Kiel, den 27.04.1967

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

4/67


ÜBERSICHT:


1) Hauptversammlung 1967 in Bingen

Zur diesjährigen Hauptversammlung wird die Clubversammlung am 27./28.05. in Bingen zusammentreten. Die Sitzungen finden dort im kleinen Saal der Stadthalle statt; sie werden – nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstands und des Amateurrats am Vormittag – am Samstag-Nachmittag um 14:00 Uhr beginnen und voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr enden. Versammlungsleiter ist der UKW-Referent OM H. Sütterlin, DL1LS.

Auf der Tagesordnung stehen:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
    Aussprache über das mit OV-Rundschreiben Nr. 9/66 am 26.10.1966 verteilte Protokoll über die Sitzung vom 15./16.10.1966; Bericht über die im Anschluß daran getroffenen Maßnahmen und die noch offenen Fragen.
  2. Jahresbericht des Clubvorstands
    Der schriftliche DARC-Jahresbericht für 1966 wird der Clubversammlung und allen Ortsverbänden als Anlage zu diesem Rundschreiben übersandt.
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1966
    Ein Anzug aus dem von den Rechnungsprüfern OM K. H. Muhss, DL9QC, und OM K. Pehrs, DJ3TZ, geprüften Jahresabschluß 1966 ist dem Bericht zu 2. als Anlage beigefügt.
    Dem Amateurrat gehen außerdem satzungsgemäß hiermit die vollständige Abrechnung und der Bericht der Rechnungsprüfer zu.
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstands
  6. Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands
    Gemäß § 11 der Satzung sind die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands vom Amateurrat für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Es wurden vorgeschlagen und kandidieren für die Wahl zum
    1. Vorsitzenden: OM Herbert Picolin, DL3NE; OM Dipl.-Ing. Heinz Schifferdecker, DL7AC
    2. Vorsitzenden: OM Werner Franz, DL1VW; OM Dipl.-Met. Walter Speckmann, DJ5UD
    Beisitzer: OM Otto Blankenhorn, DJ1TC; OM Ulrich Gradmann, DL9PL; OM Karlheinz Kollmorgen, DL7DZ; OM Alfred Müller, DL1FL.
    Dem vom Geschäftsführenden Vorstand für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl eingesetzten Ausschuß gehören OM L. Röhling, DL1FM, OM K. Pehrs, DJ3TZ, und als Wahlleiter OM H. Hansen, DL1JB, an.
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1967
    Ein entsprechender Entwurf wird dem Amateurrat noch vorgelegt werden.
  8. Neue DVO
    Die Clubversammlung wird die sich aus der neuen Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz ergebenden Fragen, insbesondere bezüglich der neuen Genehmigungsklasse C, behandeln.
  9. Jugend- und SWL-Lehrgänge 1967
    Für das laufende Jahr sind fünf Lehrgänge vorgesehen; die Termine wurden im OV-Rundschreiben Nr. 2/67, Ziffer 2, bekanntgegeben. Der Jugend- und SWL-Referent wird dazu im einzelnen berichten.
  10. Funkausstellung 1967 in Berlin
    An der diesjährigen Funkausstellung, die vom 25.08.–03.09. in Berlin stattfinden wird, soll sich auch der DARC wieder beteiligen. Dem Club ist dafür von der Ausstellungsleitung bereits ein Pavillon reserviert worden. Zum ersten Mal wird dabei wahrscheinlich auch in Berlin praktischer Amateurfunkbetrieb auf dem Ausstellungsgelände möglich sein. Über Einzelheiten wird der DV Berlin berichten.
  11. Besetzung der Ausschüsse
    Es sollen die in letzter Zeit in einigen Ausschüssen frei gewordenen Stellen neu besetzt werden.
    Vom Geschäftsführenden Vorstand wird dazu die Bildung eines Satzungsausschusses beantragt, der bis zur Hauptversammlung 1968 Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung eingehend überprüfen soll. Außerdem beantragt der Distrikt Rheinland-Pfalz, die Bildung und die Befugnisse von Ausschüssen in der Geschäftsordnung zu verankern.
  12. Anträge und Verschiedenes
    Es sind folgende Anträge gestellt worden:
    a) Anlehnung der Reisekostenordnung des DARC an das Reisekostengesetz des Bundes (Geschäftsführender Vorstand)
    b) Möglichkeit zur Meinungsäußerung der Mitglieder im DL-QTC (OV Bad Kreuznach, K04)
    c) Überprüfung der Ausschreibung der Clubmeisterschaft (OV Siegerland, O16)
    d) Verbot der kommerziellen Werbung im DX-MB (Distrikt Bayern-Nord)
    e) Jährliche Veranstaltungen einer UKW-Tagung an einem zentral gelegener Ort im Bundesgebiet (OV Ahrensburg, E09)
    Für die Teilnehmer an der Hauptversammlung werden diesem Rundschreiben der Wortlaut der zu 11. und 12. gestellten Anträge so wie die dazu gegebenen Begründungen beigefügt.
  13. Allgemeine Aussprache
    zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme und sonstige Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.

Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, die Stellungnahme ihres Ortsverbandes zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 1967 ihren Distriktsvorsitzenden rechtzeitig vorher mitzuteilen. Der DV muß die Auffassung seiner Ortsverbände kennen, wenn er sie in der Clubversammlung vertreten soll.

Anträge, die jetzt noch oder gar erst bei der Sitzung selbst gestellt werden, bedürfen allerdings zur Zulassung der ausdrücklichen Zustimmung der Clubversammlung.


2) Zur neuen DVO

Der mit dem letzten OV-Rundschreiben verteilte Text der neuen „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk – Vom 13. März 1967“ enthält leider einen Fehler. Auf Seite 5 im § 12 Absatz 3 Nr. 1 muß der zweite Satz richtig lauten:

„Mit einer mittleren Leistung bis zu 25 Watt darf die unerwünschte Ausstrahlung nicht mehr als 2,5×10-3 Watt betragen.“

Versehentlich war der zehnfache Wert (25×10-3 Watt) angegeben worden. Bitte berichtigen Sie diesen Fehler in Ihrem DVO-Exemplar.

Nachzutragen ist noch, daß an die Rufzeichen in der Genehmigungsklasse C ein „X“ angehängt werden wird (z. B. DK3AAX). Auf diese, der Deutschen Bundespost vom DARC vorgeschlagene Weise ist eine Kennzeichnung möglich, ohne daß bei einem späteren Wechsel der Genehmigungsklasse ein neues Rufzeichen erteilt werden müßte; es entfällt dann nur das „X“.


3) QSL-Vermittlung

Das QSL-Büro weist darauf hin, daß die Zahl der sogenannten „Irrläufer“ in letzter Zeit erheblich zugenommen hat. Allerdings handelt es sich dabei in den seltensten Fällen um echte Irrläufer, wie sie durch schlechte Schrift, falsche Rufzeichen oder Versehen bei der Vermittlung verursacht werden. Das größte Teil der „Irrläufer“ ist leider die Folge der Trägheit vieler OM, die ihren Umzug, den man doch im allgemeinen vorher weiß, nicht rechtzeitig der Geschäftsstelle mitteilen, damit von hier aus ein reibungsloses und rechtzeitiges Umprogrammieren bei der QSL-Vermittlung veranlaßt werden kann.

Wird ein Umzug mindestens 14 Tage vorher der Geschäftsstelle angezeigt, kann mit Sicherheit angenommen werden, daß am Umzugstag die Sortiermaschine bereits auf den neuen Ortsverband eingestellt ist; Postkarte genügt. Bitte weisen Sie Ihre Mitglieder immer wieder darauf hin. Jede falsch vermittelte Karte kostet den DARC Geld, das sonst besser angelegt werden könnte.

Ebenso sollte jedes neulizenzierte Mitglied der Geschäftsstelle umgehend sein Rufzeichen melden, damit die richtige Vermittlung seiner Karten gesorgt werden kann.

Störend und zeitraubend ist es auch, daß Karten mit Sonderrufzeichen (DLØ-Stationen) bei der Vermittlung eingehen, von deren Bestehen niemand etwas weiß. Auch die Kenntnis kurzzeitig arbeitender Stationen ist für das QSL-Büro wichtig, weil ja viele Karten erst nach Monaten eintreffen. Aus diesem Grunde ergeht hiermit an alle OV-Vorsitzenden die Bitte, dem QSL-Büro bis zum 15.05. die Rufzeichen aller in ihrem OV-Bereich unter Verantwortlichkeit eines Clubmitglieds zugelassenen DLØ-Stationen mitzuteilen mit der Angabe, ob es sich um eine Dauerstation, um eine zeitlich befristete oder irgendeine andere Sonderstation handelt.


4) DARC-Wochenend-Seminar für Distrikts- und OV-Jugendreferenten

Im DL-QTC Nr. 2/1967 (S. 81) berichtete das Jugend- und SWL-Referat über die Planung eines DARC-Wochenend-Seminars für Distrikts-Jugendreferenten und OV-Jugendgruppenleiter. Dieser Lehrgang wird nun verbindlich vom 13.–15.10. im Jugendhof des Landes Hessen, „Hoher Dörnberg“, Kreis Zierenberg bei Kassel stattfinden.

