Kiel, 14.12.1967
Am Sonntag, den 24.12., werden alle Rundspruchstationen eine Weihnachts- und Neujahrsansprache unseres Präsidenten OM Schultheiß, DL1QK, übertragen. Die Aussendung erfolgt zu den üblichen Rundspruchzeiten (siehe DL-QTC Nr. 12/67, Seite 635).
Am 31.12. wird kein Rundspruch ausgestrahlt werden.
Bei ihrer diesjährigen Herbstsitzung hatte die Clubversammlung sich u. a. mit einem vom Ortsverband Wolfsburg gemachten Vorschlag beschäftigt, das für 1968 vorgesehene Deutschlandtreffen zu einem Europatreffen der Funkamateure zu erweitern, und dieses in Wolfsburg zu veranstalten. Die Verwirklichung dieses Projekts war jedoch aus finanziellen Erwägungen zurückgestellt worden (siehe Protokoll vom 21./22.10., Ziffer 8).
Inzwischen ist es dem Ortsverband Wolfsburg gelungen, die finanziellen Voraussetzungen für ein Europatreffen in Wolfsburg ohne Inanspruchnahme von Clubmitteln zu schaffen. Daraufhin hat der Clubvorstand dem OV Wolfsburg Grünes Licht für ein Europatreffen der Funkamateure im nächsten Jahr gegeben. Das Treffen soll zu Pfingsten vom 01.03.06.1968 in Wolfsburg veranstaltet werden. Dem Ortsverband Wolfsburg und seinen Mitgliedern unter Leitung ihres rührigen OVVs OM G. Schnabel, DJ7GS, gebührt herzlicher Dank dafür, daß sie ein solches Treffen ohne Kostenbeteiligung des Clubs ausrichten wollen.
Als Anlage zum Protokoll vom 21./22.10.1967 wurde mit dem letzten OV-Rundschreiben der 2. Entwurf eines DARC-Veranstaltungskalenders für 1968 verteilt. Die damit verbundene Bitte, der Geschäftsstelle bis zum 31.12. alle noch nicht gemeldeten Termine für überregionale Veranstaltungen, Wettbewerbe usw. im kommenden Jahr bekanntzugeben, wird hiermit wiederholt. Dann kann im Februarheft des DL-QTC ein möglichst vollständiger Terminkalender veröffentlicht werden.
4) Sendegenehmigungen für deutsche Funkamateure in Dänemark
Aufgrund neuer, am 01.11.1967 in Dänemark in Kraft getretener Bestimmungen über den Amateurfunk können jetzt auch dort ausländische Staatsangehörige unter gewissen Voraussetzungen eine Amateurfunkgenehmigung erhalten.
Wie die dänische Verwaltung dem Bundespost-Ministerium dazu ergänzend mitteilte, ist sie auf der Basis der von Deutschland schon früher angebotenen Gegenseitigkeit bereit, die in Deutschland erteilten Amateurfunkgenehmigungen anzuerkennen, d. h. lizenzierten deutschen Funkamateuren bei einem Aufenthalt in Dänemark ohne besondere Prüfung die vergleichbare dänische Genehmigung zu erteilen.
Inhaber der deutschen Klasse A können die dänische B-Lizenz (alle Bänder zwischen 3,5 und 438 MHz; 100 W Input für CW, 50 W für Fonie), und Inhaber der deutschen Klasse B die dänische A-Lizenz (300 bzw. 150 W Input) erhalten. Inhaber der deutschen Lizenzklasse C müssen allerdings, um die dänische UKW-Lizenz bekommen zu können, die dafür in Dänemark erforderliche Morseprüfung ablegen.
Anträge können unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift oder Fotokopie der deutschen Genehmigungsurkunde, sowie mit den üblichen Angaben zur Person und zum Aufenthalt in Dänemark (Dauer, Adresse) gerichtet werden an: Generaldirektoratet for Post- og Telegrafvaesenet, ......
5) Keine neuen Sondergenehmigungen für 160 m
Leider kommen nicht nur gute Nachrichten aus Dänemark. Die dänische Fernmeldeverwaltung hat beim Bundespost-Ministerium Einwände gegen die Zuweisung von Frequenzen im Bereich 17152000 kHz für den Amateurfunkdienst erhoben. Nach dem Frequenzverteilungsplan in der VO Funk ist der genannte Frequenzbereich an sich in der Region 1 nicht für den Amateurfunk vorgesehen. In einigen Ländern, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, können aber dennoch Frequenzen dieses Bereiches unter gewissen Bedingungen dem Amateurfunk zugeteilt werden. Zu den Bedingungen gehört u.a., daß andere Funkdienste in den Nachbarländern dadurch nicht gestört werden. Die Dänen fühlen sich jetzt offenbar gestört.
Die Deutsche Bundespost untersucht z. Zt., ob und wie die dänischen Bedenken eventuell durch Zuweisung anderer Frequenzen im 160-m-Band für den Amateurfunk zerstreut werden können. Bis dahin muß die Ausgabe neuer 160-m-Sondergenehmigungen allerdings leider eingestellt werden. Es wird daher empfohlen, vorerst keine Anträge dieser Art an die Oberpostdirektionen zu richten. Die bereits erteilten Sondergenehmigungen bleiben zunächst gültig.
Zum Fertigstellen der 4. Auflage der Starhilfe für Funkamateure, die bekanntlich unseren Newcomern helfen will, benötigt OM Fritz Kühne, DL6KS, (.....) dringend unbeschädigte Exemplare der DL-QTC-Hefte Nrn. 6/1964, 1/1965, 5/1965, 9/1965, 2/1966, 3/1966, 10/1966 und 11/1966. Wer kann schicke bitte Fritz diese Hefte; er hilft damit unserem Nachwuchs.
ist der Titel einer illustrierten Broschüre, die die Körner'sche Druckerei und Verlagsanstalt, der Verlag unseres DL-QTC, vorbereitet. Die Schrift will auf 48 Seiten eine allgemeine Einführung in den Amateurfunk bieten; sie soll eine Art Vorspann zur Starthilfe sein.
Näheres ist aus einer Ankündigung des Verlags zu ersehen, die wenn sie noch rechtzeitig hier eintrifft mit diesem, sonst mit dem nächsten Rundschreiben verteilt wird. Ein Probeexemplar kann beim Verlag in ....., angefordert werden.
Dem letzten Rundschreiben sollte ein Brief der Ersten Allgemeinen Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft beigelegt werden. Das ist aber leider vergessen worden. Das betreffende Schreiben wird nun hiermit übersandt.
10) Neuer Organisationsplan des DARC
Diesem Rundschreiben liegt der neue, schon lange fällige Organisationsplan nach dem Stande vom 10.12.1967 bei. Berichtigungen und Ergänzungen dazu werden monatlich mit den OV-Rundschreiben verteilt werden.
Vom 23.12.1967 bis zum 01.01.1968 ruht der Betrieb der Geschäftsstelle. Bitte berücksichtigen.
Im Namen des Clubvorstandes und auch persönlich wünsche ich allen Mitgliedern und ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Neues Jahr. Ich verbinde damit den herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und hoffe, daß sie auch 1968 so bleibt.
Mit VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1967 |