Kiel, 26.09.1968
Auf jeden Fall besteht kein Anlaß zur Sorge, daß die Politik Eingang in den Amateurfunk gefunden hätte. Unsere geschriebenen und ungeschriebenen Regeln würden das gar nicht zulassen. Und wer es dennoch versuchen sollte, wird unter den Funkamateuren sicherlich keinen finden, der sich dafür hergeben würde.
Das stand im Januar als Abschluß einer Betrachtung im OV-Rundschreiben. Jetzt hat sich diese These allerdings doch nicht als so unantastbar erwiesen, wie es damals noch schien. Die Ereignisse in der CSSR am und nach dem 21.08. haben gezeigt, wie rasch sie in's Wanken geraten kann.
Anfangs waren es nur mehr oder weniger persönliche Nachrichten, die nach Ausfall der öffentlichen Fernmeldewege von tschechischen Funkamateuren übermittelt wurden. Obwohl es sich schon dabei um Drittenverkehr ohne eigentlichen Notrufcharakter handelte, konnte angesichts der besonderen Umstände wohl auch eine kritische Fernmeldeverwaltung die Weiterleitung dieser Mitteilungen durch andere Funkamateure noch stillschweigend dulden. Sehr bald kamen dann aber auch politische Meldungen aus der CSSR über den Amateurfunk. Wer sie auffing, geriet ob er wollte oder nicht in einen Gewissenskonflikt. Stellte er sich taub, setzte er sich dem Vorwurf mangelnder Hilfsbereitschaft aus und erweckte den Eindruck der Teilnahmslosigkeit. Nahm er die Meldung aber an, verstieß er damit gegen ein Grundprinzip des Amateurfunks.
Aus der Überzeugung heraus, er würde damit Menschen in Not helfen können, hat so mancher Funkamateur die ihm von OK-Stationen übermittelten politischen Meldungen weitergegeben. Der ganzen Tragweite ihres Tuns sind sich diese OM aber in dem Moment sicherlich nicht bewußt gewesen, zumal das Geschehen ihnen kaum Zeit ließ, nüchterne Erwägungen anzustellen. Sonst hätten sie sich sagen müssen, daß der Amateurfunk auch in außergewöhnlichen Situationen unbedingt von allen politischen Dingen freibleiben muß.
Mit der Weitergabe von politischen Nachrichten aus der CSSR hat keinem der dort in Not geratenen Menschen geholfen werden können. Man diente damit allenfalls den Nachrichtenbüros und den Zeitungsredaktionen. Dazu hätte es aber unter keinen Umständen kommen dürfen! Durch die Berufung auf Funkamateure als Quelle für die auf diesem Wege in Presse, Rundfunk und Fernsehen gelangte Meldung ist der Amateurfunk in der Öffentlichkeit mal wieder in ein völlig schiefes Licht geraten. Und Kreise, die uns nicht wohlwollen, haben sich das auch gleich zunutze gemacht.
In der DDR ist daraus der Einsatz des westdeutschen Amateurfunks für die Organisierung der Konterrevulotion in der CSSR unter der Regie der Geheimdienste geworden. Wir wissen, daß das gelogen ist, und brauchen uns an sich nicht darum zu kümmern, was drüben behauptet wird. Dort kann aber eine solche lügenhafte Behauptung dazu führen, daß den DMs die z. Zt. überhaupt nicht arbeiten dürfen der Verkehr mit uns erschwert oder ganz verboten wird, und daß auf diese Weise die unmittelbaren Kontakte zwischen den Menschen in beiden Teilen Deutschlands noch mehr eingeschränkt werden.
Achten wir alle künftig noch mehr, als bisher schon, und gerade auch in außergewöhnlichen Situationen immer darauf, daß Amateurfunk und Politik streng voneinander getrennt bleiben. Was im Gegensatz dazu kürzlich auf den Bändern geschah, sollte sich nicht wiederholen.
