Kiel, 26.02.1968

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 2/68


ÜBERSICHT:


1) Offener Brief des OV Ingolstadt

Die Antwort des 1. Vorsitzenden OM Picolin, DL3NE, auf den Offenen Brief, den der Ortsverband Ingolstadt im Januar an ihn gerichtet und an alle Ortsverbände verteilt hat, wird hiermit übersandt.


2) Clubmeisterschaft 1967/68

Für das Finale, das in dieser Woche ausgetragen wird (siehe DL-QTC Nr. 2/1968, Seite 115) haben sich folgende Ortsverbände als Distriktsmeister qualifiziert:

Karlsruhe, A07
Bad Neustadt, B10
Ottobrunn, C09
Wilmersdorf, D11
Hamburg, E02
Hoher Meißner, F10
Köln, G10
Göttingen, H10
Osnabrück, I12
Mainz, K07
Essen, L05
Rendsburg, H12
Coesfeld, N03
Meschede, O30
Vaihingen, P15
St. Ingbert, Q02
Wuppertal, R15
Ottobeuren, T10
VFDB-BV Hamburg, Z07

Die Geschäftsstelle gratuliert diesen Ortsverbänden und wünscht ihnen auch für das Finale viel Erfolg. Die Unterlagen dafür sind den betreffenden OV-Vorsitzenden bereits Anfang Februar zugegangen.


3) Neuer Schallplatten-Morsekursus

Als vor einem Jahr der bekannte Morselehrgang auf Schallplatten von OM Halbauer, DL3TJ zur Neige ging und neuaufgelegt werden sollte, stellte sich heraus, daß die Lieferfirma aus unvorhersehbaren fabrikationstechnischen Gründen nicht mehr zur Pressung von Platten mit 20 cm Durchmesser in der Lage war. Es mußte daher ein vollkommen neuer Kursus gemacht werden, was verständlicherweise nicht von heute auf morgen möglich war. Jetzt ist es aber endlich soweit.

Den neuen Lehrgang, der Anfang März lieferbar sein wird, hat OM Alfred Müller, DL1FL, unter Verwendung des Buches Morsen von OM H. D. Teichmann, DJ2PJ, nach einem auf modernsten psychologischen Erkenntnissen beruhenden Lehrsystem geschaffen. DL1FL wird diese neuartige Methode des Morsen-Lernens selbst im nächsten DL-QTC ausführlich beschreiben. Mit Hilfe seines Morsekursus' wird sich jeder Interessent ohne irgendwelche Vorkenntnisse die bei der Amateurfunkprüfung verlangten Fähigkeiten im Morsen und auch in der Betriebsabwicklung aneignen können.

Der „Morsekursus des DARC“ von DL1FL besteht aus zwölf doppelseitigen Schallplatten von 17 cm Durchmesser mit einer Gesamtabspielzeit von fast vier Stunden sowie einem 42-seitigen Beiheft und wird in einer leinenkaschierten Schatulle geliefert; er kosten DM 24,–. Bestellung erfolgt am besten durch Voreinzahlung diese Betrages auf eines der Konten der DARC-Geschäftsstelle mit entsprechendem Bestellvermerk auf dem für den Empfänger bestimmten Überweisungsabschnitt. Bei Nachnahmelieferung erhöht sich der Preis um DM 1,20 für Nachnahme- und Rücküberweisungsporto. Einzelne Platten können nicht geliefert werden. Das Beiheft kann jedoch einzeln zum Preis von DM 3,50 bezogen werden. Das kommt dann in Betracht, wenn mehrere Mitglieder mit einem Plattensatz üben wollen, oder wenn ein Tonbandgerät-Besitzer eine Kopie seinen Privatgebrauch herstellen möchte. Zu diesem Zweck wird das einzeln bezogene Beiheft eine einmalige Kopierlizenz für den Eigenbedarf enthalten. Die Lieferung solcher einzelnen Hefte erfolgt nur auf Vorauszahlung, nicht gegen Nachnahme.


4) Neue Rufzeichenliste

Anfang diesen Monats ist das Verzeichnis der deutschen Amateurfunkstellen – Ausgabe 1967 erschienen. Die neue Liste kostet DM 6,60 und kann bei allen Postämtern bestellt werden. Es empfiehlt sich, dabei auf die Amtsblatt-Verfügung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 02.02.1968 Bezug zu nehmen.

