Kiel, den 18.10.1965

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 9/65


ÜBERSICHT:


1) Herbstsitzung der Clubversammlung

Am 30./31.10.1965 wird die Clubversammlung in Bad Homburg v. d. Höhe tagen. Die Sitzungen im dortigen Kurhaus (Louisenstr. 54–60, Tel. (0 61 72) 32 58) beginnen – nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstandes und des Amateurrates am Vormittag – am Sonnabend um 14:00 Uhr und werden voraussichtlich am Sonntag gegen 18:00 Uhr beendet sein. Versammlungsleiter ist diesmal der DX-Referent OM Falster, DL1EE.

Auf der Tagesordnung:

  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1965
    Siehe dazu das OV-Rundschreiben Nr. 6/1965 am 22.06.1965 verteilte Protokoll vom 22./23.05.1965
  2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
  3. Berichte der Ausschüsse
  4. Neuwahl des Erweiterten Vorstandes, d. h. der Fachreferenten
    Dazu hat der Geschäftsführende Vorstand der Clubversammlung folgende Wahlvorschläge gemacht:
    a) Jugendreferent: OM Hans-Joachim Henske, DL1JH (DL1JH hat dieses Amt bereits seit Mai kommissarisch inne.)
    b) DX-Referent: OM Jürgen Röttger, DJ3KR (Der derzeitige Referent DL1EE hat um seine Ablösung gebeten und DJ3KR als Nachfolger empfohlen.)
    c) UKW-Referent: OM Herwart Sütterlin, DL1LS (Der seit einem Jahr kommissarisch als Referent tätige DL1PS hatte das Amt von vornherein nur bis zur fälligen Neuwahl übernommen; der Wahlvorschlag geht auf seine Empfehlung zurück.)
    d) Auslandsreferent: OM Dr. Lothar Wörner, DJ1BZ (Wiederwahl)
    e) EMC-Referent: OM Ull Schwenger; DL6JG (Wiederwahl)
    f) AFB-Referent: OM Edgar Brockmann, DJ1SB (Wiederwahl)

    Ein Kandidat für das Technische Referat wurde noch nicht nominiert, weil es fraglich ist, ob dieses Referat in der bisherigen Form bestehen bleiben soll. So ist vorgeschlagen worden, das Technische Referat mit dem UKW-Referat zu koppeln, oder die technisch orientierten Referate durch einen technischen Sachbearbeiter zu erweitern.