2) Herbstsitzung der Clubversammlung
Wie im letzten OV-Rundschreiben und auch im DL-QTC Nr. 9/1968 bereits angekündigt wurde, wird die Herbstsitzung der Clubversammlung am Samstag, dem 02., und Sonntag, dem 03.11., in der Lehrstätte der Deutschen Bundespost im Schloß von Kleinheubach bei Miltenberg am Main (Tel.: .....), stattfinden. Sie wird nach Ausschußberatungen am Vortage, sowie nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstandes und des Amateurrates am Samstagvormittag am Nachmittag des 02.11. um 14:00 Uhr beginnen und voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr enden. Versammlungsleiter ist der Jugend- und SWL-Referent OM H.-J. Henske, DL1JH. Auf der Tagesordnung stehen bisher:
Soweit die momentan bekannte Tagesordnung. Weitere Themen, die eventuell noch aufgenommen werden, sowie die bis zum 02.10. eingehenden Anträge werden den Ortsverbänden mit dem nächsten Rundschreiben mitgeteilt werden. Das wird nach Möglichkeit so rechtzeitig geschehen, daß die OV-Vorsitzenden sich noch vor der Sitzung ihren Distriktsvorsitzenden gegenüber dazu äußern können. Der DV muß die Auffassung seiner Ortsverbände von den zur Diskussion stehenden Themen kennen, wenn er sie in der Clubversammlung vertreten soll.
3) Zum dritten Mal: Mitbenutzungsgenehmigungen
Die im OV-Rundschreiben Nr. 6/1968 unter Ziffer 6 gebrachte und im folgenden Rundschreiben schon einmal berichtigte Nachricht hat sich leider als ganz falsch erwiesen.
Das Bundespostministerium war mit diesem Problem gar nicht befaßt worden. Vielmehr hatte die OPD Kiel eine entsprechende Anfrage an das Fernmeldetechnische Zentralamt in Darmstadt gerichtet und daraufhin die im OV-Rundschreiben sinngemäß wiedergegebene Auskunft erhalten, die das FTZ inzwischen jedoch wie folgt richtiggestellt hat:
Die in unserem Schreiben vom 10.06. übermittelte Auffassung, wonach die Umwandlung einer Mitbenutzergenehmigung in eine Amateurfunkgenehmigung der Klasse A oder B ohne weiteres auf dem Verwaltungsweg möglich ist, kann selbstverständlich nur für solche Mitbenutzungsgenehmigungen gelten, die aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 13.03.1967 erteilt worden sind.
Bei den anderen Mitbenutzungsgenehmigungen, die bereits vor dem Erlaß der o. a. Verordnung erteilt worden sind, ist zu beachten, daß zum Erwerb dieser Genehmigung lediglich eine erleichterte Prüfung erforderlich war. Die noch nicht geprüften Kenntnisse müssen daher von den betr. Antragstellern nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Prüfungsstoff der Punkte 6. bis 13. im Abschnitt II der Anlage 2 der geltenden DVO zum AFuG. Für diese Zusatzprüfung wäre auch die entsprechende Gebühr lt. Punkt 4 (1) § 19 DVO zum AFuG zu erheben.
Eine Änderung bei den bereits nach dem Bezugsschreiben umgewandelten Amateurfunkgenehmigungen braucht nicht vorgenommen zu werden. Bei evtl. weiteren entsprechenden Anträgen bitten wir jedoch unsere Ausführungen zu beachten.
Diese Richtigstellung betrifft auch die Notiz A-Lizenz für Mitbenutzer in der YL-Ecke des DL-QTC Nr. 8/1968 auf Seite 501.
4) Sendegenehmigungen für deutsche Funkamateure in Dänemark
Darüber wurde bereits in den OV-Rundschreiben Nr. 11/1967 und 4/1968, sowie im DL-QTC Nr. 2/1968 berichtet.
Inzwischen haben sich die dänischen Behörden dem Bundespostministerium gegenüber dazu geäußert, warum deutsche Funkamateure, die sich nur vorübergehend in Dänemark aufhalten, dort noch keine Sendegenehmigung erhalten können. Danach liegt die Entscheidung über die Lizenzerteilung in Dänemark nicht allein bei der Fernmeldeverwaltung; auch andere Stellen müssen jeweils ihre Zustimmung geben. Die dänische Verwaltung war zunächst der Auffassung gewesen, daß die Einverständniserklärung der anderen Behörden kurzfristig gegeben würden. Das ist aber nicht der Fall; und daran sind die Urlaubslizenzen in dieser Saison gescheitert. Die dänische Fernmeldeverwaltung hat der Bundespost aber versichert, daß sie ihre Bemühungen um Amateurfunkgenehmigungen für Urlauber und Besucher aus Deutschland fortsetzen würde. Zur Zeit müsse die Erteilung einer dänischen Lizenz aber noch davon abhängig gemacht werden, daß der betreffende deutsche Funkamateur einen ständigen Wohnsitz in Dänemark habe.
