Kiel, den 23.07.1966
Seit annähernd vier Jahren ist eine Neufassung der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz im Gespräch. Den ersten Entwurf dafür hatte das Fernmeldetechnische Zentralamt im Herbst 1962 vorgelegt. Nachdem der Club damals innerhalb kurzer Frist dazu Stellung genommen hatte, schien dieser neuen DVO nichts mehr im Wege zu stehen. Sie kam dann aber doch nicht.
Man diskutierte zwar weiter über das Thema, in ein akutes Stadium sind die Dinge aber erst jetzt wieder getreten. Im Mai erhielt der Club vom Bundespost-Ministerium einen neuen DVO-Entwurf. Der von der Clubversammlung seinerzeit eingesetzte DV-Ausschuß hat dazu inzwischen eine Stellungnahme ausgearbeitet, die dem BPM Ende Juni übersandt worden ist. Eine abschließende Besprechung soll am 27.07.1966 beim BPM in Bonn stattfinden. Seitens des Clubs werden daran der Technische Referent DL7AC und der Geschäftsführer DL1JB teilnehmen.
Als wesentlichste Neuerung wird die neue DVO die Lizenzklasse C bringen, über die sich Bundespost und DARC im Prinzip schon seit langem einig sind, und auf die viele Mitglieder bereits ungeduldig warten. In dieser Klasse sollen ohne Morseprüfung Amateurfunkgenehmigungen für Telefoniebetrieb auf den UKW-Bändern erteilt werden. Im Rahmen der neuen DVO werden dann auch Bestimmungen über Störungen und zulässige Sendeleistungen neugefaßt, d. h. der technischen Entwicklung angepaßt werden. Dabei wird auch endlich die längst nicht mehr zeitgemäße Forderung des § 13 der jetzigen DVO (Rücksicht auf Rundfunkempfänger mit ungenügender Trennschärfe) fortfallen.
Zu einzelnen Punkten der neuen DVO gehen die Auffassungen der Bundespost und des Clubs noch auseinander. Es ist aber zu hoffen, daß bei der Aussprache am 27.07. auch über diese noch strittigen Fragen Einigung erzielt wird. Mit Prognosen über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen DVO sollte man nach den bisherigen Erfahrungen zwar vorsichtig sein, man kann jetzt wohl aber doch damit rechnen, daß es noch in diesem Jahr soweit sein wird.
2) Sendegenehmigungen für deutsche Funkamateure in den USA
Nach recht langwierigen Verhandlungen zwischen dem State Department in Washington und dem Auswärtigen Amt in Bonn haben die USA und Deutschland vor einigen Tagen ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen getroffen. Danach können deutsche Funkamateure, die im Besitz einer gültigen Lizenz sind, künftig auch in den USA die Erlaubnis zum Betreiben einer Amateurfunkstelle erhalten.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer eines Jahres erteilt. Ein amerikanisches Rufzeichen ist damit nicht verbunden. Das deutsche Rufzeichen gilt auch in den USA; jedoch ist dort der zuständige Landeskenner anzuhängen, z. B. DL1AA/W1. Die amerikanische Erlaubnis muß spätestens 60 Tage, bevor sie gebraucht wird, unter Beifügung einer Fotokopie der gültigen Deutschen Genehmigungsurkunde beantragt werden. Das dafür zu verwendende amtliche Antragsformular und alle nötigen Erklärungen enthält der Vordruck FCC Form 610-A, der bei
Federal Communications Commission, Washington D.C. 20554, USA
angefordert werden kann. Dorthin sind dann auch die Anträge zu richten.
Gleich drei Lehrgänge für Jugendliche und SWLs laufen oder beginnen in diesen Tagen, einer in der Nähe von Nagold (Distrikt Württemberg), der dritte vom Jugendreferat veranstaltete Lehrgang in Benediktbeuren, und schließlich einer auf dem Hohen Dörnberg bei Kassel (Distrikt Hessen). Den dort tätigen Lehrkräften gilt der herzliche Dank des Clubs dafür, daß sie sich in so selbstloser Weise und unter Opferung ihres Urlaubs in den Dienst der Nachwuchsförderung gestellt haben. Den Lehrgangsteilnehmern wünscht der Club viel Erfolg.
Jeder Lehrgang verfügt über eine Sonderstation. Sie wurden im letzten DL-QTC schon erwähnt. Noch einmal besonders hingewiesen sei hiermit auf die Rundspruchsendungen von DLØJB, die vor allem für SWLs von Interesse sind (siehe DL-QTC 7/1966, Seite 400).
4) Herbstsitzung der Clubversammlung
Die diesjährige Herbstsitzung der Clubversammlung soll entweder am 22./23. oder am 15./16.10. im Post-Schulungsheim Langenberg/Rheinland stattfinden. Genaue Angaben wird das Septemberheft des DL-QTC enthalten. Die offiziellen Einladungen zu der Sitzung werden Anfang September ergehen. Auf der Tagesordnung stehen zunächst:
Anträge der Cluborgane, die bei dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen je nach dem, wann die Sitzung stattfinden wird (siehe DL-QTC 9/1966), gemäß § 13 der Satzung entweder bis zum 22. oder bis zum 15.09.1966 beim Geschäftsführer eingegangen sein. Die OV-Vorsitzenden werden jedoch gebeten, ggfs. Anträge nicht unmittelbar sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten. Die endgültige Tagesordnung wird den Ortsverbänden noch bekanntgegeben.
5) Neue deutsche Rufzeichenliste
Eine neue Rufzeichenliste der deutschen Amateurfunkstellen wird z. Z. beim Fernmeldetechnischen Zentralamt vorbereitet. Mit ihrem Erscheinen kann im Herbst gerechnet werden. Die neue Liste wird zusätzlich ein alphabetisches Verzeichnis aller deutschen Funkamateure und eine nach Standorten geordnete Aufstellung der Rufzeichen enthalten. Sie soll außerdem auf besserem Papier gedruckt und mit einem haltbareren Umschlag versehen werden, als die bisherigen Ausgaben.
Das diesjährige Januarheft des DL-QTC ist sowohl bei der Geschäftsstelle als auch bei der Druckerei restlos vergriffen und kann daher nicht mehr nachgeliefert werden. Alle anderen Nummern des Jahrgangs 1966 sind z. Z. noch zum Heftpreis von DM 1, erhältlich.
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen, wo die Mitgliedsausweise für 1966 blieben. Deswegen sei auch an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, daß in diesem Jahr keine neuen Mitgliedsausweise ausgegeben worden sind. Wie seinerzeit im OV-Rundschreiben (10/64) und im DL-QTC (1/65) bekanntgegeben wurde, galten die Anfang vorigen Jahres verteilten Ausweise nicht nur für 1965 sondern bis auf weiteres.
8) Neuer Organisationsplan des DARC
Diesem Rundschreiben liegt ein neuer Organisationsplan nach dem Stande vom 17.07.1966 bei. Berichtigungen und Ergänzungen dazu werden in gewohnter Weise monatlich mit dem OV-Rundschreiben verteilt werden.
9) Beiträge für das 3. Quartal 1966
...
Wegen der allgemeinen Urlaubszeit, in der die Veranstaltungen der meisten Ortsverbände ausfallen, wird das nächste Rundschreiben voraussichtlich erst im September erscheinen. Auch die allgemeine Rundspruchtätigkeit ruht bis dahin.
Denen, die ihren Urlaub noch vor sich haben, wünschen wir dafür schönes Wetter und gute Erholung. Die anderen haben beides hoffentlich gehabt.
Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1966 |