Die Teilnehmer sollen möglichst bis Freitagabend, dem 13.10., um 20:00 Uhr, allerspätestens aber bis Sonnabendfrüh, dem 14.10., um 09:00 Uhr, am Lehrgangsort eintreffen. Die Rückreise wird am Sonntagnachmittag, dem 15.10., erfolgen. Die Lehrgangsdauer ist mit Absicht so gelegt worden, damit keine QRL-Zeit versäumt wird.

Die Lehrgangskosten einschließlich Verpflegung (vier Mahlzeiten pro Tag), Unterkunft und Lehrgangsgebühren werden wahrscheinlich vom DARC-Jugend- und SWL-Referat getragen. Die Teilnehmer haben lediglich die Fahrkosten zu zahlen. Es bleibt zu hoffen, daß dafür die Distrikts- bzw. OV-Kassen eine Beihilfe leisten können.

Die ersten Anmeldungen sind bereits erfolgt, jedoch stehen noch einige Lehrgangsplätze zur Verfügung. Die OVVs werden gebeten, ihre Jugendgruppenleiter auf diese einmalige Möglichkeit einer Schulung hinzuweisen. Den Teilnehmern wird u. a. eine Unterrichtsmappe für ihre OV-Jugendarbeit überreicht werden, die wissenswerten Stoff für die Ausbildung der SWLs enthält. Außerdem erhält jeder Seminar-Teilnehmer am Lehrgangsende eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß er ein Wochenend-Seminar für DARC-Jugendgruppenleiter absolviert hat und als Jugendgruppenleiter befähigt ist. Jugendgruppenleiter-Ausbildungen dieser Art werden zur Anerkennung einer Jugendgruppe von verschiedenen Behörden gefordert.

Interessenten für diesen Lehrgang wollen sich bitte bald mit dem Jugend- und SWL-Referat (OM H. J. Henske, DL1JH, .....) in Verbindung setzen.


5) Morsekursus auf Schallplatten

Die für Ende April angekündigte Neuauflage des DARC-Morselehrgangs auf Schallplatten ist leider an Fabrikationsschwierigkeiten des bisherigen Plattenherstellers endgültig gescheitert. Die Herausgabe eines völlig neuen Morsekursus auf Schallplatten wird aber schon vorbereitet. Der Club hat damit OM A. Müller, DL1FL, beauftragt, der bereits vor anderthalb Jahren der Clubversammlung entsprechende Vorschläge gemacht hatte.


6) Rufzeichen der blinden Funkamateure

Seit 1963 gibt es das White Stick Award (Weißer-Stock-Diplom) der blinden Funkamateure; im DL-QTC wurde seinerzeit darüber berichtet (siehe Nr. 1/1964, Seite 59, und Nr. 3/1964, Seite 163).

Der deutsche WSA-Bearbeiter DJ4GB will nun eine Liste aller blinden deutschen Funkamateure aufstellen, deren QSL-Karten für dieses Diplom gelten. Er richtet deshalb hiermit an alle OV-Vorsitzenden die Bitte, ihm Namen und Rufzeichen der blinden Funkamateure ihres Ortsverbandes anzugeben, die damit einverstanden sind, daß ihre QSL-Karten für das White Stick Award gewertet werden.

Richten Sie Ihre Mitteilung bitte an OM Heinz Seifert, DJ4GS, ......


7) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1966

DOK:

Ortsverband:

A13 Hochrhein-Klettgau A. Boos, DL8YF
A27 Pfinzgau M. Walther, DJ8LK
A31 Überlingen (neu) W. Grensing, DL7FO
D03 Neukölln G. Bak, DL7HJ
D05 Schöneberg J. Schrant, DL7NP
D06 Spandau A. Ebert, DL7IK
F09 Hanau F. W. Gödel
F34 Knüll (neu) E. Kuwilsky, DJ4CP
G01 Aachen E. Santesson, DJ2HA
K20 Andernach-Mayen J. Ax, DJ4PJ
T UKW-Referent Schwaben: S. Kollert, DJ6QK
T 1. und 2. Beisitzer in Schwaben entfallen
T02 Günzburg F. Haugg, DJ6OH
N01 Bielefeld F. Götze, DJ4FQ
N28 Dülmen (neu) K. Schöler, DL2MR
N26 Lage H. Steimke, DJ8LY
O15 Lünen K. Kleine, DJ1XP


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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