Leider lassen sich die Veröffentlichungswünsche der Ortsverbände häufig nicht erfüllen, weil der dafür verfügbare Platz im DL-QTC nicht ausreicht. Auch die DARC-Mitteilungen im DL-QTC haben ein Seitenlimit. Daher können in der Regel nur solche OV-Nachrichten in's DL-QTC aufgenommen werden, die auch über den OV-Bereich hinaus noch ein gewisses Interesse haben. Einladungen zu und stereotype Berichte über OV-Mitgliederversammlungen gehören meistens nicht dazu, so daß ihr Abdruck im redaktionellen Teil unterbleiben muß.
Um den Ortsverbänden, die ihre Mitglieder nicht durch Rundschreiben direkt ansprechen wollen oder können, dennoch eine Bekanntmachungsmöglichkeit im DL-QTC zu bieten, ist in der HAM-Börse die Rubrik OV-Nachrichten eingeführt worden. Dort können die Ortsverbände wichtige Mitteilungen bis zu einem Umfang von 15 Druckzeilen zum verbilligten Mitgliedertarif abdrucken lassen. Sie haben dafür sogar etwas mehr Zeit, denn die Texte brauchen jeweils erst am 10. des Vormonats bei HAM-Börse des DL-QTC, ..... vorzuliegen, während der Einsendeschluß für den redaktionellen Teil der 1. des Vormonats ist.
Unter dieser Überschrift ist in der letzten Funkschau (Nr. 18/1968) ein an die Adresse des DARC gerichteter Artikel erschienen. Im DL-QTC wird darauf noch eingegangen werden. Zur allgemeinen Beruhigung sei aber schon hier etwas dazu gesagt.
Ganz so untätig, wie der Autor des bewußten Aufsatzes meint, und wie es nach außen hin vielleicht den Anschein hat, ist der DARC in dieser Angelegenheit nicht. Es wäre aber taktisch unklug, jede Maßnahme, ehe sie überhaupt zum Tragen kommen kann, gleich in alle Welt hinauszuposaunen nur um zu zeigen, wie aktiv man ist. Damit würde man seinen Aktionen nur von vornherein etwas von ihrer Wirkung nehmen und außerdem der anderen Seite die Möglichkeit geben, sich um so eher darauf einzurichten und Gegenmaßnahmen zu treffen.
Und gegen Fragebogenaktionen, wie sie dem Club in dem erwähnten Artikel empfohlen werden, sind die Funkamateure erfahrungsgemäß allergisch. Man denkt dabei an Erfassung und ist verstimmt.
Das sind die Abkürzungen für CW-Speed-Certificate und Worked Distrikt R, zwei neue Diplome, die vom Distrikt Nordrhein bzw. vom Ortsverband Heiligenhaus gestiftet und bei der Hauptversammlung 1968 offiziell anerkannt wurden.
Die Ausschreibungen dafür, nach denen in letzter Zeit wiederholt gefragt wurde, werden demnächst im DL-QTC erscheinen. Die Distriktsvorsitzenden erhielten inzwischen ein Vorabdruck.
8) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1967
DX-Referent: J. Röttger, DJ3KR
UKW-Technik: z. Zt. nicht besetzt
DOK: | Ortsverband: |
|
A10 | Mannheim | K. Meliset, DL6TU |
B28 | Lichtenfels (neu) | M. Fack, DK2EHX |
B15 | Selb | K. Wunderlich, DJ2ZN |
C01 | Griesbach (neu) | G. Richter, DJ9HI |
F02 | Bergstraße | E. Rapp, DL2FR |
F27 | Kelkheim | H. J. Schumacher, DJ3PY |
F34 | Knüll | H. Klippert, DL8MC |
G23 | Meckenheim | O. Hermann, DJ2FA |
H07 | Faßberg | A. Kaempf, DL3PG |
I02 | Wiesmoor | K. Meyer, DC6KX |
K14 | Landau | E. Paul, DJ1XG |
M05 | Itzehoe | H. Ramcke, DE1945 |
T08 | Neuburg | H. P. Voth, DJ7NQ |
N08 | Herford | F. Strunk, DL8JL |
P29 | Sigmaringen | N. Wolff, DL2WO |
Geschäftsführer VFDB: TFOI H. Müller, DL9YS
Unser Schatzmeister OM Pehrs, DJ3TZ, liegt seit dem 23.09. im Krankenhaus, wo er sich gestern einer Nierenoperation unterziehen mußte. Ich wünsche ihm baldige Genesung.
VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1968 |