Das Verzeichnis ist wieder dreifach unterteilt. Teil I bringt die Namen und Adressen der deutschen Funkamateure nach Rufzeichen geordnet, Teil II ist eine alphabetische Namensliste aller Funkamateure, und Teil III nennt die Rufzeichen nach Orten geordnet. Die Liste enthält u. a. die DK-Rufzeichen DK1AA-RZ, DK2AA-RZ, DK3AA-AC und die DC-Rufzeichen DC6AA-AE (DC7-Rufzeichen werden nur in West-Berlin erteilt.).

Inzwischen sind auch die restlichen DK1-Rufzeichen (DK1SA-ZZ) fast alle ausgegeben, die DC6-Rufzeichen schon bis etwa DC6UZ, und die DC7-Rufzeichen sind bis DC7AS erteilt.


5) Fieldday-Frageaktion 1958

Mit diesem Rundschreiben erhalten alle Distrikte und Ortsverbände einen Brief des Fieldday-Sachbearbeiters OM Norbert Meyer, DJ7JC, und einen Fragebogen, um dessen Ausfüllung und Rückgabe bis zum 15.03. direkt an DJ7JC (nicht an die Geschäftsstelle oder das DX-Referat) herzlich gebeten wird. OM Meyer schreibt dazu noch ergänzend:

Die Fieldday-Ausschreibungen bedürfen dringend einer Überarbeitung, um das „Chaos“ und die ewigen Verwechslungen bei den unterschiedlich gehandhabten Ausschreibungen zu beenden. Es wäre zu begrüßen, wenn die neuen Regeln so aussehen würden, daß sie

  1. für beide FDs gleich sind,
  2. der Europa-FD ein reiner CW-Contest und der Sommer-FD ein reiner Fonie-Contest ist,
  3. alle unnötigen Zusatzpunkte fortfallen,
  4. die Leistungsklassen so aufgeteilt werden, daß die Verteilung der Teilnehmer auf die einzelnen Klassen gleichmäßiger wird.

Als Grundbaustein für die neuen Regeln gelten die Ausschreibungen vom Europawettbewerb. Es soll auch weiterhin ein Ländermultiplikator bestehen bleiben, wie in den bisherigen Europa-FD-Regeln. Letzteres geht aus dem Fragebogen nicht hervor und könnte zu Verwirrungen Anlaß geben.


6) Beiträge für das 1. Quartal 1968

...


7) Geo-Alert-Sendungen

Seit dem 01.01.1968 senden die Normalfrequenzstationen WWV, Port Collins, Colorado (2,5, 5, 10, 20, 25 MHz) und WWVH, Maui/Hawaii (5, 10, 15 MHz) zusätzlich zu den alle fünf Minuten durchgegebenen Kennzeichnungen der Übertragungsbedingungen auf dem Nordatlantik-Weg besondere Geo-Alert-Meldungen aus.

Der von der World Warning Agency täglich um 04:00 GMT herausgegebene Bericht wird erstmals um 04:18 GMT von WWV und um 04:48 GMT von WWVH ausgestrahlt und in Stunden-Intervallen bis zum Vorliegen einer neuen Warnung wiederholt.

Jede Nachricht wird mit den Morsebuchstaben GEO eingeleitet, worauf in drei Gruppen von drei gleichen Buchstaben drei verschiedene Informationen darstellen.

1. Gruppe = Warnung    Erwartung von:

EEE nil (keine Vorwarnung) HHH Sturmwarnung (Erwärmung der ...
III Flares DDD " und Flares
SSS Protonenflares BBB " und Protonenflares
TTT Magnetischem Sturm MMM " und Magnetischer Sturm
UUU Flares u. Magnet. Sturm
VVV Protonenflares u. Magn. Sturm

2. Gruppe = Protonenenvents des vergangenen Tages (Beobachtungen)

EEE nil | HHH 12–18 GMT
MMM 00 - 06 GMT | DDD 18–24 GMT
AAA 06 - 12 GMT | III 00–04 GMT des heutigen Tages

3. Gruppe = Magnetische Stürme des vergangenen Tages (Beobachtungen)

EEE nil | BBB 12–18 GMT
UUU 00 - 06 GMT | DDD 18–24 GMT
AAA 06 - 12 GMT | NNN 00–04 GMT des heutigen Tages

Beispiel:

GEO Solar-geophysikalische Ereignisse
SSS Protonenflares werden erwartet
EEE kein Protonenevent gestern zwischen 00 und heute 04 GMT
DDD geomagnetischer Sturm hat gestern zwischen 18 und 24 GMT begonnen


8) Club- und Tagungsstationen mit DLØ-Rufzeichen

Nach der Einführung der Genehmigungsklasse C gelten für die Benutzung von Club- und Tagungsstationen die folgenden vom Fernmeldetechnischen Zentralamt aufgestellten Regeln:

  1. Der für die Clubstation verantwortliche Funkamateur besitzt das Hausrecht über diese Amateurfunkstelle und entscheidet darüber, ob und wann er anderen Funkamateuren der Klassen A und B die Benutzung seiner Clubstation gestattet.
  2. Clubstationen dürfen außer von dem dafür verantwortlichen Funkamateur (Trustee, Responsable), der grundsätzlich eine persönliche Amateurfunkgenehmigung der Klasse B besitzen muß, auch von anderen Funkamateuren, denen eine gültige Amateurfunkgenehmigung der Klassen A oder B erteilt ist, unter den Bedingungen des Punktes 1 betrieben werden. Das Betreiben einer Clubstation mit der für die Klasse B vorgesehene Maximal-Sendeleistung durch einen Funkamateur der Klasse A ist unter den Bedingungen des Punktes 1 zulässig.
  3. Bei der Übermittlung des Rufzeichens ist der § 5 der DVO zum AFuG zu beachten.
  4. Diese Regelung gilt auch für alle übrigen DLØ-Stationen, z. B. bei Contesten, Tagungen, Ausstellungen usw.
  5. Funkamateure der Klasse C dürfen lediglich diejenigen Sendefunkanlagen einer Clubstation unter den Bedingungen des Punktes 1 benutzen, deren Frequenzbereiche für die Klasse C zugelassen sind. Falls diese Sendefunkanlagen eine höhere Leistung aufweisen, als sie für Amateurfunkstellen der Klasse C zulässig ist (10 W), ist deren Betrieb durch Funkamateure der C-Klasse unter den Bedingungen des Punktes 1 ebenfalls zulässig. Jedoch dürfen Funkamateure der Klasse C nur mit den Sendearten A3, A3J und F3 Funkbetrieb ausführen.

Grundsätzlich dürfen Club- und Tagungsstationen nur von Funkamateuren mit eigener Sendegenehmigung betrieben werden; die Stationen unterliegen den gleichen Bedingungen, wie die übrigen Amateurfunkstellen.

Die Genehmigung zum Errichten und Betreiben einer Club-, Tagungs- oder Ausstellungsstation mit DLØ-Rufzeichen ist bei der für den vorgesehenen Aufstellungsort zuständigen Oberpostdirektion zu beantragen. Dabei sollen angegeben werden: Bezeichnung der Station; genauer Aufstellungsort; Name, Rufzeichen und Adresse des für die Station verantwortlichen Funkamateurs, der selbst eine Amateurfunkgenehmigung der Klasse B besitzen muß. bei Tagungs- und Ausstellungsstationen ist außerdem der Zeitraum anzugeben, für den die Genehmigung gelten soll.

Für die Genehmigung von Clubstationen usw. unter DLØ-Rufzeichen erhebt die Deutsche Bundespost die gleichen Gebühren, wie für persönliche Amateurfunkgenehmigungen.


9) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1967

1. Vorsitzender: H. Picolin, DL3NE

DOK:

Ortsverband:

B10 Neustadt/Saale H. J. Weigand, DJ9MH
C08 Oberland H. Matuschek, DJ3NY
G07 Gummersbach W. Schmidt, DJ4IA
H07 Faßberg S. Pötschke, DK1LA
R04 Hilden L. Schmitz, DK1WL
I05 Bremerhaven R. Wähner, DJ8HN
I11 Oldenburg B. Henning, DL9TN
M01 Eckernförde H. Dieckmann, DJ1VV
T03 Kaufbeuren W, Nentwich, DL2HK
N08 Herford F. Strunk, DL8JL
N21 Waltrop T. Jillich, DL6LK
O08 Hagen K. Klawonn, DJ5NS
O17 Soest Prof. Dr. W. Boldt, DJ4VM
P15 Vaihingen H. Schaller, DL2UH


VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB; gez. K. Pehrs, DJ3TZ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1968

Rundspruch-Archiv