Kiel, 25.02.1969

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 2/69


ÜBERSICHT:


1) Fall Ingolstadt beigelegt

Auf Einladung von OM Werner Franz, DL1VW, fand in München eine Aussprache zwischen dem 1. Vorsitzenden des DARC, OM Herbert Picolin, DL3NE, und den Unterzeichnern der „Ingolstädter Briefe“, OM Georg Engelhardt, DJ2ZK, und OM Heinrich Bierstedt, DL2TM, statt.

Im Verlauf der Gespräche wurden die gegenseitigen Auffassungen angeglichen, so daß eine positive Zusammenarbeit wiederhergestellt ist.


2) Clubmeisterschaft 1968/69

Für das Finale, das in dieser Woche ausgetragen wird (siehe DL-QTC Nr. 2/1969, Seite 121), haben sich folgende Ortsverbände als Distriktsmeister qualifiziert:

Karlsruhe, A07; Bad Neustadt, B10; Oberland, C08; Reinickendorf, D04; Hamburg, E02; Hoher Meißner, F10; Aachen, G01; Göttingen, H10; Osnabrück, I12; Bingen, K15; Essen, L05; Eutin, M02; Bad Pyrmont, N15; Meschede, O30; Tübingen, P12; Neunkirchen, Q03; Velbert, R15; Lindau, T13; VFDB-BV Frankfurt, Z05.

Die Geschäftsstelle gratuliert diesen Ortsverbänden und wünscht ihnen auch für die Endrunde viel Erfolg. Die Formulare für die Finale-Ergebnislisten sind den Vorsitzenden der betreffenden Ortsverbände in der vergangenen Woche übersandt worden.


3) Die neue Starthilfe ist da

Die langerwartete Neuauflage der Starthilfe für Funkamateure ist jetzt erschienen. Sie hat einen erweiterten Umfang von 192 Seiten und kann zum Preise von DM 5,– von der Geschäftsstelle bezogen werden. Ortsverbände, die zehn oder mehr Exemplare auf einmal bestellen, erhalten 10 % Rabatt. Bestellung erfolgt am besten durch Voreinzahlung des entsprechenden Betrages auf eines der Konten der DARC-Geschäftsstelle in Kiel (Postscheckkonto .....) mit Bestellvermerk auf dem für den DARC bestimmten Überweisungsabschnitt.

Die Starthilfe für Funkamateure schließt eine Lücke in der einschlägigen Fachliteratur. Der Büchermarkt bietet zwar umfangreiche Kompendien an, die äußerst gründlich das erforderliche Prüfungswissen vermitteln, und daneben gibt es auch noch zahlreiche Bücher über teilweise recht komplizierte Spezialthemen, die sich an den erfahrenen Amateur wenden; der neulizenzierte steht aber vor einem Literatur-Vakuum. Über die Dinge, die ihn in die Sendepraxis einführen sollen, hat er zwar gelegentlich mal etwas im DL-QTC gelesen; aber hinterher, teils nach Jahren, sind die benötigten Hefte dann nicht mehr zur Hand.

Diese Überlegungen hatten den DARC schon 1957 zur Herausgabe einer Broschüre bewogen, die unter dem Titel Starthilfe für Funkamateure solche Aufsätze aus der Clubzeitschrift enthielt, die sich speziell an den frischlizenzierten Funkamateur wandten. Das Buch hatte einen unerwarteten Erfolg, so daß bald eine zweite und eine dritte Auflage, jeweils auf den neuesten Stand gebracht, nötig wurden. Jetzt liegt die vierte Auflage vor, die mit ihren 192 Seiten genau doppelt so umfangreich ist, wie die erste Auflage vor zwölf Jahren.


4) Amateurfunkgenehmigungen für Ausländer in Skandinavien

a) Auch in Schweden können ausländische Funkamateure jetzt Sendegenehmigungen erhalten. Die genauen Einzelheiten sind in einem „Memorandum on Rules Applicable to Amateur Radio Activities on the part of Foreign Nationals in Sweden“ enthalten, das die schwedische Televerkets Centralförvaltning Radiobivecklingssektionen, S-12386 Farsta, Schweden, herausgegeben hat und auf Anforderung zusendet. Daraus geht hervor:

  1. Ausländer, die für fest in Schweden wohnen, können unter den gleichen Bedingungen lizenziert werden, wie schwedische Staatsangehörige. Eine gültige Lizenz des Heimatlandes wird dabei anerkannt.
  2. Bei vorübergehendem Aufenthalt wird auf Antrag eine befristete (max. drei Monate) Genehmigung erteilt. Dafür sollte man sich eines besonderen Formulars bedienen, das bei der oben genannten Dienststelle angefordert werden kann. Der Antrag muß mindestens zwei Monate vorher gestellt werden.