  5. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1965
    Ein entsprechender Plan wird dem Amateurrat in Bad Homburg vorgelegt werden.
  6. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1965
    Von den Distrikten wurden dafür vorgeschlagen die OM G. Mees, DL6XM, München, K. Peters, DL1TS, Leer bzw. Holzminden, B. Tietz, DL1GU, Flensburg und H. W. Wierheim, DL3OF, Buchschlag bei Ffm.
  7. Termine für 1966
    Als Grundlage dient ein der Clubversammlung vorliegender erster Entwurf für einen Veranstaltungskalender 1966, der die bereits festliegenden Termine enthält. Die übrigen überregionalen Veranstaltungen, Wettbewerbe, Treffen usw. sollen danach ausgerichtet werden, um Überschneidungen möglichst zu vermeiden, und frühzeitig eine allgemeine Terminübersicht herausgeben zu können.
  8. Kongreß der IARU-Region 1 1966
    Der Kongreß wird vom 23.–27.05.1966 in Opatija/Jugoslawien stattfinden. Die Anträge der einzelnen Verbände dafür müssen aber schon Anfang 1966 gestellt werden. Darüber soll in der Clubversammlung beraten werden.
  9. Anträge und Verschiedenes
    Der Clubversammlung liegen folgende Anträge vor:
    Diejenigen Anträge, zu denen eine Meinungsäußerung der OV-Vorsitzenden an den zuständigen Distriktsvorsitzenden nötig erscheint und hiermit ausdrücklich erbeten wird, werden an dieser Stelle im vollen Wortlaut, die anderen dem Inhalt nach wiedergegeben. Die Anträge h)–k) sind erst nach dem 30.09.1965 beim Geschäftsführer eingegangen und bedürfen daher gemäß § 13 der Satzung zur Zulassung noch der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.)
    a) Vom DV Westfalen-Nord: Der Distrikt Westfalen-Nord beantragt die Heraufsetzung der Beiträge für ordentliche Mitglieder des DARC mit Wirkung vom 01.01.1966 von bisher DM 8,– pro Quartal auf DM 10,–, den Jahresbeitrag von DM 32,– auf DM 40,–. Die Mitgliedsbeiträge für Jugendliche unter 18 Jahre, sowie die Mitgliedsbeiträge für zweite und dritte Mitglieder der Familie sollen in der bisherigen Höhe gehalten werden.
    Begründung: Bei der Beratung der Haushaltsvoranschläge für das Rechnungsjahr 1965 hat sich herausgestellt, daß die ab 01.01.1963 festgelegte Beitragsregelung – infolge der stetig steigenden Kosten – nicht mehr zur Bestreitung aller auf den DARC zukommenden Kosten ausreicht. Die Ortsverbände des Distriktes Westfalen-Nord haben sich z. Tl. grundsätzlich mit einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge einverstanden erklärt und sind z. Tl. noch über den vorgeschlagenen Endbetrag hinausgegangen. Der DARC e. V. muß, wenn eine möglichst große Aufwärtsentwicklung beibehalten werden soll, sich an allen Ausstellungen, die das Ziel der Fachtechnik vertreten, beteiligen. Die bisher geübte Form der Gewährung von Ausfallbürgschaften kann keine freie Entfaltung bei einer großen Ausstellung gestattet.
    b) Vom OV Niedersachsen: Die Clubversammlung möge beschließen: Die Beitragsklasse E – Mitglieder in der Berufsausbildung und erwerbslosen Mitglieder über 18 Jahre auf besonderen Antrag – wird mit Wirkung vom 01.01.1966 gestrichen:
    Begründung: Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß die infragestehende Beitragsermäßigung nicht mehr als zeitgemäß angesehen werden kann. Die relativ geringe Ermäßigung wirkt sich im Einzelfall kaum aus, führt aber in der Vielzahl der – teils aus Gedankenlosigkeit, teils aus Bequemlichkeit – beantragten und bewilligten Fälle zu einem spürbaren Beitragsausfall für den DARC. Die Beitragsermäßigung ist zudem ein ständiger Stein des Anstoßes, wenn ernsthaft geprüft wird, ob einem Ermäßigungsantrag stattzugeben ist oder ob die Voraussetzungen für die beantragte Ermäßigung nicht vorliegen. Erschwerend wirkt sich aus, daß ein allgemeiner Maßstab für den Begriff der „Bedürftigkeit“ nicht besteht und wohl auch kaum gefunden werden kann. Anstelle der fortfallenden Ermäßigung wird künftig in wirklichen Notfällen der einzelne Ortsverband einspringen können, sei es durch Übernahme einer Patenschaft durch die OV-Kasse, oder durch Übernahme einer Patenschaft durch einzelne Mitglieder, dem bedürftigen OM helfen,ohne daß damit dem Club in der Gesamtheit nicht vertretbare Ausfälle entstehen.
    c) Vom Jugendreferenten: Umbenennung des Jugendreferates in „Jugend- und SWL-Referat“.
    d) Vom DV Nordsee: Umwandlung der Bezeichnung „YL-Betreuung“ in „YL-Vertretung“.
    e) Vom DV Nordsee: Klärung der Frage, welche Stelle den Distrikts-YL-Vertreterinnen die durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten erstatten soll.
    f) Vom DV Hessen: Erhebung der Süddeutschen UKW-Tagung zur offiziellen Clubveranstaltung.
    g) Vom OV Garmisch-Partenkirchen und DV Bayern-Süd: Karteimäßige Erfassung aller bei größeren Clubveranstaltungen aufgetretenen organisatorischen Mängel, als Hilfsmittel und Informationsquelle für künftige Veranstalter.
    h) Vom OVV Neunkirchen/Saar: Der OV Neunkirchen beantragt: In Abschnitt II, Absatz f, Ziffer 1 der Geschäftsordnung sollen in dem Satz „Über die Bildung neuer Ortsverbände entscheidet der zuständige Distriktsvorsitzende im Einvernehmen mit den Vorsitzenden derjenigen Ortsverbände, in deren Bereich der neu zu bildende Ortsverband liegt“ die Worte „Distriktsvorsitzende“ in „D-Vorstände“ und „Vorsitzende“ in „Vorstände“ geändert werden.
    Begründung: Entscheidungen dieser Art, die geeignet sind, tief in die Belange der Ortsverbände einzugreifen, können bei Vorhandensein von mehrköpfigen Distrikts- und Ortsverbandsvorständen nach demokratischen Gesichtspunkten nicht nur von zwei OM getroffen werden. Nur so kann in Zukunft vermieden werden, wie hier geschehen, daß dem OVV eines arbeitsfähigen Ortsverbandes, ohne vorherige Festlegung von Grenzen, die Zustimmung als anliegendem OV abverlangt wird und daß dann, nach Festlegung der Grenzen durch den DV, dieser Ortsverband 25 % seiner Mitglieder abgeben muß, zur Neugründung eines Klein-OVs.
    i) Vom OVV Neunkirchen/Saar: Überprüfung der OV-Gründung Sulzbachtal (Q08).
    j) Vom DV Schleswig-Holstein: Vorschlag an die IARU-Region 1, ein „Region-1-Diplom“ zu schaffen.
    k) Vom OVV Bad Honnef und DV Köln-Aachen: Erweiterung des AFB-Referates entsprechend seiner Bedeutung für den deutschen Amateurfunk, sowie für das Ansehen des DARC gegenüber den deutschen Behörden und internationalen wissenschaftlichen Forschungsstellen.
  10. Allgemeine Aussprache
    zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme sowie über Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.
  11. Neue Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz
    Dieses Thema ist prophylaktisch auf die Tagesordnung gesetzt worden. Ein Entwurf des Bundespost-Ministeriums liegt zur zeit einigen Oberpostdirektionen zur Stellungnahme vor. Sofern diese Stellungnahmen bis dahin bearbeitet werden können, soll der Club den endgültigen Entwurf noch im Laufe dieses Monats erhalten. Es wäre dann möglich, in der Clubversammlung in Bad Homburg darüber zu beraten.
  12. Haftpflichtversicherung des DARC
    Dabei soll vor allem die vom Distrikt Westfalen-Nord aufgeworfene Frage geklärt werden, ob sich der Versicherungsschutz auf durch selbst gebaute Antennen verursachte Schäden erstreckt oder nicht.
  13. Zuständigkeitsbereich der Ortsverbände
    Die Behandlung dieses Themas wünscht der Distrikt Hessen. In Verbindung damit soll auch die vom Distrikt Bayern-Nord gestellte Frage geklärt werden, ob es mit der Satzung und der Geschäftsordnung vereinbar ist, daß ein Ortsverbandsvorsitzender gleichzeitig ein Amt im Distriktsvorstand innehaben kann.


