Kiel, den 27.09.1966

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 8/66


ÜBERSICHT:


1) Herbstsitzung der Clubversammlung

Wie im DL-QTC dieses Monats schon bekanntgegeben wurde, wird die diesjährige Herbstsitzung der Clubversammlung nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im Postschulungsheim Langenberg/Rheinld. sondern am 15./16.10. in Hamburg stattfinden. Tagungslokal ist der Stephan-Saal im Gebäude der Oberpostdirektion Hamburg am Stephansplatz. Die Sitzungen werden dort – nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstandes und des Amateurrates am Vormittag – am Sonnabend, den 15.10., um 14:00 Uhr beginnen und voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr enden. Versammlungsleiter ist diesmal der Jugend- und SWL-Referent OM H. J. Henske, DL1JH. Auf der Tagesordnung stehen:

  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1966
    Siehe dazu das mit Rundschreiben Nr. 4/66 am 27.04.1966 verteilte Protokoll vom 16./17.04.1966.
  2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
  3. Berichte der Ausschüsse
    Dabei wird u. a. der DVO-Ausschuß über das Ergebnis der am 27.07. mit Vertretern des Bundespost-Ministeriums in Bonn geführten Besprechung berichten (siehe auch OV-Rundschreiben Nr. 7/66, Ziff. 1).
  4. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1966
    Ein entsprechender Plan wird dem Amateurrat in Hamburg vorgelegt werden.
  5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1966
    Von den Distrikten wurden dafür die OM G. Mees, DL6XM, München, und K. H. Muhss, DL9QG, Hamburg-Harburg, vorgeschlagen.
  6. Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge
    Bei der Hauptversammlung 1966 am 16./17.04. in München hatte der Amateurrat beschlossen, daß die Mitgliedsbeiträge mit Wirkung vom 01.01.1967 erhöht werden, und daß über die dann geltenden Beitragssätze bei der nächsten Sitzung im Herbst 1966 entschieden wird (siehe Protokoll, Ziff. 6).
    Der Geschäftsführende Vorstand hat daraufhin dem Amateurrat jetzt folgende, ab 01.01.1967 geltende Sätze vorgeschlagen:
    a) Normalbeitrag: DM 10,– pro Quartal;
    b) Beitrag für Jugendliche unter 18 Jahren oder auf Antrag im Beitrag ermäßigte Mitglieder über 18 Jahre: DM 5,– pro Quartal;
    c) Beitrag für zweite und weitere Mitglieder in einer Familie, ohne Lieferung des DL-QTC: DM 2,50 pro Quartal.
    Diese Sätze hält der Geschäftsführende Vorstand für das Mindeste, was im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Clubleistungen sowie für eine allgemein verlangte Erhöhung der Distrikts- und OV-Anteile notwendig ist. Ein Gutachten des Finanzausschusses dazu soll dem Amateurrat noch vorgelegt werden.
    Zur Beitragsfrage sind außerdem folgende Anträge gestellt worden:
    a) Schaffung eines Lehrgangs-Fonds zur Finanzierung künftiger SWL-Lehrgänge (Jugend- und SWL-Referat).
    b) Erhöhung der OV-Beitragsanteile auf DM –,60 pro Mitglied und Monat (OV Lahnstein-Koblenz/K05).
    c) Einführung eines einmaligen Mitgliedsbeitrages auf Lebenszeit in Höhe von DM 300,– bis 500,– (OV Sachsenwald, E06).
    d) Zurückstellung der Beitragserhöhung, bis sämtliche Möglichkeiten für eine Reduzierung der Ausgaben – vor allem beim DL-QTC – durch ein besonderes Prüfungsgremium einwandfrei geklärt sind (OV Aachen/G01).
    e) Verringerung der Kosten des DL-QTCs so weit, daß der jetzige Mitgliedsbeitrag erhalten werden kann (OV Köln/G10).
  7. Termine für 1967
    Als Grundlage dient ein der Clubversammlung vorliegender erster Entwurf für einen Veranstaltungskalender 1967, der die bereits festliegenden Termine enthält. Die übrigen überregionalen Veranstaltungen, Wettbewerbe, Treffen usw. sollen danach ausgerichtet werden um Überschneidungen möglichst zu vermeiden und frühzeitig eine allgemeine Terminübersicht herausgeben zu können.
  8. Anträge und Verschiedenes
    Außer den unter 6. bereits erwähnten Anträgen liegen z. Z. keine weiteren Anträge vor.
  9. Allgemeine Aussprache
    Dafür sind bisher folgende Themen vorgesehen:
    a) Ein vom Ehrenpräsidenten OM Rapcke, DL1WA, im August an die Clubversammlung verteiltes Rundschreiben, in dem grundsätzliche Ausführungen zu Clubarbeit gemacht wurden.
    b) Unter Hinweis auf das im Deutschland-Rundspruch am 11.09.1966 schon kritisierte Blatt Amateur-Funkfreund ist von mehreren Seiten zur Diskussion gestellt worden, wie solche Auswüchse verhindert werden können. (Der zuständige Distrikt Niedersachsen ist inzwischen bereits beim herausgebenden Ortsverband Solling deswegen vorstellig geworden.)
    c) Der Ortsverband Bottrop hat die Clubversammlung um Diskussion darüber gebeten, ob durch Verhandlungen mit der Deutschen Bundespost die Möglichkeit geschaffen werden kann, daß Mitglieder, die sich auf die Lizenzprüfung vorbereiten, im Rahmen ihrer Ausbildung unter Aufsicht schon selbst an Clubstationen arbeiten dürfen.
  10. Amateurfunkbeobachtungen
    Seit der Hauptversammlung im April 1966 ist bekanntlich der bisherige Referent für Amateurfunkbeobachtungen OM Brockmann, DJ1SB, zurückgetreten. Angesichts der besonderen Bedeutung und des großen Umfanges der Amateurfunkbeobachtungen schlägt der Geschäftsführende Vorstand vor, statt einer Neubesetzung des AFB-Referates dessen Aufgaben auf die in Betracht kommenden anderen Referate (DX, UKW, Funkbetrieb) zu verteilen und diesen geeignete Mitarbeiter beizugeben.
  11. Neufassung der DLD-Bedingungen
    Welche Änderungen der DLD-Bedingungen auf Grund der im Laufe der Jahre gemachten Erfahrungen und aus Mitgliederkreisen geäußerten Wünsche für zweckmäßig gehalten werden, wird das Funkbetriebs-Referat (EMC) bei der Sitzung erklären und begründen.