Im Gegensatz zu allen sonst üblichen Regelungen verlangt die schwedische Fernmeldeverwaltung, daß der Antrag auf eine befristete Sendegenehmigung über die heimatliche Lizenzbehörde eingereicht wird, und daß ihm ein polizeiliches Führungszeugnis neueren Datums beigelegt wird. In diesem Sinne müßten also, sofern nicht zwischen der schwedischen Verwaltung und der Deutschen Bundespost noch etwas anderes vereinbart wird, deutsche Funkamateure ihre Anträge zusammen mit einem neuen polizeilichen Führungszeugnis an die zuständige Oberpostdirektion richten.

Befristete Genehmigungen, die nicht länger als 30 Tage gelten sollen, werden gebührenfrei erteilt. Für länger, d. h. bis zu drei Monaten gültige Lizenzen werden 10 schwedische Kronen erhoben. Als Rufzeichen wird das deutsche Rufzeichen mit angehängtem schwedischen Distrikts-Kenner verwendet, Also z. B. DL1AA/SM1. Es darf auch mobil und portabel gearbeitet werden.

b) Norwegen erteilt jetzt Sendegenehmigungen an deutsche Funkamateure aufgrund der im November 1968 zwischen der norwegischen Fernmeldeverwaltung und dem Bundespostministerium getroffenen Vereinbarung. Anträge können unmittelbar und formlos gerichtet werden an: Telegrafstyret, Radioteknisk Avdeling, ......

Im Antrag sind die üblichen Angaben zur Person zu machen, sowie die Adresse und die Aufenthaltsdauer in Norwegen, und ggfs. auch Typ und polizeiliches Kennzeichen des Kraftwagens anzugeben, in dem die Station mitgeführt und mobil betrieben werden soll. Beizufügen ist eine Fotokopie oder Abschrift der deutschen Genehmigungsurkunde, die von der zuständigen OPD oder sonst einer amtlichen Stelle offiziell beglaubigt sein muß; darauf legt die norwegische Verwaltung besonderen Wert.

Anträge sollten mindestens vier Wochen vorher gestellt werden. Befristete Genehmigungen bis zu vier Wochen Gültigkeit werden kostenlos erteilt. Für länger geltende Besucher-Lizenzen werden die in Norwegen üblichen Gebühren erhoben. Mit den vorübergehend gültigen Lizenzen ist kein norwegisches Rufzeichen verbunden; es gilt das deutsche mit angehängtem LA, also z. B. DL1AA/LA. Nur wer in Norwegen eine Dauergenehmigung erwirbt, erhält ein norwegisches Rufzeichen.


5) Wichtig für OE-Urlauber

Leider haben im vergangenen Jahr einige deutsche OM, die während ihres Urlaubs in Österreich eine Gastlizenz hatten, die dafür geltenden Bestimmungen nicht sorgfältig genug beachtet. Die österreichische Fernmeldebehörde ist deswegen beim Österreichischen Versuchssenderverband (ÖVSV) vorstellig geworden, der daraufhin den DARC um Bekanntgabe folgender Hinweise gebeten hat:

a) Die Gastlizenz nur in derjenigen Klasse beantragen, die der Klasse der gültigen Heimatlizenz entspricht. Wer in Deutschland eine Genehmigung der Klasse C hat, kann auch in Österreich nur eine UKW-Lizenz bekommen und darf nur den damit erlaubten Betrieb machen. Das gilt auch und insbesondere dann, wenn man bei einem OE zu Besuch ist und dessen Station mitbenutzen kann. Wer sich daran nicht hält, begeht insofern eine grobe Unhöflichkeit, als dem Gastgeber daraus erhebliche Unannehmlichkeiten erwachsen können.

b) Andererseits sollte man aber auch nicht weniger beantragen, als möglich. Wer eine deutsche Genehmigung der Klassen A oder B hat, in OE aber nur A3/F3-Betrieb auf ein oder zwei Bändern beantragt (weil seine Mobilstation so ausgelegt ist), dann aber in OE doch mit anderen Sendearten und auf allen Bändern arbeitet, kann reinfallen.

c) Niemals die Termine der Bewilligung überschreiten. Ganz abgesehen davon, daß der Betrieb nach Ablauf der Lizenz illegal wäre, würde damit auch die Vermittlung der QSL-Karten in Frage gestellt, weil der P ja dann nicht mehr als Inhaber des betreffenden OE-Rufzeichens beim ÖVSV registriert ist.

Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, allen Mitgliedern, die künftig eine österreichische Gastlizenz erhalten, die strikte Beachtung dieser Hinweise besonders an's Herz zu legen. Die Großzügigkeit und die Schnelligkeit, mit der die österreichischen Behörden im allgemeinen die Anträge deutscher Funkamateure bearbeiten, sind bekannt. Dieses immer wieder bewiesene Entgegenkommen sollte man durch umso exaktere Einhaltung der Bestimmungen honorieren.


6) Länderlisten

Die Firma Blaupunkt hat dankenswerterweise neue DLD/WAE- und DXCC/WAZ/WAS-Länderlisten nach dem Stand von 1968 herausgebracht. Die Zusammenstellung besorgte wieder OM K. B. Schwarting, DL7CW; die Gestaltung machte OM Dreisörner, DJ7ZE.

Die DXCC-Länderliste enthält erstmalig neben der Angabe des Kontinents und er WAZ-Zone bei jedem Land, auch die ITU-Zoneneinteilung, wie sie unter der Bezeichnung CIRAF beim Funkwetterdienst des FTZ Darmstadt und bei den Beobachtungsreihen der Interessengemeinschaft Ionosphäre (IGI) im DARC verwendet wird.

Die Listen werden gegen Einsendung eines adressierten und als Drucksache mit 20 Pfg. freigemachten Umschlags (Format DIN-C5) von der Firma Blaupunkt, ....., kostenfrei abgegeben. Wenn mehr als je eine Liste bestellt werden, entsprechend höher frankieren. Jede der beiden Listen wiegt ca. 25 g.


7) Neue Postanschrift der QSL-Vermittlung

Hiermit wird nochmals auf die neue Postanschrift der QSL-Vermittlung hingewiesen; sie lautet jetzt: DARC-QSL-Büro, ...... Um Beachtung der aus postbetrieblichen Gründen eingeführte Schreibweise der Postfachnummer – ..... – wird besonders gebeten.


8) „Man kann ruhig darüber sprechen“

Unter diesem Motto nimmt der Geschäftsführende Vorstand in dem beigefügten Schreiben zu dem in letzter Zeit heftig diskutierten Thema „Kommerzialisierung“ Stellung. Die Ortsverbandsvorsitzenden werden gebeten, diesen Ausführungen ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken und auch ihre Mitglieder eingehend damit vertraut zu machen.


9) „Was ist Amateur-Radio“

ist der Titel einer gemeinsam von OM W. Körner, DL1CU, und OM Bernhard Puschmann, DL1JJ, verfaßten Aufklärungsschrift über den Amateurfunk, die kürzlich erschienen ist, und von der alle Ortsverbände durch die Körner'sche Druckerei und Verlagsanstalt inzwischen ein Musterexemplar erhalten haben. Die Broschüre erfüllt ihren Zweck, insbesondere den OV-Vorsitzenden ausführliches Informationsmaterial für alle Gelegenheiten an die Hand zu geben, in sehr ansprechender Weise. Das Heft hat einen Umfang von 32 Seiten und kostet 50 Pfennig. Bestellungen ausschließlich an den Verlag in ....., richten.

Auf zahlreiche Rückfragen hin teilen die Verfasser auf diesem Weg folgendes mit: Die Broschüre soll nicht nur als allgemeines Informationsmittel dienen, sondern auch Material für Presseberichte bieten. Insofern ist jeglicher Abdruck frei und erwünscht. Für die Übernahme von Bildern aus dem Heft in Zeitungsartikel liefert der Verlag auf Anforderung entsprechende Galvanos zu geringem Preis.


10) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1967

Techn. Referent: Z. Zt. nicht besetzt

DOK:

Ortsverband:

B23 Naila R. Herpich, DL3LX
C25 Ammersee Dr. H. Müller-Frewardt, DL8SC
C12 München-Nord K. Hager, DK1KH
D11 Wilmersdorf Chr. Frei, DL7BF
E03 Lübeck S. Krüger, DJ8KS
G DV: i. Vertr. W. Kirschbaum, DJ3RI
G07 Gummersbach O. Piertzik, DK1WW
H05 Celle U. Prange, DJ8VI
H04 Bückeburg K. H. Reimer, DK1GD
I08 Lingen K. H. Wesel, DJ8WK
K05 Lahnstein-Koblenz W. Rettinger, DL8RE
Q07 Homburg H. Reinhard, DK1ML
M13 Schleswig H. Feddersen, DL2OW
N17 Bocholt O. Lennartz, DJ8OL
N29 Lüdinghausen (neu) H. Weyhermüller, DJ2SF
P31 Ermstal F. Fechner, DL2OJ
P32 Nordschwarzwald W. Ringmann, DK1VU
P13 Tuttlingen W. Batz, DK2LZ
P15 Vaihingen H. Schaller, DL2UH


VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB, K. Pehrs, DJ3TZ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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