2) Technischer Auskunftsdienst des DARC

Den Technischen Auskunftsdienst, der eine Zeitlang unbesetzt war, hat am 01.10.1965 OM Karl-Heinz Krah, DJ5RH, ....., übernommen. Dieser Auskunftsdienst steht bekanntlich allen Clubmitgliedern für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, die sich nicht im Ortsverband erledigen lassen.

Bei der Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes sollten folgende Regeln beachtet werden:

  1. Bei jeder Anfrage die DARC-Mitgliedsnummer angeben.
  2. Rückporto oder adressierten Freiumschlag beifügen.
  3. Nur Fragen stellen, die sich auf den Amateurfunk beziehen. Keine Berechnung oder Entwürfe verlangen.
  4. Fragen zu Artikeln im DL-QTC oder in anderen Zeitschriften nicht an den Technischen Auskunftsdienst sondern unmittelbar an den betreffenden Autor richten.

Alle Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne jede Gewähr oder Haftung gegeben. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art können aus den Empfehlungen des Technischen Auskunftsdienstes nicht hergeleitet werden.


3) Neue DXCC-Länderliste

Die Blaupunkt-Werke haben ihre bekannte, von DL1DA und DL1CU zusammengestellte, und von DJ7ZE gestaltete DXCC-Länderliste – Worked all Zones (WAZ) – Worked all States (WAS) in einer Neuauflage nach dem Stand vom 01.06.1965 herausgegeben. Die wegen ihrer Übersichtlichkeit geschätzte Liste wird kostenlos abgegeben und kann unter Beifügung eines adressierten Freiumschlages (Format DIN-C5) bei den Blaupunkt-Werken GmbH, ....., angefordert werden.

Eine neue DOK-Liste in der gleichen Aufmachung soll in Kürze erscheinen.


4) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1965

Technischer Auskunftsdienst: K. H. Kran, DJ5RH
Jugendreferent: K. H. Hille, DL1VU

DOK:

Ortsverband:

H14 Hannoversch Münden W. Ladenberger, DL8IJ
N01 Bielefeld V. Zommers, DJ6DK
N17 Bocholt G. Pansegrau, DL3XK
N27 Dorsten W. Wisniewski, DJ9LA
P20 Schwäbisch Hall E. Gunst, DJ3GD


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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