Die Ortsverbandsvorsitzenden werden gebeten, die Stellungnahme ihres Ortsverbandes zu den Tagesordnungspunkten dieser Sitzung ihrem Distriktsvorsitzenden rechtzeitig vorher mitzuteilen. Der DV muß die Auffassung seiner Ortsverbände kennen, wenn er sie in der Clubversammlung vertreten soll.

Anträge, die jetzt noch oder gar erst bei der Sitzung gestellt werden, bedürfen allerdings zur Zulassung der ausdrücklichen Zustimmung der Clubversammlung.


2) Vorzeitige Erteilung von Amateurfunkgenehmigungen

Die während der letzten Jahre in zunehmenden Maße betriebene Jugendarbeit des Clubs hat immer etwas darunter gelitten, daß Jugendliche doch erst frühestens mit 17 Jahren zur Amateurfunkprüfung zugelassen werden konnten, und daß ihre Lizenzierung vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausdrücklich vom Bundespost-Ministerium genehmigt werden mußte. Der Club hat sich deshalb vor einiger Zeit mit der Bitte an das Ministerium gewandt, eine Regelung zu treffen, die es in Ausnahmefällen gestattet, Jugendlichen bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres und nach Bestehen der erforderlichen Prüfung eine Amateurfunkgenehmigung zu erteilen.

Das BPM hat diesem Antrag jetzt entsprochen und die Oberpostdirektionen ermächtigt, in besonders begründeten Ausnahmefällen Antragsteller schon nach Vollendung des 16. Lebensjahres zur Amateurfunkprüfung zuzulassen und ihnen die Sendegenehmigung zu erteilen, wenn sie die Prüfung mit überdurchschnittlich guten Ergebnissen bestehen. Die ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums in jedem Einzelfall ist nicht mehr nötig.

Von den Ortsverbänden befürwortete Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Amateurfunkprüfung können über die Verbindungsbeauftragten des Clubs an die zuständige OPD gerichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Zulassung und Lizenzierung besteht natürlich nicht.

Ob die jetzt geschaffene Möglichkeit von Dauer sein wird, wird von den Erfahrungen abhängen, die in der Praxis damit gemacht werden. Die Ortsverbände sollten daher nur solche Jugendlichen zu vorzeitigen Prüfung vorschlagen, die bei ihrer Ausbildung besondere Leistungen gezeigt haben und die für die Tätigkeit als Sendeamateur nötige Reife besitzen.


3) Sondergenehmigungen

Bisher wurden Sondergenehmigungen für Amateurfunkfernschreiben, 160 m und Sendeart A5 (Amateurfernsehen) nur vom Bundespost-Ministerium erteilt. Die Antrage mußten daher über den Club laufen und von dort gesammelt beim Ministerium gestellt werden.

