurden. Der Amateurrat war sich darin einig, daß man hier vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschrecken solle.

Gegenstand der angeprangerten Rundschreiben von DL1CU und DL9PF war u  a. ein Bericht, den der Präsident DL1QK über seinen Besuch im Bundes-Verteidigungsministerium am 14.01.1971 an den Geschäftsführenden Vorstand und den AR-Sprecher DJ3JZ gegeben hatte, und der offensichtlich zur Kenntnis von DL1CU und DL9PF gelangt war. Dazu richtete der Präsident an die Empfänger dieses Berichtes (DL3YH, DJ1BQ, DL9PL, DL1JB, DJ3TZ und DJ3JZ) die Frage, ob und ggfs. an wen sie diesen Bericht weitergegeben hätten. Alle sechs OM verneinten diese Frage. Auf Befragen des Geschäftsführers DL1JB gab der Präsident allerdings zu, daß er den fraglichen Bericht auch selbst noch mindestens einem im Verteiler nicht genannten Mitglied geschickt hätte.

Aus dem AR heraus wurde der Antrag gestellt, den Geschäftsführenden Vorstand zu beauftragen, Ausschlußverfahren gegen DL1CU und DL9PF einzuleiten. Dazu gab der 1. Vorsitzende zu bedenken, daß in diesem Falle der Geschäftsführende Vorstand dann gleichzeitig als Kläger und Richter fungieren müsse; das sei aber nicht möglich. Die daraufhin gestellte Frage, ob man die zuständigen OV- oder Distriktsvorstände mit der Einleitung von Ausschlußverfahren beauftragen solle, blieb ungeklärt.

Die Clubversammlung kam daraufhin zu der Auffassung, daß künftig auch der Amateurrat das Recht erhalten müsse, Mitglieder aus dem DARC auszuschließen. In diesem Sinne wurde vereinbart, den § 7 der Satzung bei nächster Gelegenheit dahingehend zu ergänzen, daß künftig der Amateurrat in denjenigen Fällen, in denen weder der Ortsverbands-, noch der Distrikts- oder der Geschäftsführende Vorstand tätig werden kann, als oberstes Organ ebenfalls ausschlußberechtigt werden soll.

Der DV Nordrhein DL1NN stellte dann aber unabhängig von dieser noch nicht wirksamen Entscheidung erneut folgenden Antrag:

„Der Amateurrat möge beschließen: Der Geschäftsführende Vorstand wird beauftragt gegen Wolfram Körner und Walter Vedder wegen clubschädigenden Verhaltens ein Ausschlußverfahren einzuleiten.“

Zunächst wurde über die Zulassung dieses Antrags abgestimmt; sie erfolgte mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen. Der Antrag selbst wurde dann vom Amateurrat mit 15 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen (DV Berlin, DV Schleswig-Holstein) angenommen.

Abschließend wählte die Clubversammlung auf allgemeinen Vorschlag den UKW-Referenten, OM Alfred Schlendermann, DL9GS, zum Leiter der Hauptversammlung 1971 am 22./23.05. in Berlin.

Um 22:30 Uhr wurde die Sitzung vom Präsidenten DL1QK mit einer Schlußansprache beendet, in der er den DARC zu der gefällten Entscheidung über den Baubeginn in Baunatal beglückwünschte und an die Clubversammlung appellierte, das ihre dafür zu tun, daß auch der zweite Bauabschnitt bald verwirklicht werden könne, weil das Amateurfunk-Zentrum sonst ein Torso bleibe.


Essen, den 03.04.1971

Im Entwurf
gez. J. Netzer, DL3YH, 1. Vorsitzender
gez. U. Kluge, DJ1BQ, 2. Vorsitzender

F. d. R.
gez. H. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1971

Rundspruch-Archiv