Das BPM hat jetzt die Oberpostdirektionen ermächtigt, Sondergenehmigungen für Funkfernschreiben selbst zu erteilen. Anträge können dementsprechend von den daran interessierten Funkamateuren in Zukunft direkt an die zuständige OPD gerichtet werden. Voraussetzung ist, daß der Antragsteller Inhaber einer Genehmigung der Klasse B ist und seinen Amateurfunkbetrieb bisher ohne Beanstandungen abgewickelt hat.

Es ist damit zu rechnen, daß den Oberpostdirektionen demnächst auch die Erteilung von 160-m- und A5-Sendegenehmigungen übertragen wird. Derartige Anträge sollten deshalb künftig gleichfalls direkt bei der zuständigen OPD gestellt werden. Auch hierbei gilt, daß der Antragsteller in der Lizenzklasse B ist und bisher keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat. Die Erteilung von Sondergenehmigungen für Sendeart A5 (Fernsehen) wird allerdings voraussichtlich auch weiterhin von einer ausdrücklichen Befürwortung abhängig gemacht werden. Anträge von Clubmitgliedern sollten daher, vom OV befürwortet, über den zuständigen Verbindungsbeauftragten des Clubs an die OPD gerichtet werden.


4) Löschungen in der Mobilkartei

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5) WAWA

bedeutet „Worked All Westfalia Award“ und ist ein neues Diplom, das die Distrikte Westfalen-Nord und Westfalen-Süd gemeinsam gestiftet haben. Die Bedingungen liegen diesem Rundschreiben bei. Weitere Exemplare können gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Umschlags (DIN-C6, Drucksachenporto DM –,10) bei OM Willi Nietmann, DJ8CR, ....., angefordert werden.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen eines Aktivitätsmonats der beiden Distrikte, voraussichtlich im März 1967, eine besondere Gelegenheit zur Erfüllung der Diplombedingungen zu geben.


6) Tägliche Funkwetterberichte

Die für die Interessengemeinschaft Ionosphäre (IGI) tätige Clubstation DLØAB des OV Aschaffenburg strahlt täglich um 19:00 Uhr auf etwa 3750 kHz einen Funkwetterbericht aus. Bei Vorliegen wichtiger Nachrichten des Regional Warning Center Europe in Darmstadt über Satellitenstarts, Aurorawarnungen und sonstige Ereignisse sendet DLØAB außerdem stündlich, jeweils zur vollen Stunde entsprechende Sondermeldungen auf 3750 kHz.


7) Neue DXCC-Länderliste

Die Blaupunkt-Werke GmbH haben dankenswerterweise eine auf dem Stand vom 01.06.1966 gebrachte Neuauflage ihrer bekannten DXCC-Länderliste herausgegeben. Die Zusammenstellung besorgten wieder DL1DA und DL7CW, die Gestaltung DJ7ZE. Auch ihnen gilt herzlichen Dank. Die wegen ihrer Übersichtlichkeit allgemein beliebte Liste wird kostenlos abgegeben und kann unter Beifügung eines adressierten und frankierten Umschlags (Format DIN-C5, Drucksachenporto DM –,20) bei den Blaupunkt-Werken GmbH, ....., angefordert werden.

In gleicher Aufmachung ist auch noch eine DOK- und WAE-Länderliste nach dem Stand vom 01.10.1965 bei Blaupunkt erhältlich.


8) OV-Beitragsanteile

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9) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1966

DOK:

Ortsverband:

A29 Buchen (neu) R. Schöndube, DJ2YC
B UKW-Referent: K. Maiwald, DJ4KH
B04 Aschaffenburg C. H. Ruprecht, DL6YB
B13 Schwabach F. Koblowsky, DJ5IQ
C19 Pfarrkirchen O. März
C21 Waldkirchen (neu) J. Rohrhofer, DJ2IF
F02 Bensheim Dr. K. D. Möhle, DL1SY
F28 Eschwege K. Sieland, DL1KU
G01 Aachen H. Parsch, DJ2KP
G09 Bad Honnef J. Schneider, DJ1BG
G03 Bonn H. Lohmann, DL6LO
H27 Einbeck A. Zentner, DJ6KY
R14 Solingen H. Schumacher, DL9MR
I21 Grafschaft Bentheim E. Wagner, DL1LD
I16 Wilhelmshaven D. Scholz, DJ2OS
I22 Wursterheide (neu) H. Wehrenbrecht, DJ8GL
Q Techn. und UKW-Referent: R. Bluel, DL8AL
M14 Bad Segeberg D. Koch, DJ8WZ
M20 Heiligenhafen F. Trode, DL8VQ
O29 Brilon E. Bönisch, DE2795
P22 Aalen R. Hagmann, DJ